Stadt Schaffhausen



News

29.05.2019

Stellungnahme des Stadtrates zur Petition

«Baubewilligung für Erdogan-Moschee in Schaffhausen rückgängig machen»

Im Oktober 2018 ist beim Stadtrat die Petition «Baubewilligung für Erdogan-Moschee in Schaffhausen rückgängig machen» eingereicht worden. Mit der Petition forderten die Petenten den Rückzug der Baubewilligung für die Moschee. Der Stadtrat verzichtet auf die Umsetzung des Begehrens.

In der Stadt Schaffhausen wurde durch den Türkisch-Islamischen Kulturverein Schaffhausen ein Baugesuch für den Abbruch der bestehenden Baute und den Neubau einer Moschee am Schalterweg 10 gestellt. Im Rahmen des anhängig gemachten Verfahrens prüfte der Stadtrat als antragstellende Behörde zuhanden des Kantons als Entscheidinstanz die baurechtlichen Belange. Der vorgesehene Bau erfüllt sämtliche baulichen Vorschriften, weshalb der Stadtrat die Genehmigung des gestellten Gesuchs beantragte und der Kanton am 16. August 2017 die Baubewilligung erteilte. Da es sich bei einer Baubewilligung um eine polizeiliche Bewilligung handelt, hat der Verein wie jede andere Bauherrschaft einen Anspruch auf Erteilung einer Bewilligung, wenn die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Eine Verweigerung der Bewilligung ohne genügende Gründe und aufgrund von Spekulationen ist nicht zulässig. Darüber hinaus ist für den Bau einer Moschee sowie die damit verbundene Glaubensausübung keine Bewilligung notwendig.

Da sich der Stadtrat der sensiblen Thematik der freien Glaubensausübung mit Blick auf die Religionsfreiheit im Zusammenspiel mit der öffentlichen Erfüllung von sicherheitspolitischen Aufgaben (Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung) bewusst ist, hat er sich dennoch die notwendige Kenntnis über die Bauherrschaft verschafft. Der Verein bezweckt insbesondere die Integration aller Muslime in die schweizerische Wohnbevölkerung und schafft die dafür notwendige Infrastruktur. Er enthält sich dabei explizit jeder politischen Tätigkeit. Der Verein war bereits vor Einreichung des Baugesuches an besagtem Ort aktiv. Es haben sich aus der Aktivität keinerlei Beanstandungen ergeben. Aus diesen Gründen wurde das eingereichte Baugesuch in zustimmendem Sinne behandelt.

Auf eine Umsetzung des Begehrens verzichtet der Stadtrat aus den obengenannten Gründen.

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath@stsh.ch