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19.03.2021

Gegenvorschlag zur Wohnrauminitiative

Der Stadtrat beantragt dem Parlament, der Wohnrauminitiative der Alternativen Liste einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Der Stadtrat teilt das Anliegen der Initianten, dass der gemeinnützige Wohnungsbau gefördert werden soll. Aus seiner Sicht gehören zu einer ausgewogenen Wohnraumentwicklung jedoch alle Wohnbauträger und Wohnformen.

Am 21. Oktober 2020 reichte die Alternative Liste die «Volksinitiative zur Förderung des gemeinnützigen Wohnraums (Wohnrauminitiative)» mit 621 gültigen Unterschriften ein. Die Initiative fordert, dass die Stadt Schaffhausen den gemeinnützigen Wohnungsbau stärker fördert und sich ein Ziel von 10 % Anteil gemeinnütziger Wohnungen am Gesamtmietwohnungsbestand setzt. Bis zum Erreichen dieses Ziels, wäre der Verkauf von Grundstücken und Gebäuden in Wohnzonen verboten und es müssten bei allen Baurechtsvergaben gemeinnützige Träger anderen Bewerbern vorgezogen werden.

Der Stadtrat teilt die Ansicht der Initianten, dass der gemeinnützige Wohnungsbau für einen ausgewogenen Wohnungsmix gefördert werden soll. Aus Sicht des Stadtrats gehören zu einer ausgewogenen Wohnraumentwicklung jedoch alle Wohnbauträger und Wohnformen. Durch die Einschränkung des Verkaufs von Grundstücken und Gebäuden nur an gemeinnützige Wohnbauträger würde der Handlungsspielraum der Stadt für eine aktive Boden- und Immobilienpolitik empfindlich eingeschränkt. Bei einer Annahme der Initiative wären Wohn-bauprojekte durch private Investoren sowie gezielte Ansied¬lungen von Unternehmen mit dem Instrument der Immobilien- und Bodenpolitik prak¬tisch verunmöglicht.

Der Stadtrat beantragt deshalb dem Grossen Stadtrat, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Mit diesem soll auf Verfassungsstufe der Grundsatz der Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus als Ziel verankert werden. Die zur Umsetzung nötigen Massnahmen sollen auf Verordnungsstufe ausgeführt werden. Damit wird das Ziel der Initiative erreicht, ohne dass der Spielraum der Stadt in der Immobilienpolitik unnötig eingeschränkt wird. Für den Fall, dass der Grosse Stadtrat sich gegen die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages entscheiden sollte, wird der Stadtrat die Ablehnung der Initiative beantragen.

2015 hat die Stadt im Rah¬men der «Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungs¬¬baus» eine Erhebung durchgeführt, welche einen Anteil von 4.6 % ergab. Seitdem hat die Stadt den gemeinnützigen Wohnungsbau verstärkt und erfolgreich gefördert. Verschiedene Wohnbaugenossenschaften konnten so neu gegründet werden.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

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