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15.12.2016
Hunde und Halter werden elektronisch im Einwohnerregister erfasstAb 1. Januar 2017 ist für die Erfassung der Hundedaten und die Erstellung der Rechnungsgrundlagen für die Besteuerung der Hunde nicht mehr die Stadtpolizei, sondern die Einwohnerkontrolle zuständig. Neu werden die Daten der Hunde elektronisch im Einwohnerregister bei den Daten des Halters oder der Halterin erfasst. Im elektronischen Datenverkehr können dann sowohl Personendaten also auch Hundedaten online via die gesicherte Leitung SEDEX von Gemeinde zu Gemeinde übermittelt werden. Das vereinfacht auch die Rechnungsstellung für die Hundesteuer. Die metallenen Hundemarken werden per 1. Januar 2017 abgeschafft und nicht mehr abgegeben. Ansprechperson: Werner Kausch, Leiter Einwohnerdienste |