|
22.01.2019
Reglement für den Fonds von EWS-Leistungsbezügern wird aufgehobenDer 1996 errichtete «Fonds zugunsten von Leistungsbezügern, die sich im Energiespar- respektive Alternativenergie-Bereich auszeichnen» wurde von SH POWER bereits mit der Jahresrechnung 2017 aufgelöst, da seit 2003 keine neuen Anträge und Projekte zu Lasten des Fonds eingegangen sind. Jetzt will der Stadtrat das Fondsreglement aufheben. Zu diesem Zweck muss der Grosse Stadtrat der Vorlage des Stadtrats zustimmen und den Grundsatzbeschluss über die Errichtung des Fonds aufheben. Ansprechperson: Sabine Spross, Stadtschreiberin |