Stadt Schaffhausen



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21.12.2013

Unterstützung für grenzüberschreitende Kleinprojekte

Einzelpersonen, Vereine, Gemeinden, Schulen und weitere Institutionen haben die Möglichkeit, für grenzüberschreitende Begegnungsprojekte Unterstützungsmittel zwischen 200 und maximal 10'000 Euro aus dem Interreg-Kleinprojektefonds zu erhalten.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bringt Menschen zusammen und verbessert die Beziehungen unter Nachbarländern und -regionen. Ebenso wichtig wie staatliche Zusammenarbeitsprogramme sind dabei Projekte, die nicht von offiziellen Stellen organisiert werden, sondern von Vereinen oder interessierten Bürgerinnen und Bürgern beidseits der Grenze initiiert und getragen werden.

Mit dem Kleinprojektefonds der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) und der Hochrheinkommission (HRK) werden solche Projekte und Initiativen und Initiativen unterstützt. Konkret geht es um kleinräumige Projekte in der Region Hochrhein-Bodensee, welche den interkulturellen Austausch von Bürgerinnen und Bürgern in den Bereichen Kultur, Tourismus, Sport, Bildung, Umwelt und Natur zum Inhalt haben. Anträge für Fördermittel können von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen, Gemeinden, Schulen und ähnliche Institutionen eingereicht werden. Ob grenzüberschreitende soziale Projekte, Feste, Exkursionen, Sportturniere, Wettbewerbe oder Standortförderung – der Fantasie für Projekte, die aus diesem Fonds unterstützt werden können, sind keine Grenzen gesetzt.

Bis Ende 2014 stehen der IBK und der HRK Fördermittel aus dem Interreg IV-Programm zur Verfügung. Anträge können laufend eingereicht werden. Die Höchstsumme pro Projekt beträgt in der Regel 2'500 Euro, in Ausnahmefällen bis 10'000 Euro. Der Minimalbetrag liegt bei 200 Euro. Die Projekte werden mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt.

Weitere Angaben finden Sie auf www.bodenseekonferenz.org und www.hochrhein.org.

Für Auskünfte steht die Koordinationsstelle für Aussenbeziehungen des Kantons Schaffhausen gern zur Verfügung (Katrin Cometta-Müller, Tel. 052 632 72 81, katrin.cometta@ktsh.ch).