Pressedienst 2024

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Medienmitteilung vom 11. März 2024

Klimabäume - Die Aktion wird 2024 weitergeführt

Im Rahmen der Klimastrategie unterstützt die Stadt Schaffhausen private Grundstückeigentümerschaften, ihre Grünflächen mit der Pflanzung zusätzlicher Bäume klimaresilienter und artenvielfältiger zu gestalten. Die im Herbst 2023 gestartete Aktion läuft 2024 weiter. Am 6. April 2024 informiert Grün Schaffhausen auf dem Fronwagplatz über die laufende «Aktion Klimabäume» und verteilt einheimische Sträucher an die Schaffhauser Bevölkerung.

Im Oktober 2023 hat die Stadt Schaffhausen eine Förderaktion lanciert. Sie unterstützt private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Institutionen mit einem Förderbetrag von 50 % der Gesamtkosten eines Baums, der auf dem privaten Grundstück gepflanzt wird. Innert kurzer Zeit konnten die ersten 15 Bäume gepflanzt und gefördert werden. Die Aktion wird 2024 weitergeführt. Die Stadt möchte die Bevölkerung motivieren, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Es sind heute und in Zukunft weitere Baumpflanzungen notwendig. Dafür braucht es die gesamte Bevölkerung. Die Stadt pflanzt im öffentlichen Raum ebenfalls zusätzliche Bäume.

Die Förderbedingungen sind unkompliziert und der Förderantrag ist schnell ausgefüllt. Eine zentrale Bedingung ist, dass der Baum von einem Fachbetrieb Garten- und Landschaftsbau oder einem Baumpflegebetrieb gepflanzt wird. Alle Informationen können unter folgender Homepage heruntergeladen werden: www.fokus-n.ch/natürlich-schaffhausen

Nicht nur die Stadt Schaffhausen unterstützt private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Auch in Zürich, Luzern und in anderen Städten gibt es Förderprogramme, welche gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen. Die Stadt Schaffhausen arbeitet mit anderen Städten und mit der ZHAW zusammen, um fachliche Informationen zum Thema Förderung der Natur und der Biodiversität sowie Massnahmen zur Klimaanpassung zu erarbeiten. Mittlerweile ist eine umfangreiche Informationsplattform entstanden, welche für Fachleute und für die Bevölkerung wertvolle Informationen zugänglich macht. Auch Myblueplanet Schaffhausen unterstützt Baumpflanzungen. Damit bestehen auch Fördermöglichkeiten ausserhalb der Stadt Schaffhausen.

Einheimische Sträucher werden gratis abgegeben
Am Samstag, 6. April 2024, findet auf dem Fronwagplatz eine weitere Aktion zur Bekanntmachung der Aktion Klimabäume statt. Die Mitarbeitenden von Grün Schaffhausen informieren die Bevölkerung über die Aktion und es werden gratis einheimische Sträucher verteilt.

Link zu Homepage: www.fokus-n.ch/natürlich-schaffhausen

Ansprechperson:

Florian Brack, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Tel: +41 52 632 56 51
E-Mail: florian.brack(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. März 2024

Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen

Der Grosse Stadtrat hat am 23. Januar 2024 die Vorlage des Stadtrats vom 15. August 2023 «Gewässerräume und Gefahrenkarte, Festsetzung» verabschiedet. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Damit werden die Gewässerräume und die Gefahrenkarte nun öffentlich aufgelegt und anschliessend dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet. Nach erfolgter Genehmigung durch den Regierungsrat können die Bestimmungen zu den Gewässerräumen und der Gefahrenkarte in den Bauordnungen der Stadt Schaffhausen und Hemmental ergänzt und die definitiven Gewässerräume festgesetzt werden.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. März 2024

Ausbau der schulergänzenden Tagesstrukturen im Fokus

Die Stadt Schaffhausen will die familien- und schulergänzende Betreuung in den kommenden Jahren deutlich ausbauen und in allen Schulanlagen Angebote für schulergänzende Tagesstrukturen schaffen. Wie der Stadtrat in einer Orientierungsvorlage an den Grossen Stadtrat aufzeigt, sollen bis in zehn Jahren annähernd drei Viertel aller Kindergarten- und Schulkinder Zugang zu einer ausserschulischen Betreuung haben.

In der Stadt Schaffhausen stehen derzeit insgesamt 19 Kindertagesstätten (Kitas) zur Verfügung. Davon verfügen neun Kitas über eine Betriebsbewilligung zur Aufnahme von Kindern im Vorschul- und Schulalter, während zehn Kitas lediglich für Kinder bis zum Schuleintritt zugelassen sind. Zusätzlich werden fünf Mittagstische betrieben, wovon vier städtisch und einer privat, jedoch von der Stadt finanziell unterstützt wird.

Im Bereich der familienergänzenden Betreuung, von Kindern ab drei Monaten bis zum Schuleintritt, kann die Nachfrage grundsätzlich gedeckt werden. Jedoch besteht nach wie vor ein hoher Nachholbedarf bei den schulergänzenden Betreuungsangeboten in allen Quartieren der Stadt. Dieser Bedarf ist erkannt und wird nun Schritt für Schritt behoben.

Die Stadt setzt dabei auf die etappenweise Umsetzung im Rahmen von Sanierungs- und Neubauprojekten gemäss der in der Schulraumplanung festgelegten Roadmap. Hierzu gehören die Erweiterung der Schulanlage Steig, die Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Alpenblick, die Entwicklung der Schulanlage Zündelgut sowie das Kinderzentrum Geissberg. Im Weiteren wird die Erweiterung der Schulanlage Steingut mit einem Turnhallenbau und schulergänzender Betreuung angestrebt, sowie die Prüfung einer Erweiterung der Betreuungsangebote im Bereich des Schulhauses Emmersberg.

Mit der Umsetzung dieser Projekte strebt der Stadtrat bis 2033 gesamtstädtisch bei der schulergänzenden Betreuung eine Betreuungsquote von 35 % an. Dies würde bedeuten, dass bis in zehn Jahren annähernd 75 % aller Kindergarten- und Schulkinder Zugang zu einer ausserschulischen Betreuung haben.

Die Entwicklung von flächendeckenden Tagesstrukturen wurde auch im Rahmen der Entwicklungsstrategie 2030 des Kantons Schaffhausen als Thema mit sehr hohem Handlungsbedarf und hoher Relevanz identifiziert. Daher sieht der Stadtrat die Realisierung des geplanten Ausbaus an Tagesstrukturplätzen als vordringlich an, sowohl aus gesellschafts- als auch aus bildungs- und wirtschaftspolitischer Sicht.

Neben dem Ausbau des räumlichen Angebots bei den Tagesstrukturen ist auch eine Neugestaltung der Finanzierung erforderlich. Die Vorlage des Stadtrats vom 12. Dezember 2023 zur Einführung von Betreuungsgutscheinen in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung befindet sich derzeit in der politischen Beratung im Grossen Stadtrat. Diese sieht einen Systemwechsel von der objektbezogenen hin zur subjektbezogenen Unterstützung vor.

Link zur Orientierungsvorlage

Ansprechperson:

Katrin Huber, Stabsleiterin Bildungsreferat
Telefon: +41 52 632 56 09
E-Mail: katrin.huber@stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. März 2024

Stimmbevölkerung sagt Ja zur Erweiterung der Schulanlage Steig

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der städtischen Vorlage zur Erweiterung der Schulanlage Steig mit 75 % Ja-Stimmen zugestimmt. Die Stimmbeteiligung betrug 71.1 %.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Vorlage zur Erweiterung der Schulanlage Steig mit 11'414 Ja-Stimmen zu 3'846 Nein-Stimmen zugestimmt.

Das Ergebnis der Abstimmung «Erweiterung Schulanlage Steig» im Detail:
Zahl der Stimmberechtigten: 22'835
Eingelegte Stimmzettel: 16'240
Leere Stimmzettel: 976
Ungültige Stimmzettel: 4
Gültige Stimmzettel: 15'260

Es haben gestimmt mit Ja: 11'414
Es haben gestimmt mit Nein: 3'846

Ja-Stimmen: 74.8 %
Nein-Stimmen: 25.2 %

Die Stimmbeteiligung lag bei 71.1 %.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Februar 2024

Dr. Gesa Schneider wird neue Direktorin des Museums zu Allerheiligen

Der Stadtrat von Schaffhausen freut sich, bekannt zu geben, dass Dr. Gesa Schneider ab dem 1. Juli 2024 die Position der Direktorin des Museums zu Allerheiligen übernehmen wird. Sie tritt damit die Nachfolge von Dr. Katharina Epprecht an.
Der Stadtrat hat Dr. Gesa Schneider als neue Direktorin des Museums zu Allerheiligen angestellt. Dr. Gesa Schneider, die in Berlin und Lausanne aufgewachsen ist, hat nach ihrer Matura Germanistik, Philosophie und Romanistik studiert und im Jahr 2006 im Fachbereich Germanistik promoviert. Mit einer beeindruckenden Karriere in der Kulturbranche hat Dr. Gesa Schneider in den letzten zehn Jahren erfolgreich das Literaturhaus Zürich geleitet. Zudem war sie von 2015 bis 2018 Co-Leiterin des Literaturmuseums Strauhof. Vor ihrer Tätigkeit in Zürich war sie als Projektleiterin für die Konzeption und Umsetzung zahlreicher Projekte an den Schnittstellen von Kultur, Kunst, Wirtschaft und Urbanismus tätig.

Dr. Gesa Schneider ist 50 Jahre alt, bringt umfassende Erfahrung in der Konzeption und strategischen Weiterentwicklung von kulturellen Institutionen mit und ist in der Schweizer Kulturlandschaft hervorragend vernetzt. Ihre vielseitigen Fähigkeiten und ihre Leidenschaft für Kunst und Kultur machen sie zur idealen Nachfolgerin für die Position der Direktorin des Museums zu Allerheiligen.

Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit Dr. Gesa Schneider und wünscht ihr einen guten Start in Schaffhausen sowie Freude und Erfüllung bei ihrer neuen Tätigkeit.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Februar 2024

HR-Leiterin verlässt die Stadt

Das Human Resources (HR; ehemals Personaldienst) der Stadt Schaffhausen befindet sich seit 2005 unter der Leitung von Nicole Wehrli. Nach über 18 Jahren hat sie sich entschieden, die Stadt zu verlassen. Der Stadtrat ist ihrem Wunsch für eine sofortige, längere Auszeit gefolgt und hat sie deshalb freigestellt. Im Alter von Ende 40 möchte sie nach der Auszeit eine neue berufliche Herausforderung annehmen.

In den letzten 18 Jahren hat Nicole Wehrli das HR der Stadt von Grund auf entwickelt. Bei ihrem Stellenantritt war es noch im Bereich Finanzen integriert. Heute ist das HR ein zeitgemäss strukturierter Bereich mit drei Abteilungen. Nicole Wehrli hat die Stadt als attraktive Arbeitergeberin mitgestaltet und weiterentwickelt. So wurde in ihrer Amtszeit eine zeitgemässe Personalentwicklung unter anderem mit dem Talentmanagement und dem Mentoring Programm eingeführt. Sie hat erfolgreich stadtweite, strategisch wichtige Projekte geleitet, wie z.B. das Changemanagement Stadthaus und die Einführung des mobil flexiblen Arbeitens.
 
Der Stadtrat bedankt sich bei Nicole Wehrli für ihr langjähriges, grosses Engagement für die Stadt Schaffhausen und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.

Zudem hat Sandra Styner ihre Stelle beim HR per Ende August 2024 gekündigt. Sandra Styner wird bis zu diesem Zeitpunkt ihre Aufgaben als Abteilungsleiterin HR bestmöglich erfüllen.

Die Stadt wird die vakanten Stellen baldmöglichst wieder besetzen und für eine Übergangslösung sorgen.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident (ab 13 Uhr erreichbar)
Telefon: +41 52 632 52 01
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Februar 2024

Volkspostulat als neues Mitwirkungsrecht der Stimmberechtigten

Mit der Einführung des Volkspostulats sollen die Mitwirkungsrechte des Volkes um ein weiteres Instrument ergänzt werden. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat in einer Vorlage die Einführung des Volkspostulats und kommt damit einem parlamentarischen Auftrag nach.

Der Grosse Stadtrat hatte 2019 mit der Überweisung einer Motion von Matthias Frick die Einführung eines Volkspostulats befürwortet. Mit der Einführung des Volkspostulats sollen die mannigfachen Mitwirkungsrechte der Stimmbevölkerung auf städtischer Stufe weiter ausgebaut werden. Zudem kann eine Lücke geschlossen, indem bisher nicht motionswürdige Anliegen mithilfe des Volkspostulats aufgenommen und an den Stadtrat herangetragen werden können. Das Volkspostulat erweitert damit das Spektrum an Sachgebieten, bei denen die Stimmbevölkerung partizipieren kann. Die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten durch das Volkspostulat auf die Exekutive bleiben jedoch beschränkt, da das Volkspostulat wie das ordentliche Postulat lediglich einen Prüfauftrag zuhanden des Stadtrats enthält.

Für das Zustandekommen eines Volkspostulats braucht es 100 Unterschriften von städtischen Stimmberechtigen und eine schriftliche Begründung. Der Grosse Stadtrat würde das Volkspostulat wie ein Postulat eines seiner Mitglieder behandeln.  

Das Volkspostulat ist in der Schweiz nur in vereinzelten Gemeinden bekannt und wird in diesen nur selten genutzt. Damit gibt es keine gefestigte Praxis, welche zum Vergleich herangezogen werden könnte. Für die Stadt Schaffhausen bedeutet dies, dass sich erst eine eigenständige Praxis zum Volkspostulat entwickeln muss.

Für die Einführung eines neuen Volksrechtes ist eine Änderung der Stadtverfassung notwendig. Details zum Vollzug des neuen Volksrechts sind demgegenüber in der Geschäftsordnung des Grossen Stadtrats zu regeln. Da eine Änderung der Stadtverfassung dem obligatorischen Referendum unterliegt, wird die Stimmbevölkerung abschliessend über die Einführung des neuen Mitwirkungsinstruments entscheiden können.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stv. Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta@stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Februar 2024

Bericht zu den hängigen Motionen und Postulaten

Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat den Bericht zu den hängigen Motionen und Postulaten vor. Insgesamt handelt es sich um zwei Motionen und 18 Postulate, welche bisher nicht behandelt wurden. Für zwei Motionen und 7 Postulate beantragt der Stadtrat eine Fristverlängerung, während für 11 Postulate die Abschreibung beantragt wird.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel@stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Februar 2024

Umstellung auf Referenzzinssatz

Die Stadt will die alten Baurechtsverträge an die geänderten Bedingungen anpassen. In einer Vorlage beantragt der Stadtrat vom Grossen Stadtrat die Ermächtigung, so dass die Baurechtsverträge bei gleichbleibendem Baurechtszins auf den Referenzzinssatz umgestellt werden können.

Die Stadt Schaffhausen unterhält aktuell 268 Baurechtsverhältnisse mit Baurechtsnehmerinnen und Baurechtsnehmern. In knapp 80 % der Verträge ist der Zinssatz der 1. Althypotheken der Schaffhauser Kantonalbank als massgeblicher Zinssatz zur Anpassung des Baurechtszinses hinterlegt. Mit der Einführung des hypothekarischen Referenzzinssatzes im Jahr 2008 hat dieser aber an Bedeutung verloren. Die Höhe des Zinssatzes der 1. Althypotheken der Schaffhauser Kantonalbank blieb lange Zeit unverändert auf 2.75 %. Als Mitte 2023 die Hypothekenzinsen angezogen haben, hat die Schaffhauser Kantonalbank diesen Zinssatz erstmals seit langem wieder an¬gepasst auf 3.5 % per 1. August 2023. Die in den Baurechtsverträgen vorgesehene Anpassung der Baurechts¬zinsen nach Massgabe des Zinssatzes der 1. Althypotheken hat bei einigen betroffenen Baurechtsnehmerinnen und Baurechtsnehmern Befremden ausgelöst, einerseits bezüglich Höhe andererseits wurde auch die Verwendung des genannten Zinssatzes generell in Frage gestellt.

Der Stadtrat möchte deshalb möglichst alle Baurechtsverhältnisse auf den Referenzzinssatz umstellen. Anpassungen von Baurechtsverträgen ausserhalb der Standardkonditionen bedürfen der Zustimmung durch den Grossen Stadtrat. Deshalb soll der Stadtrat vom Grossen Stadtrat ermächtigt werden, den Baurechtsnehmerinnen und Baurechtsnehmern eine Anpassung der Bedingungen anzubieten, welche bei gleichbleibendem Baurechtszins eine Umstellung auf den Referenzzinssatz erlaubt. Auf diesem Weg soll eine möglichst einvernehmliche Lösung erreicht werden.

Weil die alleinige Anpassung des massgeblichen Zinssatzes für die Stadt unvorteilhaft wäre, soll allen Baurechtsnehmerinnen und Baurechtsnehmern die Anpassung auf den Referenzzinssatz bei gleichzeitiger Anpassung des massgeblichen Landwertes angeboten werden. Letztlich soll derselbe Baurechtszins resultieren wie zuvor. Zur Berechnung würde dabei der Baurechtszins vom ersten Halbjahr 2023 – korrigiert um allfällige zwischenzeitlich vorgenommene Landwertanpassungen – hinzugezogen. Baurechtnehmer, welche einer solchen Vertragsanpassung zustimmen, können dadurch die Zinssatzerhöhung vom August 2023 vermeiden. Ziel ist es, mit diesem Angebot möglichst alle Vertragsverhältnisse anzupassen.

Link zur Vorlage


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Florian Keller, Abteilungsleiter Immobilien
Telefon: +41 52 632 54 27
E-Mail: florian.keller@stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Februar 2024

Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Jugendfragen, Prävention und Suchthilfe (VJPS)

Die Stadt Schaffhausen verlängert die Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Jugendfragen Prävention und Suchthilfe (VJPS) im Bereich der niederschwelligen Grundangebote für die Jahre 2024 und 2025. Die Leistungen umfassen den Betrieb des Tagesraums Schaffhausen (TASCH) mit Injektionsraum, wie auch die aufsuchende Sozialarbeit im (halb-)öffentlichen Raum. Im Tagesraum werden neben einer allgemeinen Beratung verschiedene Grundangebote wie bspw. eine Kleiderabgabe, die Möglichkeit Kleider zu waschen, eine einfache Mahlzeitenabgabe oder die Koordination mit dem Angebot des Gassentierarztes angeboten. Das Angebot der aufsuchenden Sozialarbeit fokussiert sich momentan auf den Bahnhof. Der Beitrag der Stadt für diese Leistungen beträgt 298'500 Franken jährlich.

Ansprechperson:

Markus Tanner, Bereichsleiter Soziales
Telefon: +41 52 632 55 09
E-Mail: markus.tanner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. Februar 2024

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung vom 3. März 2024 «Erweiterung Schulanlange Steig»

Modernisierung und Erweiterung der Schulanlange Steig für zeitgemässen Unterricht und vielfältige Quartiersnutzung

Die Schulanlage Steig muss saniert und erweitert werden. Die Schulraumplanung der Stadt Schaffhausen zeigt einen klaren Anstieg der Schülerzahlen und damit den Bedarf an zusätzlichen Räumen für den Unterricht. Die Turnhalle aus dem Jahr 1892 ist veraltet und zu klein. Mit der Erweiterung der Schulanlage entstehen neben einer neuen Turnhalle zusätzlich benötigte Klassenzimmer sowie Fach- und Gruppenräume. Zudem werden auf dem Schulareal die notwendigen Räumlichkeiten für die schulergänzende Tagesstruktur geschaffen.

Mit dem Neubau gewinnt die Primarschule Steig zeitgemässen Schulraum, welcher den aktuellen Anforderungen an den Unterricht gerecht wird. Die neue Turnhalle bietet ausreichend Platz für den Sportunterricht und entspricht den vom Bundesamt für Sport geforderten Normen und Anforderungen für verschiedene Sportarten. Ausserhalb der Unterrichtszeiten können auch die städtischen Sportvereine die Turnhalle nutzen. Durch die Umnutzung der alten Turnhalle erhält das Quartier eine Aula und einen multifunktionalen Bewegungsraum, der künftig auch von Vereinen und von der Quartierbevölkerung genutzt werden kann. Der Aussenraum wird als attraktiver Sport- und Pausenplatz gestaltet. Ein Teil des heutigen Pausenplatzes wird von den Neubauten beansprucht, weshalb mit neuen Sportplätzen Ersatz geschaffen wird. Im heute von Grün Schaffhausen genutzten Bereich entsteht ein kleiner Park, der ebenfalls öffentlich zugänglich ist.

Die Erweiterung der Schulanlage Steig gewährleistet, dass die Kinder weiterhin die Schule in ihrem Quartier besuchen können. Damit können auch die umliegenden Schulanlagen Breite und Emmersberg entlastet werden. Die Neubauten passen sich ideal in das bestehende Schulareal ein und tragen zu einer Aufwertung des gesamten Quartiers bei.

Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein Ja zur Erweiterung der Schulanlange Steig.

Im Namen des Stadtrats
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Februar 2024

Neue Brücke über den Munotgraben

Der Munot erhält eine neue Brücke über den Munotgraben. Die heutige Munotbrücke ist sanierungsbedürftig, weshalb die Stadt im Rahmen eines Ideenwettbewerbs eine neue Lösung für die Brücke gesucht hat. Gewonnen hat das Projekt «Federleicht».

Die nördliche Munotbrücke ist der Hauptzugang zum Munot. Sie wird täglich von Einheimischen wie von Touristen genutzt und dient auch der Warenanlieferung. Die bestehende Brücke aus dem Jahr 1961 befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Um der Bedeutung des Munots als Wahrzeichen der Stadt Schaffhausen und Baudenkmal von nationaler Bedeutung gerecht zu werden, wurde ein Ideenwettbewerb für eine neue Brückenkonstruktion ausgeschrieben. Dieser wurde anonym im offenen einstufigen Verfahren durchgeführt mit dem Ziel, das am besten geeignetste Projekt aus verschiedenen gestalterischen und technischen Lösungsvorschlägen zu finden. Neben einer neuen Brückenkonstruktion mit Geländer galt es auch Vorschläge für die Beleuchtung einzureichen, welche sich ins neue Beleuchtungskonzept des Munots einfügen.

Aus gesamthaft 42 eingereichten Beiträgen wählte das achtköpfige Beurteilungsgremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt und des Kantons, der Denkmalpflege, des Munotvereins und Fachleuten aus der Architektur, das Projekt «Federleicht» aus. Dieses wurde von co-struct AG, studioser Architects ETH OTIA SIA und Lightsphere GmbH aus Zürich eingereicht und überzeugte die Jury durch seine filigrane zurückhaltende Erscheinung und der Kombination aus minimalistischer Konstruktion und feingliedriger Gestaltung. Das Geländer ist als Teil der Brückenstatik geschickt in den gesamten Brückenkörper eingebunden, wodurch ein stimmiges Gesamtbild entsteht. Der Belag aus sandgestrahlten Betonplatten bildet ein eigenständiges Bindeglied zwischen dem Asphalt der Strasse und der Pflästerung im Munot. Die Gesamtwirkung beschreibt die Jury wie folgt: «Die äusserst schlanke Konstruktion überzeugt in der Gesamtgestalt als eigenständiger Baukörper, der sich gegenüber dem Munot trotzdem unprätentiös zurücknimmt.»  

Das Projektteam des Siegerbeitrages wird nun mit der Weiterbearbeitung beauftragt. Die Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2025 vorgesehen.

Das Siegerprojekt und auch alle anderen eingereichten Projektvorschläge werden der Öffentlichkeit in einer Ausstellung in der Munot Kasematte gezeigt. Die Ausstellung ist vom Montag, 26. Februar bis Freitag, 8. März 2024 täglich während den Öffnungszeiten des Munots von 9 bis 17 Uhr zugänglich.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Bente-Amelie Gruber, Projektleiterin Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 80
E-Mail: benteamelie.gruber@stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Februar 2024

Gebührentarif für die Benutzung des öffentlichen Grundes wird anwenderfreundlicher

Die Nutzung von Plätzen, Strassen und Parkanlagen hat sich in vielerlei Hinsicht intensiviert. Immer mehr Menschen nutzen die Angebote von Detaillisten, Boulevard-Restaurants sowie Verkaufs- und Imbissständen, um draussen zu verweilen, Menschen zu treffen, das Ambiente zu geniessen und zu konsumieren. Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass der Gebührentarif für die Benützung öffentlicher Sachen aus dem Jahr 2009 (RSS 400.2) und das Reglement zum Vollzug der Warenauslagen auf öffentlichem Grund (RSS 400.21) den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Zudem gibt es in den beiden Erlassen Doppelspurigkeiten und sie sind nicht an-wenderfreundlich.

Der Stadtrat hat den Gebührentarif für die Benützung öffentlicher Sachen (RSS 400.2) deshalb aktualisiert und präzisiert, wobei die bisher geltenden Tarife gemäss mehrjähriger Praxis der Stadtpolizei abgebildet werden. Durch die Einführung eines Grundtarifs, welcher für alle Nutzungen des öffentlichen Grundes gilt, sind die Berechnungsgrundlagen für alle gleich. Ausnahmeregelungen und Spezialtarife werden in einer einfachen und verständlichen Art ausgewiesen. Doppelregelungen wurden eliminiert und damit die Übersichtlichkeit verbessert. Der Erlass wurde zudem umbenannt in «Reglement über die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes». Das Reglement zum Vollzug der Warenauslagen auf öffentlichem Grund wurde aufgehoben.

Das vom Stadtrat verabschiedete Reglement über die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Grundes tritt per 1. Februar 2024 in Kraft.

Link zur Rechtssammlung


Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit & öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Januar 2024

Umsetzung der Klimastrategie und Energiewende vorantreiben

Die Stadt Schaffhausen geht einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Energieversorgung. Die umfassende Überarbeitung und Digitalisierung des Energierichtplans 2.0 steht dabei im Zentrum.

Entsprechend der im Jahr 2023 vom Grossen Stadtrat verabschiedeten Klimastrategie, setzt sich die Stadt Schaffhausen entschlossen für den Klimaschutz ein und verfolgt analog zu Bund und Kanton ambitionierte Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Bis zum Jahr 2050 gilt es, die Treibhausgasemissionen auf Netto Null zu reduzieren. Um diese Ziele zu erreichen, legt die Stadt Schaffhausen einen verstärkten Fokus auf den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Ersatz fossiler Heizsysteme durch den Ausbau von Wärmeverbünden.

Als wichtiges Instrument zur Umsetzung der Klimastrategie bildet der Energierichtplan die massgebende Grundlage für die Energieversorgung im Wärme- und vermehrt auch im Kühlbereich. Dieser muss an die aktuellen energiepolitischen Zielsetzungen im Rahmen des neuen kantonalen Energiegesetzes und der städtischen Klimastrategie angepasst werden. Eine Herausforderung ist der nachhaltige Umgang mit den lokal verfügbaren Grundwasser- und Holzressourcen. Neue Wärmeverbünde sollen vorzugsweise mit diesen erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies setzt genaue Kenntnisse über Verfügbarkeit und Ausbaupotenziale voraus, um die Heizzentralen und Energienetze entsprechend planen zu können. Der Energierichtplan liefert die Grundlagen für den optimalen Einsatz dieser Energieträger. Eine über das gesamte Stadtgebiet koordinierte Planung ist eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftlich und ökologisch optimale Lösungen.   

Gleichzeitig wird bei der Überarbeitung des Energierichtplans der künftige Aus- und Rückbau der Netzinfrastruktur eng mit den strategischen Planungen von SH POWER und insbesondere der Gasnetzstrategie abgestimmt. Diese koordinierte Vorgehensweise gewährleistet eine nahtlose Integration erneuerbarer Energien in die städtische Infrastruktur und vermeidet doppelte Infrastrukturen, um so effiziente und nachhaltige Energielösungen zu schaffen.

Eine weitere bestehende Grundlage, abgestimmt auf den Energierichtplan, ist der vom Stadtrat im Jahr 2022 verabschiedete Masterplan zur Umsetzung des Versorgungsauftrags Wärme und Kälte von SH POWER. Der Masterplan bezeichnet die Konversionsgebiete, in denen die Wärmeversorgung von Erdgas auf Wärmeverbunde auf Basis erneuerbarer Energieträger überführt wird. Ausserhalb dieser Konversionsgebiete besteht für Dritte die Möglichkeit, eigene Energieverbundprojekte zu realisieren. Dabei sind Voraussetzungen zu erfüllen, die sowohl die Versorgungspflicht in den jeweiligen Gebieten als auch die Gesamtkoordination sicherstellen. Dabei geht es insbesondere auch um die Koordination beim Leitungsbau im öffentlichen Grund. Eine erste Konzession hat der Stadtrat für den privaten Wärmeverbund «Falkenstrasse» erteilt. Im Gebiet «Gruben» wurden den privaten Initianten eines Wärmeverbunds Vorschläge unterbreitet, die eine Zusammenarbeit auch in Konversionsgebieten ermöglichen könnte, die gemäss Masterplan nicht für eine Konzession zur Verfügung stehen.

Zusätzlich zu den technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind dabei auch die öffentlichen Interessen zu berücksichtigen. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung der weniger wirtschaftlichen Anschlüsse, für die es ansonsten keine fossilfreien Alternativen gibt. Für langfristig optimale Lösungen ist die Möglichkeit sicherzustellen, die Verbünde zu einem späteren Zeitpunkt zusammenschliessen und mit einheitlichen Bezugstarifen betreiben zu können. Dies bedingt wiederum vorausschauende, praktikable Konzepte und tragbare Kosten- und Tarifmodelle für die Energieverbünde. Ebenso braucht es Verträge mit Partnern und Lieferanten im Rahmen der Konzessionen, welche Langfristigkeit und bestehende Unsicherheiten bei den zukünftigen Entwicklungen angemessen berücksichtigen.

Die Überarbeitung des Energierichtplans ist nicht nur eine Anpassung an aktuelle rechtliche und technologische Entwicklungen, sondern zielt auch darauf ab, ein agiles, interaktives Instrument zu schaffen. Dadurch soll das bisher statische Dokument des Energierichtplans kontinuierlich aktualisiert werden können, um die sich rasch ändernden technologischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Energiesektor abzubilden und mit diesen Schritt halten zu können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Schaffung eines digitalen Instruments, das nicht nur den aktuellen Umsetzungsstand erfasst, sondern auch eine flexible und dynamische Herangehensweise ermöglicht. Durch eine regelmässige Aktualisierung soll die Stadt zeitnah auf neue Chancen und Herausforderungen reagieren können. So bietet der Energierichtplan 2.0 die notwendigen Grundlagen für die Transformation der Wärmeversorgung in Übereinstimmung mit klimapolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen.

Die Bevölkerung wird jeweils an Informationsveranstaltungen über die Umsetzung von Wärmeverbünden informiert. Ein nächster Anlass findet am Montag, 19. Februar 2024 um 19 Uhr im Hofackerzentrum in Buchthalen statt.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch


Sven Fitz, Fachstelle Umwelt und Energie
Telefon: +41 52 632 53 20
E-Mail: sven.fitz(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Januar 2024

Bereinigung der Jahresrechnung 2021

Der Stadtrat beantragt die nachträgliche Genehmigung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Schaffhausen durch den Grossen Stadtrat, nachdem der ursprüngliche Beschluss des Grossen Stadtrats vom 7. Juni 2022 nachträglich vom Obergericht aufgehoben wurde.

Der Grosse Stadtrat hat am 7. Juni 2022 im Rahmen der Genehmigung der Jahresrechnung 2021 der Bildung einer finanzpolitischen Reserve «Klimaschutz und Anpassung an den Klima-wandel (Klimareserve)» zugestimmt. Die Klimareserve wurde mit 12 Mio. Franken geäufnet. Gegen diesen Beschluss reichten Martin Egger, Severin Brüngger, Till Hardmeier, Nicole Her-ren und Stephan Schlatter eine Gemeindebeschwerde ein. Diese wurde vom Regierungsrat abgewiesen, woraufhin die Beschwerdeführer an das Obergericht gelangten. Am 12. Dezem-ber 2023 hiess das Obergericht die Beschwerde gut und hob die Beschlüsse zur Genehmi-gung der Klimareserve und der gesamten Jahresrechnung auf.

Der Stadtrat hat entschieden, den Entscheid des Obergerichts nicht weiterzuziehen, dies auch vor dem Hintergrund, dass mit dem Inkrafttreten des revidierten kantonalen Finanzhaushalts-gesetzes am 1. Januar 2024 veränderte Rahmenbedingungen für die Bildung von finanzpoliti-schen Reserven gelten.

In seiner Vorlage an den Grossen Stadtrat beantragt der Stadtrat die Genehmigung der nach-träglich korrigierten Jahresrechnung 2021. Da die Bildung einer Klimareserve laut Gerichtent-scheid als unzulässig eingestuft wird, gibt es die Möglichkeit, die ursprünglich für die Klima-Reserve vorgesehenen 12 Mio. Franken entweder dem Eigenkapital zuzuschreiben oder einer anderen, gemäss der neuen Rechtsgrundlage zulässigen Reserve zuzuordnen.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Stadtrat, die vorgesehenen 12 Mio. Franken aus der Jahresrechnung 2021 einer anderen, neu zu bildenden finanzpolitischen Reserve für die Teil-vorfinanzierung der Investition in die Erweiterung der Schulanlage Steig zuzuweisen. Das ausgewiesene Ergebnis und die Bilanz ändern sich damit nicht; die Äufnung um den gleichen Betrag erfolgt lediglich an eine andere Reserve. Die beantragte Reserve erfüllt zweifelsfrei die mit dem revidierten Finanzhaushaltsgesetz geltenden Voraussetzungen: Es handelt sich um eine Vorfinanzierung einer Investition, über welche bereits ein Projektierungskredit gesprochen wurde.

Link zur Vorlage


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Januar 2024

Bauprojekt für gemeinnützige Wohnungen

Die gemeinwohlorientierte Immobiliengesellschaft Logis Suisse möchte an der Furkastrasse 18 und 20 in Schaffhausen ein Entwicklungsprojekt realisieren. Geplant sind 32 neue und attraktive Wohnungen, welche kostengünstig vermietet werden sollen. Der Stadtrat unterbreitet hierfür dem Grossen Stadtrat die Verlängerung des Baurechtsvertrags mit der Logis Suisse zu aktualisierten Konditionen.


Die Logis Suisse ist Baurechtsnehmerin der Stadt für die Parzelle GB Nr. 6514 an der Furkastrasse 18 und 20. Auf dem Grundstück befinden sich zwei Mehrfamilienhäuser mit 36 Wohnungen, welche sanierungsbedürftig sind. Die Baurechtsnehmerin möchte das Grundstück entwickeln und hat hierzu einen Studienauftrag unter Mitwirkung der Stadtplanung durchgeführt. Entstehen sollen Ersatzneubauten mit 32 neuen und attraktiven Wohnungen für Singles, Paare und Familien, welche weiterhin zu kostengünstigen Mieten angeboten werden.

Das Projekt erfüllt die Anforderungen der «Richtlinie Energie und Bauökologie» der Stadt. Die Neubauten sollen als Holzbauten erstellt werden und die Wärmeerzeugung ist zu 100 % mittels erneuerbarer Energie und einer Photovoltaik-Anlage geplant. Die Freiraumgestaltung schafft Orte für Begegnung und Aufenthalt und berücksichtigt wichtige Aspekte der Ökologie und Biodiversität.

Logis Suisse bemüht sich für eine sozialverträgliche Abwicklung ihres Ersatzneubauvorhabens. Daher wurden die bisherigen Mieterinnen und Mieter laufend über die Ersatzneubauabsichten informiert. Logis Suisse verfügt in Schaffhausen noch über weitere Liegenschaften und kann daher den Mietenden freiwerdende Wohnungen in anderen Liegenschaften anbieten. Interessierte Mietende können auch wieder in die Neubauten zurückkehren.

Für ein Baugesuch auf städtischem Baurechtsland ist die Zustimmung der Stadt als Baurechtsgeberin notwendig. Der ausgearbeitete Baurechtsvertrag richtet sich nach dem Standard für den gemeinnützigen Wohnungsbau der Stadt. Da der Landwert der Parzelle bei 2,99 Mio. Franken liegt, ist der Grosse Stadtrat für die Erneuerung des Baurechtsvertrages zuständig.  


Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Januar 2024

Mehr Trittsicherheit für den Zugang zur Munotzinne

Der Zugang zur Munotzinne, die sogenannte Reitschnecke, wird saniert. Dabei wird die Trittsicherheit verbessert, ohne die historische Bausubstanz zu verändern. Während der Sanierung bleibt die Reitschnecke über einen Zeitraum von drei Wochen von Ende Februar bis Mitte März 2024 gesperrt. Während dieser Zeit ist der Zugang zur Munotzinne nur für angemeldete Gruppen möglich.

Die Reitschnecke stellt die einzige öffentliche Verbindung zwischen der Munot-Kasematte und der Zinne dar. Die traditionelle Pflästerung aus in einem Sandbett verlegten Flusssteinen ist steil und durch die jahrhundertelange Nutzung immer glatter und rutschiger geworden. Zudem sind einige Steine ausgebrochen und haben Unebenheiten im Belag hinterlassen. Die mangelnde Trittsicherheit stellt bei grossen Menschenmassen ein Sicherheitsrisiko dar, weshalb die Sanierung der Reitschnecke als flankierende bauliche Massnahme für die Erhöhung der Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern des Munots vom Stadtrat beschlossen wurde.

Bei der Sanierung werden ausgebrochene Steine ersetzt und die Steine von einem Steinmetz aufgeraut. Zudem werden die Steine neu ausgefugt. Der Handlauf auf der Aussenseite der Reitschnecke wird durch einen neuen beleuchteten Handlauf ersetzt. Auf der Innenseite wird eine Fallhilfe angebracht. Die Sanierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege. Die historische Bausubstanz bleibt erhalten.  

Für die Nutzung der Reitschnecke und die Zugänglichkeit der Munotzinne bedeuten die Arbeiten folgende Einschränkungen:

  • KW 8    Start der Baumassnahmen: Die Reitschnecke ist mit Einschränkungen zugänglich.

  • KW 9-11    Sperrung der Reitschnecke: Der Zugang zur Munotzinne bleibt für die Öffentlichkeit gesperrt. Die Zinne kann während dieser Zeit ausschliesslich über Führungen mit der Munotwächterin begangen werden.

  • KW 12    Fertigstellung der Baumassnahme: Die Reitschnecke ist mit Einschränkungen zugänglich.


Ansprechperson:

Bente-Amelie Gruber, Projektleiterin Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 80
E-Mail: benteamelie.gruber(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Januar 2024

Projekt-Wettbewerb für Kinderzentrum Geissberg

Für die Umsetzung des Kinderzentrums Geissberg führt die Stadt Schaffhausen einen Projektwettbewerb durch. Ziel des Wettbewerbs ist es, ein Projekt zu ermitteln, welches eine städtebaulich und betrieblich optimale Lösung für die Ergänzung der schulischen Infrastruktur auf dem Geissberg bietet.

Nördlich des Stadtzentrums von Schaffhausen befinden sich die beiden bestehenden Kindergärten Geissberg 1 und 2. Diese sollen mit zwei zusätzlichen Kindergartenabteilungen und einer ganzheitlichen Tagesstruktur aus Kinderkrippe und Hort zu dem neuen «Kinderzentrum Geissberg» ausgebaut werden. Der Bedarf für zwei zusätzliche Kindergartenabteilungen wurde in der Schulraumplanung ermittelt. Es ist geplant, einen Hort für die schulergänzende Betreuung für die künftig vier Kindergartenabteilungen einzurichten. Die Kinderkrippe soll den Betrieb am Ringkengässchen 5 in der Altstadt ersetzen, der sich in einem stark sanierungsbedürftigen Gebäude befindet und den heutigen räumlichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird.

Mit dem Bau des Kinderzentrums Geissberg können bauliche und betriebliche Synergien geschaffen werden. Den Eltern bietet das Kinderzentrum Geissberg den Vorteil, dass sie ihre Kinder im Alter zwischen vier Monaten und sechs Jahren am gleichen Ort betreuen lassen können. Auch die Umgebungsgestaltung ist Teil des Wettbewerbs. Die Einpassung der Neubauten erfordert einen sensiblen Umgang mit dem bestehenden Freiraum und Baumbestand. Der Aussenraum soll sowohl den Kindergärten und der Tagesstruktur zur Verfügung stehen als auch der Quartierbevölkerung für generationenübergreifende Nutzungen.

Der Stadtrat hat die Vorlage «Kinderzentrum Geissberg - Strategie und Planungskredit» am 17. Mai 2022 an den Grossen Stadtrat überwiesen. Dieser hat den Planungskredit für die Durchführung des Projektwettbewerbs und Erstellung eines Vorprojekts am 29. November 2022 genehmigt.

Die Ausschreibung des Projektwettbewerbs erfolgt heute über die Plattform www.simap.ch. Der Wettbewerb wird anonym in einem einstufigen offenen Verfahren durchgeführt. Bis im Herbst soll das Siegerprojekt ernannt und der Öffentlichkeit vorgestellt werden können.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch

Bente-Amelie Gruber, Projektleiterin Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 80
E-Mail: benteamelie.gruber@stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Januar 2024

Die Stadt zählt so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie noch nie

Die Stadt Schaffhausen zählt so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie noch nie in ihrer Geschichte. Die Bevölkerung wuchs 2023 um 550 Personen (+1.4%) auf 38‘761. Damit zählt die Stadt Schaffhausen erstmals wieder mehr Einwohnerinnen und Einwohner als zum Ende der 60-Jahre vor der Industriekrise. Das zeigt die Einwohnerstatistik 2023.

Die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen wuchs im vergangenen Jahr um +550 Personen (Vorjahr +887 Personen). Die Stadt erreicht damit die höchste Einwohnerzahl ihrer Geschichte. Erstmals seit 54 Jahren werden die bisherigen Spitzenwerte der 60er-Jahre übertroffen. Ende 1969 verzeichnete die Stadt Schaffhausen mit 38'580 Einwohnerinnen und Einwohnern den bisherigen Einwohnerrekord. Ab 1970 verlor die Stadt aufgrund der einsetzenden Wirtschaftskrise markant an Einwohnerinnen und Einwohner. Seit 2008 wächst die Stadt Schaffhausen stetig.

Das starke Bevölkerungswachstum 2023 ist geprägt von der starken Zuwanderung, wobei 2023 vor allem die Wirtschaftsmigration ursächlich war. Alleine die Bevölkerungszahl deutscher Staatsangehöriger ist 2023 um 106 Personen gewachsen. Die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine wuchs um 28 auf 371 Personen. Aus Eritrea sind 373 Personen (+3 im Vergleich zum Vorjahr) in der Stadt Schaffhausen angemeldet.

Von den niedergelassenen Personen waren 26'883 Schweizerbürgerinnen und -bürger und 11'878 ausländische Staatsangehörige. Im Jahr 2023 wurden 161 (Vorjahr: 163) in der Stadt Schaffhausen wohnhafte, ausländische Staatsangehörige eingebürgert. Damit stieg die Anzahl der Schweizer bürgerinnen und -bürger gegenüber 2022 um 209 Personen, die ausländische Bevölkerung nahm um 341 Personen zu. Der Ausländeranteil stieg auf 30.65% (Vorjahr 30.19%). Wie bereits in den Vorjahren waren die Deutschen mit 2'707 Personen (7.0% der Gesamtbevölkerung) die grösste in der Stadt Schaffhausen wohnhafte Ausländergruppe, gefolgt von den Italienern mit 1'237 Personen (3.2%), den Kosovaren (676 Personen, 1.8%) und den Türken (668 Personen, 1.7%).

Am 31. Dezember 2023 wohnten 19'784 Frauen (51%) und 18'977 (49%) Männer in der Stadt Schaffhausen.

2023 sind 889 Personen mehr zu- als weggezogen (2'268 Zuzüge, 1'379 Wegzüge). Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Schaffhausen 335 Kinder geboren, 390 Personen sind gestorben. Die Zahl der Todesfälle liegt damit um 55 höher als die Zahl der Geburten. Aufgeschlüsselt auf Schweizer und ausländische Staatsangehörige liegt der Geburtenüberschuss bei Ausländern bei 66 Personen (113 Geburten, 47 Todesfälle), währendem bei den Schweizern bei 222 Neugeborenen und 343 Todesfällen ein Sterbeüberschuss von 121 resultiert.

24.7% der städtischen Bevölkerung waren Ende 2023 evangelisch-reformiert (Vorjahr 25.7%, -252), 19.1% römisch-katholisch (Vorjahr 20.2%, -293), 0.2% christkatholisch (Vorjahr 0.2%, +4). Über andere Konfessionszugehörigkeiten wird im Einwohnerregister keine Statistik geführt.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Nicole Messora, Abteilungsleiterin Einwohnerkontrolle
Telefon: +41 52 632 52 80
E-Mail: nicole.messora(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Januar 2024

Systemwechsel bei der Subventionierung der Kinderbetreuung

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung soll für alle Eltern bezahlbar sein. Der Stadtrat schlägt in einer Vorlage an den Grossen Stadtrat einen Systemwechsel vor, so dass deutlich mehr Familien – auch mit höheren Einkommen – finanzielle Unterstützung bei der ausserfamiliären Betreuung erhalten. Neu sollen Eltern, welche ihre Kinder in einer Kita, einem Hort, einem Mittagstisch oder in einer Tagesfamilie betreuen lassen, von Be-treuungsgutscheinen profitieren.

Bis anhin hat die Stadt Kindertagesstätten (Kitas) subventioniert, welche für Familien mit tiefem Einkommen günstigere Plätze anbieten. Dazu hat die Stadt mit verschiedenen Kindertagesstätten Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, womit aktuell nur diejenigen Familien subventionierte Kita-Plätze belegen können, welche ihre Kinder in Kitas mit Leistungsvereinbarungen betreuen lassen. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der Familien. Mit der Umstellung des Subventi-onsmodells und der Einführung von sogenannten «Betreuungsgutscheinen» erhalten neu die Erziehungsberechtigten direkt die Subventionsgelder. Die Subventionen sind damit neu an die Kinder gebunden und die Erziehungsberechtigten können das für sie passende Betreuungsangebot frei wählen.

Zusammengefasst werden mit der Umstellung auf das Finanzierungsmodell der «Betreuungsgutscheine» folgende Ziele angestrebt:

  • Wahlfreiheit der Betreuungseinrichtung für Erziehungsberechtigte
  • Entlastung von Erziehungsberechtigten mit tiefen Einkommen bis hin zum oberen Mittelstand
  • Direktverrechnung der Kantonsbeiträge mit den Subventionsleistungen der Stadt und damit verbundene administrative Entlastung
  • Ermöglichen einer qualitativen und quantitativen Entwicklung der Angebote durch Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten und Anreize durch Ausweitung der Subventionen
  • Verbesserung der Voraussetzungen einer Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen
  • Administrative Vereinfachung und Schaffung einer zentralen Ansprechstelle für alle Erziehungsberechtigten.


Wie hoch die Betreuungsgutscheine ausfallen ist von der Höhe des massgebenden Einkommens abhängig. Um neu deutlich mehr Familien finanzielle Unterstützung bei der ausserfamiliären Betreuung zu ermöglichen, schlägt der Stadtrat vor, Familien bis zu einem massgebenden Einkommen von 160'000 Franken zu unterstützen. Das massgebende Einkommen setzt sich aus dem steuerbaren Einkommen zuzüglich 10 % des steuerbaren Vermögens zusammen.

Für die Subventionierung der Kinderbetreuung hat die Stadt Schaffhausen bis anhin jährlich rund 4 Mio. Franken (Rechnung 2022) ausgegeben. Mit dem Systemwechsel werden die Ausgaben für die Subventionierung der Kinderbetreuung steigen. Der Stadtrat rechnet mit jährlichen Kosten von 5.57 Mio. Franken. Dabei muss den Mehrkosten der Nutzen von bezahlbarer Kinderbetreuung für die öffentliche Hand und für Familien gegenübergestellt werden. Durch bezahlbare familien- und schulergänzende Betreuungsangebote können Erziehungsberechtigte bei der Betreuung ihrer Kinder zeitlich entlastet werden, um sich z.B. einer Erwerbstätigkeit zu widmen.

Die Stadt hat zudem neu die Möglichkeit, Betreuungseinrichtungen, die ein Qualitätslabel erreichen, finanziell zu unterstützen und damit die höhere Qualität direkt zu fördern.

Die Einführung der Betreuungsgutschriften und die Umsetzung der Vorlage ist für den Sommer 2025 vorgesehen. Der Stadtrat hat die Vorlage zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. Mit der Einführung von Betreuungsgutscheinen wird ein Meilenstein gesetzt im Hinblick auf eine von Wirtschaftsverbänden, Parteien und Erziehungsberechtigten geforderten Verbesserung des Betreuungsangebotes mit attraktiven Gebühren auch für besserverdienende Erziehungsberechtigte. Insgesamt werden mit der Umsetzung der Vorlage gute und zeitgemässe Rahmenbedingungen gelegt in Bezug auf die angestrebte Erleichterung einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Alexander Klett, Abteilungsleiter Kinder- und Jugendbetreuung
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: alexander.klett(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Januar 2024

Budget 2024 tritt in Kraft

Der Grosse Stadtrat hat am 28. November 2023 das Budget 2024 der Einwohnergemeinde Schaffhausen inklusive SH POWER und den Finanzplan für 2024 bis 2027 verabschiedet. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Gegen den Beschluss des Grossen Stadtrats wurde jedoch eine Beschwerde eingereicht. Dieser wurde vom Regierungsrat heute die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit tritt das Budget einstweilen in Kraft. Der Steuerfuss für natürliche Personen liegt neu bei 90 Prozent. Die Lohnsummenentwicklung wurde bei 3.5 % festgelegt.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Marijo Caleta, Stv. Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta@stsh.ch