Pressedienst 2017

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Medienmitteilung vom 22. Dezember 2017

Wertvolle Neuzugänge im Stadtarchiv

Im letzten Herbst durfte das Stadtarchiv das umfassende Foto-Archiv der Familie Koch in seine Obhut übernehmen, das den Zeitraum zwischen 1879 und 1948 abdeckt. Neben diesem beträchtlichen Gewinn für die Erforschung der Schaffhauser Geschichte konnte das Stadtarchiv innerhalb kurzer Zeit weitere wertvolle und interessante Zeugnisse aus früheren Zeiten in seine Sammlung aufnehmen.

Im Herbst hatte das Stadtarchiv die Möglichkeit, ein spezielles Kochbuch zu erwerben. Es gehörte einst Veronika Ziegler in Zürich und ist datiert auf das Jahr 1709. Der Pergamenteinband von rund 230 Seiten war später im Besitz der Familie Meyer-Hirzel in Zürich und wurde offensichtlich fleissig benutzt. Er gibt wertvolle Einblicke in die Speisekarte der begüterten Familien in der Zeit des Absolutismus. Ebenfalls aus diesem Nachlass stammt ein ganzes Bündel von Dokumenten zur Geschichte der Familie Stokar von Schaffhausen und ihrem Zürcher Zweig aus dem 18. und 19. Jahrhundert, der den bisherigen Bestand zur Geschichte dieser Schaffhauser Adelsfamilie wunderbar ergänzt.

Durch einen Hinweis wurde das Stadtarchiv aufmerksam auf die bei den Koller-Auktionen angebotenen Stammbücher des Schaffhauser Künstlers Albert Merckling (1895–1958). Sein berühmtestes Gemälde ist wohl dasjenige des „Begginger Schudels“, der als Schaffhauser Original galt. Merckling, Jurist, Poet und Lebenskünstler, der mit seinen humorvollen Portraits von Schaffhauser Persönlichkeiten die Bevölkerung begeisterte, hinterliess auch einen spannenden Nachlass an Briefen von zahlreichen Persönlichkeiten, darunter auch von Schriftsteller Stefan Zweig. Auch dieser Nachlass hat in Teilen bereits den Weg in das Stadtarchiv gefunden. Nach dem Tod des Enkels des Schaffhauser Stadtschreibers Fritz Maurer, der während des ersten Weltkriegs für die Heimschaffung der internierten und evakuierten Franzosen so viel Ausserordentliches geleistet hatte, erhielt das Stadtarchiv zahlreiche Unterlagen und Fotografien des verdienstvollen Schaffhausers, darunter die Urkunde der französischen Ehrenlegion sowie verschiedene Orden und Auszeichnungen anderer Staaten.

Das Stadtarchiv dankt allen, die die Erweiterung des Sammlungsguts der Stadt Schaffhausen auf diese grosszügige Weise zum Wohle der weiteren Erforschung der reichhaltigen Stadtgeschichte ermöglicht haben und garantiert einen respektvollen Umgang mit diesen wunderbaren Dokumenten.

Bild 1:
Ein Rezept für Maultaschen 1709 aus dem Kochbuch von Veronika Ziegler

Bild 2:
Titelblatt für das Stammbuch des Künstlers Albert Merckling

Bild 3:
Orden und Auszeichnungen der Ehrenlegion von Frankreich und anderen Staaten für Stadtschreiber Fritz Maurer für sein humanitäres Engagement während des ersten Weltkriegs

Ansprechperson:

Peter Scheck, Stadtarchivar
Telefon: +41 52 632 52 30
E-Mail: peter.scheck(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Dezember 2017

Pensionierungen bei den Verkehrsbetrieben

Auf das Jahresende 2017 treten bei den Verkehrsbetrieben Schaffhausen vier langjährige und verdiente Mitarbeiter in den vorzeitigen Ruhestand. Der Stadtrat und die Direktion danken für die geleistete Arbeit herzlich.

Marcel Gfeller, Kaufmännischer Leiter, und Martin Gugolz, Leiter Betrieb, traten beide am 1. März 1992 in die Dienste der Stadt Schaffhausen ein. Martin Gugolz leitete als «Betriebschef» viele Jahre die grösste städtische Abteilung mit grossen Engagement und Wissen. Zuletzt war er als Projektleiter massgeblich beteiligt am Angebotsausbau in Herblingen. Die Vorlage «Mehr ÖV für Herblingen» wurde vom Volk im September 2017 mit 78% Ja-Stimmen angenommen. Aber auch den Schritt in die Neuzeit mit der Einführung der Chauffeurtabletts begleitete er bis zum letzten Arbeitstag mit grossem Engagement.
Der kaufmännische Leiter Marcel Gfeller war nicht nur ein verlässlicher Fachmann für Finanzfragen in der Verwaltungskommission VBSH und im Verwaltungsrat der RVSH AG. Mit viel Herzblut kümmerte er sich einerseits um die Belange des Tarifverbundes Schaffhausen und andererseits um die Verkaufsstelle am Bahnhof, der Ticketeria. Unter seiner Leitung konnte die «Tici» nicht nur ihr Angebot sondern auch die Öffnungszeiten ausweiten und wurde in den letzten Jahren zum eigentlichen Kundencenter am Bahnhof ausgebaut.

Peter Loosli begann am 1. August 2001 als Betriebsassistent und leitete in der Folge das Kontrollteam. Daneben engagierte er sich als versierter Berufsbildner und als «Betriebsführer», der so manche Gruppe mit viel Witz und Fachwissen auf ihrer Besichtigungstour durch das Busdepot begleitete.

Am 1. Juni 2008 stiess Thomas Romer als Direktionsassistent zum VBSH-Team. Thomas Romer verstand es wie kein Zweiter die Entwicklung des ÖV sowie die Bedeutung für Schaffhausen einzuschätzen. Die Integration des Tarifverbundes Schaffhausen in den Tarifverbund Ostwind bildete den Abschluss seiner späteren Tätigkeit als Geschäftsführer Flextax.

Ebenfalls in den vorzeitigen Ruhestand tritt Marcel Koch nach 30 Jahren am Steuer der Schaffhauser Linienbusse. Marcel Koch vertrat während vieler Jahre als Obmann das Fahrpersonal in den verschiedensten Kommissionen und hatte stets ein offenes Ohr für die Anliegen seiner Berufskolleginnen und -kollegen.

Mit grossem Engagement, hoher Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit haben sie alle dazu beigetragen, dass der öffentliche Verkehr in Stadt und Kanton Schaffhausen hohes Ansehen geniesst. Der Stadtrat und die Verkehrsbetriebe danken den beiden Geschäftsleitungsmitgliedern Martin Gugolz und Marcel Gfeller sowie Peter Loosli, Thomas Romer und Marcel Koch für ihren Einsatz und die geleisteten Dienste und wünschen ihnen für den neuen Lebensabschnitt viel Freude und gute Gesundheit.
Daniel Preisig, Stadtrat

 

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Dezember 2017

Neu: Ausleih-Automaten in der Bibliothek Agnesenschütte

 In der Bibliothek Agnesenschütte wird das Ausleihen ab sofort schneller und bequemer: Drei Ausleih-Automaten erlauben es, die Bücher selber auszuleihen.

Möglich macht dies die RFID-Funktechnologie, wie sie zum Beispiel bei Skipässen weit verbreitet ist. In der Bibliothek hält man einfach seine Kundenkarte an das Gerät und kann anschliessend bis zu fünf Medien - Bücher, DVD, CDs usw. - gleichzeitig ausleihen. Ebenfalls möglich ist die Leihfristverlängerung. Die Rückgabe erfolgt hingegen weiterhin am Schalter.

Die neue Technologie soll unter anderem das Personal am Schalter entlasten. Die Zahlen für die Ausleihen sind seit 2012 um 50% gestiegen. Dank RFID kann das Personal mehr Zeit für die Beratung der Kunden einsetzen und auf allen Stockwerken mehr präsent sein. Ein weiterer Vorteil ist die deutlich verbesserte Buchsicherung dank eines neuen Eingangs-Gates. RFID ist in Bibliotheken schon seit vielen Jahren im Einsatz und eine ausgereifte Technologie. Dank des grossen Einsatzes aller Beteiligten, der guten Zusammenarbeit mit der Software-Lieferantin und der kantonalen Informatik KSD konnte das Projekt in Schaffhausen innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden.

Ansprechperson:

Oliver Thiele, Bereichsleiter Bibliotheken
Telefon: +41 52 632 50 20
E-Mail: oliver.thiele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Dezember 2017

Erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich Denkmalpflege von Kanton und Stadt Schaffhausen wird weitergeführt

Die Stadt Schaffhausen hat im Jahr 2009 ihre operativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Denkmalpflege mit einer Leistungsvereinbarung an den Kanton Schaffhausen bzw. die «Denkmalpflege Schaffhausen» übertragen. Die per Ende 2017 auslaufende Leistungsvereinbarung wurde nun bis Ende 2021 verlängert.  Damit wird die erfolgreiche Zusammenarbeit mindestens vier weitere Jahre weitergeführt. Die Stadt Schaffhausen entrichtet dem Kanton jährlich einen Betrag von unverändert 180'000 Franken für die Dienstleistungen der «Denkmalpflege Schaffhausen».

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Dezember 2017

Matthias Schlatter übernimmt ab Januar 2018 interimsmässig die Leitung des Alterszentrums Kirchhofplatz

Nach der Kündigung der Leiterin aus gesundheitlichen Gründen und der damit verbundenen Freistellung, ist es gelungen, eine Interimsleitung für das Alterszentrum Kirchhofplatz zu finden. Mit Matthias Schlatter übernimmt ein erfahrener und anerkannter Fachmann die Leitung für die nächsten 6-12 Monate.

Matthias Schlatter ist am 24. März 1950 geboren und wohnt in Neuhausen. Er kann im Gesundheits-, Geriatrie- und Personalbereich jahrelange Erfahrungen vorweisen. Von 1986 bis 2003 war er als Verwaltungsleiter im kantonalen Pflegezentrum und anschliessend als Personalleiter der Spitäler Schaffhausen tätig. Seit April 2012 arbeitet er auf selbständiger Basis und übernimmt unter anderem Beratungen von Institutionen im Gesundheitswesen sowie Überbrückungsmandate. Während 15 Monaten hat er zum Beispiel in den Jahren 2014 und 2015 das Altersheim am Buck in Hallau geleitet.

Der Stadtrat Schaffhausen ist überzeugt, in der Person von Matthias Schlatter einen guten und engagierten Interimsleiter gefunden zu haben, welcher die Schaffhauser Gegebenheiten bestens kennt und das Tagesgeschäft zuverlässig erledigen kann.

Matthias Schlatter wird die Leitung vom Alterszentrum Kirchhofplatz während mindestens sechs Monaten übernehmen. Sein Arbeitsbeginn ist der 8. Januar 2018.


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Dezember 2017

Parkierung auf Schulhausarealen

Pausenplätze sollen primär den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen. Die Parkierung von Fahrzeugen von Lehrpersonen und Angehörigen von Vereinen, welche die Sportanlagen nutzen, soll aber trotzdem möglich sein. Der Stadtrat hat ein Reglement erlassen, das diesen unterschiedlichen Ansprüchen angemessen gerecht wird. Es tritt am 1. April 2018 in Kraft.

Die vermehrte Nutzung von Pausenplätzen durch Eltern, die ihre Kinder zur Schule fahren und dort abholen, wie auch von Angehörigen von Vereinen, die Sportanlagen nutzen, hat in der Vergangenheit gelegentlich zu Nutzungskonflikten und Sicherheitsproblemen geführt. Zusammen mit der Stadtpolizei und in Absprache mit den Vorsteherinnen und Vorstehern der Schulhäuser ist nun eine Lösung erarbeitet worden. Das vom Stadtrat erlassene Reglement tritt per 1. April 2018 in Kraft und beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelung:

– Die Pausenhöfe der Schulhausareale sind grundsätzlich nicht für die Parkierung von Fahrzeugen bestimmt. Dort, wo das Parkieren möglich ist, werden Parkfelder bis Ende März 2018 markiert.
– Auf den bezeichneten Parkfeldern können wochentags tagsüber von 6:00 bis 18:00 Uhr Lehrpersonen und Berechtigte mit Parkkarte parken.
– Für Schulareale in Altstadtnähe (Bach, Gega, Emmersberg) wird eine spezielle Parkkarte («Schulen Altstadt») benötigt und die obige Regelung gilt auch samstags von 8:00 bis 16:00 Uhr.
– Auf den markierten Feldern von Schularealen in den Quartieren ist das Parkieren samstags von 8:00 bis 16:00 Uhr neben Inhabern von Parkkarten auch für Benützerinnen und Benützer der Schul- und Sportanlagen (gratis) erlaubt.
– Ausserhalb dieser Zeiten ist das Parkieren auf den bezeichneten Parkfeldern frei.
– Für Grossanlässe gelten wie bisher Ausnahmeregelungen.
– Zuständigkeit für die Umsetzung:
– Stadtpolizei (Markierung Parkfelder und Beschilderung, Kontrolle)
– Immobilien (Abgabe Parkkarten für Lehrpersonen)
 
Der Stadtrat ist überzeugt, mit dieser Regelung sein primäres Anliegen, nämlich die Gewährleistung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität für alle Schülerinnen und Schüler auf den Pausenplätzen, umsetzen zu können. Gleichzeitig wird den unterschiedlichen Ansprüchen der Lehrpersonen und der Angehörigen von Sportvereinen ausserhalb der Schulzeit angemessen Rechnung getragen.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 53 12 (bis 15 Uhr)
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Beat Knecht, Bereichsleiter Bildung
Telefon: + 41 52 632 53 32
E-Mail: beat.knecht(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Dezember 2017

Projekt Neubau Werkhof SH POWER wird grundsätzlich überarbeitet

Die Verwaltungskommission der Städtischen Werke SH POWER hat sich gestern zu einer ausserordentlichen Sitzung im Zusammenhang mit dem Projekt Neubau Werkhof SH POWER getroffen. Sie hat mehrere Entscheide zum weiteren Vorgehen und zur Projektorganisation gefällt.

Der wichtigste Entscheid lautet: Das Projekt Neubau Werkhof wird von SH POWER in Zusammenarbeit mit dem Bereich Hochbau der Stadt Schaffhausen grundsätzlich überarbeitet. Wenn das Projekt im ursprünglich geplanten Umfang ausgeführt würde, entstünden Kosten, die mehrere Millionen Franken im einstelligen Bereich über dem bewilligten Kredit liegen. Gründe dafür sind Fehler, die in allen Phasen des Projektes gemacht wurden. Es stellte sich heraus, dass bereits das unter Einbezug von externen Fachleuten erstellte Vorprojekt Mängel bezüglich Vollständigkeit und Kosten aufwies. Zudem wurden durch Projektänderungen bewirkte Kosten in den verschiedenen Phasen der Planung bis und mit dem parlamentarischen Prozess nicht konsequent nachgeführt. Auch nach der Abstimmung bekannt gewordene neue Auflagen verursachen höhere Kosten.

Als Konsequenz daraus wird das Projekt Neubau Werkhof SH POWER ab sofort vom Bereich Hochbau der Stadt als Bauherrenvertreterin geleitet. Der Bereich Hochbau hat seit 2014 erfolgreich ein neues Qualitätsmanagement mit einer systematischen Baukostenkontrolle implementiert und verfügt daher über optimale Voraussetzungen für die Bauherrenvertretung. Die Rollen des Bestellers und des Nutzervertreters werden neu von verschiedenen Stellen bei SH POWER wahrgenommen. 

In weiteren Schritten werden nun die Nutzungsanforderungen nochmals genau überprüft und dann geklärt, wo Baukosten reduziert und ob und wie das Projekt im genehmigten Kreditrahmen realisiert werden kann. Anschliessend wird der Umfang des überarbeiteten Projektes zur Genehmigung der Verwaltungskommission und allfällige Mehrkosten, je nach Höhe, dem Stadtrat und dem Grossen Stadtrat vorgelegt. Die Entscheide werden im Sommer 2018 erwartet. Oberste Priorität hat für die Verwaltungskommission die saubere Überarbeitung des Projektes, damit schliesslich ein Werkhof mit optimalen Geschäftsprozessen gebaut werden kann.

Zur Vorgeschichte: Im Rahmen der Detailplanung des Projektes Neubau Werkhof SH POWER wurde im September 2017 festgestellt, dass im Vergleich zu den für das Vorprojekt geschätzten Kosten, welche Basis für die Volksabstimmung bildeten, mit wesentlichen Mehrkosten zu rechnen ist. Deshalb wurde die Baufreigabe nicht erteilt und eine Überarbeitung der Planung in Auftrag gegeben, bevor Baukosten ausgelöst werden. Das Projekt war am 5. Juni 2016 von den städtischen Stimmberechtigten mit einem Kredit über 17.82 Millionen Franken bei einer Kostengenauigkeit von +/- 15% bewilligt worden. Der Neubau wird auf dem Gelände des Kompetenzzentrums Tiefbau des Kantons im Schweizersbild erstellt. Damit soll der bisherige Standort von SH POWER im Gaswerkareal am Lindli für eine Wohnraumentwicklung freigespielt werden.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Präsident der Verwaltungskommission der Städtischen Werke SH POWER
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Dezember 2017

Baumfällarbeiten im Bereich Mühlental/Weinsteig

Um die Sicherheit auf der Mühlentalstrasse zu gewährleisten, müssen am bewaldeten Hang zwischen Mühlentalstrasse und der Weinsteig zahlreiche Bäume gefällt werden. Diese Arbeiten sind aufwändig und werden mit Hilfe eines grossen Pneukrans durchgeführt. Am Dienstag, 12. Dezember und am Mittwoch, 13. Dezember 2017 ist daher die Mühlentalstrasse streckenweise nur einspurig befahrbar. Am Donnerstag, 14. Dezember und am Freitag, 15. Dezember 2017 muss die Weinsteig teilweise gesperrt werden. Anpassungen des Programms sind bei ungünstiger Witterung möglich.

Grün Schaffhausen bittet um Verständnis für allfällige Verkehrsbehinderungen.

Ansprechperson:

André Moritz, Abteilungsleiter Wald
Telefon:+41 52 632 54 04
E-Mail: andre.moritz(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2017

Monitoring auf dem Dreispitz-Areal abgeschlossen

Aussschliesslich positive Rückmeldungen zum Skatepark und Beschwerden über Littering – das sind die wichtigsten Ergebnisse aus 16 Monaten Monitoring bei der Dreispitz-Anlage. Während diesem Zeitraum hatten Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, gezielt Rückmeldungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Areals zu geben. Das Monitoring wurde Ende Oktober abgeschlossen.  Meldungen, die das Areal betreffen, können weiterhin über den Stadtmelder der „mobileSH“-App an die Stadtverwaltung übermittelt werden.

Von Mitte Juni 2016 bis Ende Oktober 2017 hatten Parkbesuchende in der Freizeitanlage Dreispitz die Möglichkeit, die Quartierentwicklung direkt über eine Handynummer auf Probleme aufmerksam zu machen, aber auch Rückmeldungen zu Positivem und Ideen für die Weiterentwicklung des Areals zu geben. Die eingegangenen Meldungen wurden dann vom zuständigen Bereich der Stadtverwaltung bearbeitet. Da insgesamt eher wenige Meldungen eingingen und veranlasste Massnahmen der Stadtverwaltung eine Beruhigung in verschiedenen Bereichen herbeiführten, wurde das Monitoring Ende Oktober 2017 eingestellt. Weitere Meldungen sind nun noch möglich über den „Stadtmelder“ der mobileSH-App, mit welcher Schäden und Mängel im öffentlichen Raum mitgeteilt werden können.

Ausgangslage für die Implementierung eines systematischen Monitorings waren der Verwaltung regelmässig zugetragene Nutzungskonflikte auf der Anlage sowie die bevorstehende Eröffnung des Skateparks im Herbst 2016 und die damit verbundenen Befürchtungen der Anwohnenden vor stärkeren Immissionen. Das Monitoring wurde vom Bereich Grün, vom Bereich Sicherheit und öffentlicher Raum sowie der Stabsstelle Quartierentwicklung durchgeführt.

Insgesamt gingen 45 Meldungen bei der Quartierentwicklung ein. Die meisten Meldungen betrafen das Thema Littering, gefolgt von Meldungen, die in die Kategorien "Sicherheit", "Positives", "Ideen/Wünsche" fallen. Lediglich zwei Meldungen betrafen "Lärm" und eine Meldung ging in der Kategorie "Vandalismus" ein. Insbesondere Abfälle und Scherben auf den Kinderspielplatz der Anlage führten zu vielen Meldungen. Aufgrund des Meldesystems konnte der Bereich Grün das Littering rasch beheben und nicht erst bei einer der nächsten ansonsten drei Mal wöchentlich stattfindenden Reinigungstouren.

Die Beobachtungen zum Thema Sicherheit betrafen unter anderem Cannabis-Konsum auf dem Areal, einen unebenen Fussgängerstreifen im Quartier, eingeschränkte Sicht im Verkehr aufgrund eines Busches oder die unzureichende Beleuchtung einer Quartierstrasse. In einem Fall sind die Mitarbeitenden von Grün Schaffhausen ausgerückt, um eine Schlange zu suchen. Der Bereichsleiter Sicherheit veranlasste, dass die Schaffhauser Polizei und die Stadtpolizei ihre Patrouillentätigkeit zeitlich und örtlich an die Meldungen anpasste. Bei Bedarf trafen sich die Verantwortlichen mit Betroffenen vor Ort und mit dem Vorstand des Quartiervereins. Auf Wunsch von Parkbesuchenden wurde wieder ein Ping-Pong-Tisch auf dem Areal aufgestellt. Als weitere Idee wurde der Verwaltung zugetragen, eine Anti-Littering-Kampagne im Dreispitz zu starten.

Zum neuen Skatepark gab es ausschliesslich positive Meldungen. Insbesondere freuten sich die Parkbesuchenden über ein gut funktionierendes Miteinander zwischen jüngeren und älteren Kindern und über eine "fantastische" Stimmung im Skatepark. Die anfänglichen Befürchtungen der Anwohnenden bewahrheiteten sich demnach nicht und der Skatepark ist inzwischen ein wichtiger und wertvoller Freizeittreffpunkt für Kinder, Jugendliche und Eltern.

 

Ansprechperson:

Sabina Nänny, Stabsstelle Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 58 04
E-Mail: sabina.naenny(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Dezember 2017

Grosser Einsatz der Mitarbeitenden im Alterszentrum Kirchhofplatz

Die Umstellung auf neue Wohnformen und die Zunahme von pflegebedürftigen Bewohnenden hat Auswirkungen auf die Arbeitsintensität der Mitarbeitenden im Alterszentrum Kirchhofplatz. Dies haben intensive Gespräche mit den Mitarbeitenden ergeben. Organisation und Prozesse werden daher auf die neuen Anforderungen angepasst und Mitarbeitende gezielt entlastet. Die Leiterin des Alterszentrums muss aus gesundheitlichen Gründen die Leitung abgeben und hat ihre Kündigung eingereicht.

In den vergangenen Wochen wurden unter der Federführung von Monica Studer, Bereichsleiterin Alter, und Beatrice Mathys, Leiterin Alterszentrum Kirchhofplatz, zahlreiche Gespräche mit Mitarbeitenden im Alterszentrum geführt. Anlass war ein Zeitungsartikel diesen Herbst, welcher neben baulichen Themen und Fragen zur Alarmierung auch Aussagen zu unzufriedenen Mitarbeitenden und Kritik an der Leiterin beinhaltete.

Ziel der umfassenden Gespräche mit Kader- sowie weiteren Mitarbeitenden war es, eine Rückmeldung zu deren Arbeit und zu ihrem Wohlbefinden zu erhalten. Die Gespräche haben gezeigt, dass sich die Mitarbeitenden mit hoher Professionalität und einer starken Identifikation für das Alterszentrum Kirchhofplatz und die Bewohnerinnen und Bewohner einsetzen. Die Bewohnenden fühlen sich wohl und gut aufgehoben.

Was die Mitarbeitenden neben dem Einsatz für die älteren Menschen leisten, ist enorm. Zahlreiche Projekte konnten erfolgreich abgeschlossen werden: Das Verpflegungsangebot wurde verbessert, eine Eintrittsstation aufgebaut, eine Arztpraxis eingerichtet und Dienstleistungen weiterentwickelt. In einem Leitbildprozess sollte zudem an der Hauskultur und Standards gearbeitet werden. Diese Projekte laufen parallel zum Tagesgeschäft und forderten die Mitarbeitenden stark.

Organisatorische Verbesserungen
Die Gespräche haben auch gezeigt, dass es Optimierungsmöglichkeiten in der Organisation gibt: Die Umstellung auf neue Wohnformen (Servicewohnen und Pflegewohngruppen) hat zu Verschiebungen der Aufgaben geführt. Die dadurch starke Zunahme von pflegebedürftigen Bewohnenden hat Auswirkungen auf die Arbeitsintensität der Mitarbeitenden. Dieser neuen Situation muss durch organisatorische Anpassungen Rechnung getragen werden. Zudem sollen Mitarbeitende gezielt entlastet und umfangreiche Projekte reduziert werden. Ein erster Schritt ist mit der Stellenaufstockung bereits erfolgt. Die nun notwendigen Schritte werden in enger Zusammenarbeit von Mitarbeitenden mit dem Kader verbessert.

Das Ergebnis der umfassenden Gespräche wurde den Mitarbeitenden und dem Stadtrat präsentiert. Zudem wird Stadtrat Simon Stocker die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates an ihrer nächsten Sitzung vom 14. Dezember über das Ergebnis informieren.

Kündigung der Leiterin aus gesundheitlichen Gründen
Die Leiterin des Alterszentrums ist schon seit längerem gesundheitlich angeschlagen und war auch in den vergangenen Wochen teilweise krankgeschrieben. Die vorliegende Analyse der Situation hat gezeigt, dass nun eine intensive Zeit zur Verbesserung der Prozesse bevorsteht. Beatrice Mathys fühlt sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, diesen Prozess zu leiten. Sie hat deshalb ihre Kündigung eingereicht und wird ab sofort freigestellt, da ihre Präsenz aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

Beatrice Mathys hat viele neue Ideen eingebracht, Visionen entwickelt und mit zahlreichen Projekten das Alterszentrum Kirchhofplatz einen Schritt weitergebracht. Dafür dankt die Stadt ihr herzlich. Eine Lösung als Ersatz für Beatrice Mathys wird zurzeit gesucht. Monica Studer, Bereichsleiterin Alter, wird in den nächsten Wochen weiterhin stark im Alterszentrum Kirchhofplatz präsent sein und bis zur Klärung einer Interims-Lösung die direkte Führung übernehmen.

Der Einsatz der Mitarbeitenden in den letzten Monaten ist beeindruckend und ihnen gebührt ein grosser Dank.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2017

Sabine Spross neue Stadtschreiberin 

Der Stadtrat hat Sabine Spross als neue Stadtschreiberin gewählt. Sie tritt ihr Amt am 1. Juli 2018 an. Sabine Spross bringt aus ihren bisherigen beruflichen Tätigkeiten an verschiedenen Gerichten, in der Privatwirtschaft sowie in Verbänden und in der Verwaltung eine breit gefächerte Erfahrung mit und verfügt damit über beste Voraussetzungen für ihre neue Aufgabe.

Der bisherige Stelleninhaber Christian Schneider tritt im Sommer 2018 nach 15-jähriger Tätigkeit als Stadtschreiber im Alter von 61 Jahren zurück. Als Nachfolgerin hat der Stadtrat Sabine Spross gewählt. Die 49-jährige Juristin hat an der Universität Bern studiert und nach Praktika an Gerichtsinstanzen und in der Anwaltschaft im Kanton Bern das Berner Fürsprecherpatent erworben. Im Anschluss daran arbeitete sie für verschiedene Rechtsdienste bei Ämtern, Institutionen und Gerichten in den Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich sowie in einer grossen multinationalen Versicherungsgesellschaft, in den letzten Jahren immer in Führungspositionen. Seit November 2015 ist Sabine Spross als Leiterin der öffentlich-rechtlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Thurgau mit 55 Mitarbeitenden und Mitglied der Geschäftsleitung des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau tätig.

Die Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Wahl kamen, durchliefen ein dreistufiges Rekrutierungsverfahren. Die besten Bewerber mussten sich in einem Führungsassessment eines externen Beratungsunternehmens, begleitet durch eine Delegation des Stadtrates, bewähren. Rechtsanwältin Sabine Spross erwies sich dabei als die beste Kandidatin. Sie ist mit den Verhältnissen in Schaffhausen vertraut und ihre Zeugnisse und Referenzen vermochten bezüglich Fachlichkeit und Führungskompetenzen zu überzeugen.

Dank ihrer Tätigkeit sowohl in Arbeitnehmerorganisationen wie auch als Kadermitglied in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen sowie in öffentlichen Institutionen hat Sabine Spross den für ihr neues Amt erforderlichen breiten Überblick und die Fähigkeit, Probleme aus dem Blickwinkel der verschiedenen betroffenen Kreise erkennen und würdigen zu können. Wertvoll für ihre Arbeit als Dienstleisterin für Behörden und Bevölkerung sind weiter ihre guten Kenntnisse der politischen Institutionen und Abläufe eines Gemeinwesens.

In Schaffhausen war Sabine Spross in den Jahren 2006 bis 2012 im Kantonsrat aktiv, davon zeitweise auch als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission. Seit ihrem Austritt aus dem Kantonsrat übt sie keine politischen Ämter mehr aus. Sabine Spross ist verheiratet und wohnt mit ihrem Mann in Buchthalen.

Der Stadtrat freut sich, mit Sabine Spross eine für diese Stelle hervorragend qualifizierte Frau einstellen zu können. Die neue Stadtschreiberin übernimmt als erste Frau dieses in Schaffhausen seit 1389 historisch nachgewiesene Amt.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Dezember 2017

SV übernimmt Park Casino

Die SV Schweiz übernimmt per 8. Januar 2018 den Betrieb des städtischen Tagungs- und Veranstaltungs-Restaurants Park Casino. Die Stadt hat dem Pächterwechsel zugestimmt. Mit SV erhält die Stadt Schaffhausen einen neuen Gastronomiepartner mit grosser Gastronomie-Erfahrung und finanzieller Sicherheit.

Die Firma ‹SV Group› übernimmt den Betrieb des Veranstaltungsrestaurants Park Casino. Sie übernimmt sämtliche Mitarbeitenden von der bisherigen Pächterin ‹prager.gastronomie ag›, welche nach dem Abtauchen von Simon Adam in finanzielle Schwierigkeiten geraten war.

Mit dem Pächterwechsel werden der Betrieb und die Arbeitsplätze langfristig gesichert. Der Betrieb wird unterbruchsfrei fortgeführt und die bestehenden Reservationen bleiben erhalten. Bruno Greuter, der seit sechs Jahren die Gastronomie im Schloss Laufen für SV leitet, übernimmt die Geschäftsleitung sowohl für das Park Casino wie auch für den Güterhof.

SV betreibt seit Jahren erfolgreich grosse Gastronomie-Unternehmen wie die Messe Zürich, das Stade de Suisse in Bern und das Schloss Laufen am Rheinfall. Als langjährige Betreiberin des Schloss Laufens ist SV in der Region verankert.
Das im städtischen Eigentum befindliche Restaurant «Park Casino» erfreut sich nach wie vor grosser Beliebtheit für jegliche Art von Anlässen mit einer grösseren Personenzahl oder mit einem speziellen Charakter. Die Lage innerhalb der Stadt Schaffhausen, die flexible Infrastruktur sowie insbesondere auch die technischen und räumlichen Möglichkeiten erlauben die Durchführung von unterschiedlichsten Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen.

Reservationen werden gerne jederzeit via Geschäftsführer Park Casino, Andi Weibel, Telefon +41 79 625 43 58 sowie unter catering(at)parkcasino.ch entgegen genommen.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch (erreichbar von 12 bis 13.30 Uhr und ab 16 Uhr)

Für Anfragen an die neue Pächterschaft:

Manuela Stockmeyer, Group Communications Manager SV (Schweiz) AG
Telefon: +41 43 814 11 23
Mobiltelefon: +41 79 201 82 20
E-Mail: manuela.stockmeyer(at)sv-group.ch

Medienmitteilung vom 24. November 2017

Unterwegs in Schaffhausen - Erkenntnisse zum Verkehrsverhalten der Bevölkerung

Stadt und Kanton Schaffhausen beteiligen sich seit dem Jahr 2000 gemeinsam an der schweizweiten Mikrozensus-Befragung zum Verkehrsverhalten der Bevölkerung. Dabei geht es zum Beispiel um die tägliche Mobilität, welche Verkehrsmittel dazu eingesetzt werden und wann die Bevölkerung unterwegs ist, so genannte Tagesganglinien. Auch Fragen zur Verfügbarkeit eines privaten Parkplatzes oder eines Autos sowie zur Nutzung von Fahrrädern werden gestellt. Die Ergebnisse liegen nun vor und sind in einer Broschüre zusammengefasst. Hier die wichtigsten Ergebnisse:

Öffentlicher Verkehr: Die Schaffhauser Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner besitzen häufiger ein Abonnement für den öffentlichen Verkehr als der schweizerische und der kantonale Durchschnitt.

Langsamverkehr: In der kantonalen Landbevölkerung ist der Anteil an Velofahrerinnen und Velofahrern leicht höher als im städtischen Bereich. Zehn Prozent von ihnen benutzen E-Bikes.

Verkehrsleistung: Bei der Verkehrsleistung wird die Gesamtheit der von Personen in Kilometern zurückgelegten Distanz erfasst. Erwartungsgemäss hat das Auto dabei den grössten Anteil. Dies gilt für die Stadt Schaffhausen, den Kanton Schaffhausen und ebenso für die Schweiz.

Verkehrsmittelwahl: Als Modal-Split wird der Anteil der Verkehrsmittel an Etappen bezeichnet. Hier ist auf kantonaler Ebene ein Trend zur Verschiebung des Modal-Splits vom Langsamverkehr (LV) zum öffentlichen Verkehr (öV) zwischen den Auswertungen 2000 bis 2015 erkennbar. Der Anteil des LV am Modal-Split ist in der Stadt höher als auf kantonaler Ebene.

Diese und weitere Erkenntnisse der Befragung werden in einer kleinen Ausstellung gezeigt, in der auch über das neue Buskonzept der VBSH (Elektrifizierung der Busflotte) informiert wird.
 
Die Ausstellung ist ab heute geöffnet und kann noch bis zum 29.12.2017 bei der Stadtplanung, Kirchhofplatz 19, besucht werden. Sie ist Montag bis Freitag von 15.00 bis 17.30 Uhr geöffnet (während den Festtagen geschlossen).

Link zur Broschüre: Kanton Schaffhausen: Mikrozensus Mobilität und Verkehr
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Ansprechpersonen:

Urs Capaul, Stadtökologe Schaffhausen
Telefon + 41 52 632 52 20
E-Mail: urs.capaul(at)stsh.ch

Daniel Zollinger, Fachspezialist Öffentlicher Verkehr
Telefon +41 52 632 71 97
E-Mail: daniel.zollinger(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 23. November 2017

Volksmotion zu vorfrankierten Rücksendekuverts gültig

Die am 8. November eingereichte Volksmotion „Mehr Demokratie ermöglichen, Briefwahl erleichtern: Einführung vorfrankierter Rücksendekuverts“ ist mit 120 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Die Volksmotion, die von Claudio Kuster und Patrick Portmann eingereicht wurde, verlangt, dass die Stadt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern fortan mit den Abstimmungsunterlagen ein vorfrankiertes Rücksendekuverts zustellt. Die Motionäre machen geltend, dass damit die briefliche Abstimmung erleichtert werde, da keine Briefmarken mehr besorgt werden müssten. Sie verweisen auf eine politikwissenschaftliche Studie, gemäss der die Stimmbeteiligung um vier Prozent erhöht werden könne, wenn die Stimmbürger vorfrankierte Rücksendekuverts erhielten. Die Motionäre fordern zudem die Beigabe eines neutralen Stimmkuverts.

Der Kanton Schaffhausen gehört zu jenen Kantonen, die es per Wahlgesetz ihren Gemeinden freistellen, ob sie den Stimmbürgerinnen  und Stimmbürgern vorfrankierte Rücksendekuverts zur Verfügung stellen. Bisher hat im Kanton Schaffhausen noch keine Gemeinde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Als nächstes wird sich der Grosse Stadtrat mit der Volksmotion befassen und darüber entscheiden, ob er sie erheblich erklären und dem Stadtrat damit den Auftrag geben will, einen konkreten Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. November 2017

Städtepartnerschaft unterstützt Projekt der Stiftung „Welt ohne Minen“

Die Städtepartnerschaft Winterthur – St.Gallen – Schaffhausen – Frauenfeld hat das Entminungsprojekt der Stiftung „Welt ohne Minen“ als Entwicklungsprojekt 2018 ausgewählt. Das Projekt, das in Zimbabwe sichere Schulwege für Kinder fördert und nachhaltige Verbesserungen der Lebensgrundlagen der ländlichen Bevölkerung schafft, wird mit insgesamt 275‘000 Franken unterstützt.

Die Städte Winterthur, St.Gallen, Schaffhausen und Frauenfeld arbeiten in der Auslandhilfe eng zusammen. Die Exekutiven dieser Städte treffen sich jährlich zur Festlegung eines gemeinsamen Projekts, welches anschliessend mit einem Betrag von 275‘000 Franken unterstützt wird. Turnusgemäss wurde das Jahrestreffen im November 2017 in Winterthur durchgeführt. Die Projektvorschläge wurden dieses Jahr von der Stadt St.Gallen vorbereitet.

Das ausgewählte Projekt wird von „Welt ohne Minen“ durchgeführt. Diese Stiftung wurde im Jahr 1997 durch Claudine Bolay-Zgraggen gegründet, welche für ihren Einsatz und ihr Engagement für Menschen in sozioökonomisch benachteiligten Gebieten und in schwierigen Lebensumständen 2003 den Milizpreis der Swiss Re für ihre Verdienste erhielt. Das Ziel ist es, mit der Partnerorganisation „HALO Trust“ vor Ort eine minenkontaminierte Landfläche von 62‘400 m2 zu entminen und anschliessend für die Landwirtschaft wieder nutzbar zu machen. Ausserdem soll die Sensibilisierung der Bevölkerung durch die Schulung von Erwachsenen und einem Erst-Lesebuch für Schülerinnen und Schüler erhöht werden. Weiter finden 22 einheimische Personen während der Projektzeit eine Anstellung als Entminer oder Projektmitarbeitende.

Die Region ist eine arme ländliche Gegend mit praktisch keinerlei Anstellungsmöglichkeiten. Die Familien leben von ihrem Eigenanbau und von der Viehwirtschaft. Die Region wird immer wieder von Dürreperioden heimgesucht. Daher ist das dazugewonnene Land besonders wichtig, um die Nahrungsmittelversorgung zu garantieren, Reserven anzulegen und den Ernteverlust auszugleichen. Durch die Entminung profitieren rund 75 300 Personen in der gesamten Region. Von den 275‘000 Franken entfallen 108‘000 Franken auf Winterthur, 84‘000 Franken auf St.Gallen, 48‘000 Franken auf Schaffhausen und 35‘000 Franken auf Frauenfeld.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 43
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. November 2017

Dr. Matthias Fischer verlässt das Museum zu Allerheiligen

Per Ende Dezember 2018 verlässt Dr. Matthias Fischer im gegenseitigen Einvernehmen das Museum zu Allerheiligen. Bis dahin ist der Kurator der Kunst und Grafikabteilung für die Ausstellung über die Schweizer Kleinmeister aus der Sammlung Bernhard Neher zuständig, welche mit einer Vernissage am 26. November eröffnet wird. Weiter wird er die Geschichte des Museums und die Highlights der verschiedenen Abteilungen für einen Museumsführer aufbereiten. Die Stadt dankt Dr. Matthias Fischer schon heute für sein Engagement für das Museum zu Allerheiligen. Die Kuratorenstelle wird zu gegebener Zeit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. November 2017

Patrick Schwyn neu in KSS-Verwaltung

Der Stadtrat delegiert ab 1. Januar 2018 Patrick Schwyn, diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling, in die Verwaltung der KSS Kunsteisbahn- und Schwimmbadgenossenschaft Schaffhausen. Er folgt auf Michael Flum, der aus persönlichen Gründen per Ende Dezember 2017 zurücktritt. Gemäss den Statuten der Genossenschaft bestimmt die Stadt Schaffhausen acht der 15 Mitglieder der Verwaltung der Genossenschaft. Drei der Mitglieder werden vom Grossen Stadtrat, fünf vom Stadtrat bestimmt.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. November 2017

Energierichtplan für die Stadt Schaffhausen

Die Stadt Schaffhausen hat einen Energierichtplan erstellt und lädt die interessierte Öffentlichkeit zur Mitwirkung ein.

Gemäss kantonalem Richtplan müssen die kantonalen Zentren und Agglomerationsgemeinden einen Energierichtplan erstellen. Die Stadt legt ihren Energierichtplan nun vor. Mit dem kommunalen Energierichtplan werden die Grundsätze der städtischen Energie- und Klimapolitik für den Bereich der Wärmeversorgung konkretisiert, räumlich umgesetzt und behördenverbindlich festgelegt. Damit sind die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um örtlich gebundene Ab- und Umweltwärme vermehrt zu nutzen und den Anteil fossiler Brennstoffe an der Wärmeversorgung sowie die daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

Die kommunalen Richtpläne wie derjenige der Stadt weisen im Detail aus, in welchen Gebieten welche Energieträger möglich sind und welche in den einzelnen Gebieten empfohlen werden. Der Energierichtplan enthält ausserdem Massnahmen zur Begrenzung des Verbrauchs fossiler Energieträger und elektrischer Energie sowie zur Förderung erneuerbarer Energien. Die Energierichtplanung ist ein behördenverbindliches Instrument und hat keine direkten Auswirkungen für die privaten Energiebezüger. Die Energierichtplanung wurde von internen und externen Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen wie Architektur, Energieversorgung, Recht und Raumplanung begleitet.

Der Entwurf kann im Internet unter diesem Link eingesehen werden. Unter diesem Link steht auch eine Kurzfassung zum Download bereit, worin die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst sind. Interessierte Personen oder Parteien können ihre Anmerkungen zum Entwurf des städtischen Energierichtplans bis 31.12.2017 per Mail oder per Post senden an:
Urs Capaul, Stadtplanung, Umwelt & Energie, Kirchhofplatz 19, 8200 Schaffhausen oder urs.capaul(at)stsh.ch .

Ansprechperson:

Urs Capaul, Stadtökologe
Telefon: +41 52 632 52 20
E-Mail: urs.capau(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. November 2017

Personelle Wechsel bei SH Power 

Da der Geschäftsbereichsleiter Kraftwerkanlagen bei SH Power, Bernhard von Felten, pensioniert wird, musste dessen Stelle neu besetzt werden. Die Wahl des Stadtrates und der Verwaltungskommission der Städtischen Werke fiel auf Stefan Mayer, aktuell Abteilungsleiter Erneuerbare Energien. Stefan Mayer wird seine neue Stelle als Geschäftsbereichsleiter Produktion und Mitglied der Geschäftsleitung von SH Power am 1. Dezember 2017 antreten. Der bisherige Geschäftsbereich Kraftwerkanlagen geht im neuen Geschäftsbereich Produktion auf.

Zudem scheidet Ralph Aichem, Geschäftsbereichsleiter Markt und Kommunikation per 31. Mai 2018 aus. Er wird eine neue Herausforderung als Selbständigerwerbender in der Privatwirtschaft annehmen.


Ansprechperson:

Hagen Pöhnert, Direktor SH Power
Telefon: +41 52 635 12 00
E-Mail: hagen.poehnert(at)shpower.ch

Medienmitteilung vom 13. Novmeber 2017

Moserstrasse ab Freitag wieder befahrbar

Die Bauarbeiten für die Instandstellung der Bachstrasse (Knoten Rheinuferstrasse bis Gerberplatz) werden in den nächsten Tagen abgeschlossen. Letzte Woche wurde der Belag in der Moserstrasse eingebaut. Diese Woche werden die Lichtsignalanlagen und Markierungen fertig gestellt. Am Martini-Markt vom 15. und 16. November wird die Moserstrasse für Fussgängerinnen und Fussgänger wieder zugänglich sein und ab Freitag, 17. November 2017, wieder für den Verkehr freigegeben. Es verbleiben noch Restarbeiten, die später ausgeführt werden.

Das Tiefbauamt der Stadt Schaffhausen bedankt sich bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für die Geduld.

Ansprechpersonen:

Rolf Armbruster, Abteilungsleiter Tiefbauten
Telefon: +41 52 632 53 51
E-Mail: rolf.armbruster(at)stsh.ch

Daniel Schmid, Bauleiter Wüst Rellstab Schmid AG
Telefon: +41 52 630 04 10

Medienmitteilung vom 10. November 2017

Quartierparkierungsverordnung soll das Pendler-Problem in den Quartieren lösen

Der Stadtrat hat eine Vorlage zur Einführung einer Verordnung über die Quartierparkierung an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Mit der Verordnung soll der Stadtrat die Kompetenz erhalten, die Bedingungen zur Nutzung des öffentlichen Raums für die Parkierung für das gesamte Stadtgebiet einheitlich zu regeln. Dazu sollen gebührenpflichtige Parkierungsflächen, solche mit beschränkter Parkdauer und Parkkartenzonen bezeichnet werden. Der Stadtrat will mit der Verordnung unter anderem erreichen, dass Pendlerinnen und Pendler nicht mehr uneingeschränkt und kostenlos in den Quartieren parkieren.

Um das Parkieren auf öffentlichem Grund auf dem gesamten Stadtgebiet einheitlich regeln zu können, hat der Stadtrat die Verordnung über die Quartierparkierung verabschiedet. Der öffentliche Grund soll in erster Linie den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung stehen und damit die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Quartieren erhöht werden. Für auswärtige Parkierende soll das Parkieren künftig nicht mehr zeitlich unbeschränkt und kostenlos möglich sein.

Der Stadtrat hat verschiedene Varianten geprüft, wie er die Quartierparkierungsverordnung umsetzen möchte. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass die Einführung einer Weissen Zone mit einer Parkzeitbeschränkung von drei Stunden das Pendler-Problem in Quartieren am besten lösen kann. In dieser Zone kann weiterhin drei Stunden kostenlos parkiert werden. Pendlerinnen und Pendlern stehen die zahlreichen Parkhäuser, private Parkplätze, Park&Rail-Angebote oder die gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze der Stadt zur Verfügung. Neu gebührenpflichtig werden die Parkplätze Zeughaus, Schützenhaus (hinterer Bereich), KSS, Dreifachhalle Breite, Spielweg sowie Lindli.

Anwohnerinnen und Anwohner können Parkkarten beziehen, welche das zeitlich unbeschränkte Parkieren in den jeweiligen Parkkartenzonen gestatten. Auch an Gewerbebetriebe sowie Angestellte von Gewerbebetrieben werden gegen Bedarfsnachweis Parkkarten abgegeben. Damit wird dem Anliegen von Anwohnenden und Gewerbetreibenden nach einer unbürokratischen Lösung Rechnung getragen. Eine Parkkarte für Anwohnende berechtigt auch zum Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichem Grund über Nacht. Die bisherige Laternengebühr fällt deshalb für Anwohnerinnen und Anwohner, nicht aber für regelmässige auswärtige Besucherinnen oder Besucher, weg.

Die Vorlage wurde im Vorfeld mit Quartiervereinen und verschiedenen Interessenverbänden diskutiert und deren Anliegen bestmöglich berücksichtigt.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13 (bis 13 Uhr)
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15 (bis 13 Uhr)
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. November 2017

Stadtrat nimmt Stellung zum Entwurf für das neue Polizeigesetz 

Der Stadtrat ist mit einigen Punkten im Entwurf für die Totalrevision des Polizeigesetzes nicht einverstanden. Dies teilte er dem Regierungsrat gestern in seiner Vernehmlassungsantwort mit.

In seinem Fazit zur Stellungnahme schreibt der Stadtrat „Im Gesamtpaket überwiegen für die Stadt Schaffhausen die Verschlechterungen gegenüber der heutigen Rechtslage.“ Der Stadtrat kritisiert vor allem die erheblichen Kompetenzverschiebungen in Richtung Kanton auf verschiedenen Ebenen. Die kommunalen Polizeikräfte, in der Stadt Schaffhausen also die Stadtpolizei, würden „partiell“ zu Hilfskräften der Schaffhauser Polizei und könnten somit ihren wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schaffhausen nicht mehr leisten. Gemäss dem Gesetzesvorschlag des Regierungsrates wäre ihnen zudem beispielswiese der Einsatz der Handschellen zur Fremd- und Eigensicherung im Notfall nicht mehr gestattet. Ebenfalls enthält der Entwurf ein Namens- und Uniformverbot für die Stadtpolizei.
Der Stadtrat warnt zudem vor den Folgen des vorgesehenen nahezu vollständigen Kostenersatzes bei Veranstaltungen mit Polizeieinsatz. Er befürchtet vor allem erhebliche Kosten für die Sportvereine, welche kaum in der Lage wären, diese zu tragen. Er verweist in seiner Antwort auf die grosszügigeren Berechnungsmodelle anderer schweizerischer Städte.
Auch die vorgesehene Finanzierung der Polizeiaufgaben ist nicht im Sinne des Stadtrates. Der bisherige Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinden werde beibehalten, obwohl er aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar sei. Umgekehrt sei die Beteiligung der Gemeinden an ausserordentlichen Ertragssteigerungen bzw. Mehreinnahmen im Bereich der Sicherheits- und Verkehrspolizei ersatzlos gestrichen worden. Ausserdem würden die Mehreinnahmen immer noch nicht, wie von den Gemeinden schon lange gefordert, offen gelegt. Die Gemeindebeiträge an die Schaffhauser Polizei für die Erfüllung von Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Kantons fallen, erachtet der Stadtrat zudem als rechtlich problematisch.
 

Stellungnahme des Stadtrates


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. November 2017

Weidlingsreglement angepasst

Das Weidlingsreglement wurde aufgrund der im September angenommenen Volksinitiative „Bootsliegeplätze Fifty-fifty – für Ruhe und Erholung am Rhein“ der Aktion Rhy erneut geändert. Die zuvor gestrichene Regelung, dass die Bootsliegeplätze je zur Hälfte an Besitzer von Booten mit und ohne Motoren vergeben werden müssen, wurde wieder aufgenommen.

Am 24. September 2017 wurde die Volksinitiative der Aktion Rhy „Bootsliegeplätze Fifty-fifty – Für Ruhe und Erholung am Rhein“ deutlich angenommen. Die von den Initianten der Volksinitiative geforderte Verfassungsänderung tritt wie folgt in Kraft:

Art. 2a Stadtverfassung (Marginalie: Bootsliegeplätze)
Die Bootsliegeplätze der Stadt Schaffhausen werden so vergeben, dass es zur Hälfte Boote mit und zur Hälfte Boote ohne Motoren hat.

Der Artikel 3 Abs. 2 des Reglements für die Benützung der Bootsliegeplätze (Weidlingsreglement) enthält zudem neu folgende Präzisierung: „Vor der Vergabe werden die Personen jeweils darüber informiert, ob ein Liegeplatz mit oder ohne Motor zur Verfügung steht. Lehnt eine Person den Abschluss eines Nutzungsvertrages ab, bleibt sie auf der Warteliste bestehen und die nächste Person wird angefragt. Im Nutzungsvertrag wird festgehalten, ob der Liegeplatz mit oder ohne Motor genutzt werden kann.“

Der Stadtrat hat folgende Umsetzung des geänderten Reglements beschlossen: Die heute nach Eingangsdatum sortierte Warteliste wird nicht wieder aufgeteilt auf motorisierte und motorlose Weidlinge. Bei einem Bestand von weniger als 50 Prozent nichtmotorisierter Weidlinge wird die oberste Person auf der Liste berücksichtigt, die sich verpflichtet, auf einen Motor zu verzichten.

Derzeit sind 151 Liegeplätze an Besitzerinnen und Besitzer von Booten mit Motor vergeben, davon 11 Elektromotoren, 127 an solche von Booten ohne Motor. Bis das Gleichgewicht wieder hergestellt ist, werden deshalb in nächster Zeit Liegeplätze an Besitzerinnen oder Besitzer von Booten ohne Motor vergeben. Sobald das Gleichgewicht wieder erreicht ist, wird abwechslungsweise vergeben.

Ausserdem werden sämtliche Liegeplatzbesitzer, welche derzeit einen motorlosen Weidling benutzen, angeschrieben. Im Nutzungsvertrag wurde sämtlichen Nutzern auf Zusehen hin gestattet, einen Motor anzubringen. Damit das bestehende Verhältnis zwischen motorlosen und motorisierten Booten nicht beliebig geändert werden kann, ohne dass die Stadtpolizei Kenntnis darüber hat, müssen Liegeplatzbesitzer ohne motorisiertes Boot sich neu vorab bei der Stadtpolizei erkundigen, bevor sie einen Motor anbringen. Danach wird überprüft, ob das Gleichgewicht erreicht ist, ansonsten ist es nicht gestattet, einen Motor anzubringen. Diese technische Änderung muss zudem beim kantonalen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt angemeldet werden.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: + 41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. November 2017

Budget 2018: Novemberbrief zeigt schwarze Null

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat mit dem Novemberbrief Nachträge zum Budget 2018. Mit den Änderungen verschlechtert sich das budgetierte Ergebnis um rund 1.1 Millionen Franken. Das Budget schliesst neu mit einem positiven Ergebnis von 1.32 Millionen Franken.

Mit dem Novemberbrief, welcher seit letztem Jahr formell als Vorlage an das Parlament verabschiedet wird, unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat verschiedene Ergänzungen zum Budget 2018. Die Nachträge umfassen Änderungen, die sich seit der Verabschiedung der Budgetbotschaft am 22. August 2017 ergeben haben.

Zu den bedeutendsten Änderungen gehören der Anstieg der Beiträge für die Prämienverbilligung (Mehraufwand 870‘000 Franken) und der Verzicht auf den finanziellen Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung (Minderaufwand 250‘000 Franken) gemäss Volksabstimmung vom 24. September 2017. Insgesamt verschlechtert sich das budgetierte Ergebnis der Laufenden Rechnung um rund 1.1 Millionen Franken und schliesst mit einem positiven Ergebnis von noch 1.32 Millionen Franken (0.5 Prozent des Gesamtaufwandes). Die mit dem Budget 2018 bewilligten Nettoinvestitionen sinken auf neu 8.7 Millionen Franken (bisher 8.9 Millionen Franken).

Mit dem Novemberbrief informiert der Stadtrat ausserdem über den aktuellen Stand der Steuererträge: Wie bereits mit der Prognose im August 2017 festgestellt, zeichnet sich bei den Unternehmenssteuern 2017 wiederholt ein sehr gutes Ergebnis ab. Grund dafür sind Einmaleffekte. Per Stichtag (1. November 2017) liegt das Steuersoll mit 42.3 Millionen Franken um 18.9 Millionen Franken über Budget. Bis zum Jahresende ist weiterhin mit Schwankungen in beide Richtungen zu rechnen.

Über das Budget 2018 entscheidet der Grosse Stadtrat an seiner Sitzung vom 28. November 2017.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent (für Rückfragen erreichbar nach 15:30h)
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. November 2017

Feuerwehrleute aus der Schweiz und Deutschland trainieren in Schaffhausen

Zum ersten Mal führt der Schweizerische Feuerwehrverband (SFV) am 3. und 4. November 2017 in Schaffhausen einen Hubrettungsgerätekurs durch. Hubrettungsfahrzeuge sind Drehleitern und Gelenkarm-Plattformen, die den Feuerwehrleuten als Rettungsmittel und Instrumente zur Brandbekämpfung dienen. Da es sich um grosse Fahrzeuge handelt, ist es im Ereignisfall oft schwierig einen geeigneten Standort zu finden, um die Mittel wirkungsvoll einzusetzen. Schaffhausen bietet gute Möglichkeiten um zu üben, deshalb wird der Kurs in der Munotstadt durchgeführt. Es werden Feuerwehrleute aus der Schweiz und von den Berufsfeuerwehren Hannover und Frankfurt erwartet.

Für Übungszwecke wird es zeitweise notwendig sein, Strassen zu sperren. Dies kann für die Bevölkerung zu gewissen Einschränkungen führen. Das Feuerwehrkommando der Stadt Schaffhausen und der SFV bitten dafür um Entschuldigung und bedanken sich bei den Einwohnerinnen und Einwohnern für ihr Verständnis.

Ansprechperson:

Peter Müller, Feuerwehrkommandant der Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 630 02 20
E-Mail: peter.mueller(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. November 2017

Archäologische Sondierungen auf dem Kirchhofareal

Der Stadtrat hat beschlossen, eine Weiterentwicklung des Kirchhofareals zu prüfen und hierfür verschiedene planerische Aufträge erteilt. Das betroffene Areal liegt innerhalb der ältesten Stadtbefestigung des 11. Jahrhunderts und gehörte einst zum Kloster St. Agnes. Das Gebiet ist somit wichtig für die Stadtgeschichte. Zeugen davon können alte Mauern, Schichten und Funde sein. Um abzuklären, in welchem Umfang und Zustand solche im Boden vorliegen, werden archäologische Sondierungen vorgenommen, bei denen mit gezielten Baggerschlitzen der Boden geöffnet wird. Die Sondierungen werden in der Aussenanlage des Alterszentrums Kirchhofplatz durchgeführt. Sie dauern zwei Wochen und starten ab dem 6. November 2017. Die Ergebnisse der archäologischen Sondierungen dienen als wichtige Grundlage für weitere Planungen rund um das stadtplanerisch interessante Kirchhofareal.
Ansprechpersonen:

Katharina Schäppi, Ressortleiterin/Kantonsarchäologie
Telefon: +41 52 632 74 96
E-Mail: katharina.schaeppi(at)ktsh.ch

Jules Selter, Projektleiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 98
E-Mail: jules.selter(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Oktober 2017

Verwaltungskommission gibt weitere Abklärungen in Auftrag

Wie bereits Ende September gemeldet, wurde im Rahmen der Detailplanung des Projektes „Neubau Werkhof SH POWER“ festgestellt, dass im Vergleich zu den für das Vorprojekt geschätzten Kosten, welche Basis für die Volksabstimmung bildeten, mit wesentlichen Mehrkosten zu rechnen ist. Deshalb wurde die Baufreigabe nicht erteilt und eine Klärung der sich abzeichnenden Mehrkosten sowie deren Ursachen in Auftrag gegeben.

Erste Erkenntnisse liegen nun vor. Einerseits sind die zusätzlichen Kosten extern bedingt. Dazu zählen geänderte Rahmenbedingungen und Auflagen, die sich erst nach der Volksabstimmung ergeben haben, etwa im Zusammenhang mit der Entwässerung des Areals und dem Hochwasserschutz. Andererseits wurden die Kosten für den Baukörper im Vorprojekt teilweise zu tief geschätzt.

Die Verwaltungskommission der Städtischen Werke hat heute in einer ausserordentlichen Sitzung den Entscheid des Präsidenten der Verwaltungskommission bestätigt, die Baufreigabe nicht zu erteilen. Durch die Nichtfreigabe wurde verhindert, dass Baukosten durch Realisierungsarbeiten anfallen. Die Verwaltungskommission hat von den ersten Abklärungen Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Sie hat den Auftrag erteilt, vertieft zu prüfen, wie hoch die Mehrkosten genau sind und worin die Gründe für sie liegen. Weiter soll geklärt werden, inwiefern die Mehrkosten innerhalb des Bauprojekts kompensiert werden können und ob das Bauprojekt im von der Stimmbevölkerung genehmigten Rahmen realisiert werden kann. Sobald diese Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltungskommission über weitere Schritte entscheiden und die Öffentlichkeit wieder informieren.

Das Projekt „Neubau Werkhof SH POWER“ wurde am 5. Juni 2016 von den städtischen Stimmberechtigten innerhalb eines Kredits über 17.82 Millionen Franken bei einer Kostengenauigkeit von +/- 15% bewilligt. Der Neubau kommt auf das Gelände des Kompetenzzentrums Tiefbau des Kantons im Schweizersbild zu stehen. Damit soll der bisherige Standort von SH POWER im Gaswerkareal am Lindli für eine Wohnraumentwicklung freigespielt werden.


Ansprechperson:
 
Peter Neukomm, Präsident der Verwaltungskommission der Städtischen Werke SH POWER
Telefon: +41 52 632 52 11 (ab 15.30 Uhr)
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Oktober 2017

Eröffnung des neuen Street-Workout-Parks in Schaffhausen
 
Heute wurde der Street-Workout-Park bei der Sportanlage Emmersberg offiziell eröffnet. Street Workout steht für Training mit dem eigenen Körpergewicht unter freiem Himmel. Mit dem neuen Park erhält Schaffhausen ein frei zugängliches Sportangebot, an dem man sich treffen und auch in der Gruppe trainieren kann.
 
Stadträtin Dr. Katrin Bernath eröffnete heute im Beisein zahlreicher Gäste den neuen Street-Workout-Park auf der Sportanlage Emmersberg. Street Workout ist ein kreatives Krafttraining mit dem eigenen Körpergewicht, das jederzeit überall möglich und allen zugänglich ist. Es kann ohne eigentliche Trainingsgeräte betrieben werden. Für optimales Training und als Treffpunkt hat der Verein street-workout.com eigens Street-Workout-Parks konzipiert, die in der Schweiz bereits an 30 Standorten realisiert wurden. Der Verein street-workout.com hatte sich bereits vor einiger Zeit an Grün Schaffhausen gewandt, um eine solche Anlage in Schaffhausen realisieren zu können. Grün Schaffhausen suchte daraufhin nach geeigneten Standorten. Die Sportanlage Emmersberg erwies sich dabei als idealer Ort, zentral gelegen, gut erreichbar und umgeben von weiteren Freizeit- und Sportangeboten.

Bau und Kosten

Für die Planung, die bauliche Umsetzung und den Unterhalt ist Grün Schaffhausen zuständig.
Die Kosten für die neue Street-Workout-Anlage bei der Sportanlage Emmersberg betragen rund 60'000 Franken. Ein grosser Teil davon konnte durch Förderbeiträge gedeckt werden. So unterstützt das Migros-Kulturprozent den Verein street-workout.com bei der Realisierung neuer Parks mit dem Ziel, der Bevölkerung in der Ostschweiz eine frei zugängliche, gesunde Freizeitbeschäftigung zu bieten und Begeisterung für Bewegung zu entfachen. Im Zuge dieser Zusammenarbeit hat das Migros-Kulturprozent einen wesentlichen Teil der Finanzierung des Street-Workout-Parks Schaffhausen übernommen. Weiter wird der Park vom Swisslos-Sportfonds des Kantons Schaffhausen mit einem grosszügigen Beitrag unterstützt.


Der Hauptbestandteil des Parks ist ein wetterfestes Metallgerüst. Der Betrieb der Anlage ist deshalb gemäss Roman Rindisbacher, dem Vereinspräsidenten von street-workout.com, kaum mit zusätzlichen Kosten verbunden.

