Pressedienst 2018

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Medienmitteilung vom 20. Dezember 2018

Hemmentaler Schalter der städtischen Einwohnerkontrolle schliesst

In Hemmental wird der Schalter der städtischen Einwohnerkontrolle per Ende Jahr geschlossen. Der Schalter wurde seit der Fusion vor zehn Jahren weitergeführt, war aber zuletzt nur noch wenig frequentiert. Ab Januar 2019 werden die Dienstleistungen für alle städtischen Quartiere zentral von der Einwohnerkontrolle an der Safrangasse 8 und am Informationsschalter der Einwohnerdienste im Stadthaus an der Krummgasse 2 erbracht.

 

Ansprechperson:

Alexandra Foschum, Abteilungsleiterin Einwohnerkontrolle
Tel. +41 52 632 52 80
E-Mail: alexandra.foschum(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2018

Beantwortung der Petition zur Einführung von Tempo 30 an der Stettemerstrasse

Der Stadtrat zeigt sich gegenüber der Einführung von Tempo 30 an der Stettemerstrasse zurückhaltend. Er will das in einer Petition geforderte Anliegen jedoch bei der in den kommenden Jahren anstehenden Sanierungsplanung vertieft prüfen.

Etwa 150 Anwohnerinnen und Anwohner haben sich mit einer Petition an den Stadtrat gewandt, weil aus ihrer Sicht die zulässigen Geschwindigkeiten an der Stettemerstrasse nicht eingehalten werden und die Lärmemissionen zu hoch seien. Sie fordern eine Tempo-30-Zone an der gesamten Stettemerstrasse oder zumindest vom Schulhaus Gräfler bis Schulhaus Hohberg. Der Stadtrat hat sich gestützt auf eine Einschätzung von Fachpersonen dafür ausgesprochen, diesem Begehren im Moment nicht nachzukommen. Wegen des schlechten Strassenzustands wird in den kommenden Jahren eine Sanierung nötig. Bei solchen Sanierungen, die pro Strasse nur circa alle 40 Jahre vollständig durchgeführt werden, wird die Nutzung detailliert überprüft. Tiefbau Schaffhausen wird Ende 2019 ein Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Stettemerstrasse entwickeln und dabei mit den verschiedenen Fachstellen unter anderem Fragen klären wie:
• Sind die Bushaltestellen am richtigen Ort?
• Wird der Langsamverkehr optimal geführt?
• Werden bei den Fussgängerstreifen alle Normen eingehalten?
• Ist die Beleuchtung ausreichend?
• Sind bei Ein- und Ausfahrten die Absenkungen des Trottoirs optimal?
• Welche Verkehrslast hat die Strasse auszuhalten, und welche baulichen Massnahmen müssen daher ergriffen werden?
• Wie hoch sind die Lärmemissionen?
Basierend auf den Antworten auf diese Fragen wird der Stadtrat auch eine mögliche Temporeduktion prüfen.


Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat 
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2018

Nicole Gfeller rückt für Urs Fürer nach

Urs Fürer tritt per 31. Dezember 2018 als Mitglied des Grossen Stadtrats zurück. Der Stadtrat dankt Urs Fürer für die geleisteten Dienste.

Gemäss § 47 in Verbindung mit § 49 der Proporzwahlverordnung vom 13. November 1979 (SHR 161.111) rückt auf der Liste, auf welcher das ausscheidende Mitglied gewählt worden war, diejenige der nicht gewählten Personen nach, die am meisten Stimmen erhalten hatte. Auf der Liste 2 der SP rückt Nicole Gfeller nach. Sie wird die SP ab Januar 2019 für den Rest der Legislaturperiode 2017 – 2020 im Grossen Stadtrat vertreten.

 

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2018

Bürgerrat: Felix Hegetschweiler folgt auf Sergio Cossu

Sergio Cossu hat aus persönlichen Gründen am 3. Dezember 2018 seinen sofortigen Rücktritt aus dem Bürgerrat erklärt. Der Stadtrat wählte für den Rest der Amtsperiode 2017-2020 Felix Hegetschweiler, geb. 15. Juni 1956, als Mitglied des Bürgerrates.

 

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Dezember 2018

Steuerfussreferendum: Stadtrat erlässt Weisung für den Umgang mit dem Budget 2019

Die rechtlichen Abklärungen zur Frage der Gültigkeit des Budgets 2019 in Abhängigkeit des Steuerfussreferendums sind abgeschlossen. Der Stadtrat geht nach Rücksprache mit dem für die Gemeindeaufsicht zuständigen Volkswirtschaftsdepartement von einem nicht rechtskräftigen Budget aus. Gleichzeitig nutzt er den verbleibenden Handlungsspielraum, damit die Stadt nicht vollständig blockiert ist.
Gegen die Festsetzung des Steuerfusses durch den Grossen Stadtrat wurde das Steuerfuss-Referendum ergriffen. Es wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eingereicht.
Der Stadtrat hat zusammen mit dem städtischen Rechtsdienst geprüft, ob und wie weit auch das Budget durch das Referendum gegen den Steuerfuss betroffen ist. Die Stadtverfassung und der Beschluss des Grossen Stadtrates gehen klar von einem separaten Referendum aus. Hingegen gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung des Gemeindegesetzes.
Um das Beschwerderisiko abzuschätzen und einen monatelangen Unsicherheitszustand zu verhindern, hat der Stadtrat das Volkswirtschaftsdepartement (VD) um eine Einschätzung gebeten. In der nun vorliegenden, schriftlichen Antwort geht das VD davon aus, dass das Budget bei angenommenem Referendum als verworfen gilt. Das VD verweist auf Art. 9 Abs. 4 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG), wonach bei nicht bewilligtem Budget der Stadtrat ermächtigt ist, nur die für die normale Staatstätigkeit unabdingbaren Ausgaben zu tätigen. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass auch ohne rechtskräftiges Budget nicht nur die gebundenen Ausgaben getätigt werden können, sondern in massvollem Rahmen auch neue Ausgaben. Weiter wird im Schreiben darauf verwiesen, dass dem Grossen Stadtrat bei einer Rückweisung des Steuerfusses ein Spielraum gegeben werden muss, um allfällig knapp ausgegangene Budgetanträge nochmals überdenken zu können.
Der Stadtrat hat nun eine Weisung zum Ausgabeverhalten für die Zeit ohne rechtskräftiges Budget erlassen, mit dem er einerseits die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt, andererseits den verbleibenden Spielraum nutzt, um dem öffentlichen Interesse gerecht zu werden, dass die Stadt nicht bis zum Vorliegen eines neuen Budgets vollständig blockiert ist.  
Eckwerte der Weisung:


  • Alle gebundenen Ausgaben in der Erfolgs- und Investitionsrechnung können getätigt werden.
  • Bereits rechtsgültige Kredite (z.B. Verpflichtungskredite aus Vorjahresbudgets oder von Vorlagen) sind nicht betroffen und dürfen unbeschränkt verwendet werden.
  • Mit Budget 2019 beantragte Investitionskredite können nur beansprucht werden, wenn ein Schadenseintritt droht, sofern die Ausgabe nicht getätigt wird. Investitionen, zu welchen in der parlamentarischen Debatte ein Antrag gestellt wurde, werden in jedem Fall zurückgestellt.
  • Kredite in der Erfolgsrechnung unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze können mit Zurückhaltung getätigt werden.
  • Alle Pensenerhöhungen bleiben zurückgestellt. Ausnahme davon sind die gebundenen Erhöhungen (Beispiel in den Alterszentren aufgrund erhöhter Pflegebedürftigkeit). Stellenwiederbesetzungen mit unverändertem Pensum sind davon nicht betroffen.
  • Die Lohnsummenentwicklung wird zurückbehalten. Bei einem rechtsgültigen Budget werden Lohnerhöhungen rückwirkend per 1. Januar 2019 ausbezahlt.
    Der Abstimmungstermin für das Referendum wird vom Stadtrat nach Einreichung und Prüfung der Unterschriften festgelegt.


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Dezember 2018

Stefan Kläusler wird neuer Bereichsleiter Bildung

Der neue Bereichsleiter Bildung der Stadt Schaffhausen heisst Stefan Kläusler. Als Geschäftsführer der Schulverwaltung der Sekundarschule Bülach konnte er vertiefte Erfahrung im Bildungsbereich sammeln. Der 55-Jährige verfügt zudem über 18 Jahre Führungstätigkeit in unterschiedlichen Berufsfeldern der Privatwirtschaft und des öffentlichen Bereichs, als Geschäftsführer, Organisationsberater und Projektleiter. Stefan Kläusler übte diese Funktionen unter anderem mehrere Jahre im Gesundheitswesen aus. Davor besuchte er als Gemeindeschreiber verschiedene Weiterbildungen an der Universität Zürich. Er absolvierte ein Nachdiplomstudium in Prozessmanagement und schloss ein betriebswirtschaftliches Studium an der HSG St. Gallen mit dem Executive Masters in Business Administration ab.

Stefan Kläusler tritt die Stelle per 1. März 2019 an und wird nach einer kurzen Einarbeitungszeit per 1. April 2019 die operative Verantwortung für den Bereich Bildung der Stadt Schaffhausen übernehmen. Er ist verheiratet, hat drei Kinder und lebt in Winterthur.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Dezember 2018

Reglement für Näher- und Grenzbaurechte wird angepasst

Die Stadt nutzt die Gelegenheit, die das soeben revidierte kantonale Baugesetz bietet, um einen Artikel im „Reglement über die Erteilung von Näherbaurechten oder Grenzbaurechten durch die Stadt Schaffhausen (RSS 700.7)“ anzupassen. Während die Stadt derzeit aufgrund der übergeordneten Rechtsgrundlage Näher- und Grenzbaurechte nur gegenüber Grundstücken in ihrem Finanzvermögen gewähren kann, ist dies neu gegenüber sämtlichen Grundstücken im Eigentum der Stadt möglich. Der neue Artikel 3 des Reglements lautet deshalb ab 1. Januar 2019: „Die Stadt kann gegenüber Grundstücken im Finanz- und Verwaltungsvermögen Näher- oder Grenzbaurechte erteilen. Ausgenommen sind Verkehrsflächen.“
Die neue Regelung begünstigt das verdichtete Bauen, was besonders auf städtischem Gebiet erwünscht ist.

Ansprechpersonen:

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 3. Dezember 2018

Neue Kulturstrategie für die Stadt Schaffhausen

Nach einem einjährigen öffentlichen Mitwirkungsprozess hat der Stadtrat die neue Kulturstrategie der Stadt Schaffhausen 2018-2028 verabschiedet.

Während des vergangenen Jahres erarbeitete die städtische Kulturkommission im Rahmen eines breit angelegten Mitwirkungsprozesses eine neue Kulturstrategie für die Stadt Schaffhausen. Zuletzt wurde im Juni dieses Jahres der Entwurf der Kulturstrategie präsentiert und die Vernehmlassung eröffnet. Seitdem gingen ausführliche Rückmeldungen von Kulturschaffenden und Kulturinteressierten, Vereinen und Institutionen, Interessenvertretungen und Parteien ein. Diese wertete die städtische Kulturkommission aus und beschloss Änderungen und Ergänzungen. In seiner Sitzung vom 13. November 2018 beschloss der Stadtrat auf Antrag der Kulturkommission die Verabschiedung und Inkraftsetzung der Kulturstrategie.

Die neue Kulturstrategie 2018 -2028 ersetzt das bisherige Kulturkonzept der Stadt Schaffhausen („KulturRaumSchaffhausen“, 2002) und formuliert die Grundlagen und Perspektiven der städtischen Kulturpolitik. Neben einer Würdigung des vielfältigen bestehenden kulturellen Angebots gliedert sich die Strategie in die drei Hanldungsfelder „Räume bieten“, „Zugänge schaffen“ und „Wirkung erzeugen“. Für jedes Handlungsfeld sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, welche der Stadtrat in den nächsten Jahren umsetzen möchte, zum Beispiel die Ermöglichung einer mittelgrossen Bühne als Proben- und Aufführungsraum für die freie Theater- und Tanzszene, die Schaffung einer Online-Plattform für freie Ateliers und Proberäume, die Einführung einer „Kultur-Legi“ zur Erleichterung des Kulturzugangs für Menschen unter dem Existenzminimum, die Verbesserung der Werbemöglichkeiten für das Schaffhauser Kulturangebot oder die Intensivierung und stärkere Vernetzung der Vermittlungsangebote im Bereich Kultur und Schule.

Die vollständige Kulturstrategie findet sich online unter:
http://www.kulturraum.sh/customer/files/37/Stadt_Schaffhausen_Kulturstrategie_2018-2028_web.pdf

 

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent, Präsident Kulturkommission
Telefon: 052 632 52 04
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Jens Lampater, Kulturbeauftragter
Telefon: 052 632 52 86
E-Mail: jens.lampater(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. Dezember 2018

Städtepartnerschaft unterstützt die Stiftung «Biovision»

Die Städtepartnerschaft Schaffhausen – Frauenfeld – St. Gallen – Winterthur unterstützt im Jahr 2019 das Ernährungsprojekt der Stiftung «Biovision» mit einem Betrag von 275‘000 Franken. Mit dem Projekt «Ernährungssicherheit in Dürregebieten» werden in Kenia und Äthiopien neue Einkommensmöglichkeiten geschaffen und die Abhängigkeit der lokalen Bevölkerung von der Nahrungsmittelnothilfe verringert.

Die Städte Schaffhausen – Frauenfeld – St. Gallen – Winterthur arbeiten in der Auslandhilfe eng zusammen. Jährlich alternierend nehmen die Städte Gesuche von Hilfsprojekten entgegen und empfehlen der Städtepartnerschaft ein Projekt zur Unterstützung. Erstmalig wurde dieses Jahr für das Auswahlverfahren eine vorberatende Kommission mit Vertretern aus den vier Städten eingesetzt. Die Kommission prüft die eingegangenen Gesuche nach gemeinsam festgelegten Kriterien und gibt der Städtepartnerschaft eine Empfehlung für das favorisierte Projekt ab.

Hilfe zur Selbsthilfe
Das in diesem Jahr ausgewählte Projekt wird durch die Stiftung «Biovision» umgesetzt. «Biovision» wurde 1998 vom Schweizer Welternährungspreisträger Hans Rudolf Herren gegründet und ist seit 2004 Zewo-zertifiziert. Der Verein verfügt in Kenia und Äthiopien bereits über jahrelange Erfahrung im Bereich der Ernährungssicherheit und hat sich dem Prinzip «Hilfe zur Selbsthilfe» verschrieben. Das unterstützte Projekt überzeugt durch eine ökologisch nachhaltige Ausrichtung und durch eine Vielzahl an direkt und indirekt Begünstigten.

Langfristige Verbesserung angestrebt
In den Projektregionen Isiolo (Kenia) sowie Siraro und Arsi Nagelle (Äthiopien) leidet die Bevölkerung sehr unter Dürren und der damit verbundenen Nahrungsmittelknappheit. Die Ursachen für das Problem sind im Klima und in Bodenerosionen zu finden. Hier setzt das Projekt an: Einerseits sollen die degradierten Böden durch Aufforstung und Förderung ökologischer Landbaumethoden wieder fruchtbar gemacht werden. Andererseits werden die betroffenen Familien beim Aufbau alternativer Einkommensquellen unterstützt. Durch den Einbezug lokaler Gemeindeorganisationen und dank der Schulung der im Projekt direkt Begünstigten in nachhaltiger Land- und Viehwirtschaft wird die Grundlage geschaffen für eine langfristige Verbesserung der Nahrungsmittelsituation.

Der Unterstützungsbeitrag der Städtepartnerschaft beläuft sich pro Jahr auf insgesamt 275‘000 Franken. Auf Winterthur entfallen jeweils 108‘000 Franken, auf St. Gallen 84‘000 Franken, auf Schaffhausen 48‘000 und auf Frauenfeld 35‘000 Franken. Für die administrative Bearbeitung der Unterstützungsgesuche zeichnet dieses Jahr die Stadt Frauenfeld verantwortlich.


Ansprechperson:

Urs Capaul, Stadtökologe
Telefon: +41 52 632 52 20
E-Mail: urs.capaul(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. November 2018

Stadt will Perimeter für Regionalen Naturpark erweitern

Der Stadtrat beantragt in einer Vorlage an den Grossen Stadtrat die Erweiterung des Perimeters des Regionalen Naturparks Schaffhausen um die ländlichen Flächen Buchthalens und dem Herblingertal. Damit können auch die Buchthaler Landwirte sowie wichtige ökologische Aufwertungsmassnahmen von der Unterstützung im Rahmen des Regionalen Naturparks profitieren. Es bietet sich zudem die Möglichkeit, Produkte aus dem gesamten Naturparkgebiet in zwei im Herblingertal ansässigen lokalen Firmen zu verarbeiten und als Parkprodukte zu vermarkten.

Per 1. Januar 2018 ist der Regionale Naturpark Schaffhausen (RNPSH) in die zehnjährige Betriebsphase bis 2027 gestartet. Im Rahmen des Gesuchs um globale Finanzhilfen für den Betrieb des Regionalen Naturparks Schaffhausen 2020 – 2024 soll beim Bund eine Perimetererweiterung auf dem Gebiet der Stadt Schaffhausen beantragt werden.

Der Stadtrat legt deshalb dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Erweiterung des Perimeters des Regionalen Naturparks Schaffhausen um die ländlichen Flächen Buchthalens und dem Herblingertal vor. Mit dem Einbezug der Buchthaler Landwirtschaftsgebiete können sämtliche städtischen Landwirte von der Unterstützung des Parks profitieren, beispielsweise durch die professionelle Vermarktung der Produkte (Naturpark-Label) oder durch die Mitfinanzierung von speziellen Leistungen im Bereich Ökologie oder bei der Neophytenbekämpfung. Zugleich werden wichtige landschaftliche Elemente und Biotope Buchthalens in den Park integriert, zum Beispiel auch die herausragenden Reblagen am Rhein.

Mit dem Einbezug des Herblingertals entsteht die Möglichkeit, die Produkte aus dem gesamten Naturparkgebiet in zwei lokalen Firmen (GVS Weinkellerei und Brauerei Falken AG) zu verarbeiten und spezielle Parkprodukte herzustellen. Die beantragte Erweiterung schliesst das städtische Siedlungsgebiet weitestgehend aus.

Der Perimeter wurde aus folgenden Gründen erneut überprüft: Heute ist der ländliche Raum in Buchthalen ausgeschlossen, weil angenommen wurde, dass die Fläche des Naturparks zusammenhängend sein muss. Da die Gemeinde Büsingen, die dem Landkreis Konstanz zugeordnet ist, fast bis zum Herblingertal reicht, wurde davon ausgegangen, dass Buchthalten nicht zum Parkgebiet gehören könne. Eine Nachkontrolle hat nun ergeben, dass ein Verbindungskorridor besteht. Zudem haben zwei lokale Firmen, die im Herblingertal ansässig sind, beim Stadtrat einen Antrag zur Erweiterung des Parkperimeters eingereicht.

Der Stadtrat hat die Erweiterung des Perimeters geprüft und erachtet diese als vorteilhaft. Da der Grosse Stadtrat im Vorfeld der Errichtungs- und der Betriebsphase involviert war und den Parkvertrag im Jahr 2016 genehmigte, legt der Stadtrat die geplante Erweiterung des Regionalen Naturparks um die Teilgebiete Buchthalens und Herblingens ebenfalls dem Grossen Stadtrat vor.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13 (erreichbar ab 13.30 Uhr)
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. November 2018

Gebiet Ebnat West soll entwickelt und belebt werden

Das Gebiet Ebnat West liegt heute grösstenteils in der Industriezone mit Dienstleistungen. Dank der Nähe zur Altstadt und den Wohnquartieren verfügt es über grosses Entwicklungspotenzial und ist von städtebaulicher Bedeutung. Das Gebiet soll zu einem gemischt genutzten Stadtteil entwickelt und dadurch belebt werden. Dazu wurde mit privaten Grundeigentümern eine gemeinsame Entwicklungsplanung durchgeführt. Nun legt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Bauordnungs- und Zonenplanänderung vor. 
 
Das Gebiet Ebnat West ist aufgrund der topographischen Lage und der Torsituation zum Industriequartier Herblingertal von grosser städtebaulicher Bedeutung. Das Areal verfügt dank der Nähe zur Altstadt und zum umliegenden Wohnquartier über ein grosses Potenzial. In seiner Vorlage an den Grossen Stadtrat beantragt der Stadtrat die Ergänzung der Bauordnung um die Sonderzone „Ebnat West“ und die Zonenplanänderung Nr. 17 „Sonderzone Ebnat West“.

Die Ergänzung der Bauordnung schafft zusammen mit der Zonenplanänderung die Rahmenbedingungen, um das Gebiet Ebnat West neu ausrichten zu können. Die Neuausrichtung folgt der Strategie zur Innenentwicklung, indem unternutzte, zentral gelegene Gebiete belebt und in angemessenem Umfang verdichtet werden. Auch entspricht sie dem Bedürfnis der betroffenen Eigentümer, ihre Grundstücke aufzuwerten.

Für gemischte Nutzung geeignet
Zur Auslotung der angemessenen raumplanerischen und städtebaulichen Rahmenbedingungen wurde im Januar 2016 eine Testplanung unter Mitwirkung von fünf privaten Grundeigentümern und der Stadt initiiert. Im Rahmen dieser Planung wurde eine städtebauliche Struktur für das Gesamtareal entworfen und aufgezeigt, wie die Teilbereiche in Bezug auf Bebauung, Freiraum, Nutzung und Erschliessung entwickelt werden können, ohne bestehende und gut funktionierende Nutzungen zu gefährden. Die Planung hat gezeigt, dass das Gebiet sich für eine dichte Bebauung mit gemischter Nutzung eignet.

Es wird eine Mischnutzung, bestehend aus Dienstleistung, Gewerbe und Wohnen angestrebt. Der Nutzungsmix sieht mindestens 40 % Gewerbe/Dienstleistung und max. 60 % Wohnen vor. Gemäss Schätzungen kann gesamthaft Raum für rund 550 Arbeitsplätze und Wohnraum für 450 Personen geschaffen werden.

Die Planung teilt das Gebiet in verschiedene Baufelder, die durch gemeinsame Frei- und Erschliessungsräume verbunden sind. Die verschiedenen Baufelder sollen unabhängig voneinander entwickelt werden können. Zur Gewährleistung einer gemeinsamen Gestaltung der Frei- und Erschliessungsräume sowie für ein gemeinsames Energiekonzept wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der jedoch nicht Bestandteil der Vorlage ist.

Änderung von Bauordnung und Zonenplan
Gegenstand der Vorlage ist die Ergänzung der Bauordnung mit der Sonderzone Ebnat West und die entsprechende Zonenplanänderung Nr. 17 Sonderzone Ebnat West. Die Zonenplanänderung umfasst eine Fläche von rund 48´000 m², die heute der Industriezone mit Dienstleistungen und zu einem geringeren Teil der Gewerbe- und Wohnzone zugewiesen ist. Neu soll das Gebiet in die Sonderzone Ebnat West überführt werden. Über die gesamte Sonderzone wird eine Quartierplanpflicht erlassen. Die Bauordnung wird durch zwei neue Artikel ergänzt.

Die formelle Vorprüfung der Bauordnungs- und Zonenplanänderung durch den Kanton erfolgte vor der öffentlichen Auflage. Die Zonenplanänderung Nr. 17 Sonderzone Ebnat West wurde vom 21. September bis am 21. Oktober 2018 öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit hatte die Bevölkerung Gelegenheit, zur geplanten Zonenplanänderung Stellung zu nehmen und Vorschläge sowie Anträge an den Stadtrat zu richten. Es gingen keine Einwendungen ein.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13 (erreichbar ab 13.30 Uhr)
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. November 2018

Gratis telefonieren auf Stadtgebiet

In vier öffentlichen Telefonkabinen auf Stadtgebiet haben Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste ab sofort die Möglichkeit gratis Inlandgespräche zu führen. Es sind Anrufe ins gesamte Fest- und Mobilnetz der Schweiz möglich.

Ende Juni 2018 hat die Swisscom die analoge Telefonie an öffentlichen Sprechstellen aufgehoben. An vielen dieser Sprechstellen sind heute Plakate angebracht. Die Allgemeine Plakatgesellschaft AG (APGISGA) bietet interessierten Städten an, die betroffenen öffentlichen Telefonstellen in Zusammenarbeit mit der Swisscom auf digitale Technologie umzurüsten. Die Stadt Schaffhausen hat mit der APGISGA einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Danach betreibt die APGISGA künftig vier öffentliche Sprechstellen. Inlandgespräche sind von den vier Telefonkabinen aus gratis. Mit einer Wertkarte, die an Kiosks oder in Swisscom-Shops gekauft werden kann, ist es auch möglich ins Ausland zu telefonieren. Im Gegenzug ist die APGISGA berechtigt, die Plakatstellen an den vier Standorten gebührenfrei zu nutzen.

Die vier öffentlichen Sprechstellen befinden sich an der Bahnhofstrasse vor der VBSH-Ticketeria und vor dem Hotel Bahnhof sowie an der Bachstrasse bei der Bachturnhalle (Einmündung Webergasse) und eingangs Unterstadt.

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. November 2018

Theresia Derksen tritt zurück, Natalie Zumstein rückt nach

Theresia Derksen tritt per 30. November 2018 nach 20 Jahren als Mitglied des Grossen Stadtrates zurück. Der Stadtrat dankt Theresia Derksen für die geleisteten Dienste.

Gemäss § 47 in Verbindung mit § 49 der Proporzwahlverordnung vom 13. November 1979 (SHR 161.111) rückt auf der Liste, auf welcher das ausscheidende Mitglied gewählt worden war, diejenige der nicht gewählten Personen nach, die am meisten Stimmen erhalten hatte. Damit rückt auf der Liste 6 der CVP Dr. Natalie Zumstein nach und wird die CVP ab Dezember 2018 für den Rest der Legislaturperiode 2017 – 2020 im Grossen Stadtrat vertreten.

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. November 2018

KLÄRANLAGEVERBAND  SCHAFFHAUSEN  -  NEUHAUSEN  -  FEUERTHALEN  -  FLURLINGEN

Geordnete Stilllegung der Biogasanlage für 2019 geplant

Die Verwaltungskommission des Kläranlageverbandes Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Feuerthalen und Flurlingen (VK) hat anlässlich der gestrigen Sitzung die Stillle-gung der Biogasanlage sowie der damit verbundenen Klärschlammtrocknung spätestens per Juni 2019 beschlossen.

Die Verwaltungskommission des Kläranlagenverbandes schloss Ende Mai 2018 das Bieterverfahren für den Verkauf der Biogasanlage auf dem Areal der KBA Hard mangels gültiger Angebote ohne Zuschlag ab. Gleichzeitig wurde der Ausschuss der Verwaltungskommission beauftragt, bis Jahresende einen Bericht über den Weiterbetrieb der Biogasanlage, mit besonderem Augenmerk auf den Investitionsbedarf, vorzulegen.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Biogasanlage derzeit zwar ein positives operatives Ergebnis aufzeigt. Jedoch ist ebenso ersichtlich, dass ein Weiterbetrieb der Anlage ohne Investitionen von mehreren Hunderttausend Franken in den kommenden Jahren aus Betriebs- und Sicherheitsgrün-den nicht möglich ist. Insbesondere sind Investitionen aufgrund der in diesem Sommer aufgetretenen Geruchsprobleme notwendig. Nachdem die Klärschlammtrocknung als Quelle von Geruchsemissionen festgestellt wurde, genehmigte die VK im August 2018 als Sofortmassnahme die zeitweise Ausserbetriebnahme der Klärschlammtrocknungsanlage sowie die dazu erforderlichen finanziellen Mittel. Als weiterführende Massnahme wäre nun die Abluftreinigungsanlage zu erweitern, was wiederum mit Investitionen von 120'000 Franken verbunden wäre.

In den kommenden Jahren wären weitere Investitionen zur Sicherstellung eines möglichst störungsfreien Betriebs der Anlage notwendig. Auch wenn die heute absehbaren Investitionen getätigt würden, könnten allgemeine Betriebsrisiken wie auch allfällige Störungen der Anlage nicht ausgeschlossen werden. Negativ ins Gewicht fällt auch der gesetzlich geforderte Bedarf zusätzlicher Gärrestelagerkapazitäten, was wiederum entsprechende Investitionen zur Folge hätte, wenn keine externen Lagerkapazitäten unter Vertrag genommen werden könnten.

Angesichts dieser Tatsachen und vor dem Hintergrund des Ende 2015 beschlossenen Investitionsstopps hat sich die VK für die geordnete Stilllegung der Biogasanlage spätestens per Juni 2019 ausgesprochen. Mit der beschlossenen Einstellung des Betriebs wird der 2015 gefällte Grundsatz-entscheid bestätigt, wonach die Biogasanlage nur solange weiterzubetreiben ist, als sie einen Er-trag abwirft und keine weiteren Investitionen erfordert. Mit diesem Entscheid kann sich der Kläranlageverband auf die Kernaufgaben in der Abwasserreinigung und Abfallentsorgung konzentrieren.

Die Stilllegung der Biogasanlage ist mit finanziellen Folgen für die Verbandsgemeinden verbunden. Der Restbuchwert der Anlage von 1.43 Mio. Franken ist einmalig abzuschreiben. Zudem ist infolge der Stilllegung der Biogasanlage eine neue Heizung notwendig, da die Gebäude bisher über die Abwärme der Stromproduktion beheizt wurden.

In Bezug auf die Geruchsemissionen der Klärschlammtrocknung wird die Anlage bis zur Stilllegung gemäss Vereinbarung mit dem Interkantonalen Labor jeweils freitags und samstags von 20.00 bis 7.00 Uhr und sonntags von 20.00 bis 0.00 Uhr ausgeschaltet. Bei eindeutig unkritischen Wetterlagen kann auf Antrag auf das Ausschalten verzichtet werden. Diese Regelung resultiert aus der Beobachtung, dass die Geruchsklagen bei stabilen Wetterlagen erfolgten und die Abschaltung zu den klar definierten Zeiten zu einer Entlastung in den betroffenen Quartieren beiträgt.

Abschliessend gilt es zu betonen, dass der Abfallentsorgungsbereich der KBA Hard von der Ausserbetriebnahme der Biogasanlage in keiner Art und Weise betroffen ist. Sowohl Siedlungsabfälle der Gemeinden (Schwarz- und Grünkehricht) als auch Abfälle von Privaten werden weiterhin angenommen und professionell verarbeitet.

Ansprechperson:
 
Dr. Katrin Bernath, Präsidentin der Verwaltungskommission
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. November 2018

Stellungnahme des Stadtrates zur Volksabstimmung vom 25. November 2018

Gemeinsam entwickeln statt abkaufen

Am 25. November stimmt die Schaffhauser Stimmbevölkerung über die Volksinitiative der AL zum Klostergeviert ab. Die Initiative verlangt, dass der Stadtrat dem Regierungsrat ein Kaufangebot für das Klostergeviert unterbreitet. Damit soll sichergestellt werden, dass das Areal in staatlichem Eigentum bleibt.
Der Stadtrat ist der Auffassung, dass das Areal zum Nutzen der Stadt und der Öffentlichkeit genauso gut entwickelt werden kann, ohne dass die eine öffentliche Hand (Stadt) der anderen öffentlichen Hand (Kanton) das Areal zuerst abkaufen muss. Stadt und Kanton kommen schneller zum Ziel, wenn sie den gemeinsamen Weg der Arealentwicklung weitergehen. Der Stadtrat empfiehlt deshalb, der Initiative nicht zuzustimmen.

Folgende Gründe sprechen gegen die Initiative:
-Der Stadtrat möchte sich partnerschaftlich einbringen, statt dem Regierungsrat entgegen dem gemeinsamen Vorgehensplan ein Kaufangebot zu unterbreiten.
-Die Stadt kann auch als Standortgemeinde und im Kernteam massgeblich bei der Festlegung der Rahmenbedingungen der Entwicklung mitwirken, sie braucht nicht Eigentümerin zu sein.
-Arealentwicklungen sollen nicht nur von der Stadt, sondern auch durch den Kanton vorangetrieben werden. Wenn Stadt und Kanton Areale entwickeln, erreichen beide mehr.
-Die Initiative bringt die Stadt als potenzielle Käuferin gegenüber dem Kanton in eine unvorteilhafte (preistreibende) Verhandlungsposition.
-Der Kauf des Klostergeviertes würde Kapital der Stadt in noch nicht genau bezifferbarer, zweistelliger Millionenhöhe binden. Das würde zu einer Neuverschuldung führen.
-Das Klostergeviert lässt sich schneller entwickeln, wenn nicht zuvor ein aufwändiges Kaufs- bzw. Verkaufsgeschäft über Vorlagen und Parlamentsbeschlüsse abgewickelt werden muss.
-Die Arbeitslast in den zuständigen städtischen Abteilungen ist bereits heute sehr hoch.
-Die Initiative widerspricht föderalistischen Grundsätzen. Das Anliegen, das Klostergeviert im Eigentum der öffentlichen Hand zu behalten, müsste auf Kantonsebene eingebracht werden.
-Die Umsetzbarkeit des Initiativbegehrens ist unsicher. Der Kauf gelingt nur, wenn der Regierungsrat und der Kantonsrat bereit sind, zu einem attraktiven Preis zu verkaufen.

Die Initianten argumentieren, der Kanton wolle das Areal ungeachtet der Entwicklung einfach «an den meistbietenden Investor verscherbeln». Dazu hält der Stadtrat fest: Dies trifft nicht zu. Für die Entwicklung des Areals sieht der Kanton einen Vergabewettbewerb vor, bei dem enge Leitplanken für die Entwicklung (was, wo, bis wann) gesetzt und neben dem Kaufpreis auch die Aufwertungsqualität bewertet werden. Bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen bringt sich die Stadt ein.

Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Initiative abzulehnen. Statt dem Regierungsrat entgegen dem gemeinsamen Vorgehen ein Kaufangebot zu unterbreiten, möchte der Stadtrat weiterhin partnerschaftlich mit dem Kanton zusammenarbeiten. Auch auf diesem Weg können die städtischen Interessen ausreichend eingebracht werden und beide Partner kommen schneller zum Ziel.

Im Namen des Stadtrates
Daniel Preisig, Finanzreferent

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. November 2018

Budget 2019: Novemberbrief zeigt rote Null

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat mit dem Novemberbrief Nachträge zum Budget 2019. Mit den Änderungen verschlechtert sich das budgetierte Ergebnis um rund 0.4 Millionen Franken. Das Budget schliesst neu mit einem Ergebnis von -0.8 Millionen Franken.

Mit dem Novemberbrief unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat verschiedene Ergänzungen zur Budgetvorlage vom 21. August 2018.
Mit den Änderungen aus dem Novemberbrief verschlechtert sich das Ergebnis der Erfolgsrechnung auf -0.8 Millionen Franken (bisher -0.4 Mio. Franken.), was 0.3 Prozent des Gesamtaufwandes entspricht.

Die wesentlichen Änderungen in der Erfolgsrechnung sind:
-Anstieg der Versicherungsprämien im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung UVG: Mehraufwand 103‘700 Franken
-Erlös aus dem Verkauf einer Autodrehleiter der Feuerwehr: Netto-Ertrag 180‘000 Franken
-Zusicherung des städtischen Beitrages für die Bewerbung für die Damen Curling Weltmeisterschaften 2021 in Schaffhausen auf der KSS: Verpflichtungskredit 140‘000 Franken zur möglichen Kreditbeanspruchung in den Jahren 2020 und 2021
-Planungskosten für die Gesamtsanierung Haustechnik Schule Gräfler: Aufwand 290‘000 Franken

Mit dem Novemberbrief beantragt der Stadtrat zusätzliche 200 Stellenprozente im Alterszentrum Emmersberg, auf dem Schulamt und in der Stadtplanung (Raumplanung, Umwelt und Energie). Insgesamt werden mit dem Budget 2019 damit 1'105 zusätzliche Stellenprozente beantragt.

Bei den Steuererträgen drängt sich aufgrund der aktuellsten Steuerprognose keine Änderung der Budgetwerte auf. Das Steuersoll der Unternehmenssteuern liegt aktuell noch unter den Erwartungen. Erfahrungsgemäss werden viele Unternehmen ihre Steuererklärung Ende Jahr einreichen, weshalb die kantonale Steuerverwaltung darauf hinweist, dass es bis zum Jahresende noch zu Veränderungen kommen kann. Bei den Quellen- und Grenzgängersteuern liegt die Hochrechnung für 2018 leicht über den Erwartungen. Aufgrund des Vorsichtsprinzips verzichtet der Stadtrat auf eine Anpassung.

Die mit Budget 2019 beantragten Investitionskredite steigen mit dem Novemberbrief auf 16.4 Millionen Franken (bisher 15.9 Mio. Franken).
Die wesentlichen Änderungen in der Investitionsrechnung sind:

-Bewässerungsinfrastruktur für Pflanzen entlang der neuen Rheinuferstrasse: Neues Projekt, +165‘000 Franken
-Höhere Investitionskosten für Sanierung Stützmauer "Geisshof" Mühletal: Mehrausgaben, +480‘000 Franken, neue Investitionssumme 780‘000 Franken

Der Finanzierungssaldo 2019 verbessert sich mit dem Novemberbrief durch die vom Grossen Stadtrat zwischenzeitlich beschlossene Baurechtsabgabe von 100 Wohnungen an die Neue Wohnbaugenossenschaft Schaffhausen um netto rund 12 Millionen Franken und ist damit knapp ausgeglichen. Damit wird ein Selbstfinanzierungsgrad von gegen 100 Prozent erreicht werden, womit eine Neuverschuldung verhindert werden kann.

Über das Budget 2019 entscheidet der Grosse Stadtrat an seiner Sitzung vom 27. November 2018.

Link zur Vorlage


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent

Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. November 2018

Nationaler Zukunftstag bei der Stadt

Die Stadtverwaltung Schaffhausen nimmt wie jedes Jahr am Nationalen Zukunftstag teil. Insgesamt 23 Jugendliche haben sich in diesem Jahr für das spezielle Programm angemeldet. Am Zukunftstag öffnen hunderte von Betrieben, Organisationen, Fach- und Hochschulen in der ganzen Schweiz ihre Türen für den "Nachwuchs". Mädchen und Jungen der 5. bis 7. Klasse können an diesem Tag einen Elternteil oder andere Bezugspersonen an die Arbeit begleiten oder an Spezialprojekten teilnehmen. Die Mädchen und Jungen sollen dabei möglichst Arbeitsplätze kennenlernen, die jeweils untypisch sind für ihr Geschlecht.

Den jungen Stadtbesuchern wird ein spezielles Programm geboten. Gemeinsam besichtigen die Mädchen und Jungen das Stadttheater und erhalten einen Einblick in den städtischen Schülerhort an der Rosengasse. Ein Fahrzeug der Feuerwehr bringt sie anschliessend zur Besichtigung des Feuerwehrzentrums. Am Nachmittag haben sie dann die Möglichkeit, die Arbeitsplätze ihrer Angehörigen zu besuchen.

Ansprechperson:

Nathalie Bonamassa, Sachbearbeiterin Personal
Telefon: +41 52 632 52 76
E-Mail: nathalie.bonamassa(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. Oktober 2018

Eröffnung Pilotbetrieb Wintersauna in der Rhybadi

In der Schaffhauser Rhybadi kann ab dem 1. November sauniert werden. Zum ersten Mal in der Geschichte ist die Rhybadi nun auch im Winter für die Öffentlichkeit zugänglich. Neu kann in der Rhybadi immer von Donnerstag bis Sonntag in einer gemütlichen und stimmungsvollen Atmosphäre sauniert werden. Die Öffnungszeiten sind am Donnerstag und Freitag von 17.00 bis 22.00 Uhr und am Wochenende von 13.00 bis 22.00 Uhr.
Die Rhybadi wird nun auch in den Wintermonaten für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und um eine weitere Attraktion bereichert. Ab dem 1. November kann man sich im Heck der Rhybadi beim gepflegten Schwitzen entspannen. Die Anlage verfügt über zwei Fasssaunen und einer kleineren Einbausauna. Eine der Saunen wird jeweils für Frauen reserviert sein. Nach dem heissen Saunagang lädt eines der Kinderbecken zur Abkühlung ein. In den beiden Ruhejurten finden die Gäste genug Platz, um sich auszuruhen und zu entspannen. Das Bistro in der Empfangsjurte lädt zudem nach erfolgtem Saunagang zu einer gemütlichen Runde und einem Snack ein.
Die Rhybadi-Sauna wird jeweils am Donnerstag und Freitag ab 17.00 Uhr geöffnet sein. Am Samstag und Sonntag kann die Sauna bereits ab 13.00 Uhr benutzt werden. Schliessen wird die Anlage jeweils um 22.00 Uhr. Die Wintersauna 2018/19 ist als Pilotbetrieb gedacht und dient dazu, die Nachfrage sowie Wirtschaftlichkeit zu testen und Erfahrungen zu sammeln. Bei der Ausgestaltung des Konzeptes wurde speziell darauf geachtet, dass die Rhybadi-Sauna eine Ergänzung des bisherigen Entspannungsangebotes darstellt. Die Rhybadi-Sauna ist bewusst einfacher und naturnaher ausgerichtet als andere, bestehende Angebote in der Region (z.B. Aisuma in der KSS) und soll diese ergänzen. KSS und Rhybadi nutzen sogar Synergien, indem an ausgesuchten Abenden die Saunameisterin der KSS (Carina Neumer) die Aufgüsse in der Rhybadi tätigt. Für die Infrastrukturaufbauten (Bodenabdeckung, Jurten, Saunen, Installationen) wurden vom Grossen Stadtrat mit dem Budget 2018 Kredite von 90'000 Franken (Sauna) und 50'000 Fr. (Wintertauglichkeit) bewilligt. Der Betrieb erfolgt auf Rechnung der Rhybadi GmbH.
Mit der Rhybadi-Sauna verbindet der Stadtrat das Ziel, die Rhybadi in einem nächsten, moderaten Entwicklungsschritt aufzuwerten und auch während der kälteren Jahreszeit zu nutzen. Schaffhauser Bürgerinnen und Bürgern sowie Touristen wird so eine weitere Attraktion geboten.


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 13
Mobil: +41 79 82710 65
raphael.rohner(at)stsh.ch

Luca Padovan, Pächterteam, Rhybadi GmbH
Mobil: +41 78 826 53 80
luca.padovan(at)rhybadi.ch
(bitte per Email kontaktieren)

Roger Köppel, Sportkoordinator
Tel. +41 52 632 53 45
roger.koeppel(at)stsh.ch

 

Webseite: www.rhybadi.ch

 

Medienmitteilung vom 31. Oktober 2018

Hindernisfreie Bushaltestellen in der Stadt Schaffhausen

Hindernisfreie Bushaltestellen erleichtern Menschen mit Mobilitätseinschränkungen das Ein- und Aussteigen in den Bus. Auch für Personen, die mit schwerem Gepäck oder Kinderwagen unterwegs sind, sind hindernisfreie Bushaltestellen ein Vorteil. Deshalb werden die Haltestellen auf Stadtgebiet schrittweise hindernisfrei gestaltet. Bei der soeben fertig gestellten Haltestelle Hallenbad wurden die Medien heute vor Ort über die Ziele und das Vorgehen der Stadt Schaffhausen informiert.

Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz) schreibt vor, dass bis Ende 2023 bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei sein müssen. Ausnahmen sind zulässig, sofern die Verhältnismässigkeit nicht gegeben ist. Tiefbau Schaffhausen sorgt im Auftrag der Stadt Schaffhausen zusammen mit den Verkehrsbetrieben Schaffhausen dafür, dass möglichst viele Bushaltestellen bis zu diesem Termin angepasst werden.

Hindernisfreie Bushaltestellen erleichtern Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Personen mit schwerem Gepäck oder mit Kinderwagen das Ein- und Aussteigen in den Bus. Die Stadt Schaffhausen hat bis heute 30 Bushaltestellen umgebaut. Diese Arbeiten erfolgen nach Möglichkeit im Rahmen von Strassensanierungen. Zudem werden diejenigen Haltestellen prioritär angepasst, welche den grössten Nutzen für die Bevölkerung haben, wie solche die bei Quartierzentren, Alters- und Pflegeheimen oder Wohnheimen für körperlich Beeinträchtigte liegen, sowie Umsteigehaltestellen und Haltestellen mit hohem Passagieraufkommen.

Damit die Busse autonom zugänglich sind, werden hohe Haltekanten gebaut. Allerdings können hohe Haltekanten aufgrund der Haltestellenlage nicht überall umgesetzt werden. Während an geraden Strassen meistens Lösungen gefunden werden, ist es bei Busbuchten und Kurven schwieriger. Eine Hilfe bieten die speziell für solche Haltestellen entwickelten Zürichbords, welche bei allen künftigen Haltestellen zum Einsatz kommen. Derzeit existieren in der Stadt Schaffhausen sieben Haltestellen mit hohen Haltekanten und Zürichbord. So zum Beispiel bei der Haltestelle Hallenbad an der Sonnenburggutstrasse, die soeben saniert wurde. Erste Erfahrungen im Betrieb sind positiv.

Diese Randsteine ermöglichen durch ihre Form bei korrekter Anfahrt mit dem Bus einen nahezu bündigen Anschluss an die Randsteinkante. Während an den heute gängigen Haltestellen die Randsteinkanten gemieden werden, um Reifenschäden zu verhindern, müssen die Zürichbords bewusst gestreift werden. Das erfordert einige Übung und auch etwas Mut. Aus diesem Grund integrieren die Verkehrsbetriebe Schaffhausen die Anfahrt der neuen Haltestellen in der diesjährigen Chauffeurweiterbildung.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon +41 52 632 52 13 (bis 14.30 Uhr)
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Martin Baggenstoss, Fachstelle Langsamverkehr Tiefbau Schaffhausen
Telefon +41 52 632 73 13
E-Mail: martin.baggenstoss(at)ktsh.ch

Marcel Seelhofer, Betriebsleiter Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Telefon +41 52 644 20 40
E-Mail: marcel.seelhofer(at)vbsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Oktober 2018

Kein Fahrverbot an der Stokarbergstrasse

Der Stadtrat sieht keine Veranlassung, ein Fahrverbot an der Stokarbergstrasse einzuführen und lehnt die Petition der Interessensgemeinschaft Stokarbergquartier ab. Die von den Petenten angegebenen Gründe konnten bei der Überprüfung nicht bestätigt werden.

Die Interessensgemeinschaft Stokarbergquartier hatte sich mit einer Petition an den Stadtrat gewendet, weil sie befürchtete, dass die Stokarbergstrasse auch nach der Eröffnung des Galgenbucktunnels als „Schleichweg“ in die Stadt benützt wird. Die Interessensgemeinschaft macht in ihrer Petition geltend, das Quartier leide an einer sehr hohen Durchfahrtsrate des quartierfremden motorisierten Durchgangsverkehrs. Die Anzahl der Fahrzeuge sowie die durchschnittlichen Geschwindigkeiten überstiegen „jegliche zulässigen Durchschnittszahlen einer Quartierstrasse“. Auch die signalisierte Geschwindigkeit werde „in keiner Weise eingehalten“. Sie wünsche sich deshalb ein Motorfahrzeugverbot mit Zubringerdienst an der Stokarbergstrasse.

Der Stadtrat kam bei einer Überprüfung der Situation auf andere Ergebnisse. Bei Messungen wurden nur leichte Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb des üblichen Toleranzbereichs festgestellt. Die Anzahl der Fahrzeuge, die in mehreren Jahren seit 1988 erfasst wurde, hat zudem in den letzten Jahren, insbesondere durch die Eröffnung der Stadttangente A4, markant abgenommen und nicht zugenommen. Die aktuell gemessene Durchfahrtsrate von 1‘350 Fahrzeugen pro Tag liege für eine städtische Erschliessungsstrasse im Rahmen des normalen Verkehrsaufkommens.

„Auch aus übergeordnetem Interesse widerspricht es den Grundsätzen des Strassengesetzes und des Strassenverkehrsrechts, wenn relevante Abschnitte des Strassennetzes aufgrund von Partikularinteressen geschlossen würden, ohne dass hinreichende verkehrstechnische Gründe dafür vorliegen. Für den damit andernorts generierten Umweg- und Mehrverkehr fehlen plausible Erklärungen“, schreibt der Stadtrat in seiner Antwort an die Interessensgemeinschaft Stokarbergquartier.

Der Stadtrat folgt den Petenten auch nicht in ihrer Annahme, auch nach der Eröffnung des Galgenbucktunnels würde ein beträchtlicher Verkehr die Stokarbergstrasse belasten. Die Verkehrsuntersuchungen und -modellierungen, die im Rahmen der Projektierung des Galgenbucktunnels durchgeführt wurden, weisen darauf hin, dass mit der Eröffnung des Galgenbucktunnels der Verkehr auf der Achse Engestrasse / Rosenbergstrasse / Sonnenburggutstrasse reduziert wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass damit auch der Verkehr in der Stokarbergstrasse deutlich abnehmen wird.

Der Stadtrat verweist zudem auf bereits heute bestehende Beschränkungen des Verkehrsregimes sowie bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung in der betreffenden Zone wie Tempo-30-Zone, Fussgängerstreifen, Radstreifen und Parkfelder.

Aus diesen Gründen verzichtet der Stadtrat auf eine Umsetzung des Begehrens und lehnt die Einführung eines Motorfahrzeugverbots in der Stokarbergstrasse ab.

Ansprechperson:

Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Oktober 2018

Stadtrat legt Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vor

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Volksmotion «Mehr Demokratie ermöglichen, Briefwahl erleichtern: Einführung vorfrankierter Rücksendekuverts» in Form einer Verordnung über die briefliche Stimmabgabe.

Am 3. November 2017 wurde die Volksmotion «Mehr Demokratie ermöglichen, Briefwahl erleichtern: Einführung vorfrankierter Rücksendekuverts» eingereicht. Sie verlangt, den Stimmberechtigten zukünftig ein vorfrankiertes Zustellkuvert sowie ein Stimmkuvert für die briefliche Stimmabgabe zukommen zu lassen. Dies ermöglicht gemäss den Motionärinnen und Motionären eine praktische Stimmabgabe, da das Zustellkuvert in den nächsten Briefkasten eingeworfen werden kann. Beim Stimmkuvert handelt es sich um das Kuvert, in welches die Stimm- und Wahlzettel eingelegt werden und welches im Anschluss zusammen mit dem Stimmrechtsausweis im Zustellkuvert verschickt wird.

Die Volksmotion wurde vom Grossen Stadtrat am 22. Mai 2018 mit 21 zu 11 Stimmen erheblich erklärt. Auf mehrheitlich positive Resonanz stiess insbesondere das Anliegen, vorfrankierte Zustellkuverts beizulegen, wogegen die Beilage eines neutralen Stimmkuverts kritischer beurteilt wurde. Diese Ansicht teilt auch der Stadtrat, welcher anlässlich der Sitzung des Grossen Stadtrats entsprechend angekündigt hat, bei Erarbeitung der Vorlage sicherzustellen, dass über den Teilaspekt des neutralen Stimmkuverts gesondert entschieden werden könne.

Mit der vorliegenden Botschaft legt der Stadtrat nun eine kurze Verordnung vor, welche festhält, dass den Stimmberechtigten ein vorfrankiertes Zustellkuvert zur Verfügung gestellt wird. Die Vorlage schlägt zudem eine Formulierung für den Fall vor, dass der Grosse Stadtrat auch das neutrale Stimmkuvert in die Verordnung aufnehmen will. Sofern die Verabschiedung durch den Grossen Stadtrat noch 2018 erfolgt und kein Referendum ergriffen wird, können die neuen Bestimmungen voraussichtlich anlässlich des Abstimmungstermins vom 20. Oktober 2019 zum ersten Mal angewendet werden.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Oktober 2018

Neue Tempo-30-Zone in der Vorderenge und Im Radacker

Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat, an der Vorderenge und Im Radacker eine Tempo-30-Zone einzurichten. Auslöser war eine Petition der Anwohnerinnen und Anwohner.

Die Anwohnerschaft der Vorderenge und Im Radacker hatte am 1. November 2016 eine Petition eingereicht, in der sie die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf ihren Wohnstrassen beantragten. Der Grosse Stadtrat, der letztlich für die Bewilligung einer Tempo-30-Zone zuständig ist, hatte mit zwei Beschlüssen aus den Jahren 1995 und 1996 die Bedingungen für die Zulassung einer Tempo-30-Zone definiert.

Gemäss geltender Gesetzgebung muss zudem bei Tempo-30-Zonen ein Verkehrsgutachten ausgearbeitet werden. Gestützt auf dieses Gutachten kam Tiefbau Schaffhausen zu dem Schluss, dass einer Tempo-30-Zone im betreffenden Gebiet nichts im Wege steht. Auch die Befragung der Anwohnerschaft führte zu einem klaren Resultat. Bei einer Stimmbeteiligung von 82 Prozent und 50 retournierten Stimmzetteln stimmten lediglich zwei Anwohnende gegen die Tempo-30-Zone. Es liegen zudem 23 Einverständniserklärungen der Strassen-Eigentümer vor.

Die neue Tempo-30-Zone soll mit entsprechenden Hinweisschildern und Fahrbahnmarkierungen angezeigt werden. Flankierende bauliche Massnahmen sind nicht nötig und es wird wie bisher keine Fussgängerstreifen in der betreffenden Zone geben.

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Link zu den Vorlagen

Medienmitteilung vom 28. September 2018

Wintersauna in der Rhybadi startet im November

In der Schaffhauser Rhybadi kann während der kommenden Wintersaison sauniert werden. Das Rhybadi-Pächterteam wird eine stimmungsvolle, naturnahe Sauna betreiben. In den kommenden Wochen wird die Sauna mit zwei Jurten und zwei Saunafässern aufgebaut und eingerichtet. Die Sauna startet im November 2018 und soll bis im März 2019 ein einmaliges Entspannungserlebnis mit Blick auf den Rhein bieten.

In den Wintermonaten wird die Rhybadi um eine weitere Qualität bereichert: Von November 2018 bis März 2019 wird im Heck der Rhybadi eine stimmungsvolle, zur Atmosphäre der Rhybadi passende Wintersauna eingerichtet. Dazu werden zwei der drei Lehrschwimmbecken im Heck über die Wintermonate mit einem Holzrost abgedeckt. Ein Becken bleibt für die Abkühlung im Rhein nach dem Saunagang offen. Sauniert werden kann in zwei Saunafässern mit Glasfront für den freien Blick auf den winterlichen Rhein und die Natur am anderen Rheinufer. Zur Erholung werden zwei Jurten mit gemütlichem Cheminée aufgestellt, eine mit Bistro und Leseecke. In der zweiten Jurte finden die Gäste Ruhe auf Liegestühlen.
 
Die Rhybadi-Sauna wird voraussichtlich von Donnerstag bis Sonntag, jeweils nachmittags und abends bis 22 Uhr geöffnet sein. Den Betrieb der Sauna wird das bestehende Pächterteam durchführen. Im Angebot plant die Rhybadi GmbH sowohl Aufgüsse nach mitteleuropäischer Art (mit natürlichen Duftessenzen) als auch nach finnischer Art (mit purem Wasser). An ausgesuchten Abenden sind zudem Anlässe mit Spezialaufgüssen geplant. Weitere Angaben zum Betrieb werden vom Pächterteam zu einem späteren Termin kommuniziert.

Die Wintersauna 2018/19 ist als Pilotbetrieb gedacht und dient dazu, die Nachfrage sowie Wirtschaftlichkeit zu testen und Erfahrungen zu sammeln. Mit Stammgästen wurden im Vorfeld Gespräche geführt und es durfte festgestellt werden, dass die Sauna in angemessenem, zurückhaltenden Rahmen durchaus auf Zustimmung stösst. Viele freuen sich, "ihre" Rhybadi auch im Winter geniessen zu können. Der Badebetrieb im Sommer wird für die temporär aufgebaute Wintersauna nicht beeinträchtigt. Bei einem Erfolg des Pilotes ist in Absprache mit den Stammgästen in den Folgejahren ein Weiterbetrieb und ein schrittweiser, moderater Ausbau vorgesehen.

Bei der Ausgestaltung des Konzeptes wurde speziell darauf geachtet, dass die Rhybadi-Sauna eine Ergänzung des bisherigen Entspannungsangebotes darstellt. Die Rhybadi-Sauna ist bewusst einfacher und naturnaher ausgerichtet als andere, bestehende Angebote in der Region (z.B. Aisuma in der KSS), sie soll diese nicht konkurrenzieren, sondern ergänzen. Die Rhybadi-Sauna bietet die einmalige Qualität, sich am Altstadtrand mit Blick auf den Rhein zu erholen. Nach dem Saunieren lädt der Rhein zur Abkühlung ein. Für die Infrastrukturaufbauten (Bodenabdeckung, Jurten, Saunen, Installationen) wurden vom Grossen Stadtrat mit dem Budget 2018 Kredite von 90'000 Franken (Sauna) und 50'000 Fr. (Wintertauglichkeit) bewilligt. Der Betrieb erfolgt auf Rechnung der Rhybadi GmbH.

Mit der Rhybadi-Sauna verbindet der Stadtrat das Ziel, die Rhybadi in einem nächsten, moderaten Entwicklungsschritt aufzuwerten und auch während der kälteren Jahreszeit benutzbar zu machen. Vorbild für diese Sauna ist die «Sauna am Rhy» weiter unten am Rhein in Basel. Auch in Basel wird die Rhybadi im Winter zu einer Sauna mit Jurten.
Ansprechpersonen:

Daniel Preisig
Stadtrat, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Raphaël Rohner
Stadtrat, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 13
Mobil: +41 79 82710 65
raphael.rohner(at)stsh.ch

Luca Padovan
Pächterteam, Rhybadi GmbH
Mobil: +41 78 826 53 80
luca.padovan(at)rhybadi.ch
(bitte per Email kontaktieren)

Roger Köppel
Sportkoordinator
Tel. +41 52 632 53 45
roger.koeppel(at)stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.ch
Webseite: www.rhybadi.ch

Medienmitteilung vom 28. September 2018

Stadtrat stimmt Teilrevision des Kantonalen Wahlgesetzes zu

Der Stadtrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an den Regierungsrat eine Teilrevision des Wahlgesetztes. Demnach sollen neu auch diejenigen Stimmkuverts mitgezählt werden, die im Stadthaus am Abstimmungssonntag bis zum Zeitpunkt der Urnenschliessung eingeworfen werden.

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen lud die Gemeinden des Kantons zu einer Vernehmlassung bezüglich der Teilrevision des Wahlgesetzes ein. Die Anpassungen im Gesetz über die vom Volke vorzunehmenden Abstimmungen und Wahlen sowie über die Ausübung der Volksrechte nahm der Regierungsrat als Folge einer Motion im Kantonsrat vor.

Kantonsrat Renzo Loiudice hatte in seiner mit 49:0 Stimmen erheblich erklärten Motion gefordert, dass die Zustellkuverts, die direkt bei den Gemeindekanzleien eintreffen, bis zum Zeitpunkt der Urnenschliessung am Abstimmungssonntag berücksichtigt werden. Die bisherige Regelung besagt, dass nur diejenigen Stimmkuverts mitgezählt werden, die bis 12 Uhr am Samstag vor dem Abstimmungssonntag im Stadthaus eingeworfen werden. Dadurch gehen im gesamten Kanton jeweils Hunderte von Stimmen verloren. Im Stadthaus werden zwischen Samstag, 12 Uhr und Urnenschliessung durchschnittlich noch 40 Stimmkuverts eingeworfen. Der Regierungsrat und in seiner Vernehmlassungsantwort auch der Stadtrat folgen der Argumentation des Motionärs, dass mit der neuen Regelung die Stimmbeteiligung ohne zusätzlichen Aufwand erhöht werden kann. Man müsse davon ausgehen, so der Stadtrat, dass den meisten Stimmberechtigten nicht bewusst sei, dass ihre Stimme bei einem verspäteten Einwurf nicht berücksichtigt wird.


Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. September 2018

Postdienstleistungen in Buchthalten und auf der Breite bald in Partnerfilialen

In den kommenden Wochen stellt die Post ihr Angebot auf der Breite und in Buchthalen um. Die Postdienstleistungen werden - wie bereits im April angekündigt – neu in sogenannten Filialen mit Partnern angeboten.

Die Poststellen Breite und Buchthalen werden aufgehoben. Ab dem 15. Oktober 2018 bietet die Post auf der Breite ihre Dienstleistungen in der Coop-Verkaufstelle an der Rietstrasse 169 an. Die Postfiliale in Buchthalen bleibt bis zum 2. November geöffnet. Ab dem 5. November 2018 werden die Postdienstleistungen dann in der Denner-Filiale an der Alpenstrasse 134 angeboten. Kundinnen und Kunden profitieren durch die Neuorganisation von längeren Öffnungszeiten. Zudem können zur Abholung gemeldete Postsendungen in den Quartieren abgeholt werden. In beiden Quartieren wird das Angebot mit so genannten MyPost24-Automaten ergänzt. Dort können rund um die Uhr Pakete und eingeschriebene Briefe aufgegeben und abgeholt werden. Auf der Breite ist der Automat bereits seit Juni 2018 an der Reitstrasse 1 in Betrieb. Derjenige im Quartier Buchthalen soll ab November zur Verfügung stehen.

Der Stadtrat bedauert die Schliessung der bestehenden Postfilialen in den Quartieren und hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass ein gutes Ersatzangebot mit zusätzlichen Dienstleistungen für die Kundinnen und Kunden entsteht.

 

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. September 2018

Stadtschreiber Christian Schneider geht in Pension
Jurist mit Blick für das Menschliche und Machbare

Mit Stadtschreiber Christian Schneider geht eine wichtige Person in Pension, welche die Stadt hinter den Kulissen über viele Jahre geprägt hat. Zwar übergab er bereits per 1. Juli 2018 offiziell die Geschäfte an seine Nachfolgerin Sabine Spross, war aber noch bis Ende September im Stadthaus anzutreffen, um seine Nachfolgerin einzuarbeiten und letzte Pendenzen zu erledigen. Bis zum Ende seiner Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit waren seine juristischen Kenntnisse und seine grosse Erfahrung in allen Belangen der Politik und der öffentlichen Verwaltung gefragt und geschätzt.

Am 1. September 1997 trat Christian Schneider als stellvertretender Stadtschreiber und Rechtsberater des Stadtrates in die Dienste der Stadt. 2001 wurde er zum Stadtschreiber berufen. In seiner Amtszeit übte er zudem weitere verantwortungsvolle Funktionen aus wie als Aktuar des Wahlbüros, als Sekretär des Verwaltungsrats der Kraftwerk Schaffhausen AG, als Vertreter der Stadt in der Verwaltung der KSS sowie im Vorstand von SH Total, als Präsident der Strassenbennungskommission, als Aktuar der Museumskommission oder als stellvertretender Chef des Gemeindeführungsstabs. Als Vorstandsmitglied der Schweizerischen Konferenz der Stadt- und Gemeindeschreiber hat er sich auch schweizweit einen Namen gemacht.

Zusammen mit seinem Team hat er als Verantwortlicher der Stadtkanzlei und des Rechtsdienstes über viele Jahre erfolgreich dafür gesorgt, dass der Stadtrat juristisch professionell beraten war. An vielen grossen Geschäften des Stadtrates war er massgeblich beteiligt wie zum Beispiel an der Erarbeitung des Polizeiorganisationsgesetzes, der Reorganisation der Städtischen Werke, der Fusion von Hemmental und Schaffhausen oder der Totalrevision der Stadtverfassung.

Mit Christian Schneider verliert die Stadt einen hervorragenden Juristen und profunden Kenner des öffentlichen Rechts. Von Nutzen war ihm, dass er vor seinem Stellenantritt in der Stadtkanzlei reichhaltige Erfahrungen unter anderem als wissenschaftlicher Adjunkt beim Bundesamt für Justiz und juristischer Sekretär der Staatskanzlei Schaffhausen sowie Stellvertreter des Staatsschreibers beim Kanton sammeln konnte.

Christian Schneider wurde auch aufgrund seiner menschlichen Qualitäten, wegen seiner grossen Hilfsbereitschaft und seiner vermittelnden Art, weit über die Verwaltung hinaus sehr geschätzt. Er lebte den Begriff des Staatsdieners im allerbesten Sinne und hat dabei seine persönlichen Interessen und Ambitionen immer zurückgestellt. Bei aller juristischen Präzision verlor er nie das Menschliche und Machbare aus dem Auge. Es war ihm stets ein Anliegen, konsensfähige Lösungen zu finden, eine Eigenschaft, die auch von Parlamentarierinnen und Parlamentariern alle politischer Richtungen sehr geschätzt wurde.

Dem Stadtrat ist es darum ein grosses Anliegen, sich bei Christian Schneider ganz herzlich für die kollegiale Zusammenarbeit, seine hohe Loyalität und für seinen langjährigen, wertvollen Einsatz im Dienste der Stadt zu danken. Alle, die mit ihm zusammenarbeiten durften, wünschen ihm für seinen neuen Lebensabschnitt nur das Beste, vor allem gute Gesundheit und viel Zeit für seine Hobbies und seine Familie.


Im Namen des Stadtrats:
Peter Neukomm, Stadtpräsident

Medienmitteilung vom 23. September 2018

Stadt stimmt Aufwertung des Instruments Baurecht zu und lehnt Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip ab

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben mit 6‘925 Ja-Stimmen gegen 2‘966 Nein-Stimmen der Vorlage „Aufwertung des Instruments Baurecht“ zugestimmt. Die „Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen wurde mit 6‘488 Nein-Stimmen zu 4‘407 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 58 Prozent.

Das Ergebnis zu „Aufwertung des Instruments Baurecht“ im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22‘324
Eingelegte Stimmzettel: 12‘955
Leere Stimmzettel: 3‘059
Ungültige Stimmzettel: 5
Gültige Stimmzettel: 9‘891

Es haben gestimmt mit Ja: 6‘925
Es haben gestimmt mit Nein: 2‘966

Stimmbeteiligung:58.03%

Das Ergebnis zu „Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen“ im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22‘324
Eingelegte Stimmzettel: 13‘053
Leere Stimmzettel: 2‘154
Ungültige Stimmzettel: 4
Gültige Stimmzettel: 10‘895

Es haben gestimmt mit Ja: 4‘407
Es haben gestimmt mit Nein: 6‘488
Stimmbeteiligung 58.47%

 


Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 79 326 72 82
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 13. September 2018

Abstimmungstermin Quartierparkierungsverordnung

Der Grosse Stadtrat hat am 4. September 2018 die Vorlage des Stadtrats vom 31. Oktober 2017 "Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund in den Quartieren der Stadt Schaffhausen (Quartierparkierungsverordnung)" in der Schlussabstimmung mit 17:16 Stimmen gutgeheissen. Der Grosse Stadtrat unterstellt die Verordnung freiwillig einer Volksabstimmung. Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin auf den 10. Februar 2019 festgesetzt.

 

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrates vom 11. September 2018

Baurecht modernisieren, neue Entwicklungen ermöglichen

Es ist eines der politisch umstrittensten Themen in unserer Stadt: Baurecht oder Verkauf? Über die geeignetere Art der Landabgabe gehen die Meinungen besonders stark auseinander. Stundenlange Ratsdebatten und kontrovers geführte Abstimmungskämpfe wurden ausgefochten.
Grundsatzdebatten sind in einer Demokratie notwendig, ganz klar. Gleichzeitig müssen wir uns bewusst sein, dass die Aussicht auf kontroverse politische Debatten oder sogar auf einen Abstimmungskampf abschreckend wirken können. Welche ansiedlungswillige Unternehmung will schon gerne wochenlang Thema in den Medien sein? Die Grundsatzdebatten sind dem eigentlichen Ziel der städtischen Bodenpolitik, nämlich der bestmöglichen Entwicklung des knappen Bodens, überhaupt nicht förderlich.
Auch wenn die kurzfristige Absetzung der letzten Volksabstimmung zu Volksinitiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» ärgerlich war, hat der Stadtrat die Neuauflage deshalb als Chance verstanden: Es war Zeit, das Instrument Baurecht grundsätzlich zu reformieren und Landabgaben politisch mehrheitsfähiger abzustützen. Zusammen mit dem Parlament hat der Stadtrat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser überzeugte auch die Initiantinnen und Initianten, so dass sie ihre Initiative zurückgezogen haben und die Stimmbevölkerung jetzt nur noch über den Gegenvorschlag abstimmt.
Die Vorlage bringt folgende Vorteile:
 Angemessener Spielraum für Landkäufe: Dies ist besonders wertvoll für die Bereitstellung von Bauland im Rahmen der Wirtschaftsförderung und für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
 Gleichstellung der Instrumente Baurecht und Verkauf: Die Vergabe kleinerer Baurechtsgrundstücke und Baurechtsanpassungen kann der Stadtrat künftig (analog zum Landverkauf) in eigener Kompetenz schneller und mit weniger Aufwand vornehmen.
 Marktfähige Baurechtszinsen: Die finanziellen Risiken eines Baurechtes werden angemessen berücksichtigt und damit die politische Akzeptanz des Baurechtes verbessert.
 Anpassung Vergabeprozess: Das Parlament kann neu dann mitreden, wenn die Einflussmöglichkeiten am grössten sind, nämlich zu Beginn des Ausschreibungsverfahrens. Baurechtsnehmer erhalten im Gegenzug mehr Planungssicherheit.
 Verschlankung und Standardisierung: Der Prozesses für Baurechtsvergaben wird standardisiert und optimiert. Die Baurechtsbedingungen sind neu kompatibel mit den Förderprogrammen für den gemeinnützigen Wohnungsbau.
Der Stadtrat verbindet mit der Aufwertung des Instrumentes Baurecht das Ziel, dass Landvergabegeschäfte künftig effizienter abgewickelt werden können und politisch weniger umstritten sind. Die Chancen dazu stehen nicht schlecht: Der Gegenvorschlag wurde im Grossen Stadtrat bei vollständiger Anwesenheit mit 35 : 0 Stimmen einstimmig angenommen.
Mit gezielten Landabgabe kann die Stadt Entwicklungen unterstützen: Das kürzlich eröffnete Manufakturzentrum der IWC im Merishausertal steht auf städtischem Baurechtsland. Genauso wie die neuen Alterswohnungen der Stiftung Schönbühl. Und auch auf dem Wagenareal wird die Genossenschaft Legeno auf städtischem Baurechtsland attraktive und moderne Wohnungen erstellen. Die aktive städtische Bodenpolitik sichert Arbeitsplätze und schafft Wohnraum für alle Generationen.
Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Aufwertung des Baurechtes (Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen») am 23. September 2018 zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrates
Daniel Preisig, Finanzreferent

Ansprechpersonen:
 
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. September 2018

Gedenktafel an die Ermordung der Juden im Mittelalter in Schaffhausen

Seit Ende des 13. Jahrhunderts sind Juden in Schaffhausen nachgewiesen. Sie lebten vor allem vom Handel mit Geld. Vermutlich kam es bereits in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts zur Bildung einer kleinen jüdischen Gemeinde. Die Verfolgung in der Pestzeit 1348/49 führte zur Zerstörung der jüdischen Gemeinde: Am 22. Februar 1349 wurden die Juden wegen angeblicher Brunnenvergiftung verbrannt. Ihre Häuser kamen in den Besitz der Stadt bzw. der Herzöge von Österreich. Die Schulden der Bürger bei den Juden wurden für nichtig erklärt. Rund 20 Jahre später konnten sich Juden wieder in der Stadt niederlassen. Etwa 17 jüdische Familien mit 60 Personen wohnten in der oberen Neustadt, im Stadthof, neben dem sich die 1393 genannte Synagoge (Judenschule) befand, am Rossmarkt und im Judmannsgässlein (heute Ringkengässchen). Zu erneuten Judenverfolgungen kam es 1400/1401 auf Grund einer Ritualmordbeschuldigung. Etwa 30 erwachsene Juden und Jüdinnen wurden darauf in Schaffhausen nach grausamer Folter verurteilt und am 25. Juni verbrannt.

Aufgrund einer Initiative einer Gruppe von Privatpersonen um Peter Bösch wird die alte Tafel bei der ursprünglichen Synagoge an der Neustadt ausgetauscht. Am Mittwoch, 5. September 2018, 17 Uhr, wird an der Neustadt 39 im Innenhof eine Gedenktafel der Stadt enthüllt, die auf die grausame Judenverfolgung im mittelalterlichen Schaffhausen hinweist. Mit kurzen Ansprachen des Stadtpräsidenten, der Initianten und des Stadtarchivars soll diesen schrecklichen Ereignissen der Schaffhauser Geschichte gedacht werden.

Ansprechperson:

Peter Scheck, Stadtarchivar
Telefon: +41 52 632 52 32
E-Mail: peter.scheck(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. September 2018

Stellungnahme des Stadtrates zur Abstimmung vom 23. September 2018:
«Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen»

Am 23. September 2018 stimmt die städtische Stimmbevölkerung über die «Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen» ab. Der Grosse Stadtrat hatte am 6. März 2018 die Vorlage mit 26 zu 4 Stimmen gutgeheissen. Gegen den Entscheid wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zu einer Volksabstimmung.

Die Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen soll die Frage regeln, wie die Bürgerinnen und Bürger Einsicht in Akten verlangen können und nach welchen Kriterien der Stadtrat entscheidet, ob Informationen freigegeben werden. Sie wurde aufgrund einer im Grossen Stadtrat überwiesenen Motion aus dem Jahr 2011 ausgearbeitet, welche eine rechtliche Grundlage analog zu jener auf kantonaler Ebene verlangte.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit des staatlichen Handelns ist heute allgemein anerkannt. Er soll die Transparenz der Verwaltung fördern und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen stärken. Auch bildet Transparenz eine wesentliche Voraussetzung für eine sinnvolle demokratische Mitwirkung am politischen Entscheidfindungsprozess. Auf städtischer Ebene ist das Öffentlichkeitsprinzip in Art. 21 Abs.3 Satz 2 der Stadtverfassung verankert. Jedoch fehlt im städtischen Recht bisher eine Konkretisierung der Modalitäten seiner Anwendung. In Anlehnung an die Kantonsverfassung werden in der Verordnung folgende Aspekte des Öffentlichkeitsprinzips geregelt: Die Pflicht zu aktiver Information, Öffentlichkeit der politischen Debatten und das Einsichtsrecht in amtliche Akten.

Die Verordnung stellt nach Auffassung des Stadtrats einen gelungenen Kompromiss zwischen den Anliegen einer grösstmöglichen Transparenz und dem Schutz berechtigter Interessen zur Vertraulichkeit von Unterlagen in Ausnahmefällen dar. Insbesondere sollen Private auch künftig die Sicherheit haben, dass vertrauliche Informationen, welche sie den Behörden zur Verfügung stellen müssen, nicht von jedermann eingesehen und weiterverbreitet werden können.

Ebenso sollen die Protokolle von nicht-öffentlichen Sitzungen der städtischen Exekutivbehörden (wie Stadtrat, Bürgerrat und Stadtschulrat) vertraulich bleiben. Die Sitzungsteilnehmenden sollen auf der Suche nach konsensfähigen Lösungen frei sein, Kompromissvorschlägen zuzustimmen, ohne befürchten zu müssen, dadurch unter parteipolitischen Druck zu geraten. Auch die Verhandlungen in Kommissionen des Grossen Stadtrats bleiben während den Beratungen im Interesse einer freien Meinungsbildung vertraulich. Genau wie auf kantonaler Ebene im Kantonsrat soll die Vertraulichkeit von Kommissionsprotokollen auch im Grossen Stadtrat zeitlich begrenzt werden: Sie gilt nur bis zum Zeitpunkt, in dem ein Geschäft im Grossen Stadtrat abgeschlossen ist.

Der Stadtrat erachtet die neue Verordnung, welche sich stark an die Regelung des Bundes und anderer Gemeinwesen anlehnt, als klaren Fortschritt, der sowohl Bürgerinnen und Bürgern wie auch Behörden und Verwaltung erhöhte Klarheit bringt und den heutigen grossen Ermessensspielraum durch eine praktikable Umsetzungsregelung eingrenzt.

Der Stadtrat empfiehlt Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrates
Peter Neukomm, Stadtpräsident

Medienmitteilung vom 31. August 2018

Landsknechtbrunnen auf dem Fronwagplatz wird restauriert

Der Landsknechtbrunnen auf dem Fronwagplatz hat verschiedene bauliche Schäden und muss deshalb restauriert werden. Die Landsknechtfigur und das Kapitell sowie die Säule sind stark verwittert, zum Teil macht sich Moos breit. Der Brunnen wird deshalb vom 10. September 2018 bis ca. 10. Oktober 2018 von einer Spezialfirma restauriert, die Sandsteinflächen verfestigt, Risse repariert und die Farbe erneuert. Dazu wird der Brunnen eingerüstet, das Wasser abgelassen und der Blumenschmuck vorübergehend entfernt.

Ansprechperson:

Boris Möckli, Hochbauamt
Telefon: +41 52 632 53 73
E-Mail:  boris.moeckli(at)stsh

Medienmitteilung vom 31. August 2018

Rebmeister Martin Graf feiert 40jähriges Dienstjubiläum

Der Rebmeister der Stadt Schaffhausen Martin Graf feiert am 1. September 2018 sein 40-jähriges Dienstjubiläum. Nur wenige Monate nach Abschluss der Winzerprüfung trat Martin Graf am 1. September 1978 bei der Stadt Schaffhausen die Stelle als Winzer an. Nebst der Betreuung der städtischen Reben hat Martin Graf auch noch die Funktion eines Rebbauberaters für Thayngen, Dörflingen und die Stadt Schaffhausen inne. Mit viel Engagement und grosser Schaffenskraft setzt er sich für die Belange der Rebanlagen ein. Dank seiner umsichtigen Pflege können Schaffhauserinnen und Schaffhauser Jahr für Jahr den schmackhaften Stadtwein geniessen. Der Stadtrat gratuliert Martin Graf zum Dienstjubiläum und dankt ihm herzlich für die geleistete Arbeit.

 

Medienmitteilung vom 29. August 2018

Schweizersbildstrasse wird saniert und umgebaut

Die Schweizersbildstrasse wird bis Frühling 2019 vom Knoten Gemsgasse bis vor den Knoten Freudentalstrasse umfassend saniert, umgebaut und verkehrstechnisch aufgewertet. Während der Bauzeit wird die Buslinie 6 temporär umgeleitet und der Verkehr mit einer Lichtsignalanlage geregelt.

Der Zustand des Strassenbelags auf dem betroffenen Abschnitt der Schweizersbildstrasse ist schlecht und die Verkehrsverhältnisse führen vor allem beim Knoten Gemsgasse-Schweizersbildstrasse zu einem erhöhten Unfallrisiko. Deshalb wurde für diesen Strassenabschnitt ein Betriebskonzept ausgearbeitet, welches die Führung des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrs optimiert und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden verbessern soll.

Im Einzelnen werden folgende Arbeiten durchgeführt:
Der Belag wird erneuert und die unübersichtliche und damit gefährliche T-Kreuzung mit der Gemsgasse wird zu einem Kreisel umgebaut. Die Bushaltestellen werden behindertengerecht gestaltet. Es werden kombinierte Rad- und Gehwege erstellt, die mehrheitlich vom motorisierten Verkehr getrennt werden und die Querungsstellen für den Langsamverkehr werden normgerecht mit Fussgängerinseln versehen.

Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 3. September 2018 bei der Kreuzung Schweizersbildstrasse-Gemsgasse. Sie werden etappenweise durchgeführt und voraussichtlich bis Frühjahr 2019 abgeschlossen sein. Die Fahrbahn wird während der Bauarbeiten halbseitig gesperrt und der Verkehr mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Die Bushaltestelle „Dachsenbüel“ der Linie 6 kann temporär während den Bauarbeiten nicht angefahren werden. Die Linie 6 wird deshalb, voraussichtlich bis Ende 2018, umgeleitet über die Spiegelgutstrasse/Schlempengarten.

Die Bauleitung und die beauftragte Unternehmung sind bestrebt, die Arbeiten speditiv auszuführen und allfällige Behinderungen auf ein Minimum zu reduzieren.


Ansprechperson:

Francesco Cargnelutti, Tiefbau Schaffhausen
Tel.: +41 52 632 73 15
E-Mail: francesco.cargnelutti(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 28. August 2018

Stadt Schaffhausen: Allgemeines Feuerverbot im Freien aufgehoben

Der Stadtrat hatte am 27. Juli 2018 bis auf Widerruf wegen akuter Brandgefahr ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet der Stadt Schaffhausen erlassen.

Die Fachleute der Stadt Schaffhausen kamen in ihrer Lagebeurteilung vom 27. August 2018 übereinstimmend zum Schluss, dass sich die Situation in Bezug auf die anhaltende Trockenheit zwar noch nicht vollständig normalisiert hat, sich das Brandrisiko jedoch soweit reduziert hat, dass das allgemeine Feuerverbot im Freien per sofort aufgehoben werden kann.

Wegen der Wetterprognosen mit weiterhin überdurchschnittlich trockenem und warmem Wetter bleibt das vom Regierungsrat für den ganzen Kanton angeordnete Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (im Abstand von 200 m zum Waldrand) bis auf Weiteres in Kraft.

Für das Abbrennen von Feuerwerk gelten die gesetzlichen Bestimmungen der städtischen Polizeiverordnung. Das Feuerwerk am traditionellen Munot-Kinderfest wurde von den Verantwortlichen bereits vor längerem auf Freitag, 21. September, oder Mittwoch, 26. September, verschoben.

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. August 2018

Herbstwanderung mit dem Stadtrat

Am Sonntag, 2. September 2018, findet die traditionelle Herbstwanderung mit dem Stadtrat statt. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt. Dieses Jahr steht eine Wanderung ins Gebiet Schweizerbild-Moos-Schlossholz-Herblingen Dorfkern-Freizeitanlage Dreispitz auf dem Programm. Die Wanderung beginnt beim Schulhaus Gräfler und findet ihren Abschluss beim Pétanqueclub in Herblingen mit der traditionellen Verpflegung.

Ziel der Wanderung ist es, der interessierten Bevölkerung die vielfältigen Erholungs-, Sport- und Naturräume der Stadt näher zu bringen. Entlang der Route informieren die Stadträte und sachkundige Mitarbeitende des Bereichs Grün Schaffhausen über Besonderheiten der jeweiligen Orte. Gewandert wird in mehreren Gruppen. Auf halber Strecke gibt es einen Apéro zur Erfrischung und am Ende der Wanderung eine Verpflegung für alle Teilnehmenden in der Grünanlage Dreispitz. Die rund 5.5 km lange Route weist nur geringe Höhenunterschiede auf und ist auch für Familien geeignet.

Start der Wanderung: 2. September 2018, 10 Uhr, Schulhaus Gräfler
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Die Wanderung findet bei jeder Witterung statt.

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. August 2018

Budget 2019: Die goldenen Jahre sind vorbei

Die Stadt muss den finanziellen Gürtel enger schnallen. Das zeigt das vom Stadtrat an das Parlament verabschiedete Budget 2019 deutlich. Nur dank ausserordentlicher Budgetkürzungen und ohne Steuerrabatt konnte eine Erfolgsrechnung mit einer roten Null erreicht werden. Der Steuerfuss bleibt bei 96 Prozentpunkten. Für die nächsten Jahre zeigt der Finanzplan rekordhohe Investitionen und eine Tendenz zur Neuverschuldung. Nur dank der in den Vorjahren eingerichteten Schwankungsreserve können in der Erfolgsrechnung bis 2022 grosse Defizite verhindert werden.

Der finanzielle Spielraum ist spürbar kleiner geworden. Der Stadtrat präsentiert dem Grossen Stadtrat das Budget 2019 mit einer roten Null. Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Defizit von -0.4 Mio. Franken (0.2 Prozent des Gesamtaufwandes). Dieses Ergebnis konnte nur aufgrund einer Reduktion des Aufwandes im Umfang von rund 8 Mio. Franken gegenüber dem verwaltungsinternen Rohbudget erreicht werden. Grund für den grösseren Ergebnisdruck in der Erfolgsrechnung sind u.a. nicht oder nur beschränkt beeinflussbare, exogene Faktoren:
– Anstieg der Beiträge für Krankenkassen-Prämienverbilligung: 1.0 Mio. Fr.
– Mehraufwand im Bereich Schulen für den Lehrplan 21, die vom Kantonsrat beschlossene Klassenlehrer-Entlastung und Beiträge an schulische Veranstaltungen und Exkursionen: 1.5 Mio. Fr.
– Abschaffung Nachzahlungspflicht bei innerkantonalen Wohnortwechseln von Sozialhilfe-bezügern: 0.7 Mio. Fr.
– tiefere Abgeltungen von SH POWER: 0.5 Mio. Fr.
Im Vorjahresvergleich steigt der Personalaufwand in der Gesamtbetrachtung um 1.5 Mio. Franken (gegenüber Budget 2018). Mit dem Budget 2019 werden neue Stellen im Gesamtpensum von 905 Prozent beantragt.


Steuerfuss bleibt bei 96 Prozent
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat, den Steuerfuss wie im Vorjahr auf 96 Prozentpunkten festzulegen. Ein Steuerrabatt kann nach drei Jahren erstmals nicht mehr gewährt werden. Grund dafür sind die Mehraufwände, die hohen Investitionen und die tiefe Selbstfinanzierung in allen Finanzplanjahren.


1.25 Prozent Lohnsummenentwicklung für das Personal
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat eine individuelle Lohnsummenentwicklung von 1.25 Prozent. Diese ist nötig, um Leistungsträgerinnen und Leistungsträger eine Lohnentwicklungsperspektive zu gewähren und die Stadt als Arbeitgeberin in einem anspruchsvollen Arbeitsmarkt weiterhin konkurrenzfähig zu positionieren.


15.9 Mio. Franken neue Investitionskredite
Mit dem Budget 2019 werden Investitionen von netto 15.9 Mio. Franken beantragt. Die grössten Investitionsbereiche sind Tiefbau (netto 5.6 Mio. Fr.), Schulen (2.7 Mio. Fr.) und Alterszentren (2.3 Mio. Fr.).

Ab 2020 ausgeglichene Erfolgsrechnung nur dank Schwankungsreserve
Der Finanzplan zeigt für die nächsten vier Jahre zwar insgesamt ausgeglichene Ergebnisse der Erfolgsrechnung. Diese kommen aber nur zustande, weil die ab 2020 tiefer zu erwartenden Unternehmenssteuern mit der dafür eingerichteten Schwankungsreserve ausgeglichen werden können.


Rekordinvestitionen im Finanzplan
2019 sind Nettoinvestitionen von 27.6 Mio. Franken geplant. In den Finanzplanjahren 2020 bis 2022 liegen die vorgesehenen Nettoinvestitionen auf Rekordniveau bei durchschnittlich 35 Mio. Franken.
Zu den wichtigsten Investitionsprojekten im Finanzplan gehören folgende Grossprojekte:
– Aufwertung Rheinuferstrasse
– Stadthausgeviert (inkl. Verwaltungsneubau)
– Entwicklung Kammgarnareal
– Sanierung/Neubau KSS Hallenbad
Zu folgenden Projekten plant der Stadtrat Investitionskreditvorlagen, die der Volksabstimmung unterbreitet werden:
– Erweiterung Schulhaus Kreuzgut
– Magazin Grün Schaffhausen im Birch
– Aufwertung Bahnhofstrasse
– Duraduct
– Ersatzneubau Turnhalle Steig
– Gesamtsportanlage Schweizersbild

Neuverschuldung in Grenzen halten
In den letzten Jahren konnte die Verschuldung deutlich reduziert werden. Nun ist eine Trendumkehr zu beobachten: Ab 2020 ist mit temporär tieferen Steuererträgen zu rechnen. Gleichzeitig sind im Finanzplan weiterhin rekordhohe Investitionen (rund 35 Mio. Fr./Jahr) eingestellt, welche die Selbstfinanzierung (rund 15 Mio. Fr./Jahr) deutlich übersteigen. Entsprechend sind die Finanzierungssaldi negativ, das Nettovermögen nimmt wieder ab und die Bruttoverschuldung steigt.
In einer politischen Würdigung kommt der Stadtrat zum Schluss, dass nach den vergangenen Jahren mit hohem Schuldenabbau und tiefen Investitionen eine massvolle, investitionsbedingte Neuverschuldung verantwortbar ist. Dennoch werden Priorisierungen bei den Investitionsvorhaben unumgänglich sein.


Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2
Mit dem Rechnungsjahr 2019 führt die Stadt das neue Rechnungslegungsmodell HRM2 ein. Das vorliegende Budget wurde nach den neuen Vorgaben erstellt. Gleichzeitig kam eine neue Software (New System Public NSP) zur Anwendung.
Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren wird wegen des neuen Kontenplans und anderen Änderungen erschwert. Um die Transparenz gewährleisten zu können, wurde das Detailbudget ausführlich kommentiert.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Tel. +41 52 632 52 55
gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Tel. +41 52 632 52 42
ralph.kolb(at)stsh.ch

 

Link zu weiterführenden Unterlagen

 

 

Website: www.stadt-schaffhausen.ch

 

Medienmitteilung vom 24. August 2018

Neue Bahnhofstrasse für Schaffhausen

Die Bahnhofstrasse ist sanierungsbedürftig und entspricht in Bezug auf Gestaltung und Organisation der Verkehrsabläufe nicht mehr den heutigen und zukünftigen Anforderungen. Sie soll deshalb saniert und aufgewertet werden. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine entsprechende Vorlage.

Die Bahnhofstrasse befindet sich in keinem guten Zustand. Der Strassenoberbau, die Bushaltestellen sowie die Werkleitungen sind sanierungsbedürftig. Die Gelegenheit soll genutzt werden, um die Bahnhofstrasse als Ankunfts- und Begegnungsort aufzuwerten und die Organisation der verschiedenen Nutzungen zu verbessern. So soll mehr Raum für Fussgänger geschaffen werden sowie mehr Parkplätze für Velos in der Nähe der Perronzugänge. Die Querungen sollen sicherer werden. Die Konflikte zwischen dem Busverkehr und den vorfahrenden Personenwagen auf den Kurzzeitparkplätzen und den Anlieferungen sollen beseitigt werden, indem die Kurzzeitparkplätze an andere Orte verlegt werden.

Weiter sind längere Haltekanten für den Busbetrieb notwendig, da auf der Linie 5 wegen des zunehmenden Passagieraufkommens zukünftig Gelenkbusse eingesetzt werden. Mit der geplanten Einführung von Elektrobussen und der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur sind die baulichen Anpassungen noch dringlicher geworden. Auch die Gestaltung und Platzierung der Haltestellendächer soll verbessert werden, damit die Gewerbeflächen im Erdgeschoss besser sichtbar sind und die Busfahrgäste trocken ein- und aussteigen können.

Die nächsten Schritte
Unter Berücksichtigung der vielfältigen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungen an der Bahnhofstrasse wurden in einem Vorprojekt Lösungen erarbeitet, wie der zur Verfügung stehende Raum effizient genutzt und Engpässe beseitigt werden können. Im nächsten Schritt werden die bauliche Umsetzung dieser Lösungen sowie die Gestaltung konkretisiert. In der Folge wird das gewählte Planerteam das Bauprojekt erstellen, anhand dessen auch die Investitionskosten genauer bestimmt werden können. Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Vorlage über den Investitionskredit erstellt, die zur Volksabstimmung gelangen wird.

Kosten
Im Vorprojekt wurden die planerischen Grundlagen erarbeitet und die Kosten mit einer Genauigkeit von +/- 20 % auf 7.3 Mio. Franken geschätzt. Das Projekt "Aufwertung Bahnhofstrasse" ist Teil des Agglomerationsprogramms 1. Generation (Massnahme 20). Wegen der Mitfinanzierung von Bund und Kanton betragen die Kosten für die Stadt rund 3 Mio. Franken. Würde anstelle des Gesamtprojektes nur eine reine Sanierung durchgeführt, die nicht durch das Agglomerationsprogramm mitfinanziert werden kann, würden gebundene Kosten von rund 2 Mio. Franken entstehen. Für die nächsten Schritte bis zur Fertigstellung des Bauprojektes wird ein Planungskredit in der Höhe von 660´000 Franken beantragt.

Ein Gewinn für ganz Schaffhausen
Eine Sanierung der Bahnhofstrasse und bauliche Anpassungen für die Entwicklungen des öffentlichen Verkehrs sind unerlässlich. Mit der Neuorganisation der Verkehrsabläufe und einer effizienteren Nutzung der Flächen werden die Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern reduziert und die Sicherheit erhöht. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Aufwertung, die sowohl die Organisation als auch die Gestaltung betrifft, auch dazu beiträgt, die Bahnhofstrasse zu einem attraktiven Ankunfts- und Begegnungsort zu entwickeln.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Tina Nodari, Stabsleiterin Bau
Telefon: + 41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. August 2018

Ehrenmedaille der Stadt Schaffhausen

Die Stadt Schaffhausen will künftig Personen, die sich für die Stadt in besonderem Masse verdient gemacht haben, mit einer Ehrenmedaille auszeichnen. Die Medaille soll 2019 zum ersten Mal verliehen werden.

Mit der Ehrenmedaille der Stadt Schaffhausen will der Stadtrat Personen würdigen, die sich für die Stadt in besonderem Masse verdient gemacht haben, z.B. durch ihr herausragendes, langjähriges soziales oder gesellschaftliches Engagement. Die Ehrenmedaille wird vom Gesamtstadtrat auf Antrag des Stadtpräsidenten in einem öffentlichen Anlass mit Rahmenprogramm verliehen werden. Die Verleihung der Medaille soll ein bedeutender Anlass mit Ausstrahlung für die Stadt sein. Die Ehrenmedaille wird in der Regel alle zwei Jahre verliehen werden, alternierend zum Georg Fischer Preis der Stadt Schaffhausen, mit dem herausragende Leistungen im Kunst- und Kulturbereich gewürdigt werden. Die Auszeichnung konkurrenziert keine anderen Preise, welche von Dritten in der Stadt vergeben werden, sondern schliesst eine Lücke.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. August 2018

Die neue Pächterin der Tanne heisst Claudine-Sachi Münger

Claudine-Sachi Münger wird voraussichtlich ab 1. März 2019 das ehemalige Hotel Tanne führen. Ihr Konzept, bei dem die Erhaltung der traditionellen Werte der Tanne mit einem innovativen Ansatz kombiniert wird, überzeugte den Stadtrat.

Die neue Pächterin Claudine-Sachi Münger wurde heute an einer Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Den Stadtrat überzeugte an ihrer Bewerbung nicht nur das Konzept, das den authentischen Betrieb der historischen Weinstube mit einem Integrationsprojekt für Menschen mit Handicap verknüpft, sondern auch ihre Persönlichkeit. Die 39jährige schweizerisch-japanische Doppelbürgerin verfügt über einen Universitätsabschluss in Betriebswirtschaft der Hochschule St. Gallen mit Vertiefung Marketing. Schon als Kind arbeitete sie im elterlichen Bäckerei-Konditorei-Confiserie Betrieb mit. Die Wahl-Schaffhauserin arbeitete 10 Jahre lang für Unilever Schweiz Food Solutions und ist heute Regionalverkaufsleiterin eines Handels- und Dienstleistungsunternehmens für die Bäckerei- und Confiserie Branche. Dieser betriebswirtschaftliche Hintergrund kombiniert mit ihrer Begeisterung für die historische Bedeutung der Tanne und der Idee, Menschen mit Handicap in der Tanne arbeiten zu lassen, liess den Stadtrat zur Überzeugung gelangen, dass Claudine-Sachi Münger die richtige Person ist, um die Tradition der Gastfreundschaft in der Tanne fortzuführen.

Claudine-Sachi Münger wird in der Tanne eine Weinstube mit einfacher, selbstgemachter, regionaler Küche und regionalem Wein sowie einen Laden mit regionalen Produkten anbieten. Serviced Studios mit kleiner Küche sowie Reinigungs- und Waschservice in den oberen Stockwerken ergänzen das Angebot ganz in dem Sinne, wie es vom Stadtrat angedacht war.
Die neue Pächterin verwies an ihrer Vorstellung vor den Medien auf ihr gutes Netzwerk, das sie bei der Führung des Betriebes unterstützen wird. Wichtig ist ihr auch der Dialog mit der Bevölkerung und den regionalen Firmen. Da das Detailangebot noch in Arbeit ist, können Interessentinnen und Interessenten sich entweder auf der Facebook-Seite „tanneschaffhausen“ mit mitdiskutieren oder auf www.wemakeit.ch ihr Lieblingsangebot bereits heute kaufen und so das Projekt finanziell unterstützen.

 


Die Liegenschaft Hotel Tanne wurde der Stadt 2011 vom mittlerweile verstorbenen Fräulein Zimmermann schenkungshalber übertragen mit der Auflage, die historische Weinstube zu erhalten. Die Liegenschaft wird seit 2017 gemäss einem Beschluss des Grossen Stadtrates saniert. Die Arbeiten sollten im Frühling 2019 abgeschlossen sein. In diesem Frühling wurde die Verpachtung ausgeschrieben. Der Stadtrat als Jury hat aus den eingereichten Projekten das vorliegende per Beschluss vom 7. August ausgewählt. Die Wiedereröffnung ist auf den 1. März 2019 geplant.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass die schon bald wieder eröffnete Tanne ein einzigartiger Ort wird, an dem sich Menschen mit und ohne Beeinträchtigung begegnen. Er freut sich, mit Claudine-Sachi Münger eine Pächterin gefunden zu haben, die der Tanne ein neues, herzliches Gesicht geben wird.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Claudine-Sachi Münger, Pächterin
Telefon: +41 78 764 19 90
E-Mail: claudine-sachi.muenger(at)bluewin.ch

Urs Wildberger, Projektleiter Baureferat
Telefon: +41 52 632 53 84
E-Mail: urs.wildberger(at)stsh.ch

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. August 2018

Siri Peyer neu in die Museumskommission gewählt

Da die bisherige Stiftungsratspräsidentin der Peyerschen Tobias-Stimmer-Stiftung Corinna Peyer-Bohrer von ihrer Funktion als Stiftungsratspräsidentin zurückgetreten ist, gab sie auch ihren Austritt als Mitglied der Museumskommission. Die Peyersche Tobias Stimmer-Stiftung gehört zu den museums¬nahen Institutionen, die mit einem Mitglied in der Museumskommission vertreten sind.

Der Stadtrat wählte deshalb für den Rest der Amtsdauer 2017 bis 2010 Siri Peyer, Co-Präsidentin des Stiftungsrats der Peyerschen Tobias Stimmer-Stiftung als neues Mitglied der Museumskommission. Sie kann sich bei Verhinderung durch Co-Präsident Andreas Peyer vertreten lassen.
Der Stadtrat dankt Corinna Peyer-Bohrer für ihr Engagement im Interesse des Museums während ihrer Tätigkeit als Präsidentin des Stiftungsrates der Peyerschen Tobias Stimmer-Stiftung und als Kommissionsmitglied.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. August 2018

Stefan Oetterli neues Mitglied der Polizeikommission

Der Stadtrat hat für den Rest der Amtsdauer 2017-2020 Grossstadtrat Stefan Oetterli als neues Mitglied der Polizeikommission gewählt. Die Stadt Schaffhausen ist in der kantonalen Polizeikommission mit dem zuständigen Stadtratsmitglied sowie zwei vom Stadtrat gewählten Mitgliedern des Grossen Stadtrats vertreten. Als Vertreter für die Amtsdauer 2017-2020 wurden die Grossstadträte Sandra Pfund und Diego Facchani gewählt. Nach dem Rücktritt von Grossstadträtin Sandra Pfund wurde eine Ersatzwahl nötig.

 


Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. August 2018

Teilrevision des Friedhofs- und Bestattungsreglements

Das Friedhofs- und Bestattungsreglement der Stadt Schaffhausen wurde in einzelnen Punkten angepasst. Die Nachfrage nach verschiedenen Bestattungsarten ist von gesellschaftlichen Entwicklungen abhängig und daher im Wandel. Insgesamt ist angesichts des breiten Angebotes an verschiedenen Grabarten schwierig vorauszusagen, welche Präferenzen sich in den nächsten Jahren entwickeln. Die Friedhofskommission hat mit neuen Regelungen und Fristen auf die Veränderungen reagiert. Zudem wurden verschiedene weitere Präzisierungen und Anpassungen im bestehenden Reglement vorgenommen, die sich unter anderem auf die Aufgaben des Bestattungsamtes, auf die Möglichkeiten und Fristen bei Einsprachen, die neue Einführung eines Gartengrabs sowie Präzisierungen in Bezug auf die Bepflanzungen und Gestaltung von Gräbern beziehen.
Das angepasste Reglement (RSS 570.1) kann auf der Website der Stadt Schaffhausen in der Gesetzessammlung angesehen und heruntergeladen werden.

http://www.rss.stadt-schaffhausen.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_5/570.1.pdf

Ansprechpersonen:

Konrad Bruderhofer, Grün Schaffhausen
Telefon: + 41 52 632 56 52
E- Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: + 41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. August 2018

Klostergeviert-Initiative: Volksabstimmung am 25. November

Die „Volksinitiative zum Erwerb und dauerhaften Schutz des historischen Klostergevierts“ kommt am 25. November 2018 zur Abstimmung.
An diesem Termin wird ausserdem über drei eidgenössische Vorlagen abgestimmt.

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Juli 2018

Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Stadtgebiet bis auf Weiteres

Aufgrund anhaltender Trockenheit gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet der Stadt Schaffhausen ab sofort und bis auf Weiteres ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot.

Am 27. Juli 2018 hat der Teilstab Trockenheit der Kantonalen Führungsorganisation einen zweiten Lagerapport vorgenommen, nachdem der Regierungsrat am 25. Juli 2018 (vgl. Amtsblatt vom 27. Juli 2018, S. 1287 f.), gestützt auf Art. 68 Abs. 1 der Kantonsverfassung i.V.m. Art. 16 Abs. 1 des Bevölkerungsschutzgesetzes sowie Art. 5 lit. a des Brandschutzgesetzes ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe - im Abstand von 200 m vom Waldrand - erlassen hat. Im diesem zweiten Lagerapport hat der Teilstab entschieden, dass die Waldbrand Gefahrenstube bis auf Weiteres unverändert auf der Stufe "gross" (Stufe 4) bleibt. Das verhängte Feuer- und Feuerwerksverbot bleibt ebenfalls bis auf Weiteres in Kraft. Der Kanton ersucht die Gemeinden, sicherzustellen, dass sie für die Durchführung von 1. August-Feiern und insbesondere für das Abbrennen von 1. August-Feuern die notwendigen Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmassnahmen vornehmen. Gemäss Kanton ist es den Gemeinden unbenommen, aufgrund einer eigenen Beurteilung auf ihrem Gemeindegebiet das Feuer- und Feuerwerksverbot zu verschärfen. Es herrscht akute Brandgefahr im ganzen Stadtgebiet. Anhand der Wetterprognosen wird sich die Lage in den kommenden Tagen eher verschärfen als entspannen. Zusammenfassend führt die extreme Trockenheit zu einem erhöhten Brandrisiko, das die Natur schädigen, Menschenleben gefährden und Sachwerte zerstören kann. Diese Umstände gebieten, entsprechende Anordnungen zur Schadenverhütung zu erlassen. Wie obenstehend dargelegt, erachtet es der Stadtrat aufgrund der extremen Trockenheit, der Wetterprognose und dem anstehenden Nationalfeiertag als absolut notwendig, das gesamte Stadtgebiet vor Bränden zu schützen. Dies ist nicht anders möglich als durch den Erlass eines absoluten Feuerwerk- und Feuerverbots im Freien. Der Stadtrat erachtet die Gefahr für Feuer auf dem Stadtgebiet aufgrund der grossen und anhaltenden Trockenheit als sehr gross. Er spricht deshalb auf dem gesamten Stadtgebiet ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot aus, gültig ab heute, 27. Juli 2018 bis auf Widerruf.

Ansprechpersonen:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 79 326 72 82; +41 52 625 05 18
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: + 41 79 767 80 47
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 4. Juli 2018

Simon Kuppelwieser wird neuer Leiter Alterszentrum Kirchhofplatz

Ab dem 1. Januar 2019 wird Simon Kuppelwieser neuer Leiter des Alterszentrums Kirchhofplatz. Nach seiner Ausbildung zum Psychiatriepfleger arbeitete Simon Kuppelwieser in verschiedenen Funktionen und Organisationen im Langzeitbereich, unter anderem war er rund 10 Jahre als Berufsschullehrer in der Schaffhauser Schule für Pflegeberufe tätig. Seit 2003 leitet er das Pflegezentrum im Spitz der Stadt Kloten und führt zusätzlich den Bereich Gesundheit und Alter der Stadt Kloten. Simon Kuppelwieser ist Jahrgang 1960 und wohnt mit seiner Frau in der Stadt Schaffhausen. Er hat drei erwachsene Kinder.

Der Stadtrat freut sich sehr, dass er mit Simon Kuppelwieser einen erfahrenen und mit Schaffhausen vertrauten Zentrumsleiter gewinnen konnte. Er dankt Matthias Schlatter für das grosse Engagement als Interimsleiter und die Zusage, bis zum Arbeitsantritt von Simon Kuppelwieser weiterhin zur Verfügung zu stehen.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Juni 2018

Stadt Schaffhausen präsentiert Entwurf zu neuer Kulturstrategie

Die Stadt Schaffhausen entwickelt im Rahmen eines Mitwirkungsprozesses eine neue Kulturstrategie. Heute abend wird die Strategie vorgestellt und vom Stadtrat zur Vernehmlassung freigegeben.

Die Kulturkommission der Stadt Schaffhausen hat im Laufe des vergangenen Jahres im Rahmen eines breit angelegten Mitwirkungsprozesses eine neue Kulturstrategie für die Stadt Schaffhausen entwickelt. Die neue Kulturstrategie soll das bisherige Kulturkonzept der Stadt („KulturRaumSchaffhausen“, 2002) ersetzen. Die Strategie beinhaltet die kulturpolitischen Entwicklungsperspektiven der Stadt Schaffhausen bis 2028 und soll der städtischen Kulturförderung sowie den Kulturinstitutionen der Stadt als Grundlage dienen.

Die neue Kulturstrategie formuliert Grundlagen der städtischen Kulturpolitik und gliedert sich in die drei zentralen Handlungsfelder „Räume bieten“, „Zugänge schaffen“ und „Wirkung erzeugen“. Für die jeweiligen Handlungsfelder sind konkrete Massnahmen hinterlegt, die der Stadtrat bis 2028 umsetzen möchte.

Der vollständige Text der Kulturstrategie findet sich online unter:
http://www.kulturraum.sh/customer/files/37/def_Kulturstrategie_Fassung_Freigabe-SR.pdf

Mit der Präsentation des Entwurfstexts der neuen Kulturstrategie am 21. Juni 2018 eröffnete der Stadtrat die offizielle Vernehmlassung. Bis 31. August 2018 nimmt die Kulturkommission im Auftrag des Stadtrats sämtliche Rückmeldungen entgegen: info(at)kulturraum.sh

Die definitive Verabschiedung der neuen Kulturstrategie durch den Stadtrat ist für den Herbst 2018 vorgesehen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent, Präsident Kulturkommission
Telefon: +41 52 632 52 04
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Jens Lampater, Kulturbeauftragter
Telefon: +41 52 632 52 86
E-Mail: jens.lampater(at)stsh.ch

www.stadt-schaffhausen.ch
www.kulturraum.sh

Medienmitteilung vom 13. Juni 2018

Philippinischer Botschafter besucht Schaffhausen

Anlässlich des Jahrestages des Geburtstags des philippinischen Nationalhelden José Rizal besucht der philippinische Botschafter in der Schweiz dieses Jahr am 15. Juni Schaffhausen. Gemeinsam mit Vertretern von Stadt und Kanton Schaffhausen wird Botschafter Denis Yap Lepatan bei der Gedenktafel an der Bahnhofstrasse für José Rizal Blumen niederlegen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird der philippinische Botschafter anlässlich des Gedenktages an José Rizal am 15. Juni kurz nach 11 Uhr Blumen bei der Gedenktafel an der Bahnhofstrasse in Schaffhausen niederlegen. Der philippinische Nationalheld logierte im Juni 1887 auf einer Reise durch die Schweiz im damaligen Hotel Müller an der Bahnhofstrasse. Die dort angebrachte Gedenktafel erinnert an seinen Aufenthalt.

Botschafter Denis Yap Lepatan ist am kommenden Freitag zum ersten Mal in Schaffhausen zu Gast.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. Juni 2018

Stadt stimmt der Zusammenführung von VBSH und RVSH zu

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Vorlage „Zusammenführung der VBSH und der RVSH“ zugestimmt.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben mit 8580 Ja-Stimmen gegen 4345 Nein-Stimmen der Vorlage „Zusammenführung der VBSH und der RVSH“ zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 62.83 Prozent.

Das Ergebnis zur „Zusammenführung der VBSH und der RVSH“ im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22‘272
Eingelegte Stimmzettel: 13‘993
Leere Stimmzettel: 1‘066
Ungültige Stimmzettel: 2
Gültige Stimmzettel: 12‘925

Es haben gestimmt mit Ja: 8580
Es haben gestimmt mit Nein: 4345


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail:daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Juni 2018

Stadtrat verzichtet auf die Ausweitung der Videoüberwachungszeiten

Der Stadtrat verzichtet auf die Ausweitung der Videoüberwachung auf einen 24-Stunden-Betrieb. Er kommt zum Schluss, dass dieser Eingriff in die persönliche Freiheit nicht verhältnismässig wäre.

An der Ratsdebatte vom 12. Dezember 2017 äusserte die Fachkommission im Rahmen der Berichterstattung zur Videoüberwachung den Wunsch, die Videoüberwachung nicht nur auf die Zeiten von 18 Uhr bis 7 Uhr zu beschränken, sondern auf den ganzen Tag auszuweiten. Der Stadtrat legt in seinem Bericht an den Grossen Stadtrat dar, dass eine zeitliche Ausdehnung auf einen 24-Stunden-Betrieb, wie es die Fachkommission angeregt hatte, verhältnismässig sein müsse. Die Massnahme muss also geeignet und erforderlich sein und die Wahrung der öffentlichen Interessen müssen gegenüber dem Schutz der privaten Interessen in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Da die Videoüberwachung während der Nacht nicht in Echtzeit erfolgt, die Aufzeichnungen also nicht „live“ am Bildschirm beobachtet, sondern können lediglich im Nachhinein ausgewertet werden, dient die Videoüberwachung in der Stadt Schaffhausen in erster Linie der Prävention sowie bei Straftaten der Ermittlung der Täterschaft und der Beweisführung.

Eine Ausweitung der Videoüberwachungszeiten auf 24 Stunden, also auch während der Tageszeit, ist nicht erforderlich. Der Publikumsverkehr an den überwachten Orten ist während des Tages massiv höher und die Zahl der Straftaten an den betroffenen Orten mehrheitlich rückläufig oder stagnierend. Für eine Videoüberwachung muss das öffentliche Interesse das private Interesse überwiegen. Vor dem Hintergrund dieser Interessenabwägung sei eine ganztägige Videoüberwachung an sämtlichen bis anhin nur nachts überwachten Orten unverhältnismässig. Es gibt dort weder besondere Vorkommnisse noch besondere Gefahren, die eine solche Ausweitung der Überwachung rechtfertigen würden.

Der Stadtrat stützt sich dabei u.a. auch auf die Stellungnahme des kantonalen Datenschutzbeauftragten. Nach seiner Auffassung würde eine im jetzigen Zeitpunkt realisierte Ausdehnung der Aufnahmezeiten der städtischen Videoüberwachung eine von der aktuellen Sicherheitslage keineswegs provozierten oder gerechtfertigten zusätzlichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der damit überwachten Passantinnen und Passanten darstellen. Die angeregte Massnahme ist daher unverhältnismässig und das entsprechende Reglement des Stadtrates wird nicht angepasst.

Link zum Bericht

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Juni 2018

Stimmunterlagen für den 10. Juni 2018 zum Teil doppelt verschickt

In der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall haben einzelne Stimmberechtigte die Stimmunterlagen doppelt erhalten. Beide Gemeinden haben mit der Aufbereitung und dem Versand der Stimmunterlagen die KSD (Informatikunternehmen von Kanton und Stadt Schaffhausen) beauftragt, die diese Arbeiten von einem externen Dienstleister erledigen lässt.

Im Rahmen des Versands der Stimmunterlagen für das Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2018 ist es aufgrund eines Lesefehlers auf der Maschine des externen Dienstleisters in einigen wenigen Fällen zu einer doppelten Zustellung der Stimmunterlagen gekommen. Bis zum heutigen Zeitpunkt haben sich insgesamt drei Personen bei den Gemeinden gemeldet, wodurch der Fehler erst entdeckt wurde. Weitere Personen haben sich bis jetzt nicht gemeldet. Das Untersuchungsergebnis zu diesem Vorfall ist noch ausstehend, aber es ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Betroffenen im einstelligen Bereich bewegen wird. Allfällig weitere Betroffene werden gebeten, das überzählige Stimmcouvert zu vernichten oder den Stimmenzählenden bei der Stimmabgabe an der Urne separat zurückzugeben.

Am Abstimmungswochenende werden die Stimmenzählenden im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherstellen, dass nicht doppelt abgestimmt wird. Das Vorgehen ist mit der Staatskanzlei abgesprochen. Die Stimmberechtigten werden in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass eine doppelte Stimmabgabe zum einen ungültig und zum anderen auch strafbar ist.

Die Stadt Schaffhausen und die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall bitten die Stimmberechtigten um Entschuldigung für diesen Fehler. Die beiden betroffenen Gemeinden werden von der KSD verlangen, dass sie zusammen mit dem externen Dienstleister Massnahmen ergreift, die einen doppelten Versand künftig verhindern.

Ansprechpersonen:
 
Christian Schneider, Stadtschreiber Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Janine Rutz, Gemeindeschreiberin Neuhausen am Rheinfall
Telefon: +41 52 674 22 20
E-Mail: janine.rutz(at)neuhausen.ch

Medienmitteilung vom 7. Juni 2018

Werkhof SH POWER: Projekt wird angepasst und Vorprojekt ausgearbeitet

Die Verwaltungskommission der Städtischen Werke SH POWER hat an ihrer gestrigen Sitzung von den Resultaten der Überarbeitung des Projekts Werkhof SH POWER Kenntnis genommen. Die Kosten für das überarbeitete Projekt konnten deutlich reduziert werden, liegen aber immer noch über dem bewilligten Kredit. Die Verwaltungskommission will das angepasste Projekt weiterverfolgen und lässt ein Vorprojekt ausarbeiten, um detaillierte Zahlen für die weiteren Schritte zu erhalten. Die Vorlage für den benötigten Zusatzkredit wird dem Grossen Stadtrat Anfang 2019 unterbreitet.

Die Verwaltungskommission der Städtischen Werke SH POWER hatte Anfang Dezember 2017 an einer ausserordentlichen Sitzung entschieden, das Projekt Neubau Werkhof von SH POWER in Zusammenarbeit mit dem Bereich Hochbau der Stadt Schaffhausen grundsätzlich überarbeiten zu lassen. In den vergangenen Monaten wurden mehrere mögliche Projektvarianten geprüft. Auch die Nutzungsanforderungen an den neuen Werkhof wurden nochmals genau unter die Lupe genommen. Dabei wurden die bisherigen Annahmen bestätigt.

Ziel ist es nach wie vor, dass ein optimal funktionierender Werkhof gebaut werden kann. Im Neubau sollen rund 100 Mitarbeitende von SH POWER unter einem Dach arbeiten. Das Areal des heutigen Werkhofs am Lindli wird freigespielt. Ausgangslage für die geprüften Varianten war das bestehende Projekt, dessen Kosten gemäss den aktualisierten Planungen 18.3 Millionen Franken betragen und damit 5.2 Millionen Franken über dem bewilligten Kredit in Höhe von 13.1 Millionen Franken für die Baukosten, die Betriebseinrichtung und -ausrüstung liegen. Zur Reduktion der Kosten wurden drei mögliche Umsetzungsvarianten geprüft.

- Eine Optimierung des bestehenden Projekts, bei welcher die Kosten etwa um 1.7 Millionen Franken reduziert werden könnten, aber immer noch um 3.5 Millionen Franken über dem bewilligten Kredit liegen würden.
- Ein überarbeitetes Projekt mit „Nutzungstrennung“, das heisst, die Büros und das Lager mit der Werkstatt werden in zwei separaten Gebäuden untergebracht. Bei dieser Variante ist die Funktionalität des Werkhofes gewährleistet. Die Kosten könnten so gegenüber dem Ursprungsprojekt um rund 2.9 Millionen Franken reduziert werden und liegen gemäss heutigem Wissenstand rund 2.3 Millionen Franken über dem Kredit.
- Eine Minimalvariante mit Kosten im Rahmen des genehmigten Kredites, mit der jedoch die Funktionalität des Werkhofes nicht gewährleistet wäre. Mehrere Bereiche könnten nicht in den neuen Werkhof umziehen und das Areal am Lindli könnte nicht im vorgesehenen Mass freigespielt werden. Bei dieser Variante wäre der Neubau des Werkhofes wegen der unzureichenden Funktionalität nicht sinnvoll. Eine mit externer Begleitung durchgeführte Organisationsentwicklung im Rahmen der Überarbeitung des Projektes hat dies eindeutig bestätigt.

Die Verwaltungskommission hat sich klar für die Variante „Nutzungstrennung“ entschieden, was sich auch mit der Empfehlung der Projektleitung des Hochbauamtes deckt. Wird der Werkhof in zwei separate Gebäude unterteilt, muss das Lagergebäude unter anderem nur minimal geheizt werden und weist geringere Anforderungen an die Gebäudetechnik auf. Diese Variante hat den Vorteil, dass die Anzahl der Arbeitsplätze den Vorgaben der Volksabstimmung entspricht. Auch ist sie bautechnisch einfacher umsetzbar und birgt deshalb weniger Risiken.

Die Verwaltungskommission hat gestern beschlossen, basierend auf der Variante „Nutzungstrennung“ ein Vorprojekt ausarbeiten zu lassen, um detaillierte Zahlen zu den Kosten und damit mehr Sicherheit für die anstehenden politischen Entscheide zu erhalten. Anschliessend wird der Stadtrat Anfang 2019 im Rahmen einer Vorlage den Grossen Stadtrat über das überarbeitete Projekt informieren und einen Zusatzkredit für die Realisierung des Werkhofs in der optimierten Variante beantragen.

Zur Vorgeschichte: Im Rahmen der Detailplanung des Projektes Neubau Werkhof SH POWER wurde im September 2017 festgestellt, dass im Vergleich zu den anfänglich geschätzten Kosten, welche Basis für die Volksabstimmung bildeten, mit wesentlichen Mehrkosten zu rechnen ist. Diese sind über alle Phasen des Projekts - von der Machbarkeitsstudie über die parlamentarische Beratung bis zum Bauprojekt - aufgelaufen. Rückblickend kann man sagen, dass die Berechnungen im Vorprojekt zum Teil ungenau und unvollständig waren und Kosten nicht sauber nachgeführt wurden, wenn das Projekt angepasst wurde. Hinzu kamen erst nach der Volksabstimmung bekannt gewordene Auflagen zum Hochwasserschutz.

Aufgrund der absehbaren Mehrkosten wurde die Baufreigabe nicht erteilt und eine Überarbeitung der Planung in Auftrag gegeben, bevor überhaupt Baukosten entstanden. Die Verwaltungskommission der Städtischen Werke SH POWER hat im Dezember 2017 an einer ausserordentlichen Sitzung entschieden, das Projekt Neubau Werkhof von SH POWER in Zusammenarbeit mit dem Bereich Hochbau der Stadt Schaffhausen grundsätzlich überarbeiten zu lassen. Das Projekt war am 5. Juni 2016 von den städtischen Stimmberechtigten mit einem Kredit über 17.82 Millionen Franken bei einer Kostengenauigkeit von +/- 15% bewilligt worden. In diesem Gesamtkredit sind die Baukosten, Betriebseinrichtung und Ausrüstung, wie auch Kosten für den Umzug und den Rückbau enthalten. Der Kredit für den Neubau liegt bei 13.1 Millionen Franken. Der Neubau wird auf dem Gelände des Kompetenzzentrums Tiefbau des Kantons im Schweizersbild erstellt. Damit soll der bisherige Standort von SH POWER im Gaswerkareal am Lindli für eine Wohnraumentwicklung freigespielt werden.

Ansprechperson:
 
Peter Neukomm, Präsident der Verwaltungskommission der Städtischen Werke SH POWER
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Juni 2018

Aufwertung Baurecht: Volksabstimmung am 23. September

Die Vorlage des Stadtrates „Aufwertung des Baurechtes, Gegenvorschlag zur Volksinitiative ‚Zweckbindung der Baurechtszinsen‘“ kommt am 23. September 2018 zur Abstimmung. Die Volksinitiative „Zweckbindung der Baurechtszinsen“ wurde zurückgezogen, so dass nur der Gegenvorschlag zur Abstimmung kommt.
Wie bereits gemeldet wird an diesem Termin ausserdem abgestimmt über das Referendum gegen die Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen sowie drei eidgenössische Vorlagen.

 

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 30. Mai 2018

Stellungnahme des Stadtrates zur Abstimmungsvorlage vom 10. Juni 2018 «Zusammenführung der VBSH und der RVSH»

Der Stadtrat empfiehlt ein Ja zur Zusammenführung von VBSH und RVSH

Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Zusammenführung der städtischen Verkehrsbetriebe VBSH und der regionalen Verkehrsbetriebe (RVSH) am 10. Juni 2018 zuzustimmen.

Im Zusammenhang mit der kontroversen Diskussion der vergangenen Wochen liegt dem Stadtrat daran, auf folgende wichtige Punkte hinzuweisen:

1.    Auch künftig wird der Kanton (zusammen mit dem Bund) alle Regionallinien finanzieren, einschliesslich allfälliger Defizite. Das finanzielle Risiko für die Regionallinien liegt damit auch nach der Zusammenführung voll beim Kanton. Es gibt keine Querfinanzierung von Stadt zu Land und umgekehrt. Das ist heute so und das bleibt auch in Zukunft so.

2.    Auch in Zukunft entscheiden Stadtrat, Grosser Stadtrat und die Stimmberechtigten über das Busangebot in der Stadt. Die VBSH führt die Bestellung lediglich aus. Das Gleiche gilt auf den Regionallinien: Der Kanton bestellt und bezahlt das Angebot. 

3.    Die Zusammenführung liegt gleichermassen im Interesse von Stadt, Kanton und Gemeinden. Für die Stadt ist vor allem von Bedeutung, dass die VBSH ohne die Regionallinien Überkapazitäten im Depot, in der Werkstatt und in der Geschäftsleitung hätte.

4.    Anders als bei der Fusion von zwei grundverschiedenen Betrieben bringt die Zusammenführung von VBSH und RVSH keine Mehrkosten. Schon heute wird die RVSH von den VBSH geführt. Es gibt keine Doppelbesetzungen in der Geschäftsleitung und auch keine überzähligen Standorte.

Mit einem Ja wird ein starkes, der ganzen Region verpflichtetes Schaffhauser ÖV-Unternehmen geschaffen. Darin sieht der Stadtrat folgende Vorteile:

- Die Arbeitsplätze bleiben langfristig am Standort Schaffhausen gesichert und alle Mitarbeitenden werden gleich behandelt. Die bereits erzielten Synergiegewinne werden langfristig gesichert, weitere Doppelspurigkeiten werden abgebaut.

- Die demokratische Mitsprache bleibt erhalten: Es gibt keine Privatisierung, das Unternehmen bleibt zu 100% im Besitz der Stadt Schaffhausen. Dank der konkreten Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Anstalt bleibt die demokratische Mitsprache in allen relevanten Punkten erhalten. Durch die Integration der bisherigen Aktiengesellschaft RVSH in die neue städtische Anstalt steigt die demokratische Mitsprache bei diesem Unternehmensteil sogar.

- Die ÖV-Kompetenz bleibt in Schaffhausen. Das Unternehmen erreicht eine sinnvolle Grösse, was bei Beschaffungen und der Mitsprache im Tarifverbund wichtig ist.

- Der ÖV bleibt attraktiv: Mit der Zusammenführung haben die ÖV-Benutzer die Gewähr, dass der öffentliche Busverkehr weiterhin aus einem Guss und in der gewohnten „Schaffhauser Qualität“ erbracht wird.

Nicht zuletzt ist die Zusammenführung der Busbetriebe ein weiterer Meilenstein in der immer besseren Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kanton. Wenn Stadt und Kanton sich gemeinsam vorwärts bewegen statt getrennte Wege zu gehen, dann erreichen beide mehr. Es wäre schade, wenn wir wieder den Rückwärtsgang einlegen müssten.

Im Namen des Stadtrates
Daniel Preisig, Finanzreferent

Medienmitteilung vom 23. Mai 2018

Stadt spendet 5000 Fr. für Rohingya

 

Seit Beginn der Krise setzt sich die Glückskette gemeinsam mit den Partnerhilfswerken für diese Menschen ein. Mit den Spendengeldern wird der Bau von Latrinen, der Zugang zu Trinkwasser und medizinischer Versorgung, sichere Orte für Kinder, die Verteilung von Material zum Bau und die Verstärkung von Unterkünften finanziert. Jetzt bedrohen der Monsun und Wirbelstürme die Menschen im Flüchtlingslager zusätzlich. Die Glückskette rief deshalb am 23. Mai einen nationalen Sammeltag aus um die zusätzlich benötigten Mittel zur Linderung der Notlage zu generieren.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Der Stadtrat hat anlässlich des nationalen Sammeltages der Glückskette 5000 Franken aus dem Heinrich Schlatter-Fonds für die verfolgten Rohingya gespendet. Rund 780’000 Menschen der ethnischen Minderheit Rohingya sind im August 2017 aus Myanmar nach Bangladesch geflüchtet. Im grössten Flüchtlingslager der Welt leben sie unter prekären Bedingungen.

Medienmitteilung vom 23. Mai 2018

Peter Neukomm in Lenkungsgruppe des Internationalen Städtebunds gewählt

Der Internationale Städtebund Bodensee (ISB) wurde vor neun Jahren gegründet. Der ISB versteht sich als städtische Ergänzung zur Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) und hat zum Ziel, eine bessere Vernetzung zwischen den Städten im Bodenseeraum zu erreichen. Um den Gedankenaustausch zu fördern und „über die Grenze hinaus zu lernen“, wurde die Organisation von Vertretern der Städte Schaffhausen, St.Gallen, Singen, Bregenz, Friedrichshafen, Romanshorn, Meckenbeuren, Dornbirn, Lochau und Lindau ins Leben gerufen.

An der diesjährigen Mitgliederversammlung in St.Gallen wurde Stadtpräsident Peter Neukomm erneut in die Lenkungsgruppe des Internationalen Städtebunds gewählt. Präsidiert wird die Gruppe neu von Thomas Scheitlin, Stadtpräsident St. Gallen. Schwerpunktthema 2018 ist die digitale Verwaltung, das so genannte „Smart Governement“. Es soll Gegenstand eines grenzüberschreitenden Austauschs werden, bewährte Lösungsansätze sollen vorgestellt und diskutiert werden. Weiteres Thema ist die aufgrund des boomenden Online- Handels fortschreitende Verarmung von Innenstädten. Zudem wird eine intensivere Kooperation der Bodenseestädte im Kulturbereich angestrebt, dies insbesondere mit Blick auf die Bewerbung Dornbirns als „Europäische Kulturhauptstadt 2024“.

Im nächsten Jahr feiert der Städtebund Bodensee sein zehnjähriges Bestehen mit einem Bodensee-Städtetag in Friedrichshafen.

(Bildlegende:) Die Teilnehmenden der ISB-Mitgliederversammlung, darunter auch die Mitglieder der Leitungsgruppe.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Mai 2018

Obertorturm wird etappenweise saniert

Der Obertorturm wird über einen Zeitraum von rund anderthalb Jahren etappenweise saniert. Die Etappierung ist sowohl aus technischen als auch aus Gründen des Vogelschutzes nötig.

Der Sandstein des Obertorturms ist schon seit längerem sanierungsbedürftig. Deshalb wurde im letzten Jahr bereits ein provisorisches Stahlnetz montiert, um möglicherweise herabfallende Steine aufzufangen. Jetzt sind die Abklärungen bezüglich der definitiven Sanierung abgeschlossen. Das Baugerüst wird während den Nächten vom 23.5 auf den 24.5. und vom 24.5. auf den 25.5. installiert, da dafür die Oberleitungen der Trolleybusse vom Stromnetz getrennt werden müssen und während des dichten Fahrplans am Tag nicht genügend Diesel-Ersatzbusse zur Verfügung stehen.

Die Sanierung erfolgt aus technischen Gründen in zwei Etappen. Zusätzlich muss bei den Bauarbeiten und bei der Errichtung des Gerüstes Rücksicht genommen werden auf seltene Vögel, die im Obertorturm brüten und während der Brutzeit nicht gestört werden dürfen. Alpensegler und andere geschützte Vogelarten nisten zwischen Ende April und Ende August dort. In dieser Zeit finden die Sanierungsarbeiten nur im unteren, alten Teil des Turmes statt. Die Bauarbeiten können nur in der warmen Jahreszeit durchgeführt werden, so dass für die Arbeiten im oberen Turmteil nur ein Zeitfenster von Ende August bis ca. Mitte Oktober bleibt. Danach wird das Gerüst wieder bis auf eine Höhe von 16 Metern abgebaut und im Spätsommer 2019 nach Ende der Nistzeit wieder aufgebaut, damit auch im oberen Turmteil die Sanierung fertiggestellt werden kann. Das gesamte Gerüst wird spätestens im Dezember 2019 entfernt.

Dieses Verfahren wurde mit dem Vogelschutzverein Turdus abgesprochen und hat sich als das einzig praktikable herausgestellt, um die anspruchsvollen Sanierungsarbeiten am historischen Naturstein professionell durchführen zu können, ohne die nistenden Vögel zu stören. Der Durchgang unter dem Obertor bleibt während der gesamten Bauzeit von Ende Mai bis Ende 2019 geschlossen, dies einerseits aus Sicherheitsgründen, aber auch, weil der Platz als Materiallager während der Bauarbeiten benötigt wird.

 


Ansprechpersonen:

Corinne Wanner, Projektleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 53 77
E-Mail: corinne.wanner(at)stsh.ch

Martin Roost, Vogel- und Naturschutzverein TURDUS
Telefon: 052 625 33 80 (G)

Medienmitteilung vom 17. Mai 2018

Wechsel in der Theaterkommission

Gemäss Reglement über die Theaterkommission für das Stadttheater Schaffhausen gehört der Theaterkommission jeweils ein Mitglied des städtischen Parlaments an. Die Kommissionsmitglieder werden vom Stadtrat für eine Amtsdauer gewählt. Nach ihrem Wechsel in den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen ist Dr. Cornelia Stamm Hurter (SVP) aus der Theaterkommission ausgeschieden. Als Nachfolger hat der Stadtrat Grossstadtrat Walter Hotz (SVP) für die verbleibende Amtsdauer 2017 - 2020 in die Theaterkommission gewählt.

 

Ansprechperson:
 
Jens Lampater, Bereichsleiter Kulturdienst
Telefon: +41 52 632 52 86
E-Mail: jens.lampater(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Mai 2018

Referendum zum Öffentlichkeitsprinzip kommt am 23. September zur Abstimmung

Das Referendum gegen die Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen ist mit insgesamt 1182 Unterschriften zustande gekommen. Nächster möglicher Abstimmungstermin ist der 23. September 2018, an dem bereits drei eidgenössische Abstimmungsvorlagen angesetzt sind, nämlich der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege», die Volksinitiative «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel» (Fair-Food-Initiative) sowie die Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle.»  Der Stadtrat legt deshalb den Abstimmungstermin für das Referendum gegen die Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Stadt Schaffhausen ebenfalls auf den 23. September 2018.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, stv. Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. April 2018

Kistenpass: Sanierung der Naturstrasse kann starten

Die Naturstrasse zwischen der Schaffhauser Breite und Beringen wird ab dem 24. April 2018  saniert und bleibt deshalb eine Woche gesperrt. Das Planungs- und Naturschutzamt hat grünes Licht für den Baustart gegeben. Die Sanierung ist nötig, weil sich die Naturstrasse in schlechtem Zustand befindet und Schlaglöcher aufweist. Der Baustart hat sich wegen der Amphibienwanderung etwas verzögert. Die Wanderung ist nun grösstenteils abgeschlossen. Der Kistenpass bleibt jedoch nach Abschluss der Bauarbeiten voraussichtlich bis Mitte Mai weiterhin von 17 bis 8 Uhr gesperrt, damit die Amphibien ungestört zu ihren Laichplätzen wandern können.

Ansprechperson:

Oliver Baur, Stabsstelle Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. April 2018

Neue Lösungen für Poststellen Buchthalen und Breite

Die Poststellen in Buchthalen und auf der Breite werden per Anfang September 2018 am bisherigen Ort aufgehoben und jeweils in Partnerschaften mit lokalen Geschäften weitergeführt. Damit hat der Stadtrat sein Ziel erreicht, dass die Post ein mindestens ebenbürtiges Ersatzangebot schafft, falls es zu Schliessungen kommen sollte.

Schon länger war bekannt, dass die Post das Angebot an Poststellen in der Stadt Schaffhausen anpassen wollte. Der Stadtrat hat deshalb seit Februar 2017 intensive Gespräche mit den Verantwortlichen bei der Post CH AG geführt. Der Stadtrat setzte sich dabei wie auch schon bei früheren Verhandlungen gegen eine Schliessung von Poststellen ein. Für den Fall, dass sich Schliessungen nicht vermeiden lassen, forderte er ein gleichwertiges oder besseres Ersatzangebot. 

Dieses Ziel konnte nun für die Poststellen in Buchthalen und auf der Breite erreicht werden. Die Poststelle Buchthalen wird ab Herbst 2018 in die Denner-Filiale an der Alpenstrasse integriert, diejenige auf der Breite in den Coop an der Rietstrasse. Für die Kundinnen und Kunden bedeutet dies, dass sie von deutlich längeren Öffnungszeiten profitieren. Zudem können neu auch zur Abholung gemeldete Postsendungen in den Quartieren abgeholt werden. Diese Dienstleistung hatte die Post für die beiden Poststellen in Buchthalen und auf der Breite zuletzt nicht mehr zur Verfügung gestellt. Die Sendungen mussten stattdessen in der Hauptpost am Bahnhof abgeholt werden. Die Post hat sich zudem verpflichtet, das Angebot in den beiden Quartieren mit MyPost24-Automaten zu ergänzen. Dort können rund um die Uhr Pakete und eingeschriebene Briefe aufgegeben und abgeholt werden.

Der Stadtrat bedauert einerseits die Schliessung der bestehenden Postfilialen in den Quartieren Buchthalen und Breite, ist aber gleichzeitig erleichtert, dass ein gutes Ersatzangebot mit zusätzlichen Dienstleistungen für die Kundinnen und Kunden ausgehandelt werden konnte. In diesem Zusammenhang anerkennt er die Bereitschaft der Post, zu einer guten Lösung Hand geboten zu haben. Der Stadtrat wird sich auch weiterhin für einen attraktiven Service Public in der Stadt Schaffhausen einsetzen.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11 (ab 13.30 Uhr)
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. April

Stadt gibt Liegenschaften an Neue Wohnbaugenossenschaft ab

Der Stadtrat hat beschlossen, die Liegenschaften, die er in den Jahren 2012 bis 2014 von drei Wohnbaugenossenschaften gekauft hatte, an die Neue Wohnbaugenossenschaft  abzugeben. Damit bleibt die gemeinnützige Vermietung erhalten. Die Vorlage wird im Grossen Stadtrat voraussichtlich diesen Sommer beraten.

In den Jahren 2012 bis 2014 kaufte der Stadtrat für insgesamt rund 16.9 Mio. Franken unter Anwendung des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftenerwerb die Liegenschaften von drei ehemaligen Wohnbaugenossenschaften. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Wohnungen weiterhin gemeinnützig bewirtschaftet werden. Die rund 100 Wohnungen in Buchthalen an der Furkastrasse und an der Buchthalerstrasse sowie an der Sennereistrasse und an der Fulachstrasse werden seither direkt von der städtischen Immobilienabteilung vermietet.

Im Rahmen der stadträtlichen 4-Säulen-Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus wurde für die zusammen rund 100 Wohnungen eine neue Trägerschaft gesucht. Mit der Neuen Wohnbaugenossenschaft Schaffhausen (NWGS) wurde diese nun gefunden. Die NWGS wird die Wohnungen übernehmen und nach dem Prinzip der Kostenmiete vermieten. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat der Genossenschaft bereits die Gemeinnützigkeit bescheinigt.

Die Finanzierung der Genossenschaft ist mit Fördermitteln für den gemeinnützigen Wohnungsbau, einem Bankdarlehen sowie einer Eigenkapitalbeteiligung der Stadt in der Höhe von 2 Mio. Franken langfristig gesichert.
Die entsprechende Vorlage des Stadtrates zur Abgabe der Liegenschaften an die Genossenschaft umfasst drei Geschäfte, und zwar
- die Abgabe im Baurecht zu den Sonderkonditionen für gemeinnützige Wohnbauträger mit speziellen Sicherungen wie Vorkaufsrecht, Heimfallregel und Sanktionen bei Verlust der Gemeinnützigkeit,
- der Verkauf der Gebäude auf dem Baurechtsland und
- die Beteiligung der Stadt mit 2 Mio. Franken am Genossenschaftskapital.

Die Liegenschaften werden von der Neuen Wohnbaugenossenschaft unterhalten und periodisch erneuert. Mittelfristig sind bei allen Gebäuden energetische Sanierungen vorgesehen.

Mit der Abgabe der Liegenschaften an die NWGS hat die Stadt das ursprüngliche Ziel der Käufe erreicht, nämlich die Vermietung der Wohnungen nach gemeinnützigen Kriterien. Die NWGS ist dabei ein verlässlicher, lokal verankerter Partner, der die Liegenschaften angemessen unterhalten und in ihren Erhalt investieren wird.

Für die Stadt werden mit der Baurechtsabgabe gebundene Mittel von netto 12.51 Mio. Franken frei, welche im Rahmen der aktiven Bodenpolitik des Stadtrates gewinnbringend eingesetzt werden können. Der Saldo des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftserwerb wird entsprechend erhöht. Weiter wird die Abteilung Immobilien durch die Abgabe der Liegenschaften entlastet und kann sich wegen der damit freigespielten Kapazitäten verstärkt auf die strategisch wichtige Entwicklung von Liegenschaften konzentrieren. Als Folge der Abgabe der Liegenschaften erhält die Stadt künftig nur noch Baurechtzinserträge. Die Mietzinserträge sowie die Unterhaltsverpflichtungen der Stadt entfallen.

Die Vorlage wird vermutlich im Sommer 2018 im Parlament beraten. Die drei Teilbeschlüsse zur Baurechtsabgabe, dem Verkauf der Gebäude und der Beteiligung der Stadt am Eigenkapital werden gemeinsam dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Übergabe der Liegenschaften ist je nach Beratungsablauf per 1.10.2018 oder 1.1.2019 vorgesehen.

 

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch


Für Anfragen bei der Neuen Wohnbaugenossenschaft:

am Donnerstag, 12. April und Freitag, 13. April:
Heinz Lacher
Telefon: P +41 52 625 37 70, M  +41 79 248 06 08
E-Mail: heinz.lacher(at)bluewin.ch

danach:
Werner Oechslin, Präsident Neue Wohnbaugenossenschaft Schaffhausen NWGS
Telefon: +41 76 580 26 15
E-Mail: werner.oechslin(at)bluewin.ch

Die Vorlage findet man hier

Medienmitteilung vom 11. April 2018

Stadtrat empfiehlt Volksinitiative zum Klostergeviert zur Ablehnung

Im Zusammenhang mit dem Bau des Polizei- und Sicherheitszentrums sowie dem Strassenverkehrsamt im Herblingertal plant der Kanton, das Klostergeviert in der Schaffhauser Altstadt freizuspielen und zu entwickeln. Die Alternative Liste Schaffhausen (AL) verlangt mit ihrer «Volksinitiative zum Erwerb und dauerhaften Schutz des historischen Klostergevierts», dass die Stadt Schaffhausen sich zum Ziel setzt, vom Kanton das historische Klostergeviert zu erwerben und als Eigentümerin in ihrer Hand zu behalten. Der Stadtrat möchte hingegen im Entwicklungsprojekt mit dem Kanton zusammenarbeiten und so die städtischen Interessen einbringen. Der Stadtrat empfiehlt die Initiative daher ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Die Alternative Liste Schaffhausen (AL) hat am 6. Februar 2018 eine Initiative mit 642 gültigen Unterschriften eingereicht. Die «Volksinitiative zum Erwerb und dauerhaften Schutz des historischen Klostergevierts» verlangt, dass die Stadt Schaffhausen sich zum Ziel setzt, vom Kanton das historische Klostergeviert zu erwerben und als Eigentümerin in ihrer Hand zu behalten. Zu diesem Zweck soll der Stadtrat Verkaufsverhandlungen mit dem Kanton aufnehmen und den Kaufvertrag dem Grossen Stadtrat zuhanden der städtischen Volksabstimmung unterbreiten.

Der Stadtrat teilt zwar mit den Initianten die Auffassung, dass es sich beim Klostergeviert um ein wichtiges Areal mit viel Potenzial für die Stadtentwicklung handelt. Statt dem Regierungsrat ein Kaufangebot zu unterbreiten, möchte der Stadtrat jedoch das Angebot der Regierung wahrnehmen, beim Entwicklungsprojekt mitzuarbeiten und so die städtischen Interessen beim Klostergeviert einbringen. Der Stadtrat empfiehlt deshalb, die Initiative abzulehnen.

Für die Ablehnungsempfehlung sprechen folgende Gründe:

– Der Regierungsrat hat bereits einen eigenen Vorgehensplan für die Entwicklung des Klostergevierts. Der Stadtrat möchte diesem keinen Konkurrenzvorschlag gegenüberstellen, sondern sich partnerschaftlich einbringen.
– Arealentwicklungen sollen nicht nur von der Stadt, sondern auch vom Kanton vorangetrieben werden. Wenn Stadt und Kanton Areale entwickeln, erreichen beide mehr.
– Die Initiative bringt die Stadt als potenzielle Käuferin gegenüber dem Kanton in eine unvorteilhafte (preistreibende) Verhandlungsposition.
– Bei einem Kauf des Areals müssten die personellen Ressourcen überprüft werden, um alle parallel laufenden Entwicklungsprojekte der Stadt zeitgerecht umsetzen zu können.
– Der Kauf des Klostergeviertes würde Kapital der Stadt in zweistelliger Millionenhöhe binden (Auswirkung auf Verschuldung).
– Die Stadt kann auch als Standortgemeinde und in der Kerngruppe massgeblich bei der Festlegung der Rahmenbedingungen der Entwicklung mitwirken, sie braucht nicht Eigentümerin zu sein.

Der Stadtrat empfiehlt dem Grossen Stadtrat, die Initiative ohne Gegenvorschlag der Volksabstimmung zu unterbreiten und zur Ablehnung zu empfehlen.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12 (bis 11.15 Uhr)
Mobil: +41 79 330 74 75 (ab 15:30 bis 17:00 Uhr)
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. April 2018

Regionalportal www.schaffhausen.ch neu 

Nachdem die Stadt Schaffhausen per anfangs Jahr das Regionalportal www.schaffhausen.ch von der privaten Sobag übernommen hatte, um diese zentrale Adresse selber zu bewirtschaften, steht den Benutzerinnen und Benutzern nun eine neu gestaltete Seite zur Verfügung. www.schaffhausen.ch ist ein klassisches Einstiegsportal, das verschiedene Nutzergruppen bedient. Neuzuzüger, Touristinnen oder Arbeitssuchende können sich hier rasch und unkompliziert über die Region Schaffhausen informieren. Übersichtlich gestaltete links führen zu den Websites von Stadt und Kanton, zu Veranstaltungen, zum lokalen Gewerbe und touristischen Angeboten. Laufend aktualisierte News von Stadt, Kanton und Schaffhauser Polizei, das lokale Wetter sowie Direktlinks zum Stadtmelder und zur Facebook-Seite der Stadt runden das Angebot ab.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
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Medienmitteilung vom 5. April 2018

Gastro-Zwischennutzung im Westflügel der Kammgarn

Der Schaffhauser Gastronom Luciano Di Fabrizio und die Stadt haben einen Mietvertrag zur Zwischennutzung von 776 m2 im Erdgeschoss des Westflügels der Kammgarn unterzeichnet. Bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten in voraussichtlich drei Jahren soll das Erdgeschoss für Veranstaltungen, Food-Festivals, Flohmärkte und Ausstellungen genutzt werden.
Da die Bauarbeiten für die Sanierung des Westflügels der Kammgarn aufgrund des politischen Prozesses und der vorgängigen Planungsarbeiten frühestens im Jahr 2021 starten, hat der Stadtrat entschieden, die Liegenschaft zwischen zu nutzen. Damit kann verhindert werden, dass die Räumlichkeiten leer stehen und es besteht die Chance, dass neues Leben einzieht und der Raum für kreative Ideen und Innovation genutzt wird. Am 8. Juni 2017 fand eine Informationsveranstaltung statt, an der Interessenten aufgerufen wurden, sich bei der Stadt zu melden.
In der Folge meldete sich u.a. der Verein für sinnvolle Raumnutzung (VSR), mit dem die Stadt bereits im letzten Jahr einen Mietvertrag für das 1. Obergeschoss abgeschlossen hat. Der VSR hat zwischenzeitlich das erste Obergeschoss sanft umgebaut und die Flächen an Startups, Architekten und Künstler untervermietet. Die Eröffnung wird am 6. April 2018 gefeiert.
Für einen Teil des Erdgeschosses (776 m2) konnte die Stadt einen zweiten Zwischennutzungsvertrag mit dem Schaffhauser Gastronom Luciano Di Fabrizio (JAM Event GmbH) abschliessen. Auf bis zu 776 m2 werden Veranstaltungen, namentlich Disco-Parties, Food-Festivals, Ausstellungen, Flohmärkte usw., stattfinden. Neben eigenen Veranstaltungen, welche Luciano Di Fabrizio mit seiner Unternehmung ‹5starevent GmbH› durchführen wird, werden die Räumlichkeiten für einzelne Veranstaltungen zu fairen Preisen auch an Dritte untervermietet werden. Mietbeginn ist der 1. Juni 2018, Veranstaltungen sind ab Spätsommer vorgesehen.
Zur Gewährleistung der Fluchtwege werden nicht tragende Wände zurückgebaut. Weiter sind Toilettenanlagen vorgesehen. Zum Schutz vor Lärmimmissionen und die Reinigung der Umgebung hat der Stadtrat Auflagen erlassen. Zudem müssen die einzelnen Veranstaltungen das ordentliche Bewilligungsverfahren durchlaufen. Die Nachbarn IG Kammgarn bzw. KiK sowie der VSR sind übereingekommen, die Veranstaltungsagenda aufeinander abzustimmen. Die neue Zwischennutzung soll vom Angebot her eine Ergänzung zum bestehenden Kulturangebot im Nordflügel der Kammgarn sein und keine übermässige Konkurrenzierung. Luciano Di Fabrizio plant Veranstaltungen, welche eher ein anderes Publikum anziehen werden. Die vermieteten Räumlichkeiten sind in der Gesamtgrösse kleiner als die Veranstaltungshalle und werden von der Infrastruktur her eher rudimentär (Zwischennutzungs-Standard) ausgerüstet.
Die Stadt gewinnt mit der gastronomischen Zwischennutzung eine weitere Belebung des Gebäudes und des Areals. Sie profitiert zudem von den Mietzinserträgen. Damit es nicht zu einer übermässigen Konkurrenzierung kommt, sind die Betreiber und die Stadt im Gespräch. Mit dem Raumangebot wird es zusätzlich möglich sein, Veranstaltungen vom Freien in die neuen Räumlichkeiten zu verlegen und damit die Lärmproblematik für Anwohnerinnen und Anwohner zu entschärfen.

 

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Luciano Di Fabrizio, Mieter eines Teils des Erdgeschosses im Westflügel der Kammgarn
Tel. +41 79 445 78 28
info(at)cuba-club.ch

Medienmitteilung vom 3. April 2018

Hotel Tanne wird verpachtet

Das ehemalige Hotel Tanne wird bis Ende des Jahres fertig umgebaut sein und anschliessend verpachtet. Die Ausschreibung für die Verpachtung läuft ab sofort und endet am 31. Mai 2018.
Der Grosse Stadtrat stimmte im August 2016 der Vorlage des Stadtrates zur Sanierung und Verpachtung des ehemaligen Hotels Tanne zu und bewilligte damit einen Investitionskredit über 3.6 Mio. Franken. Die Sanierung wird bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Deshalb sucht die Stadt Schaffhausen ab 1. Januar 2019 eine geeignete Pächterin oder einen Pächter für das traditionsreiche ehemalige Hotel.
Die Liegenschaft wurde der Stadt im Jahr 2011 schenkungshalber übertragen. Das ehemalige Hotel, zu dem auch ein Innenhof mit einer Remise gehört, soll möglichst originalgetreu betrieben werden. Dazu gehören eine Weinstube im Erdgeschoss und Sitzungszimmer im ersten Obergeschoss. Die sieben Zimmer in den oberen Stockwerken und die beiden Räume in der Remise werden in zeitgemässe Studios mit Dusche/WC und einer kleinen Teeküche ausgebaut, die von den zukünftigen Pächtern nur noch eingerichtet werden müssen. Die Studios sollen idealerweise als «Serviced Apartments» oder im Rahmen eines gepflegten, zur Weinstube passenden «Bed & Breakfast»-Betriebes vermietet werden.
Das Dossier, in dem alle Anforderungen und Konditionen für interessierte Pächterinnen und Pächter zusammengestellt sind, kann bei der Abteilung Immobilien der Stadt Schaffhausen bezogen werden bzw. unter www.stadt-schaffhausen.ch/immobilien heruntergeladen werden. Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2018 eingereicht werden.


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig
Stadtrat, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Lukas Rams
Abteilung Immobilien
Immobilienbewirtschafter
Tel. +41 52 632 54 26
lukas.rams(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. April 2018

Rücktritte aus dem Grossen Stadtrat per Ende März

Per 31. März sind Ernst Yak Sulzberger (GLP) und Cornelia Stamm Hurter (SVP) als Mitglieder des Grossen Stadtrates zurückgetreten. Für Ernst Yak Sulzberger rückt Raphael Kräuchi nach, für Cornelia Stamm Hurter kommt Susanne Kobler.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. März 2018

Lindli Fäscht 2018 bewilligt

Der Stadtrat hat das Gesuch für das Lindli Fäscht 2018 bewilligt. Es findet am 8. Und 9. Juni statt. Wichtigste Neuerungen gegenüber 2017 sind die Ausweitung des Festgeländes bis zur Schifflände und eine ganze Reihe von Massnahmen zur Vermeidung von Lärmbelästigungen und anderen Problemen, die im letzten Jahr zu Beschwerden geführt hatten.

Nach dem grossen Publikumsandrang im letzten Jahr soll es auch 2018 wieder ein Lindli-Fäscht geben. Der Stadtrat hat das Gesuch des Veranstalters bewilligt, der die Reklamationen anlässlich des letztjährigen Lindli-Fäscht zum Anlass genommen hat, verschiedene Verbesserungen einzuführen. Laute Musik soll es neu nur noch an zwei Festplätzen am Schauwerk’schen Gut geben. Die Lautstärke in der Sommerlust wird ab 23.30 Uhr auf Zimmerlautstärke begrenzt. Generell wird die Musikbeschallung mengenmässig und von der Lautstärke her reduziert und die Bühne im hinteren Teil des Schauwerk’schen Gut so ausgerichtet, dass die direkt angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner deutlich entlastet werden. Wem es von den direkt angrenzenden Anwohnenden immer noch zu laut ist, erhält die Möglichkeit, während dem Fest auf Kosten des Veranstalters zwei Nächte im Hotel Hohberg oder im Arcona Living zu verbringen.
Das Festgelände wird dafür 2018 ausgeweitet und beginnt bereits bei der Schifflände sowie auf zwei Schiffen mit Gastronomieangebot zwischen Güterhof und Bootshaus. Ausserdem wird das Angebot für Kinder ausgeweitet, um das Fest noch attraktiver zu gestalten.
Der Verkehr wird in diesem Jahr komplett umgeleitet, auch die Busse der VBSH, die Linie 8 fährt während dem Fest gar nicht mehr. Dafür setzt der Veranstalter Shuttle-Busse auf den betroffenen Strecken ein.

 

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: + 41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. März 2018

Jahresrechnung der Stadt erneut mit ausgezeichnetem Ergebnis

Bereits zum vierten Mal in Folge kann die Stadt ein ausgezeichnetes Rechnungsergebnis ausweisen. Hauptursächlich für das gute Ergebnis nach Gewinnverwendung mit 13.5 Mio. Franken sind Sondereffekte bei den Unternehmenssteuern. Das Ergebnis erlaubt, zusätzliche 18.4 Mio. Franken in die Schwankungsreserve einzulegen, welche neu einen Bestand von 39.1 Mio. Franken aufweist. Damit ist die Stadt gut vorbereitet auf die Steuerreform 2017.

Der städtische Haushalt bleibt geprägt von den stark schwankenden Unternehmenssteuern: Auch 2017 liegen die Unternehmenssteuerträge 20.2 Mio. Franken über dem budgetierten Wert. Der Grund dafür sind Einmaleffekte. Ohne diese lägen die Unternehmenssteuern sogar leicht unter Budget.

Sehr gute Budgettreue
Gleichzeitig ist es durch konsequente Budgetierung und eine erneut bemerkenswerte Budgettreue gelungen, dass der Personal- (-2.5 Mio. Fr.) und der Sachaufwand (-1.4 Mio. Fr.) unter Budget liegen. Gegenüber Vorjahr ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen.
Der Personalbestand (ohne Betriebe und Lehrpersonen) steigt im Berichtsjahr um 12.7 auf 850.5 Vollzeitstellen.

Ergebnis nach Gewinnverwendung: +13.6 Mio. Franken
Das Gesamtergebnis der Laufenden Rechnung zeigt einen Überschuss von 31.9 Mio. Franken und liegt damit nur 1.4 Mio. Franken unter dem Rekordergebnis von 2016.
18.4 Mio. Franken des Überschusses werden der Schwankungsreserve zugewiesen, womit ein Endergebnis von 13.6 Mio. Franken ausgewiesen wird.

Schwankungsreserve für Unternehmenssteuern neu auf knapp 40 Mio. Franken
Zusammen mit der Einlage aus dem Vorjahr (Rechnung 2016) beträgt der Saldo der Schwankungsreserve neu 39.1 Mio. Franken. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat, das Instrument der «finanzpolitische Reserve» mit der Einführung von HRM2 auf den 1. Januar 2019 formell einzuführen. Mit der Schwankungsreserve ist die Stadt gerüstet für die anstehende Steuerreform.

Anhaltender Umsetzungsrückstand bei Investitionen
Die Stadt tätigte 2017 Investitionsausgaben von brutto 21.1 Mio. Franken. Die Nettoinvestitionen liegen bei 14.3 Mio. Franken.
Die Umsetzungsquote liegt mit 52.9 % weiterhin hinter den Erwartungen und verschlechtert sich gegenüber Vorjahr (53.4 %) sogar leicht. Die Anstrengungen des Stadtrates, bei den Investitionen eine bessere Planungsgenauigkeit und mehr Umsetzungskraft zu entwickeln, werden erst in den Folgejahren Wirkung zeigen. Die Verpflichtungskredite liegen Ende 2017 bei 47.8 Mio. Franken, was einem kredittechnischen Arbeitsvorrat von drei Jahren entspricht. Der bereits im Vorjahr festgestellte Umsetzungsstau bleibt bestehen.
Die Prüfung der Krediteinhaltung von Investitions- und Verpflichtungskrediten zeigt, dass die Vorgaben mit wenigen Ausnahmen eingehalten wurden.

Schuldenabbau: Stadt mit Nettovermögen von 1‘135 Franken pro Einwohner
Dank der verbesserten Ertragslage und – ungewollt – auch wegen dem Rückstand bei den Investitionen konnte die Verschuldung in den letzten fünf Jahren signifikant abgebaut werden:
– Der Selbstfinanzierungsgrad 2017 beträgt 332 %.
– Das Nettovermögen steigt weiter auf +1‘135 Franken pro Einwohner und ist damit weit entfernt von der Limite der Schuldenbremse (-2‘500 Fr./Einwohner). Bei der Kennzahl Nettovermögen wird das Finanzvermögen dem Fremdkapital gegenübergestellt.
– Die Bruttoverschuldung (Fremdkapital ohne Gegenüberstellung des Finanzvermögens) konnte 2017 weiter um 20.6 Mio. Franken auf 150.6 Mio. Franken reduziert werden. Dies ist der tiefste Wert seit 2009. Es bleibt Potenzial für den Schuldenabbau.

Stadträtliche Finanzpolitik: Gesunde Balance
Unverändertes Ziel des Stadtrates ist es, die Aufwände weiter zu stabilisieren, um so den finanziellen Handlungsspielraum zu erhalten.
Grundlage der stadträtlichen Finanzpolitik bleibt eine gesunde Balance zwischen hohen Investitionen und dem Werterhalt der Infrastruktur, dem weiteren Abbau der Verschuldung und Steuerentlastungen.

Vorlage Grosser Stadtrat

Jahresrechnung und Präsentation

 

Ansprechpersonen:
 
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Telefon Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon: +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Telefon: +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Beat Schmocker, Bereichsleiter Soziales
Telefon: +41 52 632 52 19
E-Mail: beat.schmocker(at)stsh.ch

 

 

Medienmitteilung vom 22. März 2018

Runder Tisch und transparente Bewilligungskriterien

Die Stadt Schaffhausen soll für alle Bevölkerungsgruppen lebendig und attraktiv sein. Der runde Tisch "Wohnen und Nachtleben in der Altstadt" (WoNA) und die vom Stadtrat verabschiedeten Richtlinien für Veranstaltungen im öffentlichen Raum sorgen dafür, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse an die Nutzung des öffentlichen Raums bestmöglich berücksichtigt werden.

Die AG Centro wurde im Jahr 2006 als Reaktion auf verschiedene Probleme in der Innenstadt gegründet, um den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen in der Schaffhauser Altstadt zu gewährleisten und Massnahmen gemeinsam zu besprechen, zu planen, aufzuführen und auszuwerten. Die von der AG Centro erarbeiteten Massnahmen haben wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Situation in der Schaffhauser Altstadt in den letzten Jahren spürbar verbessert hat. Da sich die Situation in der Innenstadt stark verbessert hat, löste der Regierungsrat die AG Centro 2017 auf. Der Stadtrat möchte die gute Zusammenarbeit der Akteure und die bisherigen Erfahrungen jedoch weiterhin nutzen.

Künftig wird die Stadt unter dem Titel "Wohnen und Nachtleben in der Altstadt" (WoNA) den gegenseitigen Austausch pflegen. Unter Federführung des Sozial- und Sicherheitsreferenten Simon Stocker wird die Gruppe regelmässig an einem runden Tisch zusammen kommen und ihre Anliegen diskutieren. Mit dabei sein werden Vertreter der Stadt, die Schaffhauser Polizei, die betroffenen Quartiervereine Einwohnerverein Altstadt sowie der Quartierverein Unterstadt-Fischerhäuser sowie Akteure der Gastronomie und des Nachtlebens. Im Vordergrund der Treffen stehen der Informationsaustausch zwischen Vertretern der Anwohnerschaft, der Gastro-Szene in der Altstadt sowie den Behörden. Der regelmässige Austausch ermöglicht, dass Problemfelder frühzeitig erkannt und passende Massnahmen besprochen und umgesetzt werden können.

Veranstaltungsrichtlinien für Events auf Stadtgebiet
Die Zahl der Veranstaltungen, die im öffentlichen Raum stattfinden, ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Vor allem in den Monaten Mai bis Oktober finden viele Events statt. Das in der heutigen Zeit mehr Festlichkeiten im öffentlichen Raum stattfinden, entspricht einem Zeitgeist und den Bedürfnissen grosser Teile der Bevölkerung. Diese Belebung der Stadt durch innovative und engagierte Veranstalter begrüsst der Stadtrat. Damit Anwohnerinnen und Anwohner sowie ortsansässige Gewerbetreibende nicht übermässig durch die Events belastet werden und dennoch den Bedürfnissen nach Veranstaltungen nachgekommen werden kann, hat der Stadtrat Richtlinien für Veranstaltungen im öffentlichen Raum verabschiedet.

Die Veranstaltungsrichtlinien halten fest, nach welchen Kriterien und wie viele Veranstaltungen künftig bewilligt werden. Zu bewilligende Events werden künftig je nach Lautstärke, Zeit und Dauer in Kategorien eingeteilt. Die Richtlinien berücksichtigen die Belastung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, die Beeinträchtigungen für das ortsansässige Gewerbe sowie den Verkehr. Der Stadtrat wird auch künftig solche Veranstaltungen bewilligen.
Eine übermässige Belastung eines einzelnen Standorts soll jedoch verhindert oder mindestens verbessert werden. Der Stadtrat kommt so seiner Aufgabe nach, die Stadt für alle Nutzungsgruppen lebendig und attraktiv zu gestalten und gleichzeitig das Ruhebedürfnis der Anwohnenden sicherzustellen.

Das Dokument Veranstaltungsorte und Kategorien für Veranstaltungen im öffentlichen Raum finden Sie hier:

http://www.stadt-schaffhausen.ch/index.php?id=3107

 

Ansprechpersonen :

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. März 2018

Stadtrat stellt Nutzungskonzept für Kammgarn Westflügel vor

Der Stadtrat beantragt beim Grossen Stadtrat einen Kredit zur Erarbeitung von Planungsgrundlagen für die Entwicklung des Kammgarnareals in der Höhe von 300‘000 Franken und informiert über das vorgesehene Nutzungskonzept. Im Westflügel der Kammgarn soll künftig ein attraktiver und ausgewogener Nutzungsmix Platz finden, der einen volkswirtschaftlichen, städtebaulichen und kulturellen Mehrwert für Schaffhausen schafft und die südliche Altstadt spürbar belebt. Zudem wird der Kammgarnhof neu gestaltet.

Nach der Schliessung der «Hallen für Neue Kunst» stehen der Stadt an attraktiver Lage über 7‘500 m2 Fläche in den alten Fabrikhallen mit speziellem Ambiente zur Verfügung. Das Kammgarnareal ist von grosser Bedeutung für die Stadt Schaffhausen und hat ein erhebliches Potenzial, um als Hotspot des öffentlichen Lebens die südliche Altstadt zu beleben. Das Projekt Entwicklung Kammgarnareal ist eine einmalige Chance, das Areal aufzuwerten und einen Mehrwert für die Schaffhauser Bevölkerung zu generieren. Dazu beitragen wird auch die neue Aufenthaltsqualität im Kammgarnhof, der neu gestaltet werden soll. Damit dies möglich ist, ist der Bau einer Tiefgarage geplant.

Bibliothek, Kultur, Mietflächen und gastronomisches Angebot
Für die künftige Nutzung des Westflügels schlägt der Stadtrat einen neuen, ausgewogenen Nutzungsmix vor. Die Bibliothek soll Teile des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses des dafür bestens geeigneten Gebäudes mit seinen grosszügigen Räumlichkeiten beziehen. An ihrem derzeitigen Standort an der Schwesterngasse 1 stösst die Bibliothek mit ihren inzwischen über 85'000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr an ihre Grenzen und kann die unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnisse nicht mehr befriedigend abdecken. Die Bibliothek wird durch ihre Nutzerinnen und Nutzer für eine spürbare Belebung des gesamten Areals sorgen. Zusätzlich soll die Ludothek im Kammgarn Westflügel Platz finden, so können Synergien mit der Bibliothek genutzt werden, die bereits am Standort der Agnesenschütte einst bestanden haben. Im Erdgeschoss findet weiter als Ergänzung zur Kammgarn Beiz ein auf die Bedürfnisse abgestimmtes gastronomisches Angebot Platz.

Im ersten Obergeschoss sollen zudem Räume für Innovation und Kultur vermietet werden. Auf diese Weise erhalten verschiedene Akteure aus der Kreativwirtschaft Raum zur Entwicklung, beispielsweise Start-Ups, Pop-up-Stores, Ateliers und Kunstgewerbe, die von der Nähe zur öffentlich-kulturellen Nutzung profitieren. Es besteht so auch die Chance, Bewerberinnen und Bewerber aus der Zwischennutzung zu berücksichtigen.

Das 2. Obergeschoss wird von der Sturzenegger Stiftung gekauft, die sich dazu verpflichtet, dieses dem Museum zu Allerheiligen zur Verfügung zu stellen. Damit wird an die kulturelle Nutzung der letzten 30 Jahre im Westflügel sowie an die bestehende im Nordflügel angeknüpft. Der definitive Entscheid über den Verkauf des Stockwerks wird dem Grossen Stadtrat mit der Rahmenkreditvorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals unterbreitet.

Die Zurverfügungstellung des 2. Obergeschoss würde dem Museum erlauben, die längst fällige Erneuerung der Naturabteilung zu realisieren und diese auf der heutigen Sonderausstellungsfläche der Kammgarn Nord zu präsentieren.

Innovative Unternehmen oder Bildungsinstitution
Im 3. und 4. Obergeschoss soll eine wirtschaftliche Nutzung Einzug halten, die von der Nähe zu den andern Nutzern des Gebäudes profitieren kann. Dadurch können der Wirtschaftsstandort Schaffhausen gestärkt, Arbeitsplätze geschaffen und Wertschöpfung generiert werden. Vorstellbar sind innovative Unternehmen aus der Design- und Kreativwirtschaft sowie der Informations- und Kommunikationsindustrie, die zum Nutzungskonzept der Kammgarn und der damit einhergehenden Positionierung in der städtischen Immobilienlandschaft passen. Die Wirtschaftsförderung unterstützt die Stadt dabei, geeignete Unternehmen zu finden.

Die Nutzung der beiden oberen Geschosse durch eine Bildungseinrichtung wäre eine nicht minder attraktive Variante. Der Standort Kammgarn ist dafür dank seiner zentralen Lage und der grosszügigen Räumlichkeiten bestens geeignet. Auch könnte eine Bildungseinrichtung von der Nähe zur Bibliothek profitieren, etwa bei der Nutzung von Lernarbeitsplätzen, Informatik-Infrastruktur und elektronischen Medien. Das gesamte Kammgarnareal würde von einer Belebung durch Studierende oder Auszubildende profitieren. Damit der Westflügel der Kammgarn bis zur Umsetzung des Projekts sinnvoll genutzt werden kann, wurde des 1. Obergeschoss für drei Jahre einer Zwischennutzung zugeführt. Verschiedene Akteure aus Kunst, Kultur, Architektur und Gewerbe sind in die Räumlichkeiten des Westflügels eingezogen. Ein Eröffnungsfest findet am 6. April statt.

Grünfläche und Veranstaltungen
Das Gesamtprojekt beinhaltet auch die Neugestaltung des Kammgarnhofes, basierend auf den Erkenntnissen aus einem öffentlichen Mitwirkungsprozess. Grundlage für die Möglichkeit der Platzneugestaltung ist die Erstellung einer einstöckigen Tiefgarage. Die IWC AG wird sich massgeblich an den Baukosten beteiligen. Der Kammgarnhof soll eine Grünfläche, eine Veranstaltungsfläche und einen Infrastrukturbau aufweisen und mit einer direkten Verbindung zur Klosterstrasse erschlossen werden. Der zusätzliche Durchgang soll die Zugänglichkeit des Areals und seine Anbindung an die Altstadt stark verbessern. Für die Hofgestaltung soll ein Projektwettbewerb durchgeführt werden, bei welchem die Nutzungen und die wichtigsten Gestaltungselemente vorgegeben sind.

Mehrwert für Bevölkerung und Wirtschaft
Die Entwicklung des Kammgarnareals stellt für die Stadt Schaffhausen eine einmalige Chance dar. In den grosszügigen Räumlichkeiten an bester Lage sollen sich verschiedene Nutzungen zu einem attraktiven Mix zusammenfügen, der einen erheblichen volkswirtschaftlichen, städtebaulichen und kulturellen Mehrwert für die Schaffhauser Bevölkerung generiert. Auf dem Kammgarnareal entstehen Arbeitsplätze und Räume für Kreativwirtschaft, mit der Bibliothek, dem Museum zu Allerheiligen sowie mit der kulturellen und der gastronomischen Nutzung wird das Freizeit- und Kulturangebot der Stadt gestärkt. Das Projekt, das auch von der Sturzenegger Stiftung und der IWC AG unterstützt wird, stellt für die Stadtentwicklung eine grosse Chance dar und soll das Kammgarnareal spürbar aufwerten und die südliche Altstadt am Rhein beleben. Dazu beitragen wird auch eine neue Aufenthaltsqualität im besser zugänglichen und neu gestalteten Kammgarnhof.

Für ergänzende Abklärungen für die Rahmenkreditvorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals beantragt der Stadtrat einen Kredit von 300‘000 Franken. Damit sollen wesentliche kostentreibende Faktoren überprüft und das Risiko von Kostenabweichungen bei der Gesamtinvestition, die in der Rahmenkreditvorlage beantragt wird, minimiert werden. Genehmigt der Grosse Stadtrat den Kredit für Planungsgrundlagen, wird der Stadtrat die entsprechenden Planungen  vornehmen und dem Grossen Stadtrat die Rahmenkreditvorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals vorlegen.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. März 2018

Neues Reglement über die Erteilung von Näher- und Grenzbaurechten

Der Stadtrat hat ein neues Reglement über die Erteilung von Näherbaurechten oder Grenzbaurechten durch die Stadt Schaffhausen verabschiedet. Es enthält einheitliche Bedingungen und Entschädigungsgrundsätze für den Fall, dass die Stadt Schaffhausen als Grundstückseigentümerin ein Näher- oder Grenzbaurecht erteilt.

Das Näher- oder Grenzbaurecht gibt den jeweiligen Grundstückeigentümerinnen oder Eigentümern das Recht, ihre Baute auf ihrem Grundstück in Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstands näher oder ganz an die Grenze zum Nachbargrundstück zu stellen. Die Gewährung dieser Rechte wird üblicherweise entschädigt, weil sie für den Bauherrn einen Mehrwert bewirkt, denn er kann sein Grundstück damit besser ausnützen. Private Grundstückbesitzerinnen und -besitzer sind dabei frei in der Gestaltung der Entschädigungshöhe.

Mit der Zunahme an verdichtetem Bauen werden Näherbaurechte immer wichtiger. Auch die Stadt Schaffhausen gewährt als Grundstückeigentümerin Näherbaurechte. Die Kriterien dafür und für die Berechnung der Höhe der Entschädigung wurden bisher im Einzelfall entschieden. Der Stadtrat hat nun ein entsprechendes Reglement erlassen und damit eine verbindliche und transparente Rechtsgrundlage für Näherbaurechte geschaffen. So wird sichergestellt, dass alle Bauherren gleich behandelt werden. Das neue Reglement tritt am 1. April 2018 in Kraft und kann ab dann auf der Website der Stadt Schaffhausen in der Gesetzessammlung heruntergeladen werden.

 


Ansprechpersonen:

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. März 2018

Stellungnahme zu Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager eingereicht

Der Stadtrat hat beim Bundesamt für Energie seine Stellungnahme zur Vernehmlassung der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager eingereicht. Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager, welcher die Standortsuche zur Schaffung eines Lagers für radioaktive Abfälle regelt, grenzt die Standortsuche für die 2019 beginnende Etappe 3 auf drei Regionen ein. Zu den Ergebnissen der Etappe 2 lief bis zum 9. März 2018 die Vernehmlassung des Bundesamts für Energie.

In der Schweiz werden geeignete Standorte zur Schaffung eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle gesucht, je eines für schwach- und mittelaktive Abfälle und eines für hochaktive Abfälle oder aber für ein Kombilager. Diese Standortsuche in drei Etappen wird vom "Sachplan geologische Tiefenlager" geregelt. Vorgabe für die zweite Etappe ist es, die weiteren Untersuchungen auf mindestens zwei Gebiete pro Lagertyp einzuengen. Mittlerweile liegt der "Entwurf des Ergebnisberichts zu Etappe 2" des Bundesamts für Energie (BFE) vor. Dieser identifiziert die Standortgebiete Jura Ost, Zürich Nordost sowie Nördlich Lägern als Standortgebiete, die in Etappe 3 weiterverfolgt werden sollen.

Der Stadtrat stimmt dem Kernergebnis des Ergebnisberichts zu Etappe 2, der vertieften Untersuchung der Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern sowie Zürich Nordost in seiner Stellungnahme grundsätzlich zu.

Festlegung von Zwischenergebnissen zu früh
Der Stadtrat betont jedoch, dass für ihn im ganzen Sachplanverfahren das Primat der Sicherheit gelte. Er hält fest, dass die Festlegung von Standortgebieten als Zwischenergebnis zu früh und auf Basis unvollständiger Daten zur sicherheitstechnischen Eignung und zur Referenzauslegung erfolgen und ist deshalb nicht einverstanden, das geologische Standortgebiet ZNO bereits als Zwischenergebnis des Sachplans festzulegen.

Abgeltung und Kompensationen
Weiter fordert der Stadtrat, dass die Abgeltungs-/Kompensationsfrage bis zum Entscheid über die provisorische Standortwahl gesetzlich geregelt wird. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die grossen sozio-ökonomischen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf alle Gemeinden im Perimeter dieses Standortes.

Behandlung der zurückgestellten Standortregion Südranden
Die Festlegung der Standortregion Südranden als Reserveoption wird aufgrund der dokumentierten geologischen Defizite und Nachteile abgelehnt. Da es kaum denkbar ist, den Südranden für ein Lagerprojekt wieder ins Spiel zu bringen, soll diese Option aus dem Sachplanverfahren entlassen werden.

Die Stellungnahme der Stadt Schaffhausen wurde in Abstimmung mit den anderen betroffenen Schaffhauser Gemeinden, der zuständigen Fachstelle des Kantons sowie der Regionalkonferenz Zürich Nordost erarbeitet. Die gesamte Stellungnahme der Stadt findet sich hier.


Ansprechperson:
 
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. März 2018

Kinderkrippe Forsthaus erneut zertifiziert

Die städtische Kinderkrippe Forsthaus wird weiterhin offiziell als qualitativ hochstehende Kindertagesstätte eingestuft. Eine unabhängige Zertifizierungsstelle hat die städtische Kinderkrippe nach vier Jahren erneut geprüft und die Zertifizierung mit dem Schweizer Qualitätslabel QualiKita bestätigt.

Die Nachfrage nach familienergänzenden Betreuungsangeboten ist gross, doch wo ist das Kind auch wirklich gut aufgehoben? Ein wichtiger Hinweis für die betreuungssuchenden Eltern gibt das Qualitätslabel von QualiKita, das vor wenigen Jahren vom Verband Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse) und der Jacobs Foundation ins Leben gerufen wurde. Das Ziel des Qualitätslabels ist es, Qualität im wachsenden Angebot in der Schweiz sicher zu stellen und sichtbar zu machen. QualiKita zeichnet die anspruchsvolle Arbeit in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung aus, die in Kitas täglich geleistet wird. Der Zertifizierungsprozess erfasst sämtliche Qualitätsdimensionen der Kindertagesstätte mit Fokus auf der pädagogischen und betrieblichen Qualität.

Den hohen Qualitätsanforderungen wird die städtische Kinderkrippe Forsthaus seit 2013 als erste Kita im Kanton Schaffhausen gerecht. Alle vier Jahre wird die Zertifizierung durch die Experteninnen und Experten der Zertifizierungsstelle überprüft, damit der hohe Qualitätsstandard langfristig sichergestellt ist. Die städtische Kinderkrippe Forsthaus hat die Überprüfung vor kurzem bestanden und bleibt zertifiziert. Die Kundinnen und Kunden der städtischen Kinderkrippe Forsthaus können sich weiterhin darauf verlassen, dass ihr Kind dort bestens betreut wird.

Das Angebot der städtischen Kinderkrippe Forsthaus findet sich im Internet unter www.schulen-stadtsh.ch, die Informationen zum Qualitätslabel unter www.quali-kita.ch.


Ansprechpersonen:
Therese Silvestri, Betriebsleiterin Kinderkrippe Forsthaus
Telefon: +41 52 624 00 89
E-Mail: silvestri.therese(at)stsh.ch

Sabina Hochuli, Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendbetreuung
Telefon: +42 52 632 53 37
E-Mail: sabina.hochuli(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. März 2018

Neues Fussballkonzept als Bekenntnis zum Fussball-Breitensport
 
Die Stadt Schaffhausen stellt auf dem Stadtgebiet rund 10 Rasenplätze und einen Kunstrasenplatz für den Fussballsport zur Verfügung. Damit wird der momentane Bedarf der Vereine knapp gedeckt. Der Zustand der Plätze, Beleuchtung und Garderoben ist nicht überall ideal. Um den aktuellen und auch den zukünftigen Bedarf zu decken, soll die Infrastruktur der Plätze schrittweise verbessert werden. Dies sind zwei der wichtigsten Erkenntnisse aus dem umfassenden Fussballkonzept der Stadt Schaffhausen, in dem sich der Stadtrat ausdrücklich zu einer Förderung des Fussball-Breitensports bekennt.

In der Stadt Schaffhausen sind rund 1200 aktive Fussballspielende beim Schweizerischen Fussballverband gemeldet. Weitaus mehr Personen betreiben diesen äusserst populären Sport, ohne einem Verein anzugehören. Um festzuhalten, inwieweit die Infrastruktur für Fussball auf Stadtgebiet den Bedürfnissen heute und in naher Zukunft entspricht, erarbeitete der Stadtrat ein Fussballkonzept. Dabei wurde das bestehende Konzept aus dem Jahr 2008 überarbeitet und unter Berücksichtigung  der Entwicklungen bei der Einwohnerzahl, Veränderungen des Freizeitverhaltens, aktueller Planungen bei der Wohnraumentwicklung, des neuen Fussballstadions im Herblingertal und anderer Faktoren ergänzt.

Der Stadtrat legt mit dem Fussballkonzept allgemeine Grundsätze für die Entwicklung der Infrastruktur für den Fussball als Breitensport fest. Sie sind als Leitlinien für die künftigen Investitionen der Stadt zu verstehen. Es wird aufgezeigt, welch grosse sportliche, wirtschaftliche und ge¬sell¬schaftliche Bedeutung der Fussballsport hat. Der Fussball trägt massgeblich zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie zur Bewegungsförderung bei. Zudem zeitigt er einen messbaren volkswirtschaftlichen Mehrwert innerhalb der Stadt und der Region. Deshalb soll die entsprechende Infrastruktur auch künftig von der öffentlichen Hand für den Breitensport zur Verfügung gestellt werden. Für die Benützung der Anlagen wird von den Vereinen weiterhin eine massvolle Gebühr verlangt, die einen Teil der Investitions- und Unterhaltskosten deckt. Die Förderung des kommerziellen Profisports wird hingegen nicht als öffentliche Aufgabe verstanden und damit auch nicht infrastrukturell mitfinanziert. Der Stadtrat begrüsst daher, dass im Herblingertal ein privat finanzier¬tes Fussballstadion realisiert wurde.

Das Fussballkonzept listet den derzeitigen Bestand der Anlagen mit dem jeweiligen Ausbaustandard und Zustand auf. Es zeigt sich, dass sich die Fussballplätze in der Stadt Schaffhausen in einem relativ guten Zustand befinden, viele Plätze jedoch nicht mehr den aktuell gültigen Normen des Schweizerischen Fussballverbandes SFV entsprechen. Diese Vorgaben werden nur bei den Spielfeldern Hauptfeld Breite, Kunstrasen Bühl und Schweizersbild III eingehalten. Im Rahmen eines Bestandschutzes dürfen die Anlagen aber trotzdem für Mannschaften unterer Ligen und im Nachwuchssport weiter benützt werden. Der Zustand bei den Garderoben ist indessen teilweise mangelhaft und sanierungsbedürftig.

Um herauszufinden, ob die Zahl der Fussballplätze dem aktuellen Bedarf entspricht, wurden Hochrechnungen in Bezug auf die möglichen Nutzungsstunden pro Platz angestellt. Dabei zeigte sich, dass die Zahl der Fussballplätze nur knapp genügt, ein leichter Ausbau aber aufgrund der steigenden Mitgliederzahlen notwendig ist. Ein zusätzlicher Bedarf besteht auch im Hinblick darauf, dass vermehrt Mädchen und Frauen im Fussballsport aktiv sind und diese Zahl noch zunehmen wird. Zudem werden andere Sportarten wie Rugby, American Football und Cricket, die auch auf grossen Rasen-Sportfeldern gespielt werden, immer populärer.

Eine erste Massnahme zur Verbesserung der Fussball-Infrastruktur ist die Aufwertung der Sportanlagen Schweizerbild. Mit dem beabsichtigten Umbau eines Naturrasenplatzes in einen Kunstrasenplatz können zusätzliche Platzkapazitäten geschaffen und die Abhängigkeit von der Witterung reduziert werden. Der Stadtrat hat den Auftrag zur Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage erteilt, über die der Grosse Stadtrat und die Stimmbevölkerung entscheiden werden.

Weitere Massnahmen sind primär abhängig von der Wohnraumentwicklung auf der Breite. Wie der Stadtrat bereits früher festgehalten hat, sind die Bühl-Sportplätze nicht betroffen von den Veränderungen und zusätzlich sollen mindestens zwei Fussballfelder erhalten werden. Das Fussballkonzept zeigt in verschiedenen Szenarien mögliche Entwicklungen und Massnahmen auf. Wenn Fussballplätze aufgehoben werden, sind zuvor entsprechende Ersatzflächen zu erstellen. Die städtische Verwaltung, insbesondere Grün Schaffhausen und der Sportkoordinator, sind beauftragt die entsprechenden Planungen einzuleiten.

Die Vertreter der örtlichen Fussballvereine sind über das neue Fussballkonzept informiert worden. Es ist ausnahmslos auf sehr gute Resonanz gestossen.

Das Fussballkonzept und der Bericht Gesamtsportanlage Schweizersbild können hier heruntergeladen und gelesen werden:

http://www.stadt-schaffhausen.ch/?id=3121

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 1. März 2018

Städtische Abstimmung VBSH-RVSH ebenfalls am 10. Juni 2018

Der Stadtrat hat in Absprache mit dem Kanton den Termin für die Volksabstimmung über die Vorlage vom 27. Juni 2017 “Zusammenführung der VBSH und der RVSH (VBSH und RVSH – Ein Bus, ein Dach, ein Unternehmen)” auf den 10. Juni 2018 festgelegt.

Nachdem der Grosse Stadtrat der Vorlage des Stadtrates am 20. Februar 2018 bereits zugestimmt hatte, wird die Bevölkerung der Stadt und des Kantons am 10. Juni an die Urne gerufen. Die städtische Bevölkerung stimmt dabei unter anderem ab über die Organisationsverordnung der neuen Anstalt, das neu geregelte Anstellungsverhältnis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die erforderliche Anpassung der Stadtverfassung mit folgendem Inhalt: „Die Stadt führt eine öffentlich-rechtliche Anstalt unter dem Namen Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH). Der Grosse Stadtrat übt die Oberaufsicht aus und erlässt die Organisationsverordnung. Der Stadtrat legt die Eignerstrategie fest, genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung und wählt die Verwaltungskommission.“

 

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Februar 2018

Sandra Ehrat und Nora Winzeler sind die neuen Ratssekretärinnen

Weil die Sekretärin des Grossen Stadtrates Gaby Behring Ende Juni pensioniert wird, hat das Büro des Grossen Stadtrates Sandra Ehrat und Nora Winzeler mit je einem Teilzeitpensum als Nachfolgerinnen bestimmt. 

Damit Stellvertretungen besser organisiert werden können, wurden gezielt zwei Personen gesucht, die gemeinsam das Ratssekretariat führen. Im Bewerbungsverfahren, das vom Büro des Grossen Stadtrates gemeinsam mit dem Personaldienst der Stadt durchgeführt wurde, erwiesen sich Sandra Ehrat und Nora Winzeler als die geeignetsten Kandidatinnen. Beide Frauen stammen aus der Region Schaffhausen und haben jeweils Kinder im schulpflichtigen Alter.

Sandra Ehrat, die das grössere Pensum mit 50% übernehmen wird, absolvierte eine kaufmännische Lehre und in den Jahren darauf mehrere Weiterbildungen im kaufmännischen Bereich. Bis zur Erziehungspause war sie in verschiedenen Positionen im kaufmännischen Bereich, insbesondere in der Buchhaltung tätig. Sandra Ehrat ist zur Zeit als Aktuarin im Einwohnerrat von Neuhausen am Rheinfall und als Einwohnerrätin in der Gemeinde Beringen tätig. In früheren Jahren arbeitete sie als Stimmenzählerin für die Stadt Schaffhausen.

Nora Winzeler, die zu 30% angestellt wird, arbeitete zuletzt als Bauernsekretärin des Schaffhauser Bauernverbandes und gründete die Schaffhauser Gemüsekooperative bioloca, die sie auch leitet. Zuvor arbeitete sie mehrere Jahre als Journalistin, unter anderem als Chefredaktorin bei Radio Munot. Nora Winzeler besuchte die Diplommittelschule in Frauenfeld und bildete sich unter anderem in Journalismus und Agrarrecht weiter.

Die neuen Ratssekretärinnen treten ihre Stelle am 1. Mai 2018 an.


Ansprechperson:

Rainer Schmidig, Präsident des Grossen Stadtrates
Telefon: +41 52 624 73 94
E-Mail: r.schmidig(at)bluewin.ch

Medienmitteilung vom 17. Februar 2018

Einigung zwischen Sozialpartnern erzielt

Im Hinblick auf die Zusammenführung der städtischen Verkehrsbetriebe (VBSH) und der regionalen Verkehrsbetriebe (RVSH) wurde eine Einigung erzielt, der sowohl das Personal als auch der Stadtrat zugestimmt haben.
Die Gewerkschaft VPOD hat der Stadt am Samstag, 17. Februar 2018 mitgeteilt, dass die Mitarbeitenden dem Verhandlungsergebnis in einer vom VPOD durchgeführten Urabstimmung zugestimmt haben. Auch der Stadtrat hat der Einigungslösung zugestimmt. Damit konnte auch für die zuletzt noch offenen Fragen zu den Übergangsbestimmungen für Mitarbeitende der RVSH und der Firma Rattin eine für beide Seiten tragfähige Lösung gefunden werden.
Die Einigungslösung beinhaltet
– die Anerkennung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV),
– das Reglement über die Zulagen und Entschädigungen sowie
– die Übergangsregelungen für Mitarbeitende der heutigen RVSH AG sowie der transport-beauftragten Firma Rattin.
Der Gesamtarbeitsvertrag wird auf das Datum der Gründung der neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt VBSH in Kraft treten. Nach der Übernahme der RVSH durch die VBSH werden die übernommenen Mitarbeitenden in das Lohnsystem der VBSH überführt und auch in Bezug auf Arbeitszeit und Ferien gleiche Bedingungen für alle geschaffen. Gleichzeitig werden die bis-herigen, pauschalen Schichtzulagen durch fallbezogene Nacht- und Sonntagszulagen abgelöst.
Mit der Einigungslösung werden folgende Ziele erreicht:
a) Vereinheitlichung der Anstellungsbedingungen
b) Umsetzung der Besitzstandwahrung für das Personal
c) Angleichung der Lohnhierarchie
Die dadurch für die Unternehmung entstehenden Mehrkosten bleiben in einem vertretbaren Rahmen, so dass das Ziel der Kostenstabilität gewährleistet werden kann. Dies ist wichtig für die Konkurrenzfähigkeit im Regionalverkehr.
Die Verhandlungen fanden von August 2017 bis Februar 2018 statt. Die Arbeitnehmerseite wurde von den Personalvertretern von VBSH, RVSH und Rattin sowie vom VPOD durch Zentralsekretär Kurt Altenburger und in der Finalisierungsphase durch Generalsekretär Stefan Giger vertreten.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen ist das Versprechen eingelöst, dass das Personal die künftigen Arbeits- und Anstellungsbedingungen kennt, bevor die Beratungen im Grossen Stadtrat und im Kantonsrat sowie die Volksabstimmungen über die Zusammenführung der beiden Unternehmungen stattfinden.


Für Rückfragen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Februar 2018

Munot wird gereinigt

Die Caponnièren und die Sockelbauteile des Munot sind zunehmend mit Moos und kleineren Pflanzen bewachsen, die auf Dauer das Mauerwerk und den Naturstein schädigen.
Der Bewuchs muss deshalb entfernt und die Caponnièren und Sockelbauteile gereinigt werden.
Zu diesem Zweck wird ein Gerüst aufgestellt, um die Arbeiten sicher und speditiv ausführen zu können. Die Gerüstmontage beginnt am Montag, 19.02.2018. Die Reinigungsarbeiten inklusive Gerüstdemontage müssen spätestens Ende April beendet sein, um die Hirsche während der Setzzeit nicht zu stören.

Ansprechpersonen:

Corinne Wanner, Projektleiterin Hochbauamt
Telefon: +41 52 632 53 77
E-Mail: corinne.wanner(at)stsh.ch

Alexander Schrodin, Leiter Werkhof Hochbau
Telefon: +41 52 632 55 35
E-Mail: alexander.schrodin(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Februar 2018

Bus-Umleitungen für kulturelle, nicht kommerzielle Anlässe werden von den Gemeinden getragen

Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) wurden am vergangenen Wochenende vom Fasnachtskomitee mit dem «Chnorz» geehrt. Als Grund dafür wurde angegeben, dass die VBSH die Kosten für die Umleitungen den Fasnachtsvereinen verrechne und dies dem Brauchtum schade. Die VBSH haben den «Chnorz» – wie es sich für die Fasnacht gehört – mit der dazu notwendigen Prise Humor entgegen genommen.

Im Nachgang ist es der Stadt Schaffhausen, der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall und den VBSH ein Anliegen, die Bevölkerung über die Hintergründe zu informieren:

  • Aufgabe der VBSH ist es, das Fahrplanangebot bereitzustellen. Das Angebot wird im Ortsverkehr von den Standortgemeinden, also von der Stadt und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall bestellt. Sie tragen auch die ungedeckten Kosten des Ortsverkehrs.
  • Der Entscheid für die Bewilligungen von Veranstaltungen im öffentlichen Raum und auch über damit zusammenhängende Verkehrsumleitungen liegt bei der Gemeinde.
  • Sowohl der Schaffhauser Stadtrat als auch der Gemeinderat von Neuhausen am Rheinfall unterstützen die verursachergerechte Verrechnung von Kosten, die durch Veranstaltungen im öffentlichen Raum und der damit zusammenhängenden Verkehrsumleitungen entstehen.
  • Veranstalter können bei der Stadt bzw. der Gemeinde jedoch beantragen, dass diese die Kosten für nicht kommerzielle kulturelle Veranstaltungen übernimmt.

In der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall wurden die Kosten 2017 nach Gesprächen zwischen dem lokalen Fasnachtskomitee und dem Gemeinderat vollständig von der Gemeinde übernommen. Und auch 2018 werden die entsprechenden Kosten von der Gemeinde getragen. Der Fakos Neuhausen wurde und wird also finanziell nicht belastet.

In der Stadt Schaffhausen entstehen durch die Fasnacht gar keine Umleitungskosten, da der Umzug in der Fussgängerzone stattfindet.

Es ist dem Gemeinderat und dem Stadtrat ein Anliegen festzuhalten, dass sie dem lokalen Brauchtum nicht schaden wollen sondern im Gegenteil die Kultur tatkräftig unterstützen.

Daniel Preisig
Stadtrat Schaffhausen und Präsident der Verwaltungskommission VBSH

Ruedi Meier
Gemeinderat Neuhausen und Vizepräsident Verwaltungskommission VBSH

Ansprechpersonen:
Daniel Preisig, +41 79 330 74 75, daniel.preisig(at)stsh.chdaniel.preisig@stsh.ch
Ruedi<//a> Meier, +41 79 445 57 76, ruedi.meier(at)neuhausen.ch

 

 

Medienmitteilung vom 6. Februar 2018

Tauben füttern verboten

Zu viele Tauben führen in den Städten zu massiven Problemen. Deshalb ist das Tauben füttern in der Stadt Schaffhausen schon seit Jahren verboten. Um die Bevölkerung auf die Problematik aufmerksam zu machen, werden morgen an verschiedenen Orten in der Altstadt entsprechende Plakate aufgestellt. Auf der Website der Stadt findet man ausführliche Informationen.

Tauben füttern ist keine Zeichen von Tierliebe, sondern führt zu einer ganzen Reihe von Problemen, auf die die Stadt nun mit Plakaten und ausführlichen Informationen auf der Website der Stadt unter Stadtplanung/Umwelt und Energie aufmerksam macht. Die Tauben vermehren sich durch zu viel Futter zu sehr. Das führt zu erheblichen Verschmutzungen und zu Parasitenbefall und Krankheiten bei den Tauben selber und birgt gesundheitliche Gefahren für Menschen. Es ist deshalb in vielen Städten und so auch in Schaffhausen verboten, Tauben auf öffentlichen Plätzen zu füttern.

Stadttauben ziehen das ganze Jahr über Junge auf, weil es so viel Futter gibt. Dies führt zu einem Populationswachstum, so dass sie auf für die Aufzucht der Jungen ungeeignete Quartiere ausweichen müssen. Das hat schlimme Folgen für die Jungvögel. Nur knapp die Hälfte von ihnen überlebt, der Rest stirbt an Unterkühlung, an Parasiten oder sie werden von Mäusen gefressen.

Hinzu kommt, dass die Stadttauben mit ihrem Kot die Gebäude und die Plätze in der Stadt erheblich verschmutzen. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern verursacht dauerhafte Schäden an der Bausubstanz, die der Kot regelrecht verätzt. Besonders die schönen alten Gebäude der historischen Altstadt von Schaffhausen werden dadurch stark beschädigt.

Seit anfangs der 90er Jahre werden die Tauben innerhalb der Altstadt deshalb gezählt und damit der Bestand überwacht. Eine andere Massnahme betrifft die Sauberkeit. Deshalb hat die Stadt zwei Taubenschläge im Oberturm eingebaut, die regelmässig gereinigt werden. Dort erfolgt auch eine Geburtenkontrolle.

Zur Überbevölkerung bei den Tauben trägt auch die Tatsache bei, dass die natürlichen Feinde, wie zum Beispiel der Uhu und der Wanderfalke, weitgehend fehlen.
Nähere Informationen hier:

http://www.stadt-schaffhausen.ch/Stadttauben.4739.0.html

 

Ansprechperson:

Urs Capaul, Stadtökologe
Telefon: 079 295 47 97
E-Mail: urs.capaul(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. Januar 2018

Bei guter Beleuchtung und gut sichtbar über die Strasse

Damit Fussgängerinnen und Fussgänger auch bei Dunkelheit sicher über die Strasse kommen, überprüft die Stadtpolizei in Zusammenarbeit mit SH Power und der Fachstelle für Langsamverkehr laufend Fussgängerstreifen und deren Beleuchtung. Seit 2015 wurden 38 Fussgängerstreifen angepasst, um die Sicherheit zu erhöhen.

Eine Kampagne des bfu macht mit ihrem Ratgeber „Sichtbarkeit bei Dunkelheit“ darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch bei  Dunkelheit und schlechter Sicht gut erkennbar sind. Denn bei Dämmerung und Nacht sowie bei Nebel oder Regen sind Farben und Details schlechter erkennbar. Dunkel gekleidete Fussgänger, aber auch Velos und Autos mit fehlendem oder ungenügendem Licht werden deshalb oft übersehen. Alle Verkehrsteilnehmenden sollten deshalb darauf achten, dass sie gut sichtbar sind. Fussgänger sollten nach Möglichkeit helle Kleider tragen. Besonders wirkungsvoll sind reflektierende Materialien an bewegenden Körperteilen.

Beleuchtungen, Hinweissignale und Markierungen
Damit Fussgängerinnen und Fussgänger auch bei Dunkelheit sicher über die Strasse kommen, überprüft die Stadtpolizei auf Stadtgebiet in Zusammenarbeit mit SH Power und der kantonalen Fachstelle für Langsamverkehr laufend Fussgängerstreifen und deren Beleuchtung. Seit 2015 wurden 38 Fussgängerstreifen angepasst. 2017 wurden zudem bei 13 Fussgängerstreifen Hinweissignale angebracht, die Autofahrer auf den nahenden Fussgängerstreifen aufmerksam machen. Weiter wurde bei zehn Fussgängerstreifen die Markierung erneuert. In manchen Fällen konnte die Fussgängersicherheit auch durch Entfernung oder Verschiebung der Fussgängerstreifen erhöht werden. Die Überprüfung von Fussgängerstreifen und deren Beleuchtung ist eine ständige Aufgabe der Fachstellen und wird auch 2018 weitergeführt.

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 5758
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Januar 2018

Städtischer Beitrag an Lager gemeinnütziger Jugendorganisationen

Die Stadt zahlt den grösseren gemeinnützigen Jugendorganisationen jedes Jahr einen Beitrag an die Durchführung von Lagern. Je mehr Verpflegungstage ausgewiesen werden, desto höher der Beitrag. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 15‘800 Franken an fünf Organisationen ausgezahlt. Beiträge erhielten Pfadicorps Schaffhausen, Gemeinnützige Gesellschaft Kanton Schaffhausen, Jungwacht/Blauring Schaffhausen, Knabenmusik Schaffhausen, CEVI Breite-Schaffhausen.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christan.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Januar 2018

Public Viewing an Fussball WM bewilligt

Der Stadtrat hat das Gesuch für ein Public Viewing während der Fussball WM im Sommer 2018 mit Auflagen bewilligt. 

Während den letzten Fussball-Europa- und Weltmeisterschaften führte die Eventfirma 5starevent jeweils Public Viewings im Schaffhauser Mosergarten durch. Die Firma hat nun auch für die Zeit der Fussball-Weltmeisterschaft vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 eine analoge Bewilligung wie an der EM 2016 für ein Public Viewing erhalten.

Die Bewilligung gilt generell sonntags bis donnerstags bis maximal 23.30 Uhr und freitags bis samstags bis maximal 0.30 Uhr. Um die Lärmbelästigung für die Anwohnenden in Grenzen zu halten, muss bis zu diesem Zeitpunkt die Veranstaltung beendet und das Gelände geräumt sein. Am 4., 5., 8. und 9. Juli dürfen zudem Abendveranstaltungen ohne künstliche Beschallung durchgeführt werden. Konzerte wurden für den 29. Juni sowie den 12. und 13. Juli bewilligt. Der Konzertbetrieb ist bis maximal 22.30 Uhr erlaubt, danach müssen die Lärmemissionen auf Hintergrundbeschallung reduziert werden.

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: + 41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Januar 2018

Kurt Reuter rückt für Sandra Pfund nach

Sandra Pfund, SVP, trat per 8. Januar 2018 als Mitglied des Grossen Stadtrates zurück. Auf der Liste 1 der SVP rückt Kurt Reuter nach. Er wurde vom Stadtrat für den Rest der Amts¬dauer 2017/2020 in den Grossen Stadtrat als gewählt erklärt.

Bereits vom Grossen Stadtrat in Pflicht genommen wurde Nico Zubler, SP. Er ist für den zurückgetretenen Jonathan Vonäsch auf der Liste 2 nachgerückt.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail:christan.schneider@stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. Januar 2018

Budget 2018 der Stadt Schaffhausen in Kraft gesetzt

Am 3. Januar 2018 ist die Referendumsfrist gegen den Beschluss des Grossen Stadtrates vom 28. November 2017 über das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2018 unbenützt abgelaufen. Der Stadtrat hat das Budget einschliesslich Steuerfuss und Lohnsummenentwicklung für das städtische Personal in Kraft gesetzt.

Mit dem Budget wird der Steuerfuss für 2018 auf 96 % mit einem Steuerrabatt von drei Prozentpunkten festgelegt. Der wirksame Steuerfuss beträgt somit 93 %. Die Stadt Schaffhausen positioniert sich damit steuerlich sehr attraktiv und liegt als urbane Zentrumsgemeinde mit einem ausgezeichneten Service Public im vorderen Drittel der Schaffhauser Gemeinden.

Dem städtischen Personal wird eine individuelle, leistungsbezogene Lohnentwicklung von 1.0 % der Gesamtlohnsumme gewährt. Darüber hinaus erhalten gut und sehr gut qualifizierte Mitarbeiter eine einmalige Lohnzulage, welche insgesamt 0.5 % der Lohnsumme beträgt.

Mit der Inkraftsetzung des Budgets werden auch verschiedene Investitionskredite wirksam, darunter Schulhaussanierungen (Gräfler, Bach, Emmersberg, Kindergarten Munothalde), Aktualisierungen bei den Alterszentren, die Sanierung des Obertorturms, der Ersatz der Theaterbestuhlung im Stadttheater, Instandstellungsarbeiten auf der KSS und die Sanierung der Küche im Restaurant zum Alten Schützenhaus.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Telefon mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon: +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Januar 2018

Neu in Kraft per 2018 

Per 1. Januar 2018 trat die im Juni 2017 vom Stadtrat beschlossene Anpassung der Taxordnungen der städtischen Alterszentren in Kraft. Wie bisher gilt dabei der Grundsatz, dass die Kosten des Betriebs inklusive des ordentlichen Unterhalts durch die Einnahmen gedeckt werden müssen. Abzüglich der Abschreibungen, Zinsen, Reinvestitionen sowie der Taxermässigungen für Bewohnerinnen und Bewohner mit Ergänzungsleistungen waren die Einnahmen in der Pflege und bei den Pensionskosten bisher fast kostendeckend, die Kosten in der Betreuung waren jedoch nicht gedeckt. Per Januar 2018 werden diese Zuschläge nun entsprechend angehoben. Die Grundtaxen bleiben unverändert. Neu wird der Betreuungszuschlag nicht mehr an eine Pflegestufe gebunden, sondern an die Wohnform. Die angepassten Taxordnungen sind in der Gesetzessammlung auf der Website der Stadt Schaffhausen (www.rss.stadt-schaffhausen.ch) unter Punkt 8 Fürsorge und Sozialwerke einsehbar.

Bereits seit dem 10. Dezember in Kraft ist die Übernahme des Verbundtarifs OSTWIND für die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (RSS 7400.1).

 

Ansprechpersonen:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 21 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Monica Studer, Bereichsleiterin Alter
Telefon: +41 52 632 53 38
E-Mail: monica.studer(at)stsh.ch

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