Diese Seite drucken (in neuem Fenster)
22.01.2020

Gestaltungsrichtpläne für die historischen Dorfkerne

Die historischen Dorfkerne von Buchthalen, Hemmental und Herblingen sind in den Zonenplänen als Kernzonen ausgewiesen, die aufgrund ihrer baukulturellen Bedeutung mit ihrem typischen Charakter und dem dörflichen Erscheinungsbild erhalten werden sollen. Der Stadtrat hat Gestaltungsrichtpläne erlassen, in denen die bisher angewandte Praxis in der Beratung und Beurteilung von Bauvorhaben in den Kernzonen übersichtlich und transparent festgehalten wird.

Für die Dorfkernzonen Buchthalen und Herblingen sowie die Kernzone Hemmental sind in der Bauordnung Grundsätze zur räumlichen Entwicklung und Gestaltung festgehalten. Die Bedingungen zur Erreichung dieser Grundsätze sind vom Stadtrat festzulegen. Dazu hat er die Gestaltungsrichtpläne für die drei Dorfkerne erlassen, welche das bauliche Entwicklungspotenzial und den Rahmen für die bauliche Entwicklung aufzeigen. Solche Gestaltungsrichtpläne mit Hinweisen zu Setzung und Gestaltung von Gebäuden, Freiräumen, Vorgärten und Erschliessung lagen bisher für die Dorfkernzonen von Buchthalen und Herblingen sowie die Kernzone von Hemmental nicht vor. Im Zusammenhang mit der Teilrevision der Bauordnung und des Zonenplans hatte der Stadtrat die Stadtplanung beauftragt, die Gestaltungsrichtpläne zu erarbeiten. In Workshops hat die Stadtplanung zusammen mit Grün Schaffhausen, der Denkmalpflege und der Baupolizei mit Unterstützung eines externen Planungsbüros für die drei Dorfkerne Entwicklungsgrundsätze, Vorschriften und erläuternde Pläne erstellt. Diese wurden im November 2019 Vertreterinnen und Vertretern der Quartier- respektive Dorfvereine sowie Verbänden und Vereinen vorgestellt und positiv aufgenommen. In der Folge hat der Stadtrat die Gestaltungsrichtpläne nun behördenverbindlich festgesetzt.

Mit den Gestaltungsrichtplänen ist nun die seit Jahren angewandte Praxis zur Beurteilung von Bauvorhaben in den Dorfkernzonen bzw. der Kernzone übersichtlich und transparent festgehalten. Damit kann unter Berücksichtigung der jeweiligen ortsbaulichen Situation und Charakteristika ein einheitliches Vorgehen in der Beratung von Bauherren und Planenden sichergestellt werden.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch