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16.08.2021

Den Zugang zum Musikunterricht erleichtern

Die Stadt Schaffhausen gewährt in Zukunft einkommens- und vermögensabhängige Sonderbeiträge, um auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen. Vergütet werden maximal 80 Prozent der Semestergebühren des Musikunterrichts an kantonal anerkannten Musikschulen.

In Schaffhausen ist es den kantonal anerkannten Musikschulen bereits seit längerem ein Anliegen, den Musikunterricht für einkommensschwächere Familien zugänglicher zu machen. Auch von Seiten des Bundes wurde die Bedeutung der musikalischen Bildung unterstrichen. Vom Grossen Stadtrat wurde ein Postulat von Simon Sepan «Einkommens- und vermögensabhängige Rabatte an der Musikschule» vom 19. Juni 2018 als erheblich erklärt, woraufhin der Stadtrat eine entsprechende Vorlage ausarbeitete und dem Parlament einen Verordnungsentwurf für die Einführung von Sonderbeiträgen an die Kosten des Musikunterrichts unterbreitete. Dieser wurde vom Grossen Stadtrat in der Sitzung vom 23. Februar 2021 verabschiedet. Nun hat der Stadtrat das dazugehörende Reglement erlassen, welches am 1. August 2021 in Kraft getreten ist. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um ab dem neuen Semester Sonderbeiträge auszahlen zu können.

Sonderbeiträge werden nur auf Gesuch der Anspruchsberechtigten hin ausgerichtet. Die Gesuche werden durch den Bereich Kultur der Stadt Schaffhausen geprüft. Erweist sich ein Gesuch als begründet, erfolgt die Auszahlung der Ermässigungen direkt an die Anspruchsberechtigen.

Für die Berechnung der Sonderbeiträge wird das Einkommen und zu einem geringen Teil auch das Vermögen der Eltern berücksichtigt. Vergütet werden maximal 80 Prozent der Semestergebühren der kantonal anerkannten Musikschulen. In der Stadt Schaffhausen sind dies die Musikschule MKS Schaffhausen, die Musikschule der Knabenmusik Schaffhausen und die Musikschule des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbands SMPV Schaffhausen. Die maximalen Sonderbeiträge werden bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 65'000 Franken pro Jahr gewährt. Mit der festgelegten Abstufung der Beiträge wird gewährleistet, dass möglichst vielen Schülerinnen und Schülern der Zugang zum Musikunterricht erleichtert wird.

Anträge für Sonderbeiträge können ab sofort über das Kulturportal der Stadt Schaffhausen gestellt werden: www.kulturraum.sh/beitraege-musikunterricht

Ansprechperson:

Jens Lampater, Bereichsleiter Kulturdienst
Telefon: +41 52 632 52 86
E-Mail: jens.lampater(at)stsh.ch