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07.11.2018

Stellungnahme des Stadtrates zur Abstimmung über das Klostergeviert

Gemeinsam entwickeln statt abkaufen

Am 25. November stimmt die Schaffhauser Stimmbevölkerung über die Volksinitiative der AL zum Klostergeviert ab. Die Initiative verlangt, dass der Stadtrat dem Regierungsrat ein Kaufangebot für das Klostergeviert unterbreitet. Damit soll sichergestellt werden, dass das Areal in staatlichem Eigentum bleibt.
Der Stadtrat ist der Auffassung, dass das Areal zum Nutzen der Stadt und der Öffentlichkeit genauso gut entwickelt werden kann, ohne dass die eine öffentliche Hand (Stadt) der anderen öffentlichen Hand (Kanton) das Areal zuerst abkaufen muss. Stadt und Kanton kommen schneller zum Ziel, wenn sie den gemeinsamen Weg der Arealentwicklung weitergehen. Der Stadtrat empfiehlt deshalb, der Initiative nicht zuzustimmen.

Folgende Gründe sprechen gegen die Initiative:
• Der Stadtrat möchte sich partnerschaftlich einbringen, statt dem Regierungsrat entgegen dem gemeinsamen Vorgehensplan ein Kaufangebot zu unterbreiten.
• Die Stadt kann auch als Standortgemeinde und im Kernteam massgeblich bei der Festlegung der Rahmenbedingungen der Entwicklung mitwirken, sie braucht nicht Eigentümerin zu sein.
• Arealentwicklungen sollen nicht nur von der Stadt, sondern auch durch den Kanton vorangetrieben werden. Wenn Stadt und Kanton Areale entwickeln, erreichen beide mehr.
• Die Initiative bringt die Stadt als potenzielle Käuferin gegenüber dem Kanton in eine unvorteilhafte (preistreibende) Verhandlungsposition.
• Der Kauf des Klostergeviertes würde Kapital der Stadt in noch nicht genau bezifferbarer, zweistelliger Millionenhöhe binden. Das würde zu einer Neuverschuldung führen.
• Das Klostergeviert lässt sich schneller entwickeln, wenn nicht zuvor ein aufwändiges Kaufs- bzw. Verkaufsgeschäft über Vorlagen und Parlamentsbeschlüsse abgewickelt werden muss.
• Die Arbeitslast in den zuständigen städtischen Abteilungen ist bereits heute sehr hoch.
• Die Initiative widerspricht föderalistischen Grundsätzen. Das Anliegen, das Klostergeviert im Eigentum der öffentlichen Hand zu behalten, müsste auf Kantonsebene eingebracht werden.
• Die Umsetzbarkeit des Initiativbegehrens ist unsicher. Der Kauf gelingt nur, wenn der Regierungsrat und der Kantonsrat bereit sind, zu einem attraktiven Preis zu verkaufen.

Die Initianten argumentieren, der Kanton wolle das Areal ungeachtet der Entwicklung einfach «an den meistbietenden Investor verscherbeln». Dazu hält der Stadtrat fest: Dies trifft nicht zu. Für die Entwicklung des Areals sieht der Kanton einen Vergabewettbewerb vor, bei dem enge Leitplanken für die Entwicklung (was, wo, bis wann) gesetzt und neben dem Kaufpreis auch die Aufwertungsqualität bewertet werden. Bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen bringt sich die Stadt ein.

Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Initiative abzulehnen. Statt dem Regierungsrat entgegen dem gemeinsamen Vorgehen ein Kaufangebot zu unterbreiten, möchte der Stadtrat weiterhin partnerschaftlich mit dem Kanton zusammenarbeiten. Auch auf diesem Weg können die städtischen Interessen ausreichend eingebracht werden und beide Partner kommen schneller zum Ziel.

Im Namen des Stadtrates
Daniel Preisig, Finanzreferent

Ansprechperson:
 
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch