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28.09.2017
Stadt will Vorreiterrolle beim Baurecht übernehmenDer Stadtrat hat eine Vorlage mit dem Titel «Aufwertung des Instrumentes Baurecht» an das Parlament verabschiedet. Die Vorlage enthält einen Gegenvorschlag zur Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen». Mit umfassenden Aufwertungsmassnahmen will der Stadtrat seine Vorreiterrolle durch den Einsatz des ‹Instrumentes Baurechtes› bei Landvergaben weiter ausbauen. Mit der gezielten Abgabe von Bauland im Baurecht kann die Stadt Wirtschaftsförderung betreiben und den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern. Die Volksinitiative ‹Zweckbindung der Baurechtszinsen› wurde im April 2015 von der Alternativen Liste Schaffhausen eingereicht. Die Initiative fordert, dass Erträge aus Baurechtszinsen dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb gutzuschreiben sind. Damit möchten die Initianten den Spielraum für Land- und Liegenschaftenkäufe erhöhen und damit u.a. den gemeinnützigen Wohnungsbau und die Ansiedelung von Unternehmen noch besser fördern. Marktfähige Baurechtszinsen: Mit der angemessenen Abgeltung der Risiken kann die finanzielle Gleichstellung von Baurecht und Verkauf besser erreicht werden und so die politische Akzeptanz von Baurechtsvergaben erhöht werden. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass die Neuregelung neben den auflisteten Aufwertungen für die Baurechtsinteressenten mit dem Risikozuschlag in einem Punkt auch eine – allerdings kleine – Zusatzbelastung bringt, die jedoch angesichts der Risiken im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Heimfall sachlich gerechtfertigt ist und auch in anderen Städten bekannt ist. Anpassung Vergabeprozess: Die Mitsprache des Grossen Stadtrates ist neu vor der Ausschreibung vorgesehen, wenn die Einflussmöglichkeiten am grössten sind. Für Wohnbaugenossenschaften ist ein spezielles Verfahren vorgesehen, welches Rücksicht auf die finanziellen Möglichkeiten gemeinnütziger Wohnbauträger nimmt. Damit wird das Teilnahmerisiko für Wohnbaugenossenschaften reduziert und das Vergabeverfahren attraktiver. Kompatibilität mit Förderprogrammen für den gemeinnützigen Wohnungsbau: Die Baurechtskonditionen wurden so angepasst, dass diese für Wohnbaugenossenschaften mit den Kriterien für Förderprogramme kompatibel sind. Standardisierung von Baurechtsverträgen: Mit der Standardisierung der Baurechtsverträge wird das Verfahren transparenter und es können Aufwände in der Verwaltung und im politischen Bewilligungsprozess reduziert werden.
Daniel Preisig, Finanzreferent Roger Düring, Abteilung Immobilien |