Stadt Schaffhausen



News

09.09.2015

Gestaffelte Inkraftsetzung der Regelung für politische Plakatierungen

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung der gestaffelten Inkraftsetzung des Leitfadens für die politische Plakatierung an Kandelabern zugestimmt. Da die Frist zur Umsetzung im Hinblick auf die Wahlen vom 15. Oktober 2015 sehr kurz ist, wird die Begrenzung der Anzahl von Kandelaber-Plakaten auf je 20 Plakate pro Kandidat bzw. Liste auf den 1. Januar 2016 verschoben. Die übrigen Bestimmungen des Leitfadens gelten bereits für die Wahlen vom Oktober 2015. An den Gesamterneuerungswahlen auf kantonaler und kommunaler Ebene im Jahr 2016 gelten dann die neuen Regelungen vollumfänglich.

Die Neuregelung der politischen Plakatierung auf dem öffentlichen Grund der Stadt Schaffhausen nimmt im Wesentlichen die bei den vergangenen Gesamterneuerungswahlen entwickelte Praxis auf.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
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