Stadt Schaffhausen



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29.01.2015

Unternehmenssteuerreform III: Faire Rahmenbedingungen nötig

Die Unternehmenssteuerreform III ist wichtig, um die guten Standortbedingungen der Schweiz und Schaffhausens für Unternehmen zu erhalten. Dies hält der Stadtrat in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement fest. Die Reform ist aber für die betroffenen Kantone, Städte und Gemeinden nur bei einer fairen Lastenverteilung zwischen Bund, Kantonen und betroffenen Städten und Gemeinden finanziell tragbar. Die Vernehmlassungsvorlage des Bundes sieht zwar Kompensationsmassnahmen für die Kantone vor. Sie bietet aber keinerlei Gewähr dafür, dass diese neben den Kantonen auch den ebenso stark betroffenen Städten und Agglomerationen zukommen.

Der Stadtrat beantragt dem Eidgenössischen Finanzdepartement daher - in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Städteverband - bei den Ausgleichsmassnahmen auch die kommunale Stufe zu berücksichtigen. Dazu stehen zwei Wege offen: Entweder eine verbindliche Verpflichtung der Kantone zu einem innerkantonalen Ausgleich oder eine Massnahme des Bundes mit direkter Auswirkung auf die kommunale Ebene. Eine geeignete Massnahme dazu wäre insbesondere eine Entlastung der öffentlichen Gemeinwesen bei der Mehrwertsteuer. Sie würden zudem die heutige föderalistisch problematische Situation entschärfen, in welcher Kantone und Gemeinden ihre Bürgerinnen und Bürger mit zusätzlichen kantonalen oder kommunalen Steuern oder Gebühren belasten müssen, um damit eine Bundessteuer zu finanzieren.

 
Venehmlassungstext Stadtrat Schaffhausen
Vernehmlassungstext Städteverband/Konferenz der Städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren


Ansprechpersonen:

Stadtpräsident Peter Neukomm
Telefon: +41 79 326 72 82 (Donnerstag 8.30 bis 10 Uhr)
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch


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