Stadt Schaffhausen



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04.06.2018

Stadtrat verzichtet auf die Ausweitung der Videoüberwachungszeiten

Der Stadtrat verzichtet auf die Ausweitung der Videoüberwachung auf einen 24-Stunden-Betrieb. Er kommt zum Schluss, dass dieser Eingriff in die persönliche Freiheit nicht verhältnismässig wäre.

An der Ratsdebatte vom 12. Dezember 2017 äusserte die Fachkommission im Rahmen der Berichterstattung zur Videoüberwachung den Wunsch, die Videoüberwachung nicht nur auf die Zeiten von 18 Uhr bis 7 Uhr zu beschränken, sondern auf den ganzen Tag auszuweiten. Der Stadtrat legt in seinem Bericht an den Grossen Stadtrat dar, dass eine zeitliche Ausdehnung auf einen 24-Stunden-Betrieb, wie es die Fachkommission angeregt hatte, verhältnismässig sein müsse. Die Massnahme muss also geeignet und erforderlich sein und die Wahrung der öffentlichen Interessen müssen gegenüber dem Schutz der privaten Interessen in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Da die Videoüberwachung während der Nacht nicht in Echtzeit erfolgt, die Aufzeichnungen also nicht „live“ am Bildschirm beobachtet, sondern können lediglich im Nachhinein ausgewertet werden, dient die Videoüberwachung in der Stadt Schaffhausen in erster Linie der Prävention sowie bei Straftaten der Ermittlung der Täterschaft und der Beweisführung.

Eine Ausweitung der Videoüberwachungszeiten auf 24 Stunden, also auch während der Tageszeit, ist nicht erforderlich. Der Publikumsverkehr an den überwachten Orten ist während des Tages massiv höher und die Zahl der Straftaten an den betroffenen Orten mehrheitlich rückläufig oder stagnierend. Für eine Videoüberwachung muss das öffentliche Interesse das private Interesse überwiegen. Vor dem Hintergrund dieser Interessenabwägung sei eine ganztägige Videoüberwachung an sämtlichen bis anhin nur nachts überwachten Orten unverhältnismässig. Es gibt dort weder besondere Vorkommnisse noch besondere Gefahren, die eine solche Ausweitung der Überwachung rechtfertigen würden.

Der Stadtrat stützt sich dabei u.a. auch auf die Stellungnahme des kantonalen Datenschutzbeauftragten. Nach seiner Auffassung würde eine im jetzigen Zeitpunkt realisierte Ausdehnung der Aufnahmezeiten der städtischen Videoüberwachung eine von der aktuellen Sicherheitslage keineswegs provozierten oder gerechtfertigten zusätzlichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der damit überwachten Passantinnen und Passanten darstellen. Die angeregte Massnahme ist daher unverhältnismässig und das entsprechende Reglement des Stadtrates wird nicht angepasst.

Link zum Bericht


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
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