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16.02.2018

Verein Kommunale Planungskonferenz geologische Tiefenlager

Vernehmlassung zu den Ergebnissen der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager

Etappe 2 des sogenannten Sachplans geologische Tiefenlager, welcher die Standortsuche zur Schaffung eines Lagers für radioaktive Abfälle regelt, grenzt die Standortsuche für die 2019 beginnende Etappe 3 auf drei Regionen ein. Der vorläufige Ergebnisbericht der Etappe 2 sieht hierfür die Standortgebiete Jura Ost, Zürich Nordost sowie Nördlich Lägern vor. Zu den Ergebnissen der Etappe 2 läuft noch bis am 9. März 2018 die Vernehmlassung des Bundesamts für Energie. Die Planungskonferenz der betroffenen Schaffhauser Gemeinden wird dazu eine Stellungnahme einreichen.

In der Schweiz werden geeignete Standorte zur Schaffung eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle gesucht, je eines für schwach- und mittelaktive Abfälle und eines für hochaktive Abfälle oder aber für ein Kombilager. Diese Standortsuche in drei Etappen wird vom «Sachplan geologische Tiefenlager» geregelt. Vorgabe für die zweite Etappe ist es, die weiteren Untersuchungen auf mindestens zwei Gebiete pro Lagertyp einzuengen. Mittlerweile liegt der «Entwurf des Ergebnisberichts zu Etappe 2» des Bundesamts für Energie (BFE) vor. Dieser identifiziert die Standortgebiete Jura Ost, Zürich Nordost sowie Nördlich Lägern als Standortgebiete, die es in Etappe 3 weiterzuverfolgen gilt.

Im Rahmen einer Vernehmlassung können betroffene Gemeinden sowie weitere Interessierte zu den Ergebnissen Stellung nehmen. Dabei befinden sich mehrere Schaffhauser Gemeinden im Perimeter der Standorte Zürich Nordost und Nördlich Lägern. Gestützt auf die Resultate der Vernehmlassung und den gegebenenfalls angepassten Ergebnisbericht wird der Bundesrat voraussichtlich Ende 2018 darüber entscheiden, welche der Standorte in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen. Mit diesem Bundesratsentscheid endet Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager. In Etappe 3 (der letzten Etappe) wird definitiv eruiert, für welche Standorte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) Rahmenbewilligungsgesuche für geologische Tiefenlager einreicht.

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu den Ergebnissen der Etappe 2 äussern sich nebst Gemeinden der Regionalkonferenzen Zürich Nordost (RK ZNO) und Nördlich Lägern (NL) sowie den Standortkantonen auch die betroffenen Schaffhauser Gemeinden. Letztere haben sich am 16. August 2017 zum Verein «Kommunale Planungskonferenz geologische Tiefenlager» (KPgT) zusammengeschlossen zwecks Koordination ihrer Mitwirkung. Der Verein hat seine Stellungnahme mit dem Kanton, der RK ZNO und den Gemeinden abgestimmt.

Die KPgT hat eine kritische, aber konstruktive Stellungnahme zu den Ergebnissen der 2. Etappe verfasst. Dabei stimmt der Verein der betroffenen Schaffhauser Gemeinden der vertieften Untersuchung der drei in Etappe 2 ausgewählten Standortgebieten, zu denen auch Zürich Nordost und Nördlich Lägern zählen, zwar grundsätzlich zu, betont aber, dass keine Zwischenergebnisse festgelegt werden dürfen, bevor alle sicherheitstechnischen Fragen geklärt sind. Zudem soll die Standortregion Südranden aufgrund der dokumentierten Defizite und Nachteile ganz aus dem Sachplanverfahren entlassen werden, statt sie als Reserveoption weiter zu führen. Weiter legt die KPgT Wert darauf, dass die Kantone und Gemeinden jener Standortregion, für welche in der nächsten Etappe ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein geologisches Tiefenlager eingereicht werden soll, zu Dokumenten, welche die provisorischen Standortwahl der Nagra begründen, zeitnah Stellung nehmen können. Die Meilensteine von Etappe 3 sind so anzupassen, dass diese Stellungnahme vor der Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuches erfolgen kann. Auch betont die KPgT, dass es eine gesetzliche Regelung der Abgeltungsfrage für die betroffenen Gemeinden braucht. Wert wird auch darauf gelegt, dass alle betroffenen Gemeinden auch in der 3. Etappe gleichbehandelt werden.

Die Stellungnahme der KPgT wird am 16. Februar 2018 auf der Webseite der RK ZNO (www.zuerichnordost.ch/bibliothek/vernehmlassung-kpgt-schaffhausen) publiziert. Damit erhalten Privatpersonen, Organisationen und Parteien die Möglichkeit, sich mit der Stellungnahme der Schaffhauser Gemeinden auseinanderzusetzen und sich bei Interesse selber einzubringen. Eingaben zur Vernehmlassung können direkt an das BFE gerichtet werden. Alle Informationen dazu finden sich auf www.bfe.admin.ch/vernehmlassungetappe2. Alternativ können sich Interessierte auch an den Verein KPgT oder an ihre Gemeinderäte wenden, um ihre Ansichten einzubringen.

Die Schaffhauser Gemeinden planen ihre jeweiligen Stellungnahmen, die auf dem Entwurf des Vereins basieren werden, bis Anfang März zu verabschieden. Die Stellungnahme der KPgT hat jedoch keine präjudizierende Wirkung auf die Stellungnahmen der einzelnen Gemeinden.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm
Präsident Verein Kommunale Planungskonferenz geologische Tiefenlager
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Stephan Rawyler
Vorstandsmitglied Verein Kommunale Planungskonferenz geologische Tiefenlager
Telefon: +41 52 674 22 18
E-Mail: stephan.rawyler(at)neuhausen.ch

Othmar Schwank
Vorstandsmitglied Verein Kommunale Planungskonferenz geologische Tiefenlager
Telefon: +41 44 450 60 77
E-Mail: baureferat(at)ruedlingen.ch