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16.08.2018

Teilrevision des Friedhofs- und Bestattungsreglements

Das Friedhofs- und Bestattungsreglement der Stadt Schaffhausen wurde in einzelnen Punkten angepasst. Die Nachfrage nach verschiedenen Bestattungsarten ist von gesellschaftlichen Entwicklungen abhängig und daher im Wandel. Insgesamt ist angesichts des breiten Angebotes an verschiedenen Grabarten schwierig vorauszusagen, welche Präferenzen sich in den nächsten Jahren entwickeln. Die Friedhofskommission hat mit neuen Regelungen und Fristen auf die Veränderungen reagiert. Zudem wurden verschiedene weitere Präzisierungen und Anpassungen im bestehenden Reglement vorgenommen, die sich unter anderem auf die Aufgaben des Bestattungsamtes, auf die Möglichkeiten und Fristen bei Einsprachen, die neue Einführung eines Gartengrabs sowie Präzisierungen in Bezug auf die Bepflanzungen und Gestaltung von Gräbern beziehen.
Das angepasste Reglement (RSS 570.1) kann auf der Website der Stadt Schaffhausen in der Gesetzessammlung angesehen und heruntergeladen werden.

http://www.rss.stadt-schaffhausen.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_5/570.1.pdf

Ansprechpersonen:

Konrad Bruderhofer, Grün Schaffhausen
Telefon: + 41 52 632 56 52
E- Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: + 41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch