Stadt Schaffhausen



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26.01.2017

Städtische Mitarbeitende erhalten Beitrag an Kinderbetreuung

Die städtischen Mitarbeitenden erhalten ab 2018 einen Beitrag an die Kosten der ausserfamiliären Kinderbetreuung. Dies hat der Stadtrat beschlossen und in einer Vorlage an den Grossen Stadtrat ausformuliert. Das Parlament muss aber den dafür notwendigen jährlich wiederkehrenden Betrag noch genehmigen.

Der Stadtrat löst mit der Vorlage an den Grossen Stadtrat "Finanzieller Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung für städtische Mitarbeitende" ein Versprechen ein, das er im Zusammenhang mit dem Postulat "Mehr Frauen in die Chefetagen der Städtischen Verwaltung" von Christine Thommen, gegeben hatte. Das Postulat war vom Grossen Stadtrat am 27. November 2012 erheblich erklärt worden.

Ab 2018 erhalten alle städtischen Mitarbeitenden, einschliesslich Mitarbeitende der Verkehrsbetriebe und von SH POWER sowie alle nach Obligationenrecht Angestellte an die Kosten einer nachgewiesenen, professionellen Kinderbetreuung nach freier Wahl, unabhängig vom Wohnort, für ihre Klein-, Kindergarten- und Primarschulkinder einen Betrag von 20 Franken pro Betreuungstag und Kind. Der Stadtrat hält diese Umsetzung der Forderung für die einfachste und attraktivste Lösung, die zudem mit geringem administrativem Aufwand verbunden ist. Deshalb ist dieses Modell auch in der Privatwirtschaft verbreitet.

Stadt als familienfreundliche Arbeitgeberin

Die Stadt will sich mit dieser Massnahme als attraktive und familienfreundliche Arbeitgeberin positionieren, was der Stadtrat angesichts der demografischen Entwicklung, dem Fachkräftemangel und den eingeschränkten Möglichkeiten bei der Lohnentwicklung für die zukünftige Personalrekrutierung als wichtig und dringlich erachtet.

Für die Umsetzung der Massnahme muss das Personalreglement ergänzt sowie eine Richtlinie erlassen werden, welche die genauen Vollzugsbestimmungen enthält. Der Stadtrat rechnet mit jährlichen Kosten von maximal 250'000 Franken. Diese würden allerdings nur anfallen, wenn alle dazu berechtigten Mitarbeitenden ihren Anspruch auf die Unterstützung beantragen. Erfahrungsgemäss werden es aber nur die Hälfte bis zwei Drittel sein.

Der Stadtrat hat diese Massnahme zur besseren Positionierung der Stadt als familienfreundliche Arbeitgeberin aufgrund von Rückmeldungen aus einer Mitarbeiterbefragung entwickelt. Darin zeigte sich, dass bei der Verbesserung der ausserfamiliären Betreuungsmöglichkeiten das grösste Potenzial gesehen wurde.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch