Stadt Schaffhausen



News

22.10.2019

Stellungnahme zur Volksabstimmung «Entwicklung Stadthausgeviert»

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung
«Entwicklung Stadthausgeviert» vom 17. November 2019

Zentrale Anlaufstelle für die Schaffhauser Bevölkerung im Stadthausgeviert

Am 17. November 2019 stimmen wir über eines der wichtigsten Projekte für die Stadt ab. Seit mehr als hundert Jahren besteht die Idee, die Stadtverwaltung im Stadthausgeviert örtlich zusammenzuführen. Bis heute sind die städtischen Verwaltungsabteilungen auf verschiedene Altstadtliegenschaften verteilt. Das ist teuer, ineffizient und wenig bürgerfreundlich. Mit der dringend nötigen Entwicklung des Stadthausgevierts werden 165 Arbeitsplätze in zeitgemässen Büros im Zentrum der Altstadt zusammengeführt und die Altstadt belebt. Damit kann das Ziel erreicht werden, eine zentrale, bürgerfreundliche Anlaufstelle für alle Verwaltungsgeschäfte in der Altstadt zu schaffen.

Das Stadthausgeviert umfasst viele einzelne, teilweise stark baufällige Liegenschaften, die sich alle im Eigentum der Stadt befinden. Im nördlichen Teil besteht dringender Sanierungsbedarf, einige Gebäude sind einsturzgefährdet. Das Vorprojekt sieht im Nordteil Wohnungen, Büros, Gewerbe und Gastronomie vor. Im Innenhof entsteht ein öffentlich zugänglicher Klostergarten, der in der Nähe des Zivilstandsamtes auch für Hochzeitsapéros genutzt werden kann. Damit wird der Wertzerfall gestoppt und das zentrale Stadthausgeviert in der Altstadt belebt. Die Investitionen für den Nordteil werden aber nicht von der Stadt, sondern von einem Baurechtsnehmer getragen. Die entsprechende Baurechtsabgabe hat der Grosse Stadtrat bereits in eigener Kompetenz beschlossen. Der Nordteil ist nicht Bestandteil der Volksabstimmung.

Im südlichen Teil sollen die heute auf verschiedene Altstadtliegenschaften verteilten Abteilungen der Stadtverwaltung im Stadthausgeviert zusammengeführt werden. Dazu werden die beiden bestehenden Verwaltungsliegenschaften «Stadthaus» und «Eckstein» saniert und mit einem dreigeschossigen Verwaltungsneubau verbunden. Die Liegenschaft «Eckstein» wird zudem um zwei Etagen aufgestockt. Die Gestaltung des Daches wurde im Grossen Stadtrat kritisch diskutiert. Eine Ablehnung des Projektes aus ästhetischen Gründen hätte zur Folge, dass das Gesamtprojekt scheitert. Der Stadtrat nimmt diese Bedenken deshalb ernst und wird in der Bau- und Ausführungsplanung ein spezielles Augenmerk darauf richten, so dass sich das neue Stadthausgeviert optimal ins Altstadtbild einpasst.

Für die Sanierung und Erweiterung der Verwaltungsliegenschaften sind Investitionen im Umfang von 23.1 Mio. Franken nötig. Diesem Investitionsvolumen stehen freigespielte Flächen im Wert von 13.0 Mio. Franken gegenüber. Zudem würde auch die anstehende Sanierung der bestehenden Verwaltungsliegenschaften  umfangreiche Investitionen nötig machen, allein die Sanierung des «Stadthauses» und der Liegenschaft «Eckstein» würde 12.2 Mio. kosten.

Mit dem Neubau, der Aufstockung und der Verbindung der Verwaltungsgebäude gelingt es, die Kernverwaltung an einem Standort in modernen, zeitgemässen Büroräumlichkeiten im Herzen der Altstadt zusammenzuführen. Die Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung können nun ihre Geschäfte zum Beispiel bei der Einwohnerkontrolle, Baupolizei oder der Steuerverwaltung an einem Standort erledigen. Kürzere Wege machen die Verwaltung effizienter und verbessern die Zusammenarbeit. Bei einem Verzicht auf das vorliegende Projekt würde das wichtige Ziel zur Zusammenführung der Verwaltung wieder in weite Ferne rücken. Der Grosse Stadtrat hat der Vorlage mit nur einer Gegenstimme zugestimmt.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Stadtrat, dem für die Entwicklung des Stadthausgevierts notwendigen Investitionskredit von 23.1 Mio. Franken zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrats
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin und Daniel Preisig, Finanzreferent