Stadt Schaffhausen



News

17.11.2017

Energierichtplan für die Stadt Schaffhausen

Die Stadt Schaffhausen hat einen Energierichtplan erstellt und lädt die interessierte Öffentlichkeit zur Mitwirkung ein.

Gemäss kantonalem Richtplan müssen die kantonalen Zentren und Agglomerationsgemeinden einen Energierichtplan erstellen. Die Stadt legt ihren Energierichtplan nun vor. Mit dem kommunalen Energierichtplan werden die Grundsätze der städtischen Energie- und Klimapolitik für den Bereich der Wärmeversorgung konkretisiert, räumlich umgesetzt und behördenverbindlich festgelegt. Damit sind die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um örtlich gebundene Ab- und Umweltwärme vermehrt zu nutzen und den Anteil fossiler Brennstoffe an der Wärmeversorgung sowie die daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

Die kommunalen Richtpläne wie derjenige der Stadt weisen im Detail aus, in welchen Gebieten welche Energieträger möglich sind und welche in den einzelnen Gebieten empfohlen werden. Der Energierichtplan enthält ausserdem Massnahmen zur Begrenzung des Verbrauchs fossiler Energieträger und elektrischer Energie sowie zur Förderung erneuerbarer Energien. Die Energierichtplanung ist ein behördenverbindliches Instrument und hat keine direkten Auswirkungen für die privaten Energiebezüger. Die Energierichtplanung wurde von internen und externen Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen wie Architektur, Energieversorgung, Recht und Raumplanung begleitet.

Der Entwurf kann im Internet unter diesem Link eingesehen werden. Unter diesem Link steht auch eine Kurzfassung zum Download bereit, worin die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst sind. Interessierte Personen oder Parteien können ihre Anmerkungen zum Entwurf des städtischen Energierichtplans bis 31.12.2017 per Mail oder per Post senden an:
Urs Capaul, Stadtplanung, Umwelt & Energie, Kirchhofplatz 19, 8200 Schaffhausen oder urs.capaul@stsh.ch .

Ansprechperson:

Urs Capaul, Stadtökologe
Telefon: +41 52 632 52 20
E-Mail: urs.capaul@stsh.ch