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16.01.2020

Förderprogramm Energie: Stadt und Kanton spannen zusammen

Wer im Kanton Schaffhausen plant, sein Haus energetisch zu sanieren oder seine alte Öl- oder Gasheizung durch erneuerbare Energien zu ersetzen, wird durch das Förderprogramm Energie finanziell unterstützt. Ab 2020 werden die Förderprogramme von Stadt und Kanton Schaffhausen zusammengeführt. Dadurch können zusätzliche Bundesmittel in den Kanton geholt und Abläufe vereinfacht werden. Zudem werden die Förderbeiträge leicht nach oben angepasst.

Das Förderprogramm Energie unterstützt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, wenn sie ihre Liegenschaft besser isolieren oder auf erneuerbare Energien umsteigen. Das kantonale Programm in seiner heutigen Form existiert bereits seit zwei Jahren und wird 2020 mit kleinen Anpassungen weitergeführt. Das Förderprogramm ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele des Kantons. Es wird zu einem grossen Teil aus Bun-desmitteln (Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen) finanziert.

Die Stadt Schaffhausen, die für ihr energie- und klimapolitisches Engagement mit dem Label Energiestadt Gold ausgezeichnet wurde, verfügte bisher über ein eigenes Förderprogramm Energie. Im Gegensatz zum Kanton erhält die Stadt keine Bundesmittel. Um Synergien zwischen Kanton und Stadt nutzen zu können und höhere Bundesbeiträge – rund 10 Prozent mehr – zu generieren, arbeiten die Stadt und der Kanton im Förderprogramm Energie künftig zusammen. Die Energiestadt Gold führt kein eigenes Förderprogramm Energie mehr, sondern beteiligt sich am Förderprogramm des Kantons. Mit den zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln erhöht der Kanton in Absprache mit der Stadt in ausgewählten Förderbereichen die Förderbeiträge in der Stadt.

Bei einer energetischen Gebäudesanierung von Wohn- und Nichtwohnbauten werden auf dem Stadtgebiet bis zu 50 % des kantonalen Beitrags zusätzlich ausbezahlt. Aufgrund der hohen Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit von Wärmenetzen werden auch diese im Stadtgebiet mit bis zu 50 % der kantonalen Beiträge zusätzlich bezuschusst, wenn dadurch eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt wird.

Für den gesamten Kanton gelten 2020 etwas höhere Beiträge bei der energetischen Sanierung von Einzelbauteilen (z.B. Dach, Wand) und bei Gesamtsanierungen. Damit sollen mehr Gebäudesanierungen angestossen werden. Denn um die Ziele der Energie- und Klimapolitik zu erreichen, muss die Sanierungsrate im Gebäudebereich gesteigert werden. Neu eingeführt wurde ein Bonus für die Wärmedämmung von Dachflächen bei gleichzeitiger Installation einer Solarstromanlage.

Eine bis Ende 2020 befristete Aktion gilt beim Ersatz von zentralen Elektroheizungen: Wer die-se durch eine Wärmepumpenanlage, eine Holzfeuerung oder einen Anschluss an ein Wärmenetz ersetzt, profitiert in diesem Jahr von einem zusätzlichen Bonus. Ende Jahr läuft die 10-jährige Frist für den Ersatz dieser Heiztechnologie gemäss Baugesetz ab. Neu ins Programm aufgenommen wurde die Förderung von stationären Batteriespeichern für Solarstromanlagen. Zu beachten ist weiterhin, dass ein Fördergesuch immer vor Baubeginn eingereicht werden muss.

Das Energieförderprogramm 2020 ist unter folgendem Link abrufbar: Energieförderprogramm 2020. Weitere Informationen sind bei der kantonalen Energiefachstelle unter www.energie.sh.ch erhältlich.

Auskunft erteilen:
- Regierungsrat Martin Kessler, Tel. 052 632 73 01
- Stadträtin Katrin Bernath, Tel. 052 632 52 13