Stadt Schaffhausen



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19.11.2015

Verkehrsbetriebe führen Jahresarbeitszeit ein

Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen passen ihr Arbeitszeitenreglement demjenigen der Stadt Schaffhausen an und führen ab 2016 für alle Mitarbeitenden die Jahresarbeitszeit ein, ausgenommen davon sind Buschauffeusen und -chauffeure.

Für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Schaffhausen wurde bereits 2010 die Jahresarbeitszeit eingeführt. Bei den Städtischen Werken und den Verkehrsbetrieben verzichtete man zunächst darauf. Ab 1. Januar 2016 gilt die Jahresarbeitszeit nun auch für die Beschäftigten der Verkehrsbetriebe. Das bisher gültige Reglement über die gleitende Arbeitszeit der Verkehrsbetriebe wurde aufgehoben. Die Mitarbeitenden können so in Absprache mit ihren Vorgesetzten besser auf saisonale Schwankungen in der Arbeitsbelastung reagieren. Das hat der Stadtrat beschlossen.

Bei den Buschauffeusen und -chauffeuren ist eine Jahresarbeitszeit aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Ihre Arbeitszeitplanung erfolgt weiterhin gemäss Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs.

Aus Anlass der Einführung der Jahresarbeitszeit wurden auch die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für Mitarbeitende der Verkehrsbetriebe dem Personalreglement der Stadtverwaltung angepasst. Die Einführung der Jahresarbeitszeit wurde zwischen dem Direktor VBSH, dem Personaldienst und den betroffenen Mitarbeitenden einvernehmlich besprochen. Die Personalkommission wurde ebenfalls mit einbezogen.


Ansprechpersonen:

Bruno Schwager, Direktor Verkehrsbetriebe
Telefon: +41 52 644 20 10
E-Mail: bruno.schwager@vbsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.ch