Stadt Schaffhausen



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17.01.2019

Stellungnahme des Stadtrats zur Quartierparkierungsverordnung

Der öffentliche Raum ist ein knappes Gut und besonders in den Wohnquartieren sind Parkplätze begehrt. Auswärtige Pendlerinnen und Pendler sowie Anwohnenden ohne eigenen Parkplatz stehen hier in direkter Konkurrenz zueinander. In vielen Schaffhauser Wohnquartieren ist der Leidensdruck gross. Deshalb hat der Stadtrat bereits im Gesamtverkehrskonzept 2008 die Einführung eines Parkplatzmanagements vorgesehen, das gebietsfremde Parkierung verhindert. Mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen ist eine Steuerung mit Parkverboten und Gebühren möglich, aber keine Anwohnerbevorzugung.

Mit der nun vorgelegten neuen Verordnung sollen die Schaffhauser Wohnquartiere von ganztägig parkierenden Autos der auswärtigen Pendlerinnen und Pendler entlastet werden. Die Verordnung zur Quartierparkierung schafft die notwendige gesetzliche Grundlage für die Einführung von Zonen mit Anwohnerbevorzugung. Solche Weissen oder Blauen Zonen bewähren sich in vielen Städten und auch in Nachbargemeinden der Stadt Schaffhausen.

In den Wohnquartieren werden Weisse Zonen ausgewiesen, in denen Anwohnerinnen und Anwohner mit einer Parkkarte unbeschränkt parkieren können. Diese Karte kostet mit 35 Franken pro Monat gleich viel wie die bisherige so genannte „Laternengebühr“. Keine Änderungen gibt es bei der Parkierung in der Nacht. Wie bisher ist nur dann die Laternengebühr zu bezahlen, wenn das Auto regelmässig auf öffentlichem Grund abgestellt wird.

Wer keine Anwohnerkarte hat, darf an Werktagen tagsüber drei Stunden gratis parkieren. Für längere Besuche können gratis Parkierungsbewilligungen bezogen werden. Dies ist mit einer App auf dem Smartphone oder am Computer möglich. Befürchtungen bezüglich eines ungenügenden Datenschutzes sind unberechtigt und wer die Besucherkarte nicht online lösen möchte, kann Karten bei der Stadtpolizei beziehen.

Spezielle Regelungen gelten für Unternehmen. Sie können gegen Bedarfsnachweis Parkkarten zu einem reduzierten Tarif beziehen. Handwerker und Serviceleute können während ihres Einsatzes in den Quartieren gratis parkieren.

Die Einführung von Weissen Zonen und die gleichzeitig geplante Einführung einer Gebührenpflicht bei diversen Parkplätzen ist mit Kosten verbunden, die durch Mehreinnahmen innerhalb weniger Jahre ausgeglichen werden. So wird die angestrebte Entlastung der Quartiere ohne Belastung der Stadtkasse erreicht.


Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit der neuen Verordnung eine auch in anderen Städten bewährte Lösung eingeführt werden kann, welche insbesondere die störende Parkierung durch Pendlerinnen und Pendler unterbindet und für die Quartierbewohner einen Mehrwert schafft. Er empfiehlt deshalb die Zustimmung zur Quartierparkierungsverordnung, über die am 10. Februar 2019 abgestimmt wird.

Im Namen des Stadtrats
Katrin Bernath, Baureferentin
Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent