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29.11.2019

Gebühren im Baubewilligungsverfahren vereinfachen

Die Gebühren für Baubewilligungen in der Stadt Schaffhausen sollen einfacher und transparenter werden. Gleichzeitig soll der Kostendeckungsgrad erhöht werden. Der Stadtrat hat die Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren überarbeitet und unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine entsprechende Vorlage.

Bis anhin werden in der Stadt Schaffhausen die Gebühren in Baubewilligungsverfahren hauptsächlich aufgrund der Gebäudekategorie sowie des Gebäudevolumens berechnet. Weiter werden verschiedene Leistungen einzeln verrechnet, was kompliziert und für die Bauherschafften schwierig nachvollziehbar ist. Zudem sind die aktuellen Gebühren bei weitem nicht kostendeckend. Mit der aktuellen Verordnung gehört Schaffhausen zu den Städten mit dem schweizweit niedrigsten Kostendeckungsgrad.

Mit dem neuen System sollen die Gebühren künftig an die Bausumme gekoppelt und als Dienstleistungspaket in Rechnung gestellt werden. Dadurch wird die Gebührenberechnung einfacher und transparenter. Ausserdem sollen die Gebühren so berechnet werden, dass eine Kostendeckung erreicht wird, welche dem gesamtschweizerischen Durchschnitt entspricht. Für rund drei Viertel der Baugesuche, insbesondere bei kleineren Bauvorhaben, führt die Revision zu tieferen oder gleichbleibenden Gebühren. Bei grösseren Bauvorhaben werden die Gebühren ansteigen. Die Erhöhung des Kostendeckungsgrades wird dem Verursacherprinzip gerecht, gleichzeitig wird die Verhältnismässigkeit gewährleistet.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 51 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch