Stadt Schaffhausen



News

29.11.2013

Spezialfinanzierungen wurden bereinigt und überarbeitet

Der Stadtrat hat die Spezialfinanzierungen bereinigt und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Für einen Teil muss nun der Grosse Stadtrat die gesetzlichen Grundlagen anpassen bzw. erstellen.

Der Stadtrat hat, erstmals seit 1975, eine Bereinigung der Spezialfinanzierungen durchgeführt. Dies war vor allem wegen Änderungen und Anpassungen beim übergeordneten Recht nötig geworden. Spezialfinanzierungen sind gesetzlich zweckgebundene Mittel zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Dabei handelt es sich zum Beispiel um den Feuerwehrfonds, den Strassenbaufonds, den Parkplatzgebührenfonds, den Museumsfonds oder den Forstreservefonds. Aufgrund des heute geltenden Gemeindegesetzes sind Zweckbindungen von Gemeindemitteln nur noch eingeschränkt möglich.

Der Stadtrat ist laut Finanzhaushaltsgesetz in eigener Kompetenz berechtigt, jene Spezialfinanzierungen aufzulösen, deren Verwendungszweck entfällt oder nicht mehr sachgemäss erfüllt werden kann. Insgesamt elf Spezialfinanzierungen wurden zwischen 2009 und Ende 2011 aufgelöst. Diese Auflösungen wurden jeweils in der Rechnung ausgewiesen. Nach Abschluss der Bereinigung werden zehn Spezialfinanzierungen weitergeführt. Der Stadtrat hat für diejenigen, für die bereits die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen bestehen, Reglemente erstellt. Für drei Spezialfinanzierungen, den Museumsfonds, den Erschliessungsreservefonds und den Forstreservefonds muss der Grosse Stadtrat die gesetzlichen Grundlagen anpassen oder erstellen. Die entsprechende Vorlage wurde vom Stadtrat erstellt und dem städtischen Parlament zugestellt.

Auskunftspersonen:

Peter Neukomm, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Werner Bianchi, Controller
Telefon:+41 52 632 52 71
E-Mail: werner.bianchi@stsh.ch