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06.12.2018
Reglement für Näher- und Grenzbaurechte wird angepasstDie Stadt nutzt die Gelegenheit, die das soeben revidierte kantonale Baugesetz bietet, um einen Artikel im „Reglement über die Erteilung von Näherbaurechten oder Grenzbaurechten durch die Stadt Schaffhausen (RSS 700.7)“ anzupassen. Während die Stadt derzeit aufgrund der übergeordneten Rechtsgrundlage Näher- und Grenzbaurechte nur gegenüber Grundstücken in ihrem Finanzvermögen gewähren kann, ist dies neu gegenüber sämtlichen Grundstücken im Eigentum der Stadt möglich. Der neue Artikel 3 des Reglements lautet deshalb ab 1. Januar 2019: „Die Stadt kann gegenüber Grundstücken im Finanz- und Verwaltungsvermögen Näher- oder Grenzbaurechte erteilen. Ausgenommen sind Verkehrsflächen.“ Ansprechpersonen: Roger Düring, Immobilienverantwortlicher Daniel Preisig, Finanzreferent
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