Stadt Schaffhausen



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12.04.2018

Stadt gibt Liegenschaften an Neue Wohnbaugenossenschaft ab

Der Stadtrat hat beschlossen, die Liegenschaften, die er in den Jahren 2012 bis 2014 von drei Wohnbaugenossenschaften gekauft hatte, an die Neue Wohnbaugenossenschaft  abzugeben. Damit bleibt die gemeinnützige Vermietung erhalten. Die Vorlage wird im Grossen Stadtrat voraussichtlich diesen Sommer beraten.

In den Jahren 2012 bis 2014 kaufte der Stadtrat für insgesamt rund 16.9 Mio. Franken unter Anwendung des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftenerwerb die Liegenschaften von drei ehemaligen Wohnbaugenossenschaften. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Wohnungen weiterhin gemeinnützig bewirtschaftet werden. Die rund 100 Wohnungen in Buchthalen an der Furkastrasse und an der Buchthalerstrasse sowie an der Sennereistrasse und an der Fulachstrasse werden seither direkt von der städtischen Immobilienabteilung vermietet.

Im Rahmen der stadträtlichen 4-Säulen-Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus wurde für die zusammen rund 100 Wohnungen eine neue Trägerschaft gesucht. Mit der Neuen Wohnbaugenossenschaft Schaffhausen (NWGS) wurde diese nun gefunden. Die NWGS wird die Wohnungen übernehmen und nach dem Prinzip der Kostenmiete vermieten. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat der Genossenschaft bereits die Gemeinnützigkeit bescheinigt.

Die Finanzierung der Genossenschaft ist mit Fördermitteln für den gemeinnützigen Wohnungsbau, einem Bankdarlehen sowie einer Eigenkapitalbeteiligung der Stadt in der Höhe von 2 Mio. Franken langfristig gesichert.
Die entsprechende Vorlage des Stadtrates zur Abgabe der Liegenschaften an die Genossenschaft umfasst drei Geschäfte, und zwar
- die Abgabe im Baurecht zu den Sonderkonditionen für gemeinnützige Wohnbauträger mit speziellen Sicherungen wie Vorkaufsrecht, Heimfallregel und Sanktionen bei Verlust der Gemeinnützigkeit,
- der Verkauf der Gebäude auf dem Baurechtsland und
- die Beteiligung der Stadt mit 2 Mio. Franken am Genossenschaftskapital.

Die Liegenschaften werden von der Neuen Wohnbaugenossenschaft unterhalten und periodisch erneuert. Mittelfristig sind bei allen Gebäuden energetische Sanierungen vorgesehen.

Mit der Abgabe der Liegenschaften an die NWGS hat die Stadt das ursprüngliche Ziel der Käufe erreicht, nämlich die Vermietung der Wohnungen nach gemeinnützigen Kriterien. Die NWGS ist dabei ein verlässlicher, lokal verankerter Partner, der die Liegenschaften angemessen unterhalten und in ihren Erhalt investieren wird.

Für die Stadt werden mit der Baurechtsabgabe gebundene Mittel von netto 12.51 Mio. Franken frei, welche im Rahmen der aktiven Bodenpolitik des Stadtrates gewinnbringend eingesetzt werden können. Der Saldo des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftserwerb wird entsprechend erhöht. Weiter wird die Abteilung Immobilien durch die Abgabe der Liegenschaften entlastet und kann sich wegen der damit freigespielten Kapazitäten verstärkt auf die strategisch wichtige Entwicklung von Liegenschaften konzentrieren. Als Folge der Abgabe der Liegenschaften erhält die Stadt künftig nur noch Baurechtzinserträge. Die Mietzinserträge sowie die Unterhaltsverpflichtungen der Stadt entfallen.

Die Vorlage wird vermutlich im Sommer 2018 im Parlament beraten. Die drei Teilbeschlüsse zur Baurechtsabgabe, dem Verkauf der Gebäude und der Beteiligung der Stadt am Eigenkapital werden gemeinsam dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Übergabe der Liegenschaften ist je nach Beratungsablauf per 1.10.2018 oder 1.1.2019 vorgesehen.

 

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch


Für Anfragen bei der Neuen Wohnbaugenossenschaft:

am Donnerstag, 12. April und Freitag, 13. April:
Heinz Lacher
Telefon: P +41 52 625 37 70, M  +41 79 248 06 08
E-Mail: heinz.lacher@bluewin.ch

danach:
Werner Oechslin, Präsident Neue Wohnbaugenossenschaft Schaffhausen NWGS
Telefon: +41 76 580 26 15
E-Mail: werner.oechslin@bluewin.ch

Die Vorlage findet man hier