Stadt Schaffhausen



News

08.11.2017

Weidlingsreglement angepasst

Das Weidlingsreglement wurde aufgrund der im September angenommenen Volksinitiative „Bootsliegeplätze Fifty-fifty – für Ruhe und Erholung am Rhein“ der Aktion Rhy erneut geändert. Die zuvor gestrichene Regelung, dass die Bootsliegeplätze je zur Hälfte an Besitzer von Booten mit und ohne Motoren vergeben werden müssen, wurde wieder aufgenommen.

Am 24. September 2017 wurde die Volksinitiative der Aktion Rhy „Bootsliegeplätze Fifty-fifty – Für Ruhe und Erholung am Rhein“ deutlich angenommen. Die von den Initianten der Volksinitiative geforderte Verfassungsänderung tritt wie folgt in Kraft:

Art. 2a Stadtverfassung (Marginalie: Bootsliegeplätze)
Die Bootsliegeplätze der Stadt Schaffhausen werden so vergeben, dass es zur Hälfte Boote mit und zur Hälfte Boote ohne Motoren hat.

Der Artikel 3 Abs. 2 des Reglements für die Benützung der Bootsliegeplätze (Weidlingsreglement) enthält zudem neu folgende Präzisierung: „Vor der Vergabe werden die Personen jeweils darüber informiert, ob ein Liegeplatz mit oder ohne Motor zur Verfügung steht. Lehnt eine Person den Abschluss eines Nutzungsvertrages ab, bleibt sie auf der Warteliste bestehen und die nächste Person wird angefragt. Im Nutzungsvertrag wird festgehalten, ob der Liegeplatz mit oder ohne Motor genutzt werden kann.“

Der Stadtrat hat folgende Umsetzung des geänderten Reglements beschlossen: Die heute nach Eingangsdatum sortierte Warteliste wird nicht wieder aufgeteilt auf motorisierte und motorlose Weidlinge. Bei einem Bestand von weniger als 50 Prozent nichtmotorisierter Weidlinge wird die oberste Person auf der Liste berücksichtigt, die sich verpflichtet, auf einen Motor zu verzichten.

Derzeit sind 151 Liegeplätze an Besitzerinnen und Besitzer von Booten mit Motor vergeben, davon 11 Elektromotoren, 127 an solche von Booten ohne Motor. Bis das Gleichgewicht wieder hergestellt ist, werden deshalb in nächster Zeit Liegeplätze an Besitzerinnen oder Besitzer von Booten ohne Motor vergeben. Sobald das Gleichgewicht wieder erreicht ist, wird abwechslungsweise vergeben.

Ausserdem werden sämtliche Liegeplatzbesitzer, welche derzeit einen motorlosen Weidling benutzen, angeschrieben. Im Nutzungsvertrag wurde sämtlichen Nutzern auf Zusehen hin gestattet, einen Motor anzubringen. Damit das bestehende Verhältnis zwischen motorlosen und motorisierten Booten nicht beliebig geändert werden kann, ohne dass die Stadtpolizei Kenntnis darüber hat, müssen Liegeplatzbesitzer ohne motorisiertes Boot sich neu vorab bei der Stadtpolizei erkundigen, bevor sie einen Motor anbringen. Danach wird überprüft, ob das Gleichgewicht erreicht ist, ansonsten ist es nicht gestattet, einen Motor anzubringen. Diese technische Änderung muss zudem beim kantonalen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt angemeldet werden.

 


Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: + 41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini@stsh.ch