Stadt Schaffhausen



News

06.11.2013

Mit Verkauf Artilleriestrasse Wohn- und Wirtschaftsstandort stärken

Stellungnahme des Stadtrates

Mit der Immobilienstrategie vom 12. Februar 2010 hat der Stadtrat umschrieben,
welche Zielsetzungen mit der städtischen Land- und Liegenschaftenpolitik ange-
strebt werden. Es geht darum, die Stadt als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsort mit hoher
Lebensqualität in allen Quartieren zu fördern. Neben der Abdeckung des eigenen Landbe-
darfs für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben soll der Erwerb, der Verkauf und die Abgabe
von Land im Baurecht vor allem zwei Zwecken dienen: Der Schaffung resp. Sicherung von
Arbeitsplätzen und der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Die in früheren Jahren praktizierte Abgabe von Baurechtsgrundstücken zu Wohnzwecken
an Private ist hingegen nicht mehr Bestandteil der Immobilienstrategie. 192 von diesen
überbauten Baurechtsgrundstücken wurden deshalb überprüft. Der Grosse Stadtrat erach-
tete 51 davon als entbehrlich. Das heisst, sie sind für die künftige Stadtentwicklung nicht
mehr von Bedeutung und eignen sich auch nicht für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Zudem ist ihre spätere Rücknahme ins städtische Eigentum gegen Entschädigung der
Baurechtsnehmer (Heimfall) aus finanziellen Gründen uninteressant.

Die Liegenschaft Artilleriestrasse 12 - 18 ist eine dieser 51 Baurechtsliegenschaften. Auf
der 7'652 qm grossen Parzelle stehen heute 4 Mehrfamilienhäuser mit 27 Eigentumswoh-
nungen gehobenen Standards. Der vergünstigte jährliche Baurechtszins beträgt 64'392
Franken und wird auf die 27 Stockwerkeigentümer aufgeteilt. Der Baurechtsvertrag läuft
noch bis ins Jahr 2104. Das Land ist der Stadt also für jegliche Nutzung über eine sehr
lange Dauer entzogen. Ein Heimfall danach ist aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Fak-
tisch ist dieses Land deshalb für die Öffentlichkeit nicht mehr verfügbar. Deshalb be-
schloss der Grosse Stadtrat am 12. Juli 2013 mit 20 : 6 Stimmen, das Baurechtsland den
27 Stockwerkeigentümern zum Kauf anzubieten. Mit den ca. 3.3 Millionen Franken Erlös
soll finanzieller Spielraum für den Erwerb von Land und Liegenschaften geschaffen wer-
den, mit denen heute ein Beitrag zur Standortattraktivierung unserer Stadt erzielt werden
kann und nicht erst nach dem Auslaufen von Baurechtsverträgen in vielen Jahrzehnten.
Gewähr dafür bietet der 1998 vom Stimmvolk bewilligte Rahmenkredit für Land- und
Liegenschaftenkäufe (Art. 44 lit. d Stadtverfassung). Dank ihm fliessen die Erlöse von
Immobilienverkäufen nicht in der Laufenden Rechnung und die Stadt kann im Liegen-
schaftenmarkt zeitgerecht reagieren. So konnten seit Bestehen dieses sinnvollen Instru-
ments Land- und Liegenschaften für über 40 Millionen Franken erworben werden - zuletzt
im Jahr 2012 Gewerbeland für 3.1 Millionen Franken oder die Wohnbaugenossenschaft an
der Furkastrasse 6 - 16 für 4.6 Millionen Franken. Um auch weiterhin die Schaffung und
den Erhalt von Arbeitsplätzen sowie eines vielfältigen Wohnraumangebots für alle Bevöl-
kerungsschichten fördern zu können, braucht die Stadt genügend finanziellen Spielraum,
zu dem auch der Verkauf des Baurechtslandes an der Artilleriestrasse 12 - 18 beitragen
soll. Wer also Ja sagt zum Verkauf, sagt nicht Ja zum Ausverkauf des Tafelsilbers, son-
dern Ja zu einer aktiven Immobilienpolitik, welche unsere Stadt als Wohn- und Wirt-
schaftsstandort stärken wird.

 

Für den Stadtrat:

 

Peter Neukomm, Finanzreferent