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14.09.2021

KSS behält bewährtes Genossenschaftsmodell bei

Der Stadtrat und die Verwaltung der KSS sind einvernehmlich übereingekommen, für die Trägerschaft der KSS an der bewährten Rechtsform der Genossenschaft festzuhalten. Die Governance, das Baurecht und die Finanzierung werden optimiert. Damit werden solide Grundlagen geschaffen im Hinblick auf die Investitionsvorlage zum Hallenbad-Neubau.

Der Stadtrat und die Verwaltung der KSS empfehlen, die Rechtsform der KSS bei der Genossenschaft zu belassen, jedoch ein umfassendes Reformpaket umzusetzen. Dieses beinhaltet die Optimierung der Statuten und der Leistungsvereinbarung, die Klärung der Finanzierung und die Erneuerung des Baurechts.

In Erledigung eines parlamentarischen Auftrages wurden für die KSS folgende Rechtsformen geprüft und einander gegenübergestellt:

  1. Genossenschaft optimiert
  2. Gemeinnützige Aktiengesellschaft (ohne/mit städtischer Verordnung)
  3. Integration gesamte KSS in Stadtverwaltung
  4. Integration der Gebäude in die Stadtverwaltung (mit separater Betriebsgesellschaft)
  5. Selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt

Die Variante 1 «Genossenschaft optimiert» überzeugt vor allem durch

  • die verbesserte Governance durch die Anpassung der Statuten und der   Leistungsvereinbarung;
  • finanzielle Vorteile durch die Möglichkeit, Investitionen über Anteilsscheinzeichnung ohne Vorsteuerkürzung bei der Mehrwertsteuer zu finanzieren (bestätigt durch ESTV);
  • den Beibehalt der Gemeinnützigkeit und damit verbunden die Chance zur Mitfinanzierung durch Dritte;
  • den Erhalt der unternehmerischen Flexibilität;
  • die hohe Akzeptanz bei den bisherigen Genossenschaftern und Partnern;
  • die vergleichsweise einfache politische Umsetzbarkeit.

Das Reformpaket zur Optimierung der Genossenschaft sieht neben der Anpassung der Statuten und der Leistungsvereinbarung auch die Erhöhung des Betriebsbeitrages um 165'000 Franken vor, damit die KSS Genossenschaft künftig in der Lage ist, einen grösseren Teil des Unterhalts ihrer Anlagen mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Zudem beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat, das Baurecht zu aktuellen, partnerschaftlichen Konditionen zu verlängern.
Die Bereinigung der organisatorischen, finanziellen und baurechtstechnischen Aspekte ist die Grundlage für Investitionsprojekte wie der anstehende Hallenbad-Neubau.

Im nächsten Schritt werden der Grosse Stadtrat und die Generalversammlung der Genossenschaft über das Reformpaket befinden.

Link zur Vorlage

http://www.stadt-schaffhausen.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente_NiF/Vorlagen/2021/VdSR_Rechtsform_KSS_2021.pdf


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig
Stadtrat
Mobil: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner
Stadtrat
Mobil: +41 79 827 10 65
raphael.rohner(at)stsh.ch

Christian Heydecker
Präsident der Genossenschaft KSS
+41 52 633 00 66
heydecker(at)heydecker-tektas.ch

Ueli Jäger
Geschäftsführer der Genossenschaft KSS
+41 52 633 02 30
u.jaeger(at)kss.ch