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26.11.2014
Einsätze mit Drehleiter sollen überall gleich abgerechnet werdenDer Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage über die Teilrevision der Tarifverordnung für die Verrechnung von kostenpflichtigen Feuerwehreinsätzen sowie über die Feuerwehrverordnung der Stadt Schaffhausen. Die Gemeinden im Kanton Schaffhausen, deren Feuerwehr über eine Autodrehleiter für die Rettung von Personen verfügt, haben bisher ihre Einsätze nach unterschiedlichen Ansätzen verrechnet. Neu sollen die Verrechnungssätze von allen Gemeinden mit Drehleiter gleich sein. Das haben die Feuerwehren Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Thayngen und Stein am Rhein vereinbart. In allen vier Gemeinden, die über eine Drehleiter verfügen, soll der Einsatz von Feuerwehrleuten pro Person und Stunde mit 60 Franken abgerechnet werden. Für den Einsatz der Autodrehleiter wird künftig eine Pauschale von 450 Franken und für die Traghilfe eine Pauschale von 250 Franken verrechnet. Die Gemeinden Neuhausen am Rheinfall, Thayngen und Stein am Rhein haben die neue Lösung bereits umgesetzt. Neue Regelung bei Fehlalarmen Die Verrechnungsansätze für die genannten Hilfeleistungen werden vom Grossen Stadtrat in einer Tarifordnung geregelt (Art. 48 Feuerwehrverordnung). Da es um eine Änderung dieser Tarifordnung geht, liegt die Zuständigkeit beim Grossen Stadtrat. Anpassung der Feuerwehrverordnung Mit der Zustimmung des Grossen Stadtrates treten die Änderungen per 1. Januar 2015 in Kraft. Ansprechpersonen: Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent Peter Müller, Feuerwehrkommandant |