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24.11.2010

Neue Richtlinien für Kleinplakatierung

Ab 1. Januar 2011 gelten für die Kleinplakatierung in der Stadt Schaffhausen neue Richtlinien. Damit tritt der Stadtrat der teilweise wilden Plakatierung entgegen. Dies entspricht einem seiner Legislaturschwerpunkte. Gleichzeitig setzt er damit ein entsprechendes Postulat um, welches im Mai 2009 von der Alternativen Liste und der Jungen SVP eingereicht wurde.

Die Stiftung Impuls bewirtschaftet im Auftrag der Stadt Schaffhausen die zurzeit 14 öffentlichen Plakatstellen und sorgt für deren Unterhalt. Neu müssen die Veranstalter ihre Kleinplakate mit einem Format bis A2 (420 x 594 mm) der Stiftung Impuls bei der Velostation an der Bahnhofstrasse 51 übergeben. Ein selbständiges Anbringen auf öffentlichem Grund und bei den offiziellen Anschlagstellen ist damit untersagt. Die Plakate werden einmal wöchentlich und jeweils zwei Wochen vor einer Veranstaltung ausgehängt. Nach dem Anlass werden die Anschläge durch die Stiftung Impuls wieder entfernt. Pro Auftrag und Plakateinheit wird eine Gebühr von 50 Franken zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben, welche bar zu bezahlen ist. Wild ausgehängte Plakate werden von der Stiftung Impuls im Auftrag der Verwaltungspolizei entfernt. Die neue Regelung entspricht dem Anliegen des Postulats „Kleinplakatierung in der Stadt Schaffhausen: Sauberes Aufhängen statt Runterreissen“ der Alternativen Liste und der Jungen SVP, das vom Grossen Stadtrat am 15. Dezember 2009 erheblich erklärt wurde.

Der Stadtrat legte diese Richtlinien an seiner gestrigen Sitzung für eine Versuchsphase von drei Jahren fest.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Alois Sidler, Chef Verwaltungspolizei
Tel.: +41 52 632 57 58
E-Mail: alois.sidler(at)stsh.ch