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12.02.2019

Neue Regelung für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Der Stadtrat beabsichtigt die Einführung einer zweijährigen Lohnfortzahlung für alle städtischen Mitarbeitenden in Form einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung. Deren Prämien sollen zu zwei Dritteln von der Stadt und zu einem Drittel von den Mitarbeitenden finanziert werden. Zu diesem Zweck unterbreitet er dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Änderung der Ergänzungsverordnung zum Personalgesetz.

Die Stadt soll mit dieser Lösung als Arbeitgeberin noch attraktiver werden. Ziel ist eine bessere Gleichbehandlung und eine finanzielle Absicherung für Mitarbeitende, welche aufgrund einer Krankheit und somit unverschuldet nicht arbeitsfähig sind. Ein Vergleich mit anderen Städten, Kantonen und vielen Unternehmen hat gezeigt, dass eine zweijährige Lohnfortzahlung sowie eine Beteiligung der Mitarbeitenden an den Prämien weit verbreitet sind. Die Bereichsleitenden und die städtische Personalkommission unterstützen die vom Stadtrat vorgeschlagene Lösung.

Heute bezahlt die Stadt Schaffhausen Mitarbeitenden, welche aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig werden, während einem Jahr den vollen Lohn weiter aus. Ab dem 91. Krankheitstag erfolgt die Finanzierung durch eine Krankentaggeldversicherung, deren Prämien vollumfänglich von der Stadt getragen werden. Mitarbeitende haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich freiwillig auch für das zweite Jahr der Arbeitsunfähigkeit zu versichern. Die Prämien für diese Zusatzversicherung gehen vollumfänglich zu ihren Lasten. Diese Regelung erlaubt es der Versicherung allerdings, Mitarbeitenden mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko den Beitritt zur freiwilligen Versicherung für das zweite Krankheitsjahr zu verweigern.

Die Kosten für die Stadt, die sich bei der jetzigen Lösung auf knapp eine Million Franken jährlich belaufen, sollen sich mit der Einführung der zweijährigen Krankentaggeldversicherung für alle Mitarbeitenden nicht erhöhen. Hierzu ist eine Beteiligung der Mitarbeitenden in Höhe von einem Drittel der Prämien notwendig.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 79 326 72 82
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch