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19.12.2018

Steuerfussreferendum: Stadtrat erlässt Weisung für den Umgang mit dem Budget 2019

Die rechtlichen Abklärungen zur Frage der Gültigkeit des Budgets 2019 in Abhängigkeit des Steuerfussreferendums sind abgeschlossen. Der Stadtrat geht nach Rücksprache mit dem für die Gemeindeaufsicht zuständigen Volkswirtschaftsdepartement von einem nicht rechtskräftigen Budget aus. Gleichzeitig nutzt er den verbleibenden Handlungsspielraum, damit die Stadt nicht vollständig blockiert ist.
Gegen die Festsetzung des Steuerfusses durch den Grossen Stadtrat wurde das Steuerfuss-Referendum ergriffen. Es wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eingereicht.
Der Stadtrat hat zusammen mit dem städtischen Rechtsdienst geprüft, ob und wie weit auch das Budget durch das Referendum gegen den Steuerfuss betroffen ist. Die Stadtverfassung und der Beschluss des Grossen Stadtrates gehen klar von einem separaten Referendum aus. Hingegen gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung des Gemeindegesetzes.
Um das Beschwerderisiko abzuschätzen und einen monatelangen Unsicherheitszustand zu verhindern, hat der Stadtrat das Volkswirtschaftsdepartement (VD) um eine Einschätzung gebeten. In der nun vorliegenden, schriftlichen Antwort geht das VD davon aus, dass das Budget bei angenommenem Referendum als verworfen gilt. Das VD verweist auf Art. 9 Abs. 4 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG), wonach bei nicht bewilligtem Budget der Stadtrat ermächtigt ist, nur die für die normale Staatstätigkeit unabdingbaren Ausgaben zu tätigen. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass auch ohne rechtskräftiges Budget nicht nur die gebundenen Ausgaben getätigt werden können, sondern in massvollem Rahmen auch neue Ausgaben. Weiter wird im Schreiben darauf verwiesen, dass dem Grossen Stadtrat bei einer Rückweisung des Steuerfusses ein Spielraum gegeben werden muss, um allfällig knapp ausgegangene Budgetanträge nochmals überdenken zu können.
Der Stadtrat hat nun eine Weisung zum Ausgabeverhalten für die Zeit ohne rechtskräftiges Budget erlassen, mit dem er einerseits die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt, andererseits den verbleibenden Spielraum nutzt, um dem öffentlichen Interesse gerecht zu werden, dass die Stadt nicht bis zum Vorliegen eines neuen Budgets vollständig blockiert ist.  
Eckwerte der Weisung:

  • Alle gebundenen Ausgaben in der Erfolgs- und Investitionsrechnung können getätigt werden.
  • Bereits rechtsgültige Kredite (z.B. Verpflichtungskredite aus Vorjahresbudgets oder von Vorlagen) sind nicht betroffen und dürfen unbeschränkt verwendet werden.
  •  Mit Budget 2019 beantragte Investitionskredite können nur beansprucht werden, wenn ein Schadenseintritt droht, sofern die Ausgabe nicht getätigt wird.
  • Investitionen, zu welchen in der parlamentarischen Debatte ein Antrag gestellt wurde, werden in jedem Fall zurückgestellt.
  •  Kredite in der Erfolgsrechnung unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze können mit Zurückhaltung getätigt werden. 
  • Alle Pensenerhöhungen bleiben zurückgestellt. Ausnahme davon sind die gebundenen Erhöhungen (Beispiel in den Alterszentren aufgrund erhöhter Pflegebedürftigkeit). Stellenwiederbesetzungen mit unverändertem Pensum sind davon nicht betroffen.
  • Die Lohnsummenentwicklung wird zurückbehalten. Bei einem rechtsgültigen Budget werden Lohnerhöhungen rückwirkend per 1. Januar 2019 ausbezahlt.

Der Abstimmungstermin für das Referendum wird vom Stadtrat nach Einreichung und Prüfung der Unterschriften festgelegt.


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch