Pressedienst 2016

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Medienmitteilung vom 27. Dezember 2016

Internet-Adresse "www.schaffhausen.ch" wechselt 2018 den Betreiber

Ab Januar 2018 wird die Internet-Adresse "www.schaffhausen.ch" auf die Websites der Stadt Schaffhausen führen. Gestaltung und Inhalt der Einstiegsseite werden 2017 im Zusammenhang mit der Erneuerung des städtischen Internet-Auftritts festgelegt.

Bereits in den Anfangszeiten des Internets reservierte die Firma Online Consulting AG neben ver­schiedenen anderen Ortsnamen auch den Namen Schaffhausen als Internet-Domain. Gestützt darauf betreibt die SOBAG Schaffhausen Online Betriebs AG auf www.schaffhausen.ch neben Nachrichten und Informationen rund um die Region Schaffhausen ein kommerzielles Internet-Angebot, das sich insbesondere an Kunden aus der Region Schaffhausen richtete. Unter anderem werden auch E-Mail-Adressen mit der Endung "…@schaffhausen.ch" angeboten.

Nachdem das Bundesgericht 2002 im Fall "www.luzern.ch" entschieden hatte, dass Gemeindenamen auch im Internet allein den entsprechenden Gemeinden zustehen, trat die Sobag der Stadt Schaff­hausen im Jahr 2005 das Recht am Domainnamen vertraglich ab. Im Gegenzug räumte der Stadtrat der Sobag das Recht ein, die Internet-Domain noch während einer mehrjährigen Übergangszeit weiter betreiben zu können.

Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist entschied sich der Stadtrat dafür, den Domain-Namen schaffhausen.ch ab Januar 2018 nicht mehr für private Internet-Angebote zur Verfügung zu stellen. Damit soll zum einen das Täuschungsrisiko eliminiert werden, das insbesondere bei der privaten Verwendung von E-Mail-Adressen "…@schaffhausen.ch" besteht.

Zum andern spricht auch der Grund­satz der Wettbewerbsneutralität des staatlichen Handelns gegen die Verpachtung eines städti­schen Domain-Namens an einen einzelnen privaten Anbieter. Den Interessen der bisherigen Be­trei­be­rin wurde mit der mehrjährigen vertraglichen Übergangsregelung ange­mes­sen Rechnung getragen. Über den konkreten Einsatz der Domain wird im Zusammenhang mit der Erneuerung des städtischen Internet-Auftritts entschieden, die für das kommende Jahr in Vorbereitung ist.

Ansprechperson:
Christian Schneider, Stadtschreiber
Tel. + 41 52 632 52 21 / 79 546 06 16
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Dezember 2016

Gesamterneuerungswahl Grosser Stadtrat: Christoph Schlatter rückt nach

Der Stadtrat erklärt Christoph Schlatter (SP) als für die Amtsdauer 2017 bis 2020 in den Grossen Stadtrat gewählt. Er rückt auf der Liste 02 der SP Stadt Schaffhausen nach, da Katrin Huber ihren Rücktritt aus dem Grossen Stadtrat per 31. De¬zember 2016 mitgeteilt hat.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, stv. Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Dezember 2016

Präsidialzulage: Referendumsfrist abgelaufen

Die Referendumsfrist gegen den Beschluss des Grossen Stadtrates vom 15. November 2016 betreffend die Vorlage des Stadtrates vom 16. August 2016 über die Teilrevision der Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Stadtrates (Präsidialzulage, RSS 121.1) ist unbenützt abgelaufen. Der Stadtrat setzt damit den Beschluss des Grossen Stadtrates vom 15. November 2016 auf den 1. Januar 2017 in Kraft. Im Rahmen des Sparprogrammes EP14 wurde die durch den Kanton ausbezahlte Zulage an Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten gestrichen. Die Entschädigung für Präsidialaufgaben des Stadtpräsidenten fällt deshalb wieder in die Zuständigkeit der Gemeinden.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Dezember 2016

Sanierung und Verpachtung Hotel Tanne: Referendumsfrist abgelaufen

Die Referendumsfrist gegen den Beschluss des Grossen Stadtrates betreffend die Vorlage des Stadtrates vom 2. August 2016 über die Sanierung und Verpachtung Hotel Tanne ist unbenützt abgelaufen. Damit setzt der Stadtrat den Beschluss des Grossen Stadtrates vom 15. November 2016 mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das historische Hotel Tanne in der Schaffhauser Altstadt soll inklusive der Remise im Innenhof saniert und als Gastronomiebetrieb wiedereröffnet werden. Der Stadtrat hatte dem Grossen Stadtrat einen Investitionskredit von rund 3.6 Millionen Franken beantragt. Die Liegenschaft wird von der Stadt einem geeigneten Pächter zum Betrieb vergeben.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Dezember 2016

Stadtrat zieht positive Bilanz

Zum Ende der Legislatur zieht der Stadtrat eine positive Bilanz über die letzten vier Jahre. Der Stadtrat hat in vielen Bereichen Projekte vorangetrieben und zur Umsetzung gebracht. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich unter anderem für einen neuen Doppelkindergarten in Herblingen, den Erweiterungsbau des Schulhauses Breite, die Rheinuferneugestaltung sowie den Neubau des Werkhofs SH POWER im Schweizersbild ausgesprochen. Die Legislaturbilanz zeigt aber auch, dass aufgrund veränderter Rahmenbedingungen Ziele angepasst werden mussten, so etwa bei der künftigen Nutzung des Westflügels der Kammgarn.

Der Stadtrat hat die Bilanz der Legislaturschwerpunkte 2013 bis 2016 gezogen. Sie zeigt, dass zahlreiche Ziele erreicht wurden. Weitere wichtige Projekte befinden sich in der Umsetzungsphase.

Die Stadt hat in den vergangenen Jahren Finanzierungsüberschüsse erzielt und konnte die Verschuldung signifikant reduzieren. Die Motion Wullschleger "Gesunde und attraktive Finanzen" konnte in ein konkret umsetzbares Massnahmenpaket umgewandelt und abgeschrieben werden. Eine Verordnung über die Begrenzung der Verschuldung (Schuldenbremse) wurde eingeführt und in der Stadtverwaltung ein Lean-Programm gestartet. Vorlagen wie die Zusammenführung der Tiefbauämter von Stadt und Kanton, der Neubau des Werkhofs von SH POWER im Schweizersbild  und die Neugestaltung der Rheinuferstrasse sind von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommen worden. Der Freie Platz ist aufgewertet worden und hat sich zum beliebten Aufenthaltsort für Einheimische und Gäste entwickelt. Um mit der Bevölkerung auch über Social Media in Dialog treten zu können, betreibt die Stadt seit November 2016 eine Facebookseite.

Bauprojekte in der Altstadt und bessere Bahnanbindung von Herblingen
Die Bevölkerungszahl in der Stadt Schaffhausen hat leicht zugenommen. Auf dem Areal der ehemaligen Stahlgiesserei im Mühlental realisiert ein privater Unternehmer ein neues Quartier fürs Arbeiten und Wohnen. Der Baustart ist erfolgt.

Strategische Fragen im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus und der Bodenpolitik wurden im Rahmen von Volksinitiativen und Vorstössen im Parlament diskutiert und geklärt. Die Stadt fördert den gemeinnützigen Wohnungsbau mit einer Vier-Säulen-Strategie. Zur Aufwertung des Instrumentes Baurecht wird in der nächsten Legislatur eine Vorlage erstellt. Für das Stadthausgeviert wurde die Sanierungsstrategie gutgeheissen. Das Wohn- und Geschäftshaus Tanne 7 ist umfassend saniert worden und die Wohnungen sind vermietet. Auch in die Tanne 3 (Hotel) soll bald wieder Leben kommen. Die Vorlage zur Sanierung und Verpachtung ist vom Parlament bewilligt worden. Im Herblingertal ist die Bahnstation ausgebaut worden und sorgt künftig für eine bessere Anbindung. Auch zur Attraktivierung der Altstadt wurden Schritte unternommen. In Workshops mit Vertretern der verschiedenen Interessensgruppen wurden Massnahmen erarbeitet und eingeleitet.

Schaffhausen soll auch in steuerlicher Hinsicht attraktiv bleiben. Als positives Signal für den Standort Schaffhausen wurde ein Steuerrabatt  von 1 Prozentpunkt im Jahr 2016 gewährt. Die Eckwerte der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III, welche für Schaffhausen wegen der hohen Anzahl von Statusgesellschaften besonders wichtig ist, wurden zusammen mit dem Regierungsrat festgelegt. Zur Abfederung von Schwankungen bei den Steuererträgen ist ein Ausgleichsgefäss in Vorbereitung.

Doppelkindergarten und Erweiterungsbau werden umgesetzt
Die Vorlagen zum Neubau eines Doppelkindergartens in Herblingen sowie der Erweiterungsbau des Schulhauses Breite wurden von der Stimmbevölkerung angenommen. Die neue Aufgabenverteilung im Schulwesen mit dem System "Vorsteher+" wurde erfolgreich eingeführt und die Schulinformatik an den städtischen Schulen erneuert. Massnahmen zur Umsetzung der frühen Förderung sind eingeleitet worden und die Freizeitkurse wurden neu ausgerichtet. Eröffnet worden ist die neu eingerichtete Dauerausstellung 'Frühe Hochkulturen' im Museum zu Allerheiligen. Die Bibliotheken Schaffhausen haben ihr Angebot ausgebaut. Die Ausleihen sind stark gestiegen.
Nicht zu Stande gekommen ist die Ansiedlung einer Hochschule im Kammgarnareal. Es werden nun weitere Optionen für die Nutzung von Kammgarn West genauer geprüft.

Projekte in der Jugendarbeit und neue Wohnformen im Alter
Die Quartierarbeit wurde im Laufe der Legislaturperiode neu ausgerichtet, der Bereich Alter und die Jugendarbeit sind reorganisiert worden. Die Stabsstelle Quartierentwicklung ist nun direkt dem Sozialreferenten unterstellt und die Mitwirkung der Bevölkerung wie bei Quartierbegehungen oder im Projekt Familienzentrum konnte so verstärkt werden. Das Spielfest "Schafuuse schpilt" bildete den Startschuss für die Einführung des Spielmobils, welches seither durch die Quartiere tourt und dieses Jahr erstmals während des Winterhalbjahrs in der Kammgarn gastiert. Die Strategie "Zu Hause alt werden" wird schrittweise umgesetzt und vielfältige Wohnformen im Alter werden gefördert.

Aus dem Rahmenkredit für Investitionen in Anlagen für erneuerbare Energien wurden verschiedene Investitionen getätigt. Neue Strom-, Gas- und Steuerungsprodukte wurden lanciert und das Beratungsangebot mit der Eröffnung des Klima-Power-Shop im Energiepunkt ausgebaut. Der Film "Die Rheinmacher" war ein grosser Erfolg. Erfolgreich war die Stadt auch im Reaudit für das Energiestadtlabel. Bereits zum 4. Mal hat die Stadt das Goldlabel erhalten. Auch erhält die Stadt das Label Reformationsstadt Europas.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Urs Hunziker, Vizepräsident
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Dezember 2016

Kundenfreundliche Regelung der Grünabfallsammlung

Auf Januar 2017 werden in der Stadt Schaffhausen die Vorgaben für Abfuhrbehälter für Grünabfall angepasst. Die neue Regelung ist einfacher und kundenfreundlicher.

Seit Januar 2016 wird der Grünabfall in der Stadt Schaffhausen nicht mehr in Plastiksäcken, sondern in kompostierbaren Säcken (Küchen- und Gartenabfall) sowie verschiedenen vorgeschriebenen Containern (Gartenabfall) entsorgt. Diese Umstellung war notwendig geworden, weil keine Abfallverwertungsanlage in der Schweiz bereit ist, Grünabfälle in Plastiksäcken entgegenzunehmen. Ein Export ins grenznahe Ausland ist nicht zulässig. Bei den hohen Temperaturen im Sommer hat das neue System an verschiedenen Orten zu Geruchsemissionen und stark verunreinigten Containern geführt. Der Stadtrat hat das Problem erkannt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese hat gemeinsam mit Vertretern des Hauseigentümerverbandes, der Liegenschaftsverwaltungen, der Quartiervereine und der grossen Wohnbaugenossenschaften Massnahmen zur Verbesserung erarbeitet.

Ab Januar 2017 werden nun verschiedene Vereinfachungen eingeführt. Neu ist die Verwendung von  kompostierbaren Abfallsäcken in allen Grössen (für Küchen- und Gartenabfälle) erlaubt. Eine weitere Vereinfachung der Regelung betrifft die Behälter, in denen der Grünabfall zur Sammlung bereitgestellt wird. Die Art der Behälter ist neu nicht mehr vorgeschrieben. Sie haben einzig drei Bedingungen zu erfüllen: Sie müssen stabil sein, mindestens 40 Liter Inhalt fassen und gut fassbare Griffe haben. Damit kann einem zahlreich geäusserten Wunsch entsprochen werden. Diese Erleichterung ist vor allem im Frühjahr und im Herbst sinnvoll, wo Gartenabfälle wie Laub etc. in grossen Mengen entsorgt werden.  

Die Neuerungen sind auch im Abfallkalender 2017 zu finden. Der neue Abfallkalender wird in den nächsten Tagen zusammen mit einem Flyer, welcher Auskunft darüber gibt, welche Abfälle in die Grünabfallsammlung gehören und welche nicht, in alle Haushalte verteilt. Er dient der Sensibilisierung in Bezug auf die Entsorgung von Abfällen, die nicht in den Grünabfall gehören, und damit der Bekämpfung der Ursachen für die unerwünschten Geruchsimmissionen. In einem separat an alle grossen Liegenschaftenverwaltungen verschickten Schreiben werden weitere praktische Ratschläge zur Verhinderung der Geruchsimmissionen bei der Verwendung von grossen Containern gegeben.

Die aktuellen Informationen zur Abfallsammlung finden sich zudem auf der Website der Stadt unter http://www.stadt-schaffhausen.ch/Tiefbau-Entsorgung.3108.0.html

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13 (10.30 – 11.30 Uhr)
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67 (10.30 – 11.30 Uhr)
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Miguel de Alba, Fachgruppenleiter Entsorgung
Telefon: +41 52 632 53 29
E-Mail: miguel.dealba(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2016

Neuer Leitfaden für Veranstaltungen

 

Damit alle Beteiligten sich rechtzeitig und umfassend informieren können und es keine unangenehmen Überraschungen im letzten Moment gibt, hat die Stadtpolizei Schaffhausen gemeinsam mit anderen Abteilungen von Stadt und Kanton einen Leitfaden zur Organisation von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund erarbeitet. Der Leitfaden ist ab sofort in gedruckter Form bei der Stadtpolizei und am Infoschalter im Stadthaus erhältlich und kann auf der Website der Stadt heruntergeladen werden: Link zum Leitfaden

Der Leitfaden behandelt alle wichtigen Fragen rund um Veranstaltungen wie Infrastruktur, Verkauf von Getränken und Speisen, Nachtruhe, Sicherheit, Parkplätze und Verkehr aber auch Vorschriften zu Themen wie Feuerwerk, Himmelslaternen und Drohnen.

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: + 41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Wer ein Fest feiert oder eine Veranstaltung plant, deren Auswirkungen ausserhalb der eignen vier Wände zu spüren sind, muss schnell einmal ein paar Vorgaben und Pflichten einhalten. Fragen dazu landen regelmässig bei der Stadtpolizei.

Medienmitteilung vom 15. Dezember 2016

Hunde und Halter werden elektronisch im Einwohnerregister erfasst

Ab 1. Januar 2017 ist für die Erfassung der Hundedaten und die Erstellung der Rechnungsgrundlagen für die Besteuerung der Hunde nicht mehr die Stadtpolizei, sondern die Einwohnerkontrolle zuständig. Neu werden die Daten der Hunde elektronisch im Einwohnerregister bei den Daten des Halters oder der Halterin erfasst. Im elektronischen Datenverkehr können dann sowohl Personendaten also auch Hundedaten online via die gesicherte Leitung SEDEX von Gemeinde zu Gemeinde übermittelt werden. Das vereinfacht auch die Rechnungsstellung für die Hundesteuer. Die metallenen Hundemarken werden per 1. Januar 2017 abgeschafft und nicht mehr abgegeben.
Einwohnerinnen und Einwohner von Schaffhausen können also ab 2017 Änderungen ihrer eigenen Daten und/oder diejenigen ihrer Hunde, zum Beispiel bei Wegzug oder Adressänderung bei der Einwohnerkontrolle durchführen lassen.
Weiterhin gilt, dass in die Schweiz importierte Hunde oder Welpen ab drei Monaten mit einem Chip zu versehen sind und in der Schweizerischen Tierdatenbank AMICUS registriert werden müssen. Die Erstregistrierung erfolgt durch einen Schweizerischen Tierarzt.

 


Ansprechperson:

Werner Kausch, Leiter Einwohnerdienste
Telefon: +41 52 632 52 82
E-Mail: werner.kausch(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Dezember 2016

Stadtrat teilt Beträge für Jugendlager zu

Die Stadt zahlt jedes Jahr den Veranstaltern für Jugendlager einen Zuschuss, der nach der Anzahl der veranstalteten Lagertage berechnet wird. Für 2016 werden insgesamt 15'800 Franken gesprochen.

Folgende Veranstalter von Jugendlagern erhalten für das Jahr 2016 einen Beitrag der Stadt Schaffhausen: Pfadicorps Schaffhausen, Gemeinnützige Gesellschaft Kanton Schaffhausen, Jungwacht/Blauring Schaffhausen, Knabenmusik Schaffhausen, CEVI Breite-Schaffhausen. Die einzelnen Beiträge richten sich nach der Anzahl der veranstalteten Lagertage.

 

Ansprechperson:

Urs Hunziker. Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2016

Gesamterneuerungswahl Grosser Stadtrat: Drei Kandidierende rücken nach

Der Stadtrat erklärt Urs Fürer (SP), Stefan Oetterli (SVP) und Sandra Pfund (SVP) als für die Amtsdauer 2017 bis 2020 in den Grossen Stadtrat gewählt. Sie rücken nach, weil Patrick Portmann (SP) sowie Thomas Stamm und Hans Peter Brütsch (beide SVP) innert Frist erklärt haben, ihr Amt nicht antreten zu wollen. Die nachrückenden Kandidierenden haben die Bedenkfrist zur Annahme der Wahl ungenützt verstreichen lassen.

 


Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, stv. Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Dezember 2016

Rund 90 Wahlzettel für die Grossstadtratswahlen mit einem Kandidatennamen 

Anlässlich der Grossstadtratswahlen vom 27. November 2016 gingen 92 Wahlzettel für die Liste 2 (SP) ein, auf denen lediglich ein Kandidat kumuliert aufgeführt war. Nachdem keine Indizien für eine rechtswidrige Manipulation der Wahlzettel festgestellt werden konnten, wurden diese Wahlzettel normal gezählt.

Grundsätzlich dürfen Informationen über die Abläufe im Wahlbüro aufgrund des Amtsgeheimnisses und des Wahl- und Abstimmungsgeheimnisses nicht an die Öffentlichkeit getragen werden. Nachdem in den vergangenen Tagen bei Stadtrat und Stadtkanzlei verschiedentlich Fragen über eine grössere Zahl von Wahlzetteln mit nur einem kumulierten Namen eingegangen sind, in denen zum Teil auch falsche Zahlen genannt wurden, ist eine Information der Öffentlichkeit zur Klärung des Sachverhalts ausnahmsweise erforderlich.

Beim Bereinigen der veränderten Wahllisten für den Grossen Stadtrat zeigte sich am Samstagnachmittag, 26. November 2016, dass ungewöhnlich viele freie Listen (d.h. Wahlzettel ohne vorgedruckte Listenbezeichnung) einzig die Listennummer 2 und einen kumulierten Kandidatennamen aufwiesen.  Bis Samstagnachmittag waren es 76 handschriftlich ausgefüllte Listen der SP, auf denen nur ein einziger Kandidat doppelt aufgeführt war. Daneben lagen bis zu diesem Zeitpunkt 374 andere veränderte SP-Listen vor.

Die 76 Wahlzettel mit dem gleichen Kandidatennamen wurden separat auf allfällige Mängel oder Rechtsverstösse geprüft. Die Handschriften auf den Wahlzetteln liessen nicht darauf schliessen, dass sie von einer einzelnen oder einigen wenigen Personen angebracht worden wären. Auffällig war demgegenüber die Tatsache, dass bei fast allen diesen handgefertigten Listen bei der Listenbezeichnung nur die Zahl 2 stand, nicht jedoch der Parteiname oder die Parteiabkürzung. Im Laufe des Abstimmungskampfes hatte der in Frage stehende Kandidat jedoch Flyer verwendet, in denen speziell für die Liste 2 und für seine Kandidatur geworben worden war. Die Tatsache, dass nach einer intensiven personalisierten Wahlwerbung effektiv Wahlzettel eingelegt wurden, welche dieser Wahlempfehlung folgten, führt daher noch nicht zu einem Verdacht auf eine Wahlmanipulation.

Der Aktuar des Wahlbüros informierte sowohl den Präsidenten und den Vizepräsidenten wie auch die übrigen Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler) am Samstagnachmittag über die Zahl dieser "personalisierten" Listen und das vorgeschlagene Vorgehen und stellte dieses zur Diskussion. Nachdem kein Gegenantrag gestellt wurde, wurden die 76 Listen vom Wahlbüro als gültig erklärt.

Am Abstimmungssonntag gingen noch 16 weitere gleich ausgefüllte Wahllisten ein, die gleich behandelt wurden. Insgesamt handelte es sich damit um 92 Wahlzettel mit der Listennummer 2 und dem gleichen doppelt aufgeführten Kandidatennamen.

Ansprechpersonen:

Stadtpräsident Peter Neukomm, Präsident des Wahlbüros
Telefon: +41 52 532 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Stadtrat Urs Hunziker, Vizepräsident des Wahlbüros
Telefon: +41 52 532 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Christian Schneider, Aktuar des Wahlbüros
Telefon: +41 52 532 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Dezember 2016

Das Spielmobil rollt in die Kammgarn

Im Sommer war das Spielmobil in den Quartieren unterwegs. Insgesamt 2500 Kinder haben das Angebot genutzt. Im Winterhalbjahr lädt das Spielmobil nun neu am Mittwochnachmittag am Winterstandort im Westflügel der Kammgarn (Eingang: Baumgartenstrasse 23) zum Spielen ein. Zusätzlich wird dort auch eine Hüpfburg aufgebaut. Die Wintersaison startet im Dezember und dauert bis zum 12. April 2017. Zusätzlich ist die Halle an den verkaufsoffenen Sonntagen im Dezember (4.12., 11.12 und 18.12.2016) geöffnet.

Weitere Angebote
Das Angebot KiMiNo (KinderMittwuchNomittag) der Jugendarbeit Schaffhausen findet wie geplant im B45 an der Bachstrasse statt. Das Angebot "B45 spielt", findet neu ebenfalls in der Kammgarn statt.

 

Ansprechperson:

Mustafa Ergön, Leiter Jugendarbeit
Telefon: +41 52 632 58 09 oder + 41 79 685 76 55
E-Mail: mustafa.ergön(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. November 2016

Wahlen Grosser Stadtrat: SVP und SP gewinnen je einen Sitz dazu

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben heute die Mitglieder des Grossen Stadtrates für die Amtsdauer 2017 bis 2020 gewählt. Die SVP ist neu mit 9, bisher 8, Sitzen im Stadtparlament vertreten. Ebenfalls zugelegt hat die SP. Sie stellt künftig 8 Vertreterinnen und Vertreter (bisher 7) im Parlament. Einen Sitz verloren hat die FDP. Sie ist neu mit 5 Sitzen vertreten (bisher 6).

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Schaffhausen waren heute für die Wahl des Stadtparlamentes an der Urne. Die Sitzverteilung präsentiert sich für die Amtsperiode 2017-2020 wie folgt:

SVP    9 (bisher 8)
SP      8 (bisher 7)
FDP    5 (bisher 6)
AL      4 (bisher 4)
ÖBS   2 (bisher 4)
CVP   1 (bisher 2)
EDU   1 (bisher 1)
JFSH  1 (bisher 2)
EVP   1 (bisher 1)
JUSOplus 1 (bisher 1)
GLP  3 (bisher -)

Die Stimmbeteiligung lag bei 53.83 Prozent.

 

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stv. Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 23. November 2016

Stadtrat: Stellvertretungen und Vertretungen in Kommissionen festgelegt

Der Stadtrat hat die Stellvertretungen innerhalb des Stadtrates sowie die Verteilung der externen und internen Mandate in Kommissionen und Gremien geregelt.

Der Stadtrat hat die Stellvertretungen innerhalb des Stadtrates sowie die Verteilung der externen und internen Mandate in Kommissionen und weiteren Gremien festgelegt. Dr. Katrin Bernath wird neu Präsidentin der Verwaltungskommission des Kläranlageverbandes. Die Stadträte Dr. Raphaël Rohner und Daniel Preisig verbleiben als Mitglieder in der Verwaltungskommission des Kläranlageverbandes. Stadtpräsident Peter Neukomm bleibt als Werkreferent Präsident der Verwaltungskommission der städtischen Werke SH POWER. Neue Vizepräsidentin wird die künftige Baureferentin Dr. Katrin Bernath.

Die Kommissionen im Kulturbereich (darunter Kultur-, Museums- und  Theaterkommission) werden neu von Stadtrat Dr. Raphaël Rohner als künftigem Bildungsreferenten geleitet. Im Verwaltungsausschuss der KSS werden mit dem Bildungsreferenten und dem Finanzreferenten neu zwei Stadträte Einsitz nehmen. In der Verwaltungskommission der Verkehrsbetriebe der Stadt Schaffhausen wirkt Stadtrat Dr. Raphaël Rohner künftig neben Daniel Preisig als zweiter Vertreter des Stadtrates mit. Er löst in dieser Funktion den zurücktretenden Urs Hunziker ab. An den Sitzungen der ständigen Kommissionen und der Spezialkommissionen  des Grossen Stadtrates  wirken die Stadtratsmitglieder jeweils bei den Geschäften aus ihrem Referat mit.

Die Bereiche/Abteilungen sind für die Amtsdauer 2017 - 2020 wie folgt zugeteilt:

 

Bereich

Referent

Stellvertreter

Stadtkanzlei

Peter Neukomm

Simon Stocker

Personal

Peter Neukomm

Raphaël Rohner

Städtische Werke SH POWER

Peter Neukomm

Katrin Bernath

Bildung (inkl. fam.ergänzende Kinderbetr.)

Raphaël Rohner

Simon Stocker

Museum zu Allerheiligen

Raphaël Rohner

Peter Neukomm

Kultur (Stadttheater und Kulturförderung)

Raphaël Rohner

Peter Neukomm

Bibliotheken

Raphaël Rohner

Simon Stocker

Sport

Raphaël Rohner

Simon Stocker

Stadtarchiv

Raphaël Rohner

Simon Stocker

Soziales

Simon Stocker

Raphaël Rohner

Quartierentwicklung

Simon Stocker

Raphaël Rohner

Alter

Simon Stocker

Raphaël Rohner

Sicherheit und öffentlicher Raum

Simon Stocker

Peter Neukomm

Hochbau

Katrin Bernath

Daniel Preisig

Grün Schaffhausen

Katrin Bernath

Daniel Preisig

Tiefbau und Entsorgung

Katrin Bernath

Daniel Preisig

Stadtplanung

Katrin Bernath

Peter Neukomm

Finanzen (inkl. Immobilien im Finanzvermögen)

Daniel Preisig

Peter Neukomm

Einwohnergemeinde

Daniel Preisig

Katrin Bernath

Öffentlicher Verkehr

Daniel Preisig

Raphaël Rohner

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 9. November 2016

Nationaler Zukunftstag in der Stadtverwaltung

Am 10. November findet der diesjährige Nationale Zukunftstag statt. Mädchen und Jungen der 5. bis 7. Klasse sind eingeladen, Bezugspersonen aus ihrem Umfeld an den Arbeitsplatz zu begleiten. Die Stadtverwaltung Schaffhausen nimmt zum 16. Mal teil.

Am Zukunftstag öffnen hunderte von Betrieben, Organisationen, Fach- und Hochschulen in der ganzen Schweiz ihre Türen für den "Nachwuchs". Mädchen und Jungen der 5. bis 7. Klasse können an diesem Tag einen Elternteil oder andere Bezugspersonen an die Arbeit begleiten oder an spannenden Spezialprojekten teilnehmen. Die Mädchen und Jungen sollen dabei möglichst Arbeitsplätze kennenlernen, die jeweils untypisch sind für ihr Geschlecht. Denn immer noch orientieren sich viele junge Menschen bei der Berufswahl an herkömmlichen Rollenbildern.

Bei der Stadt Schaffhausen haben sich 23 Jugendliche angemeldet. Am Vormittag wird ein spezielles Programm geboten. Gemeinsam besichtigen die Mädchen und Jungen das Stadttheater und das Feuerwehrzentrum inklusive Fahrt im Feuerwehrauto und erhalten einen Einblick in den städtischen Schülerhort an der Rosengasse. Nach Wunsch verbringen sie den Nachmittag dann an den jeweiligen Arbeitsplätzen ihrer Bezugspersonen.

Ansprechperson:

Marion Busenhart, Personaldienst
Telefon: +41 52 632 54 25
E-Mail: marion.busenhart(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. November 2016

Nachträge zum Budget 2017

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat in einer Vorlage, dem sogenannten Novemberbrief, Nachträge zum Budget 2017. Mit den Änderungen verbessert sich das budgetierte Ergebnis leicht auf neu 6.18 Millionen Franken.

Mit dem Novemberbrief, welcher ab diesem Jahr formell als Vorlage an das Parlament verabschiedet wird, unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat verschiedene Ergänzungen zum Budget 2017. Die Nachträge umfassen Änderungen, die sich seit der Verabschiedung der Budgetbotschaft am 23. August 2016 ergeben haben.

Zu den bedeutendsten Änderungen gehören:
– Projektierungskredit für eine Machbarkeitsstudie und eine Kostenschätzung "Stadtverwaltung im Westflügel der Kammgarn"
– Teilrückzahlung der Reserven der VBSH und im Gegenzug Gewährung eines höheren Darlehens
– Erstellung eines Buswendeplatzes "Gründliacker" in Herblingen zur Verbesserung der Erschliessung des Neubauquartiers Trenschen
– Projektierung und Optimierung der Heizanlage in der IWC-Arena der KSS für Veranstaltungen während der eisfreien Zeit
– Sanierung Gleisanlage in Herblingen
– Anschaffung neuer Kehrrichtwagen

Die Mehr- und Minderaufwände, bzw. Mehr- und Mindererträge, kompensieren sich per Saldo weitgehend, so dass sich das Ergebnis der Laufenden Rechnung um 0.07 Millionen Franken auf neu 6.18 Millionen Franken leicht verbessert. Die mit dem Budget 2017 bewilligten Nettoinvestitionen steigen auf neu 13.4 Millionen Franken (+3.04 Mio. Franken).

Mit dem Novemberbrief informiert der Stadtrat weiter über den aktuellen Stand der Steuererträge: Per Stichtag (1.11.2016) zeigt sich eine erneute Erhöhung des Steuersolls für das laufende Jahr. Gegenüber der bereits erfreulichen Prognose kann bei den Juristischen Personen ein Plus von 5.4 Millionen Franken verzeichnet werden. Bei den Natürlichen Personen zeigen sich keine signifikanten Abweichungen. Für die budgetierten Steuererträge 2017 möchte der Stadtrat im Umfeld der fluktuierenden Unternehmenssteuern vorsichtig bleiben und keine Anpassung nach oben vornehmen.

Über das Budget 2017 entscheidet der Grosse Stadtrat an seiner Sitzung vom 29. November 2016.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. November 2016

Stadt neu auch auf Facebook 

Die Stadt Schaffhausen ist ab sofort mit einem eigenen Auftritt auf Facebook vertreten. Weitere Modernisierungsschritte im Webauftritt und in Bezug auf Social Media sind für das nächste Jahr geplant. 

Seit heute kann man mit der Stadt Schaffhausen auch auf Facebook kommunizieren. Die Stadt hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um die eher eindimensionale Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger via Website  und Medienmitteilungen mit einem Auftritt zu ergänzen, der einen echten Dialog ermöglicht. Die Stadt postet auf ihrer Facebook-Seite News, Veranstaltungen, Fotos, Videos und Stellungnahmen rund um alles, was die Stadt betrifft.

Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, mit den Stadträten und der Stadtverwaltung auf Facebook in Kontakt zu treten, Fragen zu stellen, zu kritisieren und natürlich sehr gerne auch zu loben. Die Beiträge anderer werden moderiert veröffentlicht, das bedeutet, dass die Stabsstelle Information der Stadt die Beiträge sichtet und grob beleidigende oder unpassende Texte nicht freigibt. Für die Facebook-Seite gelten folgende "Öffnungszeiten": Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten werden keine Beiträge freigegeben und keine Antworten seitens der Stadt erteilt. Dieses Vorgehen ist üblich bei Facebook-Auftritten von öffentlichen Verwaltungen.

Mitarbeitende der Stadt werden dazu ermuntert, Interessantes und Wissenswertes aus ihrem Bereich, das sich für einen Facebook-Beitrag eignet, zu melden und den Facebook-Auftritt ihres Arbeitgebers selber mitzuverfolgen. Deshalb wird für alle Mitarbeitenden von Stadt und Kanton Schaffhausen der Zugriff auf Facebook vom Arbeitsplatz aus freigeschaltet. Für nächstes Jahr sind dann eine Modernisierung des in die Jahre gekommenen städtischen Webauftritts geplant sowie möglicherweise weitere Social Media Aktivitäten, über die jeweils aktuell informiert wird.

link zu facebook-Seite: https://www.facebook.com/StadtkanzleiSchaffhausen/

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 79 546 06 16
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. November 2016

Neuausrichtung bei der Entwicklung des Kammgarnareals

Der Stadtrat wird die geplante Entwicklung des Kammgarnareals teilweise anpassen. Er konnte sich mit der Vertretung des Hochschulnetzwerks der IUN World auch nach längeren Verhandlungen nicht über die Verkaufsmodalitäten für zwei Stockwerke im Westflügel für die Hochschule Schaffhausen einigen. Der Stadtrat hält am bisherigen Nutzungslayout für die ersten beiden Etagen fest und prüft jetzt für die weiteren Stockwerke verschiedene Varianten.

Im Hinblick auf die Sanierung und Neunutzung des Kammgarnareals fanden in den letzten Monaten intensive Gespräche zwischen dem Stadtrat und einer Vertretung des internationalen Hochschulnetzwerkes IUN World über einen Verkauf von zwei Stockwerken des Westflügels der Kammgarn statt. Gleichzeitig verhandelte der Regierungsrat mit der Vertretung der IUN World über den Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwecks Förderung der Ansiedlung der unterdessen gegründeten Hochschule Schaffhausen.

Der Kanton Schaffhausen hat am 30. September 2016 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass er mit der Hochschule Schaffhausen die Voraussetzungen und Modalitäten einer Anschubfinanzierung in einer auf zehn Jahre ausgerichteten Leistungsvereinbarung festgelegt habe. Damit sind die Voraussetzungen dafür erfüllt, dass die Hochschule im nächsten Jahr den Betrieb in Schaffhausen aufnehmen kann.

Bei den Verhandlungen der Stadt mit der Vertretung der Trägerschaft der Hochschule kam es jedoch zu keiner Einigung über die Verkaufskonditionen. Der Stadtrat hatte bei den Verhandlungen auch die politischen Rahmenbedingungen (Bindung an den amtlichen Schätzungswert der Liegenschaft, Vorkaufsrecht, Rückkaufsrecht bei Zweckänderung) im Hinblick auf eine Volksabstimmung über den Verkauf zu berücksichtigen, was zum Teil nicht vereinbar war mit der kaufmännischen Sicht der Kaufinteressentin. Deshalb hat der Stadtrat beschlossen, Abstand von seinen bisherigen Verkaufsabsichten zugunsten der IUN World zu nehmen und die ursprünglichen Pläne für das weitere Vorgehen der Entwicklung des Kammgarnareals neu auszurichten.

Nutzung durch Stadtverwaltung prüfen
Festhalten will der Stadtrat am bisherigen Nutzungslayout für die ersten beiden Etagen des Westflügels. Die Freihandbibliothek Agnesenschütte sowie kulturelle Nutzungen und ein Gastrobetrieb sollen dort weiterhin Platz finden. Die geplante Aufwertung des Areals durch die Verlegung der Autoabstellplätze im Kammgarnhof in eine zu erstellende Tiefgarage soll ebenfalls Bestandteil der Vorlage bleiben. Für die drei weiteren Stockwerke wird der Fächer wieder geöffnet. Eine Möglichkeit wäre eine Ankernutzung durch die Stadt, als Alternative zur Zentralisierung der Verwaltung im Stadthausgeviert. Damit könnte auf den geplanten Verbindungsbau zwischen Stadthaus und Haus zum Eckstein verzichtet werden. Hierzu soll nun eine Machbarkeitsstudie und Kostenschätzung erstellt werden, für die im Budget 2017 ein Planungskredit eingestellt wird.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 79 326 72 82 (am Vormittag erreichbar)
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. November 2016


Stadtrat spendet für Opfer des Hurrikans Matthew auf Haiti

Der Stadtrat hat beschlossen, für die Opfer des Hurrikans Matthew auf Haiti 5000 Franken an das Schweizerische Rote Kreuz zu spenden. Haiti gilt als ärmstes Land des amerikanischen Kontinents. Sechs Jahre nach einem verheerenden Erdbeben leben immer noch Tausende Obdachlose in Zelten. Sie wurden vom Hurrikan Anfang Oktober 2016 besonders schwer getroffen.


Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail:christian.schneider@stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. Oktober 2016

Eröffnung der Skateanlage in der Freizeitanlage Dreispitz
 
In der Freizeitanlage Dreispitz in Herblingen wurde heute nach viermonatiger Bauzeit die neue Skateanlage mit angrenzendem Kleinpark eröffnet. Die Bauzeit dauerte rund vier Monate. Die Skateanlage ist ein weiterer wichtiger Puzzlestein in der Freizeitanlage Drei-spitz und wertet diesen Freiraum auf.
 
Auf der betonierten Skateanlage in der Grösse von rund 1'000 m2 können sowohl erfahrene Skater wie auch Anfänger ihren Sport ausüben. Die Skateanlage im Dreispitz ist die erste fest eingerichtete Skateanlage in der Region Schaffhausen.
Die Skateanlage wurde in das bestehende Gelände der Freizeitanlage Dreispitz integriert. Ein Nutzungsreglement wurde in Zusammenarbeit mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ausgearbeitet. Es ist auf einem Orientierungsschild direkt an der Skateanlage angebracht.
Neben der Skateanlage wurde ein Kleinpark angelegt, der sowohl den Skatern als auch der Bevölkerung als ruhiger, grüner Erholungs- und Rückzugsraum zur Verfügung steht. Die Kosten für die Skateanlage und den Kleinpark betragen gemäss Budget 676'600 Franken. Der Hauptanteil davon wird durch Sponsorenbeiträge abgedeckt.
 
 
Ansprechpersonen:
 
Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch
 
Jürg Oes, Projektleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 55
E-Mail: juerg.oes(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Oktober 2016

Bau des neuen Doppelkindergartens in Herblingen gestartet

Die Schaffhauser Stimmbevölkerung hat im November 2015 dem Bau eines neuen Doppelkindergartens im Dorfkern von Herblingen zugestimmt. Kürzlich wurde mit den Bauarbeiten begonnen.

Auf dem Areal zwischen der Schloss- und der Kirchbergstrasse in Herblingen sind die Bagger aufgefahren. Der Aushub für den Bau des neuen, zentral gelegenen Doppelkindergartens in Herblingen ist bereits weitgehend durchgeführt. Nun werden Werkleitungen und Stützmauern gebaut, damit die Bodenplatte gegossen werden kann. Bereits im Januar ist das Aufrichten des Gebäudes, welches aus Holz vorfabriziert wird, geplant. Der Doppelkindergarten soll auf das Schuljahr 2017/2018 fertiggestellt werden.

Der neue Doppelkindergarten wird den pädagogischen Ansprüchen entsprechen und so auf dem Gelände platziert, dass Dorffeste und auch die Chilbi weiterhin auf der Wiese stattfinden können. Der Dorfkern erfährt durch den Neubau des Kindergartens eine Belebung. Die von der Stimmbevölkerung genehmigten Baukosten belaufen sich auf 2'257'760 Franken.

Ansprechpersonen:

Corinne Wanner, Projektleiterin
Telefon: +41 52 632 53 77
E-Mail: corinne.wanner(at)stsh.ch

Dölf Rütimann, Abteilungsleiter Hochbauten
Telefon: +41 52 632 53 82
E-Mail: doelf.ruetimann(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Oktober 2016

Erneut Gold-Label für Energiestadt Schaffhausen 

Die Stadt Schaffhausen erhielt zum 4. Mal in Folge das Goldlabel des European Energy Award. Die Auszeichnung wurde im Rahmen der Jahrestagung des Forums European Energy Award in Luzern übergeben. Die Stadt Schaffhausen war europaweit die erste Energiestadt und hat daher eine Pionierrolle inne.

Stadtpräsident Peter Neukomm und Stadtökologe Urs Capaul nahmen am Montag im KKL in Luzern die Auszeichnung European Energy Award GOLD für die Stadt Schaffhausen entgegen. Schaffhausen erhielt das Label erstmals 2004 und hat das Reaudit nun zum fünften Mal geschafft. Schaffhausen erreichte 84,1 Prozent der möglichen Punkte, ab 75 Prozent ist eine Gemeinde berechtigt, das Energiestadt Goldlabel zu beantragen. Diese öffentliche und internationale Anerkennung stellt ein wichtiges Zeichen für ein glaubwürdiges und wirksames Engagement der Kommunen für eine nachhaltige Energie- und Umweltpolitik dar.

Insgesamt 36 europäische Energiestädte erhielten das Zertifikat, 13 davon durften das Zertifikat erstmals in Empfang nehmen. Die ausgezeichneten Gemeinden stammen aus Österreich, Deutschland, Frankreich und der Schweiz.  Insgesamt tragen nun 112 europäische Kommunen, Städte und Landkreise die Auszeichnung, 41 davon aus der Schweiz.

Die Jahrestagung des Forums European Energy Award 2016 fand im Rahmen des schweizerischen Energietages in Luzern statt. Das schweizerische Programm Energiestadt ist eine der treibenden Kräfte des European Energy Awards. 2003 schlossen sich "Energiestadt", das österreichische Programm "e5 - Programm für energieeffiziente Gemeinden" und das deutsche "Aktionsprogramm 2000 plus" zum European Energy Award zusammen. Heute ist das Forum European Energy Award in acht Ländern präsent.

Foto Übergabe Energy Award

Ansprechperson:

Urs Capaul, Stadtökologe
Telefon: +41 52 632 52 20
E-Mail: urs.capaul(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Oktober 2016


Elf Parteien starten in die Gesamterneuerungswahlen für den Grossen Stadtrat

Für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Stadtrates vom 27. November 2016 für die Amtsdauer 2017-2020 wurden bei der Stadtkanzlei elf Listen mit Wahlvorschlägen eingereicht. Die Frist lief am 26. September 2016 ab. Die Wahlvorschläge wurden in den folgenden zwei Wochen geprüft und die Parteien konnten bis am 10. Oktober 2016 noch Änderungen an den Wahlvorschlägen vornehmen.

Insgesamt bewerben sich damit elf Parteien mit insgesamt 212 Kandidaten um die 36 Sitze. Die Listen mit den Namen der kandidierenden Personen werden am 20. Oktober 2016 in den Schaffhauser Medien und ab sofort auf der Website der Stadt publiziert.

Gesamterneuerungswahlen


Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, stv. Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Oktober 2016

Hochstrasse aufgewertet

An der Hochstrasse mussten im Abschnitt zwischen dem Gemsstübli und dem Sandlöchli die Elektrizitätsleitungen und der Strassenbelag ersetzt werden. Die Stadt nutzte die notwendigen Bauarbeiten, um den Verkehrsfluss zu optimieren und die Sicherheit der Schulkinder zu verbessern. Die Arbeiten werden diese Woche abgeschlossen.

Die Hochstrasse liegt Mitten in einem dicht besiedelten Quartier. In direkter Nachbarschaft befinden sich die Schule, das Quartierzentrum Silvana und demnächst auch wieder ein Lebensmittelgeschäft.  Die notwendige Sanierung der Elektrizitätsleitungen, des Strassenbelags sowie Teilen der Strassenbeleuchtung nahm die Stadt zum Anlass, mit minimalen gestalterischen Massnahmen die stark befahrene Quartierstrasse aufzuwerten und zu beruhigen. Im Zentrumsbereich bei der Schule Steingut gilt neu Tempo 30. Diese Massnahme dient der Sicherheit der Schulkinder auf ihrem täglichen Schulweg. Weiter wurden Trottoirs verbreitert, Übergänge neu markiert und bestimmte Bereiche begrünt. Durch den Einbau eines Strassenbelags, der weniger Lärm verursacht, sollen die Lärmemissionen reduziert werden.

Markant und neuartig in der Stadt Schaffhausen sind die grünen Bänder am Fahrbahnrand. Diese Markierung hat keine verkehrsrechtliche Bedeutung, sondern dient ausschliesslich einer Optimierung der Verkehrssicherheit. Die farbigen Bänder beeinflussen das rücksichtsvolle Verhalten der Verkehrsteilnehmer auf der stark frequentierten Teilstrecke der Hochstrasse, was zu einem optimaleren Verkehrsfluss und zu einer gewissen Verkehrsberuhigung führt. Durch diese Massnahmen wird die Sicherheit für alle erhöht.

Die getroffenen Massnahmen sollen zur Steigerung der Wohnqualität im Quartier beitragen und den Zentrumscharakter der Hochstrasse im Abschnitt Gemsstübli bis Sandlöchli unterstreichen.

Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Armbruster Rolf, Abteilungsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 51
E-Mail: rolf.armbruster(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Oktober 2016

Bibliotheken Schaffhausen lancieren "E-Books On Demand"

Alte Bücher der Stadtbibliothek können nun mit einem Klick zur Digitalisierung angefordert werden. Möglich macht dies das System EOD (E-Books On Demand). Es funktioniert ganz einfach: Digitalisierbare Bücher sind im Online-Katalog der Bibliothek (www.bischonline.ch) neu mit einem Link versehen: „Jetzt digitalisieren“. Damit wird der Digitalisierungsauftrag ausgelöst. Der Besteller bezahlt die Digitalisierung und erhält eine hochwertige PDF-Datei. Der Clou: Die Bibliothek behält eine Kopie und stellt diese der Öffentlichkeit anschliessend online gratis zur Verfügung.

E-Books On Demand (EOD) wurde von der Universitätsbibliothek Innsbruck entwickelt und ist in vielen europäischen Bibliotheken im Einsatz. In der Schweiz arbeiten die Nationalbibliothek und die Zentralbibliothek Zürich mit dem System. Die Bibliotheken Schaffhausen können nun bei der Zentralbibliothek Zürich mitmachen. Die Zentralbibliothek Zürich übernimmt Digitalisierung und Rechnungsstellung.

Digitalisiert werden nur urheberrechtsfreie Bücher. In Anlehnung an die vorsichtige Praxis der Zentralbibliothek Zürich kommt EOD in Schaffhausen deshalb nur bei Werken mit Erscheinungsdatum vor 1900 in Frage. Dies sind in Schaffhausen mehrere zehntausend Bände, die teils online, aber zum grösseren Teil noch im Zettelkatalog erfasst sind. Im letzteren Fall löst man einen EOD-Auftrag am Schalter aus.

Der Preis für das Digitalisat setzt sich aus einem Grundpreis pro Auftrag (10 Franken) und einem Preis pro Seite (20 Rappen) zusammen. Ein kleiner Auftrag von 60 Seiten wie z.B. die „Historische Beschreibung des Munots“ von Hans Wilhelm Harder von 1859 kommt damit auf 22 Franken zu stehen, ein grosser wie C.F. Meyers Novelle „Jürg Jenatsch“ mit ihren 360 Seiten kostet etwa 80 Franken. Vor der Auslösung des Auftrags erhält der Kunde eine Offerte; die PDF-Datei wird nach Zahlungseingang (per Kreditkarte oder paypal) hergestellt.

Die Ablehnung von EOD-Anfragen aus konservatorischen Gründen - etwa bei sehr alten oder fragilen Werken - bleibt der Bibliothek vorbehalten. Aufträge für die Digitalisierung von Zeitschriften oder Teilen von Büchern können nicht über EOD abgewickelt werden.

Beispiele für digitalisierbare Bücher:
Polizeiverordnung der Gemeinde Neuhausen von 1899
 
Johannes von Müllers Vademecum für Staatsbeamte

Jeremias Gotthelfs „Bauernspiegel“

Musenalmanach für das Jahr 1797

Ein bereits über EOD digitalisiertes und nun frei verfügbares E-Book:
Martin Wanner: Studien über die Staatsumwälzung des Kantons Schaffhausen

Ansprechperson:

Oliver Thiele, Bereichsleiter Bibliotheken
Telefon: +41 52 632 50 20
E-Mail: oliver.thiele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. September 2016

Neuer Direktor SH POWER

Der neue Direktor von SH POWER heisst Hagen Pöhnert. Der studierte Elektroingenieur ist derzeit Direktor des Elektrizitäts- und Wasserwerks der Stadt Buchs SG. Hagen Pöhnert tritt die Nachfolge von Herbert E. Bolli an, der Ende April 2017 in Pension geht.

Die Verwaltungskommission von SH POWER hat an ihrer Sitzung vom 21. September Hagen Pöhnert zum neuen Direktor von SH POWER gewählt. Hagen Pöhnert wird seine neue Stelle am 1. April 2017 antreten.

Hagen Pöhnert hat nach dem Abitur Elektrotechnik an der Technischen Universität in Braunschweig studiert. Später absolvierte er Nachdiplomstudien in Unternehmensführung sowie im Management erneuerbarer Energien an der Universität St.Gallen. Der 53jährige Hagen Pöhnert ist seit 2009 Direktor des Elektrizitäts- und Wasserwerks der Stadt Buchs SG. Zuvor war er als Institutsleiter und Dozent an der Hochschule Liechtenstein tätig. Von 2001 bis 2006 leitete Hagen Pöhnert als Generaldirektor die Liechtensteinischen Kraftwerke in Schaan, Liechtenstein. 

Nach seiner Ausbildung hat sich Hagen Pöhnert immer wieder weitergebildet und sich in seinen verschiedenen Fach- und Führungsfunktionen umfangreiches Wissen und Erfahrungen in der Energiewirtschaft erworben. Durch verschiedene Mandate bei Unternehmen, die in der Energiewirtschaft tätig sind, ist Hagen Pöhnert in der Branche gut vernetzt und verfügt über umfangreiche Kenntnisse des Marktes. Diese Voraussetzungen bilden eine solide Grundlage für die Übernahme der Verantwortung für das städtische Energieversorgungsunternehmen SH POWER.

Die Verwaltungskommission der SH Power und der Stadtrat sind überzeugt, mit Hagen Pöhnert eine ausgewiesene Führungspersönlichkeit für die städtischen Werke – SH POWER gewählt zu haben und freuen sich auf die künftige Zusammenarbeit.

 

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. September 2016

Farben im Einklang mit der Tradition

Für das Stadtbild stellen die Farben der Häuser einen wesentlichen Identitätsfaktor dar. Deshalb ist für die Schaffhauser Altstadt eine sogenannte Farbkarte erarbeitet worden. Sie soll Bauherren im Falle einer Fassadenrenovation aufzeigen, welche Farben im Einklang mit der historischen Farbigkeit der Altstadt stehen.

In Zusammenarbeit mit dem Haus der Farbe der Fachschule für Gestaltung in Handwerk und Architektur hat die Stadt Schaffhausen das Kolorit der Häuser in der Altstadt analysiert. Die so entstandene "Farbkarte für die Altstadt" soll für die Farben der Gebäude in der Altstadt sensibilisieren. Als praxisnaher Ratgeber erleichtert sie weiter die Kommunikation über Farben zwischen allen am Bau beteiligten Fachleuten und Laien. Die historische Farbigkeit der Altstadt soll bewahrt werden. Dennoch ist es möglich, neue angemessene Farben in das Erscheinungsbild der Altstadt zu integrieren.

Die Erarbeitung des Instrumentes erfolgte in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Malerunternehmerverbandes des Kantons Schaffhausen und Umgebung sowie dem SIA Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein, Sektion Schaffhausen.

Die Situation, dass in einer Stadt nur Farben einer bestimmten Epoche zu finden sind, gibt es nicht. In der Stadt Schaffhausen finden sich Farben von der Barockzeit bis in die frühe Moderne. Hingegen gibt und gab es schon immer Farbtraditionen. So zeigen Untersuchungen, dass Häuser in der Vergangenheit im Rahmen von Renovationen oft wieder ähnlich wie zuvor gestrichen wurden.

Das Ziel der Farbkarte ist, die Stärken und identitätsstiftenden Merkmale des im Laufe der Zeit entstandenen Kolorits zu erfassen, zu verstehen und sichtbar zu machen. Auf dieser Basis lassen sich neue Farben mit einem Bewusstsein für den Gesamtkontext und die Identität des Ortes ins Stadtbild integrieren, ohne dass gestalterische Freiräume verloren gehen. Die Studie basiert auf Farbabnahmen in unterschiedlichen Gassen und Plätzen in der Altstadt. Es stellte sich heraus, dass der Reichtum der Farbnuancen in der Altstadt sehr gross und im Vergleich zu anderen Schweizer Städten elegant und breit gefächert ist. Die Farbkarte gliedert die Farben der Altstadt systematisch und soll aufzuzeigen, welche Farben im Einklang mit der historischen Farbigkeit der Altstadt stehen.

Die Farbkarte kann bei den zuständigen Fachstellen Stadtplanung und Denkmalpflege bezogen werden, zudem stehen über 150 Originalfarben als Muster sowie das Originalkolorit bei der Stadtplanung am Kirchhofplatz 19 für Beratungen zur Verfügung.

Ansprechpersonen:

Jens Andersen, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: jens.andersen(at)stsh.ch

Flurina Pescatore, Ressortleiterin, Denkmalpflege Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 73 38
E-Mail: flurina.pescatore(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 27. September 2016

Projektwoche des "Spielmobils" 
 
Das Spielmobil der Stadt Schaffhausen macht nach einer erfolgreichen Saison zum Saisonende in der ersten Herbstferienwoche Halt im Promenadenpark in Schaffhausen und lädt zu einer Projektwoche unter dem Titel "Goldfieber im Promenadenpark" ein. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Primarschülerinnen und Primarschüler. Das Spielmobil ist vom Montag, 3. Oktober, bis Freitag, 7. Oktober, jeweils von 14 bis 17 Uhr geöffnet.

Ansprechperson:

Mustafa Ergön, Leiter Jugendarbeit
Telefon: +41 52 632 58 09, 079 685 76 55
E-Mail: mustafa.ergön(at)stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 25. September 2016

Städtische Wahl- und Abstimmungsergebnisse

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben die Vorlage "Rheinuferneugestaltung" angenommen und sechs Mitglieder des Stadtschulrates für die Amtsperiode 2017-2020 gewählt. Die bisherigen Angela Penkov (AL) und Mariano Fioretti (SVP) wurden in ihrem Amt bestätigt. Neu in den Stadtschulrat wurden Kirsten Brähler (SVP), Ernst Sulzberger (GLP), Christian Ulmer (SP) und Bea Will (AL) gewählt. Das absolute Mehr von 2095 Stimmen hat ebenfalls Dr. Nathalie Zumstein (CVP) erreicht. Sie scheidet aber als Überzählige aus. Bereits im Juni 2016 war Katrin Huber in einer stillen Wahl als Präsidentin des Stadtschulrates bestätigt worden.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Schaffhausen waren heute für die Wahl der Mitglieder des Stadtschulrates an der Urne. Stimmen haben erhalten:

Kirsten Brähler (SVP)                         2'405 Stimmen            gewählt           
Mariano Fioretti (SVP)                        2'209 Stimmen            gewählt
Ernst Fischli (FDP)                             1'323 Stimmen                       
Guido Mühlemann (FDP)                     1'425 Stimmen           
Angela Penkov (AL)                            4'340 Stimmen            gewählt
Ernst Sulzberger (GLP)                       2'298 Stimmen            gewählt
Christian Ulmer (SP)                           3'318 Stimmen            gewählt
Bea Will (AL)                                      3'138 Stimmen            gewählt
Dr. Nathalie Zumstein                          2'154 Stimmen           

Die Stimmbeteiligung lag bei 55.6 Prozent, das absolute Mehr bei 2095 Stimmen.

Weiter haben die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen mit 6'697 Stimmen der Vorlage "Rheinuferneugestaltung" zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 60.7 Prozent.

Das Ergebnis "Rheinuferneugestaltung" im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22'159
Eingelegte Stimmzettel: 13'452
Leere Stimmzettel: 2000
Ungültige Stimmzettel: 4
Gültige Stimmzettel: 11'448

Es haben gestimmt mit Ja: 6'697
Es haben gestimmt mit Nein: 4'751

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon:+41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 79 546 06 16
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. September 2016

Regionaler Naturpark vor Start in die Betriebsphase

Der Regionale Naturpark Schaffhausen steht vor seiner entscheidenden Phase. Damit ab 2018 in die zehnjährige Betriebsphase gestartet werden kann, müssen der Grosse Stadtrat und die jeweils zuständigen Gremien der anderen Gemeinden bis Ende 2016 über deren Beteiligung entscheiden. Der Stadtrat präsentiert dem Grossen Stadtrat die entsprechende Vorlage.

Der Regionale Naturpark Schaffhausen befindet sich seit Anfang 2014 in der Errichtungsphase. 13 Gemeinden beteiligen sich bisher, voraussichtlich fünf weitere Gemeinden entscheiden im Herbst 2016, ob sie ab der Betriebsphase 2018 dem Regionalen Naturpark angehören. Während den ersten beiden Jahren wurden über 50 Projekte aus den Bereichen Landwirtschaft, Gewerbe, Tourismus, Natur, Landschaft, Bildung und Kultur erfolgreich mit Akteuren aus der Region realisiert.

Im Hinblick auf die Betriebsphase wurden in der ersten Hälfte dieses Jahres die Gesuchunterlagen, also Parkvertrag (Charta) und Managementplan, den Gemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner sowie interessierte Organisationen erhielten Gelegenheit, ihre Bemerkungen und allfälligen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bei ihren Gemeinden einzureichen. Die Vernehmlassung der Stadt Schaffhausen wurde von den Adressaten grossmehrheitlich positiv bis sehr positiv aufgenommen, nur eine kleine Minderheit äusserte sich ablehnend.

Die Gesuchsunterlagen wurden aufgrund der Anregungen aus den Vernehmlassungsantworten überarbeitet. Auch dem städtischen Anliegen einer klareren wirtschaftlichen Ausrichtung im Parkvertrag wurde bestmöglich entsprochen. Die nun vorliegende Version des Parkvertrags bildet die Grundlage für den Start in die Betriebsphase. Damit diese gestartet werden kann und das Label "Park von nationaler Bedeutung" vom Bundesamt für Umwelt verliehen wird, müssen die Gemeindeversammlungen oder Parlamente bis Ende 2016 über ihre Beteiligung entscheiden. In der Stadt Schaffhausen ist der Grosse Stadtrat also nun am Zug.

Durch die Genehmigung des Parkvertrages wird die Stadt Schaffhausen ab 2018 für die Dauer von zehn Jahren Mitglied im Verein Regionaler Naturpark Schaffhausen. Die Stadt Schaffhausen hat dafür jährlich einen Mitgliederbeitrag von 1 Franken pro Einwohnerin und Einwohner zu entrichten.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. September 2016

Chinesische Delegation besucht Energiestadt Schaffhausen 

Eine Delegation unter der Leitung des Vizebürgermeisters der chinesischen Stadt Yantai hat heute die Stadt Schaffhausen besucht. Dabei hat sich die Delegation bei Stadtpräsident Peter Neukomm über das Energiestadt Label und weitere Erfahrungen der Stadt im Energiebereich informiert.
 

Eine 13-köpfige Delegation aus der chinesischen Stadt Yantai hat heute unter der Leitung ihres Vizebürgermeisters Schaffhausen besucht. Nebst einer Stadtführung stand für die Delegation ein Austausch mit dem Schaffhauser Stadtpräsidenten Peter Neukomm auf dem Programm. «Ich freue mich, dass wir als verhältnismässig kleine Stadt für eine chinesische Stadt mit rund sieben Millionen Einwohnern und einer Fläche von knapp 14‘000 Quadratkilometern bezüglich der Energiepolitik als Vorreiter gelten», erklärte Neukomm. «Schaffhausen hat als erste europäische Stadt das Label European Energy Award erhalten und gehört damit zu den Vorreitern unter den Energiestädten. Die Stadt Yantai möchte von den Schaffhauser Erfahrungen lernen.» Im Gespräch über diverse Themen aus dem Energiebereich wurden von der Delegation jedoch auch Bedenken geäussert. Es wurde befürchtet, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Yantai leiden könnte, wenn sie ihren Energieverbrauch senken. Peter Neukomm konnte diese Bedenken aufgrund seiner Erfahrung jedoch klar entkräften. Laut Neukomm konnte die Stadt Schaffhausen seit 1992 den Gesamtenergiekonsum stabil halten – obwohl die Einwohnerzahl um 2‘000 Personen Anstieg und sich das BIP pro Kopf verdoppelte.

Besuch im Rahmen eines DEZA Projekts
Hintergrund des Besuchs der Stadt Yantai ist das Sino-Swiss Low Carbon Cities (SSLCC) Projekt der DEZA. Das Projekt ist ein Teil des Globalprogramms Klimawandel (GPKW) der DEZA und basiert auf den Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC). Ziel des SSLCC Projekts ist es, mit chinesischen Städten konkrete Projekte zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu lancieren. Die Führung des Mandats SSLCC liegt bei der Schaffhauser Firma Generis AG, welche nun auch die Studienreise der chinesischen Delegation in der Schweiz organisiert hat. Laut Marco Rhyner, Leiter des DEZA Mandats, ist die Stadt Schaffhausen für die Delegation aufgrund ihrer langen Erfahrung als Energiestadt besonders interessant.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Urs Capaul, Stadtökologe
Telefon: +41 52 632 52 20
E-Mail: urs.capaul(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. September 2016

Neues Betriebsmodell für die Rhybadi

Aus Anlass der bevorstehenden Pensionierung des Betriebsleiters der Rhybadi hat der Stadtrat verschiedene Modelle für den künftigen Betrieb des traditionsreichen Kastenbades geprüft. Wie ähnliche Bäder in anderen Städten der Schweiz auch soll die Rhybadi künftig verpachtet werden. Der klassische Badebetrieb wird uneingeschränkt weitergeführt. Das Potential des Bades soll aber besser genutzt und durch weitere Angebote ergänzt werden.

Die Rhybadi ist das grösste noch erhaltene Kastenbad der Schweiz und war diesen Sommer bereits die 147. Saison in Betrieb. Ende September geht der jetzige Betriebsleiter nach 32 Jahren in Pension. Aus diesem Grund hat sich der Stadtrat intensiv mit dem künftigen Betriebskonzept der Rhybadi auseinandergesetzt. Im Vordergrund standen dabei die Weiterführung des Badebetriebes während der üblichen Öffnungszeiten und die Berücksichtigung der seinerzeit von den Gegnern eines Ausbaus der Rhybadi vorgebrachten Argumente.

Die Stadt prüfte drei Varianten:
• Beibehaltung des jetzigen Betriebskonzepts mit einem bei der Stadt angestellten Betriebsleiter
• Submission und Leistungsvereinbarung für den Badebetrieb
• Verpachtung

Ziel ist es, das Potenzial der Rhybadi neben dem Badebetrieb zusätzlich zu nutzen, ohne dass das Zusatzangebot den Badebetrieb stört. Dadurch wird ein qualitativer Mehrwert für die Schaffhauser Bevölkerung angestrebt. Der Vergleich mit ähnlichen Bädern in anderen Schweizer Städten zeigt, dass die Verpachtung die übliche und am besten geeignete Betriebsform darstellt. Die Rhybadi soll deshalb ab 2017 verpachtet werden.

Wie bisher wird auch mit dem neuen Betriebsmodell der klassische Badebetrieb in der Rhybadi weitergeführt. Die Erholung von Jung und Alt in dieser wunderbaren Badeanstalt wird auch künftig

ohne Einschränkungen möglich sein. Durch ergänzende Nutzungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Wellness – beispielsweise ist ein Saunabetrieb im Winter denkbar – soll künftig das Potential des einmaligen Bades jedoch besser genutzt werden. Es soll ein Gastronomieangebot während und nach dem Badebetrieb geben. Auch sollen (mit Auflagen) vermehrt öffentliche und private Anlässe in der Rhybadi durchgeführt werden können. Für den baulichen Unterhalt der Rhybadi bleibt weiterhin die Stadt zuständig.

Um einen geeigneten Pächter zu finden, startet die Stadt heute einen Konzeptwettbewerb. Für Personen, die an der Pacht interessiert sind, ist das Ausschreibungsdossier mit allen wichtigen Informationen ab sofort auf der Website der Stadt Schaffhausen aufgeschaltet. Ziel ist die Vergabe bis Ende Jahr. Die Badesaison 2017 soll wie gewohnt – allerdings nach neuem Betriebskonzept – im Mai starten.

Link Ausschreibungsunterlagen

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphaël.rohner(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Urs Hunziker, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. September 2016

Das Lohnmobil macht Halt in Schaffhausen

In der Schweiz haben alle Frauen und Männer das Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Und doch wird ein- und dieselbe Arbeit nicht immer gleich entlöhnt. Das Lohnmobil, die mobile Wanderausstellung zum Thema, vermittelt Informationen und regt zum Nachdenken an. Die Ausstellung ist vom 19. bis 22. September 2016 in Schaffhausen zu sehen.

Jede Arbeit hat ihren Wert. Und doch wird dieselbe Arbeit nicht immer gleich entlöhnt. Meistens sind es Frauen, die für dieselbe Tätigkeit weniger Lohn erhalten. In vielen Fällen gibt es dafür keine Erklärung. Ob das Ziel "Gleicher Lohn für Mann und Frau bei gleichwertiger Arbeit" Realität wird, hängt von vielen Faktoren ab. Das Lohnmobil, die mobile Wanderausstellung zum Thema Lohn- und Chancengleichheit von Frauen und Männern, vermittelt Informationen und Wissen zur Lohngleichheit. In Schaffhausen gastiert die Ausstellung vom 19. bis 22. September 2016 (jeweils von 10 - 18 Uhr) auf dem Herrenacker. Offiziell eröffnet wird die Ausstellung am 20. September 2016, um 17 Uhr von Stadtpräsident Peter Neukomm, Ursula Hafner-Wipf, Regierungsrätin, Veronika Heller, Alt-Stadträtin und Astrid Makowski, Personalleiterin Kanton Schaffhausen. Die Ausstellung ist öffentlich.

www.lohnmobil.ch


Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. September 2016

Bademeister Bert Schneider wird zum Ende der Rhybadi-Saison pensioniert

Die Rhybadi schliesst am Samstag 17. September  ihre Tore. Für Betriebsleiter Bert Schneider ist es die letzte Saison, denn er wird Ende 2016 pensioniert. Die Stadt dankt ihm herzlich für seinen langjährigen Einsatz.

Die Rhybadi schliesst am 17. September für diese Saison. Ein wunderschöner und heisser Spätsommer ermöglichte Badevergnügen bis zum beinahe letzten Tag. Die Badegäste werden gebeten, bis Samstag Fundgegenstände in der Rhybadi abzuholen und wie üblich die "Kästli" zu räumen.

Die Einnahmen der Rhybadi lagen 2016 ungefähr im Durchschnitt, die Abschlussabrechnung liegt jedoch noch nicht vor. Auch in diesem Jahr fanden diverse Anlässe in der Rhybadi statt. So servierte das Team der Kammgarn-Beiz während einer Woche köstliche Gerichte in der Rhybadi und kurz darauf wurde die Rhybadi ein gesamtes Wochenende lang zur Event Location.

Am 30. September 2016 wird der langjährige Betriebsleiter Bert Schneider pensioniert. Gerne nutzt die Stadt die Gelegenheit für einen herzlichen Dank und einen Rückblick auf seine Arbeit im Dienste der Stadt. Bereits vor 32 Jahren übernahm er das Ruder in der Rhybadi der Stadt Schaffhausen. Er hat mit viel Wissen und Eigeninitiative den Badebetrieb geführt und die Badeanstalt in tadellosem Zustand gehalten. Auch schwierige Aufgaben wie das Absaugen von Schwemmkies erledigte er mit viel Freude an der Arbeit. Mit der Pensionierung von Bert Schneider verlässt nun ein geschätzter Mitarbeiter und Kollege die Stadt Schaffhausen.

Für sein Engagement dankt ihm der Stadtrat herzlich und wünscht ihm für seinen neuen Lebensabschnitt das Beste und gute Gesundheit.

www.rhybadi.ch

 Auskunftsperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. September 2016

Referatsverteilung für die Amtsperiode 2017 bis 2020

Gestern hat sich der Stadtrat Schaffhausen für die Amtsperiode 2017-2020 konstituiert. Die Zusammensetzung der Referate bleibt gleich. Als Stadtpräsident wurde in den Wahlen vom 28. August 2016 bekanntlich Peter Neukomm bestätigt. Raphaël Rohner wird neu das Bildungsreferat übernehmen. Das Baureferat wird künftig von Katrin Bernath geleitet. Simon Stocker bleibt Sozial- und Sicherheitsreferent und wird neuer Vizepräsident. Das Finanzreferat wird auch in der neuen Amtsperiode von Daniel Preisig geleitet. Innerhalb der Referate gibt es keine Verschiebungen von Bereichen.

Die Verteilung der Referate ab Januar 2017:

– Peter Neukomm:    Stadtpräsident, Präsidialreferat
– Simon Stocker:    Vizepräsident, Sozial- und Sicherheitsreferat
– Dr. Raphaël Rohner:   Bildungsreferat
– Daniel Preisig:    Finanzreferat
– Dr. Katrin Bernath:   Baureferat

Die Stellvertretungen und Mitgliedschaften in Kommissionen sowie die Mandate in externen Institutionen werden später festgelegt.


Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

 

Der Stadtrat Schaffhausen hat sich gestern für die Amtsperiode 2017-2020 konstituiert. Raphaël Rohner übernimmt neu das Bildungsreferat. Die neu gewählte Katrin Bernath steht ab 2017 dem Baureferat vor. Neuer Vizepräsident wird Simon Stocker.

Medienmitteilung vom 9. September 2016

Tag des Friedhofs im Waldfriedhof

Erstmals findet im Waldfriedhof Schaffhausen ein Tag des Friedhofs statt. Am 17. September 2016 werden Führungen und Workshops zu verschiedenen Themen angeboten. Auch haben die Besucherinnen und Besucher Gelegenheit, den Grabmalgestaltern bei der Arbeit zuzusehen.

Der Tag des Friedhofs wurde 2001 in Deutschland ins Leben gerufen. Zahlreiche Friedhöfe informieren jeweils am dritten Wochenende im September mit vielseitigen Veranstaltungen. Auch in der Schweiz wird am 17. September der Tag des Friedhofs begangen. Zehn Schweizer Städte veranstalten unterschiedliche Programme rund um das Thema Sterben und Friedhofskultur. Ziel ist es, die Bedeutung der Friedhöfe als kulturelle Güter, als Orte der letzten Ruhe und des Abschiednehmens, aber auch als grüne Oasen zur Erholung bewusster zu machen und die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Leben, Tod und Trauer anzuregen. Gleichzeitig bietet der Tag die Gelegenheit, die Dienstleistungen auf dem Friedhof kennen zu lernen.

Die Arbeitsgruppe Friedhöfe der Vereinigung Schweizer Stadtgärtnereien und Gartenbauämter, VSSG, koordiniert den Tag des Friedhofs in der Schweiz. Die Organisation liegt jeweils bei der veranstaltenden Stadt. In Schaffhausen ist Grün Schaffhausen Initiant und Organisator. Der Tag steht unter dem Motto des Gartenjahres 2016: "Raum für Begegnungen / Ort des Gedenkens".

Das Programm am 17. September 2016 mit thematischen Führungen, Workshops und Schauwerkstätten von Grabmalgestaltern und Bildhauern dauert von 10 bis 16 Uhr. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Schaffhausen und unter www.vssg.ch

Ansprechperson:

Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. September 2016

Über Fifty-fifty-Regelung soll abgestimmt werden

Am 24. Mai 2016 reichte die „Aktion Rhy“ die Initiative „Bootsliegeplätze fifty-fifty - für Ruhe und Erholung am Rhein“ ein. Die Volksinitiative ist mit 1609 Unterschriften gültig zustande gekommen. In seiner Vorlage an den Grossen Stadtrat empfiehlt der Stadtrat, die Volksinitiative den Stimmberechtigten mit dem Antrag auf Ablehnung zur Abstimmung zu unterbreiten.

Seit 1986 gilt die Regelung, wonach bei der Zuteilung von Bootsliegeplätzen in erster Linie Personen berücksichtigt werden, welche sich verpflichten, auf einen Bootsmotor zu verzichten. Diese Regelung hatte zum Ziel, ein Gleichgewicht zwischen motorlosen Booten und Motorbooten zu erreichen. Dieses Gleichgewicht ist nun erreicht. Der Stadtrat hat deshalb im Rahmen der Überarbeitung des Reglements über die Benützung der Bootsliegeplätze entschieden, auf diese Regelung (sog. Fifty-fifty-Regelung) zu verzichten. Mit einer Volksinitiative möchte der Verein „Aktion Rhy“ die Wiedereinführung der Fifty-fifty-Regelung erreichen.

Der Stadtrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Hauptgrund dafür ist die Haltung des Stadtrates, wonach das Ziel der genannten Regelung mittlerweile erreicht ist und Bootsliegeplatzbesitzerinnen und -besitzer nicht unnötig eingeschränkt werden sollen. Des Weiteren ist die Grundlage für die Förderung motorloser Boote im kantonalen Richtplan und damit in den übergeordneten kantonalen Vorgaben weggefallen, und die heutigen Bootsmotoren können in Bezug auf Umweltanliegen nicht mehr mit jenen aus der Entstehungszeit der Regelung verglichen werden.

Der Stadtrat hat die Volksinitiative und die Ziele der Initianten analysiert und kommt zum Schluss, sie zur Ablehnung zu empfehlen. Die Volksinitiative „Bootsliegeplätze fifty-fifty - Für Ruhe und Erholung am Rhein“ soll den Stimmberechtigten daher nach Auffassung des Stadtrates mit dem Antrag auf Ablehnung zur Abstimmung unterbreitet werden. Der Entscheid über die Empfehlung liegt beim Grossen Stadtrat.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. September 2016

Ein Stück brasilianische Heimat in Schaffhausen

Der Brasilianische Verein für Bildung und Kultur ABEC lädt zu einem Kultur-Kochabend: Brasilien! im Schaffhauser Quartier Herblingen am

Samstag, 17.9.2016, um 18 Uhr
im Saal ref. Kirche Herblingen, Trüllenbuck 61.

Die Kultur-Kochabende sind ein Angebot der Quartierentwicklung der Stadt Schaffhausen. GastgeberInnen geben Einblicke in die Kochtraditionen und Kultur ihres Landes und interessierte Gäste können beim Kochen helfen. Die Kultur-Kochabende  laden ein zum Austausch und zur Vernetzung innerhalb des Quartiers und über die Quartiergrenzen, Kulturen und Generationen hinaus. Kochen und gemeinsam Essen eignen sich dafür besonders gut, da diese Aktivitäten die meisten Menschen ansprechen und so unkomplizierte Begegnungen möglich werden.

ABEC ist ein gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Verein, der zum Zweck hat, Kindern mit brasilianischen Wurzeln, die in der Schweiz leben, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) Brasiliens zu vermitteln. In Schaffhausen existiert der vom Verein angebotene HSK-Unterricht Portugiesisch Brasilien erst seit August 2015 mit einer Klasse mit aktuell 6 Kindern.

Der Verein ABEC wird am Kultur-Kochabend den Gästen Einblicke aus erster Hand in die brasilianische Kultur vermitteln. Es werden Gerichte aus der Küche Brasiliens vorgestellt und beim Mithelfen werden die Gäste lernen, wie man z.B. Maniok oder Maracujá (Passionsfrucht) rüstet und zum Essen  vorbereitet. Auch typisch brasilianische Getränke wie Caipirinha, Chimarrão und Guaraná können am Abend zubereitet und probiert werden. Für Kinder wird es die Möglichkeit geben, mit den Lehrerinnen von ABEC typische brasilianische Süssigkeiten (Brigadeiros) vorzubereiten. Die Kinder von zwei ABEC-HSK-Klassen aus Schaffhausen und Winterthur und deren Lehrerinnen Arlete Baumann (HSK Winterthur) und Alexandrina Occhiuzzi Furrer (HSK Schaffhausen) werden an diesem Abend Singspiele in brasilianischer Sprache präsentieren. Ebenso wird es einen kurzen Einblick in die Arbeit von ABEC und den HSK-Unterricht  geben.

In der Schweiz werden die HSK-Kurse von der kantonalen Bildungsdirektion anerkannt. Die Räumlichkeiten in den Schulhäusern werden von den Schulgemeinden für die anerkannten Trägerschaften kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausserdem werden die in den Kursen erzielten Noten im kantonalen Schulzeugnis eingetragen. Die Unterstützung der Arbeit von ABEC durch Schulbehörden, Unternehmen und andere Organisationen ist ein entscheidender Faktor nicht nur für die Pflege und Erhaltung der brasilianischen Sprache und Kultur in der Schweiz, sondern auch für die Integration der heranwachsenden Kinder und Jugendlichen in die Schweizer Gesellschaft.


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Ansprechpersonen:

Verein ABEC
Arlette Baumann, Lehrerin HSK
T. + 41 79 937 06 60 (14 bis 16 Uhr)
E-Mail: arlette.baumann(at)abec.ch
www.abec.ch

Quartierentwicklung Stadt Schaffhausen
Sabina Nänny
T. + 41 52 632 58 04 (heute vormittag erreichbar)
E-Mail: sabina.naenny(at)stsh.ch
www.quartierentwicklung-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 31. August 2016

Grünabfallentsorgung: Stadtrat setzt Arbeitsgruppe ein

Seit 1. Januar 2016 kann der Grünabfall in der Stadt Schaffhausen nicht mehr in Plastiksäcken sondern nur noch in kompostierbaren Säcken sowie verschiedenen Containern entsorgt werden. Diese Umstellung war notwendig geworden, weil keine Abfallverwertungsanlage in der Schweiz bereit ist, Grünabfälle in Plastiksäcken entgegenzunehmen. Ein Export ins grenznahe Ausland ist nicht zulässig. Bei den anhaltend hohen Temperaturen der letzten Tage hat dies offenbar an verschiedenen Orten zu Geruchsemissionen und stark verunreinigten Containern geführt. Der Stadtrat hat das Problem erkannt und arbeitet an einer Lösung gemeinsam mit Vertretern des Hauseigentümerverbandes, der Liegenschaftsverwaltungen und der grossen Wohnbaugenossenschaften. Auch die Quartiervereine sollen einbezogen werden. Der Baureferent hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Stabsleiterin Tina Nodari eingesetzt, um möglichst rasch Massnahmen zur Verbesserung der Situation vorzuschlagen.

Da die Geruchsemissionen vor allem auf solche Abfälle zurückzuführen sind, die eigentlich nicht im Grünabfall entsorgt werden dürfen, wird als erste Massnahme ein Merkblatt zur sachgerechten Entsorgung von Grünabfall erstellt und an die Liegenschaftsverwaltungen und die Einwohnerinnen und Einwohner verteilt. Der Stadtrat bitte alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Vermeidung unangenehmer Geruchsemissionen nur solche Abfälle in den Grünabfall-Containern und kompostierbaren Säcken zu entsorgen, die im Abfallkalender der Stadt aufgeführt werden.
Nicht erlaubt sind demnach unter anderem ausdrücklich: Speisereste mit Knochen, verpackte Lebensmittel, Katzenstreu, Kleintiermist, Tierkot, tote Tiere sowie Windeln und Hygieneartikel.

 

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent (14.15 - 15.30 Uhr)
Telefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphaël.rohner(at)stsh.ch

Tina Nodari, Stabsleiterin Bau
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Dr. Markus Franz, Betriebsleiter Kläranlageverband
Telefon: + 41 79 408 16 55
E-Mail: m.franz(at)abfall-sh.ch

Medienmitteilung vom 28. August 2016

Katrin Bernath neu in den Stadtrat gewählt

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben heute fünf Mitglieder des Stadtrats sowie den Stadtpräsidenten gewählt. Den Sprung in den Stadtrat hat Dr. Katrin Bernath (GLP) geschafft. Peter Neukomm wurde als Stadtpräsident wiedergewählt.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Schaffhausen waren heute für die Wahl der Mitglieder des Stadtrats sowie des Stadtpräsidenten an der Urne. Die bisherigen Städträte wurden bestätigt. Neu in den Stadtrat wurde Dr. Katrin Bernath gewählt. Stimmen haben erhalten:

Peter Neukomm (SP) 7869 Stimmen gewählt

Simon Stocker (AL) 7232 Stimmen gewählt

Dr. Raphaël Rohner (FDP) 6179 Stimmen gewählt

Daniel Preisig (SVP) 5804 Stimmen gewählt

Dr. Katrin Bernath (GLP) 6095 Stimmen gewählt

Diego Faccani (FDP) 4642 Stimmen

Das absolute Mehr lag bei 3852. Die Stimmbeteiligung betrug 57.72 %.

Als Stadtpräsident wurde Peter Neukomm mit 6830 Stimmen wiedergewählt (absolutes Mehr 4248).

Präsentation Wahlergebnisse

 

Ansprechperson:

 

Urs Hunziker, Vize-Präsident und Präsident Wahlbüro

Telefon: +41 52 632 52 14 oder +41 79 301 39 79

E-Mail: urs.hunziker@stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 24. August 2016

Mehr SBB Tageskarten für Einwohnende der Stadt Schaffhausen

Der Stadtrat hat entschieden, das Angebot von SBB Tageskarten für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schaffhausen zu erhöhen. Aufgrund der grossen Nachfrage in der letzten Verkaufsperiode wird das Angebot von bisher sieben Tageskarten pro Tag auf zehn pro Tag erhöht. Das Angebot richtet sich an Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schaffhausen. Auch Einwohner angrenzender Gemeinden können das Angebot nutzen, sofern die betreffenden Gemeinden selbst keine Tageskarten anbieten.

Aufgrund der generell grossen Nachfrage nach den sogenannten "SBB Tageskarten Gemeinde" – im Durchschnitt wurden in den letzten neun Jahren knapp 97 Prozent der Karten verkauft - hat der Stadtrat entschieden, das Angebot ab 1. September 2016 von bisher sieben Karten pro Tag auf neu zehn Karten zu erhöhen. Die Anzahl der Tageskarten, die eine Gemeinde maximal beziehen kann, legt die SBB aufgrund der Bevölkerungszahl fest. Die Stadt Schaffhausen kann nach dieser Regel maximal zehn Tageskarten beziehen. Verkauft werden die Karten ausschliesslich an Einwohnende der Stadt Schaffhausen und angrenzender Gemeinden, welche keine eigenen SBB-Tageskarten anbieten. Der Verkaufspreis liegt unverändert bei 45 Franken für Stadteinwohner und 50 Franken für Auswärtige. Mit der Tageskarte können die Reisenden ohne weitere Abonnemente einen ganzen Tag lang das gesamte Generalabo-Netz der Schweiz benützen.

Die Stadt Schaffhausen bietet die "SBB Tageskarte Gemeinde" seit September 2006 an. Die Karten können frühestens drei Monate vor dem Reisetag reserviert und gekauft werden. Beziehen kann man die Tageskarten über die Website der Stadt Schaffhausen oder beim Infoschalter im Erdgeschoss des Stadthauses.

Ansprechperson:

Werner Kausch, Leiter Einwohnerkontrolle
Telefon: +41 52 632 52 82
E-Mail: werner.kausch(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. August 2016

Neue Schaufensterausstellung im Durchgang beim Stadtarchiv

Im Durchgang beim Stadtarchiv - zwischen Fronwagplatz und Krummgasse - ist seit wenigen Tagen die neue Schaufensterausstellung des Stadtarchivs zu bewundern. Aus Anlass des 150-jährigen Jubiläums ist die Ausstellung dem Stadttheater gewidmet, beziehungsweise seinem baulichen Vorgänger, dem Imthurneum. Auf fünf Informationstafeln wird ein historischer Bogen rund um die Institution geschlagen. Er beginnt mit einer Kurzbiografie des Stifters Johann Conrad Im Thurn und endet mit der modernen Darstellung von Dürrenmatts Stück „Die Physiker“. Ein Schwerpunkt liegt auf der Baugeschichte, die mit diversen Bildern aus dem Bestand des Stadtarchivs untermalt wird. Dekorative Elemente wie ein altes Opernglas aus dem Fundus des Museums runden die Ausstellung ab. Verantwortlich für die Durchführung und Gestaltung war Sarah Candolfi, Lernende bei der Stadt Schaffhausen. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich die Ausstellung anzusehen und die Gelegenheit zu nutzen, kurz zu verweilen.   

Ansprechperson:

Peter Scheck, Stadtarchivar
Telefon: +41 52 632 52 30
E-Mail: peter.scheck(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. August 2016

Erweiterung von Baurechtsfläche auf städtischer Parzelle im Merishausertal

Das Baurecht der Firma "Peter Meyer & Co. AG" auf der städtischen Parzelle GB 8556 im Merishausertal soll erweitert werden. Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat eine entsprechende Vorlage vor.

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage betreffend Erweiterung des Baurechtsgrundstückes der Firma "Peter Meyer & Co. AG" im Merishausertal. Das bisherige Baurecht auf GB 8556 soll um rund 1431 m2 erweitert werden. Die beiden Grundstücke liegen direkt neben einander. Sie sollen zusammengelegt und der bestehende Baurechtsvertrag um die zusätzliche Fläche erweitert werden. Mit der Erweiterung des Baurechtsgrundstückes wird die zukünftige Entwicklung des Betriebes am heutigen Standort sichergestellt und die Baurechtskonditionen an die heutigen Vorgaben angenähert, namentlich beim Heimfall und der Anpassung des Landwertes.
Gemäss Stadtverfassung ist der Grosse Stadtrat für das Einräumen von Baurechten zuständig.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. August 2016

Rahmenbedingungen für Erneuerung Spitäler Schaffhausen schaffen

Die Spitäler Schaffhausen beabsichtigen die Gebäude im Bereich des heutigen Standorts des Kantonsspitals zu erneuern und zusammenzulegen. Damit das umgesetzt werden kann, sind eine Zonenplanänderung sowie eine Änderung der Bauordnung nötig.

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage, die eine Zonenplanänderung und einen Umweltverträglichkeitsbericht beinhaltet sowie eine Anpassung der Bauordnung durch die Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufe für Spital und Pflegeheim.

Die Zonenplanänderung schafft zusammen mit der Bauordnungsänderung einen wesentlichen Teil der Rahmenbedingungen für die Erneuerung und Zusammenfassung der Gebäude der Spitäler Schaffhausen im Bereich des heutigen Standorts des Kantonsspitals. Das dafür vorgesehene Gebiet liegt teilweise im heutigen Waldareal und muss in eine Bauzone - hier in die Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen (ZöBAG) - überführt werden, was eine Zonenplanänderung bedingt.

Gemäss Voruntersuchungen muss auch der auf der Geissbergstrasse  bereits heute bestehende Verkehrslärm beachtet werden. Aus diesem Grund und da Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass keine Notwendigkeit für die heute vorgesehene Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) I für Spital und Pflegeheim besteht, soll diese Bestimmung zur ZöBAG in Art. 29 der Bauordnung gestrichen werden. Neu gilt dadurch auch für das Spital und das Pflegezentrum wie für andere ZöBAG-Gebiete die Lärmempfindlichkeitsstufe II, wie sie beispielsweise auch für reine Wohnzonen gilt.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Tanja Geuggis, Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 28
E-Mail: tanja.geuggis(at)stsh.ch

Medeinmitteilung vom 19. August 2016

Das historische Hotel Tanne soll saniert und wiedereröffnet werden

Das historische Hotel Tanne in der Schaffhauser Altstadt soll inklusive der Remise im Innenhof saniert und als Gastronomiebetrieb wiedereröffnet werden. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat einen Investitionskredit über 3.6 Millionen Franken. Die Liegenschaft soll von der Stadt einem geeigneten Pächter zum Betrieb vergeben werden.

Die Weinstube wird originalgetreu erhalten. Die Möblierung der Gaststube wird sanft aufgefrischt. Die sanitären Anlagen sowie Lagerräume werden neu in der Remise im Hof untergebracht, welche via einen überdachten Übergang erreicht werden kann.
Für die übrigen Gebäudeteile sieht der Stadtrat eine möglichst originalgetreue und dennoch wirtschaftlich tragbare Nutzung vor: Im 2. und 3. Obergeschoss des Hauptgebäudes sowie im Dachgeschoss der Remise sind insgesamt neun Studios vorgesehen, welche mit Dusche/WC und einer kleinen Teeküche ausgestattet werden. Die Studios sollen als „Serviced Apartments“ oder im Rahmen eines gepflegten, zur Weinstube passenden „Bed & Breakfast“-Betriebes vermietet werden.
Im ersten Obergeschoss direkt über der Weinstube sollen als Ergänzung für den Gastrobetrieb eine Stube/Lounge sowie – wie früher – ein Sitzungszimmer für Vereine und andere Organisationen eingerichtet werden. Alternativ sind auf diesem Geschoss Büros möglich.
Zum Sanierungsprojekt gehören auch die neue Aussentreppe und die ansprechende Aufwertung des Innenhofes, welcher an warmen Tagen mit einer Pergola als gemütliche Gartenbeiz eingerichtet werden kann.
Die Umbauarbeiten an der historischen Liegenschaft werden in enger Abstimmung mit der Schaffhauser Denkmalpflege vorgenommen.

Betriebsmodell: Wettbewerb für Verpachtung
Mit der Vorlage wird auch das Verpachtungsmodell beschrieben und das Verfahren dem Grossen Stadtrat aufgrund der lokalhistorischen und emotionalen Bedeutung der Liegenschaft für Schaffhausen ausnahmsweise zur Genehmigung beantragt. Es ist vorgesehen, die ganze Liegenschaft zur Pacht auszuschreiben. Im Wettbewerb werden das Konzept, aber auch die langfristige Wirtschaftlichkeit und die Kompetenz des Wirts für die Vergabe ausschlaggebend sein. Vorgesehen ist eine Sockelmiete von 24‘000 Franken pro Jahr für die Weinstube zuzüglich 6‘000 Franken pro Jahr für die Stube/Lounge. Die Studios sollen insgesamt für 90‘000 Franken pro Jahr verpachtet werden. Um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern, wird es dem Pächter auch erlaubt, in der Liegenschaft einen Weinhandel zu betreiben.
Der Stadtrat würde es begrüssen, wenn sich aus dem Kreis der ehemaligen Gäste ein Trägerverein oder eine Genossenschaft für die ideelle und allenfalls auch finanzielle Unterstützung des Betriebes bilden würde.
Die Bauarbeiten und der Vergabewettbewerb können nach der Verabschiedung der Vorlage durch den Grossen Stadtrat starten. Da der Anteil der ungebundenen Kosten 1.5 Millionen Franken beträgt, wird der Kreditbeschluss dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Wiedereröffnung der „Tanne“ ist auf 2018 geplant.

Die „Tanne“ soll wieder ein Ort der Begegnung werden
Die Liegenschaft wurde der Stadt im Jahr 2011 von der früheren Eigentümerin Fräulein Margrit Zimmermann schenkungshalber übertragen, und zwar mit der vertraglichen Verpflichtung, die Weinstube integral zu erhalten. Es ist dem Stadtrat ein grosses Anliegen, mit dem übertragenen Erbe sorgfältig umzugehen. Mit der Nutzung, welche sich bestmöglich an der ursprünglichen Nutzung orientiert, trägt er diesem Umstand Rechnung und bietet einem künftigen Pächter gleichzeitig genügend Freiraum für Innovationen und einen langfristig wirtschaftlichen Betrieb.
Der Stadtrat wünscht sich, dass die „Tanne“ wieder zum Ort der Begegnung und der Diskussion wird, wie sie dies früher einmal war. Im Wissen darum, dass die Verpachtung der Liegenschaft für die Stadt nur eine bescheidene Rendite bringen wird, verbindet der Stadtrat mit der Sanierung und Wiedereröffnung die Absicht, wertvolle touristische, kulturelle und wirtschaftliche Impulse für die Stadt zu setzen.
Die „Tanne“ wird von vielen Schaffhauserinnen und Schaffhausern liebevoll als „Bijou“ bezeichnet. Sie verdient es, saniert und schnell wieder eröffnet zu werden.

Link zur Vorlage „Tanne 3 Sanierung und Verpachtung“

Link zur Medienpräsentation


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. August 2016

Bewohner Altersheim werden temporär extern untergebracht 

Die 18 Bewohnerinnen und Bewohner des Haus Bach, das zum Alterszentrum Kirchhofplatz gehört, werden voraussichtlich vom 5. bis 25. September 2016 extern im Hotel Arcona Living untergebracht. Die notwendigen Sanierungen am Haus Bach bringen vielfältige Beeinträchtigungen mit sich, die für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht zumutbar sind. Die Bewohnenden und die Angehörigen wurden von Stadtrat Simon Stocker und Zentrumsleiterin Beatrice Mathys heute an einer Informationsveranstaltung über den bevorstehenden Umzug informiert.

Der eingeschossige Verbindungsbau an der Bachstrasse ist in einem schlechten baulichen Zustand und erfüllt die heutigen Anforderungen an einen Zweckbau nicht mehr. Der Verbindungstrakt wird durch einen Neubau in Holzelementbau ersetzt und geringfügig vergrössert, so dass ein zusätzlicher Speisesaal für die Heimbewohner entsteht. Die Kosten für den Umbau sind im Budget 2016 enthalten.
Im Zuge der Detailvorbereitungen für den Umbau stellte sich heraus, dass die Emissionen und Beeinträchtigungen für die Heimbewohner über einen Zeitraum von drei Wochen so gravierend sein werden, dass der Stadtrat eine temporäre externe Beherbergung der 18 Bewohnerinnen und Bewohner beschlossen hat.

Die Sanierung wird mit beträchtlichen Lärmemissionen verbunden sein. Die Bewohnerinnen und Bewohner können das Haus zudem nicht mehr direkt betreten, sondern müssten durch den Garten und den Haupteingang gehen. Da gleichzeitig auch der Lift saniert wird, ist dieser Zugang auch nicht möglich, denn die Bewohner sind zwingend auf einen Lift angewiesen.
Nach sorgfältiger Abklärung verschiedener anderer Möglichkeiten, unter anderem dem temporären Einbau eines Treppenlifts sowie anderer Unterkünfte, hat der Stadtrat beschlossen, die Offerte des Hotels Arcona Living anzunehmen und die Bewohnerinnen und Bewohner dort unterzubringen. Das Hotel hat freie Kapazitäten und kann die entsprechende Anzahl Einzelzimmer sowie einen Gemeinschaftsraum, der auch für die Verpflegung genutzt wird, zur Verfügung stellen. Die Bewohnenden werden lückenlos vor Ort von den Mitarbeitenden des Alterszentrums Kirchhofplatz betreut. Für das Pflegeteam bedeutet die Pflege im Arcona nur einen geringen Mehraufwand. Da die Bewohnenden alle auf dem gleichen Stock untergebracht werden können, ist die Pflege und Betreuung gut durchführbar.

Die Gesamtkosten für die temporäre Unterbringung für 21 Tage belaufen sich auf 73'710 Franken. Diese Aufwendungen waren zum Zeitpunkt der Budgetierung für 2016 noch nicht absehbar, da die Detailplanung erst mit der Neubesetzung der zeitweise vakanten Zentrumsleitung an die Hand genommen werden konnte. Deswegen hat der Stadtrat einen Nachtragskredit von 73'800 Franken bewilligt.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Beatrice Mathys, Leiterin Alterszentrum Kirchhofplatz
Telefon: +41 632 37 01
E-Mail: beatrice.mathys(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. August 2016

Pneukran-Einsätze in der Altstadt

Die Innenhofsanierungen beim Museum Stemmler, Sporrengasse 7, sind abgeschlossen. Am Donnerstag, 18. August 2016, wird das Baugerüst wieder aus dem Innenhof entfernt. Dazu ist zwischen 14.30 und 18.00 Uhr nochmals ein Pneukran-Einsatz notwendig. Die Stadtpolizei wird entsprechende Umleitungen signalisieren.

Räumung Estrich Museum zu Allerheiligen, Baumgartenstrasse
Im Museum zu Allerheiligen wird der Estrich geräumt. Das gelagerte Material wird mit einem Pneukran vom Dach auf einen Lastwagen befördert und danach im Kulturgüterdepot Ebnat eingelagert. Die Baumgartenstrasse wird deshalb am Freitag, 26. August 2016, von 07.00 bis ca. 17.00 Uhr gesperrt. Umleitungen werden durch die Stadtpolizei signalisiert.

Ansprechperson:

Thomas Hess, Projektleiter
Telefon: +41 52 632 53 74
E-Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. August 2016

Quartierbüro Silvana im neuen Kleid

Das Büro der Quartierentwicklung Schaffhausen an der Hochstrasse 291 ist nicht nur ein Büro: Dort lernen Frauen Deutsch, treffen sich Seniorinnen zu Austausch und Spiel, halten sich Kursteilnehmende der Rheumaliga beweglich, verbringen Kinder und Jugendliche gemeinsam ihre Freizeit oder feiern Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohner eine goldene Hochzeit. Um den Bedürfnissen der vielfältigen Nutzergruppen besser zu entsprechen, wurden die Räumlichkeiten in den Sommerferien neu gestaltet. Die Wiedereröffnung findet am Dienstag, 23. August 2016, zwischen 16 und 19 Uhr statt. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Ansprechperson:

Dominique Bauer Sprüngli, Quartierentwicklung
Telefon + 41 52 632 58 07
E-Mail: dominique.bauer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. August 2016

Baurecht soll aufgewertet werden

Der Stadtrat legt die neue Vorlage zur Volksinitiative "Zweckbindung der Baurechtszinsen" vor. Er empfiehlt, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, in dem die Äufnung des Rahmenkredites durch Baurechtszinsen mit einer Obergrenze versehen wird. Die Äufnung und Beanspruchung des Rahmenkredites durch Käufe und Verkäufe bliebe unangetastet. Die neue Vorlage zeigt auch Möglichkeiten auf, wie das Instrument Baurecht aufgewertet werden kann. Die Abstimmung über die Volksinitiative war ursprünglich auf den 17. April 2016 angesetzt worden, musste wegen eines kurz vor der Abstimmung bemerkten Fehlers in der Berechnung des Rahmenkredit-Saldos jedoch verschoben werden.

Ursprünglich war die Abstimmung über die von der Alternativen Liste (AL) der Stadt Schaffhausen eingereichte Initiative "Zweckbindung der Baurechtszinsen" zusammen mit drei weiteren Initiativen zur Wohn- und Bodenpolitik für den 17. April 2016 geplant. Am 6. April 2016 entschied der Stadtrat, die auf den 17. April 2016 vorgesehene Volksabstimmung betreffend "Zweckbindung der Baurechtszinsen" abzusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen. Grund dafür war ein erst zu diesem Zeitpunkt entdeckter Fehler bei der Berechnung des Rahmenkredites. Damit veränderte sich eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Initiative. Sie verlangt, dass die Erträge aus Baurechtszinsen dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb gutgeschrieben werden.
In seiner Neubeurteilung der Initiative auf der Basis der korrigierten Saldo-Entwicklung kommt der Stadtrat zum Schluss, dass er der Initiative in der vorliegenden Form nicht zustimmen kann. Zwar würde eine Äufnung des Rahmenkredites dem Stadtrat einen grösseren Handlungsspielraum bringen, in eigener Kompetenz Land- und Liegenschaftenkäufe zu tätigen - zum Beispiel zur Bereitstellung von Landreserven für Ansiedlungen von Firmen. Die automatische Erhöhung des Rahmenkredit-Saldos in der Höhe der Baurechtszinserträge – welche voraussichtlich in Zukunft höher ausfallen werden – könnte jedoch zu einem sehr hohen Kreditrahmen führen. Aus Sicht des Stadtrates muss der Rahmenkredit in einem massvollen Verhältnis zur Finanzierbarkeit geregelt sein. Die Erhöhung der Ausgabenkompetenz sichert noch nicht die Bereitstellung der dafür benötigten finanziellen Mittel. Der Rahmenkredit ist nach Ansicht des Stadtrates das falsche Instrument für die verlangte "Zweckbindung". Ein sehr hoher Saldo könnte zudem zu einem demokratiepolitisch schwierig legitimierbaren Missverhältnis zwischen der Rahmenkreditkompetenz und den ordentlichen verfassungsmässigen Kompetenzen führen.
Deshalb empfiehlt der Stadtrat, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, in dem die Äufnung des Rahmenkredites durch Baurechtszinsen mit einer Obergrenze versehen wird. Die Äufnung und Beanspruchung des Rahmenkredites durch Käufe und Verkäufe bliebe unangetastet.
Die Erarbeitung eines Gegenvorschlages bietet die Gelegenheit, weitere Anpassungen, Präzisierungen und Optimierungen der heutigen Instrumentarien vorzunehmen und so dem Anliegen der Initiative, das Baurecht aufzuwerten, entgegenzukommen.
 
Zu den Optimierungsmöglichkeiten gehören:
• Marktgerechte Baurechtszinsen zur Reduktion des aktuell ungleichen Verhältnisses zwischen den Instrumenten Baurecht und Verkauf (breitere politische Akzeptanz)
• Kompetenzdelegation zur Baurechtsvergabe bei kleinen Grundstücken
• Kompatibilität neuer Baurechtsverträge mit den Kriterien für Förderprogramme des Bundes für gemeinnützige Wohnbauträger
• Überprüfung des Ausschreibungsprozesses für Baurechte an Wohnbaugenossenschaften
• Präzisierung der Formulierung des Rahmenkredites zwecks Vermeidung von Auslegungsproblemen
Der Stadtrat verbindet mit der Optimierung der Instrumentarien auch den Wunsch und die Absicht, dass in der Bodenpolitik eine Versachlichung der politischen Diskussion erreicht werden kann.

Vorlage Zweckbindung Baurechtszinsen

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: danel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Juli 2016

Baumassnahmen in der Altstadt


Innenhofsanierungen Museum Stemmler, Sporrengasse 7
Am 12.Juli 2016 muss ein Pneukran zusätzliches Baumaterial in die Innenhöfe befördern. Die Krummgasse / Stadthausgasse wird für die Anlieferung und den späteren Abtransport der Baumaterialien ca. von 7 bis 10 Uhr gesperrt. Die Stadtpolizei wird entsprechende Umleitungen signalisieren. Die Bauarbeiten sind Ende Juli abgeschlossen. Die Fassaden sind in einem schlechteren Zustand als erwartet, daher ist zusätzliches Material notwendig. Das Budget von 78'000 Franken kann trotz des Zusatzaufwands eingehalten werden.


Ersatzbau Verbindungsbau, Alterszentrum Kirchhofplatz
Der eingeschossige Verbindungsbau an der Bachstrasse ist in einem schlechten baulichen Zustand und erfüllt die heutigen Anforderungen an einen Zweckbau nicht mehr. Der Verbindungstrakt wird durch einen Neubau in Holzelementbau ersetzt und geringfügig vergrössert, so dass ein zusätzlicher Speisesaal für die Heimbewohner entsteht.
Mit den Bauarbeiten wird am 25.07.2016 begonnen. Durch die Bauarbeiten ist zweitweise mit Verkehrsbehinderungen auf der Bachstrasse zu rechnen.
Vor Baubeginn müssen die beiden Schwarzföhren dem Neubau weichen. Diese werden am Freitag 08.07.2016 von Grün Schaffhausen gefällt. Die Bäume werden nach Bauvollendung ersetzt.
Für den Ersatzbau wurden 415'000 Franken budgetiert.

 


Ansprechperson:

Thomas Hess, Projektleiter
Telefon: +41 52 632 53 74
E-Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Juli 2016

Baubeginn der Skateanlage

Damit die günstige Jahreszeit ausgenutzt werden kann, starten nächsten Montag die Bauarbeiten für die Skateanlage und den Kleinpark in der Freizeitanlage Dreispitz in Herblingen.

Realisiert wird eine betonierte Skateanlage in der Grösse von rund 1'000 m2. Sowohl erfahrene Skater wie auch Anfänger sollen die Gelegenheit erhalten, ihren Sport auf einer vielseitig nutzbaren Anlage auszuüben. Die Skateanlage im Dreispitz wird die erste fest eingerichtete Skateanlage in der Region Schaffhausen sein und ergänzt die verschiedenen mobilen Skateelemente in der Stadt Schaffhausen. Der Verein Skatepark Schaffhausen setzt sich seit einiger Zeit dafür ein, dass eine in Ortsbeton ausgeführte, Skateanlage in Schaffhausen verwirklicht werden kann. Erreicht wurde die Umsetzung dank enger Zusammenarbeit zwischen Grün Schaffhausen mit den verschiedenen Nutzerinnen und Nutzern des Dreispitz-Areals sowie dem Einbezug des Quartiervereins Herblingen und der Anwohner.

Die Skateanlage wird in das bestehende Gelände der Freizeitanlage Dreispitz integriert. Bereits vorhandene Infrastruktureinrichtungen auf dem Areal können durch die Skater und Skaterinnen mitgenutzt werden. Ein Nutzungsreglement wurde in Zusammenarbeit mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ausgearbeitet. Es wird in Form einer Orientierungstafel direkt an der Skateanlage angebracht. Ein weiterer positiver Aspekt des Standortes ist die gute Erreichbarkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Neben der Skateanlage wird ein Kleinpark angelegt, der sowohl den Skatern als auch der Bevölkerung als ruhiger, grüner Erholungs- und Rückzugsraum zur Verfügung stehen wird. Der Park wird zusammen mit der Skateanlage realisiert. Das Budget für die Skateanlage und den Kleinpark beträgt 676'600 Franken. Der Hauptanteil davon wird durch Sponsorenbeiträge abgedeckt.

Am 25. Juli, um 11.00 Uhr, findet ein nachgezogener Spatenstich mit Besichtigung des aktuellen Standes der Bauarbeiten statt. Die Einweihung der Skateanlage und des Kleinparks ist für den Herbst vorgesehen.

Ansprechpersonen:

Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Jürg Oes, Projektleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 55
E-Mail: juerg.oes(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Juli 2016

Katrin Huber als Präsidentin des Stadtschulrats wiedergewählt

Der Wahlvorschlag für Katrin Huber wurde am Donnerstag, 23. Juni 2016 veröffentlicht. Die Frist für das Einreichen von zusätzlichen Wahlvorschlägen ist am Donnerstag, 30. Juni 2016, ungenutzt abgelaufen. Katrin Huber wurde somit vom Stadtrat an seiner letzten Sitzung als Präsidentin des Stadtschulrates für die Amtsdauer 2017-2020 als gewählt erklärt.

Die übrigen Mitglieder des Stadtschulrates werden an der Urne gewählt, da mehr Vorschläge eingegangen sind, als Sitze zu besetzen sind. Die Urnenwahl ist auf den 25. September 2016 angesetzt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stv. Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Juni 2016

Materialtransport beim Munot per Helikopter

Um das für die 2. Etappe der Sanierung der westlichen Wehrmauer des Munots nötige Material zu den erforderlichen Stellen transportieren zu können und die Baustelleninstallation vom unteren Teil des Munotgrabens in den oberen Teil der Westflankenmauer verschieben zu können, sind wiederum Helikopterflüge notwendig.
Die Flüge sind für Donnerstag, 30. Juni, zwischen 14.30 – 15.00 Uhr geplant.

Ansprechperson:

Bruno Rüegger, Projektleiter
Telefon: +41 52 632 53 83
E-Mail: bruno.rueegger(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Juni 2016

Bauliche Massnahmen in der Altstadt

Fassaden- und Fenstersanierung Freudenfels, Safrangasse 8
An der Safrangasse 8, Haus zum Freudenfels, werden am ganzen Haus die Fenster ersetzt. Baustart ist der 11. Juli 2016. Zusätzlich wird die Hauptfassade gegen die Safrangasse hin renoviert und dafür mit einem Gerüst versehen. Baustart ist der 20. Juni 2016.
Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Juli. Für das Bauvorhaben sind 340´000 Franken budgetiert und durch den Grossen Stadtrat genehmigt.

Innenhofsanierungen Museum Stemmler, Sporrengasse 7
Die Hoffassaden des Museums Stemmler an der Sporrengasse 7 sind in schlechtem Zustand und müssen saniert werden. Der Materialtransport ist nur über die Dächer möglich. Am 27.Juni 2016 wird ein Pneukran das benötigte Baumaterial in die Innenhöfe befördern. Die Krummgasse/Stadthausgasse wird für die Anlieferung und den späteren Abtransport der Baumaterialien für jeweils rund 5 Stunden gesperrt. Die Stadtpolizei wird entsprechende Umleitungen signalisieren. Die Bauarbeiten sind Ende Juli abgeschlossen. Für das Bauvorhaben sind 78'000 Franken budgetiert.

 

Ansprechperson:

Dölf Rütimann, Abteilungsleiter Hochbauten
Telefon: +41 52 632 53 82
E-Mail: doelf.ruetimann(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Juni 2016

Wahlvorschläge Stadtschulrat

Die dreiwöchige Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen für das Präsidium sowie sechs Mitglieder des Stadtschulrates ist abgelaufen. Es wurde mit Katrin Huber (SP) ein Vorschlag für das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Stadtschulrats eingereicht.

Für das Stadtschulratspräsidium wird das Verfahren der stillen Wahl daher mit der Publikation des Wahlvorschlages fortgesetzt. Die Kandidatin Katrin Huber gilt demnach als gewählt, sofern nicht innert sieben Tagen seit der Publikation mindestens 15 Stimmberechtigte unter Bezeichnung weiterer Kandidatinnen oder Kandidaten die Durchführung des ordentlichen Wahlverfahrens verlangen.

Die übrigen Mitglieder des Stadtschulrates sind an der Urne zu wählen, da mehr Vorschläge eingegangen sind, als Sitze zu besetzen sind. Die Urnenwahl ist auf den 25. September 2016 angesetzt. Bislang sind die folgenden Kandidatinnen und Kandidaten bekannt:

Mitglieder:
- Kirsten Brähler (SVP)
- Mariano Fioretti (SVP)
- Ernst Fischli (FDP)
- Guido Mühlemann (FDP)
- Angela Penkov (AL)
- Ernst Sulzberger (GLP)
- Christian Ulmer (SP)
- Nathalie Zumstein (CVP)

 

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Juni 2016

Stellungnahme des Stadtrates zur kantonalen Volksabstimmung vom 3. Juli 2016 "Entlastungsprogramm 2014"

JA zur Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes; NEIN zur Änderung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes

Am 3. Juli 2016 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons über fünf Massnahmen zur Entlastung des Kantonshaushalts ab. Der Stadtrat empfiehlt die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes zur Annahme. Die Änderung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes empfiehlt der Stadtrat abzulehnen.

JA zur Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes: Reduktion Prämienverbilligung / Abschaffung Liste säumiger Prämienzahler

Insbesondere die Massnahme zur Reduktion der Prämienverbilligung ist auch für die Stadt wichtig. Der Anteil der Stadt an den Kosten der Prämienverbilligungen beträgt jährlich rund 6 Millionen Franken, die Tendenz ist zunehmend. Diese Kosten sind durch die Stadt und die Gemeinden nicht beeinflussbar. Entweder müssen sie die Einnahmen entsprechend erhöhen oder an anderer Stelle das Geld einsparen. Der Stadtrat befürwortet deshalb die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes und empfiehlt ihr zuzustimmen.

NEIN zur Änderung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes: Neuregelung Übergangspflege und Kantonsbeiträge Pflegekosten

Mit der vorgelegten Teilrevision des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes sollen die Sonderbestimmungen für die Übergangspflege, die in der ersten Phase nach einem Spitalaufenthalt eine finanzielle Entlastung der Gemeinden und der Patienten bewirkt, von bisher 60 Tagen auf 14 Tage verkürzt werden.

Rund die Hälfte der Patientinnen und Patienten kann nach einem Aufenthalt in der Akut- und Übergangspflege wieder zu Hause wohnen. Die anderen Personen müssen anschliessend in einem Alterszentrum betreut werden. Da die kantonale Zuständigkeit für die Akut- und Übergangspflege von bisher 60 auf 14 Tage gekürzt werden soll, muss die Stadt hier eine Anschlusslösung gewährleisten. Die Erhebungen der Spitäler Schaffhausen zeigen, dass die Landgemeinden nur in geringem Masse betroffen sind, die Stadt Schaffhausen hingegen für viele Patientinnen und Patienten eine Lösung bereitstellen muss. Der Gesundheitszustand nach 15 Tagen ist in der Regel instabil und ein Übertritt in eine der bestehenden Wohnformen der Alterszentren meist noch nicht möglich. Der Mittelwert der Aufenthaltsdauer in der Akut- und Übergangspflege beträgt in der Schweiz rund 30 Tage. Die Stadt Schaffhausen braucht daher für diese Zwischenzeit einerseits eine Anschlusslösung für die Akut- und Übergangspflege vom 15. bis zum 30 Tag und zusätzlich eine Eintrittsstation im Alterszentrum Kirchhofplatz für die Patientinnen und Patienten, welche auch nach dieser Frist gesundheitlich nicht stabil sind.
 
Für die Betroffenen bedeutet diese neue Regelung neben einer finanziellen Mehrbelastung, vermehrtes Umziehen, bis sie dann in einer der Wohnformen in den Alterszentren heimisch werden können. Für die Stadt Schaffhausen fallen damit aktuell jährliche Mehrkosten von ca. 260'000 Franken an, für die Anschlusslösung an die Akut- und Übergangspflege ab dem 15. Tag in den Spitälern Schaffhausen, für die Finanzierung der Meldestelle für das Übertrittsmanagement und die Kostengutsprachen sowie für die Einrichtung und den Betrieb einer Eintrittsstation. Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat, diese Massnahme abzulehnen.

Zu den beiden Änderungen des Steuergesetzes (Senkung des Divisors Ehegattensplitting und Anpassung der Besteuerung von Kapitalabfindungen) sowie zur Massnahme "Änderung des Schulgesetzes: Kostenpflicht der Freifächer an der Kantonsschule" verzichtet der Stadtrat auf eine Stellungnahme.


Für den Stadtrat: Peter Neukomm, Stadtpräsident

Medienmitteilung vom 15. Juni 2016

Definitive Zulassung von kompostierbaren Säcken für die Grünabfallsammlung

Die bis Ende 2015 üblichen grünen Plastiksäcke dürfen seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr für die Grünabfallsammlung verwendet werden. Während einer halbjährigen Versuchsphase wurde jedoch die Verwendung kompostierbarer Säcke für Küchenabfälle erlaubt.
Aufgrund der positiven Versuchsergebnisse können kompostierbare Bioabfallsäcke weiterhin für die Grünabfallsammlung verwendet werden. Diese sind in diversen Grössen im Handel erhältlich. Die Bioabfallsäcke müssen in den für die Sammlung zugelassenen Behältnissen entsorgt werden (vgl. Abfallkalender 2016).

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Miguel De Alba, Leiter Abfallentsorgung
Telefon: +41 52 632 53 29
E-Mail: miguel.dealba(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Juni 2016

1. Etappe der Sanierung Westflankenmauer Munot abgeschlossen

Die 1. Etappe der Sanierungsarbeiten an der Westflankenmauer des Munots wird Ende dieser Woche abgeschlossen. Die Arbeiten liegen leicht hinter dem Zeitplan zurück, da aufwändigere Massnahmen an der Mauerabdeckplatte nötig waren.
Der substanzielle Zustand der Mauer war in weiten Teilen schlechter als erwartet. Der Material-verbrauch war entsprechend höher als ursprünglich angenommen. So wurden bisher rund 35 Tonnen Mörtelmischung verarbeitet.
Im Rahmen der 1. Etappe konnte auch der Undurftturm im Inneren von Bauschutt befreit werden.
Der Wandabschnitt in der 2. Etappe ist mehrheitlich in einem besseren Zustand als der in 1. Etappe, folglich kann mit einem geringeren Materialverbrauch gerechnet werden. Die 2. Etappe startet mit der Umstellung der Gerüste. Für die Umstellarbeiten der Baustelleninstallation sind wieder Transportflüge mit dem Helikopter geplant.
Die Bauarbeiten an der Westflankenmauer wurden im März 2015 gestartet. Sie sollen Ende 2016 abgeschlossen sein.
Die Transportbrücke und ein grosser Teil der Baustelleninstallationen bleiben jedoch noch bestehen. Da im Basisbereich des Undurftturmes Überreste einer alten Treppe gefunden wurden, wird momentan zusammen mit dem Munotverein eine Variante geprüft, den Zwingerbereich für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sobald sich dieses Projekt konkretisiert, werden die Medien und die Öffentlichkeit weiter informiert.
 


Ansprechpersonen:

Bruno Rüegger, Projektleiter
Telefon: +41 52 632 53 83
E-Mail: bruno.rueegger(at)stsh.ch

Daniel Schmid, Vertreter Munotverein
Telefon: +41 52 630 04 10
E-Mail: info(at)wrs-ing.ch

Medienmitteilung vom 7. Juni 2016

Petition Lärmbelästigung Frauengasse

Am 30. Mai 2016 wurde dem Stadtrat die von 32 Anwohnerinnen und Anwohnern der Frauengasse unterzeichnete Petition "Lärmbelästigung Frauengasse" überreicht. Mit ihr wird im Interesse einer Verbesserung der Lärmsituation wie auch der Sicherheit für die Anwohnerinnen und Anwohner die Einführung einer Begegnungszone für die Frauengasse postuliert. Der Stadtrat hat die Petition zur Kenntnis genommen. Die Antwort wird vom Baureferat in Zusammenarbeit mit dem Sozial- und Sicherheitsreferat vorbereitet.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Juni 2016

Pflichtenheft der Baukommission angepasst 

Da das Projektcontrolling in der Stadt Schaffhausen künftig durch den neuen Controller im Bereich Finanzen sichergestellt wird, hat der Stadtrat das Pflichtenheft der Baukommission entsprechend angepasst. Sie übernimmt nun primär beratende Aufgaben. 

Per 1. Februar 2016 hat der neue Controller im Finanzreferat seine Arbeit aufgenommen. Seine Kernaufgabe ist das Projectcontrolling in sämtlichen Referaten. Er wird künftig auch bei Bauprojekten die Projektleiterin bzw. den Projektleiter des Bereichs Hochbau in Bezug auf das Controlling fachlich unterstützen. Die Baukommission wird entsprechend von diesen Aufgaben entlastet und erhält primär beratende Aufgaben. Das Reglement betreffend das Pflichtenheft für die Baukommission wurde deshalb dahingehend angepasst und die Änderung vom Stadtrat genehmigt.

Das Reglement RSS 700.5 wurde zuletzt im Jahr 2013 revidiert. Anlass waren diverse Kostenüberschreitungen bei Grossprojekten. Der Baukommission waren damals mehr Kompetenzen und Pflichten besonders im Bereich der Kostenkontrolle auferlegt worden.

Da zwischenzeitlich das Hochbauamt personell neu formiert wurde und die Bauprojekte engmaschiger begleitet und kontrolliert, hat der Stadtrat die Kompetenzen im Controlling neu verteilt. Die städtischen Bauprojekte können dank dieser Massnahme zeit- und kosteneffizienter begleitet werden.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail:daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Juni 2016

Neubau Werkhof SH Power: Lindli soll im Baurecht abgegeben werden

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben dem Kredit für den Neubau Werkhof SH POWER im Schweizersbild deutlich zugestimmt. Bei der Variantenabstimmung zur Abgabe des freiwerdenden Lindli-Areals entschied sich eine Mehrheit der Stimmenden für die Abgabe im Baurecht.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben mit 10'123 Ja-Stimmen gegen 3'038 Nein-Stimmen dem Kredit für den Neubau des Werkhofs SH POWER zugestimmt. Das frei werdende Areal Lindli soll nach dem Willen der Stimmberechtigten im Baurecht abgegeben werden. 5'003 stimmten für den Verkauf, 7'228 stimmten für die Abgabe im Baurecht. Bei der Stichfrage entfielen 7'175 Stimmen auf die Variante Baurecht und 4'296 Stimmen auf die Variante Verkauf. Die Stimmbeteiligung lag bei 64.73 Prozent.

Das Ergebnis "Neubau Werkhof SH Power" im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22'199
Eingelegte Stimmzettel: 14'370
Leere Stimmzettel: 1'207
Ungültige Stimmzettel: 2
Gültige Stimmzettel: 13'161

Es haben gestimmt mit Ja: 10'123
Es haben gestimmt mit Nein:    3'038

Abgabe Lindli-Areal
Variante Verkauf:
Es haben gestimmt mit Ja:    5'003
Es haben gestimmt mit Nein: 7'721
Leer eingelegte:   417

Variante Baurecht:
Es haben gestimmt mit Ja: 7'228
Es haben gestimmt mit Nein: 5'353
Leer eingelegte:  560

Stichfrage:  Verkauf: 4296  Baurecht: 7175

Damit wurde die Variante Baurecht angenommen.

 

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail:peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Juni 2016

Sturmschäden im Felsentäli grösstenteils behoben
Anfangs Februar verursachte ein Sturm grosse Schäden am Waldbestand, Wegen und Geländern im Felsentäli. Die Wiederinstandstellung durch den Zivilschutz wird diese Woche abgeschlossen.
Mitarbeitende von Grün Schaffhausen haben inzwischen die umgestürzten Bäume aus dem Weg geräumt. Anschliessend haben Zivilschutzangehörige die Instandstellungsarbeiten in Angriff genommen. Entlang der schmalen Wege und in abfallendem Gelände musste viel Material angeliefert und vor Ort verarbeitet werden. Bei den abgerutschten und durch Wurzelteller aufgerissenen Wegen wurde mit dicken Baumstämmen das Gelände stabilisiert und aufgefüllt. Anstelle der früheren Metallgeländer wurden neue, stabile Geländer aus Holz angebracht. Der sanierte Abschnitt im Felsentäli ist nun gut gesichert. Die Wege wurden durchgehend neu gekiest, so dass Wanderer gute und sichere Wege vorfinden. Insgesamt waren 90 Manntage zur Instandstellung nötig. Die Arbeiten dauern noch bis Ende dieser Woche. Ab Montag, 6. Juni 2016, sind die Wege wieder durchgehend begehbar. Der Weg entlang der Nordseite und die frisch gereinigte Brücke sind durchgehend geöffnet und der Aufstieg zum Wirbelberg kann wieder benutzt werden.
 

Ansprechpersonen:

Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Daniel Schmid, Zivilschutz
Telefon: +41 52 632 72 93
E-Mail: daniel.schmid(at)shpol.ch

Medienmitteilung vom 25. Mai 2016

Orgelrevision in der Kirche St. Johann

Die Orgel im St. Johann wurde 1879 gebaut und 1990 umgebaut. Seither wurde am Instrument keine umfassende Revision mehr durchgeführt. 2014 traten Probleme mit der Befeuchtungsanlage auf, welche sofort behoben wurden. Trotzdem weist die Orgel an verschiedenen Bauteilen Risse und Schwundschäden auf, die repariert werden müssen. Wegen der starken Luftumwälzung in der Kirche ist das Instrument zudem stark verschmutzt. Aus diesen Gründen wird die Orgel einer Generalrevision unterzogen. Sie wird zu diesem Zweck in ihre Einzelteile zerlegt, gereinigt, wo nötig repariert und wieder zusammengebaut. Um die Arbeiten ausführen zu können, wird vor der Orgel über die gesamte Höhe und Breite ein Gerüst aufgebaut.

Das Gerüst wird am 30. Mai 2016 aufgebaut. Die Sanierung dauert voraussichtlich drei Monate.

 

Ansprechperson:

Corinne Wanner, Leiterin baulicher Unterhalt
Telefon +41 52 632 53 77
E-Mail: corinne.wanner(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 25. Mai 2016

Massnahmen aus der Quartierbegehung Herblingen 

 

Als Ergebnis der Quartierbegehung Herblingen werden nun die konkreten Massnahmen in Angriff genommen. So wird in diesem Sommer ein Teilstück des Spazierweges hinter dem La Résidence ausgebaut, damit er von Rollstühlen und Rollatoren befahren werden kann. Weiter werden diverse Handläufe an den Treppen erneuert und die Wurzelschäden an der Stettemerstrasse behoben sowie die Haltestelle Hanfpünt von verschiedenen Stolperfallen befreit und behindertengerecht ausgebaut. Die Haltestelle ist heute zu kurz und verfügt nicht über Absenkungen, was das Ein- und Aussteigen für gehbehinderte oder ältere Personen sehr erschwert.

Neue Farbmischungen für die Fussgängerstreifen sollen für bessere Sichtbarkeit und damit Sicherheit sorgen. Verkehrserziehung soll Schülerinnen und Schüler darauf aufmerksam machen, auf dem Trottoir nicht Velo zu fahren, um Fussgänger nicht zu gefährden.

Diverse Sitzbänke nicht nur in Herblingen wurden neu gesetzt oder verbessert. Unter anderem wird die Steinbank vor dem Sparmarkt in Herblingen mit einem Holzrost ausgestattet, um den informellen Treffpunkt für ältere Leute, der sich dort seit einiger Zeit entwickelt hatte, komfortabler zu gestalten. Zusätzlich wurde eine altersgerechte mobile Sitzbank installiert. Die Einweihung der neuen Sitzgelegenheit mit Kaffee und Gipfeli findet am Donnerstag, 26. Mai von 10 bis 11 Uhr statt.
Die Medien sind zu dieser Einweihung ebenfalls herzlich eingeladen.
Gesamthaft entstehen Kosten von 91´000 Franken für die Ausbauten im Nachgang zur Quartierbegehung mit den Senioren im Herbst 2015. Dafür hat der Stadtrat zwei Nachtragskredite bewilligt.

 


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15 (ab 14 Uhr)
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Seit anderthalb Jahren führt Stadtrat Simon Stocker Quartierbegehungen in Schaffhausen durch, um herauszufinden, wo ältere Leute im Quartier der Schuh drückt. Jetzt wurden konkrete Massnahmen für Herblingen beschlossen und teilweise bereits umgesetzt.

Medienmitteilung vom 25. Mai 2016

Wettbewerb zur Landvergabe im Baurecht am Hohberg

Gemäss Beschluss des Grossen Stadtrates vom 31. März 2015 wird die Parzelle GB Nr. 21223 "Hohberg" im Baurecht an private Bauträger abgegeben, nachdem deren Verkauf von der Stimmbevölkerung am 9. Juni 2013 abgelehnt worden war. Die gut erschlossene Parzelle in Herblingen verfügt über eine Fläche von 6'267 m2 und liegt in der Wohnzone mit zwei Vollgeschossen (W2). Auf dem attraktiven Grundstück sollen rund 15-20 Wohneinheiten entstehen.
Am 25. Mai 2016 startet die öffentliche Ausschreibung für die Baurechtsvergabe. Die Teilnahme an der Baurechtsvergabe erfordert eine Anmeldung bis zum 8. Juli 2016. Die Baurechtsvergabe erfolgt über einen einstufigen, öffentlichen, anonymen Studienwettbewerb. Teilnahmeberechtigt sind Bauträger, die mit einem Architekten eine Kooperation eingehen und ein qualitativ hoch stehendes Überbauungskonzept einreichen, das den Zielsetzungen gemäss Wettbewerbsprogramm entspricht. Bis Ende Oktober 2016 erfolgt die Eingabe der Wettbewerbsbeiträge. Die Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsbeträge durch eine Jury ist für Januar 2017 geplant.
Die Anmeldung und weitere Informationen sind auf www.zukunftstadtleben.ch verfügbar.


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Jens Andersen, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 052 632 53 81
E-Mail: jens.andersen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. Mai 2016

Bereits zehn Weidlingsvereine bekunden Interesse 

Die Möglichkeit, einen Weidlingsverein zu gründen und so bei der Vergabe der Bootsliegeplätze bevorzugt behandelt zu werden, wurde bereits rege genutzt. Zudem schrumpfte die Warteliste um 38 Prozent, so dass für alle die Chancen auf einen Bootsliegeplatz gestiegen sind.

Per 1. April 2016 trat das revidierte Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze in Kraft (siehe auch Medienmitteilung vom 16. Februar 2016). Im Vorfeld wurden bereits Mitte Februar alle Personen, die auf der Warteliste erfasst waren sowie alle Bootsliegeplatznutzer angeschrieben und über die anstehenden Änderungen ausführlich orientiert.

Bis zum Inkrafttreten des revidierten Reglements konnten alle Rückmeldungen, Fragen und Anliegen aus der Bevölkerung sowie von betroffenen Personen auf der Warteliste oder Bootsliegeplatzbenutzern beantwortet werden. Zur Bereinigung der Warteliste wurden Nachforschungen zum Verbleib von Personen getätigt, zahlreiche Adressänderungen vorgenommen sowie 259 Verzichtsmeldungen erfasst. Die Warteliste konnte so umfassend bereinigt und auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Von ursprünglich 668 sind heute noch 409 Personen auf der Warteliste erfasst (-38 %). Da auch Personen auf den vorderen Plätzen der Warteliste verzichtet haben, rückten praktisch alle Wartenden weiter nach vorne.

Die neu geschaffene Möglichkeit der bevorzugten Behandlung von Vereinen bei der Liegeplatzvergabe stiess erfreulicherweise auf sehr reges Interesse. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits zehn Weidlingsvereine gegründet. Da der Stadtrat möglichst vielen Personen den Zugang zum Rhein ermöglichen möchte, werden die aktuell drei verfügbaren Liegeplätze Vereinen zugesprochen. Da sämtliche Vereine die vom Reglement vorgegebenen Kriterien für eine bevorzugte Vergabe erfüllen, wurden die drei Liegeplätze an der Stadtratssitzung vom 17. Mai  unter den bewerbenden Vereinen ausgelost. Die nach der Verlosung übrig gebliebenen Vereine werden nach Eingangsdatum ihrer Bewerbung auf einer separaten Warteliste geführt. Für weitere Vereinsbewerbungen massgeblich ist künftig ebenfalls das Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen bei der Stadtpolizei. Da ein Verein über mindestens 15 Mitglieder verfügen muss, um bei der Vergabe eines Liegeplatzes berücksichtigt zu werden, bedeutet dieses Vorgehen, dass auf diese Saison hin bereits mindestens 45 Vereinsmitglieder aus drei Vereinen aktiv mit einem Weidling den Rhein nutzen können.

Zukünftig werden freie Liegeplätze bis auf weiteres je abwechselnd an private Personen und Vereine vergeben.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch


Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Mai 2016

Rhybadi-Saison wird eröffnet

Auch wenn sich das Wetter in den letzten Tagen nicht gerade sommerlich warm präsentiert hat - die Saisoneröffnung der Rhybadi steht unmittelbar bevor. Am kommenden Samstag,
21. Mai, öffnet das historische Holz-Kastenbad seine Türen. Änderungen wird es für die kommende Saison keine geben. Bert Schneider wird die Rhybadi wie bisher leiten. Die Eintrittspreise bleiben gleich. Die Stadt wünscht allen eine gute Badesaison ohne Unfälle und hofft auf viele sonnige Tage mit zahlreichen Besucherinnen und Besuchern.

 

Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Mai 2016

Gute Neuigkeiten aus dem Kläranlagenverband

Die Abwasserreinigungsanlage ARA Röti wurde in vergangenen zwei Jahren zu einem Stromerzeuger ausgebaut. Am 4. Juni 2014 wurde die erste selbst produzierte Kilowattstunde mit dem neu erstellten Blockheizkraftwerk ins Netz eingespeist. Seit Januar 2016 nun ist der neue Klärgasspeicher in Betrieb. Damit sind die Ausbauarbeiten zur Eigennutzung der Energie im Abwasser abgeschlossen. Aus diesem Anlass wird die Bevölkerung am Samstag, 21. Mai von 12 bis 17 Uhr zu einem Tag der Offenen Tür in die ARA Röti in Neuhausen am Rheinfall eingeladen, an dem der Anlagenausbau und die Erweiterung des Areals in Augenschein genommen werden kann. Es finden fachkundige Führungen statt, für das leibliche Wohl sorgt eine Festwirtschaft.

Der Kläranlagenverband Schaffhausen, zu dem die ARA Röti gehört, möchte dieses erfreuliche Ereignis zum Anlass nehmen, auf die optimistisch stimmende Jahresrechnung der KBA Hard, eines weiteren Betriebes des Kläranlagenverbands, zu verweisen. Sie weist im Rechnungsjahr 2014/2015 erstmals einen Gewinn von 498'000 Franken vor Abschreibungen aus. Dies zeigt, dass die eingeleiteten Massnahmen richtig sind und greifen.

 

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Verbandpräsident Kläranlagenverband Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Dominik Schnieper, Abteilungsleiter Abwasser
Telefon: + 41 52 674 06 07
E-Mail: d.schnieper(at)abfall-sh.ch

Medienmitteilung vom 12. Mai 2016

Tanne 3: Inventar wird in ein Lager gebracht

Im nächsten Jahr ist die Sanierung des Hotels Tanne mit der historischen Weinstube geplant. Jetzt wird das schützenswerte Inventar in ein Lager gebracht, damit es restauriert und später für die Aufnahme des Betriebes wiederverwendet werden kann.
Ab nächster Woche wird das schützenswerte und wiederverwendbare Inventar des ehemaligen Hotels an der Tanne 3 in ein Lager gebracht. Damit die Liegenschaft renoviert werden kann, werden die Gegenstände an einem anderen Ort zwischengelagert. Das Mobiliar und das Geschirr sollen einem zukünftigen Betreiber wieder zur Verfügung gestellt werden, um die Atmosphäre des ehemaligen Hotel mit Weinstube möglichst authentisch wieder aufleben lassen zu können.
Die Stadt hat im Vorfeld in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege ein ausführliches Inventar der Gegenstände erstellen lassen. Das Stadtarchiv hat alle relevanten Dokumente gesichtet.
Einige Gegenstände werden vorübergehend bis November 2016 dem Museum zu Allerheiligen für die Ausstellung «Lust auf ein Spiel? Geschichten rund ums Kartenspiel» zur Verfügung gestellt. Das Hotelschild wird abgehängt und einem Kunstschlosser zur Restaurierung übergeben. Alle anderen, nicht schutzwürdigen und wiederverwendbaren Gegenstände wie Betten und alter Hausrat werden sachgerecht entsorgt.
Für die Sanierung des ehemaligen Hotels Tanne laufen derzeit die Vorbereitungsarbeiten für eine Sanierungsvorlage, die dem Grossen Stadtrat noch in diesem Jahr unterbreitet werden soll. Die Stadt möchte die Liegenschaft an der Tanne 3 mit Remise im Hinterhof umfassend sanieren. Dabei soll die historische Weinstube integral erhalten bleiben.
Die Liegenschaft wurde von der leider verstorbenen Margrit Zimmermann im Jahre 2012 mit einem Leibrentenvertrag (schenkungsähnlicher Charakter) an die Stadt Schaffhausen überschrieben.

 

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: + 41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. Mai 2016

Höhere Steuererträge sorgen für ausgezeichneten Jahresabschluss

Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Schaffhausen schliesst dank der erfreulichen Entwicklung der Unternehmenssteuern und gleichzeitig stabilem Aufwand mit 6.5 Mio. Franken. Im ausgewiesenen Ergebnis mitberücksichtigt sind Vorfinanzierungen über 10.3 Mio. Franken und eine Rückstellung für die KBA Hard von 2.7 Mio. Franken. Die Selbstfinanzierungskraft konnte innert zwei Jahren auf über 30 Mio. Franken verdoppelt und die Nettoverschuldung in der gleichen Zeit um zwei Drittel auf 682 Franken pro Einwohner reduziert werden. Der Stadtrat will den Aufwand weiter stabil halten und den neu gewonnenen Spielraum zu möglichst gleichen Teilen für Investitionen, den weiteren Schuldenabbau und für Steuerentlastungen einsetzen.


Erfreuliche Steuererträge und stabiler Aufwand
Die Jahresrechnung 2015 ist geprägt von den Steuererträgen, die sich ausserordentlich erfreulich entwickelten: Die Unternehmenssteuern liegen 9.5 Mio. Franken über Budget, bzw. 7.4 Mio. Franken über Vorjahreswert. Bei den Steuern der natürlichen Personen konnte das hohe Niveau des Vorjahres gehalten werden.
Gleichzeitig ist es durch konsequente Budgetierung und eine erneut bemerkenswerte Budgettreue gelungen, den Personal- (-2.1 Mio. Fr.) und den Sachaufwand (+0.7 Mio. Fr.) weitgehend stabil zu halten. Der Personalbestand (ohne Betriebe und Lehrpersonen) sank im Berichtsjahr leicht um 15.4 auf 864.0 Vollzeitstellen.


Ertragsüberschuss von 6.5 Mio. Franken
Die Laufende Rechnung schliesst positiv mit 6.5 Mio. Franken.
Bereits berücksichtigt in diesem guten Resultat sind beantragte Vorfinanzierungen im Umfang von 12.3 Mio. Franken für das Schulhaus Breite und den Doppelkindergarten Herblingen. Für die Sanierung der KBA Hard wurden Rückstellungen von 2.7 Mio. Franken getätigt.

Anhaltend hohe Investitionstätigkeit
Die Stadt tätigte 2015 Investitionsausgaben von brutto 24.2 Mio. Franken Zu den grössten Investitionsbereichen zählen die Tiefbauten (6.8 Mio. Fr.) und Liegenschaften des Verwaltungs- (4.7 Mio. Fr.) sowie Finanzvermögens (4.6 Mio. Fr.).
Die Prüfung der Krediteinhaltung von Investitions- und Verpflichtungskrediten zeigte, dass die Vorgaben bis zum Stichtag mit wenigen Ausnahmen eingehalten wurden.
2017 steht eine Reihe von Grossinvestitionen an. Dazu gehören das Schulhaus Breite und der Doppelkindergarten in Herblingen sowie – unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch Parlament und Volk – die Neugestaltung der Rheinuferstrasse und die Entwicklung des Kammgarnareals.

Selbstfinanzierung verdoppelt, Nettoschulden beinahe halbiert
Die bessere Ertragslage führte in den letzten zwei Jahren zu einer Verbesserung der Selbstfinanzierung um rund 15 Mio. Franken, was sich deutlich in den Kennzahlen niederschlägt:

  • Der Selbstfinanzierungsgrad 2015 beträgt 298%.
  • Die Nettoverschuldung halbiert sich 2015 auf 682 Fr. pro Einwohner. Im Vergleich zu 2013 (1‘892 Fr. pro Einwohner) konnte die Nettoverschuldung um fast zwei Drittel reduziert werden.
  • Die Bruttoverschuldung kann um 4.8 Mio. Franken reduziert werden. Trotz diesem erfreulichen Trend beträgt die Bruttoverschuldung Ende 2015 immer noch 206.0 Mio. Franken.


Volatilität bei Unternehmenssteuern: Vorsicht angebracht
Unternehmenssteuern variieren erfahrungsgemäss stark und es besteht ein erhebliches Klumpenrisiko: Nur 15 Unternehmen zahlen 53% aller städtischen Unternehmenssteuern. Hinzu kommt, dass in zwei Jahren die Unternehmenssteuerreform III ansteht. Aus diesen Gründen ist es ungewiss, ob weiterhin mit ähnlichen Erträgen gerechnet werden darf.
Drittelsregelung: Investitionen, Schuldenabbau und Steuerentlastungen
Der Stadtrat hat sich zum Ziel gesetzt, die Aufwände weiter zu stabilisieren. Er wird im Rahmen der Budgetierung für das Jahr 2017 eine aktualisierte Lageanalyse vorzunehmen. Dabei werden die Abstimmungen zu EP14, die neuesten Entwicklungen bei der USR III und die aktuellste Steuerprognose miteinbezogen. Bestätigt sich der finanzielle Handlungsspielraum, soll dieser für Investitionen, den weiteren Abbau der Schulden und für Steuerentlastungen eingesetzt werden.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon:+41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Telefon +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon:+41 52 632 52 42

Medienmitteilung vom 9. Mai 2016

Jahresbericht 2015 der Stadt Schaffhausen

Räume: Mit diesem Thema befasst sich der Jahresbericht 2015 der Stadt Schaffhausen. Der Bericht beleuchtet verschiedene bauliche Projekte, informiert aber auch über zahlreiche weitere Leistungen, welche die Stadt im vergangenen Jahr erbracht hat.

Der öffentliche Raum muss unterschiedlichen Funktionen gerecht werden. Er soll Begegnungsort und Erholungsraum für die Bevölkerung sein, zur Identität beitragen, aber auch Kreativität ermöglichen. 2015 wurden wichtige Grundlagen für planerische Entschiede gelegt. Grossprojekte wie die Entwicklung des neuen Arbeits- und Wohnquartiers auf dem Gelände der ehemaligen Stahlgiesserei (Werk I) sind im Jahr 2015 spruchreif geworden oder befinden sich, wie die Umnutzung des Kammgarnareals (Flügel West), in Planung. Der Doppelkindergarten in Herblingen Zentrum kann gebaut werden und Haus Steig und Tanne 7 sind Beispiele, wie städtische Liegenschaften sanft saniert und einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Im Verwaltungsbericht, der zusammen mit dem Jahresbericht publiziert wird, gibt der Stadtrat einen Überblick über die in der Stadtverwaltung geleistete Arbeit. Auch werden im Verwaltungsbericht die statistischen Unterlagen der Stadt fortgeschrieben.

Der Jahres- und der Verwaltungsbericht werden dem Grossen Stadtrat zusammen mit der Jahresrechnung 2015 zur Genehmigung unterbreitet.

Die beiden Berichte finden sich hier.


Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon:+41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon:+41 52 632 52 21
E-Mail:christian.schneider@stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Mai 2016

Werkdirektor Herbert E. Bolli geht vorzeitig in Pension

 

Nach mehr als 26 Jahren als Werkdirektor von SH POWER (ehemalige Städtische Werke Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall) macht Herbert E. Bolli von der Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung Gebrauch und tritt per 30. April 2017 von seiner Funktion als Werkdirektor zurück.

Er beabsichtigt, weiterhin in den strategischen Gremien der Kabelkommunikation und der Schweizerischen Gaswirtschaft tätig zu sein. Die Stelle bei SH POWER wird ausgeschrieben. Herbert E. Bolli kann seinem Nachfolger ein aktives und erfolgreiches Unternehmen übergeben, das in manchen Belangen der Schweizer Energiebranche Pionierleistungen vollbracht hat. Als eines der ersten Werke der Schweiz erkannte SH POWER vor mehr als 18 Jahren die strategische Bedeutung der Energiedienstleistungen und initiierte die Gründung der darauf spezialisierten Tochtergesellschaft Etawatt AG. Ausgestaltet als PPP (Public Privat Partnership) konnte so die Stadt Schaffhausen zusammen mit heute rund 50 Aktionärinnen und Aktionären ein erfolgreiches und kundenorientiertes KMU gründen.

Mit seiner frühzeitigen Pensionierung gewährleistet Herbert E. Bolli, dass die bevorstehende Neubesetzung eines Grossteils der Geschäftsleitung unter Mitwirkung seiner Nachfolgerin oder seines Nachfolgers erfolgen kann. Mit dem Rücktritt von Herbert E. Bolli gehen der Stadt Schaffhausen und SH POWER viel Wissen und Erfahrung verloren. Der Stadtrat dankt Herbert E. Bolli für seine wertvolle Arbeit und wünscht ihm für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute.
 


Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Herbert E. Bolli tritt per Ende April 2017 von seiner Funktion als Werkdirektor von SH POWER zurück. In den über 26 Jahren seines engagierten Wirkens hat er zusammen mit seinem Team das frühere EWSch und die Gas- und Wasserwerke Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall erfolgreich zusammengeführt und zu einem modernen Querverbundunternehmen der Energiewirtschaft geformt. Mit der Positionierung als innovatives Energieunternehmen hat sich SH POWER weit über die Kantonsgrenzen hinaus Beachtung verschafft. Mit der neuen Ausrichtung als Infrastrukturdienstleister mit klimaschonender Ausprägung leistet SH POWER einen wertvollen Beitrag zur Energie- und Klimapolitik der Stadt Schaffhausen.

Medienmitteilung vom 2. Mai 2016

Vernehmlassung zum Naturpark Schaffhausen: Mehrheitlich positiv

Der Stadtrat hat in diesen Tagen die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Regionalen Naturpark Schaffhausen an den Verband übermittelt. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden äusserte sich positiv und befürwortet den Betrieb. Der Stadtrat selber stimmt einem definitiven Betrieb ebenfalls zu. Er wünscht sich eine klare Ausrichtung auf die Aspekte der Wirtschaftsförderung sowie eine schlanke Organisation und die Konzentration auf konkrete Projekte.

Der Regionale Naturpark Schaffhausen hat der Stadt Schaffhausen die Möglichkeit gegeben, zur Charta und zum Managementplan Stellung zu nehmen und weitere Ergänzungen, Anpassungen und Bemerkungen anzubringen. Die beiden Dokumente wurden zudem öffentlich aufgelegt und die Einwohnerinnen und Einwohner wie auch interessierte Institutionen gebeten, sich aktiv an der Vernehmlassung zu beteiligen.

Der Stadtrat fragte dabei insbesondere danach, wie der potenzielle wirtschaftliche sowie der ideelle Nutzen für die Stadt und die Region Schaffhausen eingeschätzt würden. Auch über die Chancen und Risiken für einzelne Bereiche wie Landwirtschaft, Tourismus oder Gewerbe/KMU konnten die Teilnehmenden sich äussern.

Nur eine Minderheit lehnt Naturpark gänzlich ab

Der Regionale Naturpark wird von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten sehr begrüsst. Abgelehnt wird der Park von der städtischen SVP und den Jungfreisinnigen, die für ein sofortiges Stoppen der Aktivitäten des Naturparks votieren. Sie befürchten eine Einschränkung für Landwirtschaft und Gewerbe und hohe, unnötige Kosten. Die betroffenen Verbände aus Gewerbe, Landwirtschaft und Tourismus hingegen befürworten den Start in die Betriebsphase des Naturparks einhellig.

Die grosse Mehrheit sieht einem Start des Naturparks in die Betriebsphase positiv entgegen und stimmt dem Gesuch um Verleihung des Parklabels zu. Der regionale Nutzen wird rundum anerkannt, insbesondere die Vermarktung von regionalen Produkten, die regionale Wertschöpfung und Steigerung der Attraktivität der Region für den Tourismus. Die Stadt Schaffhausen nimmt hier aufgrund ihrer Scharnierfunktion und der Zentrumslage eine zentrale Rolle ein.

Das Interesse weiterer Gemeinden, die während der Errichtungsphase noch nicht Teil des Regionalen Naturparks waren, zeigt auf, wie die bisher realisierten Projekte Wirkung zeigen. Insbesondere das in Planung befindliche Schaffhauser Haus, ein Haus aus regionalen Materialien, konzipiert und erstellt von einheimischen Betrieben, bewirkt ein grosses Echo und begeistert das hiesige Gewerbe.

Stadtrat wünscht Schwerpunkt bei Wirtschaftsförderung

Der Stadtrat selber anerkennt den volkswirtschaftlichen Nutzen des Projektes Naturpark Schaffhausen; dies vor allem für die Partnergemeinden auf dem Land. Er kann einem Definitivum zustimmen, wenn eine klare Ausrichtung auf die Aspekte der Wirtschaftsförderung, einschliesslich Land- und Forstwirtschaft sowie Tourismus, stattfindet. Ein weiteres Anliegen ist dem Stadtrat eine schlanke Organisation mit möglichst wenig administrativem Aufwand für den Verein wie auch für die beteiligten Gemeinden und einem klaren Schwerpunkt auf konkreten Projekten.

Der Stadtrat ist  unter diesen Voraussetzungen bereit, einen Bericht mit einem Antrag auf Zustimmung zuhanden des Grossen Stadtrates zu verabschieden, sobald eine entsprechend bereinigte und präzisierte Fassung der Charta vorliegt. Er versteht dies auch als Unterstützung gegenüber dem einheimischen Gewerbe in einem wirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld und als Zeichen der Solidarität gegenüber den Landgemeinden.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch


Website: www.stadt-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 2. Mai 2016

Änderung Verordnung Subventionierung von Spielgruppen in Kraft

Die Änderung der Verordnung über Subventionierung von Spielgruppen wurde vom Grossen Stadtrat am 8. März 2016 gutgeheissen. Da die Referendumsfrist unbenutzt ab¬gelaufen ist, wurde die Verordnungsänderung vom Stadtrat nun auf den 1. Mai 2016 in Kraft gesetzt.

Ansprechperson:

Yvonne Kolb, Stadtschreiberin Stv.
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.kolb(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. April 2016

Karola Lüthi wird neue Munotwächterin

Ab Frühjahr 2017 wird Karola Lüthi gemeinsam mit ihrem Ehemann Rudolf Büeler auf die Munotzinne ziehen. Die neue Aufgabe als Munotwächterin ist für sie die Erfüllung eines lang gehegten Traumes.

Karola Lüthi ist in der Stadt Schaffhausen keine Unbekannte. Seit 1990 arbeitet sie mit viel Herzblut und Engagement als Köchin in der Gassenküche, seit 2009 ist sie dort Betriebsleiterin. Zuvor war sie in verschiedenen Funktionen in der Gastronomie in Schaffhausen tätig.

Ihr Ehemann Rudolf Büeler, der sie bei der Arbeit als Munotwächterin unterstützen wird, ist ein Allrounder, der in den unterschiedlichsten Bereichen tätig war. Unter anderem arbeitete der gelernte Koch schon als Bademeister am Zürichsee, als Ausgräber bei der Schaffhauser Kantonsarchäologie und als Matrose auf einem holländischen Segelschiff. Beide bringen also die wichtigen Voraussetzungen mit, über handwerkliches Geschick zu verfügen, unregelmässige Arbeitszeiten zu akzeptieren und mit unterschiedlichsten Menschen gut auszukommen.

Karola Lüthi liess sich zudem als Museumsführerin ausbilden und ist Mitglied im historischen Verein. Die Aufgabe als Munotwächterin bezeichnet sie als einen seit vielen Jahren schlummernden Traum, der nun mit der Pensionierung des jetzigen Munotwächters Christian Beck Wirklichkeit wird.

Karola Lüthi und Rudolf Büeler werden in ihrer neuen Funktion als Munotwächterpaar von der Stadt Schaffhausen angestellt. Ihr zweiter Vorgesetzter ist aber der Munotvater, also der Präsident des Munotvereins Peter Uehlinger. Da die Zusammenarbeit insbesondere bei Anlässen zwischen Munotverein und Munotwächter sehr eng ist, war Peter Uehlinger auch in das Auswahlverfahren von Anfang an mit einbezogen. Stadt und Munotverein freuen sich sehr, mit Karola Lüthi und Rudolf Büeler zwei fähige und engagierte Menschen für diese spezielle und geschichtsträchtige Aufgabe gefunden zu haben. Die beiden werden ihre neue Stelle am 1. Mai 2017 antreten.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Peter Uehlinger, Präsident Munotverein
Telefon:+41 52 649 46 32
E-Mail: peter.uehlinger(at)munot.ch

Medienmitteilung vom 22. April 2016

Testplanung für Umzonung des Gebiets Ebnat West

Das Gebiet Ebnat West ist heute Industriezone und befindet sich in einem Transformationsprozess. Ehemalige Industriebauten stehen leer, andere werden zwischengenutzt. Um eine flexiblere Nutzung zu ermöglichen, muss der Zonenplan angepasst werden. Als Vorbereitung darauf wird nun eine Testplanung mit den Grundeigentümern und der Stadtplanung durchgeführt.

Eine Testplanung wird dann durchgeführt, wenn es sich um ein grösseres, städtebaulich bedeutsames Areal handelt, das umgenutzt bzw. neu überbaut werden soll. Das Gebiet Ebnat West ist aufgrund der topographischen Lage und der Torsituation zum Industriequartier Herblingertal von grosser städtebaulicher Bedeutung. Das Areal, bisher in der Industriezone gelegen, verfügt dank der Nähe zum umliegenden Wohnquartier und zur Altstadt über ein grosses Potenzial für neue Nutzungen, aus denen unter anderem neue Arbeitsplätze entstehen können.
Der Transformationsprozess von der Industriezone hin zu einer neuen flexibleren Nutzung ist ein langer Weg. Der zukünftige etappierte Arealumbau ermöglicht die Entwicklung eines lebendigen und vielfältigen Quartiers mit eigenständigem Charakter. In einer ersten Testplanung werden die Rahmenbedingungen in städtebaulicher Hinsicht überprüft und die Potenziale bezüglich Bebauung, Freiraum, Verkehr und Nutzung ausgelotet. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben einer Entwicklung nach innen gemäss dem neuen Raumplanungsgesetz und entlastet die bestehenden Wohnquartiere der Stadt.

Die Stadtplanung Schaffhausen hat in Kooperation mit den Grundeigentümern einen Prozess initiiert, der eine solche zukünftige Entwicklung ermöglichen wird. Ziel des Prozesses ist es, die Grundlagen für einen behördenverbindlichen Rahmenplan zu erarbeiten, um schliesslich die Vorgaben des Zonenplans zu ändern.

Die Testplanung ist in Vorbereitung und wird Anfang Juli 2016 begonnen; sie wird Anfang 2017 abgeschlossen. Über den Projektverlauf wird die Stadtplanung regelmässig informieren.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Jens Andersen, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: jens.andersen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. April 2016

Vorkommnisse im Alterszentrum am Kirchhofplatz

In der Berichterstattung der Medien zu verschiedenen Vorfällen aus den Jahren 2013 und 2014 im Alterszentrum Kirchhofplatz wurde dem Stadtrat und insbesondere dem Sozial- und Sicherheitsreferenten mangelnde Transparenz und eine ungenügende Information der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates wie auch der Öffentlichkeit vorgeworfen.

An der Sitzung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) vom 7. April 2016 informierte Sozial- und Sicherheitsreferent Simon Stocker über den Ablauf der Untersuchungen der Strafverfolgungsorgane. Nachdem das Verfahren zu verschiedenen von einem einzelnen Lehrling begangenen Diebstählen Ende 2015 durch einen inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen wurde, konnte Simon Stocker die GPK über die Ergebnisse der Strafuntersuchung in Kenntnis setzen. Ebenso konnte er die von seinem Referat getroffenen Massnahmen nochmals näher darlegen.

Im Rahmen der Untersuchung gegen den Lehrling wurden auch Vorwürfe gegen den damaligen Heimleiter geäussert. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft konnte Simon Stocker die GPK über das diesbezügliche Verfahren informieren. Das Verfahren hat das Verhalten des früheren Heimleiters im Zusammenhang mit den Diebstählen des Lehrlings zum Gegenstand, nicht jedoch Vermögensdelikte. Da es sich um ein noch laufendes Rechtsverfahren handelt, gilt die Unschuldsvermutung und es können keine weiteren Angaben gemacht werden.

Die GPK zeigte Verständnis dafür, dass bis zum Abschluss des Strafverfahrens gegen den Lehrling eine detaillierte Information der GPK wie auch des Ratsplenums aufgrund der alleinigen Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden und mit Rücksicht auf einen ungestörten Ablauf der Untersuchung nicht zulässig war. Sie erachtet die vom Stadtrat und dem Sozial- und Sicherheitsreferat getroffenen Massnahmen zur Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten nach wie vor als sinnvoll und genügend.

Rückblickend war die späte Kommunikation über den Untersuchungsabschluss jedoch unbefriedigend, da einzelne Diebstähle bereits Gegenstand der Diskussion in der GPK waren. Die GPK hätte erwartet, bereits im Dezember 2015 über die Diebstähle in Kenntnis gesetzt zu werden, da die Delikte in den gleichen Zeitraum fielen wie die vom beauftragten externen Juristen Meinrad Gnädinger untersuchten Vorfälle. Die Kommunikation innerhalb Stadtrat, GPK und weiteren Stellen hat in diesem Fall nicht genügend funktioniert und muss verbessert werden. Der Sozialreferent stellte in Aussicht, den Stadtrat wie auch die GPK künftig nach Abschluss von Strafverfahren schneller zu informieren. Gleichzeitig unterstrich er, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Alterszentrums ausgezeichnete Arbeit leisten und sein volles Vertrauen geniessen.

20. April 2016

Stadtrat und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates

Ansprechpersonen:

Stadtrat Simon Stocker, Sozialreferent
Tel. 052 632 52 15
simon.stocker(at)stsh.ch

Urs Fürer, Präsident GPK
Tel. 079 287 99 46
urs.fuerer(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 17. April 2016

Städtische Wahl- und Abstimmungsergebnisse

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben den Erweiterungsbau Schulhaus Breite Variante SHED angenommen. Angela Penkov (AL) ist im 2. Wahlgang in den Stadtschulrat gewählt worden. Die drei Volksinitiativen wurden abgelehnt.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben mit 7'167 Stimmen der Variante SHED für den Erweiterungsbau des Schulhauses Breite zugestimmt. Die Variante SOL erhielt 6'149 Stimmen. Bei der Stichfrage hatten sich 6'006 für die Variante SHED entschieden und 3'801 für die Variante SOL. Die Stimmbeteiligung lag bei 56.37 Prozent.

Das Ergebnis "Erweiterungsbau Schulhaus Breite" im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22'158
Eingelegte Stimmzettel: 12'491
Leere Stimmzettel: 1'262
Ungültige Stimmzettel: 12
Gültige Stimmzettel: 11'217

Variante SHED:
Es haben gestimmt mit Ja: 7'167
Es haben gestimmt mit Nein:3'238

Variante SOL:
Es haben gestimmt mit Ja: 6'149
Es haben gestimmt mit Nein: 3'837

Stichfrage: SHED: 6'006 SOL 3'801

Stadtschulrat-Ersatzwahl
Als neues Mitglied in den Stadtschulrat wurde Angela Penkov (AL) für die restliche Amtsperiode gewählt. Sie erhielt 4'466 Stimmen. Kirsten Brähler (SVP) kam auf 2'917 Stimmen.

Volksinitiativen
Die drei Volksinitiativen wurden abgelehnt. Die Volksinitiative "Für bezahlbaren Wohnraum" erhielt 4'851 Ja- und 6'395 Nein-Stimmen. Die Volksinitiative "Landverkäufe vors Volk" wurde mit 5'138 Ja- gegen 5'827 Nein-Stimmen abgelehnt und die Volksinitiative "Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus" Mit 4'641 Ja- gegen 6'433 Nein-Stimmen verworfen.

 

Ansprechpersonen:

Urs Hunziker, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon:+41 52 632 52 12
E-Mail:daniel.preisig@stsh.ch


Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 15. April

Kreuzgang beim Museum zu Allerheiligen wird saniert

Der Kreuzgang beim Museum zu Allerheiligen wird umfassend und in Etappen saniert. Die ersten Arbeiten beginnen bereits am 19. April 2016.

 

Nach 50 Jahren ist es nun notwendig, die durch Verwitterung, aber auch durch Abnützungen und Beschädigungen angegriffenen Oberflächen zu konservieren und zu restaurieren. Der Verputz weist besonders im Sockelbereich Schäden wie Abplatzungen auf. Die Schäden sind auf Salze aus dem Baumaterial selbst und aus dem Erdreich des ehemaligen Friedhofs zurückzuführen. Dies wird auch in Zukunft immer wieder zu schadhaften Stellen im Sockelbereich führen. Um die Salzschäden zu minimieren und den Schadensfortschritt zu bremsen, wird die Wasserableitung generell verbessert. Die Putzflächen werden gereinigt und, wo notwendig, neu gestrichen. Im Zuge der Sanierung werden auch die elektrischen Installationen den heutigen Bedürfnissen angepasst.

Die kantonale Denkmalpflegerin und das Team der Berner Münsterarchitekten, welche bereits die Grundlagen zum künftigen Monitoring des Kreuzgangs erstellt haben, begleiten die Sanierungsarbeiten. Mit dem Monitoring kann die nun anstehende Sanierung angemessen dokumentiert und für die Nachwelt festgehalten werden.

Die Sandstein- und Verputzarbeiten werden von Spezialisten aus der Region ab Ende April 2016 ausgeführt. Nach der Weinprobe Ende August sind die Arbeiten am Verputz geplant. Die Sanierung soll Ende September 2016 abgeschlossen sein. Die Kosten in der Höhe von maximal 400´000 Franken sind vom Grossen Stadtrat mit dem Budget 2016 genehmigt worden.

Der Kreuzgang ist während den Sanierungsarbeiten weiterhin zugänglich, jedoch müssen Teilbereiche gesperrt werden.

Ansprechperson:

Thomas Hess, Projektleiter
Telefon: +41 52 632 53 74
E-Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Der grösste Kreuzgang der Schweiz, der teils romanisch (aus dem 12. Jahrhundert) und teils gotisch (aus dem 13 Jahrhundert) ist, wurde bereits im späten 15. Jh. teilweise erneuert. Seither hat er weitere umfangreiche Eingriffe und Renovationsphasen hinter sich. Von der ursprünglichen Bausubstanz aus dem 12. Jahrhundert sind daher nur noch wenige Bauteile vorhanden. Die letzten grossen Renovationen wurden um 1910, von 1962 - 1966 sowie um 1980 durchgeführt.

Medienmitteilung vom 14. April 2016

Gesundheitsberatung zum Thema Sturzprophylaxe

Menschen ab dem 65. Altersjahr stürzen deutlich häufiger als jüngere Menschen. Die Stürze verursachen oft schwerwiegende Verletzungen, was für den oder die Verunfallte oft einen langwierigen Heilungsprozess nach sich zieht. Die Gesundheitsberatung zur Sturzprophylaxe, welche die Fachstelle Gesundheitsförderung der Stadt Schaffhausen anbietet, soll einen Beitrag zur Förderung der Gesundheit, zur Erhaltung der Lebensqualität der älteren Menschen sowie zur Reduktion der steigenden Gesundheitskosten leisten.
Das Angebot der Fachstelle Gesundheitsförderung zur Sturzprophylaxe wird im Kanton Schaffhausen in Koordination mit dem Projekt "Via Gesundheitsförderung" umgesetzt. Es ist ein ergänzendes Angebot und richtet sich spezifisch an ältere Menschen und die Klientinnen und Klienten der Spitex, die zu Hause leben und sturzgefährdet sind.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, die sich angesprochen fühlen, können das Angebot nutzen. Die interessierten Personen werden von den Mitarbeiterinnen der Fachstelle Gesundheitsförderung individuell beraten. Gemeinsam werden der Situation angepasste Massnahmen zur Sturzprävention eingeleitet. Beispielsweise die Anpassung der Wohnung, Bewegungsübungen zur Förderung des Gleichgewichts und zur Stärkung der Muskulatur, Ernährungsanpassung, allenfalls Abklärungen beim Hausarzt und anderen Fachstellen.
Ziel ist die Befähigung der sturzgefährdeten Personen, die Massnahmen möglichst weitgehend selbstständig umzusetzen. Die Unterstützung durch die Fachstelle wird nach der Beratung individuell angepasst. Die Beratung sowie die Begleitung bei der Umsetzung der Massnahmen sind kostenlos.
Interessierte können sich bei der zentralen Administration der Spitex Region Schaffhausen anmelden. Die Beratung kann bei den Interessierten zu Hause oder im Ambulatorium im Quartier stattfinden.

 

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: 052 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Doris Isenschmid, Leitung zentrale Fachdienste
Telefon: 052 630 15 70
E-Mail: doris.isenschmid(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. April 2016

Abstimmung über Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» wird abgesetzt

Der Stadtrat hat entschieden, die auf den 17. April 2016 vorgesehene Volksabstimmung betreffend «Zweckbindung der Baurechtszinsen» abzusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Grund dafür ist ein erst jetzt entdeckter Fehler bei der Berechnung des Rahmenkredites. Weil sich mit der Korrektur eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die demokratische Meinungsbildung ändert, muss die Abstimmung verschoben werden. Ziel des Stadtrates ist eine korrekte Abstimmung auf der Basis von korrekten Grundlagen. Die drei anderen Initiativen zur Wohnraum- und Bodenpolitik sind nicht betroffen.

Im Rahmen der Plausibilisierung der Jahresrechnung 2015 wurde festgestellt, dass sich bei der Bestimmung des Saldos des Rahmenkredites für Land- und Liegenschaftenerwerb ein Fehler eingeschlichen hat. Seit 2010 wurden fälschlicherweise zusätzlich auch die Buchgewinne dem Rahmenkredit gutgeschrieben. Die Korrektur führt zu einem wesentlich tieferen Saldo des Rahmenkredites (vgl. Anhang). Nach der korrekten Berechnung betrug der Saldo des Rahmenkredites per 31. Dezember 2014 nicht 20.9 Mio. Franken (wie ausgewiesen), sondern 4.1 Mio. Franken. Die Differenz beträgt 16.8 Mio. Franken.
Der Rahmenkredit ist nicht Teil der eigentlichen Stadtrechnung. Die Jahresabschlüsse der Stadt sind nicht von diesem Fehler betroffen. Der Stadtrat tätigte seit 2010 Liegenschaftenkäufe zwar unter falscher Annahme bezüglich Höhe des Rahmenkredites. Trotzdem kam es zu keiner Zeit zu einer Kompetenzüberschreitung, denn der Saldo des Rahmenkredites war stets positiv.

Am 17. April 2016 gelangt neben drei anderen auch die Volksinitiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» zur Abstimmung. Die Initiative verlangt, dass Erträge aus Baurechtszinsen dem Rahmenkredit gutgeschrieben werden.
In der Vorlage des Stadtrates vom 11. August 2015 und im Abstimmungsmagazin wird der Saldo des Rahmenkredites mit 20.9 Mio. Franken als wesentliches Argument für die Ablehnungsempfehlung aufgeführt. Im Abstimmungsmagazin heisst es (Seite 35, 1. Satz): «Der Stadtrat und die Mehrheit des Grossen Stadtrates sind der Meinung, dass der Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb genügend Mittel enthält (…)». Es ist damit offensichtlich, dass sowohl der Stadtrat als auch der Grosse Stadtrat bei ihrer Meinungsbildung von falschen Voraussetzungen ausgegangen sind.
Zur Abstimmung vom 17. April sind bereits rund 5‘000 briefliche Stimmen eingegangen.

Der Stadtrat kommt zum Schluss, dass sich die Beurteilungsgrundlagen zur Abstimmungsfrage wesentlich verändert haben und unter diesen Umständen der demokratische Meinungsbildungsprozess nicht korrekt möglich ist. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, die Volksabstimmung zur Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Er trägt damit dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Stimmberechtigten auf eine unverfälschte Willenskundgabe Rechnung. Die eingehenden Abstimmungszettel für diese Initiative (Farbe orange) werden nicht ausgewertet.
Der Stadtrat wird dem Grossen Stadtrat angesichts der veränderten Ausgangslage eine aktualisierte Vorlage unterbreiten und nach deren Behandlung einen neuen Termin für die Volksabstimmung ansetzen.
Die Korrektur der Saldo-Rechnung des Rahmenkredites wird formell im Rahmen des Berichtes zur Jahresrechnung 2015 vorgenommen. Dieser wird am 9. Mai 2016 den Medien vorgestellt.
Der Stadtrat bedauert den Fehler und entschuldigt sich in aller Form bei den Stimmberechtigten, dem Parlament und den politischen Parteien.

Beilage Saldo Rahmenkredit

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail:daniel.preisig@stsh.ch

Christian Schneider, Stadtschreiber
Tel. +41 52 632 52 21
christian.schneider(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrates vom 6. April 2016

Handlungsspielraum nicht unnötig einschränken

Am 17. April 2016 kommen zwei Initiativen zur Bodenpolitik zur Abstimmung. Mit zwei Volksinitiativen möchte die AL die Stadt zu einer expansiven Bodenpolitik mit mehr Landkäufen und weniger Verkäufen bewegen. Der Stadtrat empfiehlt, beide Initiativen abzulehnen. Für die bestmögliche Entwicklung der Stadt braucht es auch in Zukunft die gesunde Balance aller Instrumente.
Mit zwei städtischen Volksinitiativen, die am 17. April zur Abstimmung gelangen, möchte die Alternative Liste Schaffhausen (AL) die Stadt zu einer expansiveren Bodenpolitik bewegen:
– Die Initiative «Landverkäufe vors Volk» fordert die Herabsetzung der Referendumsgrenze für Landverkäufen von heute 2 Mio. Franken auf neu 1 Mio. Franken.
– Die Initiative «Zweckbindung von Baurechtszinsen» verlangt, dass Baurechtszinsen künftig dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb gutgeschrieben werden.
Mit den beiden Initiativen sollen auf der einen Seite der finanzielle Spielraum für Landkäufe durch einen Ausbau des Rahmenkredits vergrössert und auf der anderen Seite die Hürden für Verkäufe erhöht werden. Während der Stadtrat über Käufe in eigener Kompetenz (ohne Parlament und Volksabstimmung) entscheiden kann, braucht es für Verkäufe ab 1 Mio. Franken immer die Zustimmung des Parlamentes und – sofern Unterschriften gesammelt werden – auch des Volkes. Durch die Verschiebung der demokratischen Mitspracherechte würden in der Konsequenz Käufe einfacher und gleichzeitig Verkäufe schwieriger gemacht.
Der Stadtrat verfolgt schon seit Jahren eine aktive Bodenpolitik. Das Ziel dieser aktiven Bodenpolitik ist die strategische Steuerung der Bodennutzung im Interesse der Stadt. Dazu werden die Instrumente Kauf, Verkauf, Abgabe im Baurecht und eigene Entwicklung situativ angewendet. Mit dieser Einflussnahme möchte der Stadtrat eine möglichst vorteilhafte Nutzung des Bodens unterstützen. Ein Landgeschäft ist für die Stadt nicht einfach nur ein Landgeschäft, sondern es geht primär darum, dass auf dem Land etwas passiert, das die Stadt weiterbringt. Dazu ist es sinnvoll, mit privaten Partnern zusammen zu arbeiten, wobei die Stadt sowohl vom Kapital wie auch vom Know-How dieser Partner profitieren kann.
Bereits heute sind die demokratischen Sicherungsmechanismen für den Verkauf von Grund und Boden stark ausgebaut: Über Baurechtsvergaben entscheidet der Grosse Stadtrat abschliessend, während Verkäufe ab 2 Mio. Franken zusätzlich dem fakultativen Referendum unterstehen. 
Im Einzelnen sprechen folgende Hauptargumente gegen die Initiativen:
– Das Ziel der städtischen Bodenpolitik soll weiterhin die möglichst vorteilhafte Steuerung der Bodennutzung in der Stadt und nicht die Erhöhung des Anteils der Stadt am Grundbesitz sein. Dabei ist die Zusammenarbeit mit Privaten im Interesse der Stadt.
– Für die gedeihliche Entwicklung der Stadt braucht es die gesunde Balance aller Instrumente der Bodenentwicklung: Eigene Entwicklung, Abgabe im Baurecht und Verkauf. Käufe und Verkäufe sollten sich idealerweise die Waage halten.
– Wenn dauerhaft mehr gekauft als verkauft wird, führt dies zu einer Neuverschuldung.
– Die Finanzkompetenzen wurden erst vor kurzem angepasst (Totalrevision der Stadtverfassung von 2011).
– Der Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb ist ein sinnvolles Instrument, das dem Stadtrat bei drohenden spekulativen Landverkäufen ein schnelles Handeln erlaubt. Als Ausnahmeregelung zu den normalen verfassungsmässigen Kompetenzen soll der Rahmenkredit aber nicht über Gebühr erweitert werden.
Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern daher, beide Initiativen abzulehnen. Die Stadt fährt besser, wenn auch in Zukunft alle Instrumente der Bodenentwicklung situativ angewendet werden können. Wir sollten unsere Handlungsfähigkeit nicht unnötig einschränken.

Für den Stadtrat
Daniel Preisig, Finanzreferent

Medienmitteilung vom 31.März 2016

Videoüberwachung wird auf den Bahnhof ausgeweitet

Seit November 2010 werden bestimmte Areale in der Schaffhauser Innenstadt mit Kameras überwacht. Da der Bahnhof Schaffhausen einen Schwerpunkt in der Prävention und der Verfolgung von Delikten darstellt, hat der Stadtrat jetzt beschlossen, in diesem Bereich vier zusätzliche Kameras zu installieren. 

Der Stadtrat hatte bereits im März 2015 der AG Videoüberwachung den Auftrag erteilt, in Absprache mit den SBB die Situation an der Bahnhofstrasse vertieft abzuklären. In den letzten Jahren ist die Bahnhofstrasse zu einem Brennpunkt geworden und der Stadtrat erachtet es als sinnvoll, die punktuelle Videoüberwachung auf dieses Areal auszuweiten. Dies bestätigt auch der Schlussbericht "Sichere Städte 2025" des Schweizerischen Städteverbands welcher darauf hinweist, dass Bahnhofsareale generell zu den lokalen Hotspots gehören, an denen Menschen sich unsicher fühlen und an denen vermehrt Straftaten begangen würden. Gemäss dem Reglement über die punktuelle Videoüberwachung auf öffentlichem Grund besteht bei der Bildung neuer Brennpunkte die Möglichkeit, die Video-Überwachungsanlage nach einer entsprechenden Evaluation um weitere Kameras zu ergänzen.

Für die Evaluation, ob dies am Bahnhof Schaffhausen zutrifft, wurde die Situation in enger Zusammenarbeit mit der Firma Securiton vor Ort eingehend überprüft. Ziel war es, eine optimale Abdeckung der gesamten Bahnhofstrasse zu erreichen mit einem möglichst geringen Einsatz neuer Kameras. Diese Vorgaben können umgesetzt werden, indem am Gebäude der SBB zwei und an der Fassade der Hauptpost sowie am Gebäude Ecke Bahnhofstrasse / Schwerstrasse je eine Kamera installiert wird.

Der Stadtrat entschied sich zu diesem Schritt, weil sich bei den alle zwei Jahre durchgeführten Evaluationen der Videoüberwachung gezeigt hat, dass die Installation von Überwachungskameras als Teil eines

Massnahmenpakets zur Sicherheit in der Altstadt sowohl präventiven Charakter hat als auch sehr effizient ist bei der Verfolgung von Straftaten im öffentlichen Raum. Der Einsatz und die Standorte der Videokameras werden regelmässig überprüft und wenn nötig Anpassungen vorgenommen. So konnten beispielsweise auf dem Kammgarnareal zwei Kameras entfernt werden. Auch die Standorte an der Bahnhofstrasse werden einer regelmässigen Prüfung unterzogen und deren Wirksamkeit überprüft.

Die Aufzeichnungen der Kameras, die zwischen 18 Uhr und 7 Uhr jeweils in Betrieb sind, halfen zum Beispiel im Jahr 2014 dabei, dass von 15 Delikten, bei denen die Kameraaufzeichnungen hinzugezogen wurden, neun aufgeklärt werden konnten. Dabei waren vier Delikte ausserhalb der überwachten Zone verübt worden.

Die Nutzung der Videoaufzeichnungen bei der Aufklärung von Verbrechen und Vergehen ist streng reglementiert. Die Aufzeichnungen dürfen nur von der Schaffhauser Polizei auf schriftlichen Antrag bei der Staatsanwaltschaft beigezogen werden. Die Verhältnismässigkeit muss gewahrt werden. Somit ist ein Missbrauch ausgeschlossen und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger wird nicht tangiert.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: + 41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. März 2016

Weitere Optimierung des Regenschutzes der Personenunterstände Freier Platz

Das Hochbaumt der Stadt Schaffhausen setzt nun die bereits angekündigte zweite Optimierung um. Nach der erfolgreichen Erweiterung des Windschutzes der beiden Personenunterstände auf dem Freien Platz, wird nun die Montage des Schlagregenschutzes mit je einer Glas-/Metall-Aufstockung von rund einem Meter vorgenommen.
Bei Wind und Schlagregen ist somit ein geschützter Rückzugsbereich gewährleistet. Die Arbeiten werden im Juni ausgeführt.

Ansprechperson:

Karin Brand, Stadtbaumeisterin
Telefon: +41 52 632 52 18
E-Mail: karin.brand(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. März 2016

Beschäftigungsprogramm neu im Familiengartenareal Stimmerstrasse

Das Familiengartenareal an der Stimmerstrasse im Quartier Niklausen wird zusätzlich belebt. Das HEKS (Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz) bewirtschaftet im Rahmen eines Gartenprojekts für Migrantinnen seit zwei Jahren jeweils am Mittwochnachmittag einige Beete. Die Gärten sind sozialer Treffpunkt und Arbeitsort zugleich. Neu wird das Areal auf Anfang April 2016 auch vom kantonalen Sozialamt mit dem Beschäftigungsprogramm genutzt. Diese beiden Gruppen werden auf der Gartenfläche verschiedene Pflanzen anbauen.
Das Hilfswerk HEKS wird weiterhin am Mittwochnachmittag vor Ort sein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des kantonalen Beschäftigungsprogramms werden die Anlage jeweils Montag bis Freitag von 8.00 - 15.00 Uhr nutzen.
 
