Stadt Schaffhausen



News

24.01.2013

Kistenpass: Schaffhausen zieht den Entschied an das Obergericht weiter

Der Regierungsrat hat die Verkehrsanordnung der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Beringen zur Sperrung des Kistenpasses aufgehoben. Der Stadtrat Schaffhausen zieht den Entscheid an das Obergericht weiter.

Die Stadt Schaffhausen und die Gemeinde Beringen haben am 8. Juli 2011 eine Verkehrsanordnung zur Sperrung des Kistenpasses publiziert. Gegen die Verordnung wurde Rekurs ergriffen und vom Regierungsrat gutgeheissen. Der Stadtrat zieht den Entscheid an das Obergericht weiter.

Mit der Sperrung des Kistenpasses wollten der Stadtrat Schaffhausen und der Gemeinderat Beringen den mit der Baustelle in der Enge zu erwartenden zunehmenden Schleichverkehr durch die Wohnquartiere und das Wandergebiet unterbinden. Die Lebensqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner im Breitequartier, aber auch für Spaziergänger und Wanderer soll damit verbessert werden. Der Grosse Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 7. September 2010 das Postulat 'Sperrung des Kistenpasses - kein Schleichweg durch bewohnte Quartiere' mit 18 zu 4  Stimmen als erheblich erklärt. Nach Verhandlungen des Stadtrates mit dem Gemeinderat Beringen wurde die Sperrung des Kistenpasses im Juli 2011 öffentlich ausgeschrieben.

Nun hat der Regierungsrat einen Rekurs gegen die Verkehrsanordnung gutgeheissen. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass das Risiko eines zunehmenden Ausweichverkehrs aufgrund der fünfjährigen Bautätigkeit am Galgenbucktunnel im Rekursentscheid zu wenig berücksichtigt wird. Zudem wird nach Meinung des Stadtrates dem Charakter des nicht asphaltierten Teils der Strecke als wichtiger Wanderweg nicht Rechnung getragen. Enttäuscht ist der Stadtrat zudem darüber, dass der Regie-rungsrat mit seinem Entscheid ohne zwingende Gründe in die Gemeindezuständigkeit eingreift. Der Stadtrat erachtet eine Überprüfung des Rekursentscheides auch deshalb als wichtig, weil die Sperrung des Kistenpasses einem klaren Auftrag des Stadtparlaments entspricht.

Der Kistenpass führt ab Schaffhausen von der Hohlenbaumstrasse über die Randenstrasse - Lahnstrasse - Wolfsbuckstrasse - Kistenpass - Färberwisli nach Beringen und umgekehrt. Das Gebiet ist ein bekanntes Naherholungs- und teilweise ein Naturschutzgebiet. Das Teilstück Wolfsbuck - Färberwisli ist nicht asphaltiert. Im kantonalen Strassenrichtplan ist der Kistenpass als Wanderweg aufgeführt. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 Stundenkilometer. Die betroffenen Strassenstücke und Waldwege fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden Schaffhausen und Beringen. Im Frühling wird der Kistenpass schon seit Jahren jeweils während der Amphibienwanderung gesperrt.


Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Thomas Feurer, Stadtpräsident
Telefon:+41 52 632 52 11
E-Mail:thomas.feurer@stsh.ch

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon:+41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider@stsh.ch