Stadt Schaffhausen



News

22.05.2019

Zusammenarbeit Stadt und Kanton bei der Entwicklung Klosterareal

Mit der Realisierung der Neubauten für das Polizei- und Sicherheitszentrum und das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt sowie dem Auszug der entsprechenden kantonalen Dienststellen soll das westliche Klosterareal auf der Basis einer städtebaulichen Entwicklung umgenutzt werden. Die bereits bisher enge Zusammenarbeit des Kantons als Eigentümer mit der Stadt als Standortgemeinde wurde aufgrund der Annahme der städtischen «Volksinitiative zum Erwerb und dauerhaften Schutz des Klostergevierts» nun in einer detaillierten Absichtserklärung schriftlich vereinbart. In dieser Vereinbarung sind der mögliche Zeitpunkt der Verhandlung zu einer Handänderung vom Kanton an die Stadt und die bis zu diesem Zeitpunkt zu erfolgenden Planungsschritte festgehalten. Die Vereinbarung zeigt auch auf, dass sich die städtischen und kantonalen Vorstellungen zum Prozess und zum möglichen Zeitpunkt einer Handänderung vollständig decken.

Leerung des Areals erst nach der Realisierung der Neubauten des Polizei- und Sicherheitszentrums und des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes
Mit den Neubauten des Polizei- und Sicherheitszentrums und des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts, welche nach heutigem Projektstand bis 2024/25 an der Solenbergstrasse im Herblingertal realisiert werden, wird das Klosterareal, welches sich im Eigentum der Kantons befindet, für neue Nutzungen frei. Die kantonale Stimmbevölkerung hat der Vorlage zu den In-vestitionskrediten für das Polizei- und Sicherheitszentrum und das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, welche auch einen Exkurs zur vorgesehenen Entwicklung des Klosterareals beinhaltete, am 10. Juni 2018 zugestimmt.

In einer städtischen Abstimmung vom 25. November 2018 haben die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen zudem die «Volksinitiative zum Erwerb und dauerhaften Schutz des Klostergevierts» angenommen. Diese städtische Initiative verpflichtet den Stadtrat, mit der Regierung Vertragsverhandlungen zum Kauf des Klosterareals aufzunehmen und bei positivem Verlauf dem Grossen Stadtrat den Kaufvertrag zu unterbreiten.

Die Absichtserklärung zur Zusammenarbeit von Kanton und Stadt bei der städtebaulichen Entwicklung des Klosterviertels
Im Zusammenhang mit der städtischen «Volksinitiative zum Erwerb und dauerhaften Schutz des Klostergevierts» haben das kantonale Baudepartement und die Stadt Schaffhausen das bereits bisher koordinierte Vorgehen zur Entwicklung des Klosterareals in einer detaillierten Absichtserklärung festgehalten. Die Stadt Schaffhausen ist im vorgesehenen Entwicklungsprozess für den Kanton als Eigentümer des Areals in zweierlei Hinsicht eine wichtige Partnerin: Als Standortgemeinde und Bewilligungsbehörde der zukünftigen baulichen Tätigkeiten auf dem kantonseigenen Areal sowie als potenzielle Erwerberin des Areals auf der Basis der städtischen Volksinitiative. Mit der Absichtserklärung wurde nun die kooperative Entwicklung zwischen Stadt und Kanton schriftlich vereinbart.

Die Absichtserklärung bezeichnet die einzelnen Phasen des Entwicklungsprozesses wie folgt:

1. Projektstart, Erarbeiten der Grundlagen;
2. Mögliche Nutzungen, Machbarkeitsstudie;
3. Rahmenplan, Festlegen der Vergabemodalitäten;
4. Verhandlungen zwischen Stadt und Kanton über möglichen Eigentumswechsel;
5. Politischer Prozess:
Fall 1: Kanton verkauft das Areal an Stadt, die das Areal im Baurecht entwickelt (koordi-nierte Vorlagen an den Kantonsrat und Grossen Stadtrat),
Fall 2: Kanton entwickelt das Areal selbst (Vorlage an Kantonsrat);
6. Durchführung des Vergabeverfahrens wie beschlossen.

Das vereinbarte Vorgehen berücksichtigt die Annahme der städtischen Initiative und legt dar, zu welchem Zeitpunkt die Verhandlungen zwischen Kanton und Stadt zu einer allfälligen Handänderung möglich sind. Nach dem Abschluss der Verhandlungen werden im Rahmen des politischen Prozesses der Kantonsrat und gegebenenfalls der Grosse Stadtrat mit koordinierten Vorlagen bedient.

Über das Areal
Das rund 8'100 m2 grosse Areal im Eigentum des Kantons liegt westlich der Kammgarn am südlichen Rand der Schaffhauser Altstadt. Es wird heute noch durch das kantonale Gefängnis, Teile der Staatsanwaltschaft und der Polizei sowie durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt belegt. Durch sei-ne zentrale Lage und den historischen Bezug zum Kloster Allerheiligen stellt es in seiner Ausdehnung ein einmaliges Potenzial für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung dar. Die städtebauliche Transformation des Areals wird mit dem per 2024/25 vorgesehenen Auszug der kantonalen Dienststellen möglich.

Auskunftspersonen

Regierungsrat Martin Kessler, Vorsteher Baudepartement, 052 632 73 01
Mario Läubli, Kantonsbaumeister, 052 632 73 59
Stadträtin Dr. Katrin Bernath, Baureferentin, 052 632 12 13
Stadtrat Daniel Preisig, Finanzreferent, 052 632 52 12