Zuständigkeiten

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Geschäftskreis des Stadtrates (Stadtverfassung Art. 42-44)

  • Führung der Stadtverwaltung
  • Vollzug der Gesetze sowie der Beschlüsse von Einwohnergemeinde und Parlament
  • Erlass von Reglementen
  • Ausgabenbeschlüsse

          - bis 100'000 Franken einmalig
          - bis 20'000 Franken wiederkehrend