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27.03.2020

Stadt entlastet lokale Gastronomiebetriebe und Geschäfte

Der Stadtrat hat zur Entlastung der lokalen Gastronomiebetriebe und von Geschäften den Erlass von verschiedenen Forderungen und Gebühren beschlossen. Mit den Massnahmen will der Stadtrat die lokalen Betriebe bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen.

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 aufgrund der Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) die «ausserordentliche Lage» erklärt und die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Non-Food-Läden, Restaurants, Bars sowie Schulen bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass die Situation für die Bevölkerung sowie die Wirtschaft und das Gewerbe eine grosse Herausforderung darstellt und die Geschäftsschliessungen bei den betroffenen Betrieben zu markanten und teilweise existenzbedrohenden Einnahmeausfällen führen. Er hat deshalb wirtschaftsunterstützende Sofortmassnahmen beschlossen.

Miet- und Pachtzinsen werden vorübergehend erlassen und Gebühren nicht verrechnet
Infolge der vom Bund angeordneten Schliessung werden bei den betroffenen Einkaufsläden, Bar- und Restaurationsbetrieben die Gebühren für regelmässige Betriebsverlängerungen, die Nutzung von Boulevardflächen und Warenauslagen sowie Werbeständer auf öffentlichem Grund in den Monaten März und April nicht erhoben. Soweit die Schliessung der genannten Betriebe über den Monat April hinaus anhält, werden auch in den Folgemonaten keine Gebühren erhoben.

Als Soforthilfe zur finanziellen Entlastung erlässt die Stadt den Pächtern und Mietern von städtischen Ladenlokalen und Restaurants, die von einer Schliessung betroffen sind, den Miet- bzw. Pachtzins vorerst für einen Monat. Es besteht jedoch die Option einer Verlängerung dieser Massnahme um weitere Monate. Darüber entscheidet der Stadtrat zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Coronapandemie. Der Stadtrat wendet sich zudem an alle Liegenschaftseigentümer in der Stadt, welche Räumlichkeiten an Gewerbe- und Gastronomiebetriebe vermieten, und lädt sie ein, die erschwerten Bedingungen für die Gewerbetreibenden nach Möglichkeit zu berücksichtigen und ein Entgegenkommen bei der Zahlung der Mietzinsen zu prüfen.

Gemeinsam mit dem Regierungsrat hat der Stadtrat bereits am 24. März 2020 beschlossen,  dass zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Kulturbereich die von Stadt und Kanton zugesicherten Beiträge aus Leistungsvereinbarungen und Verfügungen bei Einzelveranstaltungen ausbezahlt werden, auch wenn kulturelle Anlässe abgesagt oder verschoben werden müssen.

Steuerliche Massnahmen zur Entlastung der Steuerpflichtigen
Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 wird für die gesamte Bevölkerung bis 30. Juni 2020 erstreckt. Das gilt gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats vom 24. März 2020. Des Weiteren setzt die städtische Steuerverwaltung den Versand von Mahnungen und Bussen vorerst bis zum 19. April 2020 aus.  Ergänzend wird der Verzugszins, also der Zins für Steuernachforderungen und für verspätet entrichtete Steuern, ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auf 0 Prozent festgelegt. Diese Regelung gilt für die Einkommens- und Vermögenssteuern sowie für die Gewinn- und Kapitalsteuern. Nach- und Strafsteuern sind von der Regelung ausgenommen. Die Möglichkeit, die Zahlungsfrist zu erstrecken oder Ratenzahlungen zu bewilligen, wird von den Steuerbehörden ab sofort im Rahmen des Vertretbaren grosszügig gehandhabt.

Kulanz bei Zahlungsfristen
Um die Liquidität der Dienstleister und Lieferanten, die für die Stadt tätig sind, zu erhöhen, werden eingehende Kreditorenrechnungen von der städtischen Verwaltung umgehend geprüft und die Zahlungen schnellstmöglich ausgelöst. Für bestehende Debitorenrechnungen gilt ein Mahnstopp bis einstweilen 19. April 2020. Die Zahlungsfristen für Rechnungen seitens der Stadt dehnt der Stadtrat auf 120 Tage aus.  Damit folgt der Stadtrat der Aufforderung des Regierungsrates.

Personen, die im Zusammenhang mit einem Erwerbsausfall privat in eine finanzielle Notlage geraten sind, wenden sich an die Ausgleichskasse (SVA) Schaffhausen. Dort werden laufende Massnahmen von Bund und Kanton koordiniert. Auf der Webseite (www.svash.ch) sind entsprechende Informationen aufgeschaltet und Merkblätter und Anmeldeformulare abrufbar. In Härtefällen und zur Überbrückung von Nothilfen steht auch die städtische Sozialhilfe zur Verfügung.

Der Stadtrat ruft die Bevölkerung dazu auf, wenn möglich die Lieferdienste und Angebote der lokalen Restaurants und Geschäfte via Webseiten, Mails oder Telefon sowie generell das lokale Gewerbe zu berücksichtigen.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Für Fragen bzgl. Gebühren und Härtefallüberbrückung:
Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Für Fragen bzgl. Miet- und Pachtzinserlasse sowie steuerliche Massnahmen:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch