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13.08.2020

Polizeistunde für Garten- und Strassenwirtschaften wird nicht verlängert

Im März 2019 wurden die Ausführungsbestimmungen betreffend die Polizeistunde (RSS 400.9, Art. 6 Abs.2) angepasst. Die Anpassung sah vor, dass Garten- und Strassenwirtschaften, die über eine Bewilligung für regelmässige (wiederkehrende) Verlängerung verfügen, am Wochenende eine Stunde länger geöffnet haben können. Nachdem die Neuregelung von Anwohnenden angefochten wurde, wurde mit der Umsetzung zugewartet. Der Stadtrat hat nun beschlossen, aufgrund des aufwändigen Lärmmonitorings, welches eine solche Praxis mit sich bringt, zur früheren Regelung zurückzukehren. Restaurants und Bars, die über eine Bewilligung für die regelmässige (wiederkehrende) Verlängerung verfügen, dürfen ihre Gäste im Boulevardbereich am Freitag und Samstag wie bisher bis 0.30 Uhr und während der Woche bis 23.30 Uhr bedienen.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch