Stadt Schaffhausen



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02.03.2015

Bundesgericht bestätigt Quartierplan Steig

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Stadt gegen die Aufhebung eines Quartier­planes geschützt. Vor rund einem Jahr haben die Stadt sowie die Grundeigentümer den Obergerichtsentscheid ans Bundesgericht weitergezogen. 
Mit seinem Entscheid hatte das Obergericht festgehalten, die zulässige Bebauung in den zwei im Quartierplan Steig ausgeschiedenen Baufeldern erreiche die für Quartierpläne geforderte besonders sorgfältige Gestaltung nicht. Nach Ansicht des Stadtrates hat das Obergericht mit dieser eigenen ästhetischen Würdigung zu Unrecht in das planerische Ermessen der Stadt Schaffhausen eingegriffen und damit die von Verfassung und Baugesetz gewährleistete Auto­nomie der Stadt bei der Gestaltung und Anwendung ihrer Bauordnung verletzt. Mit dem vor Kurzem eingetroffenen Urteil vom 6. Januar 2015 hebt das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichts auf. 
Das Bundesgericht hat damit zum zweiten Mal innerhalb von kurzer Zeit eine Beschwerde der Stadt Schaffhausen zur Anwendung der städtischen Bauordnung gutgeheissen. Bereits mit Urteil vom 6. Februar 2014 hat es die Gemeindeautonomie bei der Anwendung einer Bestimmung der Bauordnung im Zusammenhang mit einem Bauprojekt an der Fischerhäuserstrasse geschützt.

Ansprechperson:
Stadtrat Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon:+41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch
Website: www.stadt-schaffhausen.ch

 

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