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13.11.2019

Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtschulrats

Die Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtschulrats findet als stille Wahl statt. Falls eine Urnenwahl nötig wird, findet diese am 9. Februar 2020 statt. Das hat der Stadtrat an seiner letzten Sitzung beschlossen.

Nach der Wahl von Christian Ulmer zum Präsidenten des Stadtschulrats ist per 1. Februar 2020 ein Sitz im Stadtschulrat vakant. Der Stadtrat hat die Wahlen für das genannte Amt auf den 9. Februar 2020 festgesetzt. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Durchführung von Wahlen ohne Wahlgang (stille Wahlen). Das stille Wahlverfahren wird mit der amtlichen Publikation eröffnet, welche am 14. November 2019 erfolgt. Dadurch kann gewährleistet werden, dass eine allfällige Urnenwahl bereits am 9. Februar 2020 durchgeführt werden könnte. Dieser Termin ist nach dem Zustandekommen der stillen Wahl für das Präsidium wieder frei geworden, weshalb die Wahl des Ersatzmitgliedes auf dieses Abstimmungswochenende festgesetzt werden kann. Eine frühere Urnenwahl kommt aufgrund der einzuhaltenden Fristen nicht in Frage.

Geht innert der angesetzten Frist nur ein Wahlvorschlag für ein Ersatzmitglied des Stadtschulrats ein, so wird der Name der Kandidatin oder des Kandidaten in den amtlichen Publikationsorganen bekanntgegeben. Die Kandidatin, bzw. der Kandidat wird als gewählt erklärt, sofern nicht innert sieben Tagen nach der Publikation mindestens 15 Stimmberechtigte die Durchführung des ordentlichen Wahlverfahrens verlangen, indem sie mindestens einen weiteren Kandidaten nennen. Falls auf die erste Ausschreibung kein Wahlvorschlag oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden oder die Nachfrist benützt wird, wird das ordentliche Wahlverfahren am 9. Februar 2020 durchgeführt.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Rechtsberater des Stadtrats
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch