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17.10.2018

Stadtrat legt Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vor

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Volksmotion «Mehr Demokratie ermöglichen, Briefwahl erleichtern: Einführung vorfrankierter Rücksendekuverts» in Form einer Verordnung über die briefliche Stimmabgabe.

Am 3. November 2017 wurde die Volksmotion «Mehr Demokratie ermöglichen, Briefwahl erleichtern: Einführung vorfrankierter Rücksendekuverts» eingereicht. Sie verlangt, den Stimmberechtigten zukünftig ein vorfrankiertes Zustellkuvert sowie ein Stimmkuvert für die briefliche Stimmabgabe zukommen zu lassen. Dies ermöglicht gemäss den Motionärinnen und Motionären eine praktische Stimmabgabe, da das Zustellkuvert in den nächsten Briefkasten eingeworfen werden kann. Beim Stimmkuvert handelt es sich um das Kuvert, in welches die Stimm- und Wahlzettel eingelegt werden und welches im Anschluss zusammen mit dem Stimmrechtsausweis im Zustellkuvert verschickt wird.

Die Volksmotion wurde vom Grossen Stadtrat am 22. Mai 2018 mit 21 zu 11 Stimmen erheblich erklärt. Auf mehrheitlich positive Resonanz stiess insbesondere das Anliegen, vorfrankierte Zustellkuverts beizulegen, wogegen die Beilage eines neutralen Stimmkuverts kritischer beurteilt wurde. Diese Ansicht teilt auch der Stadtrat, welcher anlässlich der Sitzung des Grossen Stadtrats entsprechend angekündigt hat, bei Erarbeitung der Vorlage sicherzustellen, dass über den Teilaspekt des neutralen Stimmkuverts gesondert entschieden werden könne.

Mit der vorliegenden Botschaft legt der Stadtrat nun eine kurze Verordnung vor, welche festhält, dass den Stimmberechtigten ein vorfrankiertes Zustellkuvert zur Verfügung gestellt wird. Die Vorlage schlägt zudem eine Formulierung für den Fall vor, dass der Grosse Stadtrat auch das neutrale Stimmkuvert in die Verordnung aufnehmen will. Sofern die Verabschiedung durch den Grossen Stadtrat noch 2018 erfolgt und kein Referendum ergriffen wird, können die neuen Bestimmungen voraussichtlich anlässlich des Abstimmungstermins vom 20. Oktober 2019 zum ersten Mal angewendet werden.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch