|
27.03.2020
Stadt entlastet lokale Gastronomiebetriebe und GeschäfteDer Stadtrat hat zur Entlastung der lokalen Gastronomiebetriebe und von Geschäften den Erlass von verschiedenen Forderungen und Gebühren beschlossen. Mit den Massnahmen will der Stadtrat die lokalen Betriebe bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen. Der Bundesrat hat am 16. März 2020 aufgrund der Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) die «ausserordentliche Lage» erklärt und die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Non-Food-Läden, Restaurants, Bars sowie Schulen bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass die Situation für die Bevölkerung sowie die Wirtschaft und das Gewerbe eine grosse Herausforderung darstellt und die Geschäftsschliessungen bei den betroffenen Betrieben zu markanten und teilweise existenzbedrohenden Einnahmeausfällen führen. Er hat deshalb wirtschaftsunterstützende Sofortmassnahmen beschlossen. Miet- und Pachtzinsen werden vorübergehend erlassen und Gebühren nicht verrechnet Als Soforthilfe zur finanziellen Entlastung erlässt die Stadt den Pächtern und Mietern von städtischen Ladenlokalen und Restaurants, die von einer Schliessung betroffen sind, den Miet- bzw. Pachtzins vorerst für einen Monat. Es besteht jedoch die Option einer Verlängerung dieser Massnahme um weitere Monate. Darüber entscheidet der Stadtrat zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Coronapandemie. Der Stadtrat wendet sich zudem an alle Liegenschaftseigentümer in der Stadt, welche Räumlichkeiten an Gewerbe- und Gastronomiebetriebe vermieten, und lädt sie ein, die erschwerten Bedingungen für die Gewerbetreibenden nach Möglichkeit zu berücksichtigen und ein Entgegenkommen bei der Zahlung der Mietzinsen zu prüfen. Gemeinsam mit dem Regierungsrat hat der Stadtrat bereits am 24. März 2020 beschlossen, dass zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Kulturbereich die von Stadt und Kanton zugesicherten Beiträge aus Leistungsvereinbarungen und Verfügungen bei Einzelveranstaltungen ausbezahlt werden, auch wenn kulturelle Anlässe abgesagt oder verschoben werden müssen. Steuerliche Massnahmen zur Entlastung der Steuerpflichtigen Kulanz bei Zahlungsfristen Personen, die im Zusammenhang mit einem Erwerbsausfall privat in eine finanzielle Notlage geraten sind, wenden sich an die Ausgleichskasse (SVA) Schaffhausen. Dort werden laufende Massnahmen von Bund und Kanton koordiniert. Auf der Webseite (www.svash.ch) sind entsprechende Informationen aufgeschaltet und Merkblätter und Anmeldeformulare abrufbar. In Härtefällen und zur Überbrückung von Nothilfen steht auch die städtische Sozialhilfe zur Verfügung. Der Stadtrat ruft die Bevölkerung dazu auf, wenn möglich die Lieferdienste und Angebote der lokalen Restaurants und Geschäfte via Webseiten, Mails oder Telefon sowie generell das lokale Gewerbe zu berücksichtigen. Ansprechpersonen: Peter Neukomm, Stadtpräsident Für Fragen bzgl. Gebühren und Härtefallüberbrückung: Für Fragen bzgl. Miet- und Pachtzinserlasse sowie steuerliche Massnahmen: |