 

Ansprechpersonen:

Jürg Oes, Projektleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 052 632 56 55
E-Mail: juerg.oes(at)stsh.ch

Roman Rindisbacher, Präsident street-workout.com
Telefon: +41 78 850 99 77
E-Mail: ruler(at)street-workout.com

Migros Ostschweiz:
Nico Canori, Projektleiter Kommunikation/Kulturprozent/Sponsoring
Telefon: +41 71 493 24 54
nico.canori(at)gmos.chwww.migros-ostschweiz.ch

Medienmitteilung vom 23. Oktober 2017

Kammgarnareal: Abklärungen für bauliche Massnahmen notwendig

Der Stadtrat arbeitet derzeit an einer Rahmenkreditvorlage für die Entwicklung des Kammgarnareals, die für das erste Halbjahr 2018 geplant ist. Die Vorbereitungen dazu haben gezeigt, dass verschiedene Abklärungen notwendig sind, damit verlässliche Planungsgrundlagen vorliegen.

Für die Entwicklung des Kammgarnareals wird derzeit eine Rahmenkreditvorlage erarbeitet, welche das Nutzungskonzept und die geplanten Investitionen aufzeigt.  Diese Vorlage wird dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. Anschliessend wird ein Vorprojekt erarbeitet und die Planung schrittweise konkretisiert. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass geringere Planungskosten vor der Volksabstimmung anfallen. Der Nachteil ist, dass die Kostengenauigkeit bei diesem Stand der Planung geringer ist. Zur Reduktion von Kostenrisiken werden einige Abklärungen, die normalerweise erst im Vorprojekt vorgenommen werden, vorgezogen.

Der Stadtrat lässt deshalb bereits jetzt statische und bauphysikalische Abklärungen durchführen. Zudem hat sich im Rahmen der Vorabklärungen gezeigt, dass auf dem bestehenden Parkplatz Sondierungen gemacht werden müssen. Sie sollen Aufschluss über die Kosten für archäologische Ausgrabungen geben. Durch das Areal verläuft die historische Stadtmauer. Zudem sind bis zu 1000 Jahre alte Überreste aus dem Mittelalter zu erwarten, aus jener Zeit also, als das Areal zum Kloster Allerheiligen gehörte. Diese für die Stadtgeschichte einmaligen Zeitzeugen müssen vor dem Bau der Tiefgarage ausgegraben und sichergestellt werden.

Die Sondierungen als Grundlage für die Kostenermittlung sollen bis Ende 2017 erfolgen. Der Kredit für die weiteren Abklärungen wird im Novemberbrief zum Budget 2018 beantragt. Die Ergebnisse dieser Abklärungen fliessen in die Vorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals ein, die in der ersten Hälfte des nächsten Jahres verabschiedet werden soll.

 

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch
 
Dölf Rütimann, Projektleiter
Telefon: +41 52 632 53 82
E-Mail: doelf.ruetimann(at)stsh.ch


Katharina Schäppi, Ressortleiterin Kantonsarchäologie
Telefon: +41 52 632 74 96
E-Mail: katharina.schaeppi(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 11. Oktober 2017

Der "Fischmarkt" in neuem Licht

Ende Oktober beginnen die Bauarbeiten zur Erneuerung der Altstadtbeleuchtung im Bereich Fischmarkt. Das Projekt bildet die erste Etappe zur Erneuerung der Beleuchtung in der gesamten Schaffhauser Altstadt.

Die Beleuchtung der Schaffhauser Altstadt stammt aus den Achtzigerjahren und entspricht nicht mehr dem Stand der heutigen Technik. Im Juni 2013 verabschiedete der Stadtrat daher das sogenannte Beleuchtungskonzept Altstadt. Dieses beinhaltet unter anderem den Ersatz veralteter Beleuchtungstechnologien und damit eine Reduktion des Unterhaltsaufwands sowie eine Senkung des Energieverbrauchs. Die Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes Altstadt erfolgt schrittweise. In einer ersten Etappe wird die Beleuchtung im Bereich Fischmarkt an der unteren Vordergasse neugestaltet und erweitert. SH POWER und die Stadtplanung haben dafür ein Konzept erarbeitet, welches im Juni dieses Jahres vom Stadtrat genehmigt und zur Ausführung frei gegeben wurde.

Das Konzept sieht vor, dass auch im Bereich Fischmarkt jene LED-Kandelaber verbaut werden, welche bereits den oberen Teil der Vordergasse sowie den Fronwagplatz beleuchten. Die maroden Wandleuchten aus den Achtzigerjahren werden durch neue Modelle ersetzt, die optisch zu den neuen LED-Kandelabern passen. Der Bereich St. Johann wird mit Strahlern ausgeleuchtet. Zudem werden die repräsentativen Fassaden der Häuser "Zum Sittich" und "Zur Wasserquelle" sowie der Tellbrunnen, ebenfalls mit Strahlern, beleuchtet. Die Bauarbeiten beginnen Ende Oktober und dauern voraussichtlich bis Anfang Dezember.

Mit dem Lichtkonzept für den Fischmarkt steht somit ein Konzept zur Verfügung, das auf die gesamte Altstadt angewendet werden kann. Vorgesehen ist, die Beleuchtung in den verschiedenen Abschnitten der Altstadt etappenweise zu erneuern. 

Medienstelle
SH POWER
Mühlenstrasse 19, CH-8201 Schaffhausen
Telefon +41 52 635 14 68
www.shpower.ch

Medienmitteilung vom 6. Oktober 2017

Instandstellung Bachstrasse: Erstes Teilstück ab 9. Oktober fertig

Die Bauarbeiten für die Instandstellung des ersten Teilstücks der Bachstrasse (Knoten Rheinuferstrasse bis Gerberplatz) werden am 9. Oktober 2017 abgeschlossen und die Bachstrasse wird für den Verkehr wieder freigegeben. Anschliessend wird die Moserstrasse Richtung Goldsteinstrasse in Stand gestellt.

Am Samstag, 7. Oktober 2017, wird der Strassenbelag auf dem Teilstück der Bachstrasse zwischen Rheinuferstrasse und Gerberplatz eingebaut. Am Montagabend, 9. Oktober 2017, wird die Bachstrasse für den Verkehr wieder frei gegeben. Die Fussgängerquerung Bachstrasse/Moserstrasse bleibt jedoch bis zur Fertigstellung der Moserstrasse aufgehoben. Die Verkehrsinseln auf der Bachstrasse werden Ende Oktober erstellt.

Für die Inbetriebnahme der Lichtsignalanlagen müssen verschiedene Fräs- und Markierungsarbeiten durchgeführt werden. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens tagsüber, erfolgen die Arbeiten in der Nacht von Sonntag, 8. Oktober, auf Montag, 9. Oktober 2017, ab Mitternacht. Lärmbelästigungen aufgrund der Fräsarbeiten lassen sich leider nicht vermeiden.

Während der Nachtarbeit wird der Verkehrsdienst den Verkehr regeln. Die Zugänge zu den Liegenschaften und dem Parkhaus sind gewährleistet.

Ansprechpersonen:

Rolf Armbruster, Abteilungsleiter Tiefbauten
Telefon: +41 52 632 53 51
E-Mail: rolf.armbruster(at)stsh.ch

Daniel Schmid, Bauleiter Wüst Rellstab Schmid AG
Telefon: +41 52 630 04 10

Medienmitteilung vom 29. September 2017

Baubeginn neuer Werkhof SH POWER aufgeschoben

Die Verwaltungskommission der Städtischen Werke ist von der Projektleitung darüber informiert worden, dass bei der Ausführung des Neubaus Werkhof SH POWER mit Mehrkosten zu rechnen ist. Die Baufreigabe ist deshalb von der Bauherrin nicht erteilt worden. 

Das Projekt „Neubau Werkhof SH POWER“ wurde am 5. Juni 2016 von den städtischen Stimmberechtigten bewilligt. Der Neubau kommt auf das Gelände des Kompetenzzentrums Tiefbau des Kantons im Schweizersbild zu stehen. Damit soll der bisherige Standort von SH POWER im Gaswerkareal am Lindli für die Wohnraumentwicklung freigespielt werden. Der von der Stimmbevölkerung genehmigte Investitionskredit für den Bau beträgt 12 Millionen Franken.

Unterdessen ist das Projekt baureif. Die ersten Bauarbeiten hätten in diesen Tagen starten sollen. Im Rahmen der Detailplanung hat das mit der Ausführung beauftragte Architekturbüro den Kostenvoranschlag überprüft und aktualisiert. Dabei wurde nun festgestellt, dass im Vergleich zu den geschätzten Kosten des Vorprojekts, welche Basis für die Volksabstimmung bildeten, mit wesentlichen Mehrkosten zu rechnen ist. Der grösste Teil davon betrifft nicht den Baukörper selber, sondern bauliche Massnahmen im Umfeld und Untergrund des geplanten Objekts. Es geht unter anderem um die Tragfähigkeit des Untergrunds, um Vorgaben des Hochwasserschutzes, Rampenzufahrt etc.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Stadtpräsident als Präsident der Verwaltungskommission der Städtischen Werke SH POWER und damit als Vertreter der Bauherrin die Baufreigabe nicht erteilt und eine genaue Klärung der sich abzeichnenden Mehrkosten sowie deren Ursachen in Auftrag gegeben. Bei diesen Abklärungen geht es auch um rechtliche Fragestellungen, wie diejenige nach der Zuständigkeit für eine allfällige Genehmigung solcher Mehrkosten. Zudem soll geklärt werden, ob und wie Mehrkosten innerhalb des Projekts kompensiert werden könnten. Die Verwaltungskommission der Städtischen Werke wird die Ergebnisse dieser Abklärungen nach den Herbstferien erhalten und die nötigen Beschlüsse fällen. Danach wird die Öffentlichkeit wieder informiert. Bis die Entscheide über das weitere Vorgehen vorliegen, dürfen aufgrund des verfügten Aufschubs der Ausführung im Schweizersbild keine baulichen Massnahmen vorgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass die zuständigen Gremien ihre Entscheide fällen können, bevor der Bau in Angriff genommen wird.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident und Präsident der Verwaltungskommission der Städtischen Werke SH POWER
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. September 2017

Der Stadtrat hat eine Vorlage mit dem Titel «Aufwertung des Instrumentes Baurecht» an das Parlament verabschiedet. Die Vorlage enthält einen Gegenvorschlag zur Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen». Mit umfassenden Aufwertungsmassnahmen will der Stadtrat seine Vorreiterrolle durch den Einsatz des ‹Instrumentes Baurechtes› bei Landvergaben weiter ausbauen. Mit der gezielten Abgabe von Bauland im Baurecht kann die Stadt Wirtschaftsförderung betreiben und den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern.

Die Volksinitiative ‹Zweckbindung der Baurechtszinsen› wurde im April 2015 von der Alternativen Liste Schaffhausen eingereicht. Die Initiative fordert, dass Erträge aus Baurechtszinsen dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb gutzuschreiben sind. Damit möchten die Initianten den Spielraum für Land- und Liegenschaftenkäufe erhöhen und damit u.a. den gemeinnützigen Wohnungsbau und die Ansiedelung von Unternehmen noch besser fördern.
Gegenvorschlag setzt Hauptforderung der Initiative um
Mit der Vorlage erfüllt der Stadtrat den Auftrag des Grossen Stadtrates vom 1. November 2016, der Volksinitiative ‹Zweckbindung der Baurechtszinsen› einen Gegenvorschlag gegen-überzustellen. Der Gegenvorschlag nimmt die Hauptforderung der Initiative für einen grösseren Spielraum für Landkäufe auf. Gleichzeitig eliminiert er deren grösste Schwachstelle, das Risiko des unverhältnismässigen Anstieges der Kreditkompetenz. Dazu wird die Äufnung des Rahmenkredits auf 18 Millionen Franken begrenzt. Die Äufnung durch Landverkäufe bleibt von der Begrenzung unangetastet.
Gleichstellung der Instrumente Verkauf und Baurecht
Weiter soll mit dem Gegenvorschlag die Vergabe von Baurechtsgrundstücken erleichtert werden, indem die Vergabe kleinerer Grundstücke neu in die Kompetenz des Stadtrates fällt. Damit werden die Instrumente ‹Verkauf› und ‹Baurecht› für die Abgabe von Grundstücken einander weitgehend gleichgestellt.
Mit dem Gegenvorschlag wird zudem die Formulierung des Rahmenkredit-Beschlusses angepasst. Damit sollen Missverständnisse vermieden werden.

Aufwertung des Instrumentes Baurecht
Ebenfalls Bestandteil der Vorlage sind verschiedene Massnahmen zur Aufwertung des Instrumentes Baurecht:
– Marktfähige Baurechtszinsen: Mit der angemessenen Abgeltung der Risiken kann die finanzielle Gleichstellung von Baurecht und Verkauf besser erreicht werden und so die politische Akzeptanz von Baurechtsvergaben erhöht werden. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass die Neuregelung neben den auflisteten Aufwertungen für die Baurechtsinteressenten mit dem Risikozuschlag in einem Punkt auch eine – allerdings kleine – Zusatzbelastung bringt, die jedoch angesichts der Risiken im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Heimfall sachlich gerechtfertigt ist und auch in anderen Städten bekannt ist.
– Anpassung Vergabeprozess: Die Mitsprache des Grossen Stadtrates ist neu vor der Ausschreibung vorgesehen, wenn die Einflussmöglichkeiten am grössten sind. Für Wohnbaugenossenschaften ist ein spezielles Verfahren vorgesehen, welches Rücksicht auf die finanziellen Möglichkeiten gemeinnütziger Wohnbauträger nimmt. Damit wird das Teilnahmerisiko für Wohnbaugenossenschaften reduziert und das Vergabeverfahren attraktiver.
– Kompatibilität mit Förderprogrammen für den gemeinnützigen Wohnungsbau: Die Baurechtskonditionen wurden so angepasst, dass diese für Wohnbaugenossenschaften mit den Kriterien für Förderprogramme kompatibel sind.
– Standardisierung von Baurechtsverträgen: Mit der Standardisierung der Baurechtsverträge wird das Verfahren transparenter und es können Aufwände in der Verwaltung und im politischen Bewilligungsprozess reduziert werden.
Vorreiterrolle der Stadt bei der Baurechtsvergabe weiter ausbauen
Der Stadtrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen und stattdessen den Gegenvorschlag zusammen mit den Aufwertungsmassnahmen für das Baurecht anzunehmen.
Mit den Optimierungsmassnahmen gewinnt das Instrument Baurecht an Attraktivität. Mit den neuen, standardisierten Baurechtsbedingungen baut die Stadt ihre Vorreiterrolle als Kompetenzzentrum für das Baurecht aus.

Vorlage mit Beilagen

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Roger Düring, Abteilung Immobilien
Tel. +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. September 2017

Hotel Tanne: Sanierung hat begonnen

Die bauliche Sanierung des historischen Hotels Tanne hat begonnen. Bis Ende 2018 soll der Umbau abgeschlossen sein und die Liegenschaft mit der Weinstube und einer hotelnahen Nutzung wiedereröffnet werden. Die Pächtersuche startet im Frühling 2018.

Das historische Hotel Tanne soll saniert und die Weinstube möglichst originalgetreu erhalten werden. Der Grosse Stadtrat hat dem Vorgehen und einem Investitionskredit für die Sanierung im Herbst 2016 zugestimmt.
Die Sanierungsarbeiten des Hauptgebäudes und der Remise im Innenhof haben mit ersten Rückbauten begonnen. In den nächsten Monaten wird das Gebäude eingerüstet und mit grösster Sorgfalt und in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege saniert.
Nach aktuellem Zeitplan ist die Fertigstellung der Sanierung und entsprechend die Wiedereröffnung im Winter 2018/19 vorgesehen. Der Betrieb der Weinstube und der geplanten neun Studios, die beispielsweise als kleines, gediegenes "Bed & Breakfast" genutzt werden, wird einem Pächter vergeben. Die Ausschreibung dazu erfolgt voraussichtlich im Frühling 2018.

Foto 1 Umbauarbeiten

Foto 2 Umbauarbeiten

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Tel. +41 52 632 52 13
katrin.bernath(at)stsh.ch

Roger Düring, Abteilung Immobilien
Tel. +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Urs Wildberger, Projektleiter Hochbau
Tel. +41 52 632 53 84
E-Mail: urs.wildberger(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. September 2017

Abstimmungsergebnisse Stadt: zweimal ja und einmal nein

 

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Vorlage „Mehr ÖV für Herblingen“ deutlich zugestimmt. Die Vorlage „Finanzieller Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung für städtische Angestellte“ wurde abgelehnt. Die Volksinitiative «Bootsliegeplätze fifty-fifty – Für Ruhe und Erholung am Rhein“ wurde klar angenommen.

 

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben mit 10 803 Ja-Stimmen gegen 3010 Nein-Stimmen der Vorlage „Mehr ÖV für Herblingen (Erweiterung VBSH-Liniennetz in Herblingen) zugestimmt. Die Volksinitiative «Bootsliegeplätze fifty-fifty – Für Ruhe und Erholung am Rhein“ wurde mit 8 356 Ja-Stimmen gegen 5 346 Nein-Stimmen angenommen. Die Vorlage „Finanzieller Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung für städtische Angestellte wurde mit 3 909 Ja-Stimmen gegen 9 910 Nein-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 66,85 % Prozent.

 

Das Ergebnis "Mehr ÖV für Herblingen" im Detail:

 

Zahl der Stimmberechtigten: 22 240

Eingelegte Stimmzettel: 14 867

Leere Stimmzettel: 1052

Ungültige Stimmzettel: 2

Gültige Stimmzettel: 13 813

 

Es haben gestimmt mit Ja: 10 803

Es haben gestimmt mit Nein: 3010

 

 

Das Ergebnis "Bootsliegeplätze fifty-fifty – Für Ruhe und Erholung am Rhein" im Detail:

 

Zahl der Stimmberechtigten: 22 240

Eingelegte Stimmzettel: 14 857

Leere Stimmzettel: 1154

Ungültige Stimmzettel: 1

Gültige Stimmzettel: 13 702

 

 

Es haben gestimmt mit Ja: 8356

Es haben gestimmt mit Nein: 5346

 

 

Das Ergebnis "Finanzieller Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung für städtische Angestellte" im Detail:

 

Zahl der Stimmberechtigten: 22 240

Eingelegte Stimmzettel: 14 879

Leere Stimmzettel: 1 058

Ungültige Stimmzettel: 2

Gültige Stimmzettel: 13 819

 

Es haben gestimmt mit Ja: 3 909

Es haben gestimmt mit Nein: 9 910

 

 

 

 

Ansprechperson:

 

Peter Neukomm, Stadtpräsident

Telefon: +41 52 632 52 11

E-Mail:peter.neukomm@stsh.ch

 

 

Medienmitteilung vom 20. September 2017

Soforthilfe für Bondo

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung eine Spende von 10‘000 Franken an die Glückskette zugunsten der Bevölkerung von Bondo beschlossen. Am 23. August 2017 hatte ein Bergsturz am Piz Cengalo einen Murgang ausgelöst, der das Val Bondasca verwüstete und in Bondo Häuser und Ställe niederwalzte. Strassen und Zufahrtswege wurden teils schwer beschädigt oder gar zerstört. Vergangene Woche ereignete sich erneut ein Felssturz am Piz Cengalo. Die Gemeinde Bondo hat aufgrund der Bergkatastrophe Kosten in der Höhe von mehreren Millionen Franken zu erwarten. Viele Familien und auch KMU sind durch die Katastrophe in eine akute Notlage geraten.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. September 2017

Archivare tagen in Schaffhausen

Am 14. und 15. September 2017 führt der Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivare (VSA) seine Jahresversammlung in Schaffhausen durch. Der 1922 gegründete VSA ist der Berufsverband der Schweizerischen Archivarinnen und Archivare, dem heute mehrere Hundert Mitglieder angehören, die alle Bereiche des Archivwesens vertreten: staatliche und kommunale Archive ebenso wie Archive der Wirtschaft und Spezialarchive. In Schaffhausen wird die 94. Jahresversammlung des VSA stattfinden, an der rund 150 Personen anwesend sein werden. Neben Führungen und Besuchen am Donnerstagmorgen und der Jahresversammlung am Nachmittag stehen ein Empfang auf dem Munot und das gemeinsame Nachtessen auf dem Programm. Der Freitag wird einer Fachtagung zum Thema "Archive für alle – Durch Vermittlung neues Publikum erreichen" gewidmet sein. Schaffhausen kann nach 1987 den VSA erneut zu einer Jahresversammlung begrüssen. Wie damals wird der Anlass vom Staatsarchiv und vom Stadtarchiv Schaffhausen gemeinsam organisiert. Kanton und Stadt Schaffhausen heissen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich willkommen und wünschen ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine erfolgreiche Veranstaltung in Schaffhausen.

Ansprechpersonen:
Roland E. Hofer, Staatsarchivar
Telefon: + 41 52 632 73 69
E-Mail: roland.hofer(at)ktsh.ch

Peter Scheck, Stadtarchivar
Telefon: +41 52 632 52 30
E-Mail: peter.scheck(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. September 2017

Umfrage zur Velofreundlichkeit der Stadt Schaffhausen

Die Stadt Schaffhausen nimmt an einer schweizweiten Umfrage zur Velofreundlichkeit teil. Die Umfrage wird von Pro Velo Schweiz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen durchgeführt. Teilnehmen können alle Personen, die mit dem Velo in Schaffhausen oder anderen Städten unterwegs sind.

Die Online-Umfrage ist vom 1. September bis am 30. November auf https://www.velostaedte.ch/fragebogen/ aufgeschaltet und umfasst rund 30 Fragen zu Verkehrsklima, Sicherheit, Komfort, Routennetz und Abstellmöglichkeiten. Neben Schaffhausen kann auch jede andere Gemeinde oder Stadt bewertet werden, in der man mit dem Velo unterwegs ist, beispielsweise der Arbeitsort.

Schaffhausen ist interessiert an den Antworten der Velofahrerinnen und -fahrer, um die Verkehrsplanung optimal auf die Bedürfnisse der Velofahrenden ausrichten zu können. Im Rahmen der letzten Umfrage vor vier Jahren haben 15‘000 Velofahrende aus der ganzen Schweiz teilgenommen. Als velofreundlichste Städte schwangen damals Burgdorf, Chur und Winterthur obenaus. Unter den mittelgrossen Städten belegte Schaffhausen den 4. Rang.

Die Resultate der Umfrage werden im Frühling 2018 veröffentlicht; gleichzeitig findet die Preisübergabe an die Gewinnerinnen und Gewinner des Wettbewerbs statt. Es gibt ein Elektrovelo sowie weitere Preise zu gewinnen.

Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Bau
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrates zur Vorlage "Mehr ÖV für Herblingen"

Stellungnahme des Stadtrates zur Abstimmungsvorlage vom 24. September 2017
«Mehr ÖV für Herblingen (Erweiterung VBSH-Liniennetz in Herblingen)»

Mehr ÖV für Herblingen – sinnvoll und notwendig!

Politiker sind gut beraten, beim Ausbau des ÖV-Angebotes vorsichtig zu sein. Die wiederkehrenden Kosten sind nicht unerheblich und ein Zurück ist schwierig. Angebotsrückbauten im ÖV führen in der Regel zu grossen Protesten in der Bevölkerung.

Bei der Erweiterung des VBSH-Liniennetzes in Herblingen ist der Bedarf klar ausgewiesen. Die letzte Liniennetzerweiterung liegt schon ein Vierteljahrhundert zurück. Heute kommen die Verwaltungskommission der VBSH, der Stadtrat und auch der Grosse Stadtrat klar zum Schluss, dass der Netzausbau notwendig und sinnvoll ist: Die Herblinger Wohnquartiere Trenschen und Schlossweiher sind in den letzten Jahren stark gewachsen. Auch das Herblingertal hat sich mit zahlreichen Ansiedlungen, dem Stadion und der neuen S-Bahn-Station erfreulich entwickelt.

Um auf diese dynamische Entwicklung adäquat zu reagieren, soll das Liniennetz der Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) wie folgt ausgebaut werden:

– Die bestehende Linie 5 wird bis zum «Gründliacker» an der Thayngerstrasse verlängert und erschliesst so die Wohnquartiere Trenschen und Schlossweiher.

– Die neue Linie 9 verbindet den Ebnat mit Herblingen von Montag bis Freitag und bindet dabei das Industriegebiet, die S-Bahn-Station Herblingen und das neue Fussball-Stadion an das VBSH-Netz an. Die Einkaufszentren in Herblingen können neu ohne Umweg über den Bahnhof Schaffhausen vom Niklausen-Quartier aus erreicht werden.

– Die bestehende Linie 6 verkehrt neu nur noch bis Falkeneck und wird so kompatibel gemacht für eine spätere, kostenneutrale Anbindung des Neubauquartiers «Pantli». Dafür wird ab der Haltestelle Dachsenbüel die Linie 6 im Y-Betrieb geführt, das heisst, die Haltestellen «Pantli» und «Falkeneck» werden abwechselnd bedient.

Für die Umsetzung des neuen Linienkonzeptes sind bauliche Massnahmen (Wendeplatz, Bushäuschen, Haltestellen) im Umfang von 1.2. Mio. Franken notwendig. Für diese Kosten wird die Mitfinanzierung von Bund (40%) und Kanton (30%) im Rahmen des Agglomerationsprogrammes I beantragt. Bei den VBSH fallen Investitionen von 780‘000 Franken (zwei Busse, Haltestelleninfrastruktur) an. Für den Betrieb entstehen bei den VBSH jährliche Bruttomehrkosten von 895‘000 Franken, wovon 570‘000 Franken als Abgeltungen von der Stadt Schaffhausen getragen werden müssen.

Mit der Verlängerung der Linie 5 werden die neuen Quartiere adäquat an das städtische Busnetz angeschlossen und damit ein langjähriges und berechtigtes Anliegen der Quartierbevölkerung und des Quartiervereins erfüllt. Die neue Linie 9 erschliesst das wachsende Industrie- und Gewerbegebiet im Herblingertal und damit die bestehenden und künftigen Arbeitsplätze mit dem öffentlichen Verkehr. Zudem wird die S-Bahn-Station an das VBSH-Netz angebunden. Schlussendlich wird mit der Anpassung die Linie 6 kompatibel gemacht für eine spätere, kostenneutrale Anbindung des Quartiers Pantli im Y-Betrieb.

Die Erweiterung des VBSH-Netzes in Herblingen ist notwendig und sinnvoll. Der Stadtrat empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrates:
Daniel Preisig, Finanzreferent

Medienmitteilung vom 24. August 2017

Stellungnahme des Stadtrates zur Abstimmung vom 24. September 2017:
„Finanzieller Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung für städtische Mitarbeitende“

Dem Fachkräftemangel entgegenwirken

Die Stadt Schaffhausen ist auf gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen, damit sie die vielseitigen und anspruchsvollen Aufgaben zugunsten der Öffentlichkeit erfüllen kann. Um dieses Personal in einem Markt, der vor allem aufgrund des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung noch anspruchsvoller werden wird, zu gewinnen und zu halten, braucht es Anstellungsbedingen, die konkurrenzfähig sind.
Zu den wirkungsvollsten Massnahmen zählen dabei familienfreundliche Arbeitsbedingungen, damit Mütter und Väter Berufs-, Haus- und Familienarbeit in Einklang bringen können. Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine der Massnahmen, welche der Bund den Kantonen, Gemeinden und Sozialpartnerinnen empfiehlt, um dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel zu begegnen.
Neben der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, flexiblen Arbeitszeiten und Home Office trägt eine Beteiligung an den Kosten der ausserfamiliären Kinderbetreuung dazu bei, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Wenn sich die Erwerbstätigkeit finanziell nämlich nicht oder zu wenig lohnt, geben Mütter diese häufig auf oder reduzieren sie über längere Zeit auf ein kleines Pensum, was ihre späteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt. Zudem wird mit der Förderung der ausserfamiliären Kinderbetreuung eine gleichwertigere Aufteilung der Erwerbsarbeit zwischen Mann und Frau in der Familie erleichtert.
Ab 2018 sollen daher alle städtischen Mitarbeitenden an die Kosten einer nachgewiesenen, professionellen Kinderbetreuung, unabhängig vom Wohnort, für ihre Klein-, Kindergarten- und Primarschulkinder einen Betrag von 20 Franken pro Betreuungstag und Kind beantragen können. Diese Lösung ist für die Eltern einfach und verursacht keinen unnötigen administrativen Aufwand bei der Stadt. Der Stadtrat rechnet mit jährlichen Kosten von maximal 250'000 Franken.
Der Stadtrat sieht im finanziellen Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung ein wichtiges Instrument zur Erhaltung und Gewinnung von qualifiziertem Personal. Mit dem Unterstützungsbeitrag verbessert die Stadt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Arbeitnehmenden und damit ihre eigene Attraktivität als Arbeitgeberin. Dies erachtet der Stadtrat als nötig, da die Stadt als Arbeitgeberin nicht nur in Konkurrenz zu den Privatunternehmen vor Ort steht, sondern ebenso zu den öffentlichen Diensten der Nachbarkantone.
Die Tatsache, dass mehrere grössere Unternehmen der Privatwirtschaft, auch in der Region Schaffhausen, auf dieses Modell zurückgreifen, bestärkt den Stadtrat in der Ansicht, dass es sich um eine sinnvolle Fördermassnahme bei vertretbaren Kosten handelt. Er berücksichtigt dabei,
dass die Finanzierung der Unterstützungsbeiträge mit Steuergeldern finanziert wird und setzt den Beitrag tiefer an als in der Privatwirtschaft üblich.
Der Stadtrat empfiehlt, dem finanziellen Beitrag für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrates:
Peter Neukomm, Stadtpräsident

Stellungnahme des Stdtrates zur Volksinitiative der Aktion Rhy

Stellungnahme des Stadtrates zur Abstimmung vom 24. September 2017:
„Bootsliegeplätze fifty-fifty - Für Ruhe und Erholung am Rhein“

Ziel der Fifty-fifty-Regelung ist bereits erreicht

Mit einer Volksinitiative wehrt sich der Verein "Aktion Rhy" gegen die Änderung des Reglements über die Benützung der Bootsliegeplätze und will die Wiedereinführung der Fifty-fifty-Regelung erreichen. Die Initiative kommt am 24. September 2017 zur Abstimmung. Der Stadtrat empfiehlt aus folgenden Überlegungen die Initiative zur Ablehnung:

Bei der Zuteilung der Bootsliegeplätze galt seit 1986 die Regelung, dass in erster Linie Personen berücksichtigt werden, welche sich verpflichten, auf einen Bootsmotor zu verzichten. Diese Regelung wurde eingeführt, um ein Gleichgewicht (50:50) zwischen motorlosen Booten und Motorbooten zu erreichen. Dieses Ziel wurde 2015 erreicht. Der Stadtrat geht davon aus, dass sich dieses Gleichgewicht auch künftig halten wird und möchte Besitzerinnen und Besitzer von Bootsliegeplätzen nicht unnötig einschränken. Der Stadtrat hat aus diesen Gründen und aufgrund geänderter Grundlagen im kantonalen Richtplan im Rahmen der Überarbeitung des Reglements über die Benützung der Bootsliegeplätze entschieden, auf die sogenannte Fifty-fifty-Regelung zu verzichten.

Seit der Einführung des Reglements vor eineinhalb Jahren wurden 13 Boote mit einem Motor ausgestattet; zwölf davon mit einem Elektromotor. Diese zeitgemässen Elektromotoren verursachen praktisch keinen Lärm und Wellenschlag, weshalb die Befürchtungen der Initianten bisher nicht eingetroffen sind. Das Anbringen eines Motors ermöglicht es zudem älteren oder körperlich eingeschränkten Menschen, die nur eine Erlaubnis für einen Stachel-Weidling haben, den Rhein zu geniessen. Mit der Einführung des neuen Reglements konnten bisher sechs Bootsliegeplätze an Vereine vergeben werden. Dabei handelt es sich ausschliesslich um Vereine, welche explizit das Stacheln fördern wollen. Das Reglement hat also einen Beitrag dazu geleistet, die jahrelange Tradition des Stachelns zu fördern. Der Stadtrat ist deshalb zuversichtlich, dass diese Tradition auch zukünftig gelebt wird.

Auch ist der Stadtrat der Ansicht, dass das Begehren der lnitianten nicht in die Verfassung aufgenommen werden sollte. Dort sollen die wichtigsten, übergeordneten Ziele der Stadt verankert werden.
Der Stadtrat empfiehlt, die Initiative „Bootsliegeplätze fifty-fifty - Für Ruhe und Erholung am Rhein“ abzulehnen.

Im Namen des Stadtrates
Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent

Medienmitteilung vom 30. August 2017

Zusätzliche Sitzbänke auf dem Herrenacker

Die Stadt hat den Herrenacker mit drei zusätzlichen Sitzbänken ausgestattet. Die Sitzbänke stehen im oberen Teil des Platzes und sind nicht fix verankert. Sie können somit dorthin geschoben werden, wo die Benutzerinnen und Benutzer am liebsten sitzen möchten, beispielsweise in den Schatten oder um den Brunnen. Die Stadt kommt damit dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Sitzmöglichkeiten auf dem Herrenacker nach. Die Erfahrungen mit den mobilen Sitzbänken werden ausgewertet. Bei guter Nutzung können weitere Standorte mit den mobilen Sitzbänken ausgerüstet werden.

Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrates zum Tourismusförderungsgesetz

Kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2017

Stadtrat unterstützt das Tourismusförderungsgesetz

Ja zum Tourismusförderungsgesetz sichert Tourist Office in der Altstadt

Am 24. September 2017 stimmt die Schaffhauser Bevölkerung über das Tourismusförderungsgesetz ab. Der Stadtrat misst dem Tourismus eine grosse Bedeutung für Wirtschaft und Arbeitsplätze in Schaffhausen bei und empfiehlt deshalb, der Vorlage zuzustimmen.

Jahr für Jahr zieht die Region Schaffhausen mit ihren vielen Attraktionen Millionen von Gästen an. Damit ist der Tourismus von grosser Bedeutung für die Schaffhauser Wirtschaft. Er generiert einen Umsatz von 194 Millionen Franken pro Jahr und rund 1500 Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt mit dem Tourismus verbunden. Deshalb erweist sich eine Förderung dieses Wirtschaftszweiges im Interesse des Kantons wie der Stadt Schaffhausen und ihrer Bevölkerung.

Mit dem Tourismusförderungsgesetz sollen die nötigen Grundlagen geschaffen werden, die Wahrnehmung des Kantons Schaffhausen als attraktive Tourismusdestination weiter zu verbessern, die Aufenthaltsdauer der Gäste in Schaffhausen zu erhöhen und die Wertschöpfung daraus zu steigern. Dies geschieht durch eine Reihe von zielgerichteten Fördermassnahmen. Dazu gehören unter anderem die Vermarktung der Region Schaffhausen, die professionelle Gästebetreuung und das Schaffen von attraktiven Angeboten für Gruppen.

Die Finanzierung der diversen Fördermassnahmen verteilt sich auf mehrere Schultern – Kanton und Gemeinden tragen einen Teil, weiter werden die Fördermassnahmen über die Kurtaxe und Beiträge von touristischen Organisationen finanziert. So beläuft sich der Beitrag der Stadt gerade mal auf 4 Franken pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr. Damit wird ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Schaffhausen gestärkt, Arbeitsplätze werden gesichert und Schaffhausen wird als Destination weiterhin attraktiv vermarktet. Die Stadt Schaffhausen ist vom Ausgang dieser Abstimmung auch deshalb direkt betroffen, weil mit einem Ja der Stimmberechtigten zum Tourismusförderungsgesetz der weitere Betrieb eines Tourist Office in der Altstadt, das auch von vielen Einheimischen genutzt wird, gesichert werden kann. Der Stadtrat erachtet die finanziellen Verpflichtungen, die aus dem Tourismusförderungsgesetz erwachsen als eine sinnvolle Investition in die Schaffhauser Wirtschaft und in die Zukunft der Stadt. Aus diesen Gründen empfiehlt er den Stimmberechtigten, dem Tourismusförderungsgesetz am 24. September 2017 zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrates
Peter Neukomm, Stadtpräsident

Medienmitteilung vom 28. August 2017

Budget 2018: Stadt Schaffhausen als urbanes Zentrum steuerlich attraktiv

Der Stadtrat hat das Budget 2018 und den Finanzplan bis 2021 an das Parlament verabschiedet. Das Budget 2018 ist mit einem Ergebnis von +2.4 Millionen Franken ausgeglichen. Darin enthalten sind eine Steuerfusssenkung um 1% auf neu 96% und ein Steuerrabatt von 3 Prozentpunkten. Mit einem wirksamen Steuerfuss von 93% positioniert sich die Stadt als urbanes Zentrum steuerlich attraktiv im vorderen Drittel aller Schaffhauser Gemeinden. Für die Lohnsummenentwicklung wird 1.0% und zusätzlich eine Erfolgszulage von 0.5% beantragt. Im Finanzplan sind anhaltend hohe Investitionen geplant. Dank sich abzeichnend hohen Steuererträgen im laufenden Jahr können die Schulden weiter abgebaut werden.

Die Laufende Rechnung zeigt im Budget einen Überschuss von 2.4 Mio. Franken (1.0 %). Der Aufwand steigt gegenüber Vorjahresbudget um 3.2 Mio. Franken auf 247.1 Mio. Franken, der Ertrag sinkt um 0.7 Mio. Franken auf 250.2 Mio. Franken.
Der Sachaufwand liegt 6.0 Mio. Franken über dem Wert des Vorjahresbudgets. Hauptgrund dafür ist die Reorganisation im Bereich Tiefbau, welche eine Verschiebung von Personalkosten und teilweise auch Investitionen hin zum Sachaufwand zur Folge hat. Zudem sind höhere Unterhaltsarbeiten zugunsten der städtischen Infrastruktur und Planungen vorgesehen.

Der Personalaufwand liegt in der Gesamtbetrachtung 1.5 Mio. Franken unter Vorjahresbudget. Bereinigt um Personalauslagerungen im Bereich Tiefbau (3.3 Mio. Franken, netto -23.6 Vollzeitstellen) und die Lohnmassnahmen (1.4 Mio. Franken) ergibt sich eine Aufwandssteigerung, welche auf Pensenerhöhungen zurückzuführen ist. Der Stadtrat bewilligte 2017 bisher unterjährige Pensenanpassungen von +13.2 Vollzeitstellen (gebundene Ausgaben). Mit dem Budget 2018 werden 5.3 Vollzeit-stellen beantragt.

Mit dem Budget 2018 werden Investitionen von netto über 8.9 Mio. Franken beantragt. Die grössten Investitionsbereiche sind Gebäude und Liegenschaften (10.9 Mio. Franken), Freizeit & Sport (1.7 Mio. Franken) sowie Grünanlagen (1.6 Mio. Franken).

Steuerentlastung: Steuerfuss 96 % (-1 %) und 3 % Steuer-Rabatt 2018
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat, den Steuerfuss auf 96 % festzulegen und 2018 einen Steuerrabatt von 3 Prozentpunkten zu gewähren.
Damit weist die Stadt als urbanes Zentrum mit unzähligen direkt vor der Haustür liegenden Angeboten in den verschiedensten Bereichen eine kantonal sehr wettbewerbsfähige Steuerbelastung aus und positioniert sich damit im ersten Drittel der steuergünstigsten Gemeinden im Kanton.

Mit dem Rabattanteil bleibt der Stadtrat zurückhaltend und trägt der weiterhin unsicheren Entwicklung der Unternehmenssteuern und dem hohen Investitionsbedarf Rechnung.

Ein Prozent für Lohnsummenentwicklung
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat eine Lohnsummenentwicklung von 1.0 %. Darüber hinaus sollen gute Leistungen wie im Vorjahr mit einer Erfolgszulage gewürdigt werden. Die Erfolgszulagen sollen als leistungsabhängige und pensumsbereinigte Pauschalen in der Gesamtsumme von 0.5 % der Lohnsumme ausbezahlt werden.

Finanzplan: Ertragsüberschüsse und anhaltende Rekordinvestitionen
Der Finanzplan zeigt bis 2021 gute bis sehr gute Ergebnisse der Laufenden Rechnung. Zwischen 2018 und 2021 liegen die geplanten Nettoinvestitionen auf rund 28 Mio. Franken. Zu den wichtigsten Investitionsprojekten im Finanzplan gehören der Erweiterungsbau Schulhaus Breite, die Rheinuferneugestaltung, das Stadthausgeviert und die Sanierung der KSS.

Ausgeglichener Finanzierungssaldo
Per Ende 2017 wird ein Nettovermögen von rund 1‘100 Franken pro Einwohner prognostiziert. Das Nettovermögen bleibt in allen Finanzplanjahren stabil im positiven Bereich.

Der Finanzierungssaldo liegt in den Finanzplanjahren im Streubereich um Null. Das bedeutet, dass auch bei Realisierung aller Projekte (erfahrungsgemäss wird weniger investiert als geplant) eine Neuverschuldung verhindert werden kann und das Ziel des mittelfristig ausgeglichenen Haushaltes mit grosser Wahrscheinlichkeit erreicht werden wird.

Prognose 2017: Weiterhin erfreuliche Unternehmenssteuern
Die Prognose 2017 zeigt wegen insgesamt positiven Einmaleffekten bei den Unternehmenssteuern ein Rohergebnis 2017 von über 28 Mio. Franken. Dies würde auch mit dem Rechnungsabschluss 2017 eine Einlage in die Schwankungsreserve erlauben. Die Unternehmenssteuern schwanken immer noch sehr stark und es ist bis zum Jahresende mit weiteren – positiven wie negativen – Abweichungen zu rechnen.

Zwischenbilanz: Grosse Erfolge beim Schuldenabbau
Dank der verbesserten finanzpolitischen Situation ist es in den letzten drei Jahren gelungen, die Schulden signifikant zu senken und die steuerliche Attraktivität zu erhöhen. Das dritte wichtige Ziel, die Steigerung der Investitionen, wurde teilweise erreicht: Zwar wurden höhere Investitionskredite bewilligt, die Umsetzung der Projekte steht aber noch aus.

Zur Abfederung des Risikos schwankender Unternehmenssteuern wurde eine Schwankungsreserve gebildet, welche bis Ende 2017 voraussichtlich über 37 Mio. Franken beinhalten wird.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Tel. +41 52 632 52 55
gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Tel. +41 52 632 52 42
ralph.kolb(at)stsh.ch

Links zu weiterführenden Unterlagen:

Botschaft zum Budget und Finanzplan

Budget 2018

Folienpräsentation zum Budget 2018 und zum Finanzplan bis 2021

 

Medienmitteilung vom 25. August 2017

Ausstellung: "Schaffhausen heute und in Zukunft"

Die Bevölkerung der Stadt und ihr Bedarf nach grösseren Wohnflächen wachsen. Auch Industrie und Dienstleistung sind im Wandel und benötigen neue Infrastrukturbauten. Die bebaubaren Flächen des Stadtgebietes sind hingegen begrenzt. Innenentwicklung, sogenanntes verdichtetes Bauen, ist deshalb in aller Munde. Der Siedlungsrichtplan zeigt auf, wie und wo sich Schaffhausen entwickeln kann und gibt Antworten auf die Herausforderungen der Verdichtung. In der Ausstellung "Schaffhausen heute und in Zukunft" wird der Siedlungsrichtplan der Bevölkerung präsentiert.

Das neue Raumplanungsgesetz, welches die Schweizer Stimmbevölkerung 2013 mit grosser Mehrheit angenommen hat, schreibt den schonenden Umgang mit dem Boden vor. Die Innenentwicklung der Städte - auch "Verdichtung" genannt - ist denn auch seit einigen Jahren in aller Munde. Diese neue Ära des Wachstums hat eine Neuordnung der städtebaulichen Strukturen zur Folge. Die Bausubstanzen nehmen stetig zu, Aussenräume werden knapper und Infrastrukturen werden stärker beansprucht.

Damit diese Entwicklung nicht beliebig erfolgt und Schaffhausen seine Qualitäten als Stadt wahrt und weiterentwickeln kann, hat die Stadtplanung im Auftrag des Stadtrates ein Innenentwicklungskonzept für die Stadt Schaffhausen erarbeitet. Dieser Siedlungsrichtplan gibt Antworten auf die Herausforderungen der Verdichtung. Heute wurde die Ausstellung "Schaffhausen heute und in Zukunft" den Medien präsentiert. In der Ausstellung wird der Siedlungsrichtplan gezeigt. Auch ist das Stadtmodell ausgestellt, welches rund 70 Prozent der Stadt im Massstab 1:500 zeigt. Ergänzt wird die Ausstellung mit den aktuellen Demographie-Übersichten aller Stadtquartiere, den Strukturplänen der verschiedenen Stadtentwicklungsphasen sowie einer Übersicht der Nutzungspläne der letzten 100 Jahre.

Der Siedlungsrichtplan liegt im Rahmen der Ausstellung vom 29. August bis am 22. September 2017 bei der Stadtplanung Schaffhausen, Kirchhofplatz 19, auf.

Die Bevölkerung ist eingeladen ihre Meinung zum Siedlungsrichtplan bis zum 28. Oktober 2017 per Mail an stadtplanung(at)stsh.ch mitzuteilen.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Jens Andersen, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: jensmark.andersen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. August 2017

Unabhängiger Bericht Schulhaus Alpenblick liegt vor

Der vom Stadtrat in Auftrag gegebene Bericht zu den Vorkommnissen im Schulhaus Alpenblick liegt vor und wurde heute den Medien präsentiert. Das Ergebnis der Untersuchung lautet zusammengefasst: Der Schulbetrieb im Alpenblick wurde durch das Verhalten der zwei muslimischen Familien nicht belastet. Die Schulbehörden haben grundsätzlich adäquat reagiert und es konnte keine Irreführung der Öffentlichkeit festgestellt werden. Jedoch ist die Kommunikation nach aussen nicht immer optimal verlaufen.

Der Stadtrat hatte aufgrund des grossen medialen Interesses und der in der Öffentlichkeit geäusserten Vermutungen, die Behörden hätten rund um die Ereignisse bezüglich zweier muslimischer Familien im Schulhaus Alpenblick nicht wahrheitsgemäss informiert, eine Untersuchung bei externen Fachleuten in Auftrag gegeben. Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Tobias Jaag, emeritierter Professor an der Universität Zürich, und Dr. Markus Rüssli, beide aus Zürich, erhielten diesen Auftrag. Sie legten nun ihren Schlussbericht vor. Der Bericht beruht auf den zur Verfügung gestellten Akten sowie auf den Befragungen verschiedener Beteiligter und den von diesen eingereichten Unterlagen.

Der Bericht wurde heute den Medien vorgestellt, die auch Gelegenheit erhielten, die Verfasser des Berichtes sowie Stadtrat Dr. Raphaël Rohner und Stadtschulratspräsidentin Katrin Huber zu befragen. Jaag und Rüssli rekapitulieren in ihrem Bericht zunächst die Ereignisse, so wie sie belegbar sind und von den befragten Personen bestätigt wurden.

In ihrem Fazit schreiben sie: „Der Schulbetrieb wurde in keiner Weise durch die beiden muslimischen Familien und deren – wie es im Schulratsprotokoll heisst – „auffällliges Verhalten“ belastet. Eine Belastung hat sich dagegen für die Lehrpersonen durch die Medienberichterstattung ergeben.“ Jaag und Rüssli attestieren den Schulbehörden grundsätzlich adäquate Reaktionen auf die Vorkommnisse, stellen aber auch fest, dass die Kommunikation nach aussen aus heutiger Sicht nicht immer optimal gewesen sei. Dies sei aber nicht in der Absicht geschehen, die Öffentlichkeit irrezuführen oder etwas zu verschweigen. „Lehrpersonen und Schulbehörden müssen sich über Beobachtungen, die sie

machen, ungestört unterhalten und diskutieren können. Dies setzt aber voraus, dass von allen Seiten die Vertraulichkeit gewahrt bleibt“, so die Autoren des Berichts.

In der Gesamtwürdigung schreiben die Rechtsanwälte: „Als aussenstehender Betrachter kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Ereignisse im Schulhaus Alpenblick unnötigerweise zu einer Affäre geworden sind. Zu einer ‚Affäre‘ entwickelte sich das Ganze erst, nachdem die Beobachtungen infolge einer Verletzung der Schweigepflicht den Weg an die Öffentlichkeit fanden.“

Die abschliessende Beurteilung der Vorkommnisse lautet wie folgt: „Abgesehen von der allfälligen Verletzung des Amtsgeheimnisses liegen keine Handlungen vor, die strafrechtlich oder administrativ sanktioniert werden müssten. Den beteiligten Lehrkräften und Mitgliedern der Schulbehörden ist zugute zu halten, dass sie zwar nicht immer optimal agiert haben, dass sich aber darum bemühten, den ordentlichen Schulbetrieb zu gewährleisten. Das entspricht ihrer primären Aufgabe.“

Der Stadtrat und die Präsidentin des Stadtschulrates nehmen von den Ergebnissen der unabhängigen Untersuchung Kenntnis und geben ihrer Erwartung Ausdruck, dass die Schule nach der kompetenten und sorgfältigen Abklärung des Sachverhaltes wieder zu einem ruhigen Betrieb zurückfindet.


Ansprechpersonen:

Katrin Huber, Präsidentin Stadtschulrat
Telefon: +41 79 771 27 44
E-Mail: katrin.huber(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 24. August 2017

Kommunale Planungskonferenz geologische Tiefenlager gegründet

Sieben Schaffhauser Gemeinden haben kürzlich den Verein Kommunale Planungskonferenz geologische Tiefenlager gegründet. Der Verein dient dem Informationsaustausch, der Koordination und der Mitwirkung nicht nur in Bezug auf planerische Fragestellungen rund um ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Region.

Derzeit ist der Bund auf der Suche nach einem geeigneten Standort für ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle. Schaffhausen ist dabei vor allem durch den möglichen Standort Zürich Nordost betroffen. Rüdlingen und Buchberg gehören der Regionalkonferenz Lägern Nord an. Um die Mitwirkung der betroffenen Gemeinden besser koordinieren zu können, wurde am 16. August in Schaffhausen der Verein „Kommunale Planungskonferenz geologische Tiefenlager“ gegründet. Die Gründungsmitglieder sind die Stadt Schaffhausen und die Gemeinden Neuhausen am Rheinfall, Thayngen, Löhningen, Beringen, Neunkirch und Rüdlingen. Der Verein steht allen Schaffhauser Gemeinden offen, welche einer oder mehreren Standortregionen gemäss dem Sachplan geologische Tiefenlager angehören. Die Aufnahme weiterer Gemeinden, welche an einer Teilnahme der Gründungsversammlung verhindert waren, erfolgt durch die nächste Delegiertenversammlung. Der Kanton Schaffhausen sitzt dem Verein in beratender Funktion bei. Ähnliche Planungsverbände, die das Bundesamt für Energie für die Etappe 3 der Standortsuche ausdrücklich vorsieht, gibt es bereits in den Kantonen Zürich und Thurgau.
Der Verein dient dem Informationsaustausch primär zwischen den Schaffhauser Gemeinden aber auch mit dem Kanton Schaffhausen in Bezug auf Fragestellungen rund um ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle auf Kantonsgebiet und dessen angrenzender Nachbarschaft. Zudem bezweckt der Verein eine effektive Mitwirkung der Schaffhauser Gemeinden im Sachplan geologische Tiefenlager. Im Vordergrund steht dabei eine kritische, aber konstruktive Mitarbeit.
Der Verein wählte an seiner konstituierenden Sitzung Stadtpräsident Peter Neukomm zu seinem Präsidenten und den Neuhauser Gemeindepräsidenten Stephan Rawyler sowie den Rüdlinger Gemeinderat Othmar Schwank in den Vorstand.

 

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. August 2017

Stadt setzt sich für Erhalt von Poststellen ein

Der Stadtrat setzt sich seit längerem für den Erhalt von Poststellen und deren Dienstleistungen ein und will diese Bemühungen noch verstärken, wenngleich die Möglichkeiten, auf diesbezügliche Entscheidungen der Post einzuwirken, begrenzt sind. Dies geht aus der Antwort des Stadtrates auf eine von der SP Schaffhausen eingereichte Petition mit dem Titel „Unsere Poststellen müssen bleiben“ hervor.

Der Stadtrat schreibt in seiner Antwort, er teile das Anliegen der Petenten, sich für den Erhalt von Dienstleistungen der Post in der Stadt Schaffhausen einzusetzen. Der Stadtrat ist sich dessen bewusst, dass ein Dienstleistungsabbau der Post ein Problem darstellt, das viele Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt sowie das Gewerbe direkt betrifft. Er betrachtet die Poststellen als wichtige Fixpunkte für die städtischen Quartiere und verweist in diesem Zusammenhang auf die Legislaturschwerpunkte des Stadtrates, in denen er sich unter anderem dem Erhalt von lebendigen und attraktiven Quartieren verpflichtet.

Der Stadtrat betont aber auch, dass die Post sich mit der Wirtschaftlichkeit ihres Poststellennetzes vor dem Hintergrund rückläufiger Nachfrage bei den Postsendungen und den Einzahlungen auseinandersetzen muss. In diesem Zusammenhang kam und kommt es immer wieder zu Schliessungen oder Verlagerungen der Dienstleistungen in sogenannte Partneragenturen. Die Post muss vor der Schliessung eines Zugangspunktes die betroffenen Gemeinden zwar anhören, diese haben aber rechtlich kaum Möglichkeiten, Einfluss auf die betriebswirtschaftliche Planung der Post zu nehmen.

Der Stadtrat verweist auf zahlreiche Gespräche und Verhandlungen der Stadt und des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen mit der Post, um dem Dienstleistungsabbau entgegenzuwirken. Weitere Gespräche und Verhandlungen sind vorgesehen.

Der Stadtrat bedankt sich zum Schluss für das Engagement der Petenten, denn er erachtet es als wichtig, dass sich die Schaffhauserinnen und Schaffhauser gegen einen drohenden Dienstleistungsabbau der Post engagieren.

Der vollständige Wortlaut der Antwort findet sich unter folgendem Link

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11,

E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. August 2017

Michael Mundt rückt für Kirsten Brähler nach

Kirsten Brähler ist per 4. Juli 2017 als Mitglied des Grossen Stadtrates zurückgetreten. Gemäss § 47 in Verbindung mit § 49 der Proporzwahlverordnung vom 13. November 1979 rückt auf der Liste, auf welcher das ausscheidende Mitglied gewählt worden war, diejenige der nicht gewählten Personen nach, die am meisten Stimmen erhalten hatte. Als nächste Person rückt auf der Liste 01 der SVP Stadt Schaffhausen Michael Mundt, kaufmännischer Angestellter, nach. Er wurde vom Stadtrat für den Rest der Amtsdauer 2017/2020 in den Grossen Stadtrat als gewählt erklärt. Damit wird er erstmals an der Grossstadtratssitzung vom kommenden Dienstag, 22. August 2017, im Stadtparlament mitwirken können.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung des Stadtschulrates vom 14. August 2017

Im Januar dieses Jahres wurde ein Schüler des Bachschulhauses aufgrund verschiedener Vorfälle vom Unterricht dispensiert und es wurde ihm ein alternatives Unterrichtsangebot zugewiesen. Seine Familie stellte Mitte Juni Antrag, ihm die freiwillige Repetition der 3. Sekundarklasse zu bewilligen. Nachdem der Stadtschulrat den Antrag Ende Juni abgewiesen hatte, legte die Familie beim Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen Rekurs ein.

Anfangs August hat der Erziehungsrat den Rekurs gutgeheissen und damit den ablehnenden Entscheid des Stadtschulrates aufgehoben. Der Stadtschulrat ist beauftragt, die weitere Beschulung aufzugleisen. Demzufolge besucht der Schüler nun im laufenden Schuljahr eine 3. Sekundarschule und beendet die öffentliche Schule im Sommer 2018.

Dies obwohl der Stadtschulrat bereits mit dem Berufsbildungszentrum BBZ und dem Schüler die Option Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) aufgegleist und in die Wege geleitet hatte. Der Stadtschulrat ist sich der Verantwortung bewusst und wird den Schulstart zusammen mit dem Erziehungsdepartement und der Schulsozialarbeit eng begleiten.

 

Ansprechperson:

Katrin Huber, Präsidentin Stadtschulrat
Telefon: +41 79 771 27 44
E-Mail: katrin.huber(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. August 2017

Dreijährige Zwischennutzung in der Kammgarn ab 2018

Die Stadt Schaffhausen und der ‹Verein für sinnvolle Raumnutzung (VSR)› haben einen Mietvertrag für die Zwischennutzung des 1. Obergeschosses im Westflügel der Kammgarn unterzeichnet. Der VSR sucht Zwischennutzer für die Kammgarn ab 1. Januar 2018. Die Zwischennutzungsdauer beträgt drei Jahre.
Am 8. Juni 2017 führte die Stadt im Westflügel der Kammgarn einen Informationsanlass durch und rief Interessierte dazu auf, einen Trägerverein zu bilden. Daraufhin meldeten sich 20 Interessenten für die Zwischennutzung. Die Stadt führte anschliessend Gespräche mit Interessenten an einem Trägerverein. Der ‹Verein für sinnvolle Raumnutzung (VSR)› mit Sitz in Schaffhausen bewarb sich ebenfalls für die Rolle als Trägerverein und war auch bereit, weitere Interessenten aufzunehmen. Am 11. August 2017 wurde der Mietvertrag für das 1. Obergeschoss des Westflügels der Kammgarn unterzeichnet.
Der Verein für sinnvolle Raumnutzung (VSR) wurde bereits im März 2017 und unabhängig vom Westflügel der Kammgarn gegründet, um sich für die vermehrte Nutzung von leerstehenden Nutzräumen und Brachen in Schaffhausen und der Umgebung einzusetzen. Der Verein zählt aktuell neun Mitglieder. Präsidiert wird der Verein von Beat Junker, Vizepräsident ist Patrick Werner. Der VSR wird in den nächsten Wochen mit interessierten Zwischennutzern Kontakt aufnehmen und mit ihnen Untermietverträge abschliessen.
Die Stadt überlässt dem VSR das Geschoss mit 1‘600 m2 Grundfläche zu einem Spezialpreis, mit welchem die Investitionen über die Nutzungsdauer refinanziert werden können und ein Deckungsbeitrag an die Nebenkosten geleistet wird. Diese Eckwerte wurden bereits anlässlich der Ratsdebatte vom 23. Mai 2017 kommuniziert. Für den VSR besteht die Möglichkeit, die Investitionen durch Eigenleistungen tief zu halten und damit die Miete zu reduzieren. Die feuer- und baupolizeilichen Auflagen müssen dabei zwingend eingehalten werden. Der geplante Mietbeginn ist auf den 1. Januar 2018 vorgesehen. Bis dann sind die notwendigen Sanierungsarbeiten zur Ertüchtigung des Stockwerkes für die Zwischennutzung geplant.
Zu den explizit erwünschten Zwischennutzungen zählen Ateliers, Galerien, Gastronomie (Pop-up Restaurants), Ausstellungen, Spezialmessen, Büros, Werkstätten und Pop-up Shops. Mindestens halbjährlich soll eine Veranstaltung oder eine Ausstellung für die Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Die Zwischennutzungsdauer wurde auf drei Jahre festgelegt. Die aktuelle Planung für den Westflügel der Kammgarn sieht vor, dass der Baubeginn in rund vier Jahren stattfinden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Beratung der geplanten Vorlage im Grossen Stadtrat, die Volksabstimmung und die Planungsarbeiten (Vor- und Bauprojekt) sowie die Arbeitsvergaben vorgesehen. Dies ermöglicht, die Zwischennutzung auf drei Jahre festzulegen, statt wie bisher vorgesehen zwei Jahre, und zwar ohne das Hauptprojekt zu verzögern. Der Stadtrat arbeitet aktuell mit Hochdruck an der Hauptvorlage.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages wird die Grundlage für eine sinnvolle Zwischennutzung der ansonsten leer stehenden Liegenschaft gelegt. Der Stadtrat verbindet mit dieser Strategie folgende Vorteile:
+  Die Initiative, welche ursprünglich aus dem Kulturbündnis entstanden ist, wird nicht abgewürgt, sondern aufgenommen und gewinnbringend verstärkt.
+ Die Stadt erhält mit den Zwischennutzungen eine kulturelle Aufwertung, einen ‹urbanen, kreativen Hotspot›.
+ Die Stadt bietet Raum für Startups und unterstützt damit Unternehmensgründungen und Innovation.
+ Die Stadt erhält einen Deckungsbeitrag an die Nebenkosten für das Gebäude. Bei den Investitionen verdient die Stadt zwar nichts, legt aber auch nichts drauf.
+ Der Aufwand für die städtische Immobilienverwaltung hält sich wegen des Trägervereins, der viele Arbeiten übernimmt, im vertretbaren Rahmen. Gleichzeitig kann der Trägerverein den Zwischennutzern attraktive Mietpreise anbieten.
Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem VSR und wünscht dem Verein viel Erfolg.


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Für den Verein für sinnvolle Raumnutzung
Beat Junker, Präsident
Telefon: +41 79 374 99 42
E-Mail: beat.junker(at)gmail.ch

Patrick Werner, Vizepräsident
Telefon: +41 78 608 67 53
E-Mail: wumer(at)gmx.net

Medienmitteilung vom 11. August 2017

Martin Jung zurückgetreten

Martin Jung (AL Schaffhausen) ist als Mitglied des Grossen Stadtrates zurückgetreten.

Gemäss § 47 in Verbindung mit § 49 der Proporzwahlverordnung vom 13. November 1979 rückt auf der Liste, auf welcher das ausscheidende Mitglied gewählt worden war, diejenige nicht gewählte Person nach, die am meisten Stimmen erhalten hatte. Da die Kandidatin Manuela Bührer auf den Antritt verzichtet, rückt Fabian Schug, Sachbearbeiter Sozialamt Kanton Schaffhausen und Masterstudent, nach. Er wurde vom Stadtrat für den Rest der Amtsdauer 2017/2020 in den Grossen Stadtrat als gewählt erklärt.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. August 2017

Park Casino wird unterbruchsfrei weitergeführt

Der Betrieb des Veranstaltungs-Restaurants Park Casino wird in die ‹prager.gastronomie ag›, welche in Schaffhausen auch den Güterhof betreibt, integriert und mit dem bisherigen Personal weitergeführt. Damit ist der Betrieb unterbruchsfrei gewährleistet.

Der Betrieb des Veranstaltungsrestaurants Park Casino wird rückwirkend per 1. August 2017 und mit dem bisherigen Personal von der Firma ‹prager.gastronomie ag› übernommen. Die neue Pächterschaft und die Stadt haben gestern den Pachtvertrag unterzeichnet. Damit sind der unterbruchsfreie Betrieb und die Arbeitsplätze gesichert. Alle Reservationen werden übernommen.
Der Wechsel war notwendig geworden, nachdem die bisherige Pächterin «Essen und Kunst by Adam & Co. GmbH» nach dem unverhofften und plötzlichen Abtauchen von Simon Adam am 14. Juni 2017 in finanzielle Schwierigkeiten geraten war.

Das im städtischen Eigentum befindliche Restaurant «Park Casino» erfreut sich nach wie vor grosser Beliebtheit für jegliche Art von Anlässen mit einer grösseren Personenzahl oder mit einem speziellen Charakter. Die Lage innerhalb der Stadt Schaffhausen, die flexible Infrastruktur sowie insbesondere auch die technischen und räumlichen Möglichkeiten erlauben die Durchführung von unterschiedlichsten Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen.

Reservationen werden gerne jederzeit via Geschäftsführer Park Casino, Andi Weibel, Telefon +41 79 625 43 58 sowie unter catering(at)parkcasino.ch entgegen genommen.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Für Anfragen an die neue Pächterschaft:
Massimo Balloi, Geschäftsleitung
Telefon: +41 52 630 40 45
E-Mail: massimo.balloi(at)essenundkunst.ch

Medienmitteilung vom 27. Juli 2017

Verkauf der Biogasanlage geplant

Der Kläranlagenverband der Gemeinden Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Feuerthalen und Flurlingen (KAV) betreibt am Standort Hard in Beringen neben der Abfallannahme und -behandlung eine Biogasanlage mit Nassvergärung. Die Biogasanlage kam durch das gescheiterte, im Jahre 2007 gestartete und 2013 gestoppte Erneuerungsprojekt ins Portfolio der KBA Hard.
Die Verwaltungskommission des Kläranlageverbandes hat verschiedene Möglichkeiten zur Sicherstellung des künftigen Betriebs der Biogasanlage geprüft. Im Sinne einer Konzentration auf die Kernaufgaben des Kläranlageverbandes hat die Verwaltungskommission den Grundsatzentscheid gefällt, die Biogasanlage zum Verkauf auszuschreiben. Die Grundlagen für eine öffentliche Ausschreibung des Verkaufsobjektes werden nun vorbereitet.
Hingegen ist der Abfallentsorgungsbereich vom Verkauf der Biogasanlage nicht betroffen. Sowohl Siedlungsabfälle der Gemeinden (Schwarz- und Grünkehricht) als auch Abfälle von Privaten werden weiterhin angenommen und professionell verarbeitet.

Ansprechperson:
 
Dr. Katrin Bernath, Präsidentin der Verwaltungskommission
Telefon: +41 52 632 52 13 (erreichbar am 27.7.2017 von 15-16 Uhr)
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Website: www.abfall-sh.ch

Medienmitteilung vom 27. Juli 2017

Änderung der Bauordnung in Kraft gesetzt

Die Änderung von Art. 29 Abs. 1 lit. a der Bauordnung der Stadt Schaffhausen betreffend Streichung der Lärmempfindlichkeitsstufe I für Spital und Pflegeheim tritt ab 1. August 2017 in Kraft. Die Änderung war vom Grossen Stadtrat am 15. November 2016 beschlossen worden und wurde vom Regierungsrat des Kantons Schaffhausen nach Ablauf der Referendumsfrist am 13. Juni 2017 genehmigt.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Juli 2017

Erhöhung der Beteiligung an der Etawatt in Kraft

Nachdem die Referendumsfrist am 10. Juli 2017 unbenutzt abgelaufen ist, hat der Stadtrat den Beschluss des Grossen Stadtrats zur Erhöhung der Beteiligung der Stadt an der Etawatt AG in Kraft gesetzt. Der Grosse Stadtrat genehmigte damit einen Kredit von 1‘800‘050 Franken zur Erhöhung der Beteiligung an der Etawatt durch Zeichnung von 1‘295 Aktien. Die Investition wird durch SH POWER finanziert, in deren Rechnung die Beteiligung auch aufgenommen wird. Bei der Etawatt handelt es sich um ein lokales Energiedienstleistungsunternehmen, an dem neben der Stadt als Mehrheitsaktionärin auch weitere gewerbliche und private Aktionäre beteiligt sind.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung von SH POWER vom 26. Juli 2017

Kooperationsprojekt neu strukturiert

Die Verwaltungsratspräsidenten bzw. der Verwaltungskommissionspräsident von EKS, SH POWER und EKT haben in einer Sitzung vom 14. Juli 2017 einhellig beschlossen, dass in einem ersten Schritt die Abklärungen für die Gründung einer gemeinsame Netzbetriebsgesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft nur durch EKS und EKT weitergeführt werden.

Aufgrund der Rechtsform von SH POWER als Verwaltungsabteilung der Stadt und vor dem Hintergrund einer notwendigen Volksabstimmung in Schaffhausen möchte SH POWER nicht als möglicher Gründungspartner zum jetzigen Moment weiterführend in die Abklärungen involviert sein. EKS und EKT respektieren diesen politischen Entscheid der Stadt Schaffhausen, werden aber die fundierte Prüfung der Synergiepotenziale auch vor dem Hintergrund von der Entwicklung von Dienstleistungen für andere Energieversorgungsbetriebe weiter vorantreiben.

Alle Beteiligten geben ein klares und grundsätzliches Bekenntnis zum Willen einer gemeinsamen Zusammenarbeit ab. SH POWER steht unabhängig von der Gründung der Netzbetriebsgesellschaft einem Ausbau der bereits heute in verschiedenen Bereichen bestehenden Zusammenarbeit auf Basis von Dienstleistungsverträgen positiv gegenüber.

Ansprechpersonen:

SH POWER                                         

EKS

Hagen Pöhnert
Vorsitzender der Geschäftsleitung
052 635 12 00
hagen.poehnert(at)shpower.ch

Thomas Fischer
CEO
052 633 55 55
thomas.fischer(at)eks.ch


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Medienmitteilung vom 26. Juli 2017

Neue Abteilungsleiter Einwohnerkontrolle und Bestattungsamt

Alexandra Schneider übernimmt die neue Abteilungsleitung der städtischen Einwohnerkontrolle, neuer Abteilungsleiter des Bestattungsamtes wird Leo Müller.

Alexandra Schneider arbeitet bereits seit genau 10 Jahren bei der Stadt und leitete seit dem plötzlichen Abgang des langjährigen Leiters der Einwohnerkontrolle im Februar 2017 interimistisch die Abteilung. Zuvor war sie mehrere Jahre Stellvertreterin des Abteilungsleiters. Die schwierige und herausfordernde Zeit meisterte Alexandra Schneider hervorragend und mit guter Unterstützung des Teams, so dass sie definitiv zur neuen Abteilungsleiterin ernannt wurde.

Beide Amtsstellen, Einwohnerkontrolle und Bestattungsamt, erhalten neu wieder eine getrennte Führung. Leo Müller wird als langjähriger Mitarbeiter im Bestattungsamt dessen neuer Abteilungsleiter. Er arbeitet seit 2011 in dieser Abteilung.

Alexandra Schneider und Leo Müller treten ihre neue Stelle am 2. August 2017 an.

Um alle Aufgaben erledigen zu können, wurde das Team in der Einwohnerkontrolle mit einer Praktikantin ergänzt. Damit können Dienstleistungen der Einwohnerkontrolle für die Öffentlichkeit nun auch wieder am Infoschalter im Stadthaus angeboten werden. Dazu gehören An- und Abmeldungen, Adressänderungen und die Abgabe der Tageskarten.

Die Stadt gratuliert Alexandra Schneider und Leo Müller zu ihrer Beförderung und wünscht beiden viel Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe.

Ansprechperson:

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Telefon: +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Juli 2017

Uhr des St. Johann wird repariert

Die Antriebswellen für die Zeiger des Uhrwerks im Kirchturm des St. Johann sind defekt und müssen ausgewechselt werden. Da die Reparatur nur von aussen möglich ist, werden die Zeiger und Ziffernblätter, die stark verwittert sind, auch demontiert und von einer externen Firma generalüberholt. Die Uhr wird deshalb am Donnerstag, 20. Juli demontiert und Mitte Oktober wieder eingebaut.

Ansprechperson:

Alexander Schrodin, Leiter Werkhof Hochbau
Telefon: +41 52 632 55 35
E-Mail: alexander.schrodin(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Juli 2017

KLÄRANLAGEVERBAND  SCHAFFHAUSEN  -  NEUHAUSEN  -  FEUERTHALEN  -  FLURLINGEN

Zukunft der Biogasanlage wird überprüft

Der Kläranlageverband der Gemeinden Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Feuerthalen und Flurlingen (KAV) betreibt am Standort Hard in Beringen neben der Abfallannahme und -behandlung eine Biogasanlage mit Nassvergärung. Die Biogasanlage ist Teil des gescheiterten, im Jahre 2007 gestarteten und 2013 gestoppten Erneuerungsprojekts der KBA Hard.

Seit dem Stopp des Erneuerungsprojekts wurde der Betrieb der KBA Hard stetig optimiert. Sowohl die Ballenproduktion beim Schwarzabfall als auch die Biogasanlage sind nach einschneidenden Sanierungsmassnahmen erfolgreich in Betrieb und die Massnahmen führten zu einem positiven Betriebsergebnis. Die Mitarbeitenden des Kläranlageverbands haben in den letzten Jahren einen grossen Einsatz geleistet, damit die Biogasanlage heute stabil funktioniert. Die Anlage ist mit einer Jahresproduktion von 4.3 Mio. kWh die grösste Produzentin von Energie aus Biomasse im Kanton Schaffhausen.

Zur langfristigen Sicherstellung des Betriebs der Biogasanlage prüft die Verwaltungskommission des Kläranlageverbandes aktuell verschiedene Szenarien. Eine mögliche Option ist der Verkauf der Biogasanlage, da deren Betrieb nicht zu den Kernaufgaben des Kläranlageverbands gehört. Gegenwärtig ist die Verwaltungskommission daran, Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung zu klären und entsprechende Entscheide vorzubereiten.
Nicht betroffen von der Überprüfung ist der Abfallentsorgungsbereich. Sowohl Siedlungsabfälle der Gemeinden (Schwarz- und Grünkehricht) als auch Abfälle von Privaten werden weiterhin angenommen und professionell verarbeitet.
Über weitere Schritte wird zu gegebener Zeit informiert.

Ansprechpersonen:
 
Dr. Katrin Bernath, Präsidentin der Verwaltungskommission
Telefon: +41 52 632 52 13 (erreichbar 7. Juli 11-12 Uhr, 13-14 Uhr)
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Stephan Rawyler, Vizepräsident der Verwaltungskommission
Telefon: +41 52 674 22 18
E-Mail: stephan.rawyler(at)neuhausen.ch

Medienmitteilung vom 7. Juli 2017

Gemeinsame Medienmitteilung von Stadt und Kanton Schaffhausen vom 7. Juli 2017

VBSH und RVSH sollen zusammengeführt werden

Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) und die Regionalen Verkehrsbetriebe Schaffhausen (RVSH AG) sollen in einer selbstständigen, öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammengeführt werden. Der Stadtrat und der Regierungsrat unterbreiten den Parlamenten entsprechende koordinierte Vorlagen.

Die VBSH (Verkehrsbetriebe Schaffhausen) und die RVSH (Regionale Verkehrsbetriebe Schaffhausen AG) sind in den letzten Jahren durch die gemeinsame Geschäftsführung und das gemeinsame Busdepot stark zusammengewachsen. Mit der Zusammenführung können Doppelspurigkeiten beseitigt werden.

Öffentlich-rechtliche Anstalt als geeignete, mehrheitsfähige Rechtsform
Die ‹selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt› wurde bereits vorgängig in einem parlamentarischen Prozess als geeignetste und auch andernorts bewährte Rechtsform für das Unternehmen ermittelt. Im Vergleich zur Aktiengesellschaft kann bei der öffentlich-rechtlichen Anstalt stärker auf die Kompetenzen Einfluss genommen werden, und die Beteiligungs- und Kooperationsfähigkeit ist stärker eingeschränkt. Alleinige Eigentümerin der neuen selbständigen, öffentlich-rechtlichen Anstalt wird die Stadt Schaffhausen. Entsprechend überlässt der Regierungsrat die organisatorische Ausgestaltung des Unternehmens der Stadt und beschränkt sich zukünftig auf die Rolle als Besteller im öffentlichen Verkehr.
Besitzstandswahrung und einheitliche Arbeitsbedingungen
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einheitliche Arbeitsverträge nach Obligationenrecht mit Besitzstandswahrung. Mit den Sozialpartnern wurde einvernehmlich ein neuer, für alle geltender Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt. Durch die Zusammenführung werden die Arbeitsplätze auch langfristig in der Region gesichert.
Anerkannte Strukturen für Führung, Steuerung und Aufsicht
Die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Anstalt wurden nach den neusten Erkenntnissen der ‹Public Corporate Governance› gestaltet. Eigner der Anstalt ist die Stadt Schaffhausen. Der Grosse Stadtrat legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen in einer Organisationsverordnung fest und übt die Oberaufsicht aus. Die Eignervertretung und die Aufsicht werden vom Stadtrat wahrgenommen. Von ihm gewählt wird die Verwaltungskommission (VK). Die Mitglieder der VK sollen nach fachlicher Kompetenz sowie unter Beachtung von regionaler und politischer Ausgewogenheit gewählt werden.

Zielvereinbarung reduziert Konzessionsrisiko bei stabilen Abgeltungen
Um das neue Unternehmen vor dem Risiko eines Konzessionsverlustes für die Regionallinien zu schützen und gleichzeitig dem Kanton als Mitbesteller Gewähr für mindestens stabile Abgeltungen zu bieten, soll eine so genannte Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Dieses Verfahren ist im schweizerischen öffentlichen Verkehr möglich und gesetzlich geregelt.

Übertragung der Vermögenswerte
Auf eine transparente, gegenüber allen Partnern faire Übertragung der Vermögenswerte wird grossen Wert gelegt. Die liniengebundenen Reserven bleiben den Bestellern zugeordnet. Für die Liegenschaften (Busdepot Ebnat und Busdepot Schleitheim) werden Baurechte gewährt. Die Grundstücke bleiben damit im Eigentum der Stadt, bzw. des Kantons. Details zur Vermögensausscheidung werden in einem Vertrag geregelt. Der Kaufpreis für die Aktien der RVSH wird auf 2.15 Millionen Franken festgelegt und mit einem bedingt rückzahlbaren Darlehen in gleicher Höhe finanziert. Das Dotationskapital beträgt 3 Millionen Franken.

Gründung per 1. Januar 2019
Die Zusammenführung der beiden Unternehmen bedarf einer Vielzahl von Beschlüssen und Aktivitäten, welche zeitlich aufeinander abgestimmt werden müssen. Die bisherige Verwaltungsabteilung VBSH wird in einem ersten Schritt in die selbständige Anstalt überführt, welche anschliessend die RVSH AG in einem zweiten Schritt übernimmt und integriert. Die gesamte Umsetzung erfolgt in fünf Phasen und stellt sicher, dass das Personal beider Unternehmen nahtlos übernommen werden kann und die Konzession der Regionallinien nicht verloren geht. Die Zusam-menarbeit mit den Partnern Rattin und Weder wird fortgeführt.
Die Gründung des neuen Unternehmens ist auf den 1. Januar 2019 vorgesehen. Damit die Zusammenführung zustande kommt, muss in Stadt und Kanton die Stimmbevölkerung den Vorlagen zustimmen. Das neue Unternehmen wird rechtlich den Namen ‹Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH)› tragen. Ein neuer, einheitlicher Markenauftritt wird in der Harmonisierungsphase entwickelt.

Ein Gewinn für alle
Mit der Zusammenführung der beiden Verkehrsbetriebe wird ein starkes, in Schaffhausen verankertes und mit Kanton, Stadt und Gemeinden eng verbundenes Unternehmen für den öffentlichen Verkehr geschaffen. Die Arbeitsplätze und die ÖV-Kompetenz bleiben in Schaffhausen erhalten. Durch den Abbau von Doppelspurigkeiten können Einsparungen von bis zu 200‘000 Franken/Jahr erzielt werden.

Mit dem Projekt werden die Corporate Governance gestärkt, heute bestehende Interessenskonflikte beseitigt und die Rollen von Besteller und Leistungserbringer klarer getrennt. Das Unternehmen wird gegen aussen einen einheitlichen Markenauftritt und gegen innen eine einheitliche Unternehmenskultur aufbauen, und zwar mit Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Stadtrat und Regierungsrat empfehlen dem Kantonsrat und dem Grossen Stadtrat, der Zusammenführung zuzustimmen.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Martin Kessler, Regierungsrat, Vorsteher Baudepartement
Telefon: +41 52 632 73 01
martin.kessler(at)ktsh.ch

Daniel Preisig, Stadtrat, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Bruno Schwager, Direktor VBSH und RVSH
Telefon: +41 52 644 20 10
bruno.schwager(at)vbsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Juli 2017

Städtische Abstimmungen am 24. September 2017 

Am 24. September 2017 ist der nächste Abstimmungstermin. Neben kantonalen und eidgenössischen wird über folgende städtische Vorlagen abgestimmt: Volksinitiative „Bootsliegeplätze Fifty-Fitfy– Für Ruhe und Erholung am Rhein“; Referendum „Finanzieller Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung für städtische Mitarbeitende“; Vorlage des Stadtrates „Mehr ÖV für Herblingen“.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Juli 2017

Sanierung KSS: Neubau wird auch geprüft

Das Hallenbad der KSS Schaffhausen ist sanierungsbedürftig und genügt den heutigen Nutzungsanforderungen nicht mehr. Deshalb hat der Stadtrat im Mai 2017 eine Vorlage zur Sanierung und Weiterentwicklung der KSS zu Handen des Grossen Stadtrates verabschiedet. Das vorgeschlagene Sanierungs-und Entwicklungskonzept sieht eine Grundsanierung und eine anschliessende Erweiterung vor.

Die Fachkommission für Bau, Planung, Verkehr, Umwelt, Sicherheit hat nun entschieden, dass in Ergänzung zu dem vom Stadtrat vorgeschlagenen Vorgehen die Machbarkeit einer Variante "Neubau" geprüft werden soll. Der Stadtrat zieht deshalb die Vorlage zur Sanierung und Entwicklung der KSS Schaffhausen, Planungskredit für die Grundsanierung zurück. Die Mitglieder des Grossen Stadtrates wurden darüber per Brief informiert. Der Stadtrat wird nun die Abklärungen zur Machbarkeit eines Neubaus beauftragen. Eine entsprechend ergänzte Vorlage soll bis im Herbst erstellt werden. Damit werden die Grundlagen für den Entscheid vorliegen, ob das bestehende Hallenbad saniert und erweitert oder ein Neubau geplant werden soll.

Ansprechperson:

Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13, erreichbar heute von 11 bis 12  und von 13 bis 14 Uhr
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Juli 2017

Spatenstich Erweiterung Schulanlage Breite

Heute fiel der Startschuss für den Baubeginn der Erweiterung der Schulanlage Breite. Im Erweiterungsbau werden unter anderem sechs neue Klassenzimmer entstehen. Mit den zusätzlichen Schulzimmern, die mit der Erweiterung der Schulanlage gebaut werden, können künftig alle Schulkinder die Primarschule im Quartier absolvieren.

Am 17. April 2016 hat die Stimmbevölkerung der Erweiterung des Schulhauses Breite  (Projekt SHED) zugestimmt und einen Kredit von rund 12.6 Millionen Franken bewilligt. Heute fand der Spatenstich statt. Die Bauzeit beträgt rund 1½ Jahre.

Das Bauprojekt umfasst sechs neue Schulzimmer im Obergeschoss. Die Klassenräume werden durch Oberlichter mit Tageslicht versorgt. Zwischen zwei Klassenzimmern sind jeweils Gruppenräume angeordnet. Im Erdgeschoss entstehen die Lehrerzimmer, Räume für die ausserschulische Betreuung und ein Multifunktionsraum. Die heutige Wohnung des Hauswarts wird abgerissen und neu im Erweiterungsbau integriert. Der bestehende Pausenplatz wird zwischen den zwei bestehenden Schulhäusern als Aufenthalts- und Spielbereich belassen. Der neue zentrale Pausenplatz wird offen gestaltet und bietet viel Raum für Bewegung. Das Gebäude wird in Massivbauweise nach den Richtlinien von Minergie erstellt. Auf dem Dach sorgt eine  Photovoltaikanlage für die Produktion von Strom.

Die beiden bestehenden Schulhäuser können während den Bauarbeiten uneingeschränkt genutzt werden. Durch den Abbruch des Gebäudes mit der Hauswartswohnung und des Containergebäudes wird für die Bauzeit ein Schulprovisorium mit vier Schulzimmern benötigt. Beim ehemaligen FCS-Stadion wurden zu diesem Zweck nicht mehr genutzte Containerräumlichkeiten angemietet und baulich für den Schulbetrieb angepasst.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. Juni 2017

Pächter des Theaterrestaurants hat gekündigt 

Daniel Ciapponi hat den Pachtvertrag mit der Stadt für das Theaterrestaurant aus gesundheitlichen und privaten Gründen gekündigt. Die Stadt bedauert die Kündigung, hat aber Verständnis für die Gründe, die Daniel Ciapponi zur Kündigung bewogen haben und wünscht dem Pächter für die Zukunft alles Gute und gute Gesundheit. Die Stadt bedankt sich für die stets professionelle Führung des Restaurants, das durch die enge Anbindung ans Stadttheater eine besondere Bedeutung hat. Die Pacht wird ausgeschrieben, damit ein unterbruchsfreier Betrieb des für die Stadt sehr wichtigen Theaterrestaurants gewährleistet werden kann. Interessenten für eine Pacht können sich ab sofort gerne melden bei der Abteilung Immobilien, Tel. 052 632 53 42

Ansprechpersonen:

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. Juni 2017

Charta „Lohngleichheit im öffentlichen Sektor“ unterzeichnet

Stadtpräsident Peter Neukomm und Stadtschreiber Christian Schneider haben heute die Charta „Lohngleichheit im öffentlichen Sektor“ unterzeichnet. Die Charta wurde vom eidgenössischen Gleichstellungsbüro entwickelt und bekräftigt die Entschlossenheit, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohnes für gleichwertige Arbeit umzusetzen. Die Teilnahme der Stadt Schaffhausen geht zurück auf ein Postulat der damaligen Grossstadträtin Katrin Huber vom Oktober 2016. Das Postulat war am 28. März 2017 vom Grossen Stadtrat mit 18:15 Stimmen überwiesen worden.

Der Stadtrat verpflichtet sich mit der Unterzeichnung, Mitarbeitende, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind, für die Lohngleichheit von Frauen und Männern zu sensibilisieren sowie mit verschiedenen Massnahmen die Einhaltung der Lohngleichheit in der Verwaltung und wenn möglich in zuliefernden Firmen und Betrieben sicherzustellen. Die Charta soll eine möglichst breite Wirkung entfalten und ein Signal an öffentliche und private Arbeitgeber aussenden. Es besteht jedoch keine verbindliche Rechtswirkung.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Juni 2017

Philippinischer Botschafter besucht Schaffhausen

Anlässlich des Jahrestages des Geburtstags des philippinischen Nationalhelden José Rizal besucht der philippinische Botschafter in der Schweiz auch dieses Jahr am 19. Juni Schaffhausen. Gemeinsam mit Vertretern von Stadt und Kanton Schaffhausen wird Botschafter Joselito A. Jimeno bei der Gedenktafel an der Bahnhofstrasse für José Rizal Blumen niederlegen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird der philippinische Botschafter anlässlich des Gedenktages an José Rizal am 19. Juni, um 14.15 Uhr Blumen bei der Gedenktafel an der Bahnhofstrasse in Schaffhausen niederlegen. Der philippinische Nationalheld logierte im Juni 1887 auf einer Reise durch die Schweiz im damaligen Hotel Müller an der Bahnhofstrasse. Die dort angebrachte Gedenktafel erinnert an seinen Aufenthalt.

Botschafter Joselito A. Jimeno ist am kommenden Montag zum ersten Mal in Schaffhausen zu Gast.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Juni 2017

Polizeieinsatz am Bachschulhaus
 
Heute Nachmittag wurde die Schaffhauser Polizei von einer Lehrperson des Bachschulhauses alarmiert, weil ein ehemaliger Schüler mit lautem und aggressivem Verhalten sich vor dem Schulhaus aufhalte. Als die Polizei eintraf, hatte sich der Jugendliche bereits entfernt und es konnte Entwarnung gegeben werden.

Heute Nachmittag kurz vor 15.00 Uhr alarmierte eine Lehrperson des Bachschulhauses die Schaffhauser Polizei und den zuständigen Stadtschulrat Ernst Sulzberger, weil der Schüler, der durch sein aggressives und unangemessenes Verhalten ein paar Monate zuvor bereits unangenehm aufgefallen war, vor dem Schulhaus auftauchte und verbale Beschimpfungen gegen die Schule ausstiess. Der Jugendliche ist ein ehemaliger Schüler des Bachschulhauses. Derzeit befindet er sich bis zum Ende des Schuljahres in der Nachbetreuung der Time-Out-Klasse und erhält zusätzlich privaten Unterricht. Er darf wegen der Vorfälle, bei denen er sich Mitschülern und Lehrpersonen gegenüber aggressiv benommen hatte, das Schulhausareal des Bachschulhauses nicht betreten.

Die Lehrerschaft forderte ihn auf, das Schulhausareal zu verlassen, und wies die Schülerinnen und Schüler an, in den Klassenzimmern zu bleiben. Das Schulhaus wurde sicherheitshalber abgeschlossen und die Polizei gerufen. Als die Polizisten einige Minuten später beim Schulhaus eintrafen, war der Jugendliche bereits auf dem Weg nach Hause. Er war nicht bewaffnet gewesen, aber da die Situation in diesem Moment nicht einschätzbar war, hatten die Lehrpersonen richtigerweise die Polizei informiert. Auch Stadtrat Raphaël Rohner, die Präsidentin des Stadtschulrates Katrin Huber und der zuständige Stadtschulrat Ernst Sulzberger waren wenige Minuten nach den Vorfällen vor Ort.

Die Ermittlungen zu diesem Vorfall sind noch im Gange.

Ansprechperson:

Ernst Sulzberger, Stadtschulrat
Telefon: +41 79 687 85 60
ernst.sulzberger(at)hotmail.com

Medienmitteilung vom 15. Juni 2017

Schaffhausen erhält „Preis für Gesunde Stadt 2017“ 

Schaffhausen wurde heute an der Generalversammlung des Gemeindeverbands mit dem Preis Gesunde Stadt 2017 ausgezeichnet. Die Stadt hatte das Projekt „Altersfreundliche Quartiere durch Quartierbegehungen“ eingereicht.

An der diesjährigen Ausschreibung des Preises Gesunde Gemeinde / Gesunde Stadt haben sich schweizweit 10 Städte und 32 Gemeinden beteiligt. Davon wurden von den regionalen Jurys sieben Gemeinden und Städte für den Preis nominiert. Insgesamt drei Preisträger wurden schliesslich schweizweit ausgewählt, darunter die Stadt Schaffhausen, die das seit 2014 laufende Programm „Altersfreundliche Quartiere durch Quartierbegehungen“ eingereicht hatte. Das Programm wird von der Stabsstelle Quartierentwicklung geplant und organisiert.

Die Preisträger erhalten je 5000 Franken. Der Preis wird vergeben vom Bundesamt für Gesundheit, von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, von der Gesundheitsförderung Schweiz, vom Schweizerischen Gemeinde- und Städteverband sowie von der Schweizerischen Gesundheitsstiftung RADIX.

Die Preisverleihung fand heute im Rahmen der Generalversammlung des Gemeindeverbandes in Bern statt. Stadtrat Simon Stocker, der die Quartierbegehungen initiiert hatte und in dessen Referat die Stabsstelle Quartierentwicklung angesiedelt ist, nahm den Preis entgegen. Die Laudatio für Schaffhausen hielt Renate Amstutz, Direktorin des Schweizerischen Städteverbandes, die die Stadt Schaffhausen im Rahmen des Schweizerischen Städtetages, der letzten Sommer in Schaffhausen stattfand, persönlich kennen und schätzen gelernt hatte.

Renate Amstutz lobte die Bemühungen der Stadt Schaffhausen darum, nicht nur ein historische Juwel mit schönen Fassaden zu sein, das die Besucherinnen und Besucher aus nah und fern erfreue, „sondern auch dafür einzustehen, dass sie ihren Bewohnern eine lebenswerte Stadt sei“. Das eingereichte Projekt richte sich an die Bevölkerungsgruppe, deren Bedeutung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch zunehmen werde. Besonders gefallen habe der Jury dabei, „dass ältere Menschen auf diese Weise zu Expertinnen und Experten ihres eigenen Umfeldes“ würden.

Auch dass die Quartierbegehungen mit vergleichsweise geringen finanziellen Mitteln auskommen und von anderen Organisationen mitgetragen werden, sowie die rasche und unkomplizierte Umsetzung einiger der gemeldeten Bedürfnisse gefiel der Jury.

Das Projekt aus Schaffhausen wie auch diejenigen der beiden anderen Preisträger zeige, „wie viel wertvolle Arbeit auf kommunaler Ebene für eine gesunde Lebensweise, ein gesundes soziales Umfeld und einen gesunden Lebensraum“ getan werde, so Renate Amstutz. Schaffhausen punktete zudem damit, dass mehrere Verwaltungsbereiche hier konstruktiv zusammengearbeitet haben, um möglichst schnell Umsetzungen präsentieren zu können.

 

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15 (erreichbar ab ca. 18 Uhr unter 079 625 76 21).
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. Juni 2017

Peter Neukomm in Verwaltungsrat von Swisspower gewählt

An der gestrigen Generalversammlung der Swisspower AG in Schaffhausen wurde Stadtpräsident Peter Neukomm in den Verwaltungsrat gewählt. Swisspower verbindet 23 Schweizer Stadtwerke und regionale Unternehmen der Versorgungswirtschaft. Die Partner Stadtwerke versorgen ihre Kundinnen und Kunden mit ökologischer Energie und unterstützen energieeffiziente Lösungen. Swisspower entwickelt und führt gemeinsame Kooperationsinitiativen in den Bereichen der Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen, in der Innovation und in stadtwerkübergreifenden Synergieprogrammen, an denen auch SH POWER beteiligt ist. Durch die gemeinsame Interessensvertretung stärkt und verbessert Swisspower die Wettbewerbsposition der Stadtwerke.

Die Vertreter von Swisspower waren bereits am Mittwoch für einen Kongress nach Schaffhausen gereist. Mit Interesse hatten die Teilnehmenden unter anderem auch an einer von Alt-Forstmeister Walter Vogelsanger begleiteten Besichtigung der renaturierten Uferlandschaft des Rheins teilgenommen. Die Renaturierungen werden aus dem Ökofonds von SH POWER finanziert.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Juni 2017

Eröffnung Familienzentrum Schaffhausen

Heute wird das Familienzentrum Schaffhausen im Schulhaus Kirchhofplatz eröffnet. Im Familienzentrum sollen sich Eltern und weitere Bezugspersonen von Kindern begegnen und sich in Erziehungsfragen austauschen und weiterbilden können. Auch sollen Anbieter von Dienstleistungen für Eltern und Kinder über das Familienzentrum ihre Zielgruppe besser erreichen können.

Im Jahr 2016 hat der Grosse Stadtrat der Vorlage Familienzentrum zugestimmt. Im Familienzentrum sollen sich Eltern und andere Bezugspersonen von Kindern begegnen, austauschen und für ihre Erziehungsaufgaben stärken können. Anbieter von Dienstleistungen für Eltern und Kinder sollen über das Familienzentrum ihre Zielgruppe besser erreichen und der Austausch unter Fachpersonen soll gepflegt werden können. Zum Grundangebot des Familienzentrums gehört ein Treffpunkt für Eltern, ein Stützpunkt der Mütter- und Väterberatung, eine Infothek sowie Räume, die von unterschiedlichen Dienstleistern flexibel genutzt werden können. Für Kinder gibt es verschiedene Spiel- und Begegnungsmöglichkeiten. Fachstellen und Partnerorganisationen bieten zudem eine breite Palette weiterer Programme an und organisieren Diskussionsrunden: So findet etwa ein Theaterkurs für 3- bis 5-Jährige und ein Kurs für Grosseltern zum Thema „Spielen mit Haushaltsgegenständen“ statt. Weiter werden beispielsweise Anlässe zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf organisiert.

Heute Nachmittag um 16.30 Uhr wird das Familienzentrum von Stadtrat Simon Stocker offiziell eröffnet. Anschliessend haben Interessierte die Möglichkeit, das Familienzentrum zu besichtigen. Für Kinder werden verschiedene Aktivitäten geboten.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Beatrice Laube, Leiterin Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 56 91
E-Mail: beatrice.laube(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. Mai 2017

Kammgarn Westflügel soll durch Zwischennutzung belebt werden


Vergangene Woche hat der Stadtrat das Parlament über die geplante Zwischennutzung eines Stockwerkes im Kammgarn Westflügel informiert. Basierend auf den mehrheitlich positiven Rückmeldungen der Fraktionen setzt der Stadtrat jetzt seine Zwischennutzungsstrategie um.

Ziele der Zwischennutzung sind die Vermeidung des Leerstandes bis zum Baubeginn und die Belebung des Westflügels der Kammgarn mit einem urbanen, kreativen Hotspot. Sanierungsbeginn ist nach heutigem Kenntnisstand frühestens in zwei Jahren. Durch die Zwischennutzung soll das Kammgarnareal belebt und damit aufgewertet werden. Sie bietet eine niederschwellige Plattform für kulturelle und gastronomische Angebote, Büros, Start-up-Unternehmen und Pop-up-Shops; sie unterstützt damit Unternehmensgründungen und Innovation. Über die Mieten wird ein Deckungsbeitrag für die laufenden Kosten eingenommen. Gemäss einer Machbarkeitsstudie ist der Bedarf für Zwischennutzungsflächen in der Stadt Schaffhausen vorhanden. Der Kammgarn Westflügel ist für eine Zwischennutzung wegen seiner Grösse und des zeitlichen Horizontes bis zum frühestmöglichen Baubeginn besonders geeignet. Diese Chance gilt es zu nutzen.

Am Donnerstag, 8. Juni 2017, 17 Uhr, führt die Stadt unter Leitung der Stadträte Daniel Preisig und Raphaël Rohner im Kammgarn Westflügel einen Informationsanlass durch. Der Stadtrat strebt einen ausgewogenen Nutzungsmix mit Zwischennutzern aus den Branchen Kultur, Gastronomie, Büros, Startups, Pop-up-Shops etc. an. Der Anlass richtet sich an interessierte Zwischennutzende aus allen genannten Bereichen sowie an mögliche Mitglieder einer Trägerorganisation. Am Informationsanlass wird in der Kammgarn über die geplanten baulichen Massnahmen für die Zeit der Zwischennutzung, mögliche Nutzungen und die Eckwerte für die Trägerorganisation informiert. Im Anschluss findet ein Apéro statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Ansprechpersonen:
 
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Telefon mobil: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Tel. +41 52 632 52 14
Telefon mobil: +41 79 827 10 65
raphael.rohner(at)stsh.ch

Jens Lampater, Bereichsleiter Kulturdienst
Telefon: +41 52 632 52 86
E-Mail: jens.lampater(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. Mai 2017

Marcel Angele wird neuer Leiter Stadtplanung

Der Stadtrat hat Marcel Angele zum neuen Leiter Stadtplanung gewählt. Marcel Angele ist 47 Jahre alt. Er ist verheiratet und hat zwei schulpflichtige Kinder. Mit seiner Familie wohnt Marcel Angele in Winterthur. Er hat Studiengänge in Architektur, Urbanistik und Raumplanung an Hochschulen im In- und Ausland erfolgreich abgeschlossen und an der Universität St. Gallen ein Executive MBA-Studium absolviert. Marcel Angele verfügt über langjährige Führungs- und Projektleitungserfahrung in der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft. Zurzeit trägt er in der Stadt Adliswil die Verantwortung des Ressorts Bau und Planung. Als Ressortleiter erarbeitet er mit seinem Team Entscheidungsgrundlagen zur räumlichen Entwicklung und leitet die Stadtplanung.

Marcel Angele tritt die Nachfolge von Jens Mark Andersen an, der eine neue Herausforderung in Winterthur annimmt. Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Leiter Stadtplanung, der seine Stelle bei der Stadt Schaffhausen per 1. September 2017 antritt.

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Mai 2017

Mit dem Stadtmelder Mängel melden

Auch in der saubersten Stadt gibt es Mängel, die störend sind. Löcher in der Strasse, defekte Strassenbeleuchtung oder beschädigte Bushäuschen können ab sofort bei der Stadt einfach per Smartphone gemeldet werden.

Ab sofort gibt es auch für die Stadt Schaffhausen wie bereits in anderen Schweizer Städten einen „Stadtmelder“. So heisst die neue Funktion der schon länger angebotenen gemeinsamen mobileSH-App von Stadt und Kanton. Mit dem Stadtmelder können Mängel an der städtischen Infrastruktur schnell und einfach per Smartphone oder Internet gemeldet werden. Dazu muss man einfach die App mit der Bezeichnung mobileSH im App-Store oder Google Play Store herunterladen und sich durch das übersichtliche Menu führen lassen. Auf Wunsch kann ein Foto zur Illustration der Meldung hinzugefügt werden. Die Ortung der Schadensstelle erfolgt per GPS oder von Hand, indem man die Adresse eintippt. Die entdeckten Schäden oder Mängel können einer Kategorie zugeordnet werden, was die Weiterleitung an die richtige städtische Stelle erleichtert.

Die eingehenden Meldungen werden zunächst zentral bei der Stabsstelle Information der Stadt Schaffhausen erfasst und innert 48 Stunden an die zuständige Dienststelle weitergeleitet. Der „Melder“ erhält auf Wunsch jeweils eine Mitteilung, wenn seine Meldung bearbeitet und erledigt wurde. Ein farbiges Markierungsfähnchen zeigt den Ort des Mangels an. Die Fähnchen und die dazu gehörigen Schäden sind auch für andere Nutzer zu sehen, damit Doppelmeldungen möglichst vermieden werden können. Ist die Stadt nicht zuständig, weil der gemeldete Mangel zum Beispiel auf einer privaten Liegenschaft besteht oder nicht auf Stadtgebiet, wird auch dies zurückgemeldet.

Der Stadtmelder, der von der Winterthurer Firma Anthrazit entwickelt wurde, soll dafür sorgen, dass Schäden an der Infrastruktur schneller erkannt und behoben werden können und den aufmerksamen Bürgern die Möglichkeit geben, Mängel schnell und ohne bürokratischen Aufwand zu melden. Die Bereitstellung des Stadtmelders ist ein Schritt zur Erreichung des in den Legislaturschwerpunkten 2017 bis 2020 genannten Ziels „Kunden ins Zentrum der Prozesse und Dienstleistungen stellen“. Der Ausbau der Onlinedienste gehört explizit dazu.

Der Stadtmelder ist nicht geeignet, um Notfälle oder Situationen zu melden, die ein sofortiges Eingreifen von Polizei oder Rettungskräften erfordern. Die entsprechenden Notfallnummern sind aber ebenfalls in der App zu finden.

Die überarbeitete mobileSH-App mit der neuen Funktion Stadtmelder kann ab sofort in den App-Stores für Apple und Android oder auf der Website der Stadt Schaffhausen heruntergeladen werden. Auch ohne Smartphone kann die neue Anwendung genutzt werden. Sie ist verfügbar auf der Website der Stadt Schaffhausen in der Mobil-Version, die auf der Startseite ausgewählt werden kann.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15.Mai 2017

KSS-Sanierung: Stadtrat beantragt Planungskredit für erste Etappe
 
Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Planungskreditvorlage für die Sanierung der KSS Schaffhausen. Mit dem Kredit in der Höhe von 320‘000 Franken soll das Vorprojekt für die Grundsanierung finanziert werden.

Die KSS Schaffhausen (Kunsteisbahn- und Schwimmbadgenossenschaft Schaffhausen) betreibt seit Mitte der sechziger Jahre in Schaffhausen eine Eisbahn und ein Freibad. 1972 wurde das heutige Hallenbad eröffnet. Die technischen und baulichen Anlagen sind nach über 40 Jahren renovationsbedürftig. Zudem besteht aufgrund von veränderten Bedürfnissen der Bevölkerung ein Bedarf, die Infrastruktur und Angebote der KSS weiter zu entwickeln. Deshalb hat der Stadtrat ein Sanierungs- und Entwicklungskonzept erarbeiten lassen, das zwei Etappen vorsieht.

Die erste Etappe beinhaltet die Grundsanierung im aktuellen Bestand, wie die Erneuerung der technischen Anlagen und verschiedene bauliche Massnahmen. Ausserdem soll die bestehende Traglufthalle ersetzt werden, da sie ihre Lebensdauer bereits überschritten hat und nicht mehr den energetischen Anforderungen entspricht. Der Bau einer neuen Technikzentrale soll den Betrieb der Infrastruktur gewährleisten und eine Weiterentwicklung der gesamten Anlage ermöglichen. Für die Ausführung dieser Grundsanierung wird mit der Vorlage ein Planungskredit in der Höhe von 320’00 Franken für die Ausarbeitung eines Vorprojektes beantragt.

Für die Zukunft der KSS Anlage ist es zusätzlich zur unabdingbaren Sanierung wichtig, dass das Angebot erweitert und attraktiviert werden kann. Für die zweite Etappe der Sanierung werden in der Vorlage drei Varianten vorgestellt. Parallel zu den Planungen der baulichen Massnahmen werden in Abstimmung mit dem Kanton und den Genossenschaftern der KSS Lösungsvorschläge für die Neuorganisation der Trägerschaft und der Finanzierung ausgearbeitet.

Ansprechpersonen (alle am Vormittag via Handy erreichbar):

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13/ 079 655 50 91
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12/ 079 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungs- und Sportreferent
Telefon: +41 52 632 52 14/ 079 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. Mai 2017

Die VBSH stellen um auf Elektrobusse

Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) setzen auf Elektrobusse und möchten bis 2027 die ganze Flotte umstellen. Zum Einsatz kommen Elektrobusse mit Schnellladesystem. Die bestehenden Trolleybusse der Linie 1 werden umgerüstet. Die Elektrobusse sind leise, umweltfreundlich und überzeugen auch durch die bessere Wirtschaftlichkeit. Das Vorhaben ist in dieser Art für die Schweiz einmalig. Die Stadt Schaffhausen und die VBSH nehmen mit dieser Strategie in der Elektromobilität eine Vorreiterrolle ein. Die entsprechende Strategie- und Planungskreditvorlage geht jetzt an das Stadtparlament.

Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) sind das städtische Busunternehmen und bedienen alle Quartiere der Stadt und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall. Das Unternehmen wurde 1901 als Trambetrieb gegründet. 1966 wurden die Trams mit Trolleybussen abgelöst. Heute verfügen die VBSH über sieben Trolleybusse (auf Linie 1) und 34 Dieselbusse (auf allen anderen Linien).

Flottenerneuerung steht bevor
Die aktuelle Flottenplanung sieht vor, dass der öffentliche Beschaffungsprozess für eine neue Generation Busse in den nächsten Monaten gestartet wird, damit die neuen Busse – nach Ablauf der Lebensdauer der bestehenden – rechtzeitig in Betrieb genommen werden können. 2009 beauftragte das Stadtparlament den Stadtrat innerhalb von zehn Jahren zu prüfen, ob die Linie 3 auf Trolleybusbetrieb umgestellt werden kann, und zwar ‹unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Energie- und Fahrzeugmarkt›. Die Umstellung der Linie 3 auf Trolleybus wurde im Agglomerationsprogramm II aufgenommen, weshalb bei entsprechenden Infrastrukturmassnahmen eine Mitfinanzierungsmöglichkeit durch den Bund besteht.

Evaluation Traktionsarten: Zehn Systeme im Vergleich
Die VBSH haben eine umfassende Analyse der aktuell auf dem Markt verfügbaren Traktionsarten gemacht und dabei zehn unterschiedliche Systeme untersucht.
E-Bus mit Schnellladesystem günstig und umweltfreundlich
Im Vergleich der Traktionen mit Gewichtung der wirtschaftlichen und ökologischen Vorzüge geht der ‹E-Bus mit Schnellladesystem (Opportunity Charging Conductive OCC)› als Sieger hervor. Der E-Bus mit Schnellladesystem bezieht die Energie von einer auf dem Dach installierten Batterie, welche sowohl im Depot als auch an einzelnen Haltestellen in kürzester Zeit geladen wird. Dieser E-Bus ist umweltfreundlich, bietet den gleich hohen Fahrkomfort wie ein Trolleybus und ist trotz der notwendigen Anfangsinvestition (Ladestationen) in der Gesamtbilanz bereits nach fünf Betriebsjahren günstiger als der Dieselbus. Eine vollständige Ablösung der Dieselflotte auf dem gesamten VBSH-Netz ist bis 2027 möglich.

Umrüstung des klassischen Trolley auf Trolley IMC
Für die bestehenden Trolleybusse auf der Linie 1 bietet sich die Umrüstung auf die Technologie ‹In Motion Charging (IMC)› an. Dabei werden die Busse mit Batterien ausgestattet, welche über die bestehenden Oberleitungen während der Fahrt geladen werden. Dies ermöglicht einen streckenweisen Abbau der Oberleitungen und senkt somit die Kosten für die Fahrleitungswartung.

Beschaffungsstrategie und weiteres Vorgehen
Mit der vorliegenden Strategievorlage wird dem Grossen Stadtrat ein Grundsatzentscheid zur Umstellung auf E-Busse mit Schnellladesystem und ein entsprechender Planungskredit über 630ꞌ000 Franken beantragt. Bestätigt das Stadtparlament die Strategie, so wird im nächsten Schritt das Submissionsverfahren gestartet. Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung der Investitionskreditvorlage durch Parlament und Volk. Um die Risiken bei der Einführung dieser zwar andernorts erprobten, aber dennoch noch relativ neuen Technologie zu reduzieren, muss der Anbieter einen Pilotbetrieb unter realen Umständen (im Sinne eines Testbetriebs) bestehen. Der Pilotbetrieb auf dem VBSH-Netz und die Volksabstimmung sind im 2018 geplant.
Als Rückfallposition (und für die Beschaffung der RVSH) wird parallel der Beschaffungsprozess für Dieselbusse mit einer sogenannten Backupbeschaffung durchgeführt.

Voraussichtliche Investitionskosten und weitere Ausbaustufen
Im ersten Schritt ist die Beschaffung von zehn E-Bussen, elf Ladestationen am Bahnhof Schaffhausen, die Umrüstung der Trolleybusse sowie die notwendige Erweiterung des Busdepots im Ebnat vorgesehen. Die Netto-Investitionen werden auf rund 19 Millionen Franken geschätzt. Eine reine Dieselbus-Beschaffung in der gleichen Grössenordnung würde inklusive aller nötigen Infrastrukturkosten auf rund 15 Millionen Franken zu liegen kommen.

Die zehn neuen Busse sollen nach aktueller Planung primär auf der Linie 3 eingesetzt werden und zudem die Linien 4 und 5 ergänzen. Da sich die Ladestationen am Knotenpunkt Bahnhof befinden, ist ein weiterer Ausbau ohne grosse Infrastrukturkosten möglich.

Schaffhausen nimmt bei der Elektromobilität eine Vorreiterrolle ein
Die E-Busse weisen gegenüber den gängigen Dieselbussen und den Trolleybussen deutliche Vorteile auf. Sie überzeugen durch ihre ausgezeichnete Umweltfreundlichkeit, die gute Wirtschaftlichkeit, den hohen Fahrkomfort und den Verzicht auf Fahrleitungen. Mit der innovativen Traktionsstrategie festigen die VBSH und die Stadt Schaffhausen ihre ökologische und innovative Vorreiterposition.

Die Vorlage geht nun zur Beratung in den Grossen Stadtrat und ist unter folgendem Link einsehbar:
Vorlage

Beilagen:
– Illustration Situation am Bahnhof Schaffhausen mit elf Ladestationen
– Illustration E-Bus mit Schnellladesystem
– Illustration Detail Ladearm für den E-Bus mit Schnellladesystem
– Illustration E-Bus IMC mit Ein- und Abbügeln an den Stadtkerngrenzen
Weitere Informationen finden sich auf der Website der VBSH: http://www.vbsh.ch/de/

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Telefon mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Bruno Schwager, Direktor Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Telefon: +41 52 644 20 10
Telefon mobil: +41 79 512 41 18
E-Mail: bruno.schwager(at)vbsh.ch

Nathan Hueber, Projektleiter E-Busse Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Telefon: +41 52 644 20 90
E-Mail: nathan.hueber(at)vbsh.ch

Christoph Wahrenberger, Leiter Marketing & Kommunikation Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Telefon: +41 52 644 20 12
Telefon mobil: +41 79 613 20 10
E-Mail: christoph.wahrenberger(at)vbsh.ch

Medienmitteilung vom 10. Mai 2017

Jahresbericht 2016 der Stadt Schaffhausen

Im Jahresbericht 2016 der Stadt Schaffhausen dreht sich alles um das Thema Bewegen. Der Bericht zeigt unter anderem, wohin sich die Stadt aus stadtplanerischer Sicht bewegt und beleuchtet die Entwicklung des Stadtteils Herblingen genauer, er informiert aber auch über zahlreiche weitere Leistungen, die die Stadt erbracht hat.

Bewegt hat sich wiederum viel im vergangenen Jahr in der Stadt Schaffhausen. Zum Ende der Legislaturperiode ist der Fokus im Jahresbericht 2016 aber nicht ausschliesslich auf das vergangene Jahr gerichtet, sondern der Bogen wurde etwas weiter gefasst. Als Orientierungen dienten dabei die Themenbereiche der Legislaturschwerpunkte der vergangenen Periode.
 
Unter dem Aspekt „Wohnen und Leben“ wird im neuen Jahresbericht der Frage nachgegangen, wie Schaffhauserinnen und Schaffhauser wohnen und wohin sich die Stadt aus Sicht der Stadtplanung bewegt. Ein weiterer Fokus liegt auf Herblingen, dem 4. grössten Quartier der Stadt. Hier haben sich zahlreiche Unternehmen niedergelassen – die einen schon vor Jahren, andere in jüngster Zeit. Neben unterschiedlichen Wohnlagen findet sich hier auch eine Vielzahl von Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten. Der neue Bahnhof Herblingen und der geplante Ausbau des Busstreckennetzes bringen Herblingen und die Altstadt näher zueinander. Im Bereich Jugend und Familie sorgt die Stadt mit einer Vielzahl von Angeboten und Projekten dafür, dass Kinder, Jugendliche und Familien genügend Möglichkeiten haben, sich aktiv zu betätigen. So wurde beispielsweise der Skaterpark im Dreispitz 2016 eröffnet und die Angebote der Jugendarbeit wurden ausgebaut.

Der Jahresbericht 2016 beleuchtet diese Themen genauer, informiert aber auch über zahlreiche weitere Leistungen, die die Stadt im vergangenen Jahr erbracht hat.

Im Verwaltungsbericht, der zusammen mit dem Jahresbericht publiziert wird, gibt der Stadtrat einen Überblick über die in der Stadtverwaltung geleistete Arbeit. Auch werden im Verwaltungsbericht die statistischen Unterlagen der Stadt fortgeschrieben.

Der Jahres- und der Verwaltungsbericht werden dem Grossen Stadtrat zusammen mit der Jahresrechnung 2016 zur Genehmigung unterbreitet.


Stadt Schaffhausen: Jahres- & Verwaltungsberichte


Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Mai 2017

Ausschreibung Baurechtsvergabe Wagenareal für Wohnbaugenossenschaften

Das Wagenareal auf dem Emmersberg an der Grubenstrasse ist eines der städtischen Grundstücke, welche der Stadtrat im Rahmen der Wohnraumstrategie an private Bauträger abgeben will. Das zentrumsnahe Areal soll im Baurecht exklusiv an einen gemeinnützigen Bauträger, wie zum Beispiel  eine Wohnbaugenossenschaft, abgegeben werden. Die Ausschreibung für die Baurechtsvergabe wird heute veröffentlicht.

Die Baurechtsvergabe für die gut erschlossene Parzelle von 5‘111 Quadratmetern erfolgt über einen öffentlichen Studienauftrag mit vorgängiger Eignungsprüfung. Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich gemeinnützige Wohnbauträger, die mit einem Architekturbüro eine Kooperation eingehen und ein Überbauungskonzept einreichen, das den Zielsetzungen gemäss dem Wettbewerbsprogramm entspricht.

Damit sollen die Voraussetzungen für ein qualitativ hochstehendes, preisgünstiges Wohnangebot geschaffen werden. Gleichzeitig wird der Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt Schaffhausen erhöht. Die geplante Überbauung soll dem generationenübergreifenden Mietwohnen dienen. Ein breites Wohnangebot und vielfältige Wohnungstypen sollen unterschiedlichste Bedürfnisse aller Altersstufen abdecken. Erwartet werden ebenfalls innovative Energie- sowie Mobilitätskonzepte. Die vertraglichen Bestimmungen stellen sicher, dass die Bedingungen eingehalten und die eingereichten Projekte zeitnah realisiert werden.

Die Baurechtsvergabe des Wagenareals hatte der Stadtrat in der Orientierungsvorlage zur Wohnraumentwicklung vom 6. Juli 2010 beschlossen, der Grosse Stadtrat bestätigte sie mit Beschluss vom 25. Januar 2011. Der Grosse Stadtrat lehnte am 20. Januar 2015 eine Umzonung des Grundstückes ab und nahm gleichzeitig Kenntnis vom Rahmenplan. Die Baurechtsvergabe Wagenareal ist Teil der Umsetzung der 4-Säulen-Strategie des Stadtrates zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Die Anmeldung und weitere Informationen finden sich unter:
www.zukunftstadtleben.ch

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12 (nicht erreichbar von 10 bis 12 Uhr)
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Jens Andersen, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: jens.andersen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. April 2017

Stellungnahme des Stadtrates zur Abstimmung über die Energiestrategie 2050

Energiestrategie 2050: Bestätigung der städtischen Energiepolitik

Am 21. Mai 2017 findet die eidgenössische Volksabstimmung über das neue Energiegesetz statt (erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050). Dieses umfasst Massnahmen, um den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern sowie den Ausstieg aus der Atomenergie. Der Stadtrat erachtet die Energiestrategie 2050 als bedeutungsvoll für die Stadt Schaffhausen und empfiehlt, die Vorlage anzunehmen.

Das Bundesparlament hat am 30. September 2016 das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 verabschiedet. Dieses umfasst Massnahmen, um den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien wie Wasser, Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse zu fördern. Dadurch soll die Abhängigkeit von fossilen Energien aus dem Ausland reduziert und der Anteil einheimischer erneuerbarer Energien erhöht werden. Zudem werden keine neuen Kernkraftwerke mehr bewilligt. Das Energiegesetz (EnG) kommt am 21. Mai 2017 zur Volksabstimmung.

Weiterführung des energiepolitischen Kurses
Die Energiestrategie 2050 und mit ihr das neue Energiegesetz ist für die Stadt Schaffhausen von grosser Bedeutung. Seit Jahren befindet sich die Stadt Schaffhausen auf dem Weg in Richtung erneuerbarer Energien und mehr Energieeffizienz. Dieser Kurs wurde vom Grossen Stadtrat und der Schaffhauser Bevölkerung mehrfach bestätigt, so beispielsweise mit der Verabschiedung der Strategie der Städtischen Werke (24. Mai 2011), der Zustimmung des Stimmvolks zum Rahmenkredit für erneuerbare Energien (11. März 2012) und der Verabschiedung der Energie- und Klimaschutzpolitik im Grossen Stadtrat (19. August 2014). Zudem sind die Stadt und ihr Querverbundunternehmen SH POWER Vorreiter in Sachen zukunftsgerichteter Energiepolitik. Schaffhausen wurde europaweit erste Energiestadt und mit dem Gold Award ausgezeichnet für ihre besonders nachhaltige Energiepolitik. Das Kraftwerk Schaffhausen ist „naturemade star“ zertifiziert und produziert seit 2003 Ökostrom, aus dessen Erlös teils Renaturierungsarbeiten im und am Rhein für bisher über 5 Millionen Franken durchgeführt werden konnten. Auch sollen Wasserkraftwerke mit dem neuen Energiegesetz gezielt unterstützt werden. All diese Beispiele veranschaulichen, dass die Energiestrategie 2050 den von der Stadt Schaffhausen eingeschlagenen Kurs bekräftigt.

Nationale Strategie, lokaler Nutzen
Für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik sind in der Energiepolitik ein klarer Kurs und klare Rahmenbedingungen wichtig. Das neue Energiegesetz bietet Unternehmen und Privaten diese Rechts- und Planungssicherheit, um zu investieren und um von mehr Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zu profitieren. Dabei schafft die Energiestrategie 2050 lokale Wertschöpfung, denn Investitionen in erneuerbare Energien und Erhöhung der Energieeffizienz geschehen vor Ort, etwa bei der Planung und dem Bau von Solar- und Windanlagen oder bei baulichen Sanierungen von Liegenschaften. Die Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien werden weitergeführt. Insgesamt soll die Energiestrategie 2050 so die Abhängigkeiten von ausländischen Energielieferanten reduzieren und die regionale Versorgungssicherheit gewährleisten.

Nicht zuletzt führt die Energiestrategie 2050 zu mehr Lebensqualität in Städten wie Schaffhausen. Diese sind unmittelbar von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Die Energiestrategie zielt darauf ab, die Wärmeversorgung effizienter und möglichst CO2-frei zu gestalten. Auch die CO2-Emissionen des Strassenverkehrs sollen gesenkt werden. Somit würde die Stadt mit der Energiestrategie 2050 von mehr Lebensqualität, Wertschöpfung für das lokale Gewerbe sowie Planungssicherheit dank der Bestätigung ihres bereits eingeschlagenen energiepolitischen Kurses profitieren.

Aus all diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmberechtigten, das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 anzunehmen.


Im Namen des Stadtrates

Peter Neukomm, Stadtpräsident.

Medienmitteilung vom 26. April 2017

Finanzielle Hilfe für Hungersnot in Afrika

Der Stadtrat hat kürzlich als Soforthilfe für die Opfer der Hungersnot in Afrika 5000 Franken aus dem Heinrich Schlatter Fonds an das Schweizerische Rote Kreuz gesprochen. In mehreren Ländern Afrikas sind Millionen Menschen von Hunger bedroht. Das Schweizerische Rote Kreuz hilft den Notleidenden in Südsudan und in Äthiopien. Die Versorgung mit Trinkwasser und mit Zusatznahrung für Kinder sowie schwangere und stillende Mütter steht im Vordergrund.

Ansprechperson:
 
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

 

 

Medienmitteilung vom 24. April

Prof. Tobias Jaag übernimmt Auftrag für externe Abklärung

Der Auftrag für die neutrale externe Abklärung der teilweise widersprüchlichen Darstellungen der Geschehnisse im Schulhaus Alpenblick wird von Prof. Dr. iur. Tobias Jaag zusammen mit Rechtsanwalt Dr. iur. Markus Rüssli übernommen. Die Ergebnisse der Abklärungen der beiden versierten Spezialisten für öffentliches Recht werden voraussichtlich bis zu den Sommerferien 2017 vorliegen.

Ansprechpersonen:

Stadtrat Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. April 2017

Museumskommission gewählt

Der Stadtrat wählte als Mitglieder der Museumskommission für die Amtsdauer 2017-2020 die folgenden Personen: Den Vorsitz übernimmt von Amtes wegen Stadtrat Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent. Weitere Mitglieder von Amtes wegen sind Dr. Katharina Epprecht, Museumsdirektorin und Stadtschreiber Christian Schneider (Aktuar). Die übrigen Mitglieder sind Dr. Babis Bistolas, Naturforschende Gesellschaft, Dr. Roland Hofer, Kulturbeauftragter des Kantons Schaffhausen, Valentin Homberger, Pro luliomago, Stephan Kuhn, Kunstverein, Corinna Peyer, Peyersche Tobias Stimmer-Stiftung, Dr. Hortensia von Roda, Sturzenegger Stiftung, Dr. René Specht, Historischer Verein, Dr. Jakob Walter, Naturforschende Gesellschaft, Matthias Wohlgemuth, Kunstfreunde und Marlise Wunderli, Museumsverein.


Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. April 2017

Abstimmung über die Volksinitiative der Aktion Rhy im September

An seiner Sitzung vom 7. März 2017 hat der Grosse Stadtrat beschlossen, die Volksinitiative der Aktion Rhy "Bootsliegeplätze fifty-fifty - Für Ruhe und Erholung am Rhein" den Stimmberechtigten ohne Gegenvorschlag und mit dem Antrag auf Annahme zur Abstimmung zu unterbreiten. Mit der Initiative soll in der Stadtverfassung verankert werden, dass die Bootsliegeplätze der Stadt Schaffhausen am Rhein je hälftig für Boot mit und Boote ohne Motor zur Verfügung stehen. Der Stadtrat setzt die Volksabstimmung auf den 24. September 2017 fest.

Am gleichen Abstimmungswochenende wird auf Bundesebene über den Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit", die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie - falls das Referendum zustande kommt - das Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgestimmt. Die kantonalen Vorlagen stehen noch nicht fest.

 

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. April 2017

Legislaturschwerpunkte des Stadtrates 2017 - 2020

Schaffhausen ist eine dynamische und lebendige Stadt und das soll auch so bleiben. „Üsi Stadt in Bewegig“ heisst deshalb der Leitsatz für die neue Legislaturperiode. Die Legislaturziele 2017 - 2020 zeigen die in den kommenden Jahren angestrebten Entwicklungen, Veränderungen und Verbesserungen in der Stadt.

Neben dem Leitsatz „Üsi Stadt in Bewegig“ orientiert sich der Stadtrat an drei Leitgedanken:

Schaffhausen bietet mehr.  Denn Schaffhausen vereint viele Vorzüge auf sich: ein vielfältiges und für die Grösse der Stadt umfassendes Angebot, aber auch die Vorteile kurzer Wege, naher Erholungsräume und günstigen Wohnraum.

Schaffhausen arbeitet zusammen. Wirtschaft, Gesellschaft und Politik treten unkompliziert und schnell in Kontakt, man kennt sich persönlich und arbeitet zusammen.

Schaffhausen entwickelt sich. Zahlreiche wichtige Projekte sind in der Umsetzung, Firmen werden angesiedelt, Areale umgenutzt.

Die Legislaturziele orientieren sich am städtischen Leitbild mit sieben Themenbereichen:

Leben und Wohnen
Der Stadtrat will wichtige städtische Areale und Liegenschaften entwickeln und ihr Potenzial bestmöglich ausschöpfen. Beim Kammgarnareal und dem Stadthausgeviert sowie dem Hotel Tanne wurde mit der Projektarbeit bereits gestartet, auf dem Kirchhofareal erfolgt ein erster Schritt mit der Einweihung des Familienzentrums im Frühsommer. In der Wohnraumentwicklung strebt der Stadtrat weiterhin ein moderates Wachstum unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte an. Die Altstadt soll ein lebendiges Zentrum belieben. Der Stadtrat will deshalb unter anderem öffentliche Räume und Plätze aufwerten und die Rahmenbedingungen für Gastronomiebetriebe verbessern. Auch öffentliche Freiräume sollen weiterentwickelt und aufgewertet werden. Quartiertreffpunkte und ein Konzept für Freiwilligenarbeit sollen dazu beitragen, dass die Quartiere lebendig und attraktiv bleiben und das generationen- und kulturübergreifende Zusammenleben unterstützen.

Wirtschaft und Arbeit
Die Stadt will ein attraktiver Standort für Wirtschaft und Tourismus bleiben. Durch eine aktive Bodenpolitik soll die Ansiedlung von Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben gezielt gefördert werden. In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung und dem Kanton werden bestehende Unternehmen gepflegt, touristische Angebote werden in Zusammenarbeit mit Partnern besser vermarktet. Unternutzte oder brachliegende Gewerbe- und Industrieareale werden entwickelt und stehen für neue Nutzungen zur Verfügung.

Bildung
Im Bereich Bildung hat sich der Stadtrat zum Ziel gesetzt, Schulhausbauten und ihre Aussenräume an die Anforderungen eines zeitgemässen Schulbetriebs anzupassen. Projekte wie der Neubau des Doppelkindergartens Herblingen und der Ergänzungsbau des Schulhauses Breite werden bereits realisiert. Das Neubauprojekt Turnhalle Steig soll umgesetzt und ein Konzept für die Umnutzung der Bachturnhalle erstellt werden. Auch wird die Schulraumplanung 2018-2027 erarbeitet. Die Volksschule muss weiterhin ein hohes Bildungsniveau sicherstellen. Dies gehört zu den wichtigen Standortfaktoren einer Stadt. Der Lehrplan 21 soll eingeführt und das Modell Vorsteher + ausgewertet werden. Die Massnahmen zur frühen Förderung werden weiter umgesetzt. Die Lehrpersonen sollen unter optimalen Rahmenbedingungen unterrichten können.

Gesellschaft und Sicherheit
Die Stadt will die familien- und schulergänzenden Betreuungsangebote weiter ausbauen, die Leitlinien für eine „kinder- und jugendgerechte Stadt“ umsetzen und das Familienzentrum aufbauen. Ältere Menschen sollen in ihrer Autonomie gefördert und in die Gestaltung des städtischen Lebens miteinbezogen werden. Damit sie länger zu Hause leben können, werden ambulante Angebote weiter gestärkt und das Programm „altersfreundliche“ Quartiere weitergeführt. Die bauliche Infrastruktur in den Alterszentren wird an moderne Bedürfnisse angepasst.

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen sorgt die Stadt für die Sicherheit. Die bürgernahe Stadtpolizei soll weiterentwickelt und ein gemeinsamer Polizeiposten mit der Schaffhauser Polizei in der Altstadt sichergestellt werden.

Kultur, Sport und Freizeit
Die Stadt will die Sport- und Freizeitinfrastruktur ausbauen und bekennt sich zu einem vielfältigen Kulturangebot. Kulturpolitik und -förderung folgen klar definierten Strategien. Die Erholungsräume am Rhein sollen weiter aufgewertet werden. Die Neugestaltung der Rheinuferstrasse und das neue Betriebskonzept für die Rhybadi werden umgesetzt.

Umwelt, Verkehr und Energie
Die Verkehrsinfrastruktur gewährleistet auch in Zukunft eine sichere und nachhaltige Erschliessung. Das städtische Gesamtverkehrskonzept als Grundlage für eine gesamtheitliche Mobilitätsplanung wird weiterentwickelt. Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm sollen schrittweise realisiert werden. Im Bereich Entsorgung soll ein Gesamtkonzept für die Abfallsammlung erarbeitet und die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden geprüft werden. Für die Abfallentsorgung in der KBA Hard soll mit dem Kläranlagenverband und in Abstimmung mit der kantonalen Abfallplanung eine Strategie entwickelt werden. Zudem werden die Grundlagen für den Werterhalt der Stadtentwässerung erarbeitet.

Im Bereich öffentlicher Verkehr ist die Zusammenführung von VBSH und RVSH geplant. Bei den Stadtbussen sollen neue Antriebsarten etabliert und das ÖV-Angebot in Herblingen ausgebaut werden.

Eine umweltgerechte und wirtschaftliche Energieversorgung sowie eine effiziente Energienutzung tragen zur Erreichung der übergeordneten Klimaziele bei. Unter anderem sollen deshalb die Nutzung erneuerbarer Energien ausgebaut werden, die Eigner- und Unternehmensstrategie SH POWER verabschiedet und der Energierichtplan verabschiedet und umgesetzt werden. Auch will die Stadt die Chancen der Elektromobilität nutzen.

Personal, Verwaltung und Finanzen
Die Stadt will eine attraktive Arbeitgeberin bleiben, die ihre Mitarbeitenden fördert und in ihrer Laufbahn unterstützt. Weiter setzt sich die Stadt auch in Zukunft zum Ziel, mit ihren Mitteln haushälterisch umzugehen und finanziell leistungs- und handlungsfähig zu bleiben. Die Stadtverwaltung nutzt moderne Technologien und optimiert Prozesse und Strukturen. Beispielsweise sollen Lean Management und Projektmanagement- Methodik etabliert werden.

Die Legislaturschwerpunkte werden auf der städtischen Website publiziert.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Simon Stocker, Vizepräsident
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. April 2017

Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Impuls gewählt

Der Stadtrat hat für die Amtsperiode  2017- 2020 folgende Personen als Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Impuls gewählt:

Präsident: Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent Stadt Schaffhausen

Vizepräsident: Daniel Sattler, Sekretär des Volkswirtschaftsdepartements, Kanton Schaffhausen

Mitglieder:
Franziska Brenn, Gemeinderätin Neuhausen am Rheinfall
Bruno Bischof, Sozialversicherungsamt Kanton Schaffhausen
Ralph Kolb, Zentralverwaltung Stadt Schaffhausen
Nella Marin, Arbeitnehmerorganisation (vpod)
Daniel Schär, Arbeitslosenkasse SVA Kanton Schaffhausen
Beat Schmocker, Bereich Soziales Stadt Schaffhausen
Frank Wentzler, lndustrievereinigung Schaffhausen (CEO ABB und CMC)
Helena Eggli, Wallenrütistrasse 10, 8234 Stetten

Die Stiftung Impuls unterstützt Stellensuchende beim Erhalten und Verbessern ihrer beruflichen Qualifikationen.


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. April 2017

Mehr ÖV für Herblingen: Vorlage liegt bei Grossem Stadtrat

Die Verwaltungskommission und der Stadtrat haben der Vorlage zur Erweiterung des Liniennetzes der VBSH in Herblingen zugestimmt. Für das neue Konzept ist der Bau eines Buswendeplatzes und einer Busschleuse im Brüel notwendig. Der Betrieb verursacht jährliche Bruttokosten von 985‘000 Franken. Als nächstes wird die entsprechende Vorlage des Stadtrats im Grossen Stadtrat beraten.

Wie bereits am 3. März 2017 kommuniziert, plant die Stadt die Erweiterung des VBSH-Liniennetzes in Herblingen. Die Linie 5 wird bis zum Gründliacker an der Thayngerstrasse verlängert. Die neue Linie 9 verbindet den Ebnat mit dem Stadion, der S-Bahn-Station und dem Einkaufszentrum Herblingen. Damit soll das stark wachsende Quartier Herblingen besser an den öffentlichen Verkehr angeschlossen werden.

Die Verwaltungskommission der Verkehrsbetriebe hat der Vorlage einstimmig zugestimmt. In der vom Stadtrat verabschiedeten Vorlage sind die geplanten Taktzeiten, die Kosten, die baulichen Massnahmen und die Termine detailliert beschrieben.

Die Linie 5 wird unverändert während der Hauptverkehrszeiten mit einem 10-Minuten-Takt bedient, am Abend und am Wochenende mit einem 20-Minuten-Takt. Auf Linie 6 kann künftig ein gleichmässigerer und damit kundenfreundlicherer Takt angeboten werden: Während der Hauptverkehrszeiten wird werktags der 10-Minuten-Takt angeboten; in den Nebenverkehrszeiten ein 15-Minuten-Takt. Im Abendverkehr und an Sonntagen verkehrt die Linie 6 alle 20 Minuten. Die Linie 9 wird vorerst nur an Werktagen zu den Büro- und Ladenöffnungszeiten verkehren. Am Wochenende und abends verkehrt die Linie 9 verkürzt bis Kinepolis – analog dem heutigen Angebot des Kinobusses.

Im Rahmen der Umsetzung sind Infrastrukturbauten wie Haltestellen, Bushäuschen, ein Buswendeplatz und Haltekanten notwendig. Um das Anfahren der Haltestelle Herblingen Post stadteinwärts gewährleisten zu können, wird aufgrund der Kurvengeometrie die Öffnung der Strasse «Im Brüel» für den Bus in einer Richtung benötigt. Für die Erstellung des Buswendeplatzes «Gründliacker» ist eine Umzonung notwendig. Die dazu notwendige Zonenplanrevision wird dem Grossen Stadtrat im Rahmen der Vorlage beantragt.

Das neue Konzept verursacht einmalige bauliche Investitionskosten von rund 1.2 Millionen Franken. Für diese wird im Rahmen des Agglomerationsprogrammes I eine Mitfinanzierung von Bund und Kanton beantragt. Für Investitionen bei den VBSH (zwei zusätzliche Busse, Haltestelleninfrastruktur) ist ein Kredit in der Höhe von 795‘000 Franken notwendig. Für den Betrieb fallen jährliche Brutto-Mehrkosten von 985‘000 Franken an, wovon 570‘000 Franken in Form von Abgeltungen von der Stadt Schaffhausen getragen werden.

Da die wiederkehrenden Kosten sowie die einmaligen Investitionskosten über den Schwellenwerten für das obligatorische Referendum liegen, wird eine Volksabstimmung notwendig. Die Volksabstimmung ist für November 2017 vorgesehen.

Die Einführung der geplanten Erweiterung wird auf den Fahrplanwechsel 2018 angestrebt. Aufgrund des engen Terminplanes, der baulichen Massnahmen (Bewilligungs- und Einwendungsverfahren) sowie der Gesuchsprüfung beim Bund (Agglomerationsprogramm) kann zum heutigen Zeitpunkt noch keine gesicherte Aussage gemacht werden, ob die Einführung auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2018 möglich ist, oder die Einführung um ein Jahr auf Dezember 2019 verschoben werden muss.

Die Vorlage geht nun zur Beratung in den Grossen Stadtrat und ist ab sofort einsehbar:

Link zur Vorlage „Mehr ÖV für Herblingen“

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Telefon mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Bruno Schwager, Direktor Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Telefon: +41 52 644 20 10
Telefon mobil: +41 79 512 41 18
E-Mail: bruno.schwager(at)vbsh.ch


Website Stadt Schaffhausen: www.stadt-schaffhausen.ch
Website Verkehrsbetriebe Schaffhausen: www.vbsh.ch

Medienmitteilung vom 6. April 2017

Schulhaus Alpenblick: Auftrag für externe Abklärung

Auf Ersuchen des Stadtrates stimmt der Stadtschulrat einer neutralen externen Abklärung der teilweise widersprüchlichen Darstellungen im Zusammenhang mit den Geschehnissen im Fall Alpenblick zu. Er hat den Stadtrat ermächtigt, eine neutrale externe Fachperson zu bestimmen und mit den Abklärungen zu beauftragen.

Nach Vorliegen des Berichts wird der Stadtschulrat falls nötig Massnahmen vorsehen oder andernfalls den Fall abschliessen. Die Öffentlichkeit wird über die Ergebnisse der Abklärungen informiert.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Stadtrat
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Katrin Huber, Präsidentin Stadtschulrat
Telefon: +41 52 632 54 39
E-Mail: katrin.huberott(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5.April 2017

Durchfahrt Bachstrasse erschwert

 

Die Bachstrasse im Abschnitt vom Gerberplatz bis zur Rheinuferstrasse ist in einem schlechten Zustand und muss instand gestellt werden. Diese Instandstellung erfolgt im Zusammenhang mit der Neugestaltung Rheinuferstrasse. In die Bauarbeiten einbezogen wird auch die Moserstrasse von der Goldsteinstrasse bis zur Bachstrasse.

Es werden die Werkleitungen ersetzt sowie die Abdichtung des Gerberbaches und die Beläge erneuert. Weiter werden kleinere geometrische Anpassungen und Verbesserungen für den Fuss- und Radverkehr vorgenommen. Die Lichtsignalanlagen am Knoten Moosente und Platte werden ebenfalls ersetzt.

Baustart ist der 10. April 2017. Die Bauarbeiten dauern bis ca. Ende Oktober 2017. Abschlussarbeiten wie der Einbau des Deckbelags erfolgt dann im Frühjahr 2018. Da es sich bei der Bachstrasse um eine der meistbefahrenden Stadtstrassen handelt, die zudem bei geschlossenem Fäsenstaubtunnel als Ausweichroute freizuhalten ist, sind die Bauphasen so ausgelegt, dass die Bachstrasse immer zumindest einspurig befahrbar bleibt. Reisenden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Speziellen mit den Linien der VBSH 5/8, der RVSH Linie 25 und dem Postauto Linie 630 / 634 wird empfohlen, genügend Reisezeit einzuberechnen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Bauphasen an der Bachstrasse sowie andere aktuelle Meldungen im Zusammenhang mit grossen Baustellen, finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt unter Verwaltung/Baureferat/Tiefbau und Entsorgung.
http://www.stadt-schaffhausen.ch/?id=3526

 

Ansprechperson:

Rolf Armbruster, Abteilungsleiter Tiefbauten
Telefon: +41 52 632 53 51
E-Mail: rolf.armbruster(at)stsh.ch

 

An der Bachstrasse sind im unteren Teil umfangreiche Bauarbeiten notwendig. Die Durchfahrt ist deswegen vom 10. April bis voraussichtlich Ende Oktober 2017 erschwert.

Medienmitteilung vom 5. April 2017

Wahl- und Abstimmungsversäumnisse 2016

 

Die Qualitätsprobleme im Druck konnten ab der folgenden Abstimmung komplett behoben werden und die KSD ist nun in der Lage, sämtliche angelieferte Stimmausweise fehlerfrei einscannen zu können.

Die Stadt Schaffhausen und die KSD entschuldigen sich bei den Betroffenen für die Umstände.


Ansprechpersonen:

Titus Fleck, Leiter Application & eGovernment Services
Telefon: +41 52 632 70 52
E-Mail: titus.fleck(at)ksd.ch

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin i.V.
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Ab 1. Januar 2016 gelten für Wahl- und Abstimmungssendungen neue Vorgaben der Post. Dafür musste sowohl der Stimmausweis wie auch das Stimmcouvert angepasst werden. Bei der Erstellung des neuen Stimmausweises wurde neben inhaltlichen Korrekturen durch die Stadt Schaffhausen auch die Optimierung für das Wiedereinlesen der zurückerhaltenen Stimmausweise mittels eines Barcodes realisiert. Dieser Barcode dient zur Identifikation des Abstimmungsdatums und der stimmpflichtigen Person. Durch den Einsatz eines Barcodes (früher Texterkennung) kann der Rückleseprozess bei KSD um ein Vielfaches schneller realisiert werden. Beim Rückleseprozess der Stimmausweise der April-Abstimmung gab es infolge Qualitätsmängel beim Druck des durch KSD beauftragten externen Dienstleisters Probleme beim Einlesen des Barcodes, was eine zuverlässige Inrechnungstellung der Abstimmungsversäumnisse verhinderte. In Absprache mit der KSD wird die Fakturierung für die April-Abstimmung 2016 deshalb erst mit der Rechnung für die Abstimmungsversäumnisse 2017 erfolgen. Betroffen sind rund 5400 Personen, welche die Abstimmung versäumt hatten. Auf einen erneuten Versand von Rechnungen in diesem Jahr wird verzichtet, um einen zusätzlichen Aufwand sowohl für die Stimmberechtigten wie auch die Verwaltung zu vermeiden.

Medienmitteilung vom 23. März 2017

Erkenntnisse Schulhaus Alpenblick: Keine Radikalisierung und keine Gewalt

 

 

Ansprechperson:

Katrin Huber, Präsidentin des Stadtschulrates
Telefon: +41 52 632 54 39

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde in den lokalen Medien und auf Plattformen der sozialen Medien die Vermutung geäussert, es gebe im Schulhaus Alpenblick grössere Probleme mit Schülern mit muslimischem Hintergrund. Der Stadtschulrat hat heute gemeinsam mit dem Lehrerteam des Schulhauses Alpenblick die Öffentlichkeit über die Situation informiert.Im vergangenen Spätsommer wurde die Lehrerschaft im Schulhaus Alpenblick auf eine muslimische Familie aufmerksam, die sich öfters auf dem Schulareal blicken liess, und deren Verhalten den Lehrpersonen sonderbar vorkam. Die Lehrpersonen teilten daraufhin ihre Beobachtungen der zuständigen Stadtschulrätin mit. Gemeinsam mit dem zuständigen Experten der Schaffhauser Polizei wurden die Beobachtungen erörtert und es wurde festgestellt, dass kein Handlungsbedarf besteht, da die Familie sich zu jeder Zeit respektvoll und korrekt verhalten hat. Insbesondere gibt und gab es keinerlei Anhaltspunkte für Radikalisierungen oder Gewaltbereitschaft.Die Zusammenarbeit mit der betroffenen Familie funktioniert reibungslos und ist von beiden Seiten respektvoll. Die Lehrpersonen fühlen sich in keiner Weise bedroht. Neben dem Unterrichten gehört es zur professionellen Arbeitsweise einer Lehrperson, Veränderungen von Schülerinnen und Schülern zu beobachten und bei Bedarf zu handeln. Die Lehrerschaft ist in Bezug auf mögliche Radikalisierungstendenzen sensibilisiert und nimmt das Verhalten ihrer Schülerinnen und Schüler sowie des Umfeldes aufmerksam wahr. In sensiblen Situationen suchen die Lehrpersonen bei Bedarf den Austausch mit Eltern, dem Team, Sozialarbeitern oder weiteren Fachpersonen. Der Einbezug von Fachpersonen ist klar geregelt und richtet sich nach der Art des Vorfalles.

Medienmitteilung vom 16. März 2017

Leiter Stadtplanung nimmt neue Herausforderung an

 

Der Leiter der Stadtplanung, Jens Mark Andersen, nimmt per 1. Oktober 2017 eine neue Herausforderung an. Er ist vom Winterthurer Stadtrat zum neuen Stadtbaumeister gewählt worden. Ab dem 1. Oktober 2017 wird er als Leiter des Amtes für Städtebau für die Abteilungen Raumplanung, Städtebau, Denkmalpflege sowie städtische Hochbauten zuständig sein.

Jens Mark Andersen ist seit 7 Jahren im Baureferat der Stadt Schaffhausen tätig und hat 2014 die Leitung der Stadtplanung übernommen. Unter seiner Leitung etablierte sich die Stadtplanung als interdisziplinär arbeitender Bereich. Die integrierten Fachstellen Städtebau, Raumplanung, Umwelt und Energie, Lärm und GIS sowie Denkmalpflege bearbeiten ein breites Aufgabenfeld.

Die Leitung der Stadtplanung der Stadt Schaffhausen wird so bald wie möglich wieder besetzt. Der Stadtrat bedauert sehr, dass Jens Mark Andersen die Stadt Schaffhausen verlässt und dankt ihm bereits jetzt für seine wertvolle Arbeit im Dienste der Stadt.

 

Ansprechpersonen:

 

Katrin Bernath, Baureferentin

Telefon: +41 52 632 52 13

E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

 

Jens Mark Andersen, Leiter Stadtplanung

Telefon: +41 52 632 53 81

E-Mail: jens.andersen@stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. März 2017

Baurechtsvergabe Hohberg

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat die Vorlage zur Baurechtsvergabe der Parzelle Hohberg. Auf dem Areal, das eine Fläche von 4353 Quadratmetern umfasst, sollen 17 Wohneinheiten in verschiedenen Grössen entstehen.

Der Grosse Stadtrat hat dem Vorgehen zur Vergabe des Grundstücks „Hohberg“ am 31. März 2015 zugestimmt. Anschliessend hat der Stadtrat einen Studienwettbewerb für die Vergabe im Baurecht gemäss den entsprechenden Bedingungen durchgeführt. Mit seiner Vorlage beantragt der Stadtrat nun die Baurechtsvergabe zu den im Wettbewerbsverfahren definierten Konditionen.

Das Siegerprojekt „Caran D`Ache“ stammt von der Baugesellschaft Hohberg bestehend aus der ‚Leu Rüsi Bau AG‘ aus Hemmental und dem Architekturbüro ‚Neustadt Architekten GmbH‘ aus Schaffhausen. Das Projekt überzeugte das Beurteilungsgremium durch seine Qualitäten in städtebaulicher Sicht sowie dadurch, dass sich die geplanten Bauten harmonisch zwischen den Nachbarbauten einfügen. Weiter überzeugt der Wettbewerbsbeitrag durch seine sozialräumliche Qualität und zeigt eine beispielhafte Umsetzung der Zielsetzungen bezüglich Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.

Die Baurechtsvergabe führt zu jährlichen Erträgen für die Stadt von rund 40‘000 Franken. Diese werden dem Wohnraumentwicklungsfonds gutgeschrieben.

Ab sofort ist in den Räumlichkeiten der Stadtplanung im Schulhaus am Kirchhofplatz 19, 2.OG, eine Ausstellung zum Projekt zu sehen. Die Ausstellung kann zu den Büroöffnungszeiten oder nach Absprache mit der Stadtplanung besucht werden. Sie dauert bis zum 31. Mai 2017.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. Februar 2017

Vorfälle im Bachschulhaus

 

Aufgrund des grossen Medieninteresses und Rückmeldungen von besorgten Eltern haben sich der Stadtschulrat als zuständige Behörde und der Stadtrat heute selber an die Medien gewandt, um die bisher bekannten Fakten zu kommunizieren.

 

Zu den Vorwürfen in den Medien und aus politischen Kreisen, an Schaffhauser Schulen käme es zu Gewalttätigkeiten und Bedrohungen, denen die Behörden lange Zeit untätig zugeschaut hätten, nahmen die Präsidentin des Stadtschulrates Katrin Huber, der für das betroffene Bachschulhaus zuständige Stadtschulrat Ernst Yak Sulzberger und von Seiten der Stadt Bildungsreferent Dr. Raphaël Rohner heute vor den Medien Stellung.

 

Sie betonten, dass es sich bei den aktuell in den Medien geschilderten Vorfällen um einen einzelnen Schüler am Bachschulhaus handle, der durch unpassendes und gewaltbereites Benehmen aufgefallen war. Solche Fälle gebe es immer wieder, es liege aktuell keine Häufung von Gewalt an Schulen vor. Der betreffende Schüler am Bachschulhaus soll Mitschülerinnen und Mitschüler belästigt und geschlagen und Lehrpersonen bedroht haben.

 

Von den geschilderten Vorfällen erfuhr die Präsidentin des Stadtschulrates Katrin Huber erstmals im Dezember, worauf sie die nötigen Schritte einleitete. Vorgesehen sind für einen solchen Fall zunächst Gespräche und Verwarnungen an die Adresse des Schülers sowie Elterngespräche und je nach Situation der Beizug der Schulsozialarbeit und von Fachstellen.

 

Der zuständige Stadtschulrat Ernst Yak Sulzberger, der sein Amt erst am 1. Januar 2017 angetreten hatte, erfuhr an seinem ersten Routinebesuch im Schulhaus am 17. Januar, dass dort ein Schüler für Unfrieden und Angst sorge und nahm sich unverzüglich der Sache an.

 

In der darauffolgenden Woche häuften sich die Ereignisse, bei denen der betroffene Schüler sich aggressiv gegenüber Mitschülern und Lehrer verhielt. Die Unsicherheit und Angst unter den Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern nahmen massiv zu. Gerüchte, der betroffene Schüler habe Mitschüler oder Lehrpersonen mit dem Messer bedroht, liessen sich aber nicht verifizieren. Ein Schüler erklärte schliesslich, der betroffene Schüler habe ihm ein kleines Küchenmesser gezeigt, das er bei sich trug.

 

Ob ein strafbares Verhalten vorliegt, klärt derzeit die Schaffhauser Polizei, bei der eine entsprechende Anzeige einging.

 

Am 26. Januar 2017 fand sodann ein Gespräch mit den Eltern in den Räumen des Schulamtes statt, wozu, weil die Situation sich nicht einschätzen liess, als Vorsichtsmassnahme zwei Polizisten der Schaffhauser Polizei beigezogen wurden. Ihr Einsatz war aber nicht nötig, denn das Elterngespräch verlief ruhig und konstruktiv.

 

Um wieder Ruhe und Frieden ins Schulhaus zu bringen, wurde der betroffene Schüler per sofort vom Unterricht suspendiert und erhielt Arealverbot. Die beiden Massnahmen wurden bis nach den unmittelbar bevorstehenden Sportferien verlängert und gelten bis heute.

 

Mittlerweile fanden zahlreiche weitere Gespräche sowohl im Stadtschulrat, als auch mit den Fachleuten der Kriseninterventionsgruppe des Kantons und dem Lehrerteam statt. Der Schüler erhielt diverse Auflagen, z.B. sich von Fachpersonen befragen und untersuchen zu lassen. Er muss sich regelmässig auf dem Schulamt melden und erhält dort von den Lehrpersonen zusammengestellte Hausaufgaben, die er nach Erledigung retournieren muss. Er hält bisher alle diese Vorlagen ein und zeigt sich einsichtig und kooperativ.

 

Katrin Huber betonte aber, dass dies keine dauerhafte Lösung sei. Der Schüler ist noch schulpflichtig, hat ein Recht auf Bildung und darf von Gesetzes wegen nicht auf Dauer vom Unterricht ferngehalten werden. Es werden nun verschiedene Schritte und Massnahmen geprüft, um den Schüler nach einem vorübergehenden Time Out mit fachlicher Unterstützung wieder in eine Regelschule zu integrieren. Der Schüler wird aber mit Sicherheit nicht mehr ins Bachschulhaus zurückkehren.

Ansprechperson:

 

Katrin Huber, Präsidentin des Stadtschulrates

Telefon: +41 52 632 54 39

E-Mail: katrin.HuberOtt@stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Februar

Stadion LIPO Park Schaffhausen: Grünes Licht für Eröffnungsspiel

 

Das Eröffnungsspiel des FC Schaffhausen gegen den FC Winterthur kann stattfinden. In einem Kraftakt aller Beteiligten konnten die notwendigen Konzepte, Massnahmen und Bewilligungen rechtzeitig erarbeitet werden.

 

Im komplexen Bewilligungsprozess rund um das Stadion "LIPO Park Schaffhausen" kann der Stadtrat grünes Licht geben. Bis zum Eröffnungsspiel am 25. Februar werden die notwendigen Sicherheitsmassnahmen umgesetzt sein. In den letzten Wochen arbeiteten alle beteiligten Parteien unter Hochdruck an einer Lösung. Die Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Sicherheitskonzepte und des Verkehrskonzepts hatte mehr Zeit benötigt als von der Bauherrschaft kalkuliert.

 

Eine zentrale Voraussetzung für den Spielbetrieb im Stadion ist, dass die Sicherheit der Besuchenden gewährleistet ist. Dazu wurde ein Sicherheitskonzept für das Stadion sowie ein Sicherheitskonzept für die An- und Abreise der Besuchenden für die Bahnstation Herblingen erarbeitet. Die darin vorgesehenen Massnahmen wurden von verschiedenen Stellen geprüft und bis auf einen Punkt umgesetzt. Der im Sicherheitskonzept vorgesehene Bau zusätzlicher Treppen an der Station Herblingen wird verschoben, da die dafür notwendigen Zustimmungen nicht mehr rechtzeitig möglich sind. Um den sicheren Personenfluss dennoch gewährleisten zu können, wird als Ersatzmassnahme

bis zur Fertigstellung der Treppen zusätzliches Sicherheitspersonal eingesetzt. Dieses gewährleistet, dass alle Fans, die mit dem Zug anreisen, den Bahnhof sicher verlassen bzw. bei der Abreise sicher auf den Zug kommen. Als wichtige bauliche Sicherheitsmassnahme gemäss Sicherheitskonzept wird ein Zaun auf beiden Seiten der Station verhindern, dass Zuschauer vom Stadion die Böschung hinunter auf die Geleise gelangen können.

 

 Der Stadtrat freut sich, dass der Stadioneröffnung, welche auch über die Stadt- und Kantonsgrenzen hinaus ihre Anerkennung findet, nun nichts mehr im Wege steht. Er möchte sich an dieser Stelle bei allen daran Beteiligten für ihr Engagement bedanken.

 

 

Ansprechperson:

 

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin

 

Telefon: +41 52 632 52 13 (telefonisch erreichbar heute von 13.30 - 15 Uhr)

E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 15. Februar 2017

Neue Eintrittspreise für die Rhybadi

 

Die Eintrittspreise der Rhybadi werden erstmals seit 2005 auf die Saison 2017 leicht erhöht. Gäste, welche nur das gastronomische Angebot nutzen, zahlen ganztags keinen Eintritt. Ein Vergleich mit anderen städtischen Fluss-Badeanstalten zeigt, dass die Eintrittspreise auch nach der Erhöhung zu den tiefsten der Schweiz gehören.

Die Eintrittspreise der Rhybadi wurden seit 2005 nicht mehr angepasst. Bereits bei der Pachtausschreibung im letzten Herbst hatte der Stadtrat festgehalten, dass die Preise für die Saison 2017 überprüft werden sollen. Bei der Überprüfung zeigte sich, dass eine moderate Erhöhung der Eintrittspreise im Vergleich mit anderen städtischen Flussbadeanstalten verträglich ist. Unter Berücksichtigung des Konzeptes des neuen Pächterteams ab 2017 und basierend auf dem Preisvergleich anderer Badeanstalten hat der Stadtrat nun die Preise neu festgesetzt. Die Einzeleintritte für Kinder werden von 1.50 auf 2.00 Franken und jene für Erwachsene von 3.00 auf 4.00 Franken angehoben. Die Abos für Kinder werden neu 30.00 statt bisher 25.00 Franken kosten und jene für Erwachsene statt bisher 50.00 neu 70.00 Franken kosten. AHV-Bezügerinnen und Bezüger profitieren nach wie vor von einem Sondertarif und bezahlen neu für das Jahresabo 50.00 Franken statt bisher 40.00 Franken.

Neu bezahlen Rhybadi-Gäste, die lediglich das gastronomische Angebot der Rhybadi nutzen, ganztags keinen Eintritt. So kann man in Zukunft beispielsweise in der Rhybadi Mittagessen oder ein Feierabend-Bier geniessen, ohne Eintritt zu bezahlen.

Mit der moderaten und auf das neue Konzept abgestimmten Preisanpassung möchte die Stadt dem neuen Pächterteam einen guten Start ermöglichen und gleichzeitig der Kostendeckungsgrad des Badebetriebs verbessern.

 

 

Ansprechpersonen:

 

Daniel Preisig, Finanzreferent

Telefon: +41 52 632 52 12

E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

 

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent

Telefon: +41 52 632 52 14

E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Februar 2017

Bericht des Stadtrats zu den pendenten Motionen und Postulaten

Der Stadtrat orientiert das Parlament in seiner Vorlage über den Stand der Bearbeitung von vier Motionen und vier Postulaten, für welche die Frist per Ende 2016 abgelaufen ist, sowie zu drei Postulaten zur Abfallentsorgung.


Jährlich erstattet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat Bericht über den Stand der Bearbeitung der Motionen und Postulate. Bei vier Motionen und vier Postulaten ist die Frist Ende 2016 abgelaufen. Für vier Motionen und zwei Postulate werden Fristverlängerungen und für zwei Postulate werden Abschreibungen beantragt. Für die drei Postulate zur Abfallentsorgung wird einheitlich eine Fristverlängerung auf den 31. Dezember 2018 beantragt. Zudem wird beantragt, das Postulat der GPK "Wirksames Projektcontrolling zur Verhinderung von Kostenüberschreitungen" als erfüllt abzuschreiben.

Für die Motionen Thomas Neukomm "Gestaltung des öffentlichen Raums", Dr. Raphaël Rohner "Sport- und Freizeitanlagenkonzept für die Stadt Schaffhausen" und Walter Hotz "Öffentlichkeitsprinzip in der Stadtschaffhauser Verwaltung" werden Fristverlängerungen beantragt. Für die Motion Walter Hotz wurde dem Grossen Stadtrat der Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips unterbreitet, der derzeit in einer Spezialkommission behandelt wird.

Für die Postulate Res Hauser "Taxiverordnung durchsetzen, ändern oder abschaffen", Daniel Preisig betreffend "Entwicklungsstrategie für die Stadt Schaffhausen" sowie Martin Egger "Schluss mit staatlicher Finanzierung privater Hobbys und Prüfung nachhaltiger Nutzung des Kammgarnareals" werden Fristverlängerungen beantragt.

Für die Postulate Hermann Schlatter "Kostendeckende Abfallentsorgung", Till Hardmeier "Optimierungsmöglichkeiten bei der Abfallentsorgung" und Daniel Böhringer "Optimierungsmöglichkeiten bei der Abfalltrennung" wird eine Fristverlängerung auf den 31. Dezember 2018 beantragt.

Das Postulat Beat Brunner "Bereitstellung von Carparkplätzen für die Reisecarunternehmen" sowie die Motion Christian Hablützel "Konferenz zum Widerstand gegen das Endlager von hoch radioaktivem Sondermüll Benken" sollen als erledigt abgeschrieben werden.

Laut Geschäftsordnung des Grossen Stadtrates ist der Stadtrat verpflichtet, dem Parlament jährlich Bericht über den Stand der pendenten Motionen und Postulate zu erstatten. Für überwiesene Motionen ist innerhalb von zwei Jahren, für Postulate innerhalb von einem Jahr eine Vorlage einzureichen. Ist dies nicht möglich, informiert der Stadtrat über den Stand der Bearbeitung und beantragt eine Fristverlängerung.

http://www.stadt-schaffhausen.ch/Vorlagen-2017.4709.0.html

 

Medienmitteilung vom 1. Februar 2017

Sperrung Tanne 7 wegen Baumfällung 

Die "Tanne" wird am Montag, 6. Februar wird die "Tanne" am gesamten Vormittag wegen einer Baumfällaktion gesperrt. Im Innenhof der städtischen Liegenschaft "Tanne 7" steht ein grosser Bergahorn. Der Gesundheitszustand dieses Baumes hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert, so dass er aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss.
Die Fällung gestaltet sich innerhalb der dicht stehenden Häuser spektakulär, da der gesamte Baum von Baumkletterern zerlegt und das Ast- und Stammholz mit einem grossen Pneukran über die Dächer abtransportiert werden muss. Die Stadt entschuldigt sich für die mit der Sperrung verbundenen Unannehmlichkeiten.

Ansprechperson:

Konrad Bruderhofer, Abteilungsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. Januar 2017

Neue Mitarbeitende in der Stadtkanzlei

Neuer Stabsleiter heisst Stefan Sigrist
Der Stadtrat hat Stefan Sigrist zum Stabsleiter Präsidialreferat gewählt. Er tritt seine 90-Prozent-Stelle am 1. Februar an. Stefan Sigrist wird einen Teil der Aufgaben des ehemaligen Leiters Controlling und Organisation übernehmen und den Stadtpräsidenten zudem in strategischen und operativen Aufgaben unterstützen.

Stefan Sigrist ist in Schaffhausen aufgewachsen und hat hier auch die Schulen besucht. Er erlangte 2010 einen Bachelor in Politikwissenschaft und Volkswirtschaft an der Ohio State Universität in den USA und 2012 einen Master im Bereich Internationale Beziehungen an der Bond Universität in Australien.
Seit 2012 ist er beim Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie tätig. Zunächst als Praktikant, dann als wissenschaftlicher Mitarbeiter und zuletzt als Teamleiter in der Abteilung Internationale Zusammenarbeit.

Bis 2012 war Stefan Sigrist erfolgreich in der Schweizer Nationalmannschaft der Schwimmer aktiv.

Laila Schlick wird Stadtratsweibelin
Die Stadt hat Laila Schlick zur Stadtratsweibelin gewählt. Sie tritt ihre Stelle am 1. Februar an. Zu ihren Aufgaben werden die Vorbereitungs- und Administrationsaufgaben für die Sitzungen des Grossen Stadtrates sowie die Teilnahme an den Sitzungen gehören. Auch wird sie die Abstimmungen und Wahlen in der Stadt Schaffhausen vorbereiten und den Stadtpräsidenten im traditionellen Ornat bei offiziellen Anlässen begleiten. Zudem unterstützt sie die Stadtkanzlei bei deren vielfältigen Aufgaben.

Laila Schlick ist in Schaffhausen aufgewachsen und hat hier auch die Schulen besucht. Nach ihrer Lehre als Kauffrau war sie in verschiedenen Funktionen bei einer Grossbank in Schaffhausen tätig, zuletzt als Direktionsassistentin im Privatkundenbereich. Nach einem längeren Auslandaufenthalt tritt sie nun ihre neue Stelle bei der Stadt an.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. Januar 2017

Städtische Mitarbeitende erhalten Beitrag an Kinderbetreuung
 
Die städtischen Mitarbeitenden erhalten ab 2018 einen Beitrag an die Kosten der ausserfamiliären Kinderbetreuung. Dies hat der Stadtrat beschlossen und in einer Vorlage an den Grossen Stadtrat ausformuliert. Das Parlament muss aber den dafür notwendigen jährlich wiederkehrenden Betrag noch genehmigen.

Der Stadtrat löst mit der Vorlage an den Grossen Stadtrat "Finanzieller Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung für städtische Mitarbeitende" ein Versprechen ein, das er im Zusammenhang mit dem Postulat "Mehr Frauen in die Chefetagen der Städtischen Verwaltung" von Christine Thommen, gegeben hatte. Das Postulat war vom Grossen Stadtrat am 27. November 2012 erheblich erklärt worden.

Ab 2018 erhalten alle städtischen Mitarbeitenden, einschliesslich Mitarbeitende der Verkehrsbetriebe und von SH POWER sowie alle nach Obligationenrecht Angestellte an die Kosten einer nachgewiesenen, professionellen Kinderbetreuung nach freier Wahl, unabhängig vom Wohnort, für ihre Klein-, Kindergarten- und Primarschulkinder einen Betrag von 20 Franken pro Betreuungstag und Kind. Der Stadtrat hält diese Umsetzung der Forderung für die einfachste und attraktivste Lösung, die zudem mit geringem administrativem Aufwand verbunden ist. Deshalb ist dieses Modell auch in der Privatwirtschaft verbreitet.

Stadt als familienfreundliche Arbeitgeberin

Die Stadt will sich mit dieser Massnahme als attraktive und familienfreundliche Arbeitgeberin positionieren, was der Stadtrat angesichts der demografischen Entwicklung, dem Fachkräftemangel und den eingeschränkten Möglichkeiten bei der Lohnentwicklung für die zukünftige Personalrekrutierung als wichtig und dringlich erachtet.

Für die Umsetzung der Massnahme muss das Personalreglement ergänzt sowie eine Richtlinie erlassen werden, welche die genauen Vollzugsbestimmungen enthält. Der Stadtrat rechnet mit jährlichen Kosten von maximal 250'000 Franken. Diese würden allerdings nur anfallen, wenn alle dazu berechtigten Mitarbeitenden ihren Anspruch auf die Unterstützung beantragen. Erfahrungsgemäss werden es aber nur die Hälfte bis zwei Drittel sein.

Der Stadtrat hat diese Massnahme zur besseren Positionierung der Stadt als familienfreundliche Arbeitgeberin aufgrund von Rückmeldungen aus einer Mitarbeiterbefragung entwickelt. Darin zeigte sich, dass bei der Verbesserung der ausserfamiliären Betreuungsmöglichkeiten das grösste Potenzial gesehen wurde.

 


Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. Januar 2017

Stadt will Beteiligung an Etawatt AG erhöhen

Um konkurrenzfähig zu bleiben und Marktchancen künftig besser nutzen zu können, will die Stadt über SH POWER ihre Beteiligung an der Etawatt AG mit einer Erhöhung des Aktienkapitals ausbauen. Dem Grossen Stadtrat wird eine entsprechende Vorlage unterbreitet.

Die Etawatt AG ist seit ihrer Gründung 1997 stark gewachsen. Das Unternehmen hat sich gut im Markt positioniert, das Geschäftsmodell ist erfolgreich. Seit 2008 ist das Stromversorgungsgesetz in Kraft und der Strommarkt ist teilweise geöffnet. Eine vollständige Strommarktöffnung ist geplant, aber derzeit noch aufgeschoben. Auch der Gasmarkt soll mittelfristig geöffnet werden. Diese Entwicklung hat die Geschäftsleitung und die Verwaltungskommission von SH POWER dazu veranlasst, die Strategie im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Etawatt AG zu überprüfen. Sie sind zum Schluss gelangt, dass die Etawatt AG für SH POWER im Umfeld geöffneter Energiemärkte von strategischer Bedeutung ist und auch künftig sein wird. Das Leistungsangebot der Etawatt AG entspricht einer bedeutenden Verlängerung der Wertschöpfungskette von SH POWER und schafft mit den typischerweise langen Vertragslaufzeiten beim Energiecontracting wertvolles Potenzial.

Zur Sicherung des eigenen Kerngeschäfts will SH POWER deshalb die städtische Beteiligung an der Etawatt AG erhöhen, um so

-  den Einfluss auf die Geschäftstätigkeit zu sichern und zu stärken.
- die Energielieferung an die Contractingkunden mit Vertragslaufzeiten von typischerweise 15 – 18 Jahren zu sichern.
-  die wegfallenden Gewinne aus dem Energiegeschäft mit Erträgen und Gewinnen aus dem Energiedienstleistungsgeschäft zu kompensieren.
-  die Umsetzung der durch Volksentscheide, Verfassung und Beschlüsse des Grossen Stadtrats geforderten nachhaltigen Energie- und Klimaschutzpolitik zu fördern.

Die Etawatt AG steht in Konkurrenz mit anderen Energieversorgern. Um in diesem stark umkämpften Markt die eigenen Chancen wahrnehmen zu kön¬nen und SH POWER zusätzliche Energielieferungen zu sichern, muss die Etawatt AG nach Ansicht der Geschäftsleitung und der Verwaltungskommission weiter wachsen können. Zur Finanzierung dieses Wachstums ist eine Stärkung der Eigenkapitalbasis nötig. SH POWER will deshalb durch eine Erhöhung des Aktienkapitals ihren Anteil an der Etawatt AG um rund 5 Prozent  - von derzeit 72.56 Prozent auf 77.46 Prozent - vergrössern. Die geplante Investition in die Kapitalerhöhung beläuft sich auf rund 1.8 Millionen Franken. Aufgrund des hohen Anteils von Erdgasanlagen im bestehenden Anlagenportfolio der Etawatt AG soll die Finanzierung der Erhöhung der Beteiligung von SH POWER an der Etawatt AG mit 1‘000‘800 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung der Gasversorgung Schaffhausen erfolgen, 799‘250 Franken sollen zu Lasten der Investitionsrechnung der Stromversorgung Schaffhausen gehen. Die Kapitalerhöhung untersteht nach Art. 25. lit. e der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum.

 

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. Januar 2017

Untersuchung von finanziellen Unregelmässigkeiten in der Einwohnerkontrolle

Aufgrund konkreter Verdachtsmomente für finanzielle Unregelmässigkeiten bei den Tagesabrechnungen der Einwohnerkontrolle der Stadt Schaffhausen hat der Stadtrat bei der Staatsanwaltschaft eine Meldung erstattet.
Angesichts des daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde der Leiter der Einwohnerkontrolle und des Bestattungsamtes freigestellt; bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Der Betrieb dieser Abteilungen bleibt im normalen Rahmen gewährleistet.
Während der Dauer der Untersuchung dürfen seitens der Stadt keine weiteren Angaben zum Fall gemacht werden. Diese Information der Öffentlichkeit wurde mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen.

Medienmitteilung vom 25. Januar 2017

Stadt präsentiert Freiraumstrategie

An einer Medienkonferenz präsentierte die Stadt heute ihre neue Freiraumstrategie. Schaffhausen soll auch in Zukunft grün und lebendig bleiben, dank grünen Quartieren, öffentlichen Freiräumen und nahen Erholungsmöglichkeiten in der Landschaft. Der im revidierten Raumplanungsgesetz stipulierte Auftrag, die bestehende Siedlungsfläche zu verdichten sowie die Bevölkerungszunahme, führen zu einem zunehmenden Druck auf die innerstädtischen Freiräume. Deshalb braucht es eine klare Strategie zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der städtischen Freiräume.
Detaillierte Informationen hier.


Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Tel: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch


Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Tel: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. Januar 2017

Stadt und Kunstverein streben eine konstruktive Zusammenarbeit an 

Die gute Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Akteure im Bereich der Kultur gehört zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren des attraktiven Kulturstandortes Schaffhausen. Der neue Bildungsreferent Stadtrat Raphaël Rohner, die Direktorin des Museums zu Allerheiligen Katharina Epprecht und der Präsident des Kunstvereins Schaffhausen Stephan Kuhn sind anlässlich einer ersten Zusammenkunft am 17. Januar 2017 übereingekommen, die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Kunstverein auf eine neue und konstruktive Grundlage zu stellen. Ziel ist es, in den kommenden Monaten gemeinsam eine neue Vereinbarung zu erarbeiten. Die Inhalte der Vereinbarung werden anlässlich eines Workshops diskutiert, bereinigt und anschliessend dem Stadtrat bzw. dem Vorstand des Kunstvereins zur Genehmigung vorgelegt. Die Öffentlichkeit wird hernach umfassend informiert.

Der Präsident des Kunstvereins, der Bildungsreferent und die Museumsdirektorin sind davon überzeugt, dass mit diesem einvernehmlich definierten Vorgehen eine solide Grundlage für eine partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit geschaffen werden kann.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Dr. Katharina Epprecht, Direktorin Museum zu Allerheiligen
Telefon: +41 52 633 07 67
E-Mail: katharina.epprecht(at)stsh.ch

Stephan Kuhn, Präsident Kunstverein Schaffhausen
Tel. +41 79 350 76 00
E-Mail: stephan.kuhn(at)stkag.ch

Medienmitteilung vom 23. Januar 2017

Stadt bekundet Interesse an EKS-Aktien

Nachdem bekannt geworden ist, dass die Axpo beabsichtigt, ihr Aktienpaket von 25 Prozent an der EKS AG zu veräussern, hat die Stadt, vertreten durch SH POWER, gegenüber der EKS AG ihr Kaufinteresse bekundet. Im Hinblick auf allfällige künftige Kooperationen von SH POWER mit der EKS AG könnte eine Beteiligung Sinn machen. Wie viele Aktien und zu welchem Preis diese übernommen werden könnten, wäre Gegenstand weiterer Abklärungen, falls die Axpo auf die Interessenbekundung eintreten wird. Je nach Volumen des Aktienpaketes würde gemäss den verfassungsrechtlichen Kompetenzen das Parlament oder das Volk letztlich über die Übernahme entscheiden.

 

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 20. Januar 2017

Beat Knecht wird neuer Bereichsleiter Bildung

Der Stadtrat hat Beat Knecht zum neuen Bereichsleiter Bildung der Stadt Schaffhausen gewählt. Beat Knecht ist 45 Jahre alt, Familienvater und kommt aus Beringen. Er ist ausgebildeter Sportlehrer ETHZ sowie Fachlehrer für Geographie und nicht textiles Werken auf der Sekundarstufe I und verfügt über eine abgeschlossene Schulleiterausbildung. Seit 25 Jahren ist Beat Knecht als Lehrer tätig, zurzeit an der Kantonsschule Frauenfeld. Seit 2015 ist er Mitglied der Schulbehörde in Beringen.

Beat Knecht tritt seine Stelle am 1. August 2017 an. Der Stadtrat freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit.

Foto Beat Knecht


Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Januar 2017

Personelle Änderungen im Rechtsdienst der Stadtkanzlei

Nach über 15 Jahren tritt Karin Sigrist-Steuri als Rechtsberaterin der Stadt Schaffhausen zurück, nachdem sie in Stein am Rhein in den Stadtrat gewählt wurde und an ihrem Wohnort auch weitere Aufgaben übernommen hat. Anfänglich war Karin Sigrist-Steuri bei der Stadt als Rechtsberaterin und Stellvertreterin des Stadtschreibers tätig, später hat sie ihr Pensum aus familiären Gründen auf 50 Prozent reduziert und war ganz als Rechtsberaterin im Einsatz. Der Stadtrat dankt ihr für ihr langjähriges erfolgreiches Engagement, unter anderem im Zusammenhang mit der Erarbeitung der neuen Stadtverfassung und verschiedener weiterer Erlasse.

Weiter hat Stadtschreiber Christian Schneider das Anliegen, nach Erreichen des 60. Altersjahres sein Pensum ab September 2017 zu reduzieren. Der Stadtrat respektiert diesen Wunsch. Christian Schneider wird weiterhin seine bisherigen Aufgaben für den Stadtrat erfüllen (Vorbereiten und Protokollieren der Stadtratssitzungen, Redaktion der Beschlüsse und Vorlagen des Stadtrates), die Aufgaben als Kontaktperson zum Büro des Grossen Stadtrates wahrnehmen und  die Stadtkanzlei und den Rechtsdienst leiten. Seine heutigen Sachbearbeitungsaufgaben im Bereich Rechtsdienst wird er hingegen abgeben. Sein neues Pensum wird 70 Prozent betragen. Die mit dem Austritt von Karin Sigrist-Steuri frei werdende Rechtsberatungsstelle wird deshalb mit 80-100 Prozent ausgeschrieben. Damit kann dem gestiegenen Bedarf an rechtlicher Unterstützung in der Stadtverwaltung Rechnung getragen werden.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Januar 2017


Neue Zusammensetzung des Bürgerrats

Der Stadtrat wählte die folgenden Personen aufgrund der Vorschläge aus der Fraktionspräsidentenkonferenz als Mitglieder des Bürgerrats für die Amtsperiode 2017 - 2020: Sergio Cossu (SP), Manuela De Ventura (AL), Herbert Distel (CVP), Dominique Gaido (parteilos), Susanne Kobler (SVP), Monika Lacher (SP), André Leder (SVP), Brigitte Oechslin (GLP), Ruth Rohner (FDP), Hermann Schlatter (SVP), Stephan Schlatter (FDP), Dr. Cornelia Stamm Hurter (SVP), Urs Tanner (SP), Emine Ülgen Kunz (AL), Ursula Vavassori (SP).
Der Bürgerrat entscheidet über die Bürgerrechtsgesuche und die Erteilung des Ehrenbürgerrechts der Stadt Schaffhausen.

 

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Januar 2017

Weihnachtsbaum wird weggeräumt

Der Weihnachtsbaum auf dem Fronwagplatz wird am Montag, 23. Januar um 8 Uhr von Grün Schaffhausen abgebaut. Die ca. 12 Meter hohe serbische Fichte wird mit einem Traktor abgeschleppt und landet schliesslich klein gehäckselt in einer Holzschnitzelanlage.

 

Ansprechperson:

André Moritz, Abteilungsleiter Wald Grün Schaffhausen
Telefon: + 41 52 632 54 04
E-Mail: andre.moritz(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Januar 2016

Budget 2017 der Stadt Schaffhausen in Kraft gesetzt

Am 3. Januar 2017 ist die Referendumsfrist gegen den Beschluss des Grossen Stadtrates vom 29. November 2016 über das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2017 unbenützt abgelaufen. Damit ist das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2017 einschliesslich Steuerfusssenkung um 1 Prozentpunkt auf neu 97% und Steuerrabatt von 2 Prozentpunkten in Kraft gesetzt.

 

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon: +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Januar 2016

Bevölkerungszahl erneut leicht gewachsen

Die Einwohnerzahl der Stadt Schaffhausen ist 2016 um 59 Personen auf 36'146 Einwohner gewachsen. Damit ist das Wachstum etwas geringer als im Vorjahr.

Die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen wuchs auch im vergangenen Jahr, allerdings weniger stark als 2015. Per 31. Dezember 2016 zählte die Stadt 36'146 Einwohnerinnen und Einwohner. Das entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 59 Personen.

Am 31. Dezember 2016 wohnten 18'521 Frauen und 17'625 Männer in der Stadt Schaffhausen. Der Frauenanteil nahm gegenüber dem Vorjahr um 26 Personen ab, derjenige der Männer stieg um 85. Von den niedergelassenen Personen waren 25'865 Schweizerbürger und 10‘281 ausländische Staatsbürger. Damit sank die Anzahl der Schweizerbürger gegenüber 2015 um 54 Personen, während die ausländische Bevölkerung um 113 Personen wuchs. Der Ausländeranteil beträgt neu 28.44 %. Wie bereits in den Vorjahren waren die Deutschen mit 2'237 Personen die grösste in der Stadt Schaffhausen wohnhafte Ausländergruppe, gefolgt von den Italienern mit 1'228 Personen. Die Verteilung der weiteren Nationen ist im Vergleich zum Vorjahr ungefähr gleich mit sehr kleinen Abweichungen.

Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Schaffhausen 347 Kinder geboren, 362 Personen sind 2016 gestorben. Die Zahl der Todesfälle liegt damit um 15 höher als die Zahl der Geburten. Es sind 115 mehr Schweizer Bürger verstorben als auf die Welt kamen, bei der ausländischen Bevölkerung sind 100 Personen mehr auf die Welt gekommen als verstorben. Dieser Trend hält seit einigen Jahren an, nur im Jahr 2012 wurden mehr Kinder geboren als Menschen gestorben sind.
Ende 2016 lebten in Schaffhausen 9751 Personen, beziehungsweise 27 Prozent, die jünger waren als 26 Jahre und 7584 Personen, beziehungsweise 21 Prozent, die älter als 65 Jahre waren. 18‘811 Personen oder 52 Prozent der Bevölkerung war zwischen 26 und 65 Jahre alt.


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Werner Kausch, Leiter Einwohnerkontrolle
Telefon: +41 52 632 52 82
E-Mail: werner.kausch(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. Januar 2017

Rhybadi: Pachtvertrag unterzeichnet


Der Stadtrat hat die neue Pächterin der Rhybadi bestimmt. Pächterin wird die Rhybadi GmbH mit den Gesellschaftern Luca Padovan, Stefano Domeniconi und Lia Cukas. Ihr Konzept überzeugt durch die Balance zwischen Tradition und Innovation.

Zur Pachtvergabe der Rhybadi ab 2017 hat der Stadtrat einen Konzeptwettbewerb durchgeführt und öffentlich ausgeschrieben. Bis zur Eingabefrist vom 9. Dezember 2016 gingen insgesamt acht Bewerbungen ein. Nach einer sorgfältigen Vorevaluation wurden die drei Bewerberteams, die am besten bewertet wurden, zu einer Vorstellung ihres Konzeptes vor dem Stadtrat eingeladen. Der Stadtrat hat den Vergabeentscheid an seiner Sitzung vom 10. Januar 2017 getroffen und den Vertrag anschliessend unterzeichnet.
Ausschlaggebend für den Zuschlag war die Balance zwischen Tradition und Innovation, welche das Konzept auszeichnet. Der Badebetrieb bildet im Konzept einen Schwerpunkt. Die Stammgäste liegen der Pächterin am Herzen; es haben diesbezüglich bereits Gespräche zwischen Vertretern der Stammgäste und der Pächterin stattgefunden. Die Rhybadi GmbH plant Aufwertungen in den Bereichen Gastronomie und Kultur für ein breites Publikum. Damit erfüllt das Pächterteam die Vorgabe des Stadtrates, dass die Rhybadi mit dem traditionellen Badebetrieb weitergeführt und eine sinnvolle Ergänzung des Angebotes erfahren soll. Die Rhybadi soll ein Begegnungsort für alle Schaffhauserinnen und Schaffhauser werden.
Bei den Gesellschaftern Luca Padovan, Stefano Domeniconi und Lia Cukas handelt es sich um ein junges, engagiertes Team mit Kompetenzen aus den Bereichen Gastronomie, Technik und Veranstaltungen. Im Gastronomiebereich arbeitet das Pächterteam mit der Fass Beiz GmbH zusammen, die gleichzeitig Anteilseignerin zu 10 Prozent ist.
Der Stadtrat dankt allen Bewerberinnen und Bewerber für ihr Engagement. Er freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem Pächterteam und wünscht ihm viel Erfolg.


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
Email: raphael.rohner(at)stsh.ch

Roger Düring, Abteilungsleiter Immobilien
Telefon: +41 52 632 53 42
Email: roger.duering(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Januar 2017

Die Stadt verbessert den Prozess zur Vernichtung vertraulicher Steuerdossiers

Die städtische Steuerverwaltung stellt den Prozess zur Vernichtung von Steuerdossiers auf ein Shredder-Verfahren mit Sicherheitsbehältern um. Damit kann die Sicherheit vertraulicher Daten noch besser gewährleistet werden.

Die städtische Steuerverwaltung stellt per sofort das Verfahren zur Vernichtung von vertraulichen Steuerdossiers um. Dies hat das Finanzreferat entschieden.

Neu werden die Akten in Sicherheitsbehältern gesammelt und ohne Zugriffsmöglichkeit geshreddert. Die Befüllung der Sicherheitsbehälter erfolgt durch das Personal der städtischen Steuerverwaltung im Innern der geschlossenen Räumlichkeiten des Stadthauses, so dass zu keinem Zeitpunkt eine Zugriffsmöglichkeit für Dritte besteht. Die Behälter erlauben nach dem Einwurf keinen Zugriff mehr auf die Dokumente. Zur Vernichtung werden die Behälter beaufsichtigt zu einem mobilen Shredder-Fahrzeug geführt, wo der Behälter von einem automatischen Öffnungssystem direkt im Fahrzeug geöffnet wird. Dort werden die Akten im Shredder vernichtet. Ein Eingriff in den Vernichtungsvorgang ist nicht möglich. Der Vernichtungsvorgang wird lückenlos dokumentiert.

Das mobile Shredder-Verfahren hat den Vorteil, dass die Akten nie nach draussen gelangen und der Schutz gegen Zugriffe gewährleistet ist. Die Lösung ist zudem ökologisch sinnvoll, da die Papierballen recycelt werden. Das Verfahren verursacht Mehrkosten von ca. 2‘000 Franken pro Jahr.

Am Mittwoch, 4. Januar 2017, wurden die alten Steuerdossiers aus dem Jahre 2006 vernichtet, nachdem die 10-jährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen war. Dabei gelangte das bisherige Verfahren zur Anwendung, wobei die Dossiers in einer bewachten und verschliessbaren Mulde gesammelt, begleitet transportiert und beaufsichtigt in die Verbrennung geführt wurden. Das Beladen der überwachten Mulde fand am Mittwochvormittag von 8.15 Uhr bis 10.15 Uhr statt, die Verbrennung der Dossiers war um 11.40 Uhr abgeschlossen. In Medienberichten wurde die Wirksamkeit der Bewachung der Mulde infrage gestellt. Es ist der Stadt ein Anliegen, klar festzuhalten, dass keine Steuerdossiers in falsche Hände gelangt sind. Die Steuerdossiers wurden unter der ständigen Aufsicht eines Mitarbeiters der städtischen Steuerverwaltung transportiert und ohne Zwischenfälle der Verbrennung zugeführt.

Mit der Anpassung des Prozesses zur Vernichtung von vertraulichen Steuerdossiers werden mögliche Unsicherheiten im Verfahren künftig verhindert.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Telefon: +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4.Januar 2017

Neuerungen in der Gesetzessammlung ab 1. Januar 2017

Folgende Neuerungen in der Gesetzesssammlung der Stadt Schaffhausen sind auf den 1. Januar 2017 in Kraft getreten:

• Stiftungsstatut Stiftung Impuls – FIT FOR JOBS (820.2) und Stiftungsreglement Stiftung Impuls – FIT FOR JOBS (820.3)
• Reglement über die Kostenbeiträge an Spitexleistungen für die Spitex Region Schaffhausen (840.0)
• Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement) (311.3)
• Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen (312.1)
• Verordnung über das Dienstverhältnis und die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Stadtrates (121.1)
• Reglement für die Kostenstelle Vignette (780.6)
• Stromtarif (TOS 2017) (7300.3)
• Taxordnung für die Pflegewohngruppen Alterszentrum Breite, Haus Wiesli 7 Haus Steig (RSS 835.21)
• Taxordnung für das Servicewohnen Alterszentrum Breite, Haus Steig, Villa (RSS 835.22)
• Taxordnung für das Servicewohnen Alterszentrum Breite, Haus Steig, Rehgüetli (RSS 835.23)
• Taxordnung für die Pflegewohngruppen Alterszentrum Emmersberg, Küenzle-Heim (RSS 835.31)
• Taxordnung für das Servicewohnen Alterszentrum Emmersberg, Bürgerstrasse 38/40 (RSS 835.32)
• Taxordnung für das Servicewohnen Alterszentrum Emmersberg, Huus Emmersberg (RSS 835.33)
• Taxordnung für Tages- und Nachtaufenthalt Alterszentrum Emmersberg (RSS 835.34)
• Taxordnung für Ferienaufenthalt Alterszentrum Emmersberg (RSS 835.35)
• Taxordnung für die Pflegewohngruppen Alterszentrum Kirchhofplatz (RSS 835.41)
• Taxordnung für das Servicewohnen (Bau 7+8) Alterszentrum Kirchhofplatz

• Neu wurde das Reglement über den Fonds für die Sturzenegger-Stiftung erlassen (4600.3)

Alle Aktualisierungen sind auf der Website der Stadt Schaffhausen unter "Gesetzessammlung" zu finden.
http://www.rss.stadt-schaffhausen.ch/

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Januar 2017

Steinschlagnetz am Obertor

Aus Sicherheitsgründen wird am Obertorturm im Bereich der Fussgängerdurchgänge ein Steinschlagschutznetz installiert.

Im Sommer wurde der Zustand der Fassaden vom Schwabentorturm und vom Obertorturm überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass am Obertorturm viele der Natursteine wie auch das Fugenmaterial nicht mehr kompakt sind und bröckeln. In Teilbereichen wurden bereits lose Steine entfernt, es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich Steinteile lösen und herunterfallen.
Im Wissen um das Gefahrenpotenzial wird am 11. Januar auf zwei Seiten des Obertorturms, jeweils über dem Durchgang, ein Steinschlagschutznetz montiert. Das Netz wird dann zum Start der eigentlichen Fassadensanierung wieder entfernt.

 


Ansprechperson:

Corinne Wanner, Projektleiterin Hochbauamt
Telefon: +41 52 632 53 77
E-Mail: corinne.wanner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. Januar 2017

Keine Fusion zwischen der Feuerwehr Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall

Im Rahmen der Beurteilung einer möglichen Fusion der Feuerwehren der Stadt Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall konnten die finanziellen und organisatorischen Synergien die Stadt Schaffhausen nicht überzeugen. Aus Sicht des Stadtrats überwiegen die Nachteile gegenüber möglichen Synergiegewinnen. Die Stadt Schaffhausen bewahrt deshalb ihre Eigenständigkeit und behält die hervorragend aufgestellte städtische Feuerwehr bei. 
                                  
Bereits 2013 ist der Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall mit der Frage an den Stadtrat Schaffhausen gelangt, ob eine Zusammenarbeit oder eine Fusion der beiden Feuerwehren denkbar wäre, da sich mit dem neuen Brandschutzgesetz die Situation für die Orts- und Stützpunktfeuerwehren im Kanton Schaffhausen stark verändert. Der Stadtrat hat sich offen gezeigt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Zudem wurden auch vertiefte rechtliche und finanzielle Abklärungen getroffen.

Die städtische Feuerwehr profitiert heute und künftig als kantonale Stützpunktfeuerwehr von einem höheren Subventionsbeitrag des Kantons. Dies weil sie im Gegensatz zu anderen Feuerwehren im Kanton zahlreiche kantonale Aufgaben wahrnimmt. Zudem ist die städtische Feuerwehr heute hervorragend aufgestellt. Sie arbeitet professionell, auf hohem Niveau und kann auf motivierte Offiziere wie auch Angehörige der Feuerwehr zählen. Der Stadtrat sieht im grossen freiwilligen Engagement und der Identifikation mit der stadteigenen Feuerwehr Hauptgründe für deren Erfolg. Die Arbeitsgruppe hat die Vor- und Nachteile einer Fusion sorgfältig überprüft. Der Stadtrat interpretiert die Ergebnisse anders als die Gemeinde Neuhausen und ist zum Schluss gekommen, dass die Synergiegewinne nicht hoch genug sind, um eine Reorganisation zu rechtfertigen. Er hält deshalb an der bisherigen Organisation fest.

Durch gemeinsame Ausbildung und Einkauf werden heute schon Synergien zur Optimierung der Auftragserfüllung genutzt. Die Arbeit der Projektgruppe hat allerdings auch aufgezeigt, dass in gewissen Themenfeldern, so beispielsweise beim Feuerwehr-Löschpikett, vertiefte Analysen sinnvoll sind. Diese werden nun an die Hand genommen.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch