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15.03.2018

Neues Reglement über die Erteilung von Näher- und Grenzbaurechten

Der Stadtrat hat ein neues Reglement über die Erteilung von Näherbaurechten oder Grenzbaurechten durch die Stadt Schaffhausen verabschiedet. Es enthält einheitliche Bedingungen und Entschädigungsgrundsätze für den Fall, dass die Stadt Schaffhausen als Grundstückseigentümerin ein Näher- oder Grenzbaurecht erteilt.

Das Näher- oder Grenzbaurecht gibt den jeweiligen Grundstückeigentümerinnen oder Eigentümern das Recht, ihre Baute auf ihrem Grundstück in Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstands näher oder ganz an die Grenze zum Nachbargrundstück zu stellen. Die Gewährung dieser Rechte wird üblicherweise entschädigt, weil sie für den Bauherrn einen Mehrwert bewirkt, denn er kann sein Grundstück damit besser ausnützen. Private Grundstückbesitzerinnen und -besitzer sind dabei frei in der Gestaltung der Entschädigungshöhe.

Mit der Zunahme an verdichtetem Bauen werden Näherbaurechte immer wichtiger. Auch die Stadt Schaffhausen gewährt als Grundstückeigentümerin Näherbaurechte. Die Kriterien dafür und für die Berechnung der Höhe der Entschädigung wurden bisher im Einzelfall entschieden. Der Stadtrat hat nun ein entsprechendes Reglement erlassen und damit eine verbindliche und transparente Rechtsgrundlage für Näherbaurechte geschaffen. So wird sichergestellt, dass alle Bauherren gleich behandelt werden. Das neue Reglement tritt am 1. April 2018 in Kraft und kann ab dann auf der Website der Stadt Schaffhausen in der Gesetzessammlung heruntergeladen werden.

Ansprechpersonen:

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch