Von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen

Diese Seite drucken (in neuem Fenster)

Sind Sie von Erwerbslosigkeit betroffen oder bedroht, so melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim RAV oder beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde. Dort erhalten Sie die nötigen Formulare und werden über das weitere Vorgehen informiert. Den Termin für das erste Beratungsgespräch wird durch das RAV Schaffhausen festgelegt.

  • In regelmässigen Beratungsgesprächen werden die beruflichen Qualifikationen und individuellen Fähigkeiten der Stellensuchenden abgeklärt.
  • Aus einer Auswahl offener Stellen aus der ganzen Schweiz werden den Stellensuchenden geeignete Angebote vermittelt.
  • Erfordert die persönliche Situation eine vertiefte Standortbestimmung, wird zusammen mit Fachkräften nach neuen Perspektiven gesucht.

Wichtig:

  • Beginnen Sie sofort mit der Suche nach einer neuen Stelle. Diese Bemühungen sind, falls sie Arbeitslosenversicherungstaggeld beanspruchen möchten, später nachzuweisen. Machen Sie sich also entsprechende Notizen und bewahren Sie Kopien von schriftlichen Bewerbungen und Absageschreiben auf.
  • Am RAV-Standort an der Mühlentalstrasse 105 sind die Parkplatzmöglichkeit beschränkt. Wir bitten Sie deshalb, die öffentlichen Verkehrsmittel (Linie 8 ab Bahnhof bis Station kantonale Verwaltung) zu benützen.