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19.11.2020

Schaffhausen - Velofreundliche Stadt

Die Stadt Schaffhausen wird velofreundlicher. Der Stadtrat öffnet verschiedene Einbahnstrassen und Fahrverbote, um wichtige Verbindungswege für Velofahrende zu erschliessen. Zudem wird das Velofahren in der Altstadt während den Randzeiten länger möglich.

Aufgrund einer von Pro Velo Schaffhausen eingereichten Petition mit der Forderung zur Öffnung von verschiedenen Einbahnstrassen und Strassen mit Fahrverboten für Velos, hat der Stadtrat die Anliegen der Petition im Detail geprüft. Jede einzelne in der Petition aufgeführte Örtlichkeit wurde separat beurteilt. Dabei wurden neben den Anliegen von Pro Velo auch Aspekte der Verkehrssicherheit, die Erschliessung einer fehlenden Veloverbindung, die Verhältnismassigkeit in Bezug auf nötige bauliche Massnahmen sowie die rechtliche Zulässigkeit beachtet. Basierend auf diesen Beurteilungen kommt der Stadtrat zum Schluss, dass verschiedene Einbahnstrassen und Fahrverbote geöffnet und aufgehoben werden können. Diese Öffnungen treten mit der entsprechenden Signalisationsänderung in Kraft und bedingen an einzelnen Orten neue Markierungen und kleineren baulichen Anpassungen. Geöffnet werden folgende Einbahnstrassen und Fahrverbote:

• Bocksrietstrasse
• Neustadt (bis Haberhaus)
• Rosentalgässchen
• Rothüsliweg
• Vordersteig
• Weinsteig
• Stadion - Klinik Breitenau
• Fäsenstaubstrasse (heute schon befahrbar)
• Beckengässchen
• Promenadenstieg
• Haberhausstieg (Parkstrasse bis Durchgang Haberhaus öffnen; Durchgang bleibt Fahrverbot)
• Kasinogässchen (zusätzlich zur Petition)
• Promenadenpark (zusätzlich zur Petition)
• Oberstadt

Für die Krummgasse und die Stadthausgasse wird ein Entscheid im Rahmen des Verkehrs- und Nutzungskonzepts für den Walther-Bringolf-Platz gefällt werden.

Einigen von Pro Velo geforderte Öffnungen konnte der Stadtrat nicht stattgeben. Dabei waren ausnahmslos Bedenken bezüglich der Sicherheit ausschlaggebend. Folgende Strassen und Wege bleiben deshalb weiterhin gesperrt bzw. nur im Einbahnverkehr befahrbar:
• Frauengasse im oberen Bereich (zu gefährlich wegen Parkhausausfahrt)
• Klosterbogen (zu schmal, Umweg für Velo minimal)
• Pfarrhofgasse (zu schmal, nicht einsehbare Ecke am Gebäude, Lichtsignalanlage und Linksabbieger)
• Promenadenstrasse (zu schmal, Trottoir müsste aufgehoben werden, eine Öffnung ist im Zusammenhang mit einer Strassensanierungen möglich)
• Ebnatring (richtig: Seilerweg; Schwerverkehrszufahrt, mangelnde Sicht bei der Ebnatstrasse)
• Parkstrasse (ab Haberhausstieg; nicht nötig, da Durchfahrt Promenadenpark neu von beiden Seiten möglich)
• Vorstadt (Schützengraben bis Schwabentor);

Weiter hat der Stadtrat das heute geltende Verkehrsregime in der Fussgängerzone der Altstadt angepasst, so dass Velofahrten im Schritttempo morgens länger und abends bereits früher möglich sind. Das Velofahren ist in der Fussgängerzone seit dem Jahr 2003 während der Nacht und an Sonntagen gestattet. Die aus einem Versuchsbetrieb entstandene heutige Praxis wird nun in einem Reglement festgehalten und die Signalisation entsprechend angepasst. Neu ist das Velofahren in der Altstadt im Schritttempo zu folgenden Zeiten erlaubt:
• Montag bis Freitag: Jeweils 18 Uhr abends bis 10 Uhr morgens
• Samstag: ab 16 Uhr
• Sonntag: während des ganzen Tages
 
Die neue Regelung gilt mit dem Anbringen der entsprechenden Signalisation ab Ende November. Dem Stadtrat ist es wichtig, den Anliegen der Velofahrerinnen und Velofahrer Rechnung zu tragen. Gleichzeitig sind ihm auch die Bedürfnisse von Fussgängerinnen und Fussgängern und des Autoverkehrs bewusst und er strebt darum Lösungen an, welche alle Interessen in Einklang bringen. Die Sicherheit im Verkehr kann jedoch nicht allein durch bauliche und rechtliche Massnahmen gewährleistet werden und der Stadtrat appelliert an ein angemessenes Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch