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18.08.2009

Neue Praxis bei politischer Plakatierung

Der Stadtrat ändert die Praxis der politischen Plakatierung. Neu können auch bei kantonalen und kommunalen Abstimmungen in beschränktem Umfang Plakate und Banderolen auf dem öffentlichen Grund platziert werden. Bisher war dies nur bei Wahlen erlaubt.

Am 6. August 2009 lud Sicherheitsreferentin Jeanette Storrer die Vertreterinnen und Vertreter der Parteien zu einer Aussprache über die Plakatierung für politische Anliegen ein. Zur Sprache kamen zum einen die Erfahrungen mit dem Aushang anlässlich der Gesamterneuerungswahlen vom vergangenen Herbst. Zum andern wurden die Anliegen der Parteien im Hinblick auf eine Überarbeitung der geltenden Regelung besprochen. Der Stadtrat beschloss an seiner heutigen Sitzung, dass neu auch für kantonale und kommunale Sachabstimmungen in beschränktem Umfang Plakate und Banderolen auf dem öffentlichen Grund platziert werden können. Die Plakatierung ist auf bestimmte Standorte sowie eine festgelegte Anzahl von Plakaten und Banderolen beschränkt und bewilligungspflichtig. Weiter müssen die interessierten Parteien und Komitees eine verantwortliche Ansprechperson bezeichnen. Für das Anbringen und Abräumen bestehen die gleichen zeitlichen Vorschriften wie bei Wahlen. Sie dürfen maximal vier Wochen vorher ausgehängt werden und müssen drei Tage nach der Abstimmung entfernt sein. Die Regelung für die nächsten Gesamterneuerungswahlen von 2011 und 2012 wird der Stadtrat aufgrund der Erfahrungen mit der heute beschlossenen neuen Praxis in einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Jeanette Storrer, Referentin für Soziales und Sicherheit
Tel.: +41 52 632 52 15
E-Mail: jeanette.storrer(at)stsh.ch