Stadt Schaffhausen



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15.03.2018

Stellungnahme zu Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager eingereicht

Der Stadtrat hat beim Bundesamt für Energie seine Stellungnahme zur Vernehmlassung der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager eingereicht. Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager, welcher die Standortsuche zur Schaffung eines Lagers für radioaktive Abfälle regelt, grenzt die Standortsuche für die 2019 beginnende Etappe 3 auf drei Regionen ein. Zu den Ergebnissen der Etappe 2 lief bis zum 9. März 2018 die Vernehmlassung des Bundesamts für Energie.

In der Schweiz werden geeignete Standorte zur Schaffung eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle gesucht, je eines für schwach- und mittelaktive Abfälle und eines für hochaktive Abfälle oder aber für ein Kombilager. Diese Standortsuche in drei Etappen wird vom "Sachplan geologische Tiefenlager" geregelt. Vorgabe für die zweite Etappe ist es, die weiteren Untersuchungen auf mindestens zwei Gebiete pro Lagertyp einzuengen. Mittlerweile liegt der "Entwurf des Ergebnisberichts zu Etappe 2" des Bundesamts für Energie (BFE) vor. Dieser identifiziert die Standortgebiete Jura Ost, Zürich Nordost sowie Nördlich Lägern als Standortgebiete, die in Etappe 3 weiterverfolgt werden sollen.

Der Stadtrat stimmt dem Kernergebnis des Ergebnisberichts zu Etappe 2, der vertieften Untersuchung der Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern sowie Zürich Nordost in seiner Stellungnahme grundsätzlich zu.

Festlegung von Zwischenergebnissen zu früh
Der Stadtrat betont jedoch, dass für ihn im ganzen Sachplanverfahren das Primat der Sicherheit gelte. Er hält fest, dass die Festlegung von Standortgebieten als Zwischenergebnis zu früh und auf Basis unvollständiger Daten zur sicherheitstechnischen Eignung und zur Referenzauslegung erfolgen und ist deshalb nicht einverstanden, das geologische Standortgebiet ZNO bereits als Zwischenergebnis des Sachplans festzulegen.

Abgeltung und Kompensationen
Weiter fordert der Stadtrat, dass die Abgeltungs-/Kompensationsfrage bis zum Entscheid über die provisorische Standortwahl gesetzlich geregelt wird. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die grossen sozio-ökonomischen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers auf alle Gemeinden im Perimeter dieses Standortes.

Behandlung der zurückgestellten Standortregion Südranden
Die Festlegung der Standortregion Südranden als Reserveoption wird aufgrund der dokumentierten geologischen Defizite und Nachteile abgelehnt. Da es kaum denkbar ist, den Südranden für ein Lagerprojekt wieder ins Spiel zu bringen, soll diese Option aus dem Sachplanverfahren entlassen werden.

Die Stellungnahme der Stadt Schaffhausen wurde in Abstimmung mit den anderen betroffenen Schaffhauser Gemeinden, der zuständigen Fachstelle des Kantons sowie der Regionalkonferenz Zürich Nordost erarbeitet. Die gesamte Stellungnahme der Stadt findet sich hier, der Begleitbrief hier.


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