 
Ansprechpersonen:

Felix Guhl
Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl@stsh.ch
 
Freddy Schuppli
Kantonales Sozialamt
Leiter Beschäftigungsprogramm
Telefon: +41 52 624 19 86
E-Mail: f.schuppli@hausderkulturen-sh.ch

Stellungnahme des Stadtrates vom 23. März 2016

Stellungnahme des Stadtrates

Erweiterungsneubau Schulhaus Breite

Der Grosse Stadtrat hat am 23. Februar 2016 die Vorlage für einen Erweiterungsneubau der Schulanlage Breite mit zwei möglichen Ausführungsvarianten gutgeheissen. Der Stadtrat befürwortet nach wie vor die aus dem Wettbewerb hervorgegangene Variante „SHED“ und empfiehlt diese den Stimmberechtigten zur Annahme.

Schulhausneubauten auf der Breite haben eine lange und wechselhafte Geschichte. Das erste auf der Breite gebaute Schulhaus wurde 1953 erstellt und war im vorangehenden Abstimmungskampf unbestritten. Das Quartier Breite entwickelte sich rasch. Bereits in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts drängte sich eine Erweiterung der Schulanlage auf. Nach einem abgelehnten Projekt konnte Mitte der achtziger Jahre ein dringend notwendiger Erweiterungsneubau erstellt werden. Die bereits in den neunziger Jahren wieder akute Schulraumnot wurde mit dem Aufstellen zweier im Quartier Herblingen nicht mehr benötigter Containerzimmer als Provisorium gemildert. Ein neuerliches Projekt wurde 2006 vom Grossen Stadtrat abgelehnt. 2012 legte der Stadtrat dem Grossen Stadtrat das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Projekt „SHED“ vor. Aufgrund der Kosten von ursprünglich rund 14 Millionen Franken wies der Grosse Stadtrat das Projekt an die Fachkommission Bildung mit dem Auftrag zurück, mindestens eine kostengünstigere Variante zu entwickeln.

In enger Zusammenarbeit mit dem städtischen Hochbauamt wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft. Es zeigte sich bald einmal, dass einzig ein in Modulbauweise erstelltes Schulhaus zu wesentlichen Kosteneinsparungen führen könnte. Ein Architekturbüro wurde mit dem Ausarbeiten eines entsprechenden Vorprojektes beauftragt, aus welchem das nun zur Diskussion stehende Variantenprojekt „SOL“ resultierte. Gleichzeitig wurde das Projekt „SHED“ auf Kosteneinsparungen überprüft. Den Gesamtkosten des Projektes „SOL“ von rund 10 Millionen Franken stehen nach dieser Prüfung Kosten von 12,5 Millionen Franken für das Projekt „SHED“ gegenüber.

Der Stadtrat steht nach wie vor uneingeschränkt hinter seiner ursprünglichen Vorlage mit dem Projekt "SHED". Die Gründe dafür finden sich in der Kritik an früheren, gescheiterten Projekten und den daraus gewonnenen Erkenntnissen. Diese haben in die Ausschreibung des Wettbewerbs, aus dem das Projekt "SHED" hervorging, Eingang gefunden und sind bei der Jurierung entsprechend berücksichtigt worden:

1. Möglichst schonender Umgang mit den verfügbaren Landressourcen.

Das Projekt "SHED" trägt dieser Anforderung vollumfänglich Rechnung, besteht es doch aus einem einzigen, kompakten, teilunterkellerten Baukörper. Das vorgegebene Raumprogramm wird demgegenüber beim günstigeren Projekt "SOL" mit drei Baukörpern erfüllt, wobei die beiden neu zu erstellenden nicht unterkellert sind.

2. Möglichst geringe wiederkehrende Folgekosten (Energiebedarf, Unterhalt, Reinigung).

Auch diesen Anforderungen trägt das Projekt "SHED" Rechnung. Nicht zuletzt waren diese Forderungen bei der Jurierung ausschlaggebend für das Projekt "SHED". Ein aus zwei Baukörpern bestehendes Projekt erreichte bei der Jurierung den zweiten Platz, hätte die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen genauso gut erfüllt, fiel aber wegen den Folgekosten aus dem Rennen.

3. Möglichst flexible Nutzung des Innenraumes bei allfällig veränderten pädagogischen Anforderungen.

Die mangelnde Flexibilität des Innenraumes war einer der Kritikpunkte beim 2006 abgelehnten Projekt. Der Gebäuderaster jenes Projektes hätte rein statisch keine wesentliche Veränderung des Innenraumes zugelassen. Das Projekt "SHED" der städträtlichen Vorlage ist so aufgebaut, dass die Raumaufteilung innerhalb eines Stockwerkes flexibel und nicht an einen Gebäuderaster gebunden ist.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass der effektive Preisunterschied der beiden Projekte von rund zweieinhalb Millionen Franken für die aus seiner Sicht nachhaltigere Lösung mit dem Projekt "SHED" spricht. Er empfiehlt Ihnen, geschätzte Stimmberechtigte, das Projekt „SHED“ zur Annahme.

Für den Stadtrat
Urs Hunziker, Bildungsreferent

Ansprechperson:

Urs Hunziker, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrates vom 17. März 2016

Initiativen schiessen über das Ziel hinaus

Am 17. April 2016 kommen zwei Initiativen zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zur Abstimmung. Der Stadtrat lehnt beide Initiativen ab und schlägt stattdessen eine auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnittene vier-Säulen-Strategie vor.
Durch die Zuwanderung und den Trend zu Einpersonenhaushalten sind die Wohnungsmieten in den wirtschaftlichen Zentren in den letzten zehn Jahren stark angestiegen. In diesem Umfeld haben die SP und die Juso in der Stadt Schaffhausen zwei Volksinitiativen eingereicht:

  • Die Volksinitiative «Für bezahlbaren Wohnraum» von der Juso fordert, dass die Stadt innert fünf Jahren mindestens 200 Wohnungen erstellt. Diese und alle anderen stadteigenen Liegenschaften müssen nach dem Prinzip der Kostenmiete (und nicht nach Markpreis) vermietet werden.
  •  Die Initiative «Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus» der SP möchte in der Stadtverfassung das Ziel verankern, dass der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen in der Stadt bis im Jahre 2040 14% erreicht. Heute liegt der Anteil bei rund 6% des gesamten Wohnungsbestandes.

Der Stadtrat begrüsst das Engagement der Schaffhauser Wohnbaugenossenschaften. Sie bieten eine sinnvolle Ergänzung im Schaffhauser Wohnungsmarkt. Trotzdem lehnt der Stadtrat die beiden Initiativen ab, da sie über das Ziel hinaus schiessen und die spezifische Ausgangslage in Schaffhausen nicht berücksichtigen.
Die Situation auf dem Mietwohnungsmarkt in Schaffhausen ist anders als in den grossen Wirtschaftszentren. Das Schaffhauser Preisniveau liegt spürbar unter jenem der Agglomeration Zürich und unter dem Schweizer Durchschnitt. Während sich in Zürich viele eine zentral gelegene Wohnung nicht mehr leisten können, verzeichnet die Stadt Schaffhausen nach wie vor über viele günstige Wohnungen. Grund dafür ist der vielerorts alte Wohnungsbestand. Im Kontrast zu anderen Schweizer Städten besteht in Schaffhausen kein dringender Förderungsbedarf für günstige Wohnungen.
Bei Annahme der Initiativen müsste die Stadt massive Investitionen in den Wohnungsbau tätigen und sich neu verschulden. Um das Ziel der Initiativen zu erreichen, müsste die Stadt geschätzte Investitionen von 60 Mio. Franken (Juso-Initiative) bis 300 Mio. Franken (SP-Initiative) tätigen. Das sind Grössenordnungen, die für den städtischen Haushalt nicht verkraftbar sind.

Im Einzelnen sprechen folgende Hauptargumente gegen die Initiativen:

  • Die finanzielle Belastung ist für den städtischen Haushalt ohne massive Neuverschuldung nicht tragbar.
  • Bauland ist nur knapp verfügbar und Grünflächen sollten erhalten bleiben.
  • Ordnungspolitische Gründe: Der Wohnungsbau ist keine Staatsaufgabe.
  • Langfristige Zielvorgaben in der Verfassung sind nicht zielführend (betrifft nur SP-Initiative).
  • Viele städtische Wohnungen sind ungeeignet für preisgünstiges Wohnen (betrifft nur Juso-Initiative).

Der Stadtrat bittet deshalb die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, beide Initiativen abzulehnen. Damit wird der Weg frei gemacht für eine gezielte, finanzverträgliche und auf die Schaffhauser Bedürfnisse zugeschnittene Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der Stadtrat hat dazu eine vier-Säulen-Strategie vorgestellt. Der Fokus liegt auf der Förderung von altersgerechten Wohnungen. In diesem Bereich hat Schaffhausen noch viel Potenzial.
Für den Stadtrat
Daniel Preisig, Finanzreferent


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. März 2016

Neues Konzept Jugendarbeit für die Stadt


Die Jugendarbeit der Stadt Schaffhausen arbeitet künftig nach einem neuen Konzept. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen in der Stadt in ihrer Entwicklung zu aktiven und selbständigen Mitgliedern der Gesellschaft zu unterstützen, wie es in den Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt vorgegeben ist.

Die Jugendarbeit der Stadt Schaffhausen hat sich in den letzten Jahren neu ausgerichtet und den Focus vermehrt auch auf die Zielgruppe der Kinder der Primarschulstufe gerichtet, um frühzeitig mit Fördermassnahmen ansetzen zu können. Die Jugendarbeit hat nun nebst einem neuen Leitbild auch ein neues Arbeitskonzept erstellt. Es stellt eine verpflichtende methodische Planungs- und Förderungsgrundlage für die Mitarbeitenden dar. Das Konzept legt die notwendigen fachlichen Grundlagen und Ressourcen für die Kinder- und Jugendarbeit fest und soll die Mitarbeitenden dazu befähigen, die professionelle Qualität ihrer Arbeit sicherzustellen und den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen anzupassen.

Hauptaufgabe der Jugendarbeit ist es, sich für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt einzusetzen, indem sie die Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zu aktiven und selbständigen Mitgliedern der Gesellschaft begleitet und fördert. Die Zielgruppe bilden alle Kinder und Jugendlichen der Stadt Schaffhausen im Alter von 6 bis 18 Jahren.

Die Jugendarbeit orientiert sich bei der Ausübung ihrer Arbeit an den Ressourcen der Kinder und Jugendlichen, stärkt ihren Selbstwert, fördert Handlungs- und Sozialkompetenzen, integriert sie in die Gesellschaft und betreibt Gesundheitsförderung. Ziel dabei ist es, dass sie sich partnerschaftlich und ihrem jeweiligen Alter entsprechend am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Um dies zu erreichen, ermöglicht die Jugendarbeit den Kindern und Jugendlichen verschiedene Formen der Freizeitgestaltung, bei denen ihnen auf gleicher Ebene begegnet wird und sie ihre Ansichten artikulieren und Ideen umsetzen können. Sie orientiert sich dabei an den Bedürfnissen, Lebenslagen und Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen und greift deren Wünsche und Fähigkeiten, Interessen und Potenziale auf. Die Aktivitäten sollen für alle zugänglich sein und die Möglichkeit bieten, in einem geschützten Rahmen Spass zu haben, eigenen Interessen nachzugehen und sich weiterentwickeln zu können.

Das Konzept kann hier heruntergeladen werden.


Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent)
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Mustafa Ergön, Leiter Jugendarbeit
Tel. direkt: + 41 52 632 58 09
mustafa.ergoen@stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. März 2016

Herblingermarkt – nachhaltige Erweiterung geplant

Der Herblingermarkt soll in den nächsten Jahren vergrössert werden. Der neue private Quartierplan Stüdliacker, der im Januar vom Stadtrat beschlossen wurde, schafft die Basis für eine möglichst nachhaltige Erweiterung des Einkaufszentrums. Der Stadtrat verspricht sich davon eine bessere Positionierung des Gewerbes gegenüber der harten ausserkantonalen und ausländischen Konkurrenz. Ein Bauprojekt liegt noch nicht vor.

Ziel des privaten Quartierplans ist es, die gewünschte Erweiterung zu ermöglichen, gleichzeitig aber Massnahmen vorzusehen, um die Umweltauswirkungen zu begrenzen und eine haushälterische Nutzung des Baulandes sicherzustellen. Die Eigentümer und die Stadt sind bei der Erstellung des Quartierplans an das eidgenössische Raumplanungsgesetz, das kantonale Baugesetz und die städtische Bauordnung gebunden.

Wichtigster Ausfluss aus diesen Vorgaben ist, dass für die Erweiterung kein zusätzliches Land beansprucht werden darf – es werden also keine Wiesen oder Äcker im Umfeld verbaut. Deshalb wird für das Erweiterungsprojekt die maximal mögliche Gebäudehöhe genutzt und die Parkplätze werden zum Teil unterirdisch verlegt. Die Eigentümer sind zudem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine maximal vorgeschriebene Anzahl Fahrten eingehalten wird.

Der Stadtrat begrüsst die geplante Erweiterung des Einkaufszentrums, geht es doch darum, dem Gewerbe zu ermöglichen, sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besser zu positionieren. Ein Bauprojekt liegt zurzeit noch nicht vor. Die Erweiterung soll in Etappen erfolgen und wird auch den Aspekten der Verkehrsführung im Quartier Rechnung tragen, um eine zusätzliche Belastung zu verhindern. Der Stadtrat erhofft sich, dass mit der Erweiterung des Einkaufszentrums auf Stadtgebiet die weitere Abwanderung von Kundschaft in Einkaufszentren im Ausland oder ausserkantonal zumindest teilweise verhindert werden kann und die entsprechende Wertschöpfung wieder vermehrt in der Stadt Schaffhausen stattfindet. Ganz besonders wichtig ist dem Stadtrat, dass mit der Erweiterung zusätzliche attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen und bestehende gesichert werden können. Von erheblicher Bedeutung ist für den Stadtrat auch der Umstand, dass sich die Eigentümerschaft und die Betreiberin in der vorliegenden schriftlichen Vereinbarung mit der Stadt u.a. verpflichten,
- vor Baueingabe die Stadt zu kontaktieren und anzuhören sowie die Interessen der Altstadt angemessen zu berücksichtigen;
- zugunsten der Interessen der Altstadt einen einmaligen Beitrag von 150'000 Franken in den Stadtentwicklungsfonds einzuzahlen.

Zu beachten ist, dass sich der Stadtrat seit vergangenem Jahr aktiv und in enger Zusammenarbeit mit der Pro City den Fragen der Innenstadtentwicklung widmet.

Der private Quartierplan wurde von den Grundeigentümern in Zusammenarbeit mit der Stadt erstellt. Anfangs dieser Woche fand eine Vorinformation der Eigentümer mit den Vertretern der Pro City, dem Quartierverein Herblingen und dem Gewerbeverband statt. Der Quartierplan wurde im Januar 2016 vom Stadtrat beschlossen. Er wird am Freitag, 11. März 2016 im Amtsblatt publiziert und während einer Frist von 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Zuständig für die Genehmigung des Quartierplans ist der Kanton.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Tanja Geuggis, Stadtplanung (erreichbar Freitag von 9 bis 11 Uhr )
Telefon: + 41 52 632 53 28
E-Mail: tanja.geuggis(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. März 2016

Sturmschäden im Felsentäli

Der Sturm anfangs Februar verursachte grosse Schäden am Waldbestand, an Wegen und Geländern. Die Arbeiten zur Wiederinstandstellung werden im Mai vom Zivilschutz durchgeführt.
 
Die Bestandesaufnahme der Schäden nach dem Sturm im Februar ergab ein tristes Bild. Ausgelöst durch das Umkippen einer Esche sind mehrere Bäume dominoähnlich in einer Reihe umgerissen worden. Die umstürzenden Bäume zerstörten Geländer an mehreren Orten. Einige Bäume wurden mit den Wurzelballen aus der Erde gerissen, wodurch auch der Weg zerstört wurde. Die Arbeiten zur Wiederinstandstellung sind umfangreich. Aufgrund der schmalen Wege ist der Materialtransport aufwändig. Die Mitarbeitenden von Grün Schaffhausen haben die liegenden Baumstämme vom Wurzelballen abgesägt und zur Seite geräumt. Dort bleiben sie liegen und bilden zukünftig als liegendes Totholz ein Biotop für holzzersetzende Insekten und Pilze. Für die Wiederinstandstellung der Wege hat sich dankenswerterweise der Zivilschutz zur Verfügung gestellt. Die arbeitsintensiven Reparaturen werden rund drei Wochen dauern. Eingesetzt werden 12 bis 15 Mann. Die Arbeiten werden im Mai durchgeführt.

Bis die Reparaturen abgeschlossen sind und die Wege wieder sicher zu begehen sind, muss die betroffene Strecke für Fussgänger geschlossen bleiben. Das Felsentäli ist auf der Südseite jedoch durchgehend begehbar. Geschlossen ist der Weg auf der Nordseite und der Aufstieg zum Wirbelberg.
Grün Schaffhausen bittet die Bevölkerung, die Absperrung zu respektieren.
 
 
 
Ansprechperson:
 
André Moritz, Abteilungsleiter Wald
Telefon: +41 52 632 54 04
E-Mail: andre.moritz@stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. März 2016

Stärken des Museums pflegen

Das Museum zu Allerheiligen soll die in den vergangenen Jahren gepflegte Vier-Sparten-Strategie weiterführen und stärken. Dabei soll auch der Gegenwartskunst die notwendige Beachtung geschenkt werden. Dies beschloss der Stadtrat an seiner Klausurtagung vom 3./4. März 2016.

Das Museum zu Allerheiligen ist mit seinen rund 6000 Quadratmetern Ausstellungsfläche eines der grössten Museen der Schweiz. Mit den Abteilungen Archäologie, Geschichte, Kunst und Natur gehört es zu den wenigen grossen Mehrspartenhäusern unseres Landes. Wechselnde thematische Schwerpunkte bei den Sonderausstellungen gehören daher zu den Stärken des Schaffhauser Museums. So in den vergangenen Jahren beispielsweise die Ausstellungen zu Albert Anker oder Josef Gnädinger im Bereich der Kunst, über Ritterturniere im Bereich Geschichte, die Neupräsentation der Sammlung Ebnöther in der Archäologie oder zuletzt die grosse Bienenausstellung der Abteilung Natur. Die grosse thematische Vielfalt ermöglicht aber auch spartenübergreifende Ausstellungen, mit denen aktuelle Themen aus der Sicht verschiedener Bereiche dargestellt werden können. Ein Beispiel dafür war die Ausstellung „Langzeit und Endlager“, mit der die Herausforderungen des Umgangs mit den nuklearen Abfällen in der historischen wie auch naturwissenschaftlichen Dimension anschaulich gemacht wurden.

Diese besondere Ausgangslage soll auch künftig genutzt werden. Das Museum zu Allerheiligen soll sich nach Auffassung der Museumsleitung wie auch des Stadtrates weiterhin als Universalmuseum positionieren, in dem alle Sparten über eine attraktive und zeitgemässe Dauerausstellung verfügen. Sowohl in den einzelnen Bereichen wie auch bereichsübergreifend werden sie durch qualitativ hochstehende Sonderausstellungen ergänzt. Der Rhythmus der Ausstellungen soll den personellen und finanziellen Möglichkeiten des Hauses entsprechend festgelegt werden. Auch die Gegenwartskunst soll weiterhin einen wichtigen Platz einnehmen. Ein besonderes Augenmerk gilt weiter der Kulturvermittlung, die attraktive Angebote insbesondere für die Schulen, aber auch für andere Interessensgruppen, bereitstellt. Im Bereich der Dauerausstellungen wird die Erneuerung der naturkundlichen Abteilung im Vordergrund stehen, bei der ein Nachholbedarf besteht.

Auch die für das Museum wertvolle Zusammenarbeit mit den museumsnahen Vereinen und Institutionen wie Museumsverein, Kunstverein, Naturforschende Gesellschaft, Historischer Verein, Verein der Schaffhauser Kunstfreunde, Verein Pro Iuliomago (Archäologie) sowie mit der Sturzenegger Stiftung und der Peyer’schen Tobias Stimmer-Stiftung soll weiter gepflegt werden. Die Unterstützung des Museums durch diese Institutionen sowohl in ideeller wie auch finanzieller Hinsicht ist - ebenso wie die Unterstützung durch den Kanton -  ein wichtiger Teil der Verankerung „unseres“ Museums in der Region Schaffhausen.

Ansprechpersonen:

Stadtrat Urs Hunziker, Bildungs- und Museumsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Dr. Katharina Epprecht, Museumsdirektorin
Telefon: +41 52 633 07 67
E-Mail: katharina.epprecht(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Februar 2016

Zweiter Wahlgang für Ersatzwahl Stadtschulrat nötig


Bei der Ersatzwahl in den Stadtschulrat erhielt keine der drei Kandidatinnen die notwendige Stimmenzahl. Damit wird ein zweiter Wahlgang nötig.

Die Stimmen im Einzelnen:
Angela Penkov (AL), 1978, Lehrerin für Gestaltung und Kunst    3'593 Stimmen
Kirsten Brähler, 1964, staatl. geprüfte Physiotherapeutin    2'555 Stimmen
Simone Stöcklin (CVP), 1984, Hausfrau    1'135 Stimmen

Das absolute Mehr lag bei 3'697 Stimmen.

Das Datum des zweiten Wahlganges wird vom Stadtrat am kommenden Dienstag festgelegt. Nächstes mögliches Datum ist der 17. April 2016.


Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21 / +41 79 546 06 16
E-Mail: christian.schneider@stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. Februar 2016

Schaffhausen wird europäische Reformationsstadt


Im Hinblick auf das 500-Jahre-Reformationsjubiläum 2017 wurde der Stadt Schaffhausen von der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) das gesetzlich geschützte Label "Reformationsstadt Europas" verliehen. Für das Jubiläum plant Schaffhausen eine breite Palette an Aktivitäten.

Die Stadt Schaffhausen erhielt kürzlich von der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) das gesetzlich geschützte Label "Reformationsstadt Europas". Mit Schaffhausen sind es jetzt 52 Städte in zwölf Ländern, die dieses Label tragen dürfen.

"Schaffhausen ist unverkennbar eine Reformationsstadt mit europäischer Bedeutung", schreibt die GEKE in ihrem Ernennungsschreiben an die Stadt. Schaffhausen zeige aufgrund seiner besonderen Stellung in der eidgenössischen Reformationsgeschichte ein eigenständiges Profil. Dazu gehöre neben den Besonderheiten in der Gottesdienst- und Kirchenordnung die Bedeutung Schaffhausens als Zufluchtsort für die hugenottischen Glaubensflüchtlinge und im Blick auf die europäischen Reformationsprozesse vor allem auch die zentrale Rolle Schaffhausens für die Geschichte der Täuferbewegung im sechzehnten Jahrhundert.

Auch die Tatsache, dass die Stadt Schaffhausen gemeinsam mit der Evangelisch-reformierten Kirche und Schaffhauserland Tourismus bereits ein inhaltlich profiliertes Programm für dass 500. Reformationsjubiläum ausgearbeitet hat, überzeugte die Verantwortlichen bei der GEKE. Der Titel Reformationsstadt Europas zeichnet besonders solche Städte aus, die die vergangenen und gegenwärtigen Bezüge zur Reformation aufzeigen.

Zahlreiche Aktivitäten zum Jubiläum

Die Stadt Schaffhausen gehört seit ihrem Übertritt zum neuen Glauben im Jahr 1529 zu den reformierten Schweizer Städten. In jenem Jahr bekannte sich Schaffhausen als vierter eidgenössischer Stand zur Reformation. Die Stadt Schaffhausen wird im Rahmen des Reformationsjubiläums gemeinsam mit der reformierten Landeskirche im Zeitraum von 2016 bis 2019 mit einer breiten Palette von Aktivitäten an die historischen Geschehnisse erinnern. Eine wichtige Rolle werden dabei die Gebäude spielen, die in Schaffhausen heute noch Zeugen der Reformation sind, wie die Pfarrkirche St. Johann, das Grosse Haus am Fronwagplatz mit Deckenfresko „Hugenottenmedaillon“ und weitere.

Ergänzende Angebote sind der Hugenottenweg von Eglisau über den Rheinfall nach Schaffhausen, Thayngen und Barzheim sowie der Täuferweg von Hemmental und Merishausen nach Schleitheim ins dortige Täuferzimmer mit dem "Schleitheimer Bekenntnis". Mit thematischen Stadtführungen, Ausstellungen unter Einbezug der historischen Originaldokumente der Schaffhauser Ministerialbibliothek und Vorträgen sowie historisch-wissenschaftlichen Projekten soll Einheimischen wie auswärtigen Besucherinnen und Besuchern die Thematik näher gebracht und anschaulich gemacht werden. Über die Jubiläumsaktivitäten wird zu einem späteren Zeitpunkt noch detaillierter informiert.

Das Jubiläum soll aber nicht ein reformierter Alleingang werden. Im sich formierenden Patronatskomitee vertreten sind auch die Römisch-katholische Kirche mit dem Leiter des Pastoralraumes Schaffhausen-Thayngen und die Christkatholische Kirchgemeinde Schaffhausen. Es liegt dem Stadtrat denn auch daran, dass die Jubiläumsaktivitäten dadurch Raum für ökumenische Begegnungen bieten. Die Stadt Schaffhausen selbst ist mit Stadtrat Dr. Raphaël Rohner im Patronatskomitee vertreten. Wichtig ist weiter die Mitwirkung von Schaffhauserland Tourismus, das ein attraktives touristisches Begleitprogramm erarbeitet hat.


Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Stadtrat
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Pfarrer Matthias Eichrodt
Telefon: +41 52 625 37 25
E-Mail: matthias.eichrodt@ref-sh.ch

Medienmitteilung vom 23. Februar 2016

Personenunterstand für die Haltestelle "Bahnhof Nord"

Im Dezember 2015 wurde mit der Einführung des neuen Fahrplans auch der Standort der Endstation, bzw. der Startpunkt, der Buslinie 23 (Schaffhausen – Mühlental – Merishausen – Bargen) im Tagesbetrieb montags bis freitags verändert. Dabei wurde die frühere Haltestelle "Bleiche" umbenannt in "Bahnhof Nord", um die Haltestelle klar als Startpunkt der Linie 23 zu kennzeichnen.
Aufgrund zahlreicher Anregungen aus der Bevölkerung und der Gemeinde Merishausen besteht ein grosses Bedürfnis, die Haltestelle "Bahnhof Nord" auf der Seite Richtung Mühlental mit einem Bushäuschen auszustatten. Die Buslinie 23 verzeichnet von Montag bis Freitag täglich mehr als 50 Abfahrten und bedient das gesamte Mühlental mit Verwaltungsgebäuden (ehemalige Linie 8), die International School ISSH im Logierhaus und in Zukunft auch das Werk 1 und den Neubau der IWC Schaffhausen.
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, diesem Begehren nachzukommen und den Unterstand zu erstellen, um den Fahrgästen ein "trockenes Warten" zu ermöglichen.
Das Baureferat hat in Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben verschiedene Varianten geprüft. Vorgesehen ist ein modernes Bushäuschen nach dem Modell, wie es bereits in Neuhausen (Haltestelle Rhenania, Südseite) gebaut wurde. Die Konstruktion aus Stahl, Verbundsicherheitsglas und Holz für die Sitzbank wird von lokalen Unternehmen erstellt.
Gleichzeitig wird die Signaletik in der Unterführung "Löwengässchen" erweitert, damit auch Ortsunkundige die Haltestelle finden.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Tina Nodari, Stabsleiterin und Bereichsleitung Tiefbau
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Christoph Wahrenberger Meissner
Marketing & Kommunikation, Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Tel. +41 52 644 20 12
E-Mail: christoph.wahrenberger(at)vbsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Februar 2016

Stadt führt easyvote weiter

Jungbürgerinnen und Jungbürger der Stadt Schaffhausen werden auch weiterhin das speziell auf junge Leute zugeschnittene Abstimmungsmagazin easyvote erhalten. Das hat der Stadtrat aufgrund der vorliegenden Auswertung des Abstimmungsverhaltens beschlossen.

Mit Beschluss vom 13. Mai 2014 stimmte der Stadtrat der Einführung des speziell auf die Bedürfnisse junger Stimmberechtigter zugeschnittenen Abstimmungsmagazins easy¬vote für die verbleibenden Abstimmungen des Jahres 2014 zu und bewilligte einen Kredit von 15'000 Franken für easyvote für das Jahr 2015. Gleichzeitig wurde die Stadtkanzlei beauftragt, dem Stadtrat vor der definitiven Einführung einen Auswertungs¬bericht über die Erfahrungen mit easyvote zu unterbreiten. Dieser liegt nun vor.

Hintergrund für diesen Entscheid war die im ganzen Land zu beobachtende geringe Stimmbeteiligung junger Erwachsener. Gesamtschweizerische Erhebungen hatten ergeben, dass die Stimmbeteiligung der unter 30-Jährigen im Schnitt bei lediglich 20 Prozent lag, während sie bei den über 30-Jährigen bei rund 50 Prozent liegt.

easyvote ist ein Projekt des Dachverbandes der Schweizer Jugendparlamente. Die Initi¬anten gehen davon aus, dass die offiziellen Abstimmungsinformationen nicht auf junge Er¬wachsene zugeschnitten sind und diese sogar abschrecken können, sich näher mit Politik auseinanderzusetzen. easyvote soll dem entgegenwirken, indem es einfach verständliche und politisch ebenfalls neutrale Informationen zu den Abstimmungen von Jugendlichen für Jugendliche bereitstellt.

In Schaffhausen kam easyvote bei den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen seit dem 28. September 2014 zum Einsatz und zwar bei insgesamt sieben Abstimmungen. Für diese Abstimmungen wurde die Stimmbeteiligung der 18 bis 25-Jährigen separat erhoben.


Die Erhebung zeigt zwar lediglich ein leichtes Ansteigen der Stimmbeteiligung der 18 - 25-Jährigen vom Durchschnitt von sieben ausgewerteten Abstimmungen ohne easyvote von 61.06 Prozent auf 63.07 Prozent in sechs Abstimmungen mit easyvote. Ebenso hat sich die Differenz zwischen der Stimmbeteiligung der unter 25-Jährigen und der über 25-Jährigen leicht verringert. Dies lässt aufgrund des relativ kurzen Beobachtungszeitraums und der vergleichsweise kleinen Veränderung noch keine zuverlässigen Schlüsse auf die Wirkung der neuen Abstimmungsmagazine zu, zeigt aber doch eine erfreuliche positive Ten¬denz.

Der Stadtrat entschied aufgrund dieser Evaluationen und angesichts der vergleichsweise tiefen Kosten von 1.30 Franken pro Empfänger und Abstimmung, easyvote auch bei den nächsten Abstimmungen einzusetzen. Die erforderlichen Aufwendungen für das Jahr 2016 in der Höhe von ca. 15'000 Franken sind im Voranschlag 2016 berücksichtigt.


Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider@stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Februar 2016

Vernehmlassung zum Gesuch für das Label „Regionaler Naturpark“


Bis Ende 2016 müssen die am Projekt „Regionaler Naturpark Schaffhausen“ beteiligten Gemeinden dem Bund das Gesuch für das Naturpark-Label einreichen. Die Gesuchs-unterlagen liegen ab sofort bei der Stadtplanung am Kirchhofplatz für die Bevölkerung zur Einsicht auf.

Der Regionale Naturpark Schaffhausen befindet sich seit Anfang 2014 in der Errichtungsphase. Er erstreckt sich von Buchberg bis Thayngen über das Gebiet von elf Schaffhauser und zwei deutschen Gemeinden mit einer Fläche von insgesamt 193 km2. Während den beiden ersten Jahren der Errichtungsphase wurden über 45 Projekte aus den Bereichen Landwirtschaft, Gewerbe, Tourismus, Natur, Landschaft, Bildung und Kultur erfolgreich realisiert, darunter beispielsweise das Projekt "Schaffhauser Haus". Am 1. Januar 2018 steht mit dem Start der Betriebsphase der nächste wichtige Meilenstein an.
Um auch in Zukunft als Regionaler Naturpark anerkannt zu sein, müssen die Gemeindeversammlungen bzw. Gemeindeparlamente der beteiligten Gemeinden dem Labelgesuch bis Ende 2016 zustimmen. Im Hinblick auf diesen Entscheid wird nun eine Vernehmlassung zu den Grundlagen für das Labelgesuch durchgeführt.

Der Stadt Schaffhausen kommt für den Regionalen Naturpark eine wichtige Scharnierfunktion zu. Ihr Gemeindegebiet stellt die Verbindung zwischen den Gemeinden im Klettgau, Jestetten und Lotstetten sowie dem südlichen Kantonsteil im Westen mit den ebenfalls beteiligten Gemeinden Merishausen, Bargen und Thayngen im Osten dar. Da diese drei Gemeinden die für einen Park erforderliche zusammenhängende Mindestfläche von 100 km2 allein nicht erreichen, könnten sie ohne die Mitwirkung der Stadt Schaffhausen nicht Teil des Parkes werden.

Die Gesuchsgrundlagen (Park-Charta und Managementplan) werden den Gemeinden nun zur Vernehmlassung unterbreitet. Im Rahmen der Vernehmlassung haben auch alle  Einwohnerinnen und Einwohner und die interessierten Organisationen Gelegenheit, ihre Bemerkungen und allfällige Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bei ihrer Gemeinde einzureichen. Die Vernehmlassungsunterlagen werden bei der Stadtplanung Schaffhausen, Kirchhofplatz 19 (Schulhaus Kirchhofplatz) während der Bürozeiten zur Einsicht aufgelegt. Sie sind auch im Internet auf www.naturpark-schaffhausen.ch/de/downloads verfügbar.

Stellungnahmen können bis Donnerstag, 31. März 2016 bei der Stadtkanzlei, Stadthaus, Postfach 1000, 8201 Schaffhausen oder stadtkanzlei.schaffhausen@stsh.ch eingereicht werden.


Ansprechpersonen:

Stadtschreiber Christian Schneider
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider@stsh.ch

Christoph Müller, Geschäftsführer Regionaler Naturpark Schaffhausen
Telefon: +41 52 533 27 07
E-Mail: christoph.mueller@naturpark-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 16. Februar 2016

Neues Reglement für die Vermietung der Bootsliegeplätze  

Der Stadtrat revidiert das Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze und kommt damit den Forderungen aus zwei parlamentarischen Vorstössen nach, die eine Vergabe der Bootsliegeplätze an einen grösseren Personenkreis zum Ziel haben. Die endlos lange Warteliste soll mit den Anpassungen verkürzt und die Chancen für neue Interessenten auf einen Platz erhöht werden.

Per 1. April 2016 gilt für die Vergabe von Bootsliegeplätzen auf der Gemarkung der Stadt Schaffhausen das revidierte Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze. Der Stadtrat kommt damit den Aufträgen aus den Postulaten von Grossstadtrat Thomas Hauser "Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze" und "Mehr Rhein für Schaffhausen" von Till Hardmeier nach. Das neue städtische Reglement lehnt sich dabei an das Bootsplatzreglement des Kantons Schaffhausen an, welches per 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist.

Die Änderungen betreffen in erster Linie die Handhabung der Warteliste sowie den Wohnsitznachweis für eine Liegeplatzvergabe. Die bisherige Praxis hat immer wieder zu Unmut geführt, weil neue Interessenten praktisch keine Chance sahen, in nützlicher Frist einen der sehr beliebten Bootsliegeplätze zu bekommen.

Pro Haushalt darf nur noch eine Person auf die Warteliste

Neu führt die Stadtpolizei eine gebührenpflichtige Warteliste. Die Gebühr beträgt 30 Franken pro Jahr. Die Anwärterinnen und Anwärter werden darauf ab Erreichen der Volljährigkeit in der Reihen-folge ihrer Anmeldung geführt. Anwärterinnen und Anwärter können die Liste bei der Stadtpolizei einsehen.
Wer auf die Warteliste möchte, muss einen Wohnsitz im Kanton Schaffhausen vorweisen. Ebenfalls zulässig ist der Wohnsitznachweis in einer Anrainergemeinde des Rheins zwischen Stein am Rhein und Buchberg, welche Schaffhauser Kantonsbewohnerinnen und -bewohnern Gegenrecht ge-währt.
Wartelistenplätze können nicht vererbt oder abgetreten werden. Pro Haushalt kann nur noch eine Person auf die Warteliste eingetragen werden, ebenso kann nur die Zuteilung eines Bootsliege-platzes pro Haushalt beansprucht werden.

Wer einen Bootliegeplatz zugeteilt erhalten möchte, muss ebenfalls den Wohnsitznachweis im Kanton Schaffhausen oder einer Anrainergemeinde mit Gegenrecht vorweisen. Die Weitergabe des Bootsliegeplatzes ist explizit auf direkte Nachkommen, Ehepartner oder eingetragene Partner be-schränkt.

Stadtpolizei greift ein bei Verwahrlosung oder Gefährdung

Um möglichst vielen Personen den Zugang zum Rhein zu gewährleisten, ist neu vorgesehen, dass Vereine, die sich an einen offenen Benutzerkreis wenden und als Zweck die gemeinschaftliche Nutzung des Rheins mit Weidlingen verfolgen, bei Bedarf bei der Vergabe bevorzugt werden kön-nen.

Das neue Reglement erlaubt es der Stadtpolizei einzugreifen, wenn ein Bootsliegeplatz nicht ge-nutzt wird oder das Boot Nachbarboote gefährdet oder verwahrlost ist. Wenn das Boot nicht spä-testens bis zum 31. Juli an seinem Platz liegt, verlangt die Stadtpolizei eine Begründung. Ohne entsprechende Meldung wird der Platz entschädigungslos entzogen. Die Stadtpolizei kann zudem ein Boot auswassern oder entfernen lassen, wenn es unbefugt angelegt ist, ein Nachbarschiff gefährdet, verwahrlost oder ohne gültige Betriebsbewilligung ist.


Das neue Reglement tritt auf den 1. April 2016 in Kraft, es gelten jedoch zahlreiche Übergangsbe-stimmungen.



Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: + 41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini@stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 12. Februar 2016

Sturmschäden in Schaffhausen  

Wegen böiger Sturmwinde sind einige Bäume in städtischen Wäldern umgestürzt. Am stärksten betroffen ist das Felsentäli.

Das stürmische Wetter vom letzten Montag und Dienstag mit starken und böigen Winden und den durchnässten Böden hat mehrere Bäume zum Umstürzen gebracht. Grün Schaffhausen schätzt, dass in den städtischen Wäldern ca. 500 m3 Holz umgestürzt sind. Stark betroffen ist das Felsentäli. Mehrere Fusswege und Geländer wurden dadurch zerstört. Einige Wege können zur Zeit nicht begangen werden. Mit den Aufräumarbeiten wird nächste Woche begonnen. Das Felsentäli bleibt bis auf Weiteres teilweise gesperrt. Grün Schaffhausen bittet die Bevölkerung, die Sperrungen zu beachten. Auch im Waldfriedhof sind vier Bäume umgekippt. In den Grünanlagen sind keine markanten Schäden entstanden.

Ansprechperson:
Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

www.stadt-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 10. Februar 2016

Moderne Beleuchtung für städtische Sehenswürdigkeiten

Der Fronwagturm und der Landsknechtbrunnen in der Schaffhauser Altstadt werden ab sofort mit einer modernen Technik beleuchtet, die eine genaue Ausrichtung des Lichtes erlaubt. Das schont die Umwelt und ist angenehmer für die umliegenden Bewohner.

Viele Städte beleuchten ihre architektonischen Sehenswürdigkeiten in den Stunden vor Mitternacht. Diese Art von Beleuchtung geht über die Verkehrs- und Bewegungssicherheit hinaus. Während bisher vor allem die Strassen- und Platzoberflächen beleuchtet wurden, sollen künftig noch mehr vertikale Flächen der Stadt behutsam inszeniert werden. Es geht darum, Schaffhausen nicht hell zu machen, sondern sichtbar. Schon heute werden neben dem Munot verschiedene Gebäudefassaden in der Altstadt beleuchtet. Doch kein Stadtbewohner schätzt es, wenn sein Wohn- oder Schlafzimmer nachts trotz ausgeschaltetem Licht hell bleibt. Zudem soll das Licht nicht den Nachthimmel aufhellen. Licht am falschen Ort gefährdet das Leben von nachtaktiven Tieren, beeinträchtigt das Pflanzenwachstum, stört die Beobachtung der Sterne und führt zu Störungen des Schlafrhythmus.

Mit einer neuen, ausgefeilten Technik lässt sich das Licht sehr genau richten. Die sogenannte GOBO (Graphical optical blackout)-Technik erlaubt es, das Gebäude mit allen Fenstern zentimetergenau zu modellieren. Beleuchtet wird nur, was beleuchtet werden soll und darf. Diese neue Technik wird nun erstmalig auch in Schaffhausen am Fronwagturm und beim Landsknechtbrunnen eingesetzt. Gegenüber den herkömmlichen Fassadenbeleuchtungen liegt der Energieverbrauch deutlich niedriger. Damit wird ein Wahrzeichen unserer Altstadt auch in der Nacht sichtbar. Ab 0.30 Uhr, wenn kaum mehr Passanten unterwegs sind, werden die GOBO-Strahler wieder gelöscht.

Ansprechpersonen:
Urs Capaul, Stadtökologe
Telefon: +41 52 632 52 20
E-Mail: urs.capaul(at)stsh.ch

Arnold Störchli, SH Power
Telefon: +41 52 635 12 30
E-Mail: arnold.stoerchli@shpower.ch

Medienmitteilung vom 9. Februar 2016

Bevölkerungszahl knackt 36'000er-Marke

Die Einwohnerzahl der Stadt Schaffhausen ist 2015 um 110 Personen auf 36'087 Einwohner gewachsen. Damit erreichte die Bevölkerungszahl die im letzten Jahr prognostizierte Schwelle von 36'000.

Die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen wuchs auch im vergangenen Jahr, allerdings weniger stark als 2014. Per 31. Dezember 2015 zählte die Stadt 36'087 Einwohnerinnen und Einwohner. Das entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 110 Personen.

Am 31. Dezember 2015 wohnten 18'547 Frauen und 17'540 Männer in der Stadt Schaffhausen. Von den niedergelassenen Personen waren 25'919 Schweizerbürger und 10‘168 ausländische Staatsbürger. Damit blieb die Anzahl der Schweizerbürger gegenüber 2014 gleich, während die ausländische Bevölkerung um 110 Personen wuchs. Der Ausländeranteil beträgt neu 28.18 %. Wie bereits in den Vorjahren waren die Deutschen mit 2'185 Personen die grösste in der Stadt Schaffhausen wohnhafte Ausländergruppe, gefolgt von den Italienern mit 1'214 Personen. Die Verteilung der einzelnen Nationen ist im Vergleich zum Vorjahr ungefähr gleich mit sehr kleinen Abweichungen.

Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Schaffhausen 305 Kinder geboren, 348 Personen sind 2015 gestorben. Die Zahl der Todesfälle liegt damit um 43 höher als die Zahl der Geburten. Es sind 113 mehr Schweizer Bürgerinnen und Bürger verstorben als auf die Welt kamen, bei der ausländischen Bevölkerung sind 70 Personen mehr auf die Welt gekommen als verstorben. Dieser Trend hält seit einigen Jahren an, nur im Jahr 2012 wurden mehr Kinder geboren als Menschen gestorben sind. Die Mortalität in der Stadt Schaffhausen betrug im letzten Jahr 0.96 Prozent.

Ende 2015 lebten in Schaffhausen 9850 Personen, beziehungsweise 27.3 Prozent, die jünger waren als 26 Jahre und 7494 Personen, beziehungsweise 20.7 Prozent, die älter als 65 Jahre waren. 18‘743 Personen oder 51 Prozent der Bevölkerung war zwischen 26 und 65 Jahre alt.

Beilage Alterspyramide


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12 (heute ab 15 Uhr)
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Werner Kausch, Leiter Einwohnerkontrolle
Telefon: +41 52 632 52 82
E-Mail: werner.kausch@stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. Februar 2016

Stadt realisiert Familienzentrum

Die Stadt Schaffhausen erhält ein Familienzentrum. Im Rahmen der Massnahmen zur frühen Förderung hatte der Stadtrat den Auftrag zur Prüfung eines Familienzentrums erhalten. Dieses wird nun im ehemaligen Schulhaus Kirchhofplatz realisiert.

Der Grosse Stadtrat hatte im November 2014 zehn Massnahmen zur frühen Förderung in der Stadt Schaffhausen zugestimmt. Massnahme drei beinhaltet die Prüfung eines Familienzentrums. Unter einem Familienzentrum versteht man einen Ort, der Eltern und weiteren Bezugspersonen von Kindern Informationen, Unterstützung und Vernetzungsmöglichkeiten bietet. Für die Kinder werden Spiel- und Begegnungsmöglichkeiten geboten. Das Familienzentrum richtet sich hauptsächlich an Familien mit Kindern im Vorschulalter aus verschiedenen Kulturkreisen und mit unterschiedlichem Bildungshintergrund.

Das Familienzentrum soll als niederschwellige Anlaufstelle in erster Linie dazu dienen, dass die bereits vorhandenen Angebote für Familien von diesen auch gefunden und genutzt werden. So können Probleme frühzeitig angegangen und damit Folgekosten für die öffentliche Hand vermieden werden. Familien erbringen zentrale Leistungen für eine funktionierende Gesellschaft. Mit einem Familienzentrum anerkennt die Stadt den hohen Wert dieser Leistungen und unterstützt die Eltern bei der Erfüllung ihrer Aufgabe.

Zum Grundangebot des Familienzentrums gehört ein Treffpunkt, an dem die Eltern sich untereinander austauschen können, eine Informationsstelle mit der Möglichkeit einer Kurzberatung, ein Stützpunkt der Mütter- und Väterberatung sowie Räume, die von unterschiedlichen Dienstleistern flexibel genutzt werden können.

Der Stadtrat hatte verschiedene Möglichkeiten geprüft, welche Räumlichkeiten sich für ein solches Angebot eignen könnten. Dabei zeigte sich, dass sich kurz- und mittelfristig nur das Schulhaus am Kirchhofplatz eignet. Dort stehen die Räume im Erdgeschoss und im ersten Stock zur Verfügung, im zweiten Stock befindet sich bereits die Stadtplanung. Die Umgestaltung soll dabei so erfolgen, dass eine andere Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt weiterhin möglich ist.

Die Umsetzung des Familienzentrums wird in einer vierjährigen Pilotphase erfolgen. In dieser Zeit wird evaluiert, in welchem Ausmass Familien die Angebote und Leistungen nutzen und welchen Gewinn sie daraus gezogen haben. Die Realisierung des Familienzentrums wird bis Ende 2016 erfolgen. Für die geplante Nutzung sind im Erdgeschoss und im 1. Stock des Schulhaus Kirchhofplatz nur kleinere bauliche Anpassungen notwendig. Diese werden im Rahmen des Gebäudeunterhalts durchgeführt. Im Budget 2016 sind dafür 50'000 Franken eingestellt.

Die Stadt will zudem prüfen, ob der Zugang zum Gebäude mit einem Aufzug barrierefrei gemacht werden soll. Die Überprüfung wird nötigenfalls ins Budget 2017 aufgenommen werden. Da es sich um eine Zusammenführung von bestehenden Verwaltungseinheiten und Dienstleistungen unter einem neuen Dach handelt, werden keine neuen wiederkehrenden Kosten anfallen. Der Betrieb wird mit den bisherigen personellen Ressourcen geführt.

Mit der Realisierung des Familienzentrums macht die Stadt einen grossen Schritt hin zu einer familienfreundlichen Stadt.


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Nur per Mail erreichbar
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. Januar 2016

Simon Stocker präsidiert Netzwerk altersfreundlicher Städte


Sozialreferent Simon Stocker wurde am Montag zum Präsidenten des "Schweizer Netzwerks altersfreundlicher Städte" gewählt. Damit erhält die Alterspolitik der Stadt Schaffhausen nicht zum ersten Mal Anerkennung von aussen.
Das «Schweizer Netzwerk altersfreundlicher Städte» wurde 2012 gegründet. Seit 2015 ist das Netzwerk eine Kommission des Schweizerischen Städteverbands. Die Kommission fördert die Verbreitung des WHO-Konzepts für altersfreundliche Städte. Dazu gehören die altersfreundliche Ausgestaltung des städtischen Lebensraums sowie die Information und Integration der älteren Bevölkerung in den Schweizer Städten. Sie trägt zur Verbreitung eines positiven Altersbildes bei.



Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. Januar 2016

Stadtrat stellt Saneriungsstrategie für das Stadthausgeviert vor

Der Stadtrat hat eine Vorlage zur Sanierung des Stadthausgevierts ausgearbeitet. Mit dem Ziel, den nördlichen Teil des Gevierts möglichst rasch zu sanieren und einer Gewerbe- und Wohnnutzung zuführen zu können, soll dieser Teil im Baurecht ausgeschrieben werden. Der vordere Teil mit dem Stadthaus und Haus Eckstein soll weiterhin durch die Verwaltung genutzt werden. Für die Zentralisierung der Verwaltung wird ein optionaler Verwaltungsneubau im heutigen Polizeihof vertieft überprüft.

Das Stadthausgeviert befindet seit 1979 vollständig im Eigentum der Stadt. Mit Ausnahme des Stadthauses und des Hauses Eckstein ist es baulich in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. In den letzten Jahren sind verschiedene Projekte zur Sanierung des Stadthausgevierts gescheitert, meist wegen der Finanzierung.

Die Büros der Stadtverwaltung sind heute auf zahlreiche Standorte in der Altstadt verteilt. Schon lange besteht der Wunsch, die Stadtverwaltung im Stadthausgeviert an einem zentralen Standort zusammenzuführen. Damit würden andere Altstadtliegenschaften, in denen heute Verwaltungsabteilungen untergebracht sind, frei und es könnten betriebliche Vorteile genutzt werden.

Das städtische Hochbauamt hat in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege eine Sanierungsstrategie für das Stadthausgeviert erstellt. Diese enthält eine Studie zu Bauprojekten, ungefähren Investitionskosten und Nutzungsmöglichkeiten.

Der nördliche Teil (Finanzliegenschaften-Teil) des Gevierts eignet sich wegen der kleinförmigen Strukturen und der unterschiedlichen Niveauhöhen nicht für die Nutzung der Verwaltung. Stattdessen ist eine Wohn- und Gewerbenutzung (Läden, Büro, Gastronomie) vorgesehen. Das Investitionsvolumen für den nördlichen Teil wird auf 19.6 Millionen Franken (+/-25%) geschätzt.

Der südliche Teil mit dem Stadthaus und der Liegenschaft Eckstein (Verwaltungsliegenschaften-Teil) soll weiterhin von der Verwaltung genutzt werden, optional ergänzt mit einem Verwaltungsneubau im heutigen Polizeihof mit einer Geschossfläche von 1‘790 m2, der die bestehenden Gebäude verbinden würde. Das Investitionsvolumen beträgt mit dem Verwaltungsneubau 12.7 Millionen Franken, ohne Verwaltungsneubau 6.8 Millionen Franken. In beiden Varianten entsteht im Zentrum ein öffentlich zugänglicher Klostergarten.

Der Stadtrat möchte die Entwicklung des Stadthausgeviertes möglichst rasch vorantreiben und schlägt in der Vorlage ein Vorgehen vor, das die finanziellen, zeitlichen und politischen Umsetzbarkeitschancen maximiert. Der Finanzliegenschaften-Teil soll im Baurecht abgegeben werden. Das Projekt für den Verwaltungsliegenschaften-Teil soll in den Varianten mit und ohne Verwaltungsneubau vertieft ausgearbeitet werden.

Mit der heute vorgestellten Vorlage beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat die Zustimmung zum aufgezeigten Vorgehen. Konkret sollen zwei Aufträge erteilt werden:

–        Für den Finanzliegenschaften-Teil: Der Grosse Stadtrat beauftragt den Stadtrat, den nördlichen Teil im Baurecht auszuschreiben und bewilligt für die Vorarbeiten einen Kredit von 470‘000 Franken.

–        Für den Verwaltungsliegenschaften-Teil: Der Grosse Stadtrat beauftragt den Stadtrat mit der vertieften Prüfung des Projektes für die Zusammenführung der Verwaltung in beiden Varianten, mit und ohne Verwaltungsneubau. Für die Prüfung wird ein Kredit von 267‘000 Franken bewilligt. Basierend auf Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird der Stadtrat dem Parlament eine Investitionskredit-Vorlage unterbreiten.

 

Link zur Vorlage des Stadtrates "Sanierungsstrategie Stadthausgeviert"

 

Ansprechpersonen:
Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 20. Januar 2016

Bibliothek Agnesenschütte neu auch am Sonntag offen


Ab März wird die Bibliothek Agnesenschütte auch am Sonntag geöffnet sein, und zwar wie am Samstag von 10-16 Uhr. Schaffhausen gehört damit zu den ersten Städten in der Schweiz mit einem solchen Angebot. Zum ersten Mal ist die Bibliothek Agnesenschütte am Sonntag, 6. März 2016, geöffnet.

 

Ansprechperson:

Oliver Thiele, Stadtbibliothekar
Telefon: +41 52 632 50 20
E-Mail: oliver.thiele(at)stsh.ch

Schaffhauser Leseratten dürfen sich freuen: Ihre Bibliothek ist neu auch am Sonntag für sie offen. "Ich habe noch nie verstanden, wieso Bibliotheken ausgerechnet dann geschlossen sein sollen, wenn ihre Kunden Zeit und Musse haben", sagt Stadtbibliothekar Oliver Thiele. "Mit der Sonntagsöffnung bieten wir nun Familien mit Kindern, Zeitungslesern und allen, denen der Lesestoff übers Wochenende auszugehen droht, ein neues Sonntagsvergnügen." Auch Schüler und Studenten dürften die neue Möglichkeit schätzen, am Sonntag die Leseräume zum Lernen nutzen zu können. Die Sonntagsöffnung von Bibliotheken ist im skandinavischen und angelsächsischen Raum bereits üblich und beginnt sich in der Deutschschweiz langsam durchzusetzen. Nach der Pionierin Kantonsbibliothek Basel-Land haben in jüngster Zeit die Stadtbibliotheken von Aarau, Basel und Rapperswil nachgezogen. Ausserdem öffnen viele Universitätsbibliotheken am Sonntag, zumindest zu Prüfungszeiten, die Lesesäle.Die Sonntagsschichten werden in Schaffhausen mit vornehmlich studentischen Aushilfen abgedeckt, ergänzt durch Mitarbeitende der Bibliotheken Schaffhausen. Die Massnahme ist mit jährlich insgesamt rund 21'000 Franken im regulären Budget der Bibliotheken veranschlagt. An den gesetzlichen Feiertagen bleiben die Bibliotheken geschlossen. Für die Stadtbibliothek am Münsterplatz gilt die Sonntagsöffnung nicht.

Medienmitteilung vom 20. Januar 2016

Behinderungen wegen Baumschneide-Arbeiten
Um die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs zu gewährleisten, sind im Bereich Ebnatstrasse/Solenbergstrasse umfangreiche Baumschneide-Arbeiten nötig. Die Arbeiten werden von Grün Schaffhausen durchgeführt und beginnen am Dienstag, 26.Januar 2016, um 8.00 Uhr. Sie dauern zwei bis drei Tage. In dieser Zeit muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Ansprechperson:

André Moritz, Abteilungsleiter Wald
Telefon: +41 52 632 54 04
E-Mail: andre.moritz(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Januar 2016

Voranschlag 2016 der Stadt Schaffhausen in Kraft gesetzt


Am 11. Januar 2016 ist die Referendumsfrist gegen den Beschluss des Grossen Stadtrates vom 8. Dezember 2015 über den Voranschlag der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2016 unbenützt abgelaufen. Damit ist der Voranschlag der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2016 einschliesslich Festsetzung des Gemeindesteuerfusses auf 98 % und einmaligem Steuerrabatt für das Jahr 2016 von einem Prozentpunkt in Kraft gesetzt.


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon: +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb@stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Januar 2016

Jonathan Vonäsch rückt nach für Patrick Simmler


Patrick Simmler (JUSO) trat per 31. Dezember 2015 aus dem Grossen Stadtrat zurück. Für ihn rückt Jonathan Vonäsch, ebenfalls JUSO, nach. Jonathan Vonäsch wird vom Stadtrat für den Rest der Amtsdauer 2013/2016 als in den Grossen Stadtrat gewählt erklärt.


Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider@stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Januar 2016

Public Viewing an Fussball EM bewilligt

Der Stadtrat hat das Gesuch für ein Public Viewing während der Fussball EM im Sommer 2016 mit Auflagen bewilligt.  

Während der letzten Fussball-Europa- und Weltmeisterschaften führte die Eventfirma 5starevent jeweils Public Viewings im Schaffhauser Mosergarten durch. Auch während der Fussball-EM vom 10. Juni bis 10. Juli 2016 möchte das Unternehmen diese Möglichkeit anbieten und hat ein entsprechendes Gesuch beim Stadtrat eingereicht. Zusätzlich würde der Veranstalter gerne an den spielfreien Tagen fussballfremde Anlässe durchführen.

Der Stadtrat hat nun die Bewilligung für das Public Viewing im Mosergarten erteilt. Da die Anpfiffe für die Spiele jeweils zwischen 15 und 21 Uhr stattfinden, wird mit dem Spielschluss bis längstens 0.30 gerechnet. Um die Lärmbelästigung für die Anwohnenden in Grenzen zu halten, muss bis zu diesem Zeitpunkt die Veranstaltung beendet sein. Zudem bewilligte der Stadtrat die Durchführung von lediglich zwei abendlichen Konzerten an den beiden spielfreien Tagen vom Freitag, 8. Juli und Samstag, 9. Juli 2016. Der Konzertbetrieb ist bis maximal 22.30 Uhr erlaubt, die Veranstaltung muss unter Einhaltung der Polizeistunde um 24 Uhr beendet und das Areal geräumt sein. Der Veranstalter hat ebenfalls die Auflage erhalten, die Anwohner bis spätestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn über die geplanten Events (Art und Dauer) zu informieren.

Die Stadt unterstützt das Public Viewing für die Fussball-EM 2016 nicht mit Dienstleistungs- oder Sachbeiträgen. Sie gewährt dem Veranstalter lediglich die Nutzung des Mosergartens zu einem reduzierten Gebührentarif.



Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: + 41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini@stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Januar 2016

Neuerungen in der Gesetzessammlung ab 1. Januar 2016

Folgende Neuerungen in der Gesetzesssammlung der Stadt Schaffhausen sind auf den 1. Januar 2016 in Kraft getreten:

  • die angepasste Rahmentarifordnung Wasser, (RSS 7200.2),
  • die revidierten Richtlinien über die Neuregelung der Städtischen Alters- Hinterlassenen- und Invalidenbeihilfe (RSS 870.2),
  • die neue Verordnung über die Begrenzung der Verschuldung der Stadt Schaffhausen (RSS 300.1),
  • die Anpassungen im Personalreglement, im Lohnreglement und Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung (RSS 311.3, 311.4 und 312.1).


Alle Aktualisierungen sind auf der Website der Stadt Schaffhausen unter "Gesetzessammlung" zu finden.



Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider@stsh.ch