Stadt Schaffhausen



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24.08.2017

Unabhängiger Bericht Schulhaus Alpenblick liegt vor

Der vom Stadtrat in Auftrag gegebene Bericht zu den Vorkommnissen im Schulhaus Alpenblick liegt vor und wurde heute den Medien präsentiert. Das Ergebnis der Untersuchung lautet zusammengefasst: Der Schulbetrieb im Alpenblick wurde durch das Verhalten der zwei muslimischen Familien nicht belastet. Die Schulbehörden haben grundsätzlich adäquat reagiert und es konnte keine Irreführung der Öffentlichkeit festgestellt werden. Jedoch ist die Kommunikation nach aussen nicht immer optimal verlaufen.

Der Stadtrat hatte aufgrund des grossen medialen Interesses und der in der Öffentlichkeit geäusserten Vermutungen, die Behörden hätten rund um die Ereignisse bezüglich zweier muslimischer Familien im Schulhaus Alpenblick nicht wahrheitsgemäss informiert, eine Untersuchung bei externen Fachleuten in Auftrag gegeben. Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Tobias Jaag, emeritierter Professor an der Universität Zürich, und Dr. Markus Rüssli, beide aus Zürich, erhielten diesen Auftrag. Sie legten nun ihren Schlussbericht vor. Der Bericht beruht auf den zur Verfügung gestellten Akten sowie auf den Befragungen verschiedener Beteiligter und den von diesen eingereichten Unterlagen.

Der Bericht wurde heute den Medien vorgestellt, die auch Gelegenheit erhielten, die Verfasser des Berichtes sowie Stadtrat Dr. Raphaël Rohner und Stadtschulratspräsidentin Katrin Huber zu befragen. Jaag und Rüssli rekapitulieren in ihrem Bericht zunächst die Ereignisse, so wie sie belegbar sind und von den befragten Personen bestätigt wurden.

In ihrem Fazit schreiben sie: „Der Schulbetrieb wurde in keiner Weise durch die beiden muslimischen Familien und deren – wie es im Schulratsprotokoll heisst – „auffällliges Verhalten“ belastet. Eine Belastung hat sich dagegen für die Lehrpersonen durch die Medienberichterstattung ergeben.“ Jaag und Rüssli attestieren den Schulbehörden grundsätzlich adäquate Reaktionen auf die Vorkommnisse, stellen aber auch fest, dass die Kommunikation nach aussen aus heutiger Sicht nicht immer optimal gewesen sei. Dies sei aber nicht in der Absicht geschehen, die Öffentlichkeit irrezuführen oder etwas zu verschweigen. „Lehrpersonen und Schulbehörden müssen sich über Beobachtungen, die sie

machen, ungestört unterhalten und diskutieren können. Dies setzt aber voraus, dass von allen Seiten die Vertraulichkeit gewahrt bleibt“, so die Autoren des Berichts.

In der Gesamtwürdigung schreiben die Rechtsanwälte: „Als aussenstehender Betrachter kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Ereignisse im Schulhaus Alpenblick unnötigerweise zu einer Affäre geworden sind. Zu einer ‚Affäre‘ entwickelte sich das Ganze erst, nachdem die Beobachtungen infolge einer Verletzung der Schweigepflicht den Weg an die Öffentlichkeit fanden.“

Die abschliessende Beurteilung der Vorkommnisse lautet wie folgt: „Abgesehen von der allfälligen Verletzung des Amtsgeheimnisses liegen keine Handlungen vor, die strafrechtlich oder administrativ sanktioniert werden müssten. Den beteiligten Lehrkräften und Mitgliedern der Schulbehörden ist zugute zu halten, dass sie zwar nicht immer optimal agiert haben, dass sich aber darum bemühten, den ordentlichen Schulbetrieb zu gewährleisten. Das entspricht ihrer primären Aufgabe.“

Der Stadtrat und die Präsidentin des Stadtschulrates nehmen von den Ergebnissen der unabhängigen Untersuchung Kenntnis und geben ihrer Erwartung Ausdruck, dass die Schule nach der kompetenten und sorgfältigen Abklärung des Sachverhaltes wieder zu einem ruhigen Betrieb zurückfindet.

Bericht


Ansprechpersonen:

Katrin Huber, Präsidentin Stadtschulrat
Telefon: +41 79 771 27 44
E-Mail: katrin.huber@stